Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 75. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde erteilt.
Guten Morgen liebe Kolleginnen und Kollegen, guten Morgen Herr Präsident! Herr Staatssekretär, ich frage die Staatsregierung, ob es seit Bekanntwerden der aktuellen Gammelfleischskandale in den bayerischen Tierkörperverwertungsanlagen zu einem Anstieg der Anlieferungen von verdorbenem Fleisch, vorgeblichen Schlachtabfällen, bereits zerlegten Tieren etc. gekommen ist, also zu einem Anstieg, der darauf hinweisen würde, dass Fleischgroßhändler oder Lagerhäuser angesichts befürchteter nunmehr wirksamer Kontrollen ihre Bestände bereinigen, wenn ja, in welchem Umfang die Lieferungen angestiegen sind und welche Rückschlüsse und Konsequenzen die Staatsregierung im Hinblick auf die Lieferanten zieht?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz beobachtet die Entsorgungssituation bei den Tierkörperbeseitigungsanlagen seit Anfang September mit besonderer Aufmerksamkeit. Die Regierungen lassen die Unterlagen der Tierkörperbeseitigungsanstalten fortlaufend und koordiniert durch die Spezialeinheit dahin überprüfen, ob vermehrt bzw. in ungewöhnlich hohem Umfang Lebensmittel, zum Beispiel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum, insbesondere Fleisch als Tiefkühlware, zur Entsorgung angedient werden.
Die entsprechende Überwachung ergab seit Ende August rund ein Dutzend zu überprüfende Entsorgungsvorgänge. Bisher konnten die Entsorgungsvorgänge in fünf Fällen durch den Lebensmittelunternehmer nachvollziehbar erklärt werden. In den übrigen Fällen dauern die Ermittlungen noch an.
Die für den entsorgenden Betrieb zustände Kreisverwaltungsbehörde wurde informiert und führt in jedem Einzelfall im entsorgenden Betrieb eine Kontrolle durch. Gewonnene Erkenntnisse fließen in die Risikobewertung und Kontrolltätigkeit ein.
Verstehe ich Sie auch richtig, dass es in Bayern insgesamt keinen statistisch signifikanten Anstieg gibt?
Ich habe erwähnt, dass es diese Fälle gibt, denen wir nachgehen, und in fünf Fällen eine nachvollziehbare Erklärung gegeben werden konnte, warum entsorgt worden ist. Die anderen Fälle werden noch geprüft.
Noch mal nachgefragt: Darüber hinaus – also über diese fünf Fälle – ist in der Statistik nichts Signifikantes in der Gesamtzahl festzustellen, was darauf hindeutete, dass die Anlieferungen seither zugenommen hätten?
Ich habe vorhin gesagt, dass wir ein Dutzend – also nicht fünf, sondern ein Dutzend – zu überprüfende Fälle haben und dass davon fünf aufgrund der gegebenen nachvollziehbaren Erklärungen erledigt sind. Bei den anderen Fällen wird weiter geprüft, ob ein Zusammenhang mit einer überhasteten Entsorgung besteht und warum.
Das waren drei Zusatzfragen. Damit ist die Frage abgeschlossen. Nächster Fragesteller: Herr Kollege Wörner.
Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Ich frage die Staatsregierung, wie viele Lebensmittelüberwacher und Veterinäre konnten zum Stichtag 30.06.2006 an den einzelnen Landratsämtern in Bayern tatsächlich eingesetzt werden und ihre Kontrolltätigkeiten gemäß ihrer Aufträge verrichten? Bitte nach einzelnen Landratsämtern exklusiv der in Altersteilzeit befindlichen, Kranken und Urlaubern auflisten.
Ich darf darauf hinweisen, dass die ermittelten Zahlen natürlich nur eine Momentaufnahme sein können, da sie nur auf einen konkreten Arbeitstag im Jahr abstellen und insofern eine repräsentative Aussage nur beschränkt ermöglichen. Nicht erfasst sind – das war bereits Ihre Einschränkung bei der Fragestellung – Beschäftigte, die sich
in Altersteilzeit, im Krankenstand oder im Erholungsurlaub befinden. Wenn es gewünscht wird, kann ich die Aufstellung vortragen, ich kann sie aber auch zu Protokoll geben.
Sie brauchen die Zahlen nicht vorzutragen, ich würde Ihnen aber gerne zu der Auflistung ein paar Fragen stellen.
Die Auflistung wird zu Protokoll gegeben und ich erteile Herrn Wörner das Wort zur ersten Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, wurde dabei berücksichtigt, dass bei den Lebensmittelüberwachern rund 50 % der anfallenden Arbeiten aufgabenfremd sind, d. h. wurden die so genannten Schnellmeldungen, die aus Europa kommen und die Suche nach gefährlichen Waren betreffen und mit der eigentlichen Kontrolltätigkeit nichts zu tun haben, herausgerechnet?
Das kann ich nicht sagen. Wir haben, so wie Sie es gefragt haben, ermittelt, welches Personal zur Verfügung stand. Wie das Personal im Einzelnen in den Landratsämtern eingesetzt war, kann ich im Moment nicht sagen. Das müsste man für jeden Einzelfall überprüfen und das scheint mir schwierig zu sein.
Herr Staatssekretär, dann frage ich Sie weiter – auch mir sind Zahlen aus den Landratsämtern bekannt –. Haben diese Defizite, die in den einzelnen Landratsämtern, zum Beispiel im Regierungsbezirk Schwaben, beim Personal der Lebensmittelüberwacher vorhanden sind, zugenommen oder abgenommen? Ich meine damit die Differenz zwischen den im Stellenplan aufgeführten Stellen und dem tatsächlich vorhandenen Personal.
Der Stellenplan in Form der ausgewiesenen Stellen ist dadurch ein Stück weit reduziert, weil wir die Arbeitszeitverkürzung haben. Die Sollausstattung berücksichtigt diesen Umstand. Der andere Aspekt, nach dem Sie gefragt haben, ist der, wie viele an einem bestimmten Stichtag für den konkreten Aufgabenzweck einsatzbereit waren.
Ich gehe davon aus, dass es sich um zur Verfügung stehendes Personal handelt – das war Ihre Frage – und keine Auflistung nach Stunden vorgenommen worden ist. Ich kann es aber nicht mit Sicherheit sagen. Ihre Frage zielte darauf ab, welches Personal zur Verfügung steht. Das haben wir aufgelistet und dabei keine Differenzierung nach Stunden vorgenommen. Sollte dies geschehen, müssten Aspekte zum Beispiel der Teilzeit mitberücksichtigt werden. Eine solche Auflistung müsste gesondert erfolgen, weil sie nicht in Ihrer Fragestellung enthalten war.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Dr. Bernhard, nachdem in den Medien berichtet wurde, dass in der Gemeinde Ergolding im Landkreis Landshut bei Schülerinnen und Schülern der dortigen Realschule erhebliche gesundheitliche Probleme durch das Ausbringen von Gülle aufgetreten sind, frage ich die Staatsregierung, woher diese Gülle stammt, mit welchem Ergebnis die Gülle analysiert wurde und welche Konsequenzen für die Regelung weiterer Ausbringung von Gülle aus diesen Vorkommnissen gezogen werden.
Die Gülle stammt nach den Ermittlungen der Polizeiinspektion Landshut von einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Landshut.
Die von der Polizeiinspektion Landshut genommene Probe wurde am 26.09.2006 vom Wasserwirtschaftsamt Landshut mit folgendem Ergebnis analysiert: pH-Wert von 7,7, Leitfähigkeit von 30.000 µS/cm – Mikro-Siemens/cm – und Ammonium-Stickstoff von 3.670 mg/l
Nach Prüfung des Sachverhalts durch die Landwirtschaftsverwaltung hat der betroffene Landwirt die Vorgaben der Düngeverordnung und die geltenden Grundsätze der guten fachlichen Praxis bei der Austragung von Düngemitteln beachtet. Insbesondere hat er die Gülle unverzüglich eingearbeitet, um gasförmige Verluste gering zu halten. Aus der Sicht des für das Düngemittelrecht zuständigen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten ist deshalb diesbezüglich nichts weiter veranlasst. Ein vergleichbarer Fall ist dort nicht bekannt. Das heißt, es scheint sich in dieser Intensität, warum auch immer, um einen einmaligen Vorgang gehandelt zu haben.