Otmar Bernhard

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Die Opposition versucht immer wieder, dieses Gesetz in einen Zusammenhang mit der Kommunalwahl zu bringen.
Aber natürlich, Sie sagen doch dauernd, wir würden dieses Gesetz im Hinblick auf die Landtagswahl und wegen der Kommunalwahl ändern.
Tatsache ist, dass das Rauchverbot in den Zelten in der Endphase der Beratungen in dieses Gesetz aufgenommen wurde. Kurz danach waren die Wirte bei mir und haben mir gesagt, sie können dieses Rauchverbot in der kurzen Zeit nicht vollziehen. Warum? Herr Memmel, wie Sie wissen, müssen die Wirte bereits Anfang des Jahres ihre Anträge einschließlich der Darstellung der baulichen Situation einreichen. Deshalb ist das Rauchverbot in der Tat so schwierig durchzusetzen.
Dann hat es weitere Gespräche mit dem Ministerpräsidenten gegeben. Diese Gespräche wurden vor der Kommunalwahl geführt und auch vor der Diskussion darüber,
Unsere Zuschauer sollen wissen, worum es hier überhaupt geht. Wir haben ein Nichtraucherschutzgesetz ohne Wenn und Aber beschlossen, und dieses Gesetz wird in keiner Weise geändert. Lediglich für das Oktoberfest und die anderen großen Feste in Bayern haben wir das Inkrafttreten auf den 1. Januar 2009 verschoben.
Warum haben wir das gemacht? – Der Oberbürgermeister und die SPD-Stadträte sind an uns herangetreten und haben gesagt, aufgrund von Besprechungen mit der Feuerwehr, der Polizei und den Rettungsdiensten könnten sie ein Rauchverbot auf dem Oktoberfest nicht verantworten. Sie seien noch nicht so weit, sie könnten vor dem 1. Januar 2009 noch nicht garantieren, dass durch dieses Gesetz die Sicherheit nicht beeinträchtigt würde.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon angesprochen worden, dass dieser Gesetzentwurf zwei Sachverhalte enthält. Es geht darum, dass wir eine noch bestehende Lücke beim Verbraucherinformationsgesetz schließen. Ich will aber betonen, dass wir schon in der bisherigen Praxis entsprechende Auskünfte erteilen. Uns ist wichtig, auch wenn Sie das immer wieder anzweifeln, die Verbraucher optimal zu informieren und so gut wie möglich über Risiken zu unterrichten.
Mit dem Jahresbericht des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – LGL –, der hier kürzlich behandelt worden ist, werden sämtliche Probenergebnisse in Bayern – das sind 75 000 – ins Internet gestellt. Wir haben in Bayern ein Verbraucherinformationssystem, in dessen Rahmen wir Tipps in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe, Informationen über Wein usw. geben. Wir publizieren auf der Internetseite des LGL Warnungen, wenn Lebensmittel möglicherweise gesundheitsgefährdend sind. Wir haben die Publikation eines wöchentlichen Lebensmittelreports neu eingeführt, in dem wir die Mängel, die wir feststellen, bekannt geben und ins Internet stellen, zum Beispiel ob Obst Rückstände aufweist und wenn, in welchem Umfang. Selbstverständlich gibt es jetzt auf Antrag entsprechende Informationen.
Ganz wichtig ist, dass nicht mehr das Amtsgeheimnis gilt, was bisher der Fall war, sondern dass jetzt der umgekehrte Grundsatz der Öffentlichkeit unserer Akten gilt. Auch die Frage der Kosten ist mit dem Kostenverzeichnis ganz klar geregelt. Ich will hier betonen, dass es eine Vorgabe des Bundes ist, dass wir kostendeckende Gebühren verlangen müssen. Das steht nicht im Belieben des bayerischen Gesetzgebers. Im Übrigen geben wir Auskünfte über Verstöße ohnehin kostenfrei, und Anträge – das hat Herr Kollege Wörner angesprochen – werden kostenlos weitergeleitet.
Es ist ein großer Fortschritt, dass wir mit diesem Gesetz jetzt erweiterte Möglichkeiten haben, die Verbraucher zu informieren. Es gibt jedoch auch rechtsstaatliche Anforderungen, die erfüllt sein müssen, damit so etwas geschehen kann. Es müssen bestimmte Verfahrensvoraussetzungen erfüllt sein, und Unternehmen müssen angehört werden, weil sonst das Verfahren vor Gericht keinen Bestand hätte. Wir haben – auch das ist ein Missverständnis des Kollegen Wörner – alle Behörden, die mit dem Verbraucherschutz zu tun haben, für zuständig erklärt. Es gibt keinen Filter, um Gottes willen. Wenn wir im Umweltministerium jedes Mal erst unser Plazet geben müssten, wenn ein Landratsamt eine Auskunft erteilt, dann hätten wir viel zu tun. Das ist völlig abwegig. Alle Behörden sind zuständig, und deswegen kann die Information dezentral und ortsnah erfolgen. Es ist völlig falsch, was Herr Kollege Wörner hier zum Besten gegeben hat. Wir haben auch die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen kreisfreien Gemeinden für zuständig erklärt, sodass hier umfassende Informationsmöglichkeiten bestehen.
Lassen Sie mich noch einige Bemerkungen zu den Gebühren im Hygienebereich machen. Es ist tatsächlich so, dass durch diese Neuregelungen eine Lücke in einem kleinen Teilbereich entstanden ist, sodass dort
Jetzt wäre die Chance gewesen, das Gesetz zu optimieren und den Betroffenen und Beteiligten entgegenzukommen. Wir haben im Dezember vergangenen Jahres unseren Gesetzentwurf eingebracht, der auf eine unbefristete Verlängerung abzielte. Dabei haben wir ganz bewusst keine inhaltliche Veränderung beabsichtigt. Wir wollten nämlich eine Anhörung mit allen beteiligten Organisationen durchsetzen, um die Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre zu ermitteln und auf dieser Grundlage das Gesetz zu verbessern. Es sollte nämlich wirklich ein Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung werden. Zu dem Zweck wollten wir wissen, was sich bewährt hat, was sich nicht bewährt hat und verbessert werden muss.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde zu spät eingereicht. Es ist mehr als unbefriedigend, dass keine Anhörung mehr stattfinden konnte. Die kommunalen Behindertenbeauftragten laufen zu Recht Sturm und kritisieren dieses Verfahren. Die Beauftragten haben sich zusammengesetzt und auf einer Tagung erarbeitet, was verbesserungsbedürftig ist. Sie haben dann ihre Änderungsvorschläge vorgelegt. Die SPD-Fraktion hat diese Vorschläge – das sage ich laut und deutlich – aufgegriffen. Wir haben diejenigen Vorschläge in unseren Änderungantrag aufgenommen, die für das Gesetzgebungsverfahren aufgegriffen werden konnten. Aber all diese Vorschläge wurden von der Mehrheitsfraktion abgelehnt.
Wir bedauern, dass es die Beauftragte der Staatsregierung nicht für nötig erachtet hat, ihre Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf dem Landtag oder zumindest dem zuständigen Ausschuss vorzulegen, und zwar vor der entsprechenden Beratung.
Wir wollten mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderung erreichen. Wir wollten, dass den besonderen Bedürfnissen der verschiedenen Formen von Behinderung durch differenzierte Angebote Rechnung getragen wird. Auch die seelische Behinderung, die nicht so offenkundig ist, wollten wir aufnehmen. Das ist einer der kleinen Schritte, dem zugestimmt wurde.
Wir wollten im Bereich der Kommunikation eine deutliche Verbesserung, eine leichtere Sprache erreichen. Im Bereich der Kommunikation, also auch der Medien, wollten wir eine deutliche Verbesserung durchsetzen.
Wir wollten, dass bei gehörlosen Eltern die Dolmetscherkosten, die auch in Kindertagesstätten – nicht nur in Schulen – anfallen, übernommen werden, um Ausgrenzungen zu vermeiden. Das betrifft die Kommunikationsverordnung.
Auch das Verbandsklagerecht bedarf einer Verbesserung. Wir wollten, dass die Verpflichtungsklage und die Anfechtungsklage mit aufgenommen werden. Sonst handelt es sich um ein stumpfes Schwert. Bezüglich der Verbandsklage wollten wir auch erreichen, dass die Landesverbände, die ausschließlich auf der Landesebene in Bayern tätig sind, die Berechtigung zur Klageerhebung bekommen.
hierzu:
Änderungsanträge des Abg. Joachim Unterländer u. a. (CSU) (Drsn. 15/10698 und 15/11034)
Bevor ich die Aussprache eröffne, weise ich darauf hin, dass die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN beantragt hat, die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form durchzuführen.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von 10 Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als erster Rednerin Frau Kollegin Steiger das Wort erteilen. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union umzusetzen. Ziel dieser Richtlinie ist es, dass wir gesundheitsschädlichen und belästigenden Lärm, soweit das möglich ist, vermindern. Das sollten Sie auch mittragen und sich nicht enthalten mit ganz scheinheiligen Argumenten.
Es geht darum, dass wir Lärmkartierungen erarbeiten. Das ist von den Kollegen schon gesagt worden. Lärmkartierungen sind zu erarbeiten für Ballungsräume, für Orte
enthaltungen? - Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Nummer 2 des Änderungsantrags abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum der Nummer 1 b) des Änderungsantrags auf Drucksache 15/10304 - das ist der Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN - zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. - Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Die SPDFraktion. Die Nummer 1 b) des Änderungsantrags ist ebenfalls abgelehnt.
Zum Gesetzentwurf 15/8783 empfi ehlt der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu, allerdings mit der Maßgabe von weiteren Änderungen.
Dabei übernimmt er auch die vom mitberatenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vorgeschlagene Änderung der Nummer 7 des Paragraphen 1. Im Einzelnen verweise ich insoweit auf die berichtigte Drucksache 15/10726. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß Paragraph 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. - Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSUFraktion. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Nummer 1 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10110 und die Änderungsanträge auf den Drucksachen 10/10285 und 15/10286 sowie die Nummern 1 a, 1 c, 1 d und 2 des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/10304 ihre Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis.
Deshalb ist es wichtig, dass wir hier auch über eine gewisse Flexibilität verfügen. Wir werden den Verantwortlichen für die Aktionsplanung Orientierungswerte geben. Die Vollzugsrichtlinien sind im Entstehen und werden selbstverständlich mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Wir werden auch Schulungen durchführen, sodass ein vernünftiges Planungsszenario vorhanden ist, das genügend Flexibilität gibt, auch wenn man sich natürlich auf Prioritäten konzentrieren muss, weil die Lärmkulisse über Jahrzehnte entstanden ist und schon aus fi nanziellen und technischen Gründen mit Sicherheit nicht auf eine kurze Wegstrecke beseitigt werden kann. Ich denke, wir schaffen so eine rechtlich vernünftige Situation. Wir begrüßen auch, dass die CSU-Landtagsfraktion noch einmal eine Initiative ergriffen hat, was die Kartierung in der Zukunft anbelangt. Insgesamt handelt es sich um ein rundes, gutes Paket. Ich bitte Sie deshalb, dass Sie dem jetzt zustimmen.
Ich darf noch ein paar Bemerkungen machen zur Betroffenheit. Bei wie vielen Gemeinden wird denn diese Frage letztlich auftauchen? - Nach unseren Schätzungen ist es so, dass in der ersten Stufe - das Ganze ist zweistufi g - etwa 100 Gemeinden prüfen sollen, was noch nicht heißt, dass Sie auch eine Aktionsplanung machen sollen oder müssen. Die Gemeinden sollen erst einmal prüfen, ob eine Aktionsplanung erforderlich ist. Etwa in der Hälfte dieser 100 Fälle dürften die Regierungen zuständig sein. Das ist eine gewisse Abschätzung, wie sich das in der Praxis auswirken wird.
Vielen Dank und die herzliche Bitte, dieser aus unserer Sicht sehr guten Lösung zuzustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Biodiversität wird zurzeit intensiv diskutiert. Ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, dieses Thema – das für viele nicht einfach ist – in den Fokus zu rücken. Ich freue mich auch darüber, dass wir heute über dieses Thema im Rahmen einer Aktuellen Stunde diskutieren.
Bei der Konferenz in Bonn – die jetzt in ihre Endphase geht – geht es um zwei Themen. Zum einen geht es um den Verlust der Artenvielfalt weltweit. Herr Kollege Müller, ich bin Ihnen für die Feststellung dankbar, dass wir nicht nur in Deutschland einen Artenverlust verzeichnen. Das ist kein bayerisches Spezifi kum. Zum anderen geht es um einen gerechten Ausgleich zwischen den Entwicklungsländern und den Schwellenländern bei der grünen Biopiraterie oder beim Schutz der Regenwälder. Wichtig ist, dass wir den Menschen vermitteln, dass es hier nicht um eine naturmuseale Veranstaltung geht. Vielmehr kommt es darauf an,
die Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit unserer Ökosysteme und damit auf lange Sicht die Erhaltung unserer eigenen Lebensgrundlagen zu sichern. Wir haben eine eigene Strategie entwickelt, da wir bezüglich der Naturschutzpolitik eine eigene Philosophie haben. Dies bezieht sich auf die Methoden und Instrumente, weil es darum gehen muss, vor allem die Arten zu schützen, für die wir eine ganz besondere Verantwortung haben, weil sie nur noch bei uns in Bayern vorkommen.
Ich bin sehr erstaunt, mit welcher Strategie Sie von der SPD vorgehen. Der Bundesumweltminister, der Ihrer Partei angehört, hat auf einer Sonderumweltministerkonferenz erklärt, dass Bayern Vorbild ist, weil Bayern das einzige Land ist, das eine solche Strategie entwickelt hat, und er hat seinen dort anwesenden SPD-Kollegen empfohlen, das Gleiche zu tun, was bei denen zu langen Gesichtern geführt hat. Sie sollten sich einmal überlegen, ob Ihre Position die richtige ist.
Für uns war ganz wichtig, diese Strategie gemeinsam mit den Schützern und den Nutzern zu entwickeln. Das war ein ganz zentrales Anliegen, über das wir viele Stunden diskutiert haben. Am Ende ist uns gelungen – dafür bin ich außerordentlich dankbar –, ein insgesamt rundes Konzept für die Schützer und Nützer zu entwickeln. Wichtig ist, dieses Konzept gemeinsam umzusetzen. Das Konzept ist kein Konzept gegen die Landwirtschaft; das ist ein völlig falscher Ansatz. Wir können Artenschutz
lich der Zuweisungsvorschläge noch Änderungswünsche? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Beschlussfassung über die Zuweisungen. Wer mit der Überweisung an die zur Federführung vorgeschlagenen Ausschüsse einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen. Der Gesetzentwurf und der Staatsvertrag werden damit diesen Ausschüssen zur federführenden Beratung überwiesen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 b auf:
Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Ich darf hierzu Frau Kollegin Gote das Wort erteilen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Nach der Einführung des Rauchverbots zum 1. Januar 2008 hat sich gezeigt, dass eine sofortige Umsetzung dieses Gesetzes in Festzelten und Festhallen, bei Volksfesten und vergleichbar großen Veranstaltungen auf Sicherheitsprobleme stößt. Wir haben darüber schon früher diskutiert. Bei unseren Gesprächen mit der Landeshauptstadt München wurde uns nahegebracht, dass es in der verbleibenden kurzen Zeit nicht möglich sei, auf dem Oktoberfest 2008 diese Vorgaben zu realisieren.
Warum ist das so schwierig? Das Rauchverbot in Festzelten wurde erst zum Ende des Gesetzgebungsverfahrens in das Gesetz aufgenommen. Das bedeutet, die Wirte sind erst Ende des letzten Jahres damit konfrontiert worden. Die Wirte müssen im Januar ihre Genehmigungen einreichen. So ist der Ablauf in der Stadt. Da zur Realisierung des Rauchverbots in Festzelten bauliche Veränderungen notwendig sind, zum Beispiel die Verlegung von Kanälen, ist es nicht möglich, dies in der verbleibenden kurzen Zeit zu realisieren. Die Raucher müssen rausgehen, die Zelte sind häufig gesperrt, die Raucher müssen wieder in die Zelte gehen, und Absperrungen müssen errichtet werden. Deshalb schlagen wir vor, für das Rauchverbot in Festzelten und vergleichbaren Hallen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 zu schaffen.
Das ist keine Aufweichung des Nichtraucherschutzes und hat nichts mit der Diskussion zu tun, die nach der Kommunalwahl entstanden ist. Wir bringen diesen Vorschlag ausschließlich wegen der Sicherheitsbedenken ein. Ich habe den Münchner Oberbürgermeister und den Kreisverwaltungsreferenten bereits vor der Kommunalwahl zu einem Gespräch über dieses Thema eingeladen. Bereits damals lief diese Diskussion. Wir haben eine Eingrenzung formuliert, die nur für Festzelte und Festhallen gilt, die an höchstens 21 aufeinanderfolgenden Tagen genutzt werden. Die Beschränkung lautet, dass es Volksfeste und Großveranstaltungen sein müssen, die nicht mit sonstigen Veranstaltungen in der Gastronomie vergleichbar sind.
eines Gesetzes gemacht, das an vielen Stellen einfach unsinnig ist.
Jetzt ereifern Sie sich doch nicht so. Ihre Kollegen verstehen mich ja gar nicht mehr.
Sie hätten mit einem klaren Gesetz das, was sich jetzt auch vor Gericht abspielt, verhindern können. Rechtsklarheit schafft man dadurch, dass man vernünftige Gesetze macht.
Rechtsklarheit schafft man nicht dadurch, dass man in einer für mich nicht nachvollziehbaren Drehung die Meinung vertritt, die derzeitige Rechtsprechung gebe Ihnen recht. Das kann ich an keiner Stelle erkennen.
Abschließend: Sie rühmen sich und sprechen von einer Viertelmillion Gebäude. Wir wollen, dass die Menschen vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden, und dazu brauchen wir dieses Gesetz, dessen Geltungsbereich sich auf alle gastronomischen Betriebe – auch Discos, auch Spielhallen, weil auch dort das Personal geschützt werden muss – erstrecken muss. Deswegen sind wir dafür, dieses Gesetz hinsichtlich der Raucherclubs zu ändern, aber diesem Gesetzentwurf werden wir sicher nicht zustimmen.
Frau Kollegin, die Kollegen wollen alle heimfahren.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! In dem Genehmigungsverfahren ist der Antrag gestellt worden, die Leistung um 4,2 Prozent zu erhöhen. Wir haben den Entwurf des Bescheides dem Bundesumweltminister zur
sprache gegen ihn geführt wurden, oder eigene Ausführungen berichtigen. Ist das der Fall?
Das ist in der Geschäftsordnung genau festgelegt, wenn es um eine persönliche Erklärung geht.
Sie können aber jetzt eine Zwischenbemerkung machen. Das wäre viel einfacher. – Bitte!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben im Oktober ein Klimaprogramm beschlossen, das über vier Jahre läuft und zusätzliche Finanzmittel von 350 Millionen Euro in dieser Periode vorsieht. Letztlich geht es immer darum, die Dinge zu finanzieren, liebe Frau Kollegin. Nach diesen vier Jahren wird selbstverständlich entschieden, wie sich die Situation darstellt und was notwendig ist. Das geht vernünftigerweise auch gar nicht anders, wenn man ein Programm auflegt, das bis 2020 reicht. Wir verfolgen drei ganz konkrete Ziele: CO2Reduktion, Anpassung und Forschung. Die Forschung ist ebenso außerordentlich wichtig.
Wir haben dieses Programm in die europäische und deutsche Debatte und die hierzu bestehenden Festlegungen eingepasst. Das sind ganz ehrgeizige Ziele, Frau Kollegin. Sie sehen das an der Debatte in Europa: Wenn es um das Burden-Sharing, das man neuerdings Effort-Sharing nennt, geht, dann wird es ganz schwierig. Wir haben ganz konkret 350 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen.
Wir gehen davon aus – das ist eine Abschätzung, so weit man diese aus der jetzigen Sicht treffen kann –, dass wir fünf bis sechs Millionen Tonnen durch dieses Programm einsparen können. Ich habe auch immer gesagt: Soweit das mit einem vertretbaren bürokratischen Aufwand möglich ist, werden wir auch quantifizieren, was geschieht. Das ist sehr schwierig und es ist nicht einfach zu sagen, was die Gebäudesanierung in einem Gebäude X bringt, da man heute noch gar nicht weiß, mit welcher Technik man vorgeht. Darin sind Sie mit mir einig. Wir werden das aber in größtmöglicher Transparenz quantifizieren. Das liegt auch in unserem eigenen Interesse, damit wir sehen können, wie wir unsere Klimaziele erreichen.
Wir haben ein Programm – ich habe das schon betont – über vier Jahre. In diesen vier Jahren wollen wir die Ziele erreichen; das streben wir an. Wir haben auch – auch das will ich betonen – ein Programm, das sich in das Bundesprogramm entsprechend einpasst, weil es keinen Sinn macht, wenn wir das Gleiche tun würden, was der Bund macht, zum Beispiel die gleichen Förderungen aufzulegen. Wir haben uns bemüht, etwas Zusätzliches zu tun, bei dem wir in Bayern besondere Möglichkeiten haben. Das betrifft zum Beispiel die Geothermie oder andere Aufgabenfelder. Das ist sehr sinnvoll, durchdacht und bezogen auf das, was der Bund macht, entsprechend abgestimmt.
Ich eröffne die Aussprache und darf als erstem Redner Herrn Kollegen Kupka das Wort erteilen.
Ich bitte, die Plätze einzunehmen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin für den Naturschutz, aber auch für dieses Gesetz zuständig. Ich habe eine breite Zuständigkeit.
Frau Kollegin Sonnenholzner, wenn es Kakophonie gibt, so ist sie von der SPD Deutschlands inszeniert, die inzwischen noch 23 Prozent hat. Aber das stört Sie wahrscheinlich nicht, weil Sie hier nur 19 Prozent haben.
gende Feste – auch dann geraucht werden darf, wenn keinerlei Sicherheitsbedenken zu berücksichtigen sind. Heißt es das?
Wir können alle Zelte nur gleich behandeln, weil wir von hier aus nicht feststellen können, in welchem Festzelt Schwierigkeiten bestehen; sei es das Gäubodenfest oder ein anderes. Das ist von hier aus überhaupt nicht abzugrenzen.
Deshalb müssen wir alle Zelte gleich behandeln. Die Regelung wird rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten und ich denke, dass wir dann für diese punktuellen Schwierigkeiten, die wir mit der Umsetzung bei solchen großen Veranstaltungen haben und über die wir uns im Grunde hier einig sind – ich habe Ihnen ja zugehört, Herrn Memmel und anderen – Lösungen fi nden. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Umsetzung schwierig ist bei diesen Verhältnissen, ohne dass baurechtliche Verfahren laufen, ohne dass die brandschutzrechtlichen Maßnahmen geprüft werden und ähnliches. Dies ist in der kurzen Zeit nicht möglich. Deshalb ist es vernünftig, dass der Gesetzgeber hier handelt und diesen Schwierigkeiten Rechnung trägt. Ab dem 01.01.2009 gilt dann in allen Festzelten, Weinzelten und so weiter das Rauchverbot und wird auch durchgesetzt.
Ja, bitte!
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den vom Herrn Präsidenten aufgerufenen Gesetzentwurf begründen. Im Kern müssen wir bei der Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltverfahren europäisches Recht umsetzen.
Die Vorgaben dieser europäischen Richtlinie betreffen in erster Linie Bundesrecht und finden im Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz und im Umweltrechtsbehelfsgesetz ihren Niederschlag. Wir müssen diese Richtlinie aber auch im Lande berücksichtigen, deshalb brauchen wir eine Landesregelung. Unser Prinzip dabei ist die Umsetzung des europäischen Rechts eins zu eins, das heißt, wir wollen nichts draufpacken, sondern das, was die Europäische Union vorgibt, praktizieren. Es handelt sich insbesondere um einen Katalog von Informationen, die der Öffentlichkeit zu Beginn eines Anhörungsverfahrens im Rahmen der
dann wird der Betrag wieder umgelegt und mit 71 Landkreisen und mit den kreisfreien Städten abgerechnet. Hier stellt sich schon die Frage, ob es auf diese 165 000 Euro wirklich ankommt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu, wohl wissend, dass nur ein Teil der Probleme endlich gelöst wird. Ungelöst bleibt die Gleichstellung in Bezug auf die Material- und Betriebskosten im Katastrophenfall. Ungelöst bleibt auch das Problem der Gleichstellung unterhalb der sogenannten Katastrophenschwelle. Wir können den vorliegenden Gesetzentwurf daher nicht uneingeschränkt als großartigen Erfolg unserer Initiativen bezeichnen – ein bisschen natürlich schon –, sondern nur als einen Schritt in die richtige Richtung, dem noch weitere folgen müssen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es gut ist, wenn in diese Debatte auch die Position der Staatsregierung eingebracht wird. Ich kann Ihnen sagen, dass die Bayerische Staatsregierung und auch ich als Minister unter anderem für Gesundheit klar und eindeutig an dem Entwurf festhalten, den wir dem Bayerischen Landtag zugeleitet haben.
Natürlich sind wir für Überlegungen zu einem noch weitergehenden Nichtraucherschutz offen. Allen ist klar – das ergeben neue Studien immer wieder –, dass Passivrauchen gefährlich ist. In Deutschland sterben daran 3300 Menschen jährlich. 8,4 Millionen Kinder bis zu 17 Jahren müssen in Haushalten mit einem Raucher leben und sind entsprechend gefährdet. Das ist ein wichtiger Aspekt für den Nichtraucherschutz. In diesem Jahr wurde an unserem Landesamt für Umwelt eine eigene Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt, bei der sich herausgestellt hat, dass in einer Gaststätte 15 Mikrogramm Nikotin pro Kubikmeter unterwegs sind. Der WHO-Grenzwert zur Gesundheitsgefährdung liegt bei 10 Mikrogramm. Im Rauch befinden sich viele Substanzen, die in hohem Maße krebserregend sind. Die Feinstaubwerte liegen in einer Größenordnung, bei denen wir in der freien Natur oder in der Stadt Luftreinhaltepläne entwickeln müssen. Die Lebenserwartung wird verkürzt.
Bei den Untersuchungen, die mehr und mehr gemacht werden, zeigt sich, dass der Nichtraucherschutz einen sehr schnellen Effekt hat. Es gibt signifikante Erfolge beispielsweise bei der Reduzierung von Herzinfarkten. Wir wollen und müssen deshalb einen wirksamen Nichtraucherschutz in Bayern verwirklichen. 70 % der Bevölkerung sind Nichtraucher. Herr Kollege Dr. Zimmermann hat die Umfrage bereits zitiert: Zwei Drittel der Bevölkerung wollen rauchfreie Gaststätten.
Frau Kollegin Bause, wir haben in Bayern schnell und konsequent gehandelt.
Sie wissen, dass die Bayerische Staatsregierung und der damalige Ministerpräsident maßgeblich daran beteiligt waren, dass sich die Ministerpräsidenten auf Eckwerte verständigt haben. Es hat danach noch Diskussionen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben. Daran will ich hier nur einmal erinnern.
Wir haben dann sehr schnell, schon am nächsten Tag, den Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Und dann haben wir 130 Verbände an dieser Diskussion beteiligt; das ist eben auch notwendig. So etwas dauert seine Zeit.
Wir haben dann mit den kommunalen Spitzenverbänden gesprochen, weil es einen Vollzugseffekt gibt und weil auch die Frage der Kosten im Raum steht. Es kann also keine Rede davon sein, dass wir nicht konsequent gehandelt hätten oder dass wir irgendetwas verzögern wollten.
Der Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver Diskussionen. Auch die Verbandsanhörung hat gezeigt, dass wir mit dem Gesetzentwurf auf dem richtigen Weg sind. Ich sage, wir sollten auf keinen Fall unter das Schutzniveau gehen, welches der Gesetzentwurf vorsieht. Dafür gäbe es in der Bevölkerung nämlich keinerlei Verständnis, auch nicht in der veröffentlichten Meinung, und in den beteiligten Fachkreisen ohnehin nicht.
Der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, entspricht den Eckpunkten, die wir damals gemeinsam vereinbart haben. Er stellt auch sicher, dass es bundeseinheitliche Regelungen gibt. Es wurde immer befürchtet, dass es einen Flickenteppich gäbe, wenn die Zuständigkeit bei den Ländern liegt und diese davon Gebrauch machen.
Es erweist sich auch immer mehr, dass es keine Umsatzeinbußen und keinen Verlust an Arbeitsplätzen gibt. Man gewinnt nämlich immer mehr Gewissheit, weil in immer mehr Ländern solche Gesetze in Kraft sind. Ich habe schon darauf hingewiesen, dass die Schutzwirkung völlig unbestritten ist. In den USA gibt es folgendes Beispiel: Eine Stadt in Montana wurde als Feldversuch herangezogen. Dort hat man den Nichtraucherschutz eingeführt und festgestellt, dass die Zahl der Herzinfarkte massiv zurückgegangen ist. Anschließend hat man das Rauchen wieder zugelassen, und dann wurde ein Anstieg der Herzinfarkte festgestellt. All das spricht dafür, dass wir hier in Bayern einen konsequenten Nichtraucherschutz verwirklichen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Am 12. Juni dieses Jahres hat die Bayerische Staatsregierung ihre neuen Grundsätze für Drogen- und Suchtfragen beschlossen, die das alte Programm „Suchtpolitik“ aus dem Jahr 1994 abgelöst haben. Herr Dr. Schnappauf, mein Vorgänger, hat diese Grundsätze zwar im Ausschuss ausführlich vorgestellt, aber ich möchte heute die Debatte anlässlich der Interpellation nutzen, um dazu einige Bemerkungen zu machen und die Grundsätze darzustellen.
Bayern hat sich mit den drei Säulen „Prävention, Repression, Hilfe für Betroffene“ ein solides und tragfähiges dro
genpolitisches Fundament geschaffen. Ich glaube, das muss man bestätigen, wenn man die Antworten in der Interpellation liest.
Die Zahl der Drogentoten hat 2006 mit 191 den niedrigen Stand des Vorjahres – da waren es 197 – nochmals unterschritten. Immer weniger Menschen in Bayern – auch das muss man einmal sagen – erliegen der Verführung illegaler Drogen. Hatten wir 2004 noch 5000 Erstkonsumenten, waren es 2006 nur noch rund 3200. Von 2005 bis 2006 ist der Erstkonsum bei Heroin um 10,5 % geschrumpft, bei Ecstasy sogar um rund 34 %.
Auch bei der Rauschgiftkriminalität sehen wir eine erfreuliche Entwicklung. 2006 ist die Rauschgiftkriminalität in Bayern gegenüber 2005 immerhin um 13,6 % zurückgegangen. Insbesondere die allgemeinen Verstöße mit Cannabis haben mit 20 % stark abgenommen. Die Beschaffungskriminalität ist in den letzten zehn Jahren um fast ein Drittel weniger geworden.
In der Suchtprävention und -hilfe in Bayern ist die Zusammenarbeit und Vernetzung enger geworden. Dies verdanken wir auch dem Landesarbeitskreis Suchtprävention in Bayern. Ihn hatte schon früher das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz angestoßen.
Kolleginnen und Kollegen, mit dem Dreiklang „Prävention, Repression, Hilfe“ war und ist Bayern erfolgreich. Wir werden diesen bewährten Weg konsequent weitergehen, aber wir stehen immer auch vor neuen Herausforderungen, neuen gesellschaftlichen Entwicklungen und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Gerade die legalen Suchtmittel wie Tabak und Alkohol rücken zunehmend in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit. Immer jüngere Raucher und bis zur Bewusstlosigkeit trinkende Kinder machen neue Antworten nötig. Deshalb haben wir die bayerischen Grundsätze zu Drogen- und Suchtfragen weiterentwickelt und neu justiert. Dabei haben uns die Suchthilfeorganisationen, allen voran die Koordinierungsstelle der Bayerischen Suchthilfe, tatkräftig unterstützt. Ich möchte allen, die sich daran beteiligt haben, ganz herzlich danken.
Die neuen Grundsätze rücken die Suchtprävention in den Mittelpunkt. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf Nikotin und Alkohol mit dem Hauptschwerpunkt Jugendliche als Zielgruppe. Die Risiken dieser sogenannten legalen Suchtmittel sind erheblich. Eine britische Studie von Ende März dieses Jahres rechnet Nikotin zu den zehn gefährlichsten Substanzen. Neue Schätzungen gehen für Deutschland von jährlich circa 40 000 alkoholbedingten Todesfällen aus.
Kolleginnen und Kollegen, eine glaubwürdige Suchtpolitik muss deshalb die Gesundheitsgefahren von Tabak- und Alkoholsucht offen ansprechen und wirksame Maßnahmen vorsehen. Tabakkonsum ist heute die weltweit größte vermeidbare Ursache für Krankheit und frühen Tod. Wir haben vorhin schon darüber gesprochen. In Bayern sterben jährlich mehr als 16 000 Menschen noch vor dem 65. Lebensjahr an den Folgen des Rauchens.
98 % aller Herzinfarkte vor dem 40. Lebensjahr hängen mit dem Rauchen zusammen. Vor allem Jugendliche rauchen trotz eines inzwischen positiven Trends – auch hier – immer noch in erheblichem Umfang. In Bayern haben wir bei den Fünfzehn- bis Zwanzigjährigen heute rund 59 000 Gewohnheitsraucher, und sicher ist jeder von ihnen einer zu viel.
Dazu kommen die Gefahren des Passivrauchens, die wir vorher besprochen haben. Dieses Risiko trifft 8,5 Millionen Nichtraucherinnen und Nichtraucher am Arbeitsplatz und rund 28 Millionen im Freizeitbereich. Ich habe vorhin schon die Zahl genannt: 8,4 Millionen Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre müssen mit Rauchern im Haushalt leben.
Die Studie, die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt durchgeführt worden ist, habe ich bereits erwähnt. Ich will darauf verzichten, sie noch einmal im Einzelnen anzusprechen. Wir haben einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der, so glaube ich, einen wirksamen Nichtraucherschutz ermöglicht. Wir werden noch darüber diskutieren, ob hier weitergehende Anforderungen vernünftig sind.
Meine Damen und Herren, beim Alkohol müssen wir die Situation differenzierter sehen als beim Nikotin. Gefährlich ist der Missbrauch, nicht ein maßvoller Gebrauch. Auch hier haben wir besonders Kinder und Jugendliche im Auge. Jeder zweite Sechzehn- bis Siebzehnjährige trinkt heute mindestens an einem Tag im Monat fünf oder mehr Gläser Bier, Wein oder Schnaps. Vor allem das Komasaufen ist nicht hinnehmbar. Die Zahl der wegen Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingelieferten Jugendlichen ist zwischen 2000 und 2005 um 100 % gestiegen. Das jüngste Alkoholopfer war gerade einmal zehn Jahre alt. Deshalb sind Flatrate-Partys in Diskotheken und anderen Lokalen grob verantwortungslos und müssen unterbunden werden.
Wir haben heute im Kabinett den Gesetzentwurf zum neuen Gaststättenrecht beraten. Auch das neue Gaststättenrecht legt ein großes Augenmerk auf das Thema Alkohol, sowohl bei den Personalkonzessionen als auch bei den Gestattungen. Bayern geht gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jungendlichen vor. Wir haben – das wissen viele von Ihnen – bewährte Präventionsprojekte wie „be hard, drink soft“. Das werden wir fortsetzen. Seit Ende des Jahres 2005 existiert darüber hinaus ein runder Tisch „Alkoholprävention“, der uns sehr wichtig ist und an dem Jugendorganisationen, Alkoholindustrie, Eltern, Schulen und Behörden beteiligt sind und an einem Strang ziehen.
Die Interpellation spricht auch das Thema „Alkoholwerbung“ an. Die letzten Jahre haben gezeigt – auch das ist erfreulich –, dass Investitionen der Branche für Werbung zurückgegangen sind, zwischen 2000 und 2006 um 14 %. Die Staatsregierung hält deshalb ein generelles Werbeverbot nicht für erforderlich, ebenso verbindliche Vorgaben der EU. Wir werden das Geschehen aber beobachten und prüfen, ob Maßnahmen und Regelungen betreffend die Alkoholwerbung gezielt in Richtung der Jugendlichen notwendig sind.
Das bayerische Suchthilfesystem soll gestärkt werden. Bayern lässt, entgegen manchen Behauptungen, Suchtkranke nicht allein. Wir haben schon heute hochprofessionelle und flächendeckende Angebote für Suchthilfe. Für Suchtgefährdete und -kranke stehen rund 180 ambulante psychosoziale Beratungs- und Betreuungsstellen zur Verfügung. Grundsätzliches Ziel der Suchthilfe ist es, betroffenen Menschen ein Leben ohne Drogen – und das ist ein wichtiger Punkt, ich komme nachher noch einmal darauf zu sprechen – zu ermöglichen.
Wir wollen das bayerische Suchthilfesystem natürlich weiter verbessern und Ressourcen noch effizienter einsetzen. Die Prävention und die Suchthilfesysteme werden noch besser vernetzt und sollen noch enger zusammenarbeiten. Evaluation und Qualitätssicherung werden ausgebaut. Darüber hinaus werden wir die Angehörigen – ebenso ein wichtiger Punkt – verstärkt mit einbeziehen und die Suchtforschung verbessern.
Was die JVAs anlangt, die vorher angesprochen worden sind, muss man natürlich berücksichtigen, dass die Sozialpädagogen in den Anstalten einbezogen werden. Als Gesundheitsminister sage ich: Ich würde mir wünschen, dass hier eine personelle Verstärkung möglich wäre.
Bei aller Hilfe für die Betroffenen gilt in Bayern nach wie vor: null Toleranz für illegale Drogen und Kriminelle. Die kriminellen Begleiterscheinungen des Drogenkonsums werden wir weiterhin hart und konsequent verfolgen. Dazu brauchen wir wirksame Instrumente und eine glaubhafte Abschreckung. Drogendealer müssen nach unserer Auffassung härter bestraft werden. Die Strafen werden der Sozialschädlichkeit solchen Verhaltens nicht immer gerecht, vor allem bei der Bandenkriminalität. Darüber hinaus brauchen wir einen drogenpolitischen Grundkonsens in der EU, weil wir hier mit internationalen Phänomenen, wie in allen Bereichen, zu tun haben. Zu liberale Drogenpolitik, wie sie vor allem in den Niederlanden praktiziert wird, konterkariert die Bemühungen der Nachbarstaaten. Gegen falschen Liberalismus im Umgang mit Drogen werden wir uns auch künftig wehren. Gegen Drogenkonsum hilft nur Konsequenz, nicht Verharmlosung.
Die Interpellation lässt in der Art der Fragestellung vermuten, dass die GRÜNEN offenbar immer noch von einer Freigabe von Cannabis träumen. Kolleginnen und Kollegen, so etwas ist mit Bayern nicht zu machen.
Ich nehme das gerne zur Kenntnis, aber es fällt in der Fragestellung auf, dass Sie immer diese Unterscheidung treffen.
Aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse sprechen klar gegen die Harmlosigkeit dieser Droge. Sehr treffend beweist das die Studie von Professor Dr. Thomasius von der Universität Hamburg. Er hat 7670 Publikationen
dazu ausgewertet. Danach erhöht Cannabis das Risiko für den Konsum weiterer illegaler Drogen. Je früher der Cannabis-Konsum beginnt, desto höher ist das Risiko für Psychosen und Abhängigkeit. Das Rauchen ist häufig der Schrittmacher für den Konsum von Cannabis. Hinzu kommt, dass heute angebaute Pflanzen einen noch wesentlich höheren Wirkstoffgehalt als früher angebaute Pflanzen haben.
Das habe ich nicht behauptet.
Nein, das habe ich nicht behauptet. Ich habe gesagt, dass die Unterscheidung, die Sie bei den Fragen zwischen Cannabis und anderen Drogen vornehmen, möglicherweise darauf hindeutet, dass Sie solche Gedanken haben können.
Kolleginnen und Kollegen, Berichte von Betroffenen zeigen ein völlig anderes Bild, als das Gerede mancher Politiker uns weismachen will.
Junge Menschen vernebeln sich mit der Haschisch-Pfeife das Gehirn und ruinieren ihre Zukunft. Auch Fixerstuben und Heroin auf Krankenschein sind nach unserer Meinung fatale Irrwege; sie helfen den Betroffenen nicht aus der Sucht, sondern schaffen unter dem Deckmantel der Überlebenshilfe staatlich geduldete Drogenszenen.
Für die Forderung nach Heroin auf Krankenschein gilt – das ist unsere Position –, dass diese Bundesstudie, von der immer gesprochen wird oder die Grundlage dieser Diskussion ist, völlig überinterpretiert wird. Eine ganze Reihe von Fragen in diesem Zusammenhang sind nicht geklärt: Was sind Einschluss- und Ausschlusskriterien für die Teilnahme, wie bewertet man in diesem Zusammenhang das hohe Maß an psychosozialer Betreuung? Es ist zudem ein extrem niedriger Anteil von Probanden, die letztendlich den Weg aus der Drogensucht gehen. Schwerstabhängige brauchen jedoch Hilfe zum Überleben. Das ist ganz selbstverständlich ein zentraler Bestandteil einer kompetenten Suchthilfe.
Bayern will mit den neuen Grundsätzen zur Drogen- und Suchtpolitik eine moderne Suchthilfe mit hohen Qualitätsstandards schaffen. Dazu stellen wir im Haushalt knapp sechs Millionen Euro bereit. Wir nehmen neue Themenfelder auf. So haben wir im Kabinett beschlossen, dass wir verstärkt ein Augenmerk auf nicht stoffgebundene Süchte wie das Thema „Glücksspiel“ legen. Mit zusätzlichen Mitteln von zwei Millionen Euro werden wir unter anderem eine Landesstelle „Glücksspielsucht“ errichten, Ursachen und Folgen weiter erforschen und unsere Hilfen in diesem Bereich weiter ausbauen.
Ich bitte Sie alle im Hohen Hause um Unterstützung, dass wir in der Drogenpolitik – ich habe eingangs eine ganze Reihe von Erfolgen geschildert – weiter vorankommen, neue Herausforderungen aufgreifen und unser Hilfesystem, so gut es mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen möglich ist, ausbauen, um den Betroffenen zu helfen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich will nur noch auf ein paar Punkte, die angesprochen worden sind, eingehen. Zum einen will ich auf die drei Säulen Prävention, Repression und Hilfe eingehen. Die Reihenfolge dieser Säulen ergibt sich einfach aus den Abläufen. Erst
versuchen wir natürlich, präventiv tätig zu werden. Wenn etwas passiert ist, erfolgt die Repression und dann die Hilfe. Ich sehe darin überhaupt keine Abstufung. Jede der drei Säulen muss vernünftig ausgebaut und dort eingesetzt werden, wo es notwendig ist.
Zur Alkoholprävention. Sie wissen alle, dass Alkoholprävention einer der Schwerpunkte der Gesundheitsinitiative Bayern ist. Dazu gibt es eine ganze Reihe von Projekten, die ich gar nicht alle aufführen will. Wir gehen jetzt auch gegen das Komasaufen vor, indem wir mit dem Projekt „HaLT“ ganz gezielt auf die Personen zugehen, die ins Krankenhaus eingeliefert werden. Es geschieht hier sehr viel.
Lassen Sie mich etwas zum Ritalin sagen. Die Ärzte sagen uns, dass davon zu wenig verordnet werde und deswegen das Verschreiben von Ritalin zugenommen habe. Ich kann es Ihnen nur so sagen. Bei den Medikamenten gibt es eine Reihe von Bemühungen sowohl der Gesellschaft für Psychotherapie als auch der Bundesärztekammer und anderer Institutionen. Es gibt Fortbildungen und so weiter. Trotzdem ist auf diesem Feld in erster Linie die Verantwortung der Ärzte gefragt. Das muss man feststellen, und das sollten auch Sie sehen. Auch wir arbeiten mit dem Landesfrauenausschuss zusammen, der sich sehr intensiv bemüht. Es gibt vielfältige Bemühungen, aber es bleibt immer bei der Verantwortung des Arztes. Theresa Schopper hat es schon einmal früher so formuliert: In vielen Bereichen kann und darf die Politik nicht eingreifen. Sie meint damit den Bereich der ärztlichen Verordnung, das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und alles, was damit zusammenhängt.
Zu den Rollenspielen: Ich habe vorhin angedeutet, dass wir uns mit dem Glücksspiel und anderen Spielen als neuen Feldern intensiv befassen werden. Wir brauchen dazu auch etwas Forschung, um sagen zu können, was wir am besten tun sollen. Das wollte ich nur noch ergänzend zu dem, was ich vorhin schon gesagt habe, anmerken, um auf das einzugehen, was Sie jetzt angesprochen haben.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir praktizieren in Bayern seit Jahren eine ausgeprägte Klimaschutzpolitik. Wir bereiten im Moment das dritte Klimaschutzprogramm vor. Ein wichtiges Thema ist die Vorsorge und Anpassung, und dazu gehört auch die CO2Reduzierung. Nur: Das, was Sie wollen, ist nicht sinnvoll. Es geht zunächst einmal darum, mit unseren finanziellen Ressourcen in Bayern Klimaschutzpolitik zu betreiben. Wir haben in den einzelnen Häusern und auch bei uns vielfältige Vorstellungen, wo wir in Bayern etwas tun wollen.
Die finanziellen Ressourcen sind endlich. Deshalb macht es keinen Sinn, Dienstreisen, Flugreisen mit einer Klimaabgabe zu belasten, die Kosten verursacht, aber nicht dort eingesetzt werden kann, wo wir sie einsetzen wollen und müssen. Dies ist das falsche Signal, weil es natürlich so verstanden werden kann: Zahlen wir eine Abgabe, dann brauchen wir uns um die einzelnen Themen nicht mehr zu bemühen. Denn es ist in der Praxis so, dass bei Dienstreisen das Thema Notwendigkeit längst immer geprüft wird. Das heißt, eine solche Abgabe hätte auch keine Lenkungswirkung. Wir gehen, wo immer es möglich ist, zu Telefon- und Videokonferenzen und Ähnlichem über. Herr Kollege Kupka hat schon darauf hingewiesen, dass es ein gewaltiger bürokratischer Aufwand wäre, das jedes Mal zu notieren, auszurechnen und dann wieder abzuführen. Das Begehren ist auch unter diesem Gesichtspunkt nicht vertretbar, und es steht in keinem Verhältnis zum Aufwand. Wir werden demnächst ein ganzes Bündel von Maßnahmen vorlegen, wie wir hier in Bayern weiter Klimaschutz betreiben wollen.
Was den Flugverkehr anbelangt, befürworten wir es, ihn in das Emissionshandelssystem einzubeziehen. Die Kerosinsteuer ist ein internationales Thema, wie wir alle wissen. Wir sind da völlig offen, aber man muss das Ganze international vernünftig regeln.
Es geht also darum, dass wir zum Klimaschutz Maßnahmen ergreifen, die wir in Bayern selber voranbringen können. Da gibt es eine ganze Reihe lohnender Aufgaben.
Solche Kompensationsmodelle, wie Sie sie sich vorstellen, nach dem Modell des Kyoto-Protokolls betreibt man in aller Regel in den weniger entwickelten Ländern. Das ist sozusagen eher ein Thema gezielter Hilfe für diese Länder. Es geht weniger darum, jetzt eine solche Abgabe zu generieren.
Wir müssen erst einmal unsere Hausaufgaben in Bayern machen, bevor wir bayerische Haushaltsmittel in solche Länder transferieren.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen, die, wie ich glaube, einleuchtend sind – eine solche Abgabe würde nur Bürokratie erzeugen und keine Lenkungswirkung haben –, wäre das ein völlig untaugliches Instrument der Klimapolitik in Bayern.
Es ist inzwischen in der Klimadebatte eine Binsenweisheit, dass das der Fall ist, Stichwort G 8; das kennen wir doch alles. Wir haben bestimmte endliche finanzielle Ressourcen, die wir für die Klimapolitik in Bayern einsetzen können. Wir haben bestimmte Aufgaben in Bayern; ich habe ja geschildert, was wir in Bayern tun wollen und müssen. Wenn wir nun die Mittel dafür dadurch reduzieren, dass wir Klimapolitik in Entwicklungsländern machen, dann betrachte ich das aus bayerischer Sicht nicht als sehr sinnvoll. Das ist der Kern des Problems.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Entwurf zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes im Landtag eingebracht. Der Entwurf hat zum Ziel, die EU-Umgebungslärmrichtlinie auch in Bayern umzusetzen. Im Bund ist das bereits geschehen.
Wie weit muss die Richtlinie bei uns in Bayern umgesetzt werden? – In einer ersten Stufe sind im Jahr 2007 Lärmkarten für Großfl ughäfen, große Ballungsräume, besonders stark frequentierte Straßen mit mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit jährlich mehr als 60 000 Zügen zu erstellen. In Bayern gilt das also für die Großfl ughäfen München und Nürnberg, für die Ballungsräume Augsburg, München und Nürnberg, für ca. 3000 Kilometer Hauptverkehrsstraßen und 800 Kilometer Haupteisenbahnstrecken. 2008 müssen aufgrund dieser Karten Lärmaktionspläne aufgestellt werden.
In einer zweiten Stufe soll die Kartierung und Aktionsplanung auf Ballungsräume mit mehr als 100 000 Einwohnern, auf Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30 000 Zügen ausgedehnt werden. Lärmkarten und Aktionspläne sind künftig in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.
Wer ist für diese Aufgabe zuständig? Bundesgesetzlich ist geregelt, dass die Gemeinden oder, sofern es eine landesrechtliche Regelung gibt, andere Behörden zuständig sind. Bisher gibt es in Bayern keine landesrechtliche Regelung. Grundsätzlich sind also für diese Aufgabe die Kommunen zuständig. Diese Lösung hat eine innere Berechtigung, weil der Lärm primär ein lokales Problem ist.
In Bayern wollen wir aber differenzieren. Die Gemeinden, insbesondere die Ballungsräume, sollen grundsätzlich weiterhin für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung zuständig sein. Davon abweichend soll durch landesrechtliche Regelung für die überörtlichen Verkehrsträger die Zuständigkeit des Landesamts für Umwelt für die Lärmkartierung festgeschrieben werden. Für die Aktionsplanung sind dann die Regierungen zuständig. Das Landesamt für Umwelt übernimmt also bayernweit die Lärmkartierung für die Großfl ughäfen und für die Autobahnen – auch innerhalb der Ballungsräume. Bei den Haupteisenbahnstecken erfolgt die Kartierung durch das Eisenbahnbundesamt. Die Regierungen sind verantwortlich für die Erstellung der Lärmaktionspläne für Großfl ughäfen, Bundesautobahnen und Haupteisenbahnstrecken.
In der ersten Stufe kartiert das Landesamt für Umwelt anstelle der Gemeinden den Lärm und stellt diese Kartierung dann den Kommunen kostenfrei zur Verfügung. Für die Aktionsplanung sollen Einvernehmensregelungen geschaffen werden, das heißt, keine Ebene wird der anderen eine Aktionsplanung aufdrücken, für die sie dann zuständig sein sollte und die sie fi nanzieren müsse. Wir haben hier größtmögliche Rücksicht genommen und wollen auf diesem Feld auch größtmögliche Flexibilität erreichen.
Zu den fi nanziellen Auswirkungen: Für die Bürger entstehen zunächst keine Kosten, weil zuerst nur eine Zuständigkeit festgeschrieben werden soll. Nach groben Schätzungen gehen wir davon aus, dass bis 2013 Kosten von ca. 15 Millionen Euro für die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung aufgewandt werden müssen.
Ein wichtiger Punkt danach ist natürlich die Finanzierung konkreter Maßnahmen. Dazu haben wir vom Bund gefordert, dass eine Konferenz zwischen Bund und Ländern einberufen wird, bei der zur Finanzierung Vorschläge erarbeitet werden, damit die Bürger dann auch tatsächlich vor Lärm geschützt werden können.
Zunächst einmal stellt die Lärmkartierung eine große Herausforderung dar. Wir schaffen mit dem Gesetz eine gute Grundlage, um diese Maßnahmen realisieren zu können, um nach der Lärmkartierung und der Aktionsplanung die Bürger an Brennpunkten mit konkreten Maßnahmen schützen zu können. Ich bitte Sie, diesem Gesetz wohlwollend entgegen zu treten und ihm am Ende auch zuzustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes bringen wir ein ganz wichtiges und zentrales Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg. Die Veränderungen des Marktgeschehens in diesem Bereich, aber auch – wie wir gesehen haben – massive kriminelle Aktivitäten lassen es als dringend ge
boten erscheinen, dass wir den Rechtsrahmen anpassen. Globalisierung und Kriminalität machen Spezialisierung, Veränderung des Rechtsrahmens, Verstärkung des Kontrollpersonals und auch der Ausrüstung erforderlich.
Die Staatsregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Einiges ist bereits umgesetzt: Das Qualitätsmanagementsystem ist eingeführt. Ab 1. Januar nächsten Jahres werden die Kreisverwaltungsbehörden auditiert. Das EDV-System „Tizian“ wird Ende 2007 fl ächendeckend zur Verfügung stehen. Es läuft bereits die Fortbildung. Außerdem hat sich der Informationsfl uss innerhalb der Kreisverwaltungsbehörden verbessert, er kann jedoch – wie ich meine – noch besser werden.
Die Lebensmittelsicherheit kann insbesondere durch die Straffung der Überwachungsstruktur weiter optimiert werden. Die Kreisverwaltungsbehörden stehen dabei, was die Zuständigkeit anbelangt, weiterhin im Mittelpunkt. Für die Veterinäraufgaben, den Vollzug des Futtermittelrechts und der Lebensmittelüberwachung wird es eine Bündelung der Zuständigkeiten geben. Diese Maßnahme ist geeignet, die Lebensmittelsicherheit zu optimieren. Daher erhalten alle Gemeinden ab 100 000 Einwohnern zusätzlich zu den Aufgaben der Lebensmittelüberwachung auch die Aufgaben der Veterinärämter und die Aufgaben beim Vollzug des Futtermittelrechts als Kreisverwaltungsbehörden.
Damit wird insbesondere die Trennung von Vollzugszuständigkeit und Zuständigkeit für die veterinärmedizinischen Fachaufgaben abgeschafft. Die Kommunen erhalten einen Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip. Außerdem wird die fi nanzielle Gleichstellung derjenigen Gemeinden, die Veterinäraufgaben und Aufgaben im Bereich des Futtermittelrechts bereits bisher wahrgenommen haben, gesetzlich verankert.
Die unterschiedlichen Zuständigkeiten für das Rotfl eisch und für das Gefl ügelfl eisch, die durch das europäische Lebensmittelrecht ohnehin überholt waren, werden vereinheitlicht. Diese Aufgabe wird dem Staat übertragen. So wird eine Anpassung und Neustrukturierung der Lebensmittelüberwachung erleichtert. Die Regierungen werden einheitliche Zulassungsbehörden für alle Zulassungsverfahren und sind auch für die Kontrolle der Zulassungsvoraussetzungen zuständig. Außerdem werden die Regierungen in ihrer Aufsichts- und Steuerungsfunktion gestärkt.
Lebensmittelkontrollen können qualitativ verbessert werden, indem wir unsere Ressourcen konzentrieren und zusätzlichen Sachverstand und Interdisziplinarität durch Spezialistenteams schaffen, wie wir das mit der Spezialeinheit getan haben, die sich außerordentlich bewährt hat.
Die Verantwortung für Kontrolle und Vollzug einschließlich angemessener Sanktionen bei Verstößen liegt weiterhin bei den Kreisverwaltungsbehörden. Diese haben die notwendige örtliche Nähe; dadurch ist eine Kontrolle aus einer Hand gewährleistet. Mit den Regierungen und den
Kreisverwaltungsbehörden sowie mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wird ein risikoorientiertes Kontrollprogramm aufgelegt, das gemeinsam bearbeitet wird.
Beim Thema Rotation haben wir eine fl exible Regelung gefunden. Hier geht es nicht um Misstrauen gegen die Mitarbeiter. Im Gegenteil: Wir wollen den Anschein vermeiden, dass es Interessenkonfl ikte geben könnte. Hinzu kommt eine Reihe von Anpassungen an das europäische Recht, auf die ich jetzt nicht im Einzelnen eingehen will.
Wir sind der festen Überzeugung, dass diese rechtlichen Veränderungen eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung und Verstärkung der Lebensmittelkontrollen schaffen. Wir werden dadurch das Risiko der Kriminalität wesentlich vermindern. Wir können Kriminalität zwar nicht ausschließen, aber wir können das Risiko wesentlich vermindern. Damit werden wir einen möglichst optimalen Schutz der Verbraucher in der Zukunft gewährleisten.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt einen Entwurf zur Änderung des
Bayerischen Wassergesetzes vor. Das Ziel ist zum einen eine Neuausrichtung der Regelungen für den Hochwasserschutz und zum anderen die Übertragung der Ausbau- und Unterhaltslast für Gewässer zweiter Ordnung auf die Bezirke. Außerdem geht es um eine Neuregelung der Überwachung von Abwasseranlagen.
Meine Damen und Herren, Bayern hat frühzeitig auf das Hochwassergeschehen und den Klimawandel reagiert. Wir haben nach dem Pfi ngsthochwasser 1999 das Aktionsprogramm 2020 geschaffen, das mit 2,3 Milliarden Euro ausgestattet ist und für die laufenden drei Jahre bis zu 150 Millionen Euro vorsieht. Ich meine, das ist eine massive Reaktion auf das, was sich beim Hochwasser getan hat.
Im Jahr 2006 hat es eine Änderung des Wassergesetzes durch den Bayerischen Landtag gegeben, in dem ein Programmsatz zur Hochwasserrückhaltung und Hochwasserentlastung fest formuliert worden ist. Außerdem wurde das Zulassungsverfahren für gesteuerte Flutpolder bei den Regierungen gebündelt. Der Erörterungstermin wurde als fakultativ festgeschrieben.
Nun gilt es, aufbauend auf den Vorgaben des Bundes die Belange des Hochwasserschutzes in Bayern weiter zu stärken. Wir schaffen Grundsätze für den Schutz vor Hochwasser und Dürre. Staat und Gemeinden sollen im Rahmen ihrer Aufgaben auf den Erhalt oder die Wiederherstellung der Versickerungsfähigkeit der Böden, auf die dezentrale Versickerung der Niederschlagswässer, auf Maßnahmen zur natürlichen Wasserrückhaltung und zur Wasserspeicherung hinwirken. Bei der Planung von Hochwasserschutzeinrichtungen müssen von Gesetzes wegen die Auswirkungen der Klimaänderung angemessen berücksichtigt werden. – Stichwort: Klimaschutzfaktor 15 %.
Es geht auch um die bessere Unterrichtung der Öffentlichkeit über Hochwassergefahren. Es geht um die Stärkung der persönlichen Vorsorgepfl ichten in Bezug auf Gefahren durch steigendes Grundwasser. Es geht um eine klare Regelung für die Ermittlung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten, wobei die Ermittlung von den Wasserwirtschaftsämtern übernommen wird. Den Kommunen steht es allerdings frei, dies selbst zu tun. Es geht auch um die vorläufi ge Sicherung der Überschwemmungsgebiete. Ermittelte und öffentlich bekannt gemachte Gebiete gelten kraft Gesetzes für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren als vorläufi g gesichert mit der Folge, dass bestimmte Maßnahmen nur mehr zulässig sind, wenn sie genehmigt werden. Es geht um die Schaffung eines angemessenen ordnungsrechtlichen Instrumentariums zur Abwehr von Schäden in Überschwemmungsgebieten. Mit der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes greifen bestimmte Genehmigungsvorbehalte und Bauverbote. In einer Rechtsverordnung können entsprechende Aufl agen gemacht werden.
Geregelt werden weiter die Ermittlung und Kartierung von überschwemmungsgefährdeten Gebieten und die Aufstellung von Hochwasserschutzplänen. Im Zuge der Neuordnung der Aufgaben der Bezirke sollen deren Zuständigkeiten für den Ausbau und die Unterhaltung der
Gewässer Zweiter Ordnung auf den Staat übertragen werden. Schon bisher haben die Wasserwirtschaftsämter diese Aufgaben für die Bezirke weitgehend wahrgenommen und abgerechnet.
Kolleginnen, und Kollegen, ich glaube, dass wir jetzt, mit dieser Novelle des Bayerischen Wassergesetzes, die rechtlichen Voraussetzungen für einen effektiven Hochwasserschutz in der Zukunft schaffen. Die fi nanziellen Voraussetzungen dafür haben wir bereits mit dem von mir erwähnten „Aktionsprogramm 2020“ geschaffen. Ich bitte das Hohe Haus um gute Beratung und am Ende um Zustimmung zu dieser Novelle.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte hier hört, könnte man denken, dass Brunsbüttel und Krümmel in Bayern liegen. Frau Kollegin Biedefeld, wenn man weiß, dass in der Zeit, in der dort in Schleswig-Holstein die ganzen Schlampereien und sonstigen Dinge vorgekommen sind, eine rot-grüne Regierung regiert hat, und wenn man weiß, dass der Bundesumweltminister Trittin hieß,
dann sollten Sie ein bisschen vorsichtiger sein.
Für die Staatsregierung stelle ich dennoch klar, dass wir der Ansicht sind, dass das Informationsverhalten von Vattenfall nach dem Trafobrand in Krümmel kritikwürdig ist. Der Konzern hat auch personelle Konsequenzen gezogen. Sie sollten nicht den Eindruck erwecken, als ob das, was dort geschehen ist, die gesamte Branche betrifft;
denn das Vorstandsmitglied von Eon und der Präsident des Deutschen Atomforums, Herr Hohlefelder, hat sich klar und eindeutig dazu geäußert, wie er das bewertet: beträchtlicher Imageschaden und verheerender Eindruck in der Öffentlichkeit. Herrn Josefsson haben Sie selbst schon zitiert. Es steht also außer Zweifel, dass das, was dort an Informationspolitik erfolgt ist, in keiner Weise akzeptabel ist. Herr Gabriel kündigt jetzt schärfere Kontrollen an. Wir warten auf seine Vorschläge. Wir sind für alles offen, was die Sicherheit optimiert und verbessert.
Ich glaube, wichtig ist jetzt
leider verläuft die Debatte wieder auf anderen Schienen –, dass die Ursachen und die Wirkungszusammenhänge, die es dort gegeben hat, aufgeklärt werden.
Nein, nein. Herr Kollege Wahnschaffe, anders ist ein vernünftiges Handeln nicht möglich; das sehen Sie doch auch so. Festgestellt werden muss also, was dort wirklich Sache ist, und dann ist zu reagieren, wenn dies allgemeine Konsequenzen im Bereich der Aufsicht erfordern würde. Ich zitiere aber auch den Präsidenten des Bundesamtes für Strahlenschutz – ein Beamter, der von Herrn Trittin dorthin berufen worden ist –, der geäußert hat, dass die Vorkommnisse nach seinen bisherigen Eindrücken nicht sehr gravierend sind. Ich zitiere den Präsidenten des Bundesamts für Strahlenschutz.
Ich plädiere also für eine sachliche Debatte, die tatsachenfundiert ist und nicht möglicherweise völlig unberechtigte Ängste erzeugt, um nicht zu sagen: schürt.
Jetzt zu Bayern. Unsere zentrale Maxime in der Atomaufsicht ist Transparenz und Offenheit und ein stringentes Aufsichtsregime.
Ich komme schon noch darauf, Frau Kollegin. Das, was von Ihrer Seite an Rechtskenntnissen über die Atomaufsicht geäußert worden ist, ist möglicherweise sehr peinlich.
Ich habe schon gesagt: Wenn es Vorschläge geben sollte, wie man die Aufsicht verbessern kann, sind wir dafür offen. Ich sage aber auch, dass wir in Bayern – ich habe vorher das Thema Schleswig-Holstein angesprochen – die Kraftwerke außerordentlich dicht und intensiv überwachen und kontrollieren. Jährlich fi nden Hunderte von Prüfungen von System und Komponenten jeweils unter Sachverständigenbeteiligung statt, ebenso fi nden ständig aufsichtliche Begehungen und Inspektionen statt, ebenfalls unter Sachverständigenbeteiligung.
Es gibt umfangreiche und intensive Prüfungen während der Revision der Kernkraftwerke. Außerdem gibt es das Kernkraftfernüberwachungssystem, das Sie ja kennen. Das hat dazu geführt – deshalb kann ich nicht verstehen, was Frau Paulig vorhin geäußert hat –, dass die fünf bayerischen Kernkraftwerke hinsichtlich der Aufstellung der meldepfl ichtigen Ereignisse – nicht des bayerischen Umweltministeriums, sondern des Bundesamtes für Strahlenschutz – in den letzten zehn Jahren unter den sieben besten waren. Ich glaube, auch das bestätigt eindrucksvoll die Effektivität der bayerischen Atomaufsicht.
Jetzt zum Thema Information der Öffentlichkeit. Sie erliegen einem grundlegenden Irrtum. Sie haben nämlich die Fristen, die die Kernkraftwerke für Ereignisse unterschiedlicher Art einzuhalten haben, die Fristen im internen Meldeverfahren an uns, herangezogen und haben so getan, als ob die Frist für eine solche Eilmeldung bei der Veröffentlichung nicht einzuhalten sei und dass dies andernfalls ein Rechtsverstoß sei. Tatsache ist, dass diese Fristen für das interne Verfahren gelten und dass es für die Information der Öffentlichkeit keine rechtlichen Regelungen gibt. Das, was von uns und von den Betreibern gemacht wird, ist eine Politik der Transparenz und Offenheit, von der ich vorher gesprochen habe.
Die erfolgen auch zeitnah, Frau Kollegin. Wir veröffentlichen aber nicht ungeprüft, das heißt ohne Beiziehung technischen Sachverstandes innerhalb weniger Tage, da geht es um zwei oder drei Tage. Wir machen das des
halb nicht, weil wir nachprüfen wollen, ob beispielsweise die Einstufung in das Risikosystem richtig ist. Nehmen Sie einmal den Fall an, wir würden ungeprüft eine solche Meldung veröffentlichen, wonach kein Problem aufgetreten sei, und hinterher würde sich herausstellen, dass es in Wirklichkeit Stufe zwei oder drei gewesen ist. Was würden Sie uns denn dann vorwerfen? - Vertuschung usw. und so fort. Es ist doch vernünftig, dass wir das zunächst checken und dann zeitnah veröffentlichen, indem wir es ins Internet stellen.
Sie tun so, als gäbe es keine Information der Öffentlichkeit. Wir stellen die Ereignisse umgehend nach der technischen Überprüfung ins Internet, und damit ist das Ganze für die Öffentlichkeit zugänglich. Da gibt es eigentlich überhaupt keine Probleme. Ich sehe auch nicht, wo es da in der Praxis Probleme gegeben hätte. Wir in Bayern haben alle Ereignisse zeitnah – da ist ein großer Unterschied zu Schleswig-Holstein, wo Sie die Verantwortung tragen – veröffentlicht. Im Übrigen gibt es eine Landtagsfestlegung aus dem Jahr 1991, an die man in diesem Zusammenhang erinnern kann, wonach Ereignisse von höherer sicherheitstechnischer Bedeutung – also ab Stufe 1 der INES-Skala; für diejenigen, die sich genau damit befassen – dem Bayerischen Landtag sofort zur Information zu übermitteln sind.
Sie haben die Veröffentlichung der Meldungen als solche angesprochen. Das ist aus unserer Sicht nicht sehr praktikabel, und zwar deshalb, weil diese Meldungen häufi g sehr technisch sind, das heißt, die Öffentlichkeit – wenn man die Öffentlichkeit informieren will – würde eine solche Meldung gar nicht einordnen können. Außerdem ist ein solches Vorgehen Teil des Verwaltungsverfahrens. Wenn man eine solche Veröffentlichung will, kann man das durchaus tun, aber dann braucht man dafür eine Rechtsgrundlage, um Teile eines Verwaltungsverfahrens zu veröffentlichen. Ich glaube jedoch nicht, dass ein solches Vorgehen im Sinne einer Information sehr viel weiterführen würde.
Jetzt zu der periodischen Sicherheitsüberprüfung: Ich glaube, man muss dabei eines sehen – das ist ganz wichtig –: Es wird der Eindruck erweckt, bei dieser periodischen Sicherheitsüberprüfung ginge es um Mängel, die in das Raster meldepfl ichtiger Ereignisse fi elen. Das kann im Einzelfall sein, die Einordnung als meldepfl ichtiges Ereignis und Mangel läuft auf einer völlig anderen Schiene. Der Sinn dieser sicherheitstechnischen Überprüfungen, die alle zehn Jahre stattfi nden, ist es, ein Kraftwerk insgesamt zu beurteilen und ganzheitlich zu erfassen. Es gibt detaillierte Leitfäden des Bundes dazu, was dabei im Einzelnen anzusprechen ist.
Dann geschieht Folgendes: Der Bericht, den der Betreiber abliefert, wird durch technischen Sachverstand geprüft, und am Ende gibt es einen Bericht, der sich mit der Frage beschäftigt, was zu optimieren ist. Dabei werden Fragestellungen wie Beschriftungen abgehandelt oder wird die Frage geklärt, wie neue technische Systeme verwendet werden können. Es betrifft aber nicht meldepfl ichtige Er
eignisse. Die Ergebnisse dieses Berichtes werden wir selbstverständlich veröffentlichen. Den Bericht selber zu veröffentlichen, ist eine sehr umständliche Prozedur. Ich sage noch einmal: Es handelt sich um einen Bericht der Betreiber. Inhalt ist das, was die Betreiber zunächst selber über die Situation im Kraftwerk feststellen und wobei die Betreiber glauben, man könne das eine oder andere optimieren. Es geht nicht um sicherheitsrelevante Mängel. Diese werden auf einer anderen Schiene behandelt und bearbeitet.
Zusammenfassend: Ich glaube, dass wir in Bayern eine hervorragende und verantwortungsbewusste Informationspolitik machen. Die Informationen werden dann von uns veröffentlicht, wenn sie dahin gehend geprüft sind, ob sie korrekt sind. Wir veröffentlichen umgehend im Internet, und wir werden auch die Ergebnisse dieses Prüfberichts veröffentlichen. Wir sehen dabei überhaupt keine Probleme. Wenn im Gefüge des Systems rechtliche Änderungen notwendig sein sollten, dann erwarten wir entsprechende Vorschläge des Bundesumweltministers. Wir sind offen und kooperativ in Bezug auf alle Optimierungen, die bei der Aufsicht möglich sind.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf der Staatsregierung – Gesundheitsschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz –
ich komme schon noch darauf, Herr Kollege! –, den wir für dringend erforderlich halten, weil der Schutz der Nichtraucher wegen der Gefährlichkeit des Mitrauchens absolut notwendig ist. Wir haben in Deutschland jährlich etwa 3300 Todesfälle, die auf das Konto des Passivrauchens gehen, und wir haben vor allem bei Kindern ein erheblich erhöhtes Atemwegs-Infektionsrisiko, wenn sie Rauch ausgesetzt sind. Ich brauche nicht näher zu erläutern, dass es im Tabakrauch eine Vielzahl von Schadstoffen gibt, krebserregende etc.
Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns alle einig: Wir müssen hier dringend handeln.
Die Mehrheit der Bevölkerung raucht nicht. Etwa 70 % der Bevölkerung sind Nichtraucher, 30 % rauchen. Aber ich glaube, auch bei den Rauchern setzt sich mehr und mehr die Einsicht durch, dass es selbstverständlich ist, dass die Nichtraucher geschützt werden müssen.
Das Gesetz des Bundes ist im Bundesrat kürzlich verabschiedet worden. Es tritt am 01.09. in Kraft. Darin hat der Bund für seine Einrichtungen geregelt, wie der Nichtraucherschutz aussieht. Auch das Abgabealter für Tabakprodukte ist von 16 auf 18 Jahre heraufgesetzt worden.
Jetzt kommt es darauf an, dass wir unseren Gesetzentwurf möglichst bald hier im Parlament beraten und dann auch verabschieden.
Ich habe schon den Einwurf des Kollegen Wahnschaffe wahrgenommen, wonach der Gesetzentwurf sehr spät vorgelegt werde. Das ist sehr vordergründig, denn wir sind zu diesem Thema im Moment
in ganz Deutschland in der Diskussion. Die einzelnen Länder verabschieden ihre Gesetze.
Ich komme schon noch darauf, warum der Vorwurf nicht gerechtfertigt ist.
Soweit wir das übersehen, werden fast alle zum 01.01.2008 in Kraft treten. Deshalb ist es doch ganz vernünftig, so zu handeln. Ich sage, es ist vernünftig. Wir wollten immer verhindern, dass es hier zu völlig unterschiedlichen Regelungen kommt. Das gilt auch für den Zeitpunkt.
Es ist doch vernünftig, wenn alle oder fast alle Ländergesetze zum 01.01.2008 in Kraft treten, was dann auch bei uns der Fall ist.
Warum haben wir das nicht verzögert? Herr Kollege, warum denn nicht?
Erstens haben wir einen Tag, nachdem die Ministerpräsidenten ihre Eckpunkte beschlossen hatten, diesen Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen. Dann haben wir 130 Verbände angehört – eine ganze Menge. Dann ist es bei uns in Bayern so, da das Gesetz eine gewisse Relevanz in der Frage hat, welche Kosten auf die Kommunen zukommen, dass wir das Konsultationsverfahren durchführen. Dazu sind wiederum vier Wochen Zeit notwendig.
Also kann keine Rede davon sein, dass hier irgendetwas verzögert worden ist.
Wir haben insgesamt – ich muss mich jetzt etwas beeilen, weil ich nur fünf Minuten Redezeit habe –, glaube ich, ein Gesetz vorgelegt, das den Nichtraucherschutz sichert, aber auch ein Gesetz mit Augenmaß ist.
Ohne Frage! Es enthält ein Rauchverbot in den Innenräumen einschließlich Gaststätten etc.; in Kinder- und Jugendeinrichtungen gilt das Rauchverbot auch auf dem Außengelände mit der Ausnahme: Suchteinrichtungen etc.
Ausnahmen gibt es mit einem Rauchernebenraum; wenn es den in einer Gaststätte gibt, ist der Nichtraucherschutz gesichert.
Das ist der Sinn dieses Gesetzes.
Wir haben eine Regelung für Verkehrsfl ughäfen, die auch abgestimmt ist mit der Regelung, die in Hessen für Frankfurt kommen wird. Wir haben vorgesehen, dass in großen Behörden mit mehr als 500 Beschäftigten die Möglichkeit besteht, mehrere Raucherräume einzurichten.
Es gibt kein Rauchverbot in der Außen-Gastronomie. Dafür gibt es auch keinen Grund, weil es keinen Nichtraucherschutz im Außenbereich gibt. Das Gesetz soll die Nichtraucher schützen und nicht das Rauchen verbieten. Das muss man sich einmal ganz klar machen, und anhand dieser Maxime kann man dann auch die einzelnen Regelungen beurteilen.
Eine Bemerkung zum Rauchverbot in Gaststätten. Ich habe schon gesagt: Es gibt dort, wo ein Nebenraum vorhanden ist, die Möglichkeit, dass er zum Rauchen zugelassen wird. Wir sind der nachhaltigen Meinung, dass dies auch für Ein-Raum-Gaststätten gelten soll, weil alle Abgrenzungsversuche zu keinem vernünftigem Ergebnis geführt haben, aber auch dort ein konsequenter Nichtraucherschutz notwendig ist. Ich glaube, dass sich auch dort, auf längere Zeit gesehen, das Verhalten ändern muss. Ich will nur daran erinnern, dass wir zu der Zeit, als ich in den Landtag gekommen bin, in den Ausschüssen noch geraucht haben. Das wäre heute völlig undenkbar. Aber das wird sich alles ändern.
Insofern halten wir also daran fest, dass wir auch in Ein-Raum-Gaststätten das Rauchen nicht mehr haben wollen. Im Übrigen hat sich auch in Unternehmen hier in München gezeigt, dass das Erwartete eingetreten ist: zunächst eine Umsatzeinbuße für kurze Zeit und dann sogar eine Umsatzerhöhung.
Wir wollen keine sogenannte Innovationsklausel aufnehmen, weil das kein vernünftiges Signal ist; denn es gibt keine Einrichtungen, die den Nichtraucherschutz wirklich sichern. Es gibt keine Grenzwerte, keine Anhaltspunkte für all diese Dinge. Es gibt Ausnahmen für Bier-, Wein- und Festzelte, wenn die Festdauer nicht länger als 21 Tage beträgt.
Wir haben in die Regelung jetzt auch die Diskotheken einbezogen. Auch da kann ein Nebenraum als Raucherraum genutzt werden. Alle Versuche, den Begriff „Diskothek“ abzugrenzen, um seine Bedeutung für die Jugend zu erfassen, führten nicht zu einem vernünftigen Ergebnis. Es gab keine Anhaltspunkte, die es ermöglicht hätten, hier zu einer praktikablen Abgrenzung zu kommen. Deshalb lassen wir hier einen Rauchernebenraum zu.
Abschließend sage ich Folgendes. Wir haben eine Regelung vorgelegt, die konsequent ist. Übrigens haben sich ihr einige Bundesländer angeschlossen, die zunächst andere Regelungen vorsehen wollten. Ich nenne etwa Niedersachen und Nordrhein-Westfalen. Da ging es um die Kennzeichnung von Gaststätten usw. Inzwischen hat sich gezeigt, dass wir mit freiwilligen Regelungen nicht vorankommen. Sie wissen ja alle, dass es eine Vereinbarung mit dem Hotel- und Gaststättenverband gegeben hat, aufgrund deren versucht werden sollte, auf freiwilliger Basis etwas zu erreichen. Man wollte auch wissen, wie viele Wirte mitmachen und wie man auf dem Gebiet vorankommen kann. Damit ist man aber nicht weit gekommen; darüber sind wir uns wohl einig.