Guten Morgen, meine Damen und Herren. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 34. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.
Die Flutkatastrophe in Südostasien, der hunderttausende Menschen zum Opfer gefallen sind, hat uns alle tief erschüttert. Der Bayerische Landtag und die ganze bayerische Bevölkerung betrauern die Menschen, die ihr Leben verloren haben. Den Hinterbliebenen gilt unser tiefes Mitgefühl. Besonders tragisch ist das Schicksal derjenigen, die nie etwas Endgültiges über den Verbleib ihrer Angehörigen und Freunde erfahren haben.
Ich möchte im Namen des Bayerischen Landtags allen Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes herzlich danken, die die Not leidenden Menschen in den betroffenen Regionen bereits durch Spenden großzügig unterstützt haben. Daran schließe ich die Bitte an, das Leid dieser Menschen auch dann nicht zu vergessen, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit wieder nachlässt.
Ich bitte Sie, sich zum ehrenden Andenken an die Toten für eine Schweigeminute von Ihren Plätzen zu erheben.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich nun noch einige Gratulationen aussprechen: Am 24. Janu
ar 2005 – am vergangenen Montag – feierte der Präsident des Bayerischen Landtags, Herr Kollege Alois Glück, seinen 65. Geburtstag. Alois Glück gehört dem Bayerischen Landtag seit 1970 an und ist damit der dienstälteste Abgeordnete im Hause und sogar einer der dienstältesten Parlamentarier der Bundesrepublik. Würde man das Landtagsamt hinzunehmen, wäre Alois Glück der drittdienstälteste Angehörige dieses Hauses. Das bayerische Parlament schätzt sich glücklich, an seiner Spitze einen Mann mit solch großer Erfahrung zu haben, der zudem parteiübergreifend großes Ansehen genießt. An Ihrem Geburtstag und gestern wurden schon so viele ehrende Worte gesprochen, dass ich sie nicht wiederholen muss. Ich darf Ihnen, lieber Herr Präsident Glück, im Namen des Hohen Hauses und auch persönlich alles Gute und Gottes Segen für die Zukunft wünschen.
Zu halbrunden Geburtstagen gratuliere ich den Herren Kollegen Christian Meißner und Gerhard Eck, die am 18. Dezember 2004 bzw. am 24. Januar 2005 halbrunde Geburtstage feiern konnten. Herzliche Glückwünsche seitens des Bayerischen Landtags, alles Gute und für Ihre parlamentarische Arbeit viel Erfolg. Das Beispiel des Präsidenten Alois Glück zeigt, dass Sie noch einiges vor sich haben.
Für die heutige Sitzung war die CSU-Fraktion vorschlagsberechtigt. Sie hat eine Aktuelle Stunde beantragt zum Thema
In der Aktuellen Stunde dürfen die einzelnen Redner grundsätzlich nicht länger als fünf Minuten sprechen. Auf Wunsch einer Fraktion erhält eines ihrer Mitglieder zehn Minuten Redezeit; dies wird auf die Gesamtredezeit der jeweiligen Fraktion angerechnet. Ergreift ein Mitglied der Staatsregierung das Wort für mehr als zehn Minuten, erhält eine Fraktion auf Antrag für eines ihrer Mitglieder zusätzlich fünf Minuten Redezeit.
Wir beginnen mit der Aktuellen Stunde. Als erstes hat sich Herr Kollege Kreuzer zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Herr Präsident, Hohes Haus! Gerade die schnelle Aufklärung des Mordfalles Moshammer hat gezeigt, dass wir mit der DNA-Analyse eine hervorragende neue wissenschaftliche Methode zur Identitätsfeststellung haben. Diese Methode zur Sicherung des Spurenmaterials ist für den Betroffenen mit geringen Eingriffen verbunden und sichert eine zweifelsfreie Identifikation. Wir müssen, was gerade dieser Fall zeigt, auch bedenken, dass somit teilweise aufwändige und für Dritte belastende Ermittlungsmethoden nicht durchgeführt werden müssen. Natürlich ist auf der anderen Seite abzuwägen: Wie steht es mit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen? Inwieweit ist die Analyse der DNA mit Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht, der Informationellen Selbstbestimmung, wie es das Bundesverfassungsgericht definiert, verbunden?
Dazu ist zunächst klarzustellen, was bei der DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung, also bei der Identitätsfeststellung, passiert. Die Gene des Menschen müssen unterschieden werden in codierendes und nicht codierendes Material. Das Codierende enthält Erbgutinformationen. Hieraus sind Feststellungen zu treffen, die den Charakter und den Kern der Persönlichkeit betreffen, eventuelle Anlagen zu Krankheiten und andere höchst persönliche Rechtsgüter.
Hier werden nur Strichcodes erfasst, die zahlenmäßig codiert werden können, und der Vergleich dieser Strichcodes ermöglicht eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung. Ich glaube, dass es wichtig ist, dies zu unterscheiden. Wenn nur dieses Material analysiert wird, ist eine weitergehende Analyse der persönlichen Merkmale eben genau nicht möglich. Dies müssen wir sehen, wenn wir von der Schwere des Eingriffs reden, und dies müssen wir auch sehen, wenn wir die Entwicklung dieser Methode betrachten. Natürlich ist man am Anfang verhältnismäßig vorsichtig mit dieser Analyse umgegangen, um schwerwiegende
Persönlichkeitseingriffe zu vermeiden. Dies zeigen auch Entscheidungen von einzelnen Unterspruchkörpern des Bundesverfassungsgerichts, die dieser Methode durchaus eine gewisse Relevanz zubilligen. Das Verfassungsgericht selbst im Senat hat jedoch bisher nicht entschieden. – Dies ist die Voraussetzung, unter der wir unsere Abwägung treffen müssen.
Der Staat ist verpflichtet, seine Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen zu schützen. Er hat dies zu tun, auch indem er Verbrechen aufklärt und Täter dingfest macht, um zu verhindern, dass sie zukünftig weitere Straftaten begehen können. Er muss also alles tun, um diese Aufklärung zu ermöglichen, er muss die Täter dingfest machen, und somit muss er sich auch neuer technischer Möglichkeiten im Rahmen des Vertretbaren bedienen. Uns allen muss klar sein: Wenn hier Versäumnisse geschehen, macht sich der Staat mitverantwortlich an zukünftigen Straftaten, die ansonsten vermeidbar gewesen wären.
Dies betrifft auch die Methode der DNA-Analyse. Wir müssen also abwägen: Wie stark ist der Eingriff und wie groß ist die Chance, Täter zu ermitteln und zukünftige Straftaten zu verhindern? Im Übrigen dürfen wir natürlich gerade bei dieser Methode nicht verkennen, dass davon eine erhebliche Abschreckungswirkung auf Täter ausgeht. Niemand kann sicher sein, dass er an einem Tatort nicht DNA-fähiges Material verliert. Im Gegensatz zum Beispiel zu Fingerabdrücken, wo dies durch Handschuhe leicht vermeidbar ist, ist dies von vornherein nie vermeidbar. Jeder Täter, der in der DNA-Kartei aufgeführt ist, muss damit rechnen, dass er entsprechende Spuren am Tatort legt, ohne dass er dies ausschließen kann. Deswegen ist das auch eine wirksame Methode der Abschreckung von potenziellen Tätern, weitere Straftaten zu begehen.
Der Eingriff zur Gewinnung des Materials ist äußerst gering, er erfolgt mittels einer Speichelprobe auf einem Wattebausch. Dies ist weniger einschneidend als andere erkennungsdienstliche Maßnahmen. Genauso hat ein Täter nur mit Folgen zu rechnen, wenn sein Material mit der Tatspur übereinstimmt. Ich will dies einmal vergleichen mit der Fertigung eines Lichtbilds, die immer als harmlos und als normale erkennungsdienstliche Maßnahme gesehen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie in einer Lichtbildkartei sind und den Zeugen oder Opfern werden Ihre Bilder vorgelegt, dann werden Sie eben auch identifiziert, wenn Sie mit der Tat überhaupt nichts zu tun haben. Streng genommen kann Ihr Nachbar sagen: Mir sind Lichtbilder von potenziellen Sexualtätern vorgelegt worden, und auch mein Nachbar in der übernächsten Straße war dabei. Er war es zwar diesmal nicht, aber er ist zumindest in dieser Kartei aufgeführt.
Dies muss man sehen. Bei der DNA-Analyse ist dies nicht möglich, sondern hier entstehen nur Folgen, wenn eine Übereinstimmung, also ein Treffer festgestellt wird.
Wie weit geht der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Einzelnen? Wenn es nur so weit geht – und dies müssen wir natürlich gesetzlich so regeln –, dass nur der Strich
code erstellt und damit am Ende eine Zahlenreihenfolge, mit der das Geschlecht und die Identität festgestellt werden kann, die restlichen Materialien aber nicht analysiert und nicht gespeichert werden, dann ist meines Erachtens der Eingriff nicht stärker als bei der Abnahme eines Fingerabdrucks, mit dem ebenfalls die Identität festgestellt werden kann.
Natürlich müssen wir vom rechtmäßigen Handeln der Polizeibehörden und der Ermittlungsbehörden ausgehen, meine Damen und Herren, hier unterschieden wir uns immer. Dies ist die Voraussetzung einer jeden Eingriffsnorm im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder bei der Prävention. Wenn Sie den Polizeibeamten unmittelbaren Zwang unter gewissen Voraussetzungen gestatten, dann dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass er den anwendet, wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen. Sonst dürften Sie den Ermittlungsbehörden überhaupt keine Eingriffsnormen zur Verfügung stellen. Somit müssen wir auch hier davon ausgehen, dass das genetische Material nur insoweit analysiert wird, als dies erlaubt und zur Identitätsfeststellung notwendig ist. Wenn es so gehandhabt wird, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann ist der Eingriff in die Persönlichkeit gering und nicht stärker zu bewerten als bei der Abnahme von Fingerabdrücken.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass wir die Möglichkeiten bei der DNA-Analyse insgesamt erweitern müssen. Zum Ersten soll gelten, dass genetisches Material von Spuren am Tatort auch ohne richterlichen Beschluss gesichert und gespeichert werden kann. Das ist das Mindeste. Bayern und andere Bundesländer haben bereits versucht, dies gesetzlich zu erreichen. Die rot-grüne Koalition in Berlin hat allerdings das Gegenteil beschlossen und bei der reinen Speicherung von Tatortspuren den Richtervorbehalt ins Gesetz geschrieben, womit diese Dinge ungeheuer kompliziert geworden sind.
Zum Zweiten, meine Damen und Herren, sind wir der Auffassung – und die Staatsregierung ist auch schon tätig geworden –, dass wir die Abnahme dieser Spuren und die Analyse gleichsetzen mit den normalen erkennungsdienstlichen Maßnahmen nach der Strafprozessordnung, also Abnahme von Fingerabdrücken, Lichtbilder usw., durch die entsprechenden Behörden. Es muss möglich sein, dass also auch diese Speichelprobe abgenommen wird. Aber der Betroffene hat – wie bei jedem Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht – in gewisser Beziehung die Möglichkeit, dagegen vorzugehen, indem er Rechtsmittel einlegt und dies gerichtlich entscheiden lässt. Sollte der Betroffene mit einer solchen Klage Erfolg haben, versteht sich von selbst, dass sein Material nicht mehr weiter gespeichert werden kann. Dies bedeutet: Auch eine nachträgliche richterliche Kontrolle bringt dem Betroffenen keine Nachteile, weil dadurch eine Speicherung für die Zukunft vermieden wird.
Dies scheint uns ein richtiger, praktikabler Weg zu sein. Wir glauben, dass wir dies der Sicherheit der Bevölkerung schuldig sind. Wir glauben, dass dies den Betroffenen zuzumuten ist. Wir werden es so regeln, dass ein Missbrauch gesetzlich ausgeschlossen wird und dass der Betroffene ein nachträgliches Rechtsmittel gegen eine solche Maßnahmen hat und, sollte er Erfolg haben, die Speicherung nicht weiter erfolgt. Somit ist auch kein
nachhaltiger Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht damit verbunden, sollte die Maßnahme einmal vorschnell angewendet werden, genauso wie bei anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen auch.
Niemand wird bei dieser Sachlage verstehen, dass wir uns nicht bewegen, diese Methoden insgesamt anzuwenden. Wir brauchen mehr Datenmaterial wie in anderen Ländern auch, und ich fordere vor allem auch andere Bundesländer auf, ihre Datenbanken zu erweitern. Wir wissen, dass Bayern hier führend ist und dass wir gerade bei der Erfassung von Daten selbst nach der heutigen Rechtslage in anderen Bundesländern Schwierigkeiten haben.
Ich glaube, dass wir uns dieser Verantwortung nicht entziehen können. Eine allgemeine Abwägung bringt mich zu dem Ergebnis: Wir müssen diese Möglichkeiten erweitern am Tatort und bei den erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Dies ist zur Sicherheit der Bevölkerung unabdingbar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Ich halte es für bedenklich und falsch, Veränderungen im Strafrecht und Strafverschärfungen unmittelbar nach oder in engem zeitlichen Zusammenhang mit öffentlich stark beachteten Straftaten zu fordern oder gar vorzunehmen.
Um es deutlicher zu formulieren: Mit der Forderung nach einer Verschärfung oder einer Ausweitung der DNA-Analyse hat sich das Kabinett schon zwei Tage nach der Ermordung von Herrn Moshammer beschäftigt, als die Öffentlichkeit noch unter dem Eindruck dieser Straftat gestanden hat. Anders gesagt: Die Staatsregierung hat diese Überlegungen bereits angestellt, als Herr Moshammer noch nicht einmal unter der Erde war. Eine solche politische Diskussion halte ich für nicht sinnvoll. Das macht mich schon sehr nachdenklich.
Ein solches Vorgehen birgt außerdem die Gefahr, dass man zu voreiligen und falschen Entscheidungen kommen kann. Was wir brauchen, ist – und hier bin ich für eine sachliche Diskussion dankbar – kein unüberlegter Schnellschuss, sondern eine sorgfältige und verantwortungsbewusst getroffene Entscheidung. Dabei sind nach unserer Auffassung folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die ich kurz ausführen möchte: Erstens. Die Polizei kann stolz auf eine hohe Aufklärungsquote sein, insbesondere auch bei Gewaltverbrechen. Dafür verdienen unsere Sicherheitsbehörden Lob und Anerkennung und die notwendige Unterstützung. Das sagen wir ausdrücklich.
Ob Personalabbau, Kürzungen und Streichungen von Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei der Polizei deren richtige Unterstützung ist, das müssen Sie entscheiden. Wir glauben das nicht. Zunächst aber unser Dank an die Polizei für die gute Arbeit und die Ermittlungserfolge.
Zweitens. Mir ist bewusst, dass der schnelle Fahndungserfolg im Falle Moshammer auch glücklichen Umständen zu verdanken ist. Die generell hohe Aufklärungsquote belegt aber eindrucksvoll, dass unsere Sicherheitsbehörden über ein breites Instrumentarium der Aufklärung und der Strafverfolgung verfügen. Das sollten wir sorgsam und überlegt erweitern.
Drittens. Das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung und der Schutz der Öffentlichkeit vor Kriminalität ist ein hohes Gut, dem wir uns in besonderer Weise verpflichtet fühlen. Wir müssen auch erkennen, dass sich die Kriminalität immer neu darstellt, grenzüberschreitend tätig ist und, dass wir es mit einer bedrohlichen Zunahme organisierter Kriminalität zu tun haben, noch dazu in teilweise besonders unappetitlichen und menschenverachtenden Feldern wie beispielsweise dem Menschenhandel, der Kinderschändung, der Zwangsprostitution oder ähnlichem. Mit dieser Entwicklung müssen auch die Handlungsmöglichkeiten der Polizei Schritt halten. Wir halten deshalb eine Ausweitung der Fälle, in denen auch DNA-Analysen genommen werden können, für möglich und sinnvoll. Sie wären beispielsweise bei einer Ausdehnung auf Wiederholungstäter möglich.
Viertens. Wir warnen vor einem unüberlegten und voreiligen Schnellschuss. Die Konferenz der Justizminister der Länder ist beauftragt, einen Vorschlag zu entwickeln, den sie im März, spätestens aber im April dieses Jahres vorlegen wird. Warum wartet man diesen Vorschlag nicht ab, der doch genau diese Abwägung zwischen den Möglichkeiten vorzunehmen hat, die die Polizei bekommen soll, und den anderen Rechtsgütern, die hier im Raum stehen? Wir werden uns bei der Entscheidung in einem Rahmen bewegen müssen, der auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes und die Bedenken des Datenschutzes berücksichtigt und im Auge behält.
Das gilt beispielsweise für den Richtervorbehalt, den wir grundsätzlich beibehalten wollen. Unter Umständen soll es allerdings die Möglichkeit geben, diesen Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymen Spuren am Tatort einzuschränken oder abzuschaffen. In Eilfällen soll eine Anordnungskompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei vorgesehen werden. Über solche Möglichkeiten sollte und kann man in aller Ruhe diskutieren, um zu vernünftigen und abgewogenen Entscheidungen zu kommen. Dabei müssen wir aber den Umstand würdigen, dass der genetische Fingerabdruck andere Möglichkeiten und auch Missbrauchsmöglichkeiten enthält, als das beim herkömmlichen Fingerabdruck der Fall ist. Man kann die beiden Methoden deshalb auch nicht gleichstellen, auch deshalb nicht, weil bei einer großen Ausweitung der DNAAnalysen sehr schnell auch private Labors zur Untersuchung herangezogen werden können.
Letzte Bemerkung: Wir sind der Auffassung, dass man die Notwendigkeiten einer Veränderung in Ruhe diskutieren
und bewerten soll, um dann mit kühlem Kopf zu handeln. In den letzten Tagen habe ich zur Kenntnis genommen, dass auch die CSU bzw. die Staatsregierung mit einem innerhalb der Unionsländer abgestimmten Vorschlag in die Diskussion und in den Bundesrat gehen will. Diesem Umstand entnehme ich, dass es auch in Ihren Reihen Abstimmungs- und Diskussionsbedarf in der Sache gibt. Das ist in unserer Partei, Frau Ministerin, genauso. Eine Partei wie die SPD tut sich bei einer solchen Güterabwägung schwer, vielleicht sogar schwerer als andere Parteien. Das ehrt meine Partei.
Das ist ein Grund, warum ich gerne in dieser Partei bin und nicht in einer Partei, die mit Entscheidungen schnell bei der Hand ist und Rechtsgüter, auf die wir uns alle einmal gemeinsam verständigt haben, voreilig preisgeben will.