Berthold Rüth

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Herr Pfaffmann, Zwischenfragen machen wir heute nicht mehr, denn wir sind ja so unter Zeitdruck.
In einer SPD-Pressemitteilung vom 3. Juli 2008 schreibt Herr Maget: „Wir wollen die Ganztagsschule als Angebot.“ Dem widerspricht Herr Pfaffmann in einer SPDPressemitteilung vom 6. Juli 2008. Er schreibt nämlich: „Das G 8 wird als gebundene Ganztagsschule geführt.“ – Da muss man schon die Frage stellen, Herr Pfaffmann: Was will die SPD?
Wenn Sie heute in den „Münchner Merkur“ schauen, dann heißt es dort so schön in Bezug auf das Gymnasium:
Hingegen fanden nur 36 % der Schüler zwischen der fünften und zehnten Klasse die Ganztagsform für so gut, dass sie diese wieder wählen würden.
Ich glaube, die Versprechungen, die Sie gemacht haben, zeigen: Die Wähler können sich auf Sie nicht verlassen. Die Gymnasialeltern wissen nicht, ob sie Ganztagsplätze für ihre Kinder bekommen, die Grundschuleltern wissen es nicht, und bei der Hauptschule richten Sie die Plätze nur ein, weil Sie an den Hauptschulen Probleme haben. Aus keinem anderen Grund. Ich denke, ein Rechtsanspruch wäre der verlässlichere Weg, lieber Herr Prof. Dr. Waschler. Was Sie machen, das sind nur Wahlkampfversprechungen, sonst gar nichts.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Pfaffmann hat davon gesprochen, dass die SPD 66 Anträge eingebracht hat. Herr Pfaffmann, in dieser Zeit, in der Sie diese Anträge eingebracht haben, haben wir in Bayern über 1000 Ganztagsschulen geschaffen.
Davon sind 222 gebundene Schulen und 782 offene Ganztagsschulen.
Für das Schuljahr 2008/2009 werden weitere 175 gebundene Ganztagszüge – –
Also, ich sag’s noch einmal im stenografischen Stil: In der Zeit, in der die SPD 66 Anträge gestellt hat, haben wir 1000 Ganztagsschulen geschaffen.
Wir haben 222 gebundene und 782 in offener Form.
Für das Schuljahr 2008/2009 werden weitere Angebote, 30 Stück davon an den Förderschulen, folgen. Darüber hinaus haben wir Angebote an den Gymnasien und an den Realschulen, die mit großer Freude genutzt werden. Wir werden die Angebote auch dort weiter ausbauen. An den Grundschulen haben wir künftig 3400 Angebote zur
Die gebundene Ganztagsschule bietet den Vätern und Müttern die Chance, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Es muss möglich sein, dass jedes Kind eine gebundene Ganztagsschule besuchen kann.
Kollege Rüth spricht von einem bedarfsgerechten Ausbau. Ich meine, im Moment ist es gar nicht möglich, den Bedarf festzustellen. Ohne Rechtsanspruch kommt ein Bedarf zumindest formal niemals an. Wenn Sie eine Schule haben, wo nur fünf Schüler in eine Ganztagsschule gehen wollen, wird dieser Bedarf nicht festgestellt.
Ein Rechtsanspruch bietet die Chance, dass die Schulfamilie – wie es Kollege Rüth nennt – sich vielleicht entscheiden kann, sie möchte keinen Ganztagszug anbieten. Die Kinder, die aber auf eine Ganztagsschule gehen möchten, hätten dann die Gelegenheit, eventuell die Ganztagsschule in einem anderen Ort zu besuchen. Damit könnte man einen gewissen Wettbewerb schaffen, damit an den Schulen Ganztagszüge eingerichtet werden. Deshalb meine ich, dass ein Rechtsanspruch den Eltern den Rücken stärkt und sie stark macht bei der Artikulierung ihrer Nachfrage.
Zu Ihren Versprechungen, was Sie noch alles tun werden, möchte ich schon einmal die Finanzierung anmahnen: Wie war es denn beim G 8, als man die Mensen einführen musste, die man jetzt wahrscheinlich nicht mehr braucht, weil man den Nachmittagsunterricht wieder zusammengestrichen hat? Das hat doch nicht der Freistaat bezahlt, sondern die Gymnasien sind mit Mitteln des Bundes ausgestattet worden. Die gleiche Frage ist auch jetzt wieder offen, wenn Sie viele Angebote versprechen. Sie lassen im Unklaren, ob Sie das selbst finanzieren und mit welchem Anteil die Kommunen beteiligt sind. So ist es unlauter, und aus meiner Sicht ist es nach wie vor so, Herr Minister Schneider: Versprechungen nehme ich Ihnen nicht ab, und ich glaube, ziemlich viele Leute ebenfalls nicht mehr. Diese Versprechungen müssen ihren Widerhall im Haushalt finden. Diese Chance haben Sie versemmelt. Deshalb können wir Ihren vollmundigen Bekundungen nicht mehr Glauben schenken.
Sie können heute einen versemmelten Nachtragshaushalt quasi heilen, indem Sie diesem Rechtsanspruch zustimmen. Es ist eigentlich die Gretchenfrage, ob das, was Sie verkündet haben – sollten Sie wieder regieren, Herr Fraktionsvorsitzender Schmid –, umgesetzt werden kann. Es ist quasi der Rütli-Schwur. Sie müssen heute Farbe bekennen. Ich freue mich schon darauf, wie Sie sich jetzt wieder herauswinden werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich für die CSU-Fraktion namentliche Abstimmung beantragen.
Ich will zu Beginn feststellen, meine Damen und Herren: Bayern ist ein Bildungs- und Zukunftsland. Ich will das an drei Beispielen festmachen.
Erstens. Wir investieren gezielt in die frühkindliche Erziehung.
Zweitens. Wir haben im Schuljahr 2007/2008 über 780 zusätzliche neue Lehrer eingestellt.
Drittens. Wir haben in den letzten Jahren große Anstrengungen für die R 6 und das G 8 unternommen.
Nun richten wir den Fokus gezielt auf die Grund- und Hauptschulen, die wir nach Bedarf zu Ganztagsschulen ausbauen.
Es ist unser Ziel, bis zum Schuljahr 2012/2013 bedarfsgerecht und flächendeckend gebundene Ganztagshauptschulen überall dort anzubieten, wo der Sachaufwandsträger einen Antrag stellt.
Frau Muggendorfer, Sie machen immer die gleichen Zwischenrufe. Laut Protokoll der letzten Sitzung haben Sie das Gleiche schon einmal gerufen.
Wir haben im laufenden Schuljahr zusätzlich 100 Ganztagshauptschulen und 30 Ganztagsgrundschulen geschaffen. Mit erheblichem finanziellen Aufwand bauen wir die ganztägige Förderung und Betreuung der Kinder an den Schulen aus, um den Kindern unabhängig von ihrer Lebenssituation optimale Bildungschancen zu ermöglichen.
Gerade der Ausbau der Ganztagsschulen an den Hauptschulen ist ein wichtiger Baustein, um die Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie noch gezielter auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten.
Gerade für die Grund- und Hauptschulen im ländlichen Raum streben wir praktikable und flexible Lösungen an. Nach dem Motto „Kurze Beine, kurze Wege“ wollen wir auch künftig an der wohnortnahen Grundschule festhalten.
Durch Kooperationsmodelle werden wir das qualitativ hohe Angebot in dieser Schulart auch in Zukunft sichern. Fest steht: Diese Lösungen müssen sich am Wohl des Kindes und an den besten Bildungschancen orientieren. An den Grundschulen haben wir jetzt 40 gebundene Ganztagsschulen.
Bei den Hauptschulen sind es jetzt 162 gebundene Schulen. Insgesamt haben wir damit ein Plus von 130 Schulen.
Auch die offenen Ganztagsangebote wurden zum neuen Schuljahr ausgeweitet.
Auch die offenen Ganztagsangebote – –
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Auch die offenen Ganztagsangebote wurden zum neuen Schuljahr beträchtlich ausgeweitet, nämlich um 25 %, sodass wir jetzt rund 600 offene Ganztagshauptschulen haben. Insgesamt können wir an unseren 1000 Hauptschulen 730 Ganztagsschulen anbieten, sodass inzwischen rund drei Viertel, also rund 75 % aller Hauptschulen ein Ganztagsangebot vorweisen können. Das ist eine sehr stolze und beachtliche Zahl.
Herr Kollege Dr. Kaiser, ich bin jetzt durch diese Zwischenrufe so in Zeitverzug, dass ich nur
noch 52 Sekunden zu reden habe und daher keine Zwischenfrage erlaube.
Unser dreigliedriges Schulsystem hat sich bewährt. Allein die Tatsache, dass unsere Hauptschüler bei Pisa genauso gut abgeschnitten haben wie die Realschüler in Bremen, Hamburg oder Berlin, zeigt: Bei uns haben junge Menschen Bildungs- und Zukunftschancen. Wir werden die hohe Qualität unserer Schulen nicht durch die flächendeckende Zulassung von Schulversuchen wie die kommunale Modellschule auch deshalb nicht aufs Spiel setzen, weil sie den Einstieg in die Gesamtschule durch die Hintertür brächte.
Wir schätzen und fördern das Talent und Innovationspotenzial der jungen Generation. An diesem Kurs halten wir fest. Dafür steht auch unser Zukunftsprogramm: „Bayern 2020: Kinder, Bildung, Arbeit“.
Der Dringlichkeitsantrag der SPD wurde bereits im federführenden Bildungsausschuss, ferner im Haushaltsausschuss und im Kommunalausschuss abgelehnt. Deshalb werden wir ihn auch heute ablehnen.
Herr Präsident, Hohes Haus! Der SPD-Antrag eröffnet uns heute die Möglichkeit, über
das Thema Datengewinnung für die Bildungsstatistik öffentlich zu diskutieren, darüber zu informieren, mögliche Vorurteile auszuräumen und klarzustellen, dass bei allen Entscheidungen zu diesem Thema der Datenschutz für die CSU-Fraktion an erster Stelle steht.
Bereits seit dem Jahr 2000 gibt es Überlegungen der Kultusministerkonferenz und seit 2003 auch konkrete Beschlüsse, die Bildungsstatistik zu optimieren. Diese Daten, die der Kultushoheit der Länder unterliegen, sollen ab 2008 oder 2009 an ein nationales Bildungsregister, also an eine zentrale, nationale Statistikdatenbank übermittelt werden. Wir Politiker sind aufgefordert, für die Transparenz des Vorhabens gegenüber der Öffentlichkeit zu sorgen. Nur Transparenz fördert Akzeptanz und Vertrauen. Deshalb ist die Frage zu beantworten, warum sich die Kultusministerkonferenz unter Vorsitz von Frau Minister Erdsiek-Rave von der SPD
mit der Bildungsstatistik beschäftigt. Die Länder brauchen tragfähige, steuerungsrelevante Informationen, die länderübergreifend vorliegen, für folgende Zwecke: Zur Erlangung von steuerungsrelevantem Wissen über Entwicklungen an den Schulen; zur Abschätzung der notwendigen Finanzmittel für die Schulen; zur Erstellung von Prognosen und Vorausberechnungen für die Schulentwicklung, beispielsweise von Prognosen über den Lehrerbedarf, und für Planungen an den Hochschulen; zur Erfüllung von Meldepfl ichten gegenüber internationalen Institutionen wie der Europäischen Union, der Unesco oder der OECD.
Meine Damen und Herren, die Daten brauchen wir auch zur Information der Öffentlichkeit und zur Befriedigung der Wissbegierde von Abgeordneten des Bayerischen Landtags, wie die vielen ausgefeilten Anfragen der Kolleginnen und Kollegen der Opposition ständig zeigen.
Klar ist, dass eine fundierte Bildungsstatistik nicht an die Stelle von Bildungspolitik treten kann und soll. Eine gute Bildungspolitik ist aber auf eine fundierte Bildungsstatistik angewiesen. So konnten im vergangenen Jahr das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Kultusministerkonferenz erstmals den Bildungsbericht für Deutschland vorstellen.
Die Öffentlichkeit hat aber nicht nur ein berechtigtes Interesse an Bildungsstatistiken. Sie darf zu Recht darauf vertrauen, dass die gewonnenen Daten wirkungsvoll vor einem möglichen Missbrauch geschützt werden. Wir nehmen deshalb die Vorschläge des Datenschutzes sehr ernst. Schon aufgrund ihrer Systematik ist die Bildungsstatistik nicht am Einzelfall interessiert. Sie beschäftigt sich mit der Auswertung großer Fallzahlen. Rückschlüsse auf einzelne Schülerinnen und Schüler sind nicht möglich. Die in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnte Schüler-ID hat zu einer Reihe von Irritationen geführt.
Ich erlaube keine Nachfrage.
Normalerweise denkt man bei einer ID an die Identifi kation einer bestimmten Person. Das trifft in diesem Fall aber nicht zu. Die Schüler-ID dient gerade dazu, die Daten so zu verschlüsseln, dass keine Rückschlüsse auf einen bestimmten Schüler möglich sind. Insofern ist der Begriff ID irreführend. Bedeutsam ist auch zu wissen, wie viele Schüler mit Migrationshintergrund an deutschen Schulen unterrichtet werden, um den Bedarf an Lehrkräften für den Förderunterricht zu ermitteln.
Mich als Bildungspolitiker interessiert zum Beispiel, wie lange der durchschnittliche Schulbesuch in Deutschland dauert, wie viele Schüler von welchen Schularten in die Sekundarstufe II wechseln, wie viele Schüler eines Jahrganges welchen Abschluss erreichen – dies ist vor allem im internationalen Vergleich wichtig –, oder wie viele Realschüler zum Beispiel an das Gymnasium wechseln.
Nachdem bei diesem Thema offensichtlich eine Reihe von Missverständnissen aufgetreten ist, weil das Vorhaben aus welchen Gründen auch immer schon veröffentlicht wurde, als die Kultusministerkonferenz noch mitten im Beratungs- und Entscheidungsprozess war, möchte ich unterstreichen, dass eine aussagekräftige Bildungsstatistik notwendig ist und wir als CSU, aber auch unser Kultusminister, hundertprozentig darauf achten, dass der Datenschutz eingehalten wird. Wir nehmen insbesondere die Sorgen der Eltern sehr ernst, denn auch ich möchte nicht, dass die Daten meiner Kinder für einen Zweck verwendet werden, für den sie nicht gedacht sind.
Meine Damen und Herren, wir werden den Antrag der SPD ablehnen, weil er schon im Herbst letzten Jahres gestellt wurde und mittlerweile älter als ein halbes Jahr ist
und weil er bei weitem nicht die aktuellen Entwicklungen gerade in Bezug auf den Datenschutz berücksichtigt.
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Nachdem Kollege Pfaffmann, wie es immer seine Art und Weise ist, sehr wenig zum eigentlichen Dringlichkeitsantrag der SPD gesprochen hat, gestatten Sie mir, dass ich ihn kurz skizziere. Er fordert auf, ein Konzept vorzulegen, wie der Ausbau der Ganztagsschulen konkret vorangetrieben werden soll. Es soll abgeklärt werden, welche Schulen dann zu Ganztagsschulen umgewandelt werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD: Wenn Sie die Veröffentlichungen der Staatsregierung und auch die Pressemitteilungen im Allgemeinen zu diesem Thema verfolgen würden und wenn Sie gestern und heute Veröffentlichungen gelesen hätten, hätten Sie diesen Antrag nicht stellen müssen; denn die Medien waren gestern und heute voll mit diesem Thema.
Es gibt auch, Kollege Pfaffmann, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, eine sehr schöne Broschüre, die vom Kultusministerium in Kooperation mit der bayerischen Wirtschaft erstellt wurde. Diese Broschüre heißt: „Die Ganztagshauptschule in Bayern“. Diese Broschüre dient als Leitfaden für die Schulen vor Ort. Vielleicht könnte diese Broschüre auch Ihnen und der SPD als Leitfaden dienen.
Wir werden im kommenden Schuljahr zusätzlich 100 Ganztagshauptschulen und 30 Ganztagsgrundschulen schaffen. Wir werden mit einem erheblichen fi nanziellen Aufwand die ganztägige Förderung und Betreuung der Kinder an den Schulen ausbauen und damit den Kindern unabhängig von ihrer Lebenssituation optimale Bildungschancen ermöglichen. Gerade der Ausbau der Ganztagsschulen an Hauptschulen ist ein wichtiger Baustein, um die Schülerinnen und Schüler zu fördern und sie noch gezielter auf ihr späteres Berufsleben vorzubereiten. Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag, dass Eltern die Erwerbstätigkeit mit der Erziehungsarbeit besser koordinieren können.
Wenn Sie die Frage stellen, wo diese Schulen sein sollen, dann nenne ich Ihnen die Regierungsbezirke: Es werden 31 Ganztagshauptschulen in Oberbayern errichtet, 14 in Schwaben und Niederbayern, 13 in Oberfranken, 10 in Mittelfranken und je 9 in der Oberpfalz und Unterfranken. Es wird daneben weitere 30 Ganztagsgrundschulen geben.
Diese werden auch wieder über alle Regierungsbezirke verteilt werden. Sie dürfen nicht vergessen, dass darüber hinaus insgesamt 12 000 Hauptschülerinnen und Hauptschüler an 345 Hauptschulen offene Ganztagsangebote nutzen. Das dürfen Sie nicht aus dem Auge verlieren.
Auch der Freistaat Bayern stellt entsprechende Mittel zur Verfügung. Wir bekommen an den Ganztagsklassen an der Hauptschule 12 Lehrerstunden pro Woche sowie
weitere 6000 Euro. Damit ist der Unterricht, je nach Konzept der Schule – es wird individuelle Konzepte geben –, täglich bis circa 16.00 Uhr zu gestalten. Das ist eine sehr, sehr gute Sache. Wir werden insgesamt stolze 162 gebundene Ganztagsschulen haben. Ich denke, das ist eine sehr ordentliche Zahl.
Kriterien – auch danach haben Sie gefragt – bei der Auswahl der künftigen Ganztagsschulstandorte waren die Qualität des pädagogischen Konzepts, die Teilnahme an der Hauptschulinitiative als Pilotschule im Rahmen der Profi lbildung oder Modularisierung, die Situation der Schüler im Hinblick auf Förderbedarf und sozialen Hintergrund und bei den Grundschulen insbesondere hinsichtlich der Sprachförderung. Auch die Größe der Schule und die räumliche Situation spielten eine Rolle.
Zur Frage der Finanzierung kann ich Ihnen sagen, dass die Stunden, die zusätzlich gewährt werden, an der Hauptschule 12 pro Woche betragen und an der Grundschule 10. An der Hauptschule gibt es die genannten 6000 Euro und an den Grundschulen 3000 Euro. Damit können die benötigten Personalkräfte eingestellt werden.
Ich möchte an dieser Stelle sehr herzlich dem Herrn Staatssekretär stellvertretend für das Kultusministerium für dieses zukunftsgerichtete Ganztagskonzept danken. Zusammen mit der Hauptschulinitiative können wir alle Talente optimal fördern und ideale Voraussetzungen schaffen, damit diese später erfolgreich in die Berufswelt eintreten können. Der Antrag der SPD wurde von der Wirklichkeit überholt. Er ist insofern nicht mehr aktuell, und die CSU wird ihn deshalb ablehnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu Beginn für die CSU-Fraktion die Trauer und das Mitgefühl ausdrücken, das wir alle empfanden, als ein Grundschüler beim Schwimmunterricht verunglückte. Immer dann, wenn Unglücke passieren, ist es richtig und notwendig zu hinterfragen, ob die bestehenden Vorschriften und Gesetze ausreichen, um künftig ähnliche Vorfälle zu vermeiden, oder ob das Geschehen hätte verhindert werden können.
Die Durchführung von Schwimmunterricht an bayerischen Schulen regelt eine kultusministerielle Bekanntmachung vom April 1996. Diese schreibt vor, dass für Schwimmer und Nichtschwimmer in einer Schwimmklasse eigene Gruppen einzurichten sind und dass Nicht
schwimmergruppen nicht mehr als 15 Teilnehmer umfassen sollen. Bei Soll-Regelungen handelt es sich um sogenannte gebundene Ermessensentscheidungen, die sich im Vollzug für den Regelfall zu einer Verpflichtung realisieren. Wenn im Einzelfall die Teilnehmerzahl von 15 überschritten werden muss, ist das ausnahmsweise nur dann möglich, wenn die Sachlage eine Durchführung des Schwimmunterrichts ansonsten ausschließen würde. Eine Regelung für die Gruppengröße, die jegliche Ausnahme ausschließen würde, würde der Schulrealität mit ihrer Notwendigkeit für Praktikabilität und den konkreten Bedingungen vor Ort nicht gerecht werden können.
Eine Verschärfung dieser Regelung dahingehend, dass die absolute Teilnehmerzahl ein Ausschlusskriterium für den Schwimmunterricht darstellen würde, wäre auch nicht sachgerecht im Hinblick darauf, dass der eingangs erwähnte Unglücksfall, der Auslöser des SPD-Antrags war, seine Ursache nicht in der Gruppenstärke hatte.
Die Gründe dafür sind den Mitgliedern des Bildungsausschusses bekannt. In der kultusministeriellen Bekanntmachung ist auch festgelegt, dass die Lehrkräfte für den Schwimmunterricht eine spezielle Ausbildung im Schwimmen und Rettungsschwimmen benötigen. Im Unterricht selbst teilt die Lehrkraft die Gruppen für die verschiedenen Aufgabenstellungen ein.
Dies bedeutet, dass sich bei größeren Schwimmklassen keineswegs alle Schüler im Wasser befinden. Die Kinder werden außerdem in Schwimmer- und Nichtschwimmergruppen eingeteilt. Die Nichtschwimmergruppen dürfen an der Grundschule nicht mehr als 15 Kinder umfassen. Bei Klassen mit mehr als 30 Kindern gibt es die Möglichkeit, zwei Gruppen zu bilden.
Ich will das einmal an einem Beispiel praktisch erläutern: Wir haben in Bayern bei den Grundschülern eine Klassengröße von rund 23 Kindern. Angenommen, die Klasse 1a umfasst 22 Schüler und die Klasse 1b 24 Schüler. Das sind im Schnitt 23 Schüler. Der Schwimmunterricht findet somit mit 46 Kindern statt. Diese Gruppe wird aufgeteilt in Schwimmer und Nichtschwimmer. Die 15 Nichtschwimmer werden einer Lehrkraft zugeteilt. Die 31 Schwimmer werden zwei Lehrkräften oder einer Lehrkraft und einer nebenberuflichen Lehrkraft mit der entsprechenden Qualifikation zugeteilt.
Wenn wir in diesen Klassen 16 Nichtschwimmer hätten, läge es im Ermessen der Lehrkraft vor Ort, ob und wie sie den Unterricht durchführt. Sie kann zum Beispiel anordnen, dass zehn Kinder im Wasser sind und sechs Kinder draußen stehen und Trockenübungen machen.
So wird dies in der Praxis gehandhabt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Bekanntmachung des Kultusministeriums aus dem Jahre 1996 ist alles geregelt. Wesentlicher Garant für einen sicheren Schwimmunterricht ist die Qualifikation der Lehrer und Lehrerinnen. Die Praxis zeigt, dass unsere Lehrer den Schwimmunterricht mit großer Sorgfalt durchführen und es keinen Fall gibt, bei dem ein Kind wegen der Gruppengröße verunglückt wäre.
Nein.
Zudem sind bei den Multiplikatoren-Schulungen in Zusammenarbeit mit den Wasserrettungsverbänden zusätzliche Maßnahmen zur Unfallverhütung im Schwimmunterricht ausgearbeitet worden, die flächendeckend in allen Regierungsbezirken angeboten werden. Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf die Prävention von Unfällen. Wir sollten deshalb unser Augenmerk verstärkt auf die Prävention richten und nicht glauben, dass neue Vorschriften ein Mehr an Sicherheit böten. Wir werden den Antrag deshalb ablehnen.
Frau Kollegin Naaß, mir ist das nicht bekannt. Ich habe mich sehr sorgfältig und intensiv bemüht, mit Leuten aus der Praxis zu sprechen. Es mag jedoch sein, dass es an dem Ort, wo dieses Unglück passiert ist, anders aussieht. Das will ich gerne einräumen. Grundsätzlich kann ich diese Aussage nicht teilen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Hauptschule ist ein wichtiges Standbein unseres dreigliedrigen Schulsystems. Von dort kommen fl eißige junge Menschen, die Handwerksberufe erlernen, die unseren täglichen Bedarf decken. Von dort kommen junge Bäcker, die Brot backen. Von dort kommen junge Metzger, die Fleisch- und Wurstwaren herstellen. Von dort kommen Kfz-Mechaniker, die Autos reparieren. Von dort kommen Installateure, die dafür sorgen, dass die Heizung funktioniert und dass aus den Wasserhähnen Wasser läuft. Ich freue mich, dass Minister Schneider angekündigt hat, die Hauptschule als berufsvorbereitende Schule weiterzuentwickeln und dabei auf die Talente der jungen Menschen intensiv einzugehen.
Aufgrund der kurzen Zeit, die ich zur Verfügung habe, muss ich leider schon zum Schluss kommen. Ich danke dem Kultusministerium für die Initiativen. Ich freue mich auf die Vorstellung der Feinkonzeption im Mai. Damit werden wir eine gute Basis dafür schaffen, dass in den nächsten Jahren bis zu 800 der etwa 1100 bayerischen Hauptschulen auf Ganztagsunterricht umgestellt werden können. Ich darf Sie alle bitten, die Anträge der SPD und der GRÜNEN abzulehnen.
Herr Präsident, ich habe eine Frage, denn mir scheint, dass es Herr Pfaffmann mit seinen Äußerungen nicht immer so ganz ernst meint. Hier nun meine Frage: Herr Pfaffmann, ist Ihnen bewusst, dass wir in Bayern an 700 Standorten offene Ganztagsangebote haben und dass wir darüber hinaus rund 100 gebundene Ganztagsangebote haben? Wissen Sie das, Herr Pfaffmann?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst gestern hat der Kultusminister im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport über dieses Thema berichtet, aber schon vorgestern wurde der Dringlichkeitsantrag zu diesem Thema gestellt. Das ist erstaunlich. Außergewöhnlich aber ist die Tatsache, dass die GRÜNEN gestern über diese nichtöffentliche Sitzung eine Pressemitteilung herausgegeben haben. Wir erleben eine ganz interessante Entwicklung in diesem Hohen Hause.
Es stellt sich die Frage, ob die GRÜNEN an sachlichen Lösungen interessiert sind, oder ob es ihnen nur darum geht, Klamauk zu machen.
Bei diesem Antrag, meine Damen und Herren, spielen eigentlich nur drei Aspekte eine Rolle: Das ist erstens die juristische Seite. Das von den Rednern des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN angeführte Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift nicht, da diese Regelungen nur für öffentliche Schulen gelten. In unserem Fall handelt es sich um keine öffentliche Schule. In einem ähnlich gelagerten Fall wurde mit einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes eine Schule des „Universellen Lebens“, in Unterfranken als Bekenntnisschule genehmigt, und zwar mit allen Konsequenzen für den Staat. Das betrifft auch die Finanzierung.
Insofern handelt es sich hier nicht um einen Präzedenzfall und auch nicht um ein Einfallstor. Bekenntnisschulen, liebe Frau Kollegin Tolle, sind im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen – soviel zum rechtsfreien Raum.
Damit wäre die juristische Seite abgehandelt.
Zum Zweiten haben wir die schulische Seite. Auf Gut Klosterzimmern leben seit 2001 mehrere Familien mit 33
schulpfl ichtigen Kindern und 9 Berufsschulkindern. Bisher haben alle Maßnahmen, sogar die Erzwingungshaft für die Väter im Jahre 2004, keine Wirkung gezeigt. Umso erfreulicher ist es, dass nun die Voraussetzungen für eine Ergänzungsschule vorhanden sind. Diese Voraussetzungen sind, dass ein Lehrplan vorhanden ist, dass Lehrer da sind und dass auch ein Träger vorhanden ist. Diese Kriterien, meine Damen und Herren, wurden mit der zuständigen Bezirksregierung erarbeitet und abgestimmt. Der Schulbetrieb steht im besonderen Fokus der Bezirksregierung. Er wird vom dortigen Schulamt begleitet und ist zunächst befristet. Für die Kinder – das ist unser aller Anliegen – hat dies den Vorteil, dass sie nach einem staatlichen Lehrplan unterrichtet werden, dass staatliche Kontrolle stattfi ndet, die Kinder an externen Prüfungen, beispielsweise für den Schulabschluss, teilnehmen, und sich die Lehrkräfte zu Weiterbildungsmaßnahmen verpfl ichtet haben.
Im dritten Punkt geht es um das Sorgerecht und die Aufenthaltspfl icht. Nach Ansicht des zuständigen Jugendamtes wird die Aufsichtspfl icht über die Kinder nicht verletzt. Deshalb kann das Sorgerecht nicht entzogen werden, und auch das Kindeswohl ist nicht gefährdet.
Meine Damen und Herren, ich empfehle aus den vorgenannten Gründen, den Antrag abzulehnen. Wenn es dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht passt, was heute beschlossen wird, bitte ich Sie, Frau Kollegin Tolle: Lüften Sie doch den Schleier, werden Sie ein bisschen konkreter und bleiben Sie nicht im Allgemeinen. Beantworten Sie doch bitte die Frage: Möchten Sie, dass die Mütter in Erzwingungshaft kommen, dass die Kinder von den Müttern entfernt werden? – Sagen Sie bitte ganz konkret, was Sie wollen, und bleiben Sie nicht im Allgemeinen.
Das Recht auf Schule ist auch ohne Zwangsmaßnahmen gewahrt. Abschließend darf ich sagen: Es ist ein schwieriger Fall. Ich meine aber, das Kindeswohl muss an erster Stelle stehen.
Ich kann mir das sehr gut rational erklären: Die Kollegin Tolle weiß keine Antwort auf die Frage.
Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, warum ist es nicht möglich, dass die Feuerwehren in 63897 Miltenberg und 63920 Großheubach einen Zweckverband gründen, obwohl dieses Vorhaben große Vorteile brächte, da nur noch ein Feuerwehrhaus benötigt würde, beide Orte in der vorgegebenen Hilfsfrist von zehn Minuten erreicht werden könnten und auch Kosteneinsparungen zu realisieren wären?
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte erst einmal allen Schulen und allen Lehrerinnen und Lehrern dafür danken, dass sie diese Thematik öffentlich gemacht und dafür gesorgt haben, dass über die anstehenden Themen und Probleme hier diskutiert werden kann. Ich freue mich, dass für die SPD heute Herr Kollege Pfaffmann über Werte, Erziehung und Integration geredet hat. Herr Kollege Pfaffmann, ich bin gespannt darauf, welche Lösungen Sie anbieten werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, dass die Probleme sehr vielseitige Ursachen haben. Eine Ursache ist die Veränderung der Gesellschaft. Früher geltende Grenzen wurden verschoben. Wir müssen uns aber auch sehr stark auf die Familien konzen≠trieren. Wir haben sehr viele Einzelkinder, wir haben in den Familien sehr schwierige Verhältnisse. Die Kinder wissen sich nicht mehr einzuordnen. Deswegen müssen wir uns klarmachen,
dass der Erziehungsauftrag nach wie vor bei den Eltern liegt und nicht an Staat und Schule abgegeben werden kann. Kinder brauchen Liebe und Geborgenheit, und das kann nur eine Familie geben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer sehr spannend, Kollegen Pfaffmann zuzuhören.
Immer dann, wenn hier im Landtag über das Thema Bildung debattiert wird, erzählt er uns die Geschichte, dass er von seinen Kindern um Geld gebeten wurde. Beim letzten Mal waren es noch 5 Euro, die sein Sohn beim
Frühstück von ihm wollte. Jetzt sind wir schon bei 140 Euro angelangt.
Ich fi nde, das ist sehr interessant und beachtenswert.
Der hier eingereichten Petition liegen 22 000 Unterschriften bei. Man muss aber daran erinnern, dass dieser Petition eine bayernweite Aktion der SPD zugrunde liegt. Diese Petition wurde von der SPD eingereicht. Wir haben in Bayern 1,8 Millionen Schülerinnen und Schüler. Dagegen stehen 22 000 Unterschriften. Angenommen, dass vielleicht auch Väter und Mütter unterschrieben haben, dann heißt das, dass 99,3 % aller Eltern diese Petition nicht unterschrieben haben. Sehr großzügig zugunsten der SPD gerechnet: vielleicht gerade einmal 0,6 % oder 0,7 % haben diese von der SPD initiierte Petition unterstützt.
Meine Damen und Herren, zu den Klassenstärken. Sie wurden in dieser Petition auch angesprochen. Wir haben in den Grundschulen durchschnittlich eine Klassenstärke von 23 Schülern, in der Hauptschule von 22 und an der Volksschule gesamt von 22,7. Es gibt natürlich Klassen mit mehr als 30 Schülern. Von allen Klassen an den Grundschulen sind das 0,6 %, bei den Hauptschulen 0,5 %. Das heißt, in über 99 % der Klassen sitzen weniger als 30 Schüler. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, wie Sie zu große Klassenstärken an den Hauptschulen begründen.
An den Schulen zur sonderpädagogischen Förderung liegt die Klassengröße bei 11 Kindern und bei den Realschulen und den Gymnasien haben wir im Schnitt reichlich 28 Kinder pro Klasse, meine Damen und Herren.
Trotz all Ihrer Bemühungen, das bayerische Schulsystem schlecht zu reden, haben wir bei den weiterführenden Schulen bei dem Erfolgsmodell R 6 in diesem Jahr einen Zuwachs von 5600. Beim G 8, das Sie auch so schlecht reden wollen, haben wir einen Zuwachs um 9400 Schüler. Das zeigt, dass sich die Eltern von Ihren Horrorszenarien nicht beeindrucken lassen.
Meine Damen und Herren, es ist auch klar, dass die Klassengröße nicht unbedingt eine direkte Auswirkung auf das Thema Leistung hat. Weder bei Pisa noch bei Untersuchungen des Ifo-Institus gibt es Hinweise darauf, dass die Kinder bessere Leistungen bringen, wenn die Klassen kleiner sind. Untersuchungen aus Kanada und den USA widerlegen diese Behauptungen sogar. Entscheidend ist die Gestaltung des Unterrichts, entscheidend ist die Frage, wie man den Unterricht organisiert und wie man auf den einzelnen Schüler eingeht.
Auch das Thema Lehrkräfte wurde von Herrn Pfaffmann angesprochen. Wir haben im laufenden Schuljahr 4607 Lehrer eingestellt. Wir haben 500 zusätzliche Stellen geschaffen. Wir haben an der Berufsoberschule und an der Fachoberschule weitere 50 Stellen eingerichtet. Insbesondere bei den Mobilen Reserven haben wir deutlich zugelegt.
Herr Pfaffmann, ich gestatte keine Zwischenfrage, weil Sie 16 Minuten Zeit hatten, zu reden.
Auch bei den Gymnasien haben wir die Mobile Reserve im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht.
Jetzt zu dem ewigen Märchen von der sozialen Herkunft, meine Damen und Herren, oder zu der Frage: Spielt der Geldbeutel der Eltern eine Rolle? Pisa hat ganz klar ergeben, dass in keinem anderen Bundesland die soziale Schere so eng geschlossen ist wie in Bayern.
Das heißt, in Bayern haben Kinder aus Arbeiterfamilien im Vergleich zu anderen Bundesländern hervorragende Chancen. In keinem anderen Bundesland haben Migrationskinder so gute Chancen wie in Bayern, meine Damen und Herren. Das ist die klare Handschrift der CSU, mit der sie die Bildungspolitik in Bayern gestaltet.
Meine Damen und Herren, es gibt auch eine amerikanische Langzeitstudie über den Einfl uss des Elternhauses auf das Lernverhalten von Kindern. Dort heißt es: Es spielt ausdrücklich keine Rolle, ob die Eltern in einem teuren Villenviertel wohnen oder nicht.
Überhaupt kommt es laut dieser Studie nicht so sehr darauf an, was die Eltern für ihr Kind tun oder was sie haben, sondern darauf – hören Sie gut zu! –, wie sie sind und was für ein Leben sie führen. Begabte, belesene, fl eißige und vor allem ein aufrechtes Leben führende Eltern zu haben, die ihr Kind lieben, bleibt somit die beste Voraussetzung für eine erfolgreiche Schulkarriere. So bestätigt diese moderne Untersuchung den alten Schweizer Pädagogen Pestalozzi, dem vor allen zwei Dinge wichtig waren für eine erfolgreiche Kindererziehung: Vorbild und Liebe.
Meine Damen und Herren, wichtig ist auch die frühe Förderung. In der frühen Förderung haben wir in den letzten Jahren eine ganz enorme Arbeit geleistet. Ich erinnere an die Zusammenarbeit bei Kindergarten und Grundschule durch das Konzept „Gemeinsame Lernchancen nutzen – Kindergarten und Grundschule arbeiten Hand in Hand“.
Ich erinnere an die frühe Sprachförderung, die Sprachlernklassen, den Lehrplan Deutsch als Fremdsprache. Schließlich ist die Beherrschung der deutschen Sprache die unabdingbare Basis für den weiteren Schulerfolg. Wir bauen deshalb die Vorkurse Deutsch aus. Künftig erhält jedes Kind, das noch nicht ausreichend deutsch spricht, ein ganzes Jahr lang Deutschförderung. Die Förderung wurde von 40 auf 160 Stunden vervierfacht.
Der zweite große Bereich ist die individuelle Förderung. Deshalb wurden in allen Schularten Maßnahmen ergriffen, um die Nachhaltigkeit des Lernens zu verbessern.
Die Lehrpläne sind überarbeitet worden und bieten mehr Zeit zum Üben, Wiederholen, Vertiefen und Anwenden. Durch die Individualisierung der Methoden, die Nutzung offener Formen des Lehrens und Lernens und eine vermehrte Praxisorientierung gelingt es uns, gerade auch die Hauptschülerinnen und Hauptschüler gut zu fördern. Auch mit den Intensivierungsstunden an den Gymnasien sind wir einen völlig neuen Weg gegangen. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass wir an den Volksschulen 1500 Förderlehrer haben, die sich gezielt um die Kinder kümmern, die es besonders nötig haben, meine Damen und Herren.
Zum Schluss vielleicht noch etwas zum Thema Finanzen, Herr Pfaffmann. Bildungspolitik hat in Bayern in der Landespolitik absolute Priorität. Die Bildungsausgaben wurden im vergangenen Jahr um 3,9 % gesteigert. Der Gesamthaushalt sank um 3,2 %. Der gesamte Bildungshaushalt beträgt ein knappes Viertel des Gesamthaushaltes. Auch die Unterrichtsversorgung fi ndet in Bayern auf sehr hohem Niveau statt. Wir haben im Vergleich zu anderen Bundesländern, beispielsweise zu Bremen, teilweise einen Vorsprung von eineinhalb Jahren.
Meine Damen und Herren, das Thema Büchergeld wurde hinreichend behandelt. In dieser Petition wurde vonseiten der SPD aber auch gesagt, es sei unsozial. Wenn das unsozial ist, denke ich, ist die SPD noch viel unsozialer. Ihr Exministerpräsident, unser sehr verehrter Herr Bundesfi nanzminister Steinbrück, hat in seiner Zeit als Ministerpräsident in NRW ein Gesetz unterschrieben, wonach 49 % der Kosten von den Eltern aufzubringen sind. Der SPDBundesvorsitzende Platzeck, Ministerpräsident in Brandenburg, verlangt 40 % der Kosten, und Herr Wowereit, der Regierende Bürgermeister von Berlin, verlangt von den Leuten gar bis zu 100 Euro. So weit zum Thema „sozial“.
Und zum Einsammeln sage ich Ihnen auch klar und deutlich, meine Damen und Herren – das ist jetzt vielleicht sehr zugespitzt und sehr plakativ –: Überall dort, wo CSU-Bürgermeister und -Landräte „dran sind“, läuft es gut; und überall dort, wo Bürgermeister „dran sind“, die das gerne boykottieren wollen, wird das auch boykottiert.
Zum Abschluss ein Hinweis: Wenn Sie wieder eine Initiative starten sollten, sollten Sie sich mit den Fragen beschäftigen, die die Schulfamilien wirklich interessieren. Die Universität Koblenz-Landau hat im Juni eine repräsentative Befragung zu den wichtigen Fragen durchgeführt. 88 % der Bürger bejahen die wichtige Frage, ob die Lehrkräfte, die an einer Schule unterrichten, von der Schule selbst eingestellt werden sollten.
Eine weitere wichtige Frage ist: Sollten Lehrer nicht verbeamtet, sondern angestellt werden? Diese Frage wird von 86 % bejaht.
Die nächste Frage lautet, ob sich die Bezahlung der Lehrer stärker an ihren Leistungen orientieren sollte. Das befürworten 85 %.
Nicht angekommen ist die Frage: Hausaufgaben sind überfl üssig und bringen nichts! Lediglich 11 % waren der Meinung: Das ist nicht gut, Hausaufgaben müssen gemacht werden.
Ich denke, liebe Kollegen von der SPD, wenn Sie so wieder etwas initiieren, sollten Sie die richtigen Fragen nehmen, die die Menschen bewegen. Dann haben Sie vielleicht auch einen Erfolg und bekommen mehr als nur 0,7 % der Eltern auf Ihre Unterschriftenlisten.
Guten Morgen. Frau Staatssekretärin, ich frage die Staatsregierung, welche Möglichkeiten sie hat, um die Lackfabrik Hemmelrath in Klingenberg und das Industriecenter Obernburg zu unterstützen, damit diese wegen der Chemikalienpolitik der EU und speziell wegen der geplanten Einführung von REACH keine Arbeitsplätze verlieren, wie das im „Main-Echo“ am 30. April von den beiden Geschäftsführern, Herrn Dr. Markus Hemmelrath und Herrn Albert Franz, befürchtet wird.
Eine kurze Zusatzfrage: Wie würden Sie die Unterstützung der chemischen Industrie in Bayern, in Deutschland ganz allgemein durch unsere rot-grüne Bundesregierung einschätzen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Pfaffmann hat die Modus-Schulen angesprochen. Es könnten sicherlich mehr Modus-Schulen sein;
denn die Ergebnisse stehen allen offen, und es wäre sehr schön, wenn noch mehr Schulen von diesem Angebot Gebrauch machen würden.
Ich komme nun zu Ihren Anmerkungen zur IZBB. Sie kritisieren, dass der Freistaat Bayern IZBB-Mittel in Anspruch nimmt.
Sie dürfen nicht vergessen, dass der Freistaat Bayern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs rund 2,5 Milliarden Euro einzahlt.
Ich denke, es ist legitim, wenn der Freistaat einen Teil des Geldes über diese Maßnahmen wieder zurückbekommt.
Kollegin Tolle hat davon gesprochen, dass der Anteil der Bildung am Bruttosozialprodukt im Vergleich zu anderen Bundesländern zu gering sei oder geringer sei.
Sie müssen bedenken, Frau Kollegin Tolle, dass wir in Bayern ein Wachstum von rund 2,3 % haben.
Der Bundesdurchschnitt liegt bei 1,6 %. Das heißt, es gibt eine Reihe von Bundesländern, die deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Insofern ist dieser Vergleich nicht korrekt. Ich denke, das muss auch in aller Klarheit und Deutlichkeit gesagt werden.
Nein, ich gestatte keine!
Frau Kollegin Schieder und Herr Kollege Pfaffmann, zu Ihren Anmerkungen zu den Wünschen der bayerischen Wirtschaft kann ich nur sagen, die bayerische Wirtschaft wünscht sich und braucht die Hauptschule. Warum? – Weil dort junge Menschen ausgebildet werden für Handwerk, Handel, Mittelstand und Industrie, also für die Arbeitswelt. Fleißige und qualifizierte Hauptschüler werden gebraucht und in vielen Berufsfeldern ausgebildet. Junge Menschen werden zu Installateuren, Mechatronikern, Energieanlagenelektronikern, Kfz-Schlossern und Groß- und Außenhandelskaufleuten ausgebildet. Es werden Bäcker und Metzger ausgebildet. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen eines: Wir brauchen die Menschen in diesen Berufen. Wir brauchen Leute, die Brot backen. Wir brauchen Leute, die Wurst machen. So einfach ist das. Diese Menschen erfüllen und befriedigen die Bedürfnisse, die wir haben. Diese Menschen reparieren Autos. Diese Menschen reparieren Heizungsgeräte.
Meines Erachtens ist es schlimm, wenn Sie sagen, die Hauptschule sei eine Restschule; denn dort werden Menschen ausgebildet, die wir für unsere Gemeinschaft brauchen.
Es ist auch nicht altmodisch, zu sagen, dass dort Menschen ausgebildet werden, die fleißig, pünktlich und ordentlich sind. Wir sprechen heute viel über Teamarbeit, und Teamarbeit funktioniert nur dann, wenn die Menschen fleißig, pünktlich und ordentlich sind und die im Rahmen eines Teams verabredeten Aufgaben erfüllen. Das ist Realität.
Sie sprechen davon, dass Sie sich freuen, dass in Schleswig-Holstein vielleicht die Gesamtschule eingeführt wird. Ich meine, wir sollten das Wahlergebnis erst einmal abwarten. Sie kennen den britischen Premierminister Tony Blair, der nicht unserem Lager angehört, sondern eher dem Ihren. Dieser versucht zurzeit mit aller Gewalt, das Gesamtschulsystem, das ihm Ende der Siebzigerjahre von der Labourregierung eingebrockt wurde, abzuschaffen. Er versucht, sein Schulsystem zu gliedern. Das sind die Realitäten. Überall da, wo es Gesamtschulsysteme gibt, sind sie gescheitert. Alle wollen hin zu mehr Gliederung.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich einige Anmerkungen zum Thema Schulsport und Vereinssport machen. Die Situation sieht so aus, dass wir im Jahr 1998 für den Schulsport 5,3 Millionen Euro zur Verfügung hatten und diese Mittel innerhalb von sechs Jahren versechsfacht wurden. Die Zahl der Sportstunden pro Klasse konnte damit bei den Hauptschulen von 2,37 auf 2,60 Stunden, bei den Realschulen von 2,13 auf 2,22 und bei den Gymnasien von 2,52 auf 2,70 Stunden erhöht werden, und dies trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der Schülerzahlen. Aber auch beim Vereinssport müssen wir uns den Herausforderungen stellen.
Wir müssen einen deutlichen Schwerpunkt bei der Jugendarbeit in den Sportvereinen setzen. Besonders berücksichtigen müssen wir, dass die Jugendlichen die einkommensschwächste Bevölkerungsgruppe darstellen und staatliche Leistungen verstärkt auf sie zu fokussieren sind. Die Sportförderung muss neu konzipiert werden. Die Zahl der Jugendlichen in einem Verein sollte dabei besondere Berücksichtigung finden.
Möglich erscheint mir hier eine Zusammenlegung der Sportbetriebspauschale, der Übungsleiterzuwendungen und der Sportgroßgeräteförderung zu einer neuen Vereinspauschale, deren Einführung allerdings auch mit einer Verwaltungsvereinfachung für alle Beteiligten einhergehen sollte.
Meine Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle den Sportverbänden und insbesondere dem BLSV herzlich danken, die Verständnis für die notwendigen Sparmaßnahmen hatten. Wir werden alle Veränderungen im Einvernehmen mit diesen Verbänden durchführen.
Frau Kollegin Tolle, Sie haben die WM 2006 angesprochen. Es ist immer die gleiche Leier, Rot-Grün kritisiert in Bayern den Spitzensport. Sie wollen den Spitzensport gegen den Breitensport ausspielen.
Gestern konnten wir im Fernsehen den Herrn Bundesminister des Innern umgeben von grünen Politikerinnen und Politikern sehen, die sich im Glanz der WM 2006 gesonnt haben. Sie dagegen stellen sich hier hin und kritisieren das. Ich verbitte es mir, dass Sie Spitzensport gegen Vereinssport und Vereinssport gegen Spitzensport ausspielen. Wir brauchen beides; denn nur wenn beides vorhanden ist, funktioniert es ordentlich.
Meine Damen und Herren, auch an der Jugendarbeit liegt der CSU-Fraktion sehr viel, auch wenn wir uns im Vollzug über die Finanzierung zusätzlicher Haushaltssperren unterhalten müssen. Ich halte die Jugendarbeit für wesentlich; denn dort wird gute Arbeit geleistet. Sie muss auf jeden Fall ein Schwerpunkt im Bildungshaushalt bleiben.
Natürlich werden wir nicht alle Wünsche erfüllen können, aber gerade die jungen Menschen haben Verständnis dafür; denn sie wissen, dass unsere Haushaltspolitik darauf angelegt ist, der künftigen Generation keine Schuldenberge zu hinterlassen, sondern ihr Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Besonders gut gefallen mir viele Projekte in der Jugendarbeit und ein zu beobachtender Trend, der aus den USA kommt. Ich bin normalerweise nicht sehr begeistert von Trends, die aus den USA kommen, aber dieser gefällt mir sehr gut. Dort ist es nämlich so, wenn Men
schen sich in Vereinen für den Sport oder sozial engagieren, hat das Auswirkungen auf ihr Fortkommen im Beruf, auf Einstellungen und Beförderungen. Ich denke, dieses Beispiel können wir auf uns übertragen.
Meine Damen und Herren, es ist immer das Gleiche: SPD und GRÜNE wollen den Eindruck erwecken, wir hätten kein Konzept.
Es ist aber mehrfach gesagt worden, alle internationalen Leistungsstudien haben ergeben, dass Bayern hervorragend dasteht. Es gibt aber auch Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Bekanntlich sind das die steigende Zahl der Migrantenkinder und die Veränderungen unserer Gesellschaft. Wir haben viele Familien mit nur einem Kind, und wir haben viele Alleinerziehende. In Unterfranken stammt ein Drittel aller Erstklässler aus einem Haushalt mit nur einem Elternteil. 52 % aller Erstklässler sind Einzelkinder. Das sind die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Nicht alles kann der Freistaat Bayern lösen. Hier sind insbesondere die Eltern gefordert.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie alle einladen, arbeiten Sie gemeinsam mit uns an der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems, damit Bayern bei der Bildung weiterhin vorn bleibt.
Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, wenn ich sage, dass dieser Tarifvertrag den 5 Millionen Arbeitslosen nichts nützt, da sie außerhalb stehen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GRÜNEN haben für die heutige Aktuelle Stunde eine sehr interessante Überschrift gewählt: „Notstand an Bayerns Schulen: Kein Konzept, kein Personal, kein Geld“. Wenn ich Lehrer wäre und das, was ich heute gehört habe, als Aufsatz bewerten müsste, käme ich zu dem Ergebnis: Die GRÜNEN und die SPD haben das Thema klar verfehlt. Ungenügend. Bitte setzen.
Meine Damen und Herren, Sie behaupten, wir hätten kein Personal. Wir haben von 1993 bis 2004 5400 neue Lehrer eingestellt. Allein im Schuljahr 2005/2006 werden wir durch die Erhöhung der Unterrichtspflichtzeit 887 neue Stellen schaffen.
Wir haben in Bayern insgesamt 108 000 Lehrerinnen und Lehrer beschäftigt. Die These, wir hätten kein Personal, trifft also nicht zu.
Ihre nächste These lautet, wir hätten kein Geld. Der Haushalt für die Schulen ist von 1999 bis 2004 um 19 % gewachsen. Heute beläuft sich der Bildungshaushalt auf rund 7,5 Milliarden Euro. Das ist ein knappes Viertel des Gesamthaushalts des Freistaats Bayern. Meine Damen und Herren, Herr Kollege Maget, auch diese These ist widerlegt. Im Freistaat Bayern regiert nicht der Rotstift.
Die nächste These lautet, wir hätten kein Konzept. Auch diese These ist objektiv falsch; denn alle internationalen Schulleistungsstudien, zum Beispiel Pisa und Iglu, haben bewiesen, dass Bayern ein hervorragender Bildungsstandort ist. Meine Damen und Herren, das sind natürlich keine Gründe für ein Ausruhen. Wir müssen uns den Herausforderungen stellen, die in der globalisierten Arbeitswelt und im Internetzeitalter auf unser Bildungssystem zukommen.
Weitere Herausforderungen sind die steigende Zahl der Kinder mit Migrationshintergrund und natürlich auch die Veränderungen unserer Gesellschaft, die sich besonders in den Familien widerspiegeln. Ich möchte das am Beispiel der Situation in Unterfranken deutlich machen. Dort sind 52 % der Erstklässler Einzelkinder. Ein Drittel der Erstklässler kommt aus allein erziehenden Haushalten, das heißt, es fehlt ein Elternteil, der für die Erziehung wichtig wäre. Die Kinder lernen heute nicht mehr in ihren Familien, sich einzuordnen oder sich in die Gemeinschaft einzubringen.
Meine Damen und Herren, alle diese Herausforderungen müssen von der Schule gemeistert werden. Der Freistaat Bayern stellt sich in seinem Bildungssystem diesen Herausforderungen. Ich darf Sie alle einladen, an diesem System mitzuwirken. Meine Damen und Herren, ich lade die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und die SPD herzlich dazu ein, an der weiteren Gestaltung unseres Lehrangebots mitzuarbeiten. Der Blick in die führenden Pisa-Länder hat gezeigt, dass die Leute dort ihr eigenes Schulsystem nicht schlecht reden, sondern stolz auf ihr Schulsystem und auf ihre Länder sind.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, ob es möglich ist, im Zuge des Baus der neuen Umgehungsstraße „Raum Miltenberg“ die Staatsstraße 2441 mittels eines Kreisels an die B 469 im Bereich Kleinheubach anzubinden, so wie es von der CSU-Gemeinderatsfraktion Kleinheubach dem Straßenbauamt Aschaffenburg erläutert wurde?
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bei der heutigen Eingabe, die bereits am 15. Juni sehr ausführlich im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt wurde, geht es um die Gewährung eines Daueraufenthaltsrechtes für eine abgelehnte Ayslbewerberin aus Eritrea.
Gleich zu Beginn möchte ich, liebe Frau Kollegin Scharfenberg, Ihre Vorwürfe gegenüber der CSU, wir hätten uns mit diesem Fall nicht befasst, auf das Allerschärfste zurückweisen.
Frau Ahmed Mahmud ist eritreische Staatsangehörige und reiste im August 2001 über den Flughafen Frankfurt unter Vorlage eines gefälschten Visums unter dem Aliasnamen Tewelde Melakeberhan in das Bundesgebiet ein. Der gestellte Erstantrag auf Asyl wurde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Dezember 2002 abgelehnt. Alle angestrengten gerichtlichen Verfahren blieben erfolglos. Ein gestellter Asylfolgeantrag wurde vom Bundesamt am 24. Mai 2004 ebenfalls abgelehnt. Seit dem 22. Juli 2003 ist das Asylverfahren rechtskräftig abgeschlossen und Frau Mahmud vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet.
Derzeit befindet sich Frau Ahmed Mahmud in Abschiebehaft. Zwei bereits terminierte Abschiebeversuche scheiterten.
Am 4. Juni dieses Jahres ging beim Bayerischen Landtag die Petition des Paters Felix Kraus ein, der Frau Mahmud als Anstaltsseelsorger kennen lernte. Er macht geltend, die Betroffene sei hochgradig suizidgefährdet. Die Petition ist auf die Feststellung von Abschiebungshindernissen und ein Bleiberecht für die Betroffene in Deutschland gerichtet.
Am 7. Juni 2004 lehnte das Verwaltungsgericht Würzburg mit unanfechtbarem Beschluss einen auf das Verbot der Abschiebung bis zur Entscheidung im Asylfolgeverfahren gerichteten Eilantrag aus prozessualen Gründen ab.
In seiner Sitzung am 15. Juni dieses Jahres erklärte der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden die Eingabe mit den Stimmen der CSU gegen die Stimmen der SPD und der GRÜNEN aufgrund der Stellungnahme der Staatsregierung für erledigt.
Am 22. Juni 2004, also vor wenigen Tagen, wurde Frau Ahmed Mahmud durch die Anstaltsärztin der JVA Bamberg untersucht. Mit ärztlichem Attest wurde aufgrund der Untersuchung die Flug- bzw. Reisetauglichkeit positiv bestätigt. Psychiatrische Auffälligkeiten seien nicht be
kannt. Die Betroffene sei derzeit psychisch stabil. Es gebe keinen Hinweis auf Suizidalität.
Am 25. Juni wurde Frau Mahmud vor dem Landgericht Bamberg zur Fortdauer der Abschiebungshaft angehört. Ihre Beschwerde gegen die Fortdauer der Abschiebungshaft wies das Landgericht Bamberg zurück.
Zur rechtlichen Lage im vorliegenden Fall, meine sehr geehrten Damen und Herren: Aufgrund des rechtskräftig am 22. Juli 2003 abgeschlossenen Asylerstverfahrens von Frau Mahmud ist diese gemäß § 42 des Ausländergesetzes vollziehbar zur Ausreise aus dem Bundesgebiet verpflichtet. Frau Ahmed Mahmud ist deshalb abzuschieben, da sie die freiwillige Ausreise verweigert. Das Gesetz eröffnet der Ausländerbehörde kein Ermessen hinsichtlich des Ob oder des Zeitpunktes der Abschiebung. Die Ausländerbehörde ist deshalb gesetzlich verpflichtet, den Aufenthalt im Inland zu beenden, wie auch im Petitionsausschuss beschlossen.
Ich beantrage daher für die CSU-Fraktion, den Beschluss des Petitionsausschusses gemäß § 80 Absatz 4 der Geschäftsordnung aufrechtzuerhalten.