Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 22. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Ich wünsche Ihnen allen einen guten Morgen. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Sie wurde ihnen, wie immer, erteilt.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gebe ich das Ergebnis der gestern durchgeführten namentlichen Abstimmung über den Antrag der SPD-Fraktion betreffend „Verwaltungsreform: effizient und bürgernah; hier: Erhalt der Außenstellen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege“ auf der Drucksache 15/718 – das war Tagesordnungspunkt 11 – bekannt. Mit Ja haben 47 Abgeordnete gestimmt. 90 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. 11 Kolleginnen und Kollegen haben sich enthalten. Damit ist der Antrag in der geänderten Fassung abgelehnt.
Die Fragestunde dauert heute 90 Minuten. Ich bitte zunächst den Staatsminister für Landwirtschaft und Forsten um die Beantwortung der ersten Frage. Erster Fragesteller ist Kollege Kustner. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrte Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister, welche wesentlichen Veränderungen an der Zuckermarktordnung lassen die jetzt aktuell vorgelegten Reformvorschläge der EU-Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament erwarten, und wie bewertet die Staatsregierung die Vorschläge?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Entgegen der bisher bestehenden Regelung sind in den Reformvorschlägen im Einzelnen folgende wesentliche Einschnitte vorgesehen.
Die ersten Reformschritte zur Zuckermarktordnung sollen ein Jahr früher als bisher beschlossen, nämlich bereits zum 1. Juli 2005, wirken. Der Zuckerinterventionspreis soll bis 2007/2008 durch einen um 33 % niedrigeren Referenzpreis ersetzt werden. Der Rübenmindestpreis soll von 43,6 Euro je Tonne auf 27,4 Euro je Tonne im Jahr 2007/ 2008 verringert werden. Die gegenwärtigen Zuckerquoten sollen von 17,4 Millionen Tonnen EU-weit sukzessive auf 14,6 Millionen Tonnen beschränkt werden. Anstelle der Zuckerintervention soll eine private Lagerhaltung eingeführt werden. Die A- und die B-Quoten sollen zusammengelegt und zwischen den Mitgliedstaaten handelbar werden. Die Bestimmungen zum C-Zucker sollen grundsätzlich vorläufig erhalten bleiben.
Bei einer Mid-Term-Review soll die Kommission 2008 über die gemachten Erfahrungen und gegebenenfalls über weitere Einschnitte berichten.
Nun zum zweiten Teil Ihrer Frage, der Bewertung der Vorschläge aus bayerischer Sicht. Ein positives Element an den Vorschlägen ist das generelle Festhalten an, wenn auch deutlich niedrigeren, Quoten und einem Mindestaußenschutz.
Dennoch wird mit diesem Vorschlag eine seit Beginn bestens funktionierende Marktordnung infrage gestellt. Sie hat zur Einkommenssicherung und Wertschöpfung nicht nur im ländlichen Raum beigetragen. Die immer wieder geforderte vertikale Integration von Erzeugung, Verarbeitung und Handel war gewährleistet. Es bestanden berechenbare Rahmenbedingungen und gleichzeitig finanzielle Verantwortung der Rübenanbauer und der Wirtschaft für die Einhaltung der Quoten. So waren langfristige Entscheidungen als Grundlage für ein nachhaltiges Wirtschaften auf allen Ebenen möglich.
Wir wehren uns gegen diese handstreichartige, vorzeitige massive Veränderung der Zucker- und Rübenpreise. Bezogen auf normale Abschreibungsfristen für Investitionen in Gebäude und Technik sind die vorgesehenen Übergangsfristen entschieden zu kurz. Die den Landwirten in Aussicht gestellten flächenbezogenen Ausgleichszahlungen können weder geringeren Umsatzerlös noch den Kapitalverlust durch Wertminderung bestehender Unternehmen und Fabrikanlagen ausgleichen, an denen die Rübenanbauer als Kapitalgeber wesentliche Beteiligungen halten.
Die Vorschläge in ihrer jetzigen Form stellen eine erhebliche Beeinträchtigung der Wertschöpfungskette „Zucker“ in Bayern dar und verringern die Rentabilität des Zuckerrübenanbaus in Bayern ganz erheblich.
Wie und in welcher weiteren Zeitplanung für die Umsetzung der Kommissionsvorschläge bestehen noch Einflussmöglichkeiten?
Die Kommission beabsichtigt, im Spätherbst die Vorschläge in Form eines legislativen Textes an den Rat und das Parlament zu geben. In den dort stattfindenden Beratungen werden wir unsere Positionen einbringen. Eine erste Aussprache wird im September im Bundesrat stattfinden. Bayern wird dort Anträge einstellen. Außerdem werden die Kommissionsvorschläge Thema der nächsten Agrarministerkonferenz in Niedersachsen sein.
Was hat die Staatsregierung im Vorfeld der jetzigen Mitteilung unternommen, um die Zukunft der Zuckermarktordnung im Sinne der bayerischen Rübenanbauer und der Zuckerwirtschaft positiv zu beeinflussen?
Die Kommission hat im vergangenen Jahr ihr so genanntes Optionspapier, das vier Alternativen enthielt, vorgelegt. Wir haben im Bundesrat einen Antrag eingebracht, der einmütig beschieden wurde. Dabei war die Beibehaltung der Zuckermarktordnung das wesentliche Element. Es wurde auch anerkannt und dargestellt, dass in Teilbereichen Veränderungen notwendig sind.
Ich habe diese Ergebnisse an die Bundesministerin herangetragen und den Agrarkommissar auf die gravierenden Auswirkungen des Vorschlags hingewiesen. Ebenso habe ich ein Gespräch mit dem Ratsvorsitzenden in Brüssel, Herrn Walsh, geführt; das ist der irische Landwirtschaftsminister.
Herr Minister, welche weiteren Schritte zur Stabilisierung des Rübenanbaus und der Zuckererzeugung in Bayern beabsichtigt die Staatsregierung?
Wir werden die Reformvorschläge jetzt mit den betroffenen Verbänden, mit der Zuckerwirtschaft und mit den Vertretern der zuckerrübenanbauenden Regionen analysieren und auf dieser Basis unseren Standpunkt und unsere Forderungen formulieren.
Wir werden zur Umsetzung weitere Mitgliedstaaten benötigen, die ähnlich betroffen sind wie wir. Demnächst wird einer meiner Mitarbeiter zu Gesprächen zu Herrn Daul fahren; das ist der Vorsitzende des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments. Es werden Kompromisse nötig sein, um unsere Kernforderungen, nämlich die Erhaltung der Quotenregelung, den Mindestaußenschutz und verlässliche Rahmenbedingungen sowie längere Übergangsfristen, durchsetzen zu können.
Ich rufe die Fragen betreffend das Staatsministerium des Innern auf und darf Herrn Staatssekretär Schmid bitten, die Fragen zu beantworten. Die erste Fragestellerin ist Frau Kollegin Pranghofer. Ich darf Sie um die Frage bitten.
Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär, wann kann die Gemeinde Weibersbrunn davon ausgehen, dass ihr die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um einen Stellplatz und die dringende Errichtung einer Garage für den Rettungsdienst gegeben wird, nachdem die Neuaufnahmekontingente der Jahre 2002 und 2003 für Feuerwehrgerätehäuser bei der Regierung von Unterfranken voll ausgeschöpft sind und 2004 bisher keine Neuaufnahmekontingente zugeteilt wurden, insbesondere der Bau der Garage für den Rettungsdienst als sehr dringlich angesehen wird?
Sehr verehrte Frau Präsidentin, Frau Kollegin Pranghofer! Wegen des starken Rückgangs des Aufkommens an der Feuerschutzsteuer in den vergangenen Jahren bei gleichzeitigem Ansteigen des Zuschussbedarfs durch vermehrte Neuanträge sowohl bei der Förderung von Feuerwehrfahrzeugen und –geräten als auch bei der Förderung von Feuerwehrgerätehäusern kann mit den derzeit zur Verfügung stehenden Fördermitteln der Bedarf auf absehbare Zeit nicht zeitnah abfinanziert werden. Dies hat zur Folge, dass die Kommunen als Zuwendungsempfänger längere Zeit auf die Bewilligung und die Auszahlung der Zuwendungen bzw. im Gerätehausbereich auf die jeweiligen Zuschussraten warten müssen.
Diese ungünstige Situation müssen wir zum Anlass nehmen, das derzeitige Förderverfahren in beiden Förderbereichen, also für Feuerwehrfahrzeuge und -geräte für Feuerwehrgerätehäuser, zu überdenken. Damit bis zum Abschluss dieser Überprüfung die zur Verfügung stehenden Mittel nicht weiterhin langfristig gebunden werden, werden Zustimmungen zu vorzeitigen Beschaffungen derzeit nur bei unabweisbar dringlichen Bedürfnissen erteilt. Im Förderbereich der Feuerwehrgerätehäuser ist davon auszugehen, dass grundsätzlich keine zwingende Notwendigkeit für vorzeitige Baubeginne besteht, da die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung durch die Feuerwehr auch möglich sind, wenn die Fahrzeugunterbringung für eine vorübergehende Zeit beengt oder eingeschränkt möglich ist.
Die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in Weibersbrunn hat zwar innerhalb des Regierungsbezirkes Unterfranken eine hohe Priorität, ein unabweisbar dringliches Bedürfnis für einen sofortigen Baubeginn ist jedoch nicht gegeben. Die von der Gemeinde Weibersbrunn dargelegte Begründung, dass das bisherige Gerätehaus den aktuellen Anforderungen nicht mehr entspricht und dass neben der Schaffung von Lagerräumen auch weitere Fahrzeuge dort untergebracht werden sollen, trifft auf viele Feuerwehrgerätehäuser in Bayern zu. Da sich die Planungsphase der Erweiterungsmaßnahme in Weibersbrunn über einen gewissen Zeitraum erstreckt hat, ist davon auszugehen, dass mit dem Beginn der Baumaßnahme jedenfalls noch so lange gewartet werden kann, bis Klarheit über die Änderungen im Feuerwehrförderungsbereich besteht.
Die Regierung von Unterfranken wird im Übrigen dann gleichzeitig mit der Entscheidung über die Förderung der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses in der Gemeinde Weibersbrunn auch über den Förderantrag für die Rettungsdienstgarage entscheiden.
Herr Staatssekretär, nach dieser für die Gemeinde Weibersbrunn nicht gerade erfreulichen Antwort frage ich Sie: Ist Ihnen meine Anfrage an die Regierung von Unterfranken von Mitte Mai dieses Jahres in der gleichen Angelegenheit mit der Akzeptanz der Notwendigkeit durch die Regierung von Unterfranken bekannt?
Herr Kollege Kaul, selbstverständlich kenne ich Ihren Schriftverkehr und Ihr Engagement für diese Angelegenheit bei der Regierung von Unterfranken. Natürlich hat auch die Regierung ganz bewusst dieses Gerätehaus mit einer hohen Priorität versehen, auch entsprechend dem von Ihnen vorgetragenen Anliegen. Die Problematik stellt sich gleichwohl auf einer anderen Ebene. Wir haben uns nämlich mit der Frage zu beschäftigen, ob wir in diesem unmittelbaren Förderbereich stoppen müssen, um zunächst zu klären, wie die Zukunft aussehen soll.
Ausgangspunkt dieser Überlegungen ist der Umstand, dass wir noch in hohem Maße Fördermittel abzufinanzieren haben. Ich halte es für richtig, diesen Berg nicht zu sehr aufzubauen, sondern zunächst eine Klärung der Situation der so genannten Altfälle vorzunehmen und in eine vernünftige neue Fördersituation hineinzukommen. Insoweit haben wir jetzt auch ein Konzept entwickelt und Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesverband der Feuerwehren in Bayern aufgenommen. Diese Fragen müssen jetzt geklärt werden. Danach können wir in die Detailfragen hineingehen. Aber fest steht – ich habe das gerade dokumentiert und will das gern wiederholen –, dass das Gerätehaus in Weibersbrunn durch die Regierung von Unterfranken mit einer hohen Priorität versehen ist.
Herr Staatssekretär, Sie sagen, es werde eine neue Finanzierung angedacht und Sie führten derzeit Gespräche über ein neues Finanzierungskonzept. Könnten Sie zumindest sagen, bis wann diese Gespräche geführt werden, wann dieses Finanzierungskonzept steht und zu welchen Konsequenzen es für die Weibersbrunner Feuerwehr führen würde?
knapp, weil das gesamte Konzept sich natürlich über einen großen Komplex erstreckt. Ich will aber deutlich machen, dass wir eine erste Grundkonzeption haben und jetzt in die Gespräche mit dem Landesverband und mit den kommunalen Spitzenverbänden eingetreten sind. Dieses Thema soll nicht aufgeschoben werden, sondern wird jetzt aktuell diskutiert. Wir versuchen, dieses Konzept so schnell wie möglich mit den unmittelbar Betroffenen abzustimmen. Betroffen sind natürlich die Kommunen und damit die kommunalen Spitzenverbände, aber auch der Landesfeuerwehrverband. Wir sind jetzt mitten in den Gesprächen, und das wird natürlich weiter diskutiert werden.
Ich bitte um Nachsicht. Ich könnte Ihnen zwar jetzt die Details darstellen, aber das würde, glaube ich, im Rahmen dieser Fragestunde zu weit führen.
Wir müssen uns über eines im Klaren sein, wenn ich das an dieser Stelle sagen darf: Es kann nicht sein, dass wir vorzeitige Baubeginne zulassen und es dann Jahre dauert, bis das abfinanziert wird. Wir haben einen Rückgang der Feuerschutzsteuer gehabt, deswegen auch dieser hohe Anfall. Das Drängen der kommunalen Seite, der Feuerwehr, auf die Erteilung vorzeitiger Baubeginne war immer sehr stark. Damit hat sich ein hoher Berg an auszuzahlenden Fördermitteln angehäuft. Ich meine, es ist sachgerecht, diesen Berg jetzt abzubauen und zu sagen, dass wir zukünftig eine möglichst zeitnahe Auszahlung der Fördermittel erreichen wollen. Ich halte das für einen guten und vernünftigen Weg. So ist das Konzept auch aufgebaut, und so wird es auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesfeuerwehrverband diskutiert.
Herr Staatssekretär, wird angesichts der von Ihnen eben dargestellten neuen Situation bei der Festlegung der zukünftigen Termine einer Bezuschussung und der Höhe des Zuschusses auch berücksichtigt, dass die Freiwillige Feuerwehr von Weibersbrunn wie auch der Malteser-Hilfsdienst eine besondere Aufgabe bei der Betreuung entlang der Autobahn A 3 in dem Abschnitt zwischen Hösbach und Rohrbrunn haben?