Protokoll der Sitzung vom 17.03.2004

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 13. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Die jetzt schon im Saal sind, begrüße ich ganz herzlich und wünsche Ihnen schönen guten Morgen. Ich hoffe, dass die anderen bald kommen werden. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Die Genehmigung wurde, wie immer, erteilt.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 10

Mündliche Anfragen

Ich bitte zunächst Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf um die Beantwortung der ersten Fragen. Der erste Fragesteller ist – bestens ausgeschlafen – Herr Kollege Wörner.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, Schichtarbeiter sind immer ausgeschlafen.

Herr Staatsminister, ich frage Sie: Für wie viele geplante, im Bau befindliche oder bereits fertig gestellte Kleinkläranlagen wurden Fördermittel in welcher Höhe beantragt, genehmigt, ausbezahlt bzw. nicht ausbezahlt?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Herr Kollege Wörner, liebe morgendlich aufgestandenen Kolleginnen und Kollegen! Die Richtlinien für die Zuwendungen zu Kleinkläranlagen, RZKKA, sehen eine Förderung für all diejenigen Kleinkläranlagen vor, die nach dem 1. Januar 2002 in Übereinstimmung mit dem Abwasserentsorgungskonzept der jeweiligen Gemeinde auf biologische Reinigung ausgebaut wurden.

Förderanträge können nach Bauvollendung und nach Abnahme der Kleinkläranlage – also noch nicht für geplante oder im Bau befindliche Anlagen – bei der Gemeinde gestellt werden, die die Anträge gesammelt an das zuständige Wasserwirtschaftsamt weiterleitet. Nach unserer Kenntnis sind für fertig gestellte Anlagen derzeit etwa 500 Einzelanträge mit einer Fördersumme in Höhe von circa 1 Million Euro bei den Gemeinden bzw. den Wasserwirtschaftsämtern eingegangen. Aufgrund der Haushaltslage im Jahr 2004 konnte mit der Auszahlung der Fördermittel für Kleinkläranlagen allerdings noch nicht begonnen werden, weil die Verwendung der vorhandenen Mittel auf die bereits per Bescheid bewilligten Anträge konzentriert sind. Aufgrund der RZKKA geht niemand des Anspruchs verlustig, der im entsprechenden Zeitraum beantragt und gebaut hat.

Aktuell laufen Gespräche zwischen der CSU-Landtagsfraktion und der Staatsregierung mit dem Ziel, nach Wegen für eine sachgerechte Fortführung der Förderung der Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen, insbesondere auch von Kleinkläranlagen, zu suchen. Über das Ergebnis werden wir die Bürger, die Kommunen und die Wasserwirtschaftsverwaltung rechtzeitig informieren.

Dabei sind wir bestrebt, schnellstmöglich eine Entscheidung herbeizuführen, um Klarheit zu schaffen bezüglich der jetzigen und künftigen Antragsteller in Sachen Kleinkläranlagen.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Minister, trifft es zu, dass im Haushalt 2003 für Kleinkläranlagen keine Mittel eingestellt waren?

Herr Staatsminister.

Herr Kollege Wörner, wir haben für die Förderung von Wasserversorgungsanlagen und Abwasserentsorgungsanlagen einen Gesamthaushaltsansatz. Das heißt, dass aus diesem Topf letzten Endes die Fördergelder zu gewähren sind. Sie wissen auch, dass die Richtlinien für die Förderung von Kleinkläranlagen erst – ich sage das aus dem Gedächtnis – im Sommer, ich glaube im August 2003 – in Kraft getreten sind, sodass davon auszugehen ist, dass die Auszahlung für bis dahin eingegangene Anträge im Jahr 2003 noch nicht getätigt werden konnte. Die von mir geschilderte Situation ist jetzt gegeben, und wir haben bayernweit 500 Anträge vorliegen.

Eine weitere Zusatzfrage? – Herr Kollege Wörner.

Herr Minister, trifft es des Weiteren zu, dass die Beantragung der Kleinkläranlagen durch Verwaltungsvorschriften zu schwierig gemacht wurde, sodass es bis zu einem dreiviertel Jahr dauert, bis man errechnen kann, ob es eine Förderung gibt und wie hoch sie ist?

Herr Staatsminister.

Im Gegenteil, Herr Kollege Wörner, die Förderung von Kleinkläranlagen, die maßgeblich auf Betreiben der CSU-Landtagsfraktion beschlossen wurde, hatte zum Ziel, nicht nur die Kosten des Betriebs von Kleinkläranlagen zu senken und es damit einfacher und praxisgerechter zu machen, sondern überhaupt erstmals eine Förderung einzuführen. Sie erinnern sich sicherlich an den Kollegen Walter Hofmann, der eine Arbeitsgruppe geleitet hat, die ein Konzept ausgearbeitet hat, das von der CSULandtagsfraktion beschlossen wurde.

Die Förderrichtlinien wurden im Mai 2003 veröffentlicht – insoweit korrigiere ich meine vorherige Aussage, dass es August 2003 gewesen sei. Sie sehen die pauschalierte Förderung vor. Der Eingangssatz beträgt pauschal 1500 Euro, der sich nach dem Anschluss der Personenzahl staffelt. Insofern ist es ein sehr eingängiges Förderkon

zept. Dazu sind lediglich Beschlüsse des Gemeinderats erforderlich.

Ich will den Verfahrensgang noch einmal aufzeigen: Wir brauchen ein kommunales Entsorgungskonzept. Nach dem geltenden Recht nimmt die Gemeinde die Abwasserentsorgung als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. Deshalb liegt es in der Entscheidungshoheit der Gemeinde, ob sie auf eine zentrale Abwasserreinigung über Kanäle und Kläranlagen oder auf ein Konzept mit Kleinkläranlagen setzt. Ein solches kommunales Konzept muss vorliegen. Nur dann wird die Baufreigabe erteilt, und der Bürger kann die Anlage ausbauen.

Herr Kollege Wörner, Sie irritiert offenbar der Zeitraum Mai bis Jahresende 2003. Diese Förderung wird im Nachhinein gezahlt, nämlich dann, wenn die Anlage verwirklicht ist. Dazu sind das kommunale Konzept und die Prüfung durch die Wasserwirtschaftsbehörde nötig. Dann erfolgen Baufreigabe, Verwirklichung, Antragstellung und nachträgliche Finanzierung.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Wörner.

Herr Minister, trifft es zu, dass die einzelnen Antragsteller keinen Vertrauensschutz genießen und es deshalb möglich sein kann, dass sie keine Förderung bekommen?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Kollege Wörner, im Gegenteil. Ich knüpfe an meine vorherige Antwort an. Die Anträge auf die Pauschalfördersumme, die relativ niedrig ist und für einen Vier-Personen-Haushalt 1500 Euro beträgt, werden gesammelt und in der Regel einmal im Jahr als Sammelantrag eingereicht, sodass logischerweise einige Monate vergehen.

Gerade deshalb ist die Richtlinie so ausgestaltet, dass der Förderanspruch nach Verwirklichung besteht und, wie ich zu Anfang schon gesagt habe, Herr Kollege Wörner, erhalten bleibt. Der Zeitpunkt der Auszahlung der Mittel hängt von der Bereitstellung entsprechender Fördergelder seitens des Bayerischen Landtags ab, sodass sich in den kommenden Monaten entscheidet, wann Mittel in welcher Höhe ausgezahlt werden. Ich will deshalb noch einmal klarstellen: Die Richtlinien sind in Kraft. Es können auch weiterhin Anträge gestellt werden. Die Förderung ist gültig. Der Zeitpunkt der Auszahlung hängt von der Bereitstellung der Haushaltsmittel ab.

Ich rufe die zweite Frage auf. Bitte schön, Frau Kollegin Gote.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, wie werden sich die im Nachtragshaushalt 2004 gestern beschlossenen Kürzungen beim Hochwasserschutz – Förderung der Vorhaben an Gewässern zweiter und dritter Ordnung – auf den im Rotmaintal – Schlehenmühle bei Creußen, Landkreis Bayreuth – geplanten Trockenspeicher zur Hochwasserrückhaltung

auswirken, wann ist mit einer Realisierung der Baumaßnahmen zu rechnen, und wie hoch wird der Förderbeitrag seitens des Freistaats Bayern sein?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin! Frau Kollegin Gote, die Mittel, die für den Hochwasserschutz im Freistaat Bayern im Jahr 2004 zur Verfügung stehen, hatte ich unlängst im Umweltausschuss genannt. In der Summe sind das Mittel in einer Größenordnung von 95 Millionen Euro. Das ist trotz Kürzungen eine Größenordnung, die ich bislang in keinem anderen Land in Deutschland vorgefunden habe.

Ihre konkrete Frage richtet sich auf das Projekt in Bayreuth. Die Kürzungen im Nachtragshaushalt 2004 wirken sich nicht negativ auf den Hochwasserschutz in Bayreuth aus, zumal das Vorhaben – das wissen Sie als örtlich Verantwortliche – noch nicht ausgeplant und damit nicht baureif ist. Deshalb kann es noch nicht in einem Förderverfahren enthalten sein.

Zunächst ist ein Raumordnungsverfahren durchzuführen. Da sich der geplante Speicherstandort mit einem FFHGebiet deckt, wird das Raumordnungsverfahren auch die Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Projekts Natura 2000 abdecken müssen. Erst wenn der Standort positiv „raumgeordnet“ ist, kann die Planung erfolgen und das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Erfahrungsgemäß muss bis zum Beginn mit einem Zeitraum von mindestens drei Jahren gerechnet werden.

Sie fragen noch nach der hypothetischen Höhe der Förderung. Sie wissen, dass sich die Förderung gegenwärtig nach der RZWas 2000 richtet. Nach diesen derzeit geltenden Zuwendungsrichtlinien ergibt sich für die Hochwasserschutzmaßnahme ein Fördersatz von 45 % bei geschätzten Baukosten von 12,9 Millionen Euro für den Bezirk Oberfranken als Träger der Maßnahme. Es geht um ein Gewässer zweiter Ordnung. Das ist ein beachtlicher Fördersatz. Allerdings wird sicherlich der Bezirk seinerseits die Stadt Bayreuth zu Beteiligtenleistungen heranziehen, sodass sich die Finanzierung der Baukosten auf die genannten Schultern verteilen wird.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin. Bitte schön.

Sie haben erwähnt, dass der Bezirk der Träger dieser Maßnahme ist. Wie müsste idealerweise die Einbeziehung der Gemeinde Creußen, auf deren Gebiet diese Baumaßnahme geplant ist, aussehen?

Herr Staatsminister.

Die Stadt Bayreuth ist gegenwärtig nur sehr gering vor Hochwasser geschützt. Die Fachleute sprechen von einem Hochwasser alle 5 bis maximal 50 Jahre. Deshalb liegt eine Verbesserung des Hochwasserschutzes im Interesse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Das Einzugsgebiet ist relativ groß. Man spricht von über

300 qkm. Deshalb ist der Hochwasserschutz schwierig zu realisieren. Entweder erfolgt er über den Ausbau im Stadtbereich – dann wäre er auf das Stadtgebiet begrenzt –, oder es erfolgen alternative Rückhaltemaßnahmen im Oberlauf. Sie wissen, dass dazu ein Niederschlagsabflussmodell erstellt worden ist. Damit stellt sich die Frage der Einbindung der weiteren Betroffenen. In solchen Fällen – das haben wir öfter im Freistaat Bayern – setzen sich die Beteiligten an einen Tisch.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Normalerweise!)

Ich kenne die örtlichen Befindlichkeiten nicht im Detail und weiß nicht, wer mit wem kann oder nicht kann. – Normalerweise verständigt man sich, weil hier Solidarität gefordert ist. Sie wissen, dass das Ziel des neuen Hochwasserschutzaktionsprogramms 2020 ist, ein ganzheitliches Konzept zu verwirklichen, also auch die Oberläufe der Gewässer in Rückhaltemaßnahmen einzubeziehen, um auf diese Art und Weise einen Hochwasserschutz zu gewährleisten. Ich meine, dass sich alle Beteiligten – Bezirk, Stadt, Kommune Creußen und der Freistaat – an einen Tisch setzen sollten, um sich über die Finanzierung der Maßnahmen, wie auch immer sie am Ende aussehen werden, zu verständigen.

Keine weitere Zusatzfrage. – Ich rufe Frage Nummer 3 auf. Bitte schön, Herr Kollege Hallitzky.

Guten Morgen, Herr Minister! Beabsichtigt das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, trotz der Anfang dieses Jahres neu erlassenen Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie derart drastische Kürzungen bei den Naturparken vorzunehmen, dass speziell im Bereich der Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung naturverträglicher Erholungsnutzung dieser Teil für 2004 komplett auf Null gesetzt wird bzw. künftig ganz eingestellt wird, obwohl die Erholungsvorsorge nach Artikel 141 der Bayerischen Verfassung und in Artikel 33 des Bayerischen Naturschutzgesetzes eine Pflichtaufgabe der Naturparke ist?

Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, Herr Kollege! Durch die drastisch einbrechenden Steuereinnahmen konnten auch der Naturschutz und die Landschaftspflege nicht vollständig von den Sparmaßnahmen ausgenommen werden. Nach dem gestrigen Beschluss über den Nachtragshaushalt konnten immerhin die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege um rund 4 Millionen Euro reduziert werden.

Somit stehen nunmehr 3 Millionen Euro Landesmittel für das Landschaftspflege- und Naturparkprogramm zur Verfügung. Durch die EU-Kofinanzierung stehen Gesamtmittel von bis zu 6 Millionen Euro zur Verfügung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die europäischen Gelder nur für investive Maßnahmen eingesetzt werden können. Da es das erklärte Ziel ist, die europäischen Fördergelder soweit

wie möglich auszuschöpfen, bedeutet dies, dass bei den Neuanträgen Prioritäten gesetzt werden müssen.

Höchste Priorität kommt den Anträgen zur Umsetzung investiver Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu. Vorrangig sind ferner Anträge zu investiven Maßnahmen, die von Organisationen eingereicht werden, die sich flächendeckend für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einsetzen, das heißt Landschaftspflegeverbände und Naturparkvereine.