Werner Schnappauf
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Frau Präsidentin, Herr Kollege! Durch die drastisch einbrechenden Steuereinnahmen konnten auch der Naturschutz und die Landschaftspflege nicht vollständig von den Sparmaßnahmen ausgenommen werden. Nach dem gestrigen Beschluss über den Nachtragshaushalt konnten immerhin die ursprünglich vorgesehenen Kürzungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege um rund 4 Millionen Euro reduziert werden.
Somit stehen nunmehr 3 Millionen Euro Landesmittel für das Landschaftspflege- und Naturparkprogramm zur Verfügung. Durch die EU-Kofinanzierung stehen Gesamtmittel von bis zu 6 Millionen Euro zur Verfügung, wobei zu berücksichtigen ist, dass die europäischen Gelder nur für investive Maßnahmen eingesetzt werden können. Da es das erklärte Ziel ist, die europäischen Fördergelder soweit
wie möglich auszuschöpfen, bedeutet dies, dass bei den Neuanträgen Prioritäten gesetzt werden müssen.
Höchste Priorität kommt den Anträgen zur Umsetzung investiver Maßnahmen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu. Vorrangig sind ferner Anträge zu investiven Maßnahmen, die von Organisationen eingereicht werden, die sich flächendeckend für die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einsetzen, das heißt Landschaftspflegeverbände und Naturparkvereine.
Den Trägern der Landschaftspflege- und Naturparkmaßnahmen sollen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Fördermittel in einer Größenordnung zur Verfügung gestellt werden, die auf jeden Fall ausreichend sind, um Strukturen zu erhalten. Wir müssen immer prüfen, ob Strukturen erhaltenswert sind. Das ist bei den Trägern von Naturparken und Landschaftspflege in Bayern zweifelsohne der Fall. Es muss auch weiter geprüft werden, ob wir Strukturen optimieren können.
Auch das ist eine Aufgabe, der sich die Beteiligten in diesem Jahr annehmen müssen. Letzten Endes aber wollen wir alles daransetzen, dass die nun einmal verfügbaren Mittel so verwendet werden, dass wir über das Jahr kommen, um die Strukturen zu erhalten. Wir werden deshalb, Herr Kollege Hallitzky, die in den vergangenen Jahren gewährten Pauschalförderungen auch 2004 beibehalten. Das heißt, die Naturparke in Bayern können damit rechnen, so wie in den Vorjahren auch 2004 eine Verwaltungskostenpauschale zu erhalten und damit eine Basisförderung zu haben, die für ihren Strukturerhalt von großer Bedeutung ist.
Herr Präsident, Frau Kollegin Rütting, von Fördermitteln konkret für diesen Zweck ist mir aus dem Stegreif nichts geläufig. Ich will Ihre Frage, ob es generell für kleinere Betriebe Hilfen für Umstellungsmaßnahmen gibt, gern an die Mitarbeiter meines Hauses weitergeben. Ich nehme aber an, das ist nicht der Fall. Es ist so
ähnlich wie bei der Einführung anderer gesetzlicher Anforderungen auch. Die Kosten hat der einzelne Betrieb zu tragen oder über den Preis weiterzugeben.