Eike Hallitzky

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Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der DGB, ver.di und Beschäftigte verschiedener Münchener Unternehmen halten eine Woche lang, vom vergangenen Freitag bis morgen, eine Mahnwache für den Erhalt der Versammlungsfreiheit in Bayern, und zwar vis-a-vis vom Landtag am Maxmonument auf der anderen Isarseite. Die Mahnwoche ist ein eindrucksvolles Zeichen des Protestes, den eine breite Bewegung von Gewerkschaften, Verbänden, Initiativen und unzähligen Bürgerinnen und Bürgern gegen das bayerische Versammlungsverhinderungsgesetz zum Ausdruck bringt.
Diese Mahnwache ist ein eindrucksvoller Ausdruck des Protestes gegen den Inhalt des CSU-Gesetzes, sie ist aber auch ein eindrucksvoller Protest gegen die unsäglich arrogante und undemokratische Art und Weise, in der die CSU hunderte von Eingaben ungelesen und unbehandelt in die Tonne getreten hat.
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, mit dem Inhalt des Gesetzes und ebenso mit diesem Verfahren versündigen Sie sich an der demokratischen Kultur Bayerns.
Weil das so ist, ist es umso unterstützenswerter, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften auf der anderen Seite der Isar Ihrer Arroganz der Macht die Stirn bieten und ihren Protest in dieser Form öffentlich machen. Im Namen der Landtagsfraktion der GRÜNEN bedanke ich mich deshalb ausdrücklich bei ver.di und bei der Streikleitung in München für die Mahnwache als Form des zivilen Widerstandes gegen das CSUVersammlungsverhinderungsgesetz.
Ich stehe heute auch hier, um den vielen Petitionen und den abertausenden unterstützenden Unterschriften aus dem Kreis der Arbeitnehmervertretungen ein Gesicht und eine Stimme zu geben, ihnen das Gehör zu verschaffen, auf das sie einen demokratischen Anspruch haben, den ihnen die CSU aber verwehrt.
Ich nenne beispielhaft die Petitionen des DGB Bayern, der IG Metall Bayern, von Ver.di Bayern, Niederbayern und München, des Landesfachbereichs Telekommunikation Informationstechnologie. Das Innenministerium hat im Gesetzgebungsverfahren nur die kommunalen Spitzenverbände und nicht etwa die Gewerkschaften angehört, obwohl diese von Ihrem Versammlungsverhinderungsgesetz ganz besonders und häufig betroffen sind.
Das erklärt auch, lieber Kollege, warum die Gewerkschaften eine herausragende Rolle im sehr breiten Bündnis
Verbot aggressiv auftretender Versammlungen enthält. Aufgrund dieser Regelung müssen die Gewerkschaften befürchten, dass öffentlichkeitswirksame Aktionen als einschüchterndes Auftreten ausgelegt werden können und die Behörden einschränkende Auflagen verhängen. Die Möglichkeit, unliebsame Redner von Versammlungen auszuschließen, gibt Behörden ebenfalls die Befugnis, in Tarifaktionen und Streikversammlungen einzugreifen. In mehreren Petitionen wird betont, dass diese Einschränkung des im Grundgesetz garantierten Streikrechts völlig inakzeptabel ist.
Mindestens ebenso einschneidend dürfte sich die im Verfahren etwas relativierte Regelung auswirken, dass Einschränkungen der Versammlungsfreiheit möglich sind, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden, wobei die Staatsregierung zudem noch im Begründungstext erklärt hat, dass diese schutzwürdigen Drittrechte der Versammlungsfreiheit nicht gleichrangig sein müssen. Mir ist im Übrigen auch nicht bekannt, dass dieser Text, der ja zeigt welche Geisteshaltung Sie eigentlich haben, in der Begründung gestrichen wird.
Das alles betrifft die gewerkschaftlichen Handlungsmöglichkeiten massiv. Denn jede gewerkschaftliche Aktion tangiert die Rechte Dritter, insbesondere der Arbeitgeber. Gewerkschaftliche Aktivitäten wie Streiks, Streikversammlungen und Streikposten können also von den Behörden und der Polizei eingeschränkt oder ganz verboten werden. Die Wirkung von Streikmaßnahmen verpufft.
Ich spreche hier für die Petenten. Das habe ich einleitend gesagt. Aber da Sie eben noch an Ihrem Laptop gearbeitet haben, sehe ich Ihnen gerne nach, dass Sie nicht auf der Höhe des Themas sind.
Dann sind Sie ein Genie. Oder Sie schreiben das mit, was ich sage. Das wäre klug.
Auch hier sind die Befürchtungen, die ich gerade angedeutet habe, keineswegs aus der Luft gegriffen. Denn bereits nach dem bisherigen Recht müssen Streikende oftmals Einschränkungen hinnehmen. So wird in einer Petition des Landesfachbereichs Telekommunikation Informationstechnologie von Ver.di darauf hingewiesen, dass die Polizei beim Streik bei einer T-Punkt-Gesellschaft gegen Streikposten und Streikende einschüchternd vorgegangen ist, weil sich die Ladenleitung, also der Ladeneigentümer, über eine angebliche Beeinträchtigung des Geschäfts beschwerte. Mit dem Versammlungsverhinderungsgesetz würden die Eingriffsmöglichkeiten und die Eingriffsaufträge der Polizei systematisch zugunsten von Arbeitgebern und deren Interessen verschoben. Streikende und Streikposten laufen damit schneller Gefahr, kriminalisiert zu werden. Für Arbeitnehmerinnen und
Es ist ein Armutszeugnis für Ihre demokratische Grundhaltung, wenn Sie vor dieser Kritik und vor diesem Déjàvu der Älteren und Alten Augen und Ohren verschließen.
Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich nun mit einigen Worten die Behauptung von Innenminister Herrmann kommentieren, das Gesetz betreffe die Gewerkschaften nicht. Diese Behauptung ist natürlich nicht richtig. Gewerkschaftliche Aktionen sind wie die Versammlungen anderer Gruppen vom Gesetz erfasst. Eine Pressemitteilung des Innenministers, dass – ich zitiere – Warnstreiks bereits nach bisherigem Recht und genauso nach dem neuen Bayerischen Versammlungsgesetz keine Versammlungen und damit auch nicht anzeigepflichtig seien, eine Pressemitteilung des Ministers ersetzt nicht eine unmissverständliche Klarstellung im Gesetzestext. Diese fehlt.
Tatsache ist vielmehr, dass bereits nach der bisherigen Rechtslage Gewerkschaften regelmäßig mit der Rechtsauffassung konfrontiert werden, dass Streikposten bzw. Versammlungen von Streikenden vor einem bestreikten Unternehmen als Versammlung anzuzeigen seien. Deshalb ist es in der Tat notwendig, die Versammlungsfreiheit nicht ausgerechnet auf Pressemitteilungen des bayerischen Innenministers zu stützen, sondern eine Konkretisierung im Gesetz dahingehend einzufordern, dass Streikposten oder Versammlungen von Streikenden keine anzeigepflichtigen Veranstaltungen sind.
Es gibt weitere Beispiele dafür, dass bereits die geltende Rechtslage oft zu Problemen bei der Durchführung von Aktionen und Versammlungen geführt hat und dass sich diese Probleme mit dem Versammlungsverhinderungsgesetz drastisch verschärfen werden.
So hat Ver.di beim Telekom-Warnstreik im Frühjahr 2008 eine Versammlung auf dem Marienplatz durchgeführt. Erwartet wurden rund 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Deshalb mussten 30 Ordnerinnen und Ordner benannt werden. Nach dem geplanten Gesetz müssten der Versammlungsbehörde nunmehr die persönlichen Daten aller dieser Ordnerinnen und Ordner mitgeteilt werden. Diese Daten können gespeichert werden. Es gibt keine Löschvorschrift. Es ist doch völlig klar, dass das dazu führen wird, dass Gewerkschaften künftig gar nicht oder nur unter großen Mühen Personen finden werden, die bereit sind, als Demo-Ordnerin oder -Ordner, als Streikposten usw. zur Verfügung zu stehen.
Nach geltendem Recht müssen Versammlungen 48 Stunden vorher angemeldet werden. Künftig beträgt die Frist der Anzeigepflicht 72 Stunden. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar. Eine solche Zeitspanne und der Umstand, dass die Behörde betroffene Dritte informiert, kann die Wirkung von Streikaktionen einschränken oder verhindern, da die Arbeitgeber oftmals bewusst nicht über Zeit, Ort, Leiter oder Leiterin und Ordner und Ordnerin einer Streikaktion informiert werden, um den Streikerfolg sicherzustellen.
Der vorliegende Gesetzentwurf tangiert auch Tarifaktionen und Streikversammlungen, indem er das allgemeine
tag einige Punkte zu dieser Diskussion beizutragen. Ich wehre mich deswegen auch gegen die Unterstellung, die Petitionen seien in irgendeiner Art und Weise von den GRÜNEN organisiert worden.
Wir haben im Laufe der Diskussion einiges Trennende zu den Petitionen gehört und werden sicherlich noch einiges hören. Lassen Sie mich deshalb mit einer Feststellung beginnen, bei der wir uns hoffentlich einig sind: Demonstrationen und Kundgebungen sind ohne Zweifel auch ein Ort des Lernens und des Erfahrens von Politik und politischer Teilhabe junger Menschen.
Ich greife hier aber nicht dem Bericht der Enquete-Kommission „Jungsein in Bayern – Zukunftsperspektiven für die kommenden Generationen“, der morgen gegeben wird, vor. Ich halte vielmehr fest, dass es etwas ist, wo wir uns wahrscheinlich auch ohne den Bericht dieser Enquete-Kommission einig sein können.
Wir mögen über die Inhalte bestimmter Demonstrationen, zum Beispiel des Bayerischen Jugendrings, unterschiedlicher Meinung sein. Aber angesichts des großen Interesses und des großen Engagements unserer bayerischen Jugend müssen doch vor allem Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CSU, stolz über die Teilnehmerzahlen sein, die der Bayerische Jugendring für Ihre Kundgebungen organisieren konnte. Sie beweisen – und wir werden das morgen im Rahmen des Berichts der Jugend-Enquete bestätigen –, dass wir keine gleichgültige, desinteressierte Jugend, sondern eine interessierte, engagierte Jugend haben; also: Bayern vorn, und zwar im positiven Sinne gegen die Politikverdrossenheit, auch wenn sich diese Demonstrationen manchmal gegen die Staatsregierung gerichtet haben, wie zum Beispiel 2003 nach der Sparorgie der Bayerischen Staatsregierung beim Jugendprogramm.
Der Bayerische Jugendring kann solche Demonstrationen sicherlich auch weiterhin mit großen bürokratischen Hemmnissen und Hürden organisieren. Aber wie sieht es denn vor Ort aus? Wer den Stadtjugendring in Augsburg ansieht, stellt fest, der hat noch einen gewissen hauptamtlichen Apparat, der das Ganze vielleicht übernehmen könnte. Aber viele Bezirksgeschäftsstellen der Jugendverbände haben das schon nicht mehr und sehen sich außerstande, etwa Demonstrationen zu organisieren. Wir stellen fest, gerade außerhalb bayerischer Zentren sind in Jugendzentren und Jugendverbänden fast ausschließlich Ehrenamtliche tätig. Was wollen wir diesen Ehrenamtlichen denn noch zumuten? Viele Ehrenamtliche werden eine solche Vorbereitungsarbeit nicht mehr in Kauf nehmen und sie einfach sein lassen. Das ist doch wohl nicht unsere Absicht, oder? Denn damit tragen wir wiederum dazu bei, dass sich junge Menschen weniger für Politik interessieren werden. Jugendliche werden uns, wenn wir zu ihnen in ein Jugendzentrum oder zu den Jugendverbänden gehen, vollkommen zurecht entgegenhalten, die – damit sind die Politiker und Parteien gemeint, die sich angeblich gegen Politikverdrossenheit wehren – wollen unsere Meinung doch gar nicht hören, sonst würden sie es uns nicht so schwer machen, diese
Arbeitnehmer, die während eines Streiks ohnehin einem permanenten Druck der Arbeitgeber ausgesetzt sind, ist das eine enorme zusätzliche Belastung.
In der Summe kommen die Petitionen aus dem Kreise der Gewerkschaften und der sonstigen Arbeitnehmervertretungen zu einem vernichtenden Urteil über das Versammlungsverhinderungsgesetz der Staatsregierung.
Exemplarisch darf ich hier die Petition von Ver.di Niederbayern zitieren: „Der Gesetzentwurf steht im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Rang des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit als ein Stück ursprünglich ungebändigter, unmittelbarer Demokratie und den Anforderungen an die Versammlungsbehörden und die Polizei, dieses Grundrecht zu gewährleisten.“
Die Gewerkschaften haben sich in ihrer Geschichte ihre Partizipationsrechte stets gegen jene erkämpfen müssen, die für obrigkeitsstaatliches Denken standen.
Deshalb müssen wir es als Demokraten sehr ernst nehmen, wenn die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmer diesen Gesetzentwurf zur Verhinderung von Versammlungen als einen Gesetzentwurf aus der Feder von Sicherheits- und Polizeibehörden empfinden und ihn als Ausdruck obrigkeitsstaatlichen Denkens entlarven. Weil wir auch aus dieser historischen Genese der Bewegungen der Gewerkschaften bzw. der Arbeitnehmer heraus deren Bedenken in diesem Punkt sehr ernst nehmen, setzen die GRÜNEN dem vorgelegten Versammlungsverhinderungsgesetz ein klares Nein entgegen. Unser Bestreben geht dahin, dieses Gesetz nach der Landtagswahl umgehend wieder abzuschaffen, wenn wir es nicht schon heute Abend verhindern können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nur ein oder zwei Sätze: Herr Kollege König, Sie haben gerade gesagt, wer hier schuld und wer nicht schuld ist, wer die Landesbank besudelt und wer nicht und wer die Probleme verursacht hat.
Das erinnert ein bisschen an die Geschichte aus dem alten Griechenland, wo nicht diejenigen, welche die schlechten Nachrichten verursachten, die Deppen waren, sondern diejenigen, die sie überbrachten. Diese Kulturen sind zwar 2000 Jahre alt, aber sie sind auch schon vor langer Zeit untergegangen. Das wird Ihnen auch blühen, wenn Sie der Wahrheit weiterhin nicht ins Gesicht sehen wollen.
Wir hören von der CSU immer wieder zur Verteidigung des Herrn Minister – das gilt auch für Herrn Beckstein und für alle, die im Verwaltungsrat waren –, sie wären ganz klein gewesen und hätten vom operativen Geschäft keine Ahnung gehabt. Das können wir zwar glauben, aber dann sind Sie als Kontrolleur der Landesbank untauglich; das wissen Sie selbst.
Dann aber, wenn es um strategische Entscheidungen ging, waren die im Verwaltungsrat Zuständigen plötzlich nicht mehr ganz klein. Das war beispielsweise so bei der völlig verfehlten Entscheidung zur Stand-Alone-Strategie für die Landesbank, von der Herr Huber heute selbst weiß, dass er die nicht durchhalten kann. Die im Verwaltungsrat Zuständigen waren dann plötzlich nicht mehr ganz klein und haben diese Strategie gegen den Sparkassenverband und gegen den Landesvorstand durchgesetzt und haben denen ihren Willen aufgezwungen.
Von daher ist die Behauptung, Kollege Meißner, nein, Kollege König – – Ich vergesse immer Ihren Namen. Vielleicht sind Sie nicht bedeutend genug; dann würde ich mich dafür entschuldigen. Jedenfalls können Sie gut dazwischenrufen.
Das zeigt jedenfalls, dass Sie dann, wenn Sie etwas durchsetzen wollen, schon groß genug sind, um sich gegen den Vorstand zu behaupten. Wenn Sie in Ihrer Aufgabe als Verwaltungsrat aber versagt haben, dann sind Sie klein und leise.
schen und nachzufragen, dann frage ich Sie, was das für eine Kontrolle sein soll.
Aus diesen Protokollen ist bei mir schlicht der Eindruck entstanden, dass auf ein möglichst schnelles Sitzungsende gewartet wurde. Es gab nämlich keine Nachfragen, keine Wortmeldungen und keine Einmischungen. Das finde ich äußerst problematisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann leider nicht wie Kollege Kupka oder Kollege Schieder jetzt eine Abschiedsrede halten, weil ich befürchte, dass ich Sie weiter beglücken werde. Lieber Werner, ich wünsche dir im Namen unserer Fraktion alles, alles Gute. Du warst wirklich eine Bereicherung für das Parlament. – Wir werden dem Entwurf des Gesetzes zustimmen.
Sehr geehrter Herr Minister, Order in dieser Art gibt es vielleicht bei der CSU; bei uns, bei den GRÜNEN, gibt es sie nicht.
Unbeschadet Ihrer durchsichtigen Versuche und auch der Versuche des Kollegen Ach – ich hätte ihm einen schöneren Abgang gewünscht –, das multiple Totalversagen der Staatsregierung bei der Landesbank kleinzureden – Sie haben einleitend wieder einmal eine solche Nummer gebracht –, muss man feststellen: Erstens haben Sie nicht kontrolliert, zweitens haben Sie die Auskunft verweigert, und drittens haben Sie keine Ahnung, wie es in der Strukturfrage mit der Landesbank weitergeht.
Hinsichtlich des zukünftigen Modells ist zu sagen: Einfach zu behaupten, man habe keines, obwohl Sie noch gar nicht gefragt haben, ist auch eine Methode, um zu punkten. Aber es offenbart, dass Sie, Herr Hallitzky, große Informationslücken haben.
In der Polemik sind Sie stark, im Wissen aber sehr schwach.
Wir haben dem Landtag mehrfach dargestellt, dass der Verwaltungsrat dem Vorstand aufgegeben hat, das Geschäftsmodell weiterzuentwickeln. Wir haben dem Landtag mehrfach dargestellt, dass wir für mehrere Optionen offen sind, dass das Stand-alone eine mögliche, aber nicht die ausschließliche Option ist, sondern dass eine ganze Reihe von Möglichkeiten hinzukommt. Das können Fusionen sein, das kann auch die Hereinnahme weiterer Beteiligter sein. Insoweit sind wir völlig offen.
Aber eines ist auch klar: Ein sinnvolles Vorgehen setzt voraus, dass man zuvor die Vor- und Nachteile aller Möglichkeiten abwägt und dann die beste Möglichkeit heraussucht und nicht schon vorweg eine Entscheidung mehr oder weniger vorgibt.
Nach diesem sachgerechten Verfahren werden wir weiterarbeiten. Im Übrigen hat die Bayerische Landesbank ein Geschäftsmodell, das, jedenfalls unter den Landesbanken, positiv hervorsticht. Wir haben mit der Hypo Group Alpe Adria – HGAA – ein starkes Standbein in Südosteuropa, mit der Exportbank in Ungarn haben wir ein außerordentlich gutes Standbein in diesem Teil Europas, wir haben mit der DKB-Bank eine Internetbank, die in ganz Deutschland tätig und außerordentlich erfolgreich ist. Sie sehen: Die Landesbank verfügt nicht nur über ein Standbein im Bereich der Mittelstandsfinanzierung, sondern sie ist breiter aufgestellt. Man kann also nicht sagen, dass kein Geschäftsmodell vorhanden wäre.
Eine Bank, die seit 1972, also seit es sie in dieser Form gibt, jedes Jahr sehr hohe Dividenden an die Anteilseigner ausgeschüttet hat, kann man nicht als erfolglos hinstellen.
Eine Bank, deren liquide Mittel und deren Eigenkapital in den letzen Jahren und Jahrzehnten stets gestiegen sind – trotz der Einbrüche, die wir jetzt auf dem ABS-Markt zu verzeichnen haben –, ist nicht nur erfolgreich, sondern gehört zu den wertvollen Assets, die der Freistaat Bayern hat. Niemandem wird es gelingen, diese Bank kleinzureden oder sie ins Gerede zu bringen.
Meine Fragen lauten: Erstens. Welche Arbeitsplatzeffekte erwarten Sie, wenn Sie bei der Stand-alone-Strategie bleiben, die offiziell das ist, was Sie tun, und die auch für die Politik des Vorstands der Landesbank derzeit bindend ist?
Zweitens. Rechnet die Staatsregierung damit, dass sie sich für den Gewinn einer Bürgschaft, für eine Risikoabschirmung, von Beteiligungen in großem Umfang trennen muss?
Drittens. Gibt es einen Plan B für den gar nicht unwahrscheinlichen Fall, dass es zu dieser Risikoabschirmung auf EU-Ebene gar nicht kommt, entweder weil die EU sagt, es liege keine Existenzgefährdung und deshalb auch keine Notwendigkeit vor bzw. das Land führe damit die Gewährträgerhaftung durch die Hintertüre ein, oder weil die Hürden so hoch sind, dass es zu keiner Einigung kommt? – Gibt es einen Plan B, und wenn ja: Wie sieht er aus?
Sehr geehrter Herr Minister, würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen: Wir haben eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung in der Region Cham: Der nächste Autobahnanschluss ist weit entfernt. In der Region Hof haben wir eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung – dort gibt es Autobahnen in alle Himmelsrichtungen. In Hof gibt es sogar einen blödsinnigen, vom Freistaat Bayern hoch subventionierten Flughafen. Wir haben einmal empirisch für alle deutschen Regionen die Korrelation zwischen der Verkehrserschließung und der Autobahnnähe einerseits und der wirtschaftlichen Entwicklung andererseits untersucht. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, es gibt, für ganz Deutschland gesehen, keinen Zusammenhang. Keinen Zusammenhang!
Herr Minister, Sie sollten sich deshalb irgendwann einmal entweder diese Studie oder andere Studien, die das Gleiche belegen, zu Gemüte führen. Sie sollten mit den Behauptungen aufhören, dass wir in Bayern neue Straßen brauchen. Im Freistaat mit seinem insgesamt sehr gut ausgebauten Straßen- und Verkehrsnetz kann man zusätzliche Verkehrswege nicht mit dem Argument der wirtschaftlichen Entwicklung begründen. Man kann das nicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war jetzt etwas hektisch.
Gender Budgeting ist „Denglisch“, so ein schwieriger Begriff, werden manche gedacht haben
und erst einmal oberbayrisch gegoogelt haben. Dabei hatten wir erst vor Kurzem einen Antrag zum Gender Mainstreeming. Es geht also um geschlechtersensible Haushaltspolitik.
Haushalt, das wissen wir alle, ist das, wo politische Inhalte sich materiell verfestigen und damit natürlich auch festgelegt, materiell unterfüttert werden. Haushälterinnen und Haushälter sind von Haus aus erst einmal unschuldig geboren. Deshalb sind sie oft in ihrem Innersten davon
teren Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Initiativgesetzentwurf auf der Drucksache 15/9990 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf der Drucksache 15/10720 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfi ehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe, dass der § 2 neu gefasst wird. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/10720.
Wer dem Gesetzentwurf mit der vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Einstimmig so angenommen – ein seltenes Ereignis in diesem Hause.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage wieder vor, dass wir sie in einfacher Form durchführen. – Damit besteht Einverständnis.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist das Abstimmungsergebnis dasselbe.
Das Gesetz ist damit so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum“.
Ich gebe jetzt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Maget, Wahnschaffe, Sonnenholzner u. a. und Fraktion, betreffend „Virtuelle Erprobung des Gesundheitsfonds“, Drucksache 15/10754, bekannt. Mit Ja haben gestimmt 26, mit Nein haben gestimmt 90 bei einer Stimmenthaltung. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
Abstimmung über Anträge und Verfassungsstreitigkeiten, die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
genauso brauchen wir eine Jungenförderung in anderen Haushaltsbereichen.
Aus diesen Gründen beantragen wir, dass die Staatsregierung Gender Budgeting als Instrument einsetzt und damit Geschlechtergerechtigkeit im Staatshaushalt umsetzt. Die Staatsregierung soll ihre Haushaltsentscheidungen dahin gehend untersuchen.
Aber wir kennen Sie ja. Sie sind kaum sensibel, geschweige denn geschlechtersensibel.
Deshalb wären wir schon zufrieden, wenn Sie wenigstens einige Pilotprojekte bei der Bayerischen Staatsregierung anstoßen könnten.
Frau Präsidentin, danke für den Hinweis.
Bayern könnte auch auf die Erfahrungen anderer Länder zurückgreifen und einmal einen fachlich-politischen Diskurs zur dieser Problematik betreiben. Wir könnten uns im Übrigen sehr gut vorstellen, dass der ORH als übergeordnete Controllingstelle, gerade auch weil die EU das wünscht, künftig das Augenmerk auch darauf richten wird. Da würde es der Staatsregierung gut anstehen, auch im eigenen Controlling Geschlechtersensibilität einzuführen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und mit uns den Weg zu einer neuen, besseren geschlechtersensiblen Ausrichtung des bayerischen Staatshaushalts zu gehen.
Zur Zwischenintervention nur ganz kurz: Sehr geehrte Frau Paulig, teilen Sie meine Auffassung, dass es ein Skandal ist, wenn für eine Studie, die niemand mehr brauchen kann, Steuergelder verwendet werden?
Mein Englisch ist so schlecht, Herr Kollege Fischer, dass ich meine Ausführungen auf Deutsch halte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Präsidentin! Der Gesetzentwurf kommt federführend in den Haushaltsausschuss. Zum einen, weil Haushälter grundsätzlich alles können, vor allem aber deshalb, weil wir für die Vermessung in Bayern zuständig sind. Wir stecken in der Materie aber nicht wirklich tief drin, das haben die letzten beiden Redebeiträge gezeigt. Ich war deshalb etwas unglücklich, dass wir den Gesetzentwurf mit 15 eng bedruckten Seiten erst heute Morgen zugemailt bekommen haben. Es gab zwar vorläufi ge pics – weil der Gesetzentwurf erst gestern durch das Kabinett ging –, aber auch nicht mehr.
Wie kurzfristig das Ganze vonstatten ging, das hat auch der kurze Boxenstopp des Herrn Kollegen Fischer an der Regierungsbank gezeigt, der dort noch einen kurzen Halt zur Information einlegen musste.
Meine Stellungnahme in aller Kürze: Ich will drei Aspekte ansprechen. Erstens. Wie schon Herr Kollege Schieder gesagt hat, handelt es sich um ein uferloses Gesamtkonstrukt, das wirklich kein Beitrag zum Bürokratieabbau ist. Herr Kollege Fischer hat aber auch dafür eine gewisse Erklärung geliefert: Bayern war bei der Erstellung des Musterentwurfs offensichtlich federführend. Das würde jedenfalls erklären, weshalb das ganze Werk so detailliert und kompliziert wurde. Ich könnte mir gut vorstellen, dass ein knackigeres Gesetz mit mehr Verwaltungsspielräumen – darum geht es – ausreichend gewesen wäre.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr von und zu Lerchenfeld, in der letzten Woche behandelten wir hier einen Dringlichkeitsantrag der CSU, der sinngemäß lautete: Erbschaftsteuer Stück für Stück abschaffen!
Wenn Sie die Reden zu diesem Antrag, die Reden davor zum Nachtragshaushalt, die Pressemitteilungen Ihrer eigenen Leute oder die Aussagen von Herrn Ramsauer und wem auch immer gelesen oder gehört haben, wissen Sie, dass dies die Stoßrichtung Ihrer Politik ist. Insoweit würde ich mich an Ihrer Stelle zurückhalten.
Ich halte es für übermütig, hier zu sagen, wir wollen die Erbschaftsteuer erhalten. Alles das, was in den letzten Wochen von Ihnen dazu geäußert wurde, ist das glatte Gegenteil.
Mit dem Antrag, die „Erbschaftsteuer Stück für Stück abzuschaffen“, sollte dem bayerischen „Löwen“ der Rücken gestärkt werden, damit er dem Reformkompromiss in Berlin, der mit Beteiligung der CSU zustande kam, politisch in den Rücken fallen kann. Das Ergebnis war aber, dass der Löwe selbst auf den Rücken fiel. In der „Welt“ liest es sich beispielsweise so: „Bayern blitzt im Streit um die Erbschaftsteuer ab.“ Weiter heißt es, die CSU-Vorschläge seien parteipolitisches Geplänkel vor der Landtagswahl im September; spätestens danach werde sich ein hoher Einigungswille zeigen.
Genau so lange, nämlich bis zur Landtagswahl, werden Sie auch mit Ihren übrigen Steuerentlastungsphrasen durch das Land ziehen. Ich nenne nur zwei: Einkommensteuersätze in allen möglichen Bereichen reduzieren und die Pendlerpauschale erhöhen. Wir freuen uns schon darauf, wenn Anfang Mai Minister Huber seinen Geschenkkoffer mit den ungedeckten Schecks öffnen wird. In der Summe werden damit Steuerentlastungen in Milliardenhöhe ohne jede Gegenfinanzierung gefordert. Ob Merkel, Steinbrück oder Hallitzky – wer auch immer –,
für scheinheilig halte, denn Sie reden mitleidsvoll von Einfamilienhäuschen, meinen aber die wirklich großen Vermögen in dieser Republik, die Sie schonen wollen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Minister hat eben die Erbschaftssteuer angesprochen. Bei der Erbschaftssteuer haben wir einen Dringlichkeitsantrag der CSU. Darin machen Sie acht Einzelvorschläge zur Entlastung bei der Erbschaftssteuer.
Der Herr Minister hat eben zur Pendlerpauschale geredet. Er hat gefordert: Die Pendlerpauschale muss wieder eingeführt werden – eine Entlastung für die Steuerzahler.
Der Herr Minister hat eben gesagt, dass er die Steuersätze reduzieren und die Grundfreibeträge erhöhen will
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gestern gefragt, was dieser CSU-Antrag eigentlich soll – ein Antrag, mit dem Sie den Ministerpräsidenten und einen Fachminister, sei es Huber oder Söder, auffordern, im Bundesrat etwas zu tun. Es gibt eigentlich nur drei Möglichkeiten, wie so ein Antrag begründet ist: Entweder die tun nichts, wenn Sie sie nicht dazu auffordern,
die zweite Variante ist – schlimmer noch – dass die beiden nicht wissen, was sie in Berlin zu tun haben, wenn Sie es ihnen nicht in den Antrag schreiben,
und die dritte Variante ist – ich vermute, das ist der eigentliche Grund des Antrags, aber sie ist noch viel peinlicher als die beiden anderen –: Sie wissen, dass Sie Ihren Leuten in Berlin den Rücken stärken müssen, weil Sie sonst dort niemand mehr zur Kenntnis nimmt.
Es zeigt doch die Schwäche Ihrer Führung, wenn Sie heute so einen Antrag stellen müssen.
In der neuesten Ausgabe der Zeitschrift „Cicero“ – nach der eigenen Darstellung „Das Magazin für politische Kultur“ – wird das Ganze noch etwas drastischer formuliert. Ich zitiere:
Nach Milliardenabschreibungen im Bankendesaster, Transrapidpleite, der Niederlage bei den Kommunalwahlen, einer schlingernden Schulpolitik und schließlich noch der Rauchverbotsposse ist die Bayern-vorn-Rhetorik der regierenden CSU verstimmt.
Weiter heißt es in diesem „Magazin für politische Kultur“:
Auch auf dem Berliner Parkett brüllt der bayerische Löwe nicht mehr, er krächzt. Das PleitenPaar von der Isar wird hier spöttisch nur noch als Weißwürstl belächelt.
Ihr Antrag von heute ist in diesem Zusammenhang somit eine Initiative zur Rettung Ihrer bayerischen Weißwürstl. Ich sage Ihnen: Er kommt zu spät.
wissen aber doch alle, dass sich die Lebenswirklichkeit viel differenzierter darstellt, als das bei diesem einfachen erbschaftssteuerlichen Ansatz der Fall ist. In der heutigen Zeit reicht sie von den Patchwork-Familien über Wahlverwandtschaften bis hin zu Gemeinschaften zum gemeinsamen Älterwerden, bei denen man miteinander und füreinander sorgt. Wenn man diese Fakten zugrunde legt, dann entspricht schon der Gesetzentwurf der großen Koalition nicht der heutigen Lebenswirklichkeit. Doch Sie legen in Nummer 2 Ihres Antrags noch einmal drauf. Wir können diesem Antrag nicht zustimmen. Nicht nur der Verwandtschaftsgrad, sondern der Grad des tatsächlichen Zusammenstehens müsste Grundlage der Überlegung sein.
Den dritten Leitgedanken, Herr Kollege Kupka, den haben Sie so unklar formuliert, dass man von Haus aus gar nicht weiß, worum es eigentlich geht. Sie wollen die Erbschaftssteuer „entsprechend regionaler Besonderheiten“ differenzieren. Was sind denn bitte „regionale Besonderheiten“? Sollen die Niederbayern künftig mehr Steuern zahlen als die Schwaben, damit das sprichwörtlich sparsame Schwabenland künftig etwas mehr hat? Oder sollen jene, die in Starnberg wohnen, mehr zahlen, als die, die in Hof wohnen? – Das ergibt sich aus den Formulierungen Ihres Antrags jedenfalls nicht. In Ihrer Rede haben Sie die Frage eben präzisiert: Es geht wohl um die Zulassung länderspezifischer, und nicht regionaler Unterschiede. Das ist im Text aber nicht erkennbar. Das ist aber ein problematischer Weg. Zum einen, weil wir wissen, und dazu haben Sie sich offen bekannt, dass das die Einfallstür für bestimmte Länder sein soll, um die Erbschaftssteuer abzuschaffen. Diesen Weg wollen wir aber nicht mitgehen. Zum anderen ist der Weg auch verfassungsrechtlich problematisch. Sie lenken von einem Problem ab, das Sie in der Föderalismuskommission offensichtlich nicht lösen können, nämlich dem Problem einer vernünftigen Kompetenzverteilung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, fassen wir zusammen: Dies ist ein überflüssiger Antrag zur Rettung des Unrettbaren, der von einer negativen Grundhaltung zur Erbschaftssteuer, die für uns eine Gerechtigkeitssteuer ist, getragen ist. Dies ist ein Antrag, der das CSU-Klientel hofiert und der die Realität des miteinander Lebens in der heutigen Gesellschaft nicht akzeptiert, sondern negiert. Darüber hinaus ist der Antrag unklar formuliert. Einem solchen Antrag können wir nicht zustimmen; wir werden ihn ablehnen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Huber, ich mache keine klassische Zwischenintervention, sondern stelle folgende Frage: Habe ich Sie richtig verstanden? Sie haben zum Thema: „Leistung muss sich wieder lohnen“ gesagt, dass der Grad der Ungleichheit Ausdruck des Grades der ungleichen Leistung
Natur und Bayern verlässt Sie manchmal der Mut? Da wollen wir Ihnen mit diesem Antrag helfen.
Das Europarecht lässt es zu, das ist eindeutig.
Das deutsche Recht lässt es ebenfalls zu in der Konstruktion, in der wir uns bei MON 810 – das sage ich ausdrücklich dazu – im Moment befinden. Ich glaube nicht, dass das Augsburger Urteil, in dem es im Kern eigentlich um ganz andere Dinge ging, dazu herhalten kann, dass es nicht gehen soll. Juristen sagen, das Augsburger Urteil hat eine ganz andere Verbindung, das hat mit dem Thema MON 810 als solchem nichts zu tun. Deswegen werbe ich so dafür.
Kolleginnen und Kollegen, es ist die Möglichkeit und Chance, dass der Bayerische Landtag in dieser entscheidenden Frage auch einmal ein Zeichen setzt, von dem wir sagen: Es ist ohne Risiko. Sie werden möglicherweise wieder Kautelen finden. Aber lassen Sie es uns doch riskieren. Lassen Sie es uns auf der Argumentationsgrundlage unseres Antrags riskieren, dass wir Recht bekommen. Dann ist es gut für Bayern, für die Landwirtschaft, und Sie sind mit uns zusammen in Ihrer Argumentation bestätigt: Wir würden gern. Wir würden nicht nur gern, sondern wir wollen, und jetzt wollen wir Sie mitnehmen, dass Sie auch mitmachen. Wir glauben nämlich, dass das Verbot berechtigt ist, aufgrund der Untersuchungen, die es inzwischen gibt, und dass die Erteilung der Rechtsgrundlage, die damals im Übrigen in Frankreich getroffen und wieder zurückgezogen wurde aufgrund von neuen Erkenntnissen, nun möglich wäre und sicherstellen würde, dass nicht etwas passiert, was wir alle nicht wollen.
Wir sagen, es gehört auch nicht in den Freilandversuch, bis geklärt ist, dass es sicher ist. Es kann nicht sein, dass wir ein Pokerspiel mit der Natur spielen, bei dem eine Rückholbarkeit vielleicht nicht mehr möglich ist.
Deswegen unsere eindringliche Bitte: Machen Sie mit, lassen Sie es uns probieren. Lassen Sie uns kein zu großes Risiko eingehen.
Sie haben inzwischen selbst Ihre Zweifel. Das geben Sie in Gesprächen zu, und man sieht es auch am Abstimmungsverhalten vieler Kollegen im Umweltausschuss und im Landwirtschaftsausschuss, die sich inzwischen der Stimme enthalten, dass Zweifel da sind. Lassen Sie diese Zweifel nicht einfach stehen, sondern helfen Sie den Kollegen in der Landwirtschaft, die voll unter Druck stehen von ihren Landwirten, die sich nach Jahrhunderten aus der Leibeigenschaft befreit haben
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Beste, fand ich, war das Vorletzte: Da hat der Kollege von und zu Lerchenfeld gesagt, wir müssten die Abgabenlast und die Steuern senken, dann gäbe es nicht mehr soviel Armut. Meines Wissens zahlen jene, die im Aufstockerbereich liegen, längst keine Steuern und Sozialabgaben mehr. Das heißt, mir ist bei allem, was Sie an Unsinn gesagt haben, ein bisschen der Faden verloren gegangen. Sozial ist nicht, was Arbeit schafft – sozial ist, was Arbeit schafft, die zum Leben reicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, warum tun Sie sich das eigentlich an, was Guido Bohsem in der „SZ“ mit Recht die „chinesische Tropfenfolter“ nennt? Warum sträuben Sie sich weiter gegen die Einführung von Mindestlöhnen, wissend, dass Sie damit politisch nicht durchkommen und inhaltlich falsch liegen?
Sie wissen doch, dass es gesellschaftlich nicht akzeptabel ist, dass in unserem Land 3,6 Millionen Vollerwerbstätige für einen Niedriglohn arbeiten – Tendenz steigend – und dass über zwei Millionen Erwerbstätige Anspruch auf ergänzendes ALG II hätten?
Das nehmen tatsächlich über 500 000 in Anspruch. Sie wissen, dass Armut trotz Arbeit in Deutschland bittere Realität ist.
Sie wissen auch, dass Ihre Behauptung nicht zutrifft, wonach Mindestlöhne in relevantem Umfang Arbeitsplätze kosten würden; zumindest dann nicht, wenn sie nicht zu hoch sind. Mindestlöhne kosten keine Arbeitsplätze; etwas anderes trifft nur unter ganz spezifi schen
danken. Ganz nebenbei erzielten Sie auch noch einen erheblichen politischen Nutzen. Sie entkämen nämlich künftig der chinesischen Tropfenfolter, die Ihnen sonst bis nach der Bundestagswahl droht und die für Sie, wenn Sie so wie bisher weitermachen, in der Opposition enden wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Am Dienstag hatte Finanzminister Huber im Haushaltsausschuss – auch auf mehrmaliges Nachfragen hin – gesagt, es gäbe keine Schätzungen über die Verluste der Landesbank, vor der Bilanzpressekonferenz am 28. April 2008 könne er deshalb nichts sagen. Zeitgleich beschloss der Vorstand der BayernLB, die Schätzungszahlen jetzt mitzuteilen. Ursprünglich war geplant, sie direkt am Dienstag parallel zur Sitzung des Haushaltsausschusses bekannt zu geben. Das heißt also: Es gab diese Zahlen bereits am Dienstag,
und der Minister als alternierender Verwaltungsratsvorsitzender musste sie kennen. Wir wissen auch, dass er sie kannte, als er gegenüber den Mitgliedern des Haushaltsausschusses das glatte Gegenteil behauptete.
Herr Huber, damit steht fest: Entgegen dem, was Sie uns auch heute wieder vorzugaukeln versuchen, haben Sie dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen in dieser Kernfrage wissentlich die Unwahrheit gesagt.
Ein Minister, der gegenüber seinem eigenen Kontrollorgan, dem für ihn zuständigen Ausschuss, wissentlich die Unwahrheit sagt, hat jede persönliche und politische Glaubwürdigkeit verspielt. Herr Huber, Sie sind als bayerischer Finanzminister untragbar geworden. Wir fordern Sie zum Rücktritt auf.
Treten Sie zurück; denn das ist der einzige Weg, wie wieder Glaubwürdigkeit im Verhältnis zwischen dem kontrollierenden Parlament und der Staatsregierung einkehren kann.
Herr Kollege Waschler, gehen Sie besser raus, wenn Sie nur dummes Zeug reden.
Wollen Sie uns, Herr Huber, ernsthaft erzählen, der Vorstand der Bayerischen Landesbank hätte am Dienstag zwar Schätzungen gehabt, nur Sie als Minister und alternierender Verwaltungsratschef hätten davon keine Ahnung gehabt, nicht einmal von der Existenz der Schätzungen, geschweige denn von ihrer Höhe? – Eine solche Behauptung ist völlig wirklichkeitsfern. Sie ist völlig abwegig, und wir wissen auch, dass sie nicht stimmt.
Herr Glück, ich halte mich gerne daran. Allerdings habe ich, möglicherweise anders als Sie, gehört, was er gesagt hat. Ich entschuldige mich ausdrücklich dafür.
Eine solche Behauptung, die Sie, Herr Huber, dem Haushaltsausschuss aufgetischt haben, ist völlig wirklichkeitsfern. Sie haben gewusst, was in diesen Krisenzeiten in der Bayerischen Landesbank und ihrem Vorstand vorgeht. Sie haben es gewusst, dennoch wissentlich die Unwahrheit gesagt, und deshalb müssen Sie gehen.
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, sollten nicht nur schnell mit Rücktrittsforderungen bei der Hand sein, wenn es den politischen Gegner betrifft, beispielsweise Frau Matthäus-Maier, sondern Sie sollten auch konsequent in Ihrem eigenen Laden aufräumen, wenn zur offensichtlichen Unfähigkeit noch hinzukommt, dass wissentlich die Unwahrheit gesagt wird.
Eines aber zeigt die zeitliche Parallelität von Hubers Märchenstunde im Ausschuss einerseits und der Vorstandssitzung der Landesbank andererseits in aller Deutlichkeit: Das Klima zwischen Minister und Landesbank ist vergiftet, sonst hätte sich die Landesbank nicht gezwungen gesehen, Sie in dieser Weise öffentlich vorzuführen. Für dieses vergiftete Klima gibt es zwei gute Gründe: Das ist zum einen das katastrophale Krisenmanagement, das Sie zum Schaden der Bank durchgezogen haben. Zum anderen ist es die Verweigerung von Minister Huber, an einer zukunftsweisenden Strategie für die Landesbank mitzuarbeiten. Für beides sind Sie verantwortlich. Deshalb sollten Sie sich nicht – wie ich es den Medien entnommen habe – als Opfer darstellen, als jemand, der Köpfe in der Landesbank rollen sehen will – so in einem Zeitungsbericht; ich habe das nicht nachgeprüft –, sondern Sie sind derjenige, der das zu verantworten hat.
Sie haben offensichtlich versucht, das Ausmaß des Finanzdebakels bis nach den Kommunalwahlen unter der Decke zu halten, obwohl Sie damit Spekulationen zum Schaden der Landesbank Tür und Tor öffneten.
Vor zwei Wochen hatte ich in der Plenardebatte zum Thema „BayernLB: Zahlen auf den Tisch legen! Blockadehaltung bei Neustrukturierung der deutschen Landesbanken beenden!“ von einem mutmaßlichen Wertberichtungsbedarf von zwei Milliarden Euro gesprochen und davon, dass Sie, Herr Huber, Ihre Aufsichtspflichten verletzt haben. Außerdem habe ich davon gesprochen, dass Sie den berechtigten Wunsch der Öffentlichkeit – wie im Übrigen auch von Vertretern des Bankensektors – nach Information ignorieren und damit der Bank schaden.
Heute wissen auch Sie von der CSU: Ich hatte mit jedem Satz recht. Deshalb fällt die beleidigende Aussage – ich merke mir so etwas gut –, die Sie vor zwei Wochen kundgetan haben, meine Rede sei die schlimmste Entgleisung, die der Bayerische Landtag je erlebt habe, alleine auf Sie selbst zurück. Nicht ich war entgleist, sondern Sie waren neben der Spur.
Ministerpräsident Beckstein ist wenigstens kleinlaut geworden. Als wir im Plenum vor zwei Wochen vor den Ausfällen im Umfang von zwei Milliarden warnten, redete er noch laut in Richtung GRÜNE: Zahlen von zwei Milliarden Euro sind Horrorvorstellungen, die mit der Realität nichts zu tun haben. – Wörtliches Zitat in der „Welt am Sonntag“. Jetzt bekennt er wenigstens leise, zart und
kleinlaut, dass ein Verlust von knapp zwei Milliarden nicht schön sei. Sie hingegen, Herr Minister Huber, machen weiter mit Schönreden, indem Sie die dramatischen Ausfälle der Landesbank von 1,9 Milliarden Euro in Einzelteilen zu verstecken versuchen.
Tatsache ist: Die Finanzmarktkrise kostet die Landesbank – die Ausfälle sind tatsächlich vorhanden – 1,9 Milliarden Euro. Damit haben sich – Herr Maget hat darauf hingewiesen – die dramatischsten Szenarien bewahrheitet. Auch wenn davon lediglich 150 Millionen realisierte Zahlungsausfälle sind, sind die anderen 1,75 Milliarden – die 450 Millionen an Wertberichtigungen bei Handelsbeständen und die 1,3 Milliarden bei den übrigen Wertpapieren – diesen absolut gleichwertig. Diese basieren auf den aktuellen Werten dieser Papiere, die die Zukunftserwartungen eingepreist haben. Insoweit sind Behauptungen, wie sie auch heute wieder von Ihnen kamen, man müsse die Papiere nur eine gewisse Zeit halten, dann würden sie möglicherweise sogar ganz ohne Verlust verkauft werden können, nichts als Wunschdenken, mit dem Sie die harten Realitäten des Milliardenverlustes erneut vor der Öffentlichkeit verschleiern wollen.
Deshalb steht auch fest: Diese Milliardenverluste und Ausfälle wird am Ende des Tages jemand zu tragen haben. Eigentümer der Bayerischen Landesbank ist zur Hälfte der Staat, sprich die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, und sind zur anderen Hälfte die kommunalen Sparkassen.
Das Eigentum an der Landesbank verliert natürlich mit diesen Ausfällen drastisch an Wert. Das wäre selbst dann problematisch, wenn die Eigenkapitalsituation der Landesbank brillant wäre. Tatsache ist aber, dass die Eigenkapitalsituation der Landesbank schon vor dem Erwerb der Hypo Alpe Adria so niedrig war, dass die Übernahme nur dadurch zu stemmen war, dass man zusätzlich 500 Millionen Kapitalaufstockung für die Landesbank benötigte. Es ist also nicht so, dass wir bezüglich der Eigenkapitalsituation in einem goldenen Zeitalter leben. Früher oder später wird es deswegen zu einer Notwendigkeit der Aufstockung des Eigenkapitals kommen, und es wird genauso sein, wie Herr Maget es formuliert hat: Es werden nicht die Ausfälle im Umfang von 1,9 Milliarden schuld sein, sondern es wird irgendeine Idee einer strategischen Neuorientierung geben, in welcher Sie das dann wieder verpacken.
Deshalb werden natürlich die Ausfälle die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler einerseits und die kommunalen Sparkassen andererseits belasten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die BayernLB hat ein viel zu großes Rad im Handel mit hochspekulativen Finanzmarktprodukten gedreht. Bei der Entwicklung dieses Marktes war durchaus erkennbar, dass es sich dabei um eine ungesunde Blasenentwicklung handelte und nicht
um ein langfristiges konservatives strategisches Anlageinstrumentarium.
Dass die BayernLB so agierte, hatte auch damit zu tun, dass der BayernLB – wie vielen Landesbanken übrigens; es sind nämlich viele Landesbanken in diesem Parallelverhalten ebenfalls auf die Schnauze gefallen – seit dem Wegfall der Gewährträgerhaftung ein tragfähiges Geschäftsmodell fehlt. Deshalb haben Sie auch einen Weg in diesen hochriskanten Kapitalmarktgeschäften gesehen, der jetzt mit der Subprime-Krise zu den Milliardenverlusten geführt hat.
Damit sind wir neben der Missachtung und der Unwahrheit gegenüber dem Ausschuss einerseits und dem den Kommunalwahlen geschuldeten verheerenden Aussitzen und Verschleiern des Finanzdesasters andererseits beim dritten großen Versagen der Staatsregierung, namentlich von Ihnen, Herr Finanzminister, angekommen, nämlich bei der Frage der grundsätzlichen Ausrichtung der Bayerischen Landesbank in der Zukunft.
Die Bayerische Staatsregierung ist in der Vergangenheit stets dem Prinzip gefolgt „Ich will aber meine eigene Landesbank“ und hat zu wenig darauf geachtet, was für Bayern, für unsere Sparkassen und die lokale Wirtschaft wirklich notwendig ist.
Die Mentalität, die Landesbank als Hausbank der Staatsregierung zu betrachten, ist nirgendwo so ausgeprägt wie in Bayern.
Der Fall Leo Kirch, wo bekanntlich der damalige Staatskanzleiminister Huber sehr kurzfristig die Bayerische Landesbank davon in Kenntnis setzte, dass diese – entgegen dem Rat der Innenrevision – Herrn Kirch 2,16 Milliarden DM leihen wollen müsse, dieser Fall Leo Kirch also zeigt, wie frei von Selbstzweifeln die Bayerische Staatsregierung die Bayerische Landesbank als politische Hausbank betrachtet hat, betrachtet und heute noch einsetzt.
Und dies ist auch der einzig denkbare Grund dafür, warum die Staatsregierung und namentlich der im Umgang mit Kirch erfahrene heutige Finanzminister an der Stand-alone-Strategie, also an der Eigenständigkeit der Bayerischen Landesbank, auch in Zukunft festhalten will, entgegen den Empfehlungen vieler kluger Köpfe aus der Landesbank, vom Sparkassenverband, von den GRÜNEN und aus der Wissenschaft.
Nahezu alle externen Experten sind sich im Gegensatz zu Herrn Huber darin einig, dass sich der öffentliche Auftrag
der Landesbank nicht daraus ableitet, willfährige Hausbank der Staatsregierung zu sein, sondern sich alleine aus dem öffentlichen Auftrag der Sparkassen ergibt.
Es geht darum, den Sparkassen eine leistungsfähige und starke öffentlich-rechtliche Bank als Partner an die Seite zu stellen,
damit diese im Wettbewerb gegenüber den Geschäfts- und Genossenschaftsbanken bestehen und auch künftig ihren öffentlichen Auftrag erfüllen können. Dieser öffentliche Auftrag liegt darin, eine Versorgung der Bevölkerung und des Mittelstandes in der breiten Fläche in Bayern mit Finanzdienstleistungen zu garantieren. Dafür brauchen wir keine selbstständige Bayerische Landesbank.
Wenn die BayernLB hingegen selbstständig bleiben muss, weil Huber das so will, dann wird dies nur im Rahmen einer vertikalen Fusion gehen. Das bedeutete aber nichts anderes, als dass die Sparkassen in das Geschäft der Landesbanken integriert werden. Damit stünden jedoch die dezentrale Steuerung und die kommunale Anbindung der Sparkassen auf dem Spiel und damit auch die gemeinnützige Verwendung der Sparkassenüberschüsse in den bayerischen Kommunen und Regionen.
Letztlich würde also durch Ihre Strategie, die Sie wollen, durch Ihr Interesse, eine Hausbank zu haben, das Erfolgsmodell der Sparkassen in Bayern zur Disposition gestellt. Damit ist auch klar, warum die Sparkassen völlig zu Recht vehement gegen Ihre Pläne Sturm laufen, Herr Minister Huber, die Eigenständigkeit der BayernLB zur alleinigen Grundlage der zukünftigen strategischen Ausrichtung zu machen.
Die Sparkassen befürchten mit Recht, dass ihre bisherigen, auf eigener Selbstständigkeit beruhenden Stärken auf dem Altar Ihres Wunsches, eine eigene Bank zu haben, geopfert werden, nicht nur zum Nachteil der Sparkassen, sondern auch zum Nachteil der bayerischen Kommunen.
Wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen zu unseren Sparkassen und dazu, dass sie auch künftig als selbstständige Einheiten für die Versorgung mit Finanzdienstleistungen in der Fläche erhalten bleiben. Deshalb sagen wir: Es ist absolut notwendig, als Konsequenz aus diesem Skandal den falschen Weg der Huber’schen Stand-aloneStrategie zu verlassen, und zwar so schnell wie möglich, und sich Fusionsgesprächen mit anderen Landesbanken zu öffnen.
Herr Huber, wir fordern Sie zum Rücktritt als Finanzminister auf, weil Sie in einer wesentlichen Frage gegenüber
Ihrem zuständigen Kontrollgremium und dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen wissentlich die Unwahrheit gesagt haben.
Wir fordern Sie aber auch zum Rücktritt auf, weil Sie es sind, der einer zukunftsweisenden Neuausrichtung der wichtigsten Beteiligung des Freistaates, der Bayerischen Landesbank, in egoistischer und unverantwortlicher Weise im Wege steht.
Nehmen Sie Ihren Hut, dann danken wir Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es begab sich im Januar des Jahres 2001, als sich der damalige Minister in der Staatskanzlei ohne jeglichen öffentlichen Auftrag um einen Milliardenkredit der damaligen Hypo-Vereinsbank – HVB – für den CSU-geneigten Medienmogul Kirch bemühte. Er rief persönlich beim HVB-Vorstandsmitglied Rampl an, ob denn da nichts ginge. Sein Spezl Kirch brauche das Geld dringend für die Finanzierung der Übertragungsrechte der Formel 1. Die HVB als private Geschäftsbank
widerstand und sagte: Nein. Also war die Bayerische Landesbank dran, genötigt von einem Minister, und entgegen eines dringenden Rates der Innenrevision, die darauf hinwies, dass bei Leo Kirch damals ohnedies bereits Kredite in Höhe von 2,1 Milliarden DM aufgelaufen waren, und deshalb riet, das Kreditvolumen zu reduzieren.
Innerhalb weniger Tage hatte Leo Kirch das Geld, 2,16 Milliarden DM. Der Minister hatte nicht nach Faktenlage entschieden, sondern sich von persönlicher, parteipolitischer Motivation leiten lassen. Wir alle wissen, was nachfolgend geschah: ein Milliardenverlust bei der Bayerischen Landesbank.
Solange es möglich war, wurde das von der Politik und der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatregierung vertuscht. Politisch Verantwortliche sucht man bis heute vergebens. Jeder deckte und deckt jeden.
Sie wissen, wer damals der Minister der Staatskanzlei war, der mit seiner selbstherrlichen Politik der Bayerischen Landesbank, und damit den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats Bayern, Verluste in Milliardenhöhe einbrachte. Er war es, der die Landesbank an den Rand ihrer Existenz brachte und das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger in Bayern in unverantwortlicher Weise auf das Spiel setzte. – Es war niemand anderes als der jetzige Finanzminister Erwin Huber.
Heute erleben wir mit der Landesbank ein bitteres Déjà-vu dieses Desasters von 2001. Wieder stehen Milliarden bei der Bayerischen Landesbank im Feuer, weil die Grundregel aller Bankgeschäfte, ohne deren Kenntnis Sie kein Proseminar bestehen, nicht beachtet wurde: „Höhere Rendite gibt es nur, wenn Sie bereit sind, ein höheres Risiko einzugehen.“ Um es etwas deutlicher zu sagen: Sie, die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung, haben Ihre Aufsichtspfl icht als Verwaltungsratsmitglieder sträfl ich vernachlässigt und untätig zugesehen,
als Milliardensummen, die letztendlich den Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats gehören, schlicht verzockt wurden.
Wieder wird das wahre Ausmaß des Schadens verschleiert solange es geht, zumindest bis nach der Kommunalwahl; wieder haben die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats den Schaden zu tragen, und wieder ist Minister Huber immun gegen Empfehlungen der gesamten Fachwelt, die Konsequenzen zu ziehen.
Im Einzelnen: Gerade in der Geschäftspolitik der Landesbank als Bank des Staates und der Kommunen muss ein besonderes Maß an Solidität gelebt werden.
Was wir erlebt haben, ist das glatte Gegenteil davon.
Gedeckt vom Verwaltungsrat, wurde unbekümmert – ich habe den Begriff schon verwendet und werde ihn noch mehrmals verwenden – mit Milliarden gezockt. Damit sollte die Rendite über Risikopapiere aufgepeppt werden. Dass sich die Bayerische Landesbank in diesem Fall nicht anders verhielt als andere Landesbanken, zum Beispiel als die Sächsische Landesbank, also ein Lemming unter vielen war, entschuldigt diese falsche Politik nicht;
denn die Verantwortlichen der Landesbank und des Verwaltungsrates mussten wissen, dass ihr Engagement hoch riskant war, eben als Preis für überzogene Renditeerwartungen. Sie haben einfach das Gehirn ausgeschaltet und auf das Bauchgefühl des Zockers vertraut.
Herr Minister Huber, als Sie noch vor wenigen Tagen gesagt haben, dass der Verlust der Landesbank wohl etwas höher liegen werde als die 100 Millionen, da haben Sie dieses Problem verniedlicht und tun dies bis heute noch in unverantwortlicher Weise.
Der Bericht im „Focus“, der von einem Wertberichtigungsbedarf, also von einem Schaden für uns alle, von etwa 2 Milliarden Euro und mehr ausgeht, liegt wohl sehr viel näher an der Realität. Die Öffentlichkeit hat deshalb ein Recht darauf, über die Lage der Bayerischen Landesbank als öffentlich-rechtliche Bank zeitnah und umfassend informiert zu werden. Sie haben die Pfl icht, diese Informationen zu geben. Weder die bevorstehenden Kommunalwahlen noch die mit diesem Bericht dann verbundene Offenbarung, dass Sie entweder bankpolitische Nichtskönner oder bankpolitische Nichtswisser waren, kann dafür als Hinderungsgrund gelten.
Wir fordern heute von Ihnen einen detaillierten Bericht zum Desaster bei der Landesbank und zum Versagen der Staatsregierung als ihrer wesentlichen Kontrollinstanz.
Herr Kollege Ach, Sie wissen – das gebe ich gerne zu Protokoll –, dass ich Sie als Kollegen sehr hoch achte. Das gilt aber nicht für Ihre störenden Zwischenrufe – auch dies fürs Protokoll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eines ist heute schon klar: Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns sind es, die die
Zeche für das Versagen zahlen müssen. Das sehen wir exemplarisch auch an unserem Nachtragshaushalt. Bitte schlagen alle, die ihn dabei haben, Seite 495 auf. Allein der Kauf der Hypo Alpe Adria erfordert eine Kapitalaufstockung bei der Landesbank um 500 Millionen Euro. Der Landesanteil von 250 Millionen soll dabei wie folgt fi nanziert werden; jetzt hören Sie gut zu: Bisher waren die verschiedenen bayerischen Fonds bei der Landesbank gegen Zinsen angelegt. Das heißt, mit relativ planbaren Zinserlösen konnte man den Kulturfonds, den Umweltfonds, den Altlastensanierungsfonds, den Naturschutzfonds und die anderen ausstatten. Künftig sind diese Fonds nicht mehr Darlehen, die bei der Landesbank angelegt sind, sondern sie werden zum Eigenkapital der Landesbank. Das heißt, es stehen nicht mehr die Zinsen zur Verfügung, sondern es steht nur noch die Dividende zur Verfügung. Was das angesichts der Tatsache bedeutet, dass sich der Gewinn der Landesbank infolge der Verzockerei zu einem Verlust umkehrt,
können Sie sich an fünf Fingern ausrechnen. Das wird nämlich dazu führen, dass derjenige, der gestern noch Mittel aus den Fonds bekam, morgen mit dem Ofenrohr ins Gebirge schauen wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, weil die Bürgerinnen und Bürger die Zeche für überzogene Renditeerwartungen und falsche Risikobewertungen zahlen müssen, ist die Frage umso wichtiger, welche Perspektiven sich hieraus für die Zukunft ergeben. Glaubt man allen Experten – außer Herrn Huber selbst –, so wird die von Minister Huber durchgesetzte Stand-alone-Strategie die teuerste und schlechteste aller denkbaren Varianten werden. Schon in der Vergangenheit war die Bayerische Landesbank zu klein, um eine echte strategische Förderung der Wirtschaft im Ausland aufzubauen. Oder wollen Sie mir sagen, dass es besonders strategisch ist, wenn den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern jetzt über 70 Geschäftsstellen allein in Bosnien, gehören? Wollen Sie mir sagen, dass das ein konservativer Umgang mit staatlichen Mitteln ist, oder haben nicht doch die Stimmen recht, die hohe Renditen in dieser Region auf spezifi sche Umstände zurückführen, beispielsweise auf die Nachwehen der Bürgerkriege, was das nächste unkalkulierbare Risiko ist, das wir eingehen?
Was hätte man stattdessen machen müssen? Wo ist die Verankerung der Bayern-LB im sehr wichtigen und immer wichtiger werdenden Außenhandelspartner in Tschechien? Das wurde schlicht verschlafen, Fehlanzeige! Die von Ihnen zu verantwortende Politik der Bayerischen Landesbank erinnert mich eher an jemanden, der auf einem Schnäppchenmarkt nach billigem Ramsch sucht, als an einen strategischen Investor.
Dass Sie so vorgehen, hängt viel damit zusammen, dass die Landesbank nach dem Wegfall der Gewährsträgerhaftung zu klein ist, um sich strategisch auf den Auslands
märkten zu positionieren. Deshalb kann eine zukunftsfähige Lösung nur so aussehen, dass die Landesbank künftig eng mit Partnerbanken, insbesondere mit der Landesbank Baden-Württemberg zusammenarbeitet und sich Fusionsgesprächen nicht verschließt.
Nur so können Größenvorteile genutzt werden; nur so kann das gemeinsame Know-how genutzt werden. Das liegt nicht nur im Interesse der Sparkassen und ihrer Hauptkundschaft, der bayerischen Wirtschaft – insbesondere des Mittelstandes –, sondern ist langfristig auch der beste Weg, um die Arbeitsplätze bei der Landesbank in München zu sichern.
Herr Minister Huber, ich will Ihnen ganz ehrlich noch einen weiteren Grund nennen, warum ich eine enge Zusammenarbeit der Bayern-LB mit anderen Landesbanken will: Mir graut vor der Vorstellung, dass ein Minister, der schon 2001 bewiesen hat, dass ihm die Finanzierung von Kirch wichtiger war als die treuhänderische Arbeit mit dem Kapital der bayerischen Bürgerinnen und Bürger, künftig noch einmal mit Aussicht auf Erfolg zum Telefonhörer greifen und dem Vorstand der Bayerischen Landesbank unzweideutig mitteilen kann: „Du, ich habe da einen Spezl, der braucht eine Milliarde.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir heute sehen, wie Sie, Herr Minister Huber, sich 2001 verhalten haben und wie immun Sie sich heute wieder gegenüber dem Rat aller Experten von außen zeigen, von Experten aus der Landesbank, aus dem Sparkassenverband, aus der Wissenschaft, dann zeigt dies vor allem eines: Sie haben nichts aus dem Desaster um die Kirch-Kredite im Jahr 2001 gelernt.
Sie mögen ein guter Finanzbeamter gewesen sein, als Finanzminister sind Sie eine Fehlbesetzung.
Noch einen kurzen Satz zur SPD: Ihr Antrag ist natürlich nicht das, was man von einer verantwortlichen Opposition erwarten müsste, aber zu diesem Zweck liegt ja unser Antrag vor. Den GRÜNEN geht es eben nicht alleine darum – zwar auch, aber nicht alleine –, uns von Herrn Minister Huber seine Sicht davon erzählen zu lassen, wie es zum Desaster kommen konnte.
Das ist zwar ein Bestandteil, aber der reicht nicht aus. Für uns ist entscheidend, dass sich die Staatsregierung künftig bei der strategischen Aufstellung der Landesbank von den falschen Stand-alone-Vorgaben des Ministers löst, und dass sie die Bestrebungen zu einer Kooperation oder Fusion der Bayerischen Landesbank mit anderen Landesbanken nicht weiter blockiert, da dies Bayern zum Schaden gereichen würde. Dazu fehlt im Antrag der SPD
leider jeder Satz. Deshalb reicht Ihre Halbherzigkeit, Kollege Schieder, auch nur für eine Enthaltung.
Sehr geehrter Herr Kollege Ach, Sie haben darauf hingewiesen, dass alleine schon der Dringlichkeitsantrag Bayern schade. Wenn das Ihre Auffassung von Kontrolle ist, dann wundert mich nicht, dass die Staatsregierung im Verwaltungsrat bei der Kontrolle der Landesbank und des Vorstands völlig versagt
der Hypo Alpe Adria erworben, die Sie, Herr Kollege Hallitzky, offensichtlich nicht wollten, wenn ich Sie recht verstanden habe. Alle sagen – dies liegt auch auf der Hand –, es sei ein guter Griff gewesen, diese Bank übernommen zu haben. Die GRÜNEN sehen es, wie immer, anders.
Es liegt auf der Hand, dass diese beiden Institute – das ist völlig normal, wenn zwei fusionieren – erst zusammenfi nden müssen. Die mit dem Beteiligungserwerb verbundenen Transaktionen zogen sich bis in den Herbst des letzten Jahres hin und müssen nun mit entsprechendem Aufwand ebenfalls in der Bilanz 2007 nachvollzogen werden. Die Bilanz 2007 – so sind meine Informationen – befi ndet sich derzeit in der Aufstellung. Sie muss anschließend – das habe ich vorhin mit meinem Einwurf gemeint – von Wirtschaftsprüfern testiert und danach vom Verwaltungsrat festgestellt werden.
Was schließen wir daraus? Man kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlangen, dass die Staatsregierung bzw. die Führung der Landesbank unabgestimmte oder nicht von Wirtschaftsprüfern testierte Zahlen in die Öffentlichkeit wirft. Ich glaube, jeder der seriös denkt, wird mir das bestätigen.
Die Entwicklung auf den Börsen- und Finanzmärkten in den letzten Wochen zeigte deutlich: Ausgehend von der US-Hypothekenmarktkrise entstand innerhalb kürzester Zeit eine weltweite Krise der Finanzmärkte in bisher nicht vorstellbaren Ausmaßen, nicht nur bei uns.
In Bayern, Deutschland, weltweit.
Diese Krise betrifft den Bankenmarkt insgesamt. Gestern hat der Internationale Währungsfonds seine Prognosen für das Wachstum der Weltwirtschaft nochmals gesenkt und führt dies vor allem auf die Folgen der anhaltenden Finanzturbulenzen zurück, die von der US-Hypothekenmarktkrise ausgelöst werden.
Meine Damen und Herren von der Opposition, wissen Sie, wie sich die Finanzmärkte entwickeln werden? Wenn ja, dann könnten Sie in Bankenkreisen derzeit viel Geld verdienen und müssten sich nicht mit unnützen Dringlichkeitsanträgen aufhalten.
Es ist für mich auch nicht nachvollziehbar, wenn die GRÜNEN behaupten, die Staatsregierung verschließe sich mit dem Beharren auf der Selbständigkeit der Landesbank den notwendigen Veränderungen in der Bankenlandschaft. Die Frage, wie sich die Landesbank am Bankenmarkt künftig positionieren soll, wurde angesichts der aktuellen Entwicklungen innerhalb der Landesbanken intensiv geprüft. Das haben wir auch im Ausschuss gehört. Sowohl Fusionslösungen als auch die Selbständigkeit der Bayerischen Landesbank – so hat es der Herr Minister ausgedrückt – bergen sowohl Risiken als auch Chancen, die unter betriebswirtschaftlichen und strukturpolitischen Gesichtspunkten sorgfältig abgewogen werden müssen. Hierüber – ich wiederhole es – hat der
Da sieht man einmal, dass die größte Dummheit herauskommt, wenn Ahnungslosigkeit, Aggressivität und Feindbilddenken zusammenkommen.
Wenn Sie glauben, dass in diesem Zusammenhang an der Staatsregierung oder an mir etwas hängen bleibt, ist Ihre Hoffnung vergebens. Sie sollten einmal sehen: Politisch haben Sie offenbar nichts zu bieten, jetzt gehen Sie den Weg der Verleumdung. Aber das wird nicht aufgehen.
Ich stelle zunächst einmal zu den Gesetzen der Landesbank fest, dass die Bayerische Landesbank seit etwa Anfang der Neunzigerjahre in ABS-Papiere investiert und sich an ABS-Geschäften beteiligt. Das ist nichts Geheimes, sondern das war den Aufsichtsbehörden, der Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – immer bekannt, und das ist in den Berichten ständig dargestellt worden. Das steht seit vielen Jahren in den Berichten der Landesbank. Wo waren denn die heute selbst ernannten Fachleute?
Herr Hallitzky, Sie hätten dies die ganzen Jahre genauso lesen können, das war alles öffentlich. Aber Sie haben darin nichts gefunden.
Jetzt, da es Probleme gibt, machen Sie sich zum Scharfrichter. Das ist unglaubhaft und verlogen.
Kommen wir jetzt auf die Fakten zu sprechen: Die Bayerische Landesbank hat Mitte Dezember mitgeteilt, dass sie bei den Positionen des ABS-Engagements im Moment Zahlungsausfälle bis zu 100 Millionen Euro erwartet. Das sind keine eingetretenen, sondern befürchtete Zahlungsausfälle.
Das Thema, um das es jetzt geht, ist die Bewertung der Anlagen. Das hat zunächst einmal mit Zahlungsausfällen gar nichts zu tun, sondern die Frage ist, wie Papiere möglicherweise zu bewerten sind, da es einen Zusammenbruch des Marktes gegeben hat. Darum geht es. Die Bewertung hat der Vorstand vorzunehmen, und zwar im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2007. Diese Arbeiten sind im Gange. Der Vorstand wird den Jahresabschluss am 28. April dieses Jahres vorlegen. Er wird den Jahresabschluss nach den neuen internationalen Bewertungsregeln erstellen, den Jahresabschluss mit den Wirtschaftsprüfern abstimmen, und dann werden die Zahlen vorgelegt. Ich kann eine solche Zahl nicht nennen, weil sie nicht feststeht.