Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihnen allen einen schönen guten Morgen! Ich eröffne die 33. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde wie immer erteilt.
Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich einem Geburtstagskind einen herzlichen Glückwunsch aussprechen, nämlich Herrn Kollegen Ströbel. Er feiert heute seinen Geburtstag.
Lieber Kollege, im Namen des ganzen Hauses alles Gute, vor allen Dingen Gesundheit und viel Erfolg für die parlamentarische Arbeit. Alles Gute für Sie!
Tagesordnungspunkt 17 Haushaltsplan 2005/2006; Einzelplan 08 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten – Landwirtschaft
Tagesordnungspunkt 18 Haushaltsplan 2005/2006; Einzelplan 09 für den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten – Staatsforstverwaltung
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das gesamte Redemanuskript liegt vor.
Bayern ist das Agrarland Nummer eins in Deutschland. Unsere Landwirte produzieren qualitativ hochwertige Nahrungsmittel, Energie und wertvolle Rohstoffe. Das Gesicht Bayerns ist geprägt durch seine gepflegten Landschaften, welche das Ergebnis der Arbeit der Bauern sind. Zusammen mit der Ernährungswirtschaft stellt die Landwirtschaft mit 32 Milliarden Euro Umsatz den drittstärksten Wirtschaftszweig des Landes dar. Bei den Beschäftigten liegen beide Wirtschaftszweige, Land- und Ernährungswirtschaft zusammen, mit rund 400 000 Erwerbstätigen sogar an erster Stelle.
Auf die Land- und Forstwirtschaft kommen in der Laufzeit des Doppelhaushalts 2005/2006 zwei gravierende Herausforderungen zu: erstens die Umsetzung der gemeinsa
men Agrarpolitikreform ab 1. Januar 2005 und zweitens die Belastung für die deutsche Landwirtschaft im europäischen Vergleich durch die Bundesagrarpolitik. Dies erfolgt in einer Zeit, in der sich die bäuerlichen Betriebe in einer ausgesprochen schwierigen Einkommenssituation befinden. Die Einkommen der Landwirte sind im vergangenen Jahr weiter gesunken. Nach dem Trockenjahr 2003 haben die Bauern heuer zwar ein Erntejahr erlebt, das im Hinblick auf die Erträge alle Erwartungen übertroffen hat; die Antwort des Marktes folgte aber prompt: Wir haben einen starken Preisverfall bei wichtigen landwirtschaftlichen Produkten erlebt, und der Eingriff der EU in die Milchmarktordnung schon in diesem Jahr hat zu deutlichen Preissenkungen bei der Milch geführt. Die EU-Ausgleichszahlungen kompensieren dies nicht.
In dieser schwierigen Situation müssten faire Rahmenbedingungen im Interesse der deutschen Landwirtschaft das Ziel der Bundesregierung sein. Aber Tatsache ist, dass die Agrardieselzuschüsse gekürzt werden und unsere Landwirte in Bayern mit 56 Millionen Euro pro Jahr belasten. Deutschland hat künftig die höchste Steuer in Europa, während viele andere Länder wegen hoher Ölpreise sogar eine Senkung vornehmen und die Kleinbetriebe, ungefähr 60 000 an der Zahl, die fast die Hälfte aller Betriebe stellen, verlieren die Rückerstattungsansprüche insgesamt. Das ist ein sehr gravierender Vorgang, weil gerade die kleinen Betriebe benachteiligt werden. Hinzu kommt die drastische Kürzung der Bundesmittel für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Höhe von 25,5 Millionen Euro. Das bedeutet Beitragserhöhungen von 17 bis 20 %. Dazu kommt die Kürzung der Bundesmittel zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung in Höhe von 50 Millionen Euro, die die bayerische Landwirtschaft mit 17,2 Millionen Euro belastet.
Der bayerische Agrarhaushalt, Kolleginnen und Kollegen, ist ein Zeichen der Solidarität mit unserer bäuerlichen Landwirtschaft. Wir stärken mit unserer Politik das Selbstvertrauen unserer Landwirte und ermutigen sie, die Herausforderungen, vor denen sie stehen, zu meistern. Wir bieten ihnen Hilfe zur Selbsthilfe im besonderen Sinn. Der Agrarhaushalt wird im Jahr 2005 rund 1,040 Milliarden Euro betragen und damit gegenüber 2004 nur um 0,98 % zurückgehen. Bereits im Jahr 2006 wird er gegenüber 2005 wieder um 1,9 % auf 1,060 Milliarden Euro ansteigen.
Das Ziel ist, einkommenswirksame Zahlung zu sichern. Der Einzelplan 08 ist geprägt vom Willen, den Landeshaushalt im Jahr 2006 ohne Nettokreditaufnahme aufzustellen und trotzdem der bäuerlichen Landwirtschaft eine Hilfe zu geben, diese Herausforderungen, die ich aufgezeigt habe, zu bewältigen.
In der ausgesprochen schwierigen Einkommenssituation haben die direkt einkommenswirksamen Zahlungen oberste Priorität. Wir haben im Nachtragshaushalt 2004 die Kofinanzierungsmittel nicht gekürzt und werden dies auch im Doppelhaushalt 2005/2006 nicht tun. Wir stellen die notwendigen Mittel bereit, damit die Finanzmittel in Berlin und Brüssel abgeholt werden können. Das ist keine Selbstverständlichkeit. Nicht alle Länder in der Bundesrepublik Deutschland können dies tun.
Ab dem Jahr 2006 werden durch die EU-Agrarpolitik Maßnahmen im Rahmen der obligatorischen Modulation möglich. Das heißt, wir brauchen für deren Kofinanzierung im Jahr 2006 11,8 Millionen Euro zusätzlich, die in den Haushalt eingestellt worden sind. So können 10 Millionen Euro EU-Mittel gebunden werden, die sonst für unsere Landwirte verloren wären. Ich plane, diese Modulationsmittel vorrangig für Vieh haltende Betriebe und zur Sicherung der Grünlandstandorte zu verwenden.
Wir wollen mit unserem Haushalt strukturelle Nachteile ausgleichen und Investitionen fördern. Mit durchschnittlich rund 25 Hektar weisen die bayerischen Betriebe im Vergleich mit anderen Bundesländern die geringste Flächenausstattung auf. Um diese Strukturnachteile auszugleichen, handeln wir aktiv und fördern die landwirtschaftlichen Selbsthilfeeinrichtungen mit 36,3 bzw. 34,7 Millionen Euro. Allein durch den überbetrieblichen Maschineneinsatz werden jährlich insgesamt über 250 Millionen Euro Kosten bei den landwirtschaftlichen Betrieben gespart.
Um zu gewährleisten, dass zukunftsfähige Betriebe das durch den Strukturwandel frei werdende Land aufnehmen und weiter bewirtschaften, müssen sie Investitionen tätigen. Die einzelbetriebliche Investitionsförderung bleibt deshalb ein Eckpfeiler unserer Agrarpolitik, auch damit die Betriebe moderne Technik und moderne Gebäude zur Verfügung haben, in die sie investieren können. Dafür stellen wir 45 Millionen Euro zur Verfügung.
Drittens. Neue Einkommenswege erschließen – den Anteil nachwachsender Rohstoffe ausbauen. – Im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe werden zukünftige Einkommensmöglichkeiten erschlossen werden. Wärme und Strom aus Stall, Feld und Wald haben Zukunft. Bayern hat als erstes Land und lange vor der Bundesregierung diesen innovativen Sektor massiv vorangetrieben. 57 % der Mittel, die vom Bund für Biomasseheizkraftwerke ausgegeben werden, fließen nach Bayern. In Bayern werden bereits 3,7 % des gesamten Primärenergieverbrauches aus Biomasse erzeugt. Das ist mehr als die Energie aus Wasserkraft und ein fast doppelt so hoher Anteil wie in Deutschland.
Viertens. Natürliche Lebensgrundlagen sichern. – Die bäuerliche Landwirtschaft, wie wir sie in Bayern vorfinden, bietet beste Voraussetzungen für geschlossene Stoffkreisläufe. Sie ist damit nachhaltig und eine Produktionsform mit Zukunft. Mit dem Kulturlandschaftsprogramm werden Betriebe gefördert, die besonders umweltschonend wirtschaften. Sie bewirtschaften bei uns mehr als die Hälfte aller Flächen. Wir nehmen eine Spitzenstellung in Europa ein. Im neuen Haushalt stellen wir in den nächsten beide Jahren jeweils rund 180 Millionen Euro für diesen Zweck zur Verfügung. Das finden sie in keinem anderen Land der Bundesrepublik auch nur annährend.
Mit der Ausgleichszulage tragen wir Sorge dafür, dass unsere Landwirtschaft flächendeckend wirtschaften kann. Gerade die landschaftlich reizvollsten Gebiete sind oft nur
unter schwierigen Bedingungen zu bewirtschaften, etwa die Erholungsgebiete. Diese Gebiete sind auch oft ertragsarm. Deswegen geben wir über die Ausgleichszulage eine Art Landschaftspflegehonorar. Für die Ausgleichszulage in landwirtschaftlich schwierige Gebiete und schwer bewirtschaftbare Lagen werden wir in den nächsten beiden Jahren jeweils rund 135 Millionen Euro bereitstellen. Die EU fordert nun eine neue Abgrenzung der Fördergebiete. Dieser Forderung erteilen wir eine Absage, weil wir in Deutschland und in Bayern mit der landwirtschaftlichen Vergleichszahl ein gutes Instrument für die Abgrenzung haben.
Fünftens. Durch Qualität überzeugen. – Die Sicherung von Qualitätsstandards und die Rückverfolgbarkeit der Produktionsablabläufe wird immer wichtiger, um auf den europäischen und den Weltmärkten konkurrenzfähig bleiben zu können. Wir wollen hier der Ernährungswirtschaft helfen und die Programme aufeinander abstimmen, damit ein modulares Rahmenkonzept für die Qualitäts- und Herkunftssicherung zur Verfügung steht. Darüber hinaus leisten wir mit unseren Investitions- und Absatzfördermaßnahmen einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung des bayerischen Ernährungsgewerbes mit jeweils rund 24 Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren. Der gute Ruf bayerischer Produkte und das positive Image Bayerns spiegeln sich in den Agrarexporten wieder, die inzwischen bei annähernd 5 Milliarden Euro pro Jahr liegen.
Sechstens. Bildung als Wettbewerbsfaktor stärken. – Aus- und Fortbildung sind die wichtigsten Wettbewerbsfaktoren für unsere Landwirtschaft. Mit der Neuorganisation unserer Landesanstalten haben wir flächendeckend in Bayern sieben spezialisierte Lehr-, Versuchs- und Fachzentren für die Aus- und Fortbildung eingerichtet. Sie stehen für die berufliche Bildung in der Berufsschulzeit zur Verfügung. Wir werden diese Einrichtungen weiter ausbauen und in diese Anstalten investieren. Das hohe Niveau unserer Landwirtschaftsschulen zeigt sich darin, dass sich nahezu 75 % der Absolventen zur Meisterprüfung anmelden. Jeder zweite landwirtschaftliche Meister in Deutschland hat seinen Abschluss in Bayern erreicht. Unsere einsemestrige Hauswirtschaftsschule für Bäuerinnen ist ein Erfolgsmodell. Frauen, die erst einen anderen Beruf erlernt haben und sich auf die spätere Tätigkeit in der Landwirtschaft vorbereiten wollen, können sich hier qualifizieren. Ferner haben wir ein modulares Bildungsprogramm für Landwirte im Nebenerwerb. Hier können außerlandwirtschaftlich Ausgebildete die notwendigen Kenntnisse erlangen. Dieses Programm wird hervorragend angenommen und weiter ausgebaut.
Siebtens: Den ländlichen Raum stärken. – Der ländliche Raum hat sich in der Vergangenheit hervorragend behauptet. Aber er steht vor großen Herausforderungen, weil auch er von den gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen nicht verschont bleibt. Ich nenne nur zwei Stichworte: landwirtschaftlicher Strukturwandel und demografische Entwicklung. Die Stärkung des ländlichen Raumes gehört deshalb zu den Daueraufgaben einer modernen, vorausschauenden Agrarpolitik. Wir werden eine passive Sanierung des ländlichen Raumes nicht zulassen. Unsere Aufmerksamkeit gilt in den kommenden zwei Jahren, in diesem Doppelhaushalt, insbesondere dem ländlichen
Raum. Wir werden die Instrumente der ländlichen Entwicklung durch Flurneuordnung und Dorferneuerung als Hilfe zur Selbsthilfe konsequent einsetzen und weiter entwickeln. Wir stellen deshalb für diese Programme insgesamt über 100 Millionen Euro pro Jahr bereit. Auch hier können Sie die Agrarhaushalte der anderen Bundesländer durchsehen – Sie werden kein anderes Bundesland finden, das diese Größenordnung auch nur annähernd erreicht.
Wir beraten heute über einen Doppelhaushalt, dessen Laufzeit mit dem Ende der EU-Programmplanungsperiod e 2000/2006 zusammenfällt. Wir stehen damit wieder vor entscheidenden Weichenstellungen für die neue Programmplanungsperiode 2007 bis 2013. Sie wissen, dass die Europäische Union die Finanzmittel für diesen Zeitraum zur Verfügung stellt. Veränderungen in der Förderpolitik der EU bei der zweiten Säule haben unmittelbare Auswirkungen auf unsere Landesfördermaßnahmen. Bis zum Jahr 2007 müssen wir unsere Fördermaßnahmen an die Bedingungen der Verordnung zur Förderung des ländlichen Raumes anpassen. Dies geschieht mit der notwendigen Novellierung des bayerischen Landwirtschaftsförderungsgesetzes, das nun seit 30 Jahren gültig ist. Es hat sich als ein hervorragendes Instrument für die Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, aber auch des ländlichen Raumes erwiesen. Nach dem derzeitigen Planungsstand werden wir im kommenden Jahr ein Eckpunktepapier dazu vorlegen. Das neue Landwirtschaftsförderungsgesetz sollte rechtzeitig vor Beginn der Förderperiode 2007 in Kraft treten. Ich werde das Hohe Haus frühzeitig in den Dialog einbinden. Unser Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit unserer multifunktionalen und nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, die Attraktivität unserer Kulturlandschaft mit Hilfe einer flächendeckenden Landwirtschaft und der Agrarumweltmaßnahmen zu erhalten und ein Auseinanderdriften der Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu vermeiden.
Lassen Sie mich nun zum Einzelplan 09, zur bayerischen Forstpolitik kommen. Die bayerische Forstpolitik werden wir nachhaltig und modern gestalten. Wer in der Forstpolitik Verantwortung trägt, steht wie die Waldbesitzer vor großen Herausforderungen. Die Waldschäden sind in Folge der Trockenheit im letzten Jahr auf Rekordhöhe gestiegen. Sie haben das alle gelesen. Schäden durch Sturm, Trockenheit und Borkenkäfer häufen sich in immer kürzeren Abständen. Das heißt: in letzter Zeit machen die Bäume, deren Einschlag überhaupt nicht geplant war die Hälfte des gesamten Einschlags aus. Sie wurden eingeschlagen wegen Sturmkatastrophen, wegen Trockenheit und Borkenkäferbefall.
Die Holzpreise sind im Keller. Allein der Preis für Fichtenstammholz ist seit 1999 um mehr als ein Drittel gesunken. Die bayerischen Waldbesitzer verlieren dadurch jährlich mindestens 170 Millionen Euro.
Unser Ziel ist eine Reform der Forstverwaltung mit Augenmaß, die zukunftsfähige Strukturen schafft. Wir beharren nicht, sondern wir reagieren auf die Herausforderungen.
Erfreulich ist, dass der Holzzuwachs und die Holzvorräte sich auf Rekordniveau befinden und die Nutzungspotenziale bei weitem nicht ausgeschöpft sind. Nirgends ist die Qualität der Waldbewirtschaftung so hoch wie in Bayern. Bei der Auseinandersetzung um das Volksbegehren wurde immer wieder deutlich herausgestellt, dass es für uns Verpflichtung und Ziel ist, dieses hohe Niveau mit und nach der Forstreform zu erhalten. Deshalb machen wir die Reform.
Die Bundeswaldinventur II hat bestätigt, dass in Bayern die Holzvorräte so groß wie nie zuvor sind. So hat es keinen Sinn, in Bayern auf Holznutzungen zu verzichten. Der Rohstoff Holz müsste sonst aus dem Ausland über Tausende von Kilometern importiert werden, wenn wir ihn nicht vor Ort produzieren würden. Das wäre ökologischer Unsinn. Wir verfügen über immer mehr naturnahe Mischwälder. Wir haben 700 000 Waldbesitzer mit hoher Waldgesinnung seit Generationen. Die Waldinventur hat auch zum Ausdruck gebracht, dass die Qualität der Privatwälder den staatlichen Wäldern nicht nachsteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben ein hervorragend ausgebildetes, motiviertes und innovatives Personal, das nach der Reform seine Aufgaben genauso wahrnehmen wird wie jetzt. Das Personal hat sich durch gute Leistungen ausgezeichnet. Mit Holz verfügen wir über einen attraktiven und umweltfreundlichen Bau- und Werkstoff, Dämmstoff und Energieträger.
Kern unserer Politik ist es, gepflegte und stabile Wälder zu erreichen, die ihre Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion erfüllen, die Waldbesitzer durch Hilfe zur Selbsthilfe zu unterstützen und die Forstverwaltung zu reformieren, um sie neu aufzustellen und damit fit zu machen für die Zukunft. Wir schaffen effizientere Strukturen, bauen Bürokratie und Verwaltung ab und schaffen Spielräume für Zukunftsinvestitionen. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes wird künftig das neue Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ – eine Anstalt des öffentlichen Rechts – übernehmen.
Ich bin fest davon überzeugt, dass die Kombination aus der Urproduktion von Holz mit den unzähligen und unschätzbaren Dienstleistungen des Waldes – für die Landeskultur, für sauberes Wasser, für die biologische Vielfalt, für den Klimaschutz und insgesamt für die Lebensqualität von uns allen – in Zukunft erheblich an Bedeutung gewinnen wird. Aus diesem Grundverständnis heraus und unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen haben wir den vorliegenden Forsthaushalt aufgestellt.
Wir reagieren auch mit Verbesserungen bei den forstlichen und waldbaulichen Fördermaßnahmen. Mit neuen Förderrichtlinien können wir wesentlich mehr Fördergelder des Bundes und der Europäischen Union zum Nutzen der bayerischen Waldbesitzer einsetzen. Standen 2004 zum Beispiel für die Begründung von neuen Mischwäl
dern 15 Millionen Euro zur Verfügung, so steigt diese Summe im Jahr 2005 auf 16,3 Millionen Euro und im Jahr 2006 auf 20,1 Million Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Antwort auf die Herausforderung für unsere Waldbesitzer ist der Anstieg der Finanzmittel in einer wirtschaftlich und finanzpolitisch ungeheuer schwierigen Zeit.
Das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“ erhält für besondere Gemeinwohlleistungen gesonderte Zuweisungen aus dem Haushalt. Meine Damen und Herren, damit werden die Befürchtungen, die zu Beginn der Diskussion aufkamen, zerstreut; denn es geht um die Schutzwaldsanierung und -pflege, die Moorrenaturierung, den Rad- und Wanderwegebau und die Wildparke. Die Finanzierung dieser Maßnahmen soll künftig projektbezogen erfolgen und ist damit klar von der Holzpreisentwicklung abgekoppelt. Dies ist eine deutliche Verbesserung zum Ist-Zustand. Im Doppelhaushalt sind insgesamt 29,2 Millionen Euro veranschlagt. Damit wird deutlich gemacht, dass wir dies nicht von der Einkommenssituation des Staatsforstbetriebes abhängig machen.
Die hoheitlichen Aufgaben der Forstverwaltung wie Forstaufsicht, Förderung, Schutzwaldsanierung und Waldpädagogik werden mit den Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung in den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten gebündelt. Damit ist deutlich gemacht, dass Aussagen, wir wollten aus der Waldpädagogik aussteigen, nicht stimmen.
Besonders wichtig war der Erhalt des Reviersystems. Mit dieser Organisationsform können die Revierförster den Waldbesitzern unmittelbar vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Die Beratung privater und körperschaftlicher Waldbesitzer im Zusammenhang mit der finanziellen Förderung, dem Waldschutz und der Forstaufsicht wird im bisherigen Umfang erhalten. Alle Vorhersagen, dass dies geändert werde, werden damit ad absurdum geführt.
Bei der betriebsbezogenen Beratung wird sich die Forstverwaltung schrittweise zurückziehen. Im Gegenzug werden die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen gestärkt. Die Zuschüsse für die Zusammenschlüsse steigen im Doppelhaushalt von 2,2 Millionen Euro auf 4 Millionen Euro, mit möglichen Umschichtungen sogar auf 4,4 Millionen Euro. Ich bin überzeugt, dass unser Kurs bei der Forstverwaltung richtig ist und unsere Reformen greifen werden. Wir werden unser Ziel erreichen: die Wälder in einem guten Zustand für die nachfolgenden Generationen zu erhalten und weiter zu geben. Darin sehen wir unsere Aufgabe, und das ist auch die Zielsetzung dieses Doppelhaushalts.
Abschließend danke ich dem Bayerischen Landtag für die Unterstützung in den Fragen, die mein Ressort betreffen. Ich danke dem Haushaltsausschuss mit seinem Vorsitzenden Manfred Ach für die sachkundigen Beratungen und dem Landwirtschaftsausschuss mit seinem Vorsitzenden Helmut Brunner für seine großartige Unterstützung.