Protokoll der Sitzung vom 21.07.2004

Herr Staatssekretär, wird angesichts der von Ihnen eben dargestellten neuen Situation bei der Festlegung der zukünftigen Termine einer Bezuschussung und der Höhe des Zuschusses auch berücksichtigt, dass die Freiwillige Feuerwehr von Weibersbrunn wie auch der Malteser-Hilfsdienst eine besondere Aufgabe bei der Betreuung entlang der Autobahn A 3 in dem Abschnitt zwischen Hösbach und Rohrbrunn haben?

Herr Kollege Kaul, mit dem neuen Konzept wollen wir versuchen, eine möglichst vereinfachte Bezuschussung zu erhalten. Diese Verfahren waren bisher viel zu komplex und mit sehr vielen Imponderabilien versehen. Wir müssen zu einer pauschalen Förderung kommen. Ich würde es für den richtigen Weg halten, eine pauschale Zuweisung für die Schaffung von Stellplätzen zu gewähren. In diesem Sinne wird diese Frage diskutiert. Bei der Höhe der Förderungen, die dafür gegeben werden, ist es ein vernünftiger Ansatzpunkt zu fragen, ob ein neuer Stellplatz und damit neue Kapazität geschaffen wird. Das muss der Anknüpfungspunkt sein. Wir versuchen, dieses Element mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit dem Landesfeuerwehrverband so abzustimmen. Ich glaube, dass wir in dieser Frage auch Konsens erzielen werden.

Die Verfahren müssen übersichtlich sein, die Kommunen müssen wissen, was sie bei welcher Maßnahme ganz konkret bekommen, ohne im Detail in Rechnungen einzusteigen. Ich halte das für einen guten und vernünftigen Ansatz in Zeiten, in denen wir über Entbürokratisierung und Deregulierung reden.

Keine weiteren Zusatzfragen. Nächster Fragesteller ist Kollege Rüth, bitte.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, ob es möglich ist, im Zuge des Baus der neuen Umgehungsstraße „Raum Miltenberg“ die Staatsstraße 2441 mittels eines Kreisels an die B 469 im Bereich Kleinheubach anzubinden, so wie es von der CSU-Gemeinderatsfraktion Kleinheubach dem Straßenbauamt Aschaffenburg erläutert wurde?

Herr Staatssekretär.

Kollege Rüth, die Anfrage steht im Zusammenhang mit dem im Rahmen eines PPP-Modells vorgesehenen Bau der Staatsstraße 2303, Verlegung bei Miltenberg mit neuer Mainbrücke. Die Staatsstraße 2309 neu endet an der Staatsstraße 2441 südlich Großheubach. Ergänzend dazu ist geplant, die Leistungsfähigkeit und die Verkehrsqualität der beiden Knotenpunkte B 469/St 2310/St 2441 und St 2441/Mittelgewann zu erhöhen.

Der Knotenpunkt B 469/St 2310/St 2441 soll für die sichere und leistungsfähige Abwicklung des Verkehrsstromes zwischen Aschaffenburg und Großheubach – über die Staatsstraße 2441 hin zur künftigen Staatsstraße 2309 neu – mit einer zusätzlichen Rampe ausgestattet werden. Somit ist gewährleistet, dass für diese Verkehrsbeziehung weder auf der B 469 noch auf der Staatsstraße 2441 in Zukunft Linksab- bzw. Linkseinbiegevorgänge abgewickelt werden müssen.

Dies bedeutet, dass sich kreuzende Verkehrsströme nicht mehr ergeben und ausgeschlossen sind. Die dem Knotenpunkt B 469/Staatsstraße 2310/Staatsstraße 2441 benachbarte Kreuzung Staatsstraße 2441/Mittelgewann soll mit einer verkehrsabhängig gesteuerten Lichtsignalanlage ausgestattet werden. Diese Lösung ist nach den durchgeführten verkehrstechnischen Berechnungen auf Dauer leistungsfähig und gewährleistet durch die variablen Steuerungsprogramme Rückstaufreiheit für den benachbarten, eben beschriebenen Knotenpunkt. Inwieweit infolge der künftigen Verkehrsentwicklung weitergehende bauliche Maßnahmen an der Kreuzung Staatsstraße 2441/ Mittelgewann erforderlich werden, wird zu gegebener Zeit zu überprüfen sein. Dabei kann unter anderem auch eine Lösung mittels eines Kreisverkehrsplatzes in die Überlegungen einbezogen werden.

Herr Kollege, ich werde Ihnen wegen der Komplexität diese Ausführungen zur Verfügung stellen, damit Sie dies nochmals nachvollziehen können.

Keine Zusatzfrage. Ich rufe die nächste Frage von Frau Kollegin Peters auf. Herr Kollege Wahnschaffe, wenn Sie damit einverstanden sind, fassen wir die beiden Fragen zusammen. – Dann bitte ich zunächst Sie, Frau Kollegin Peters, und dann Sie, Herr Wahnschaffe, Ihre Frage zu stellen.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, wie begründet die Staatsregierung die vorgesehene Änderung der Landkreisordnung, die Förderung von Gartenkultur und Landschaftspflege als Pflichtaufgabe zu streichen, welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Fachberatungen, und welche Alternativen sieht sie unter anderem im Bereich der Betreuung der Ehrenamtlichen?

Herr Wahnschaffe, bitte.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Strebt die Staatsregierung eine Änderung der Bayerischen Landkreisordnung an mit dem Ziel, den jetzigen Artikel 51 Absatz 3 Nummer 3 der Landkreisordnung dahin gehend zu ändern, dass die Pflichtaufgabe der Landkreise zur Förderung der Gartenkultur und Landespflege zu einer freiwilligen Aufgabe herabgestuft wird?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Peters, Herr Kollege Wahnschaffe! Artikel 51 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 der Landkreisordnung verpflichtet die Landkreise bisher, die Gartenkultur und Landespflege als Pflichtaufgabe wahrzunehmen. Im Rahmen der 331 Vorschläge zum Abbau kommunaler Standards wurde von kommunaler Seite unter anderem vorgeschlagen, Gartenkultur und Landespflege in eine freiwillige Aufgabe der Landkreise umzuwandeln. Im Rahmen seiner Beschlüsse für Eckpunke eines „Pakts für die Kommunen“ und zum Abbau kommunaler Standards hat der Ministerrat das Bayerische Staatsministerium des Innern beauftragt, nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden das Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Nach bisher vorliegenden Unterlagen hat sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Bayerische Gemeindetag positiv geäußert, während der Bayerische Städtetag auf die ausschließliche Betroffenheit der Landkreise verwiesen hat; der Bayerische Landkreistag lehnt hingegen auf Arbeitsebene die Abschaffung der Pflichtaufgabe „Gartenkultur“ ab. Die Staatsregierung wertet das Anhörungsverfahren aus und wird dann über die Vorschläge zum Abbau kommunaler Standards entscheiden.

Die Staatsregierung erkennt die wertvolle Arbeit der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern an, die mit großem Engagement auch die ehrenamtliche Arbeit in unseren Gartenbauvereinen exzellent begleiten. Die etwaige Umwandlung in eine freiwillige Aufgabe bedeutet nicht, dass die Landkreise in diesem Bereich künftig nicht mehr tätig sein dürfen. Sie sollen vielmehr im Sinne des Subsidiaritätsgedankens und im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung entscheiden können.

Herr Kollege Wahnschaffe, bitte.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass diese Bestimmung in der Landkreisordnung erst 1990 auf Initiative der CSU-Landtagsfraktion mit der Begründung eingefügt wurde, dass diese Aufgabe für die Landratsämter, die auf kommunaler Ebene angesiedelt sind, eine zunehmende Bedeutung hat und deswegen die freiwilligen Aufgaben in Pflichtaufgaben verwandelt werden sollen?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Wahnschaffe, selbstverständlich ist mir das bekannt, zumal ich in dieser Zeit selbst bei einer Kreisverwaltungsbehörde tätig war und dies deswegen aus eigenem Erleben kenne. Es geht darum, dass wir uns beim Abbau von Standards im Zusammenhang mit der Frage, wie es mit der kommunalen Selbstverwaltung aussieht, konkret auch mit der Frage zu befassen haben, ob diese Aufgabe eine Pflichtaufgabe bleiben oder sozusagen in die Verantwortung der kommunalen Seite gegeben werden soll. Diese Frage ist jetzt zu diskutieren. Seit 1990 haben sich die Zeiten geändert. Wir beschäftigen uns in diesem Hohen Hause insgesamt mit der Frage der Entbürokratisierung, der Deregulierung, mit dem Gedanken der Subsidiarität und mit der Frage der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Es ist natürlich berechtigt, sich mit dieser Frage auseinander zu setzen, wenn eine solche Anregung kommt.

Eine weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Frau Präsidentin, wenn es eine direkte Nachfrage des Herrn Kollegen Wahnschaffe gibt, will ich ihm den Vortritt lassen. – Das ist ein anderer Punkt. Herr Staatssekretär, gibt es zwischen dem Konnexitätsprinzip und dieser Streichung einen Zusammenhang? Wenn ja, ist es denn nicht immer so, dass das Konnexitätsprinzip nicht rückwirkend, sondern ab dem Datum des Beschlusses gilt?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin Peters, ich glaube, dass es weniger eine Frage der Konnexität ist, weil diese Aufgabe bereits jetzt eine Pflichtaufgabe ist, sodass das Konnexitätsprinzip und die entsprechenden Richtlinien, die dazu im Konsens erstellt wurden, nicht betroffen sind.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatssekretär, darf ich Ihren reichen Schatz an kommunalpolitischen Erfahrungen etwas plündern, indem ich Sie frage: Ist Ihnen bekannt, dass die Landratsämter nicht nur für die vielen Obst- und Gartenbauvereine schon jetzt nicht nur unter

stützend tätig sind, sondern vor allem auch für die Kommunen, um hier umweltrechtliche Belange durchzusetzen? Wie beurteilen Sie vor dem Hintergrund von Artikel 141 der Bayerischen Verfassung eine Abstufung von einer Pflichtaufgabe zu einer freiwilligen Aufgabe?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Wahnschaffe, der Aufgabenbeschrieb der zuständigen Fachleute bei den Kreisverwaltungsbehörden ist mir ebenso wie Ihnen sehr wohl bekannt. Es geht um zweierlei Aufgaben: Einerseits werden die Themen behandelt, die den Kreis unmittelbar betreffen, und die damit zusammenhängenden Aufgaben in Bezug auf die Beratung der kommunalen Seite wahrgenommen, andererseits besteht die Aufgabe Betreuung und Begleitung der Obst- und Gartenbauvereine. Im Lichte von Artikel 141 der Bayerischen Verfassung, der neu formuliert und aufgenommen wurde, geht es nicht um dieses Thema. Sie hängen das an dieser Stelle zu hoch. Es geht vielmehr um die Frage: Ist Artikel 51 der Bayerischen Landkreisordnung dahin gehend zu ändern, dass diese Aufgabe eine Pflichtaufgabe bleibt und damit die kommunale Seite verbindlich dazu verpflichtet ist, für diese Aufgabe Personal vorzuhalten? Oder ist es eine Aufgabe, die freiwillig zu erfolgen hat und in das pflichtgemäße Ermessen der Kreisverwaltungsbehörden gestellt wird? Wir haben diese Fragen gemeinsam in diesem Anhörungsverfahren zu diskutieren, wie ich eben dargestellt habe.

Wir reden über die kommunale Selbstverwaltung und über die Eigenverantwortung der kommunalen Seite. Darin sind wir in diesem Haus alle einig, deswegen habe ich mich ein bisschen gewundert. Ich kenne natürlich auch die Vorgänge draußen vor Ort und den Grund, warum Sie diese Frage heute mit Frau Kollegin Peters gestellt haben. Trotzdem stellt sich für mich die Frage, ob wir es mit der Frage der Subsidiarität und der kommunalen Selbstverwaltung ernst meinen. Auch diese Frage ist aufzuwerfen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatssekretär, gibt es Überlegungen, die Fachberatung in die grünen Kompetenzzentren, das heißt Landwirtschaftsamt und Forstamt, einzugliedern?

Herr Staatssekretär.

Solche Überlegungen sind mir bis zum heutigen Tage nicht bekannt.

Nächste Zusatzfrage: Herr Kollege Wahnschaffe.

Herr Staatssekretär, ich entnehme Ihren Worten, dass die Überlegungen innerhalb der Staatsregierung zu diesem Thema noch nicht abgeschlossen sind. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie:

Sehen Sie die Gefahr, dass an die Landkreise das Signal, die Fachberater abzuschaffen, ausgesendet wird und dass gerade in diesem wichtigen Bereich die Standards abgesenkt werden, wenn die Staatsregierung vorschlagen sollte, die Landkreisordnung zu ändern und die Aufgabe zu einer freiwilligen Aufgabe herabzustufen?

Herr Staatssekretär.

Ich halte die Arbeit der Kreisfachberater für überaus wichtig. Ich weiß, dass diese Arbeit überaus effektiv ist und eine große Breitenwirkung hat, nicht zuletzt durch die Kommunikation mit den Obst- und Gartenbauvereinen vor Ort. Sie sind zahlreich, und sie haben viele Mitglieder. Hier wird exzellente Arbeit geleistet. Ich glaube, das habe ich auch in meinen anfänglichen Ausführungen klar und deutlich formuliert. Dazu stehe ich; denn ich kenne die Situation aus eigener Erfahrung.

Herr Kollege Wahnschaffe, Sie haben die Frage aufgeworfen, ob die Arbeit gefährdet wäre. Das glaube ich nicht. Die Landräte vor Ort kennen die hohe Verantwortung, sie spüren sie auch aus eigenem Erleben. Die von Ihnen dargestellten Gefahren würde ich deshalb nicht sehen.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin Peters.

Herr Staatssekretär, lässt sich daraus schließen, dass sich die Finanznot der Landkreise und Kommunen derart stark zuspitzt und dass es vorgesehen ist, die Schlüsselzuweisungen drastisch zu senken?

Herr Staatssekretär.

Frau Kollegin, wir sollten auch die Dimension des Problems sehen. Hier geht es doch um die Frage, ob ich diese Pflichtaufgabe und damit die Fachberatung weiter aufrechterhalten will. Ob dies im pflichtgemäßen Ermessen geschieht, ist von der Frage der Schlüsselzuweisungen zu trennen. Jeder Landkreis muss für sich entscheiden, wie er dies künftig handhaben will. Aufgrund der guten Erfahrungen, die in den letzten Jahren gemacht wurden, glaube ich nicht, dass negative Entscheidungen getroffen werden.

Ich rufe jetzt die nächste Frage auf und bitte Herrn Kollegen Schindler, sie zu stellen.

Ich frage die Bayerische Staatsregierung: Wie beurteilt die Staatsregierung den Vorgang, dass am 22.06.2004 nach einer Rangelei zwischen zehn- und elfjährigen Schülern der Grundschule an der Simmernstraße in München insgesamt acht Kinder von Polizeibeamten aus den Klassenzimmern herausgeholt, in Polizeifahrzeugen ohne Begleitung von Lehrern oder Erziehungsberechtigten zur Polizeiinspektion 13 verbracht, dort mehrere Stunden festgehalten und befragt worden sind, dass die Schulleitung von den Polizeibeamten ange

wiesen worden ist, die Unterrichtung der Erziehungsberechtigten zu unterlassen, und dass die Erziehungsberechtigten auch von der Polizei nicht informiert worden sind?

Herr Staatssekretär.

Herr Kollege Schindler, ein irgendwie geartetes Fehlverhalten der Polizeibeamten bei dem angesprochenen Vorfall am 22. Juni dieses Jahres kann derzeit nicht festgestellt werden. Die veranlassten polizeilichen Maßnahmen waren aufgrund der notwendigen Erforschung des Sachverhalts und der einzelnen Tatbeteiligungen entsprechend dem Legalitätsprinzip erforderlich und auch verhältnismäßig.

Ich darf nun kurz schildern, wie sich der Vorgang aus unserer Sicht darstellt: Am Dienstag, dem 22.06.2004, gegen 10.15 Uhr spielten zehn neun- bis elfjährige Schüler der Grund- und Hauptschule an der Simmernstraße in München während der großen Pause im Schulhof Fußball. Dabei wurde ein neunjähriger Schüler von einem elfjährigen Jungen und seinen Mitspielern wegen seiner Spielweise so lange geärgert und verspottet, bis er sich durch Schläge körperlich gegenüber dem Elfjährigen zur Wehr setzte. Daraufhin schlug dieser zurück. Die Pausenaufsicht schlichtete die Auseinandersetzung.