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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Obermeier. Herr Kollege, offensichtlich haben Sie so intensiv mit den Petenten telefoniert, dass sich niemand an Ihren Anruf erinnern kann. Das kann aber auch an Ihrem Namen liegen. Wir versuchen jedenfalls seit zwei Stunden herauszubekommen, mit wem Sie telefoniert haben. Niemand weiß etwas. Offensichtlich haben Sie dem Hohen Haus eine Story aufgetischt, die nicht haltbar ist.
Wir haben im Übrigen in diesem Zusammenhang auch die ersten massiven Beschwerden über Ihre Äußerungen und über die Äußerungen von Herrn Kollegen Welnhofer, nämlich darüber, wie hier mit Petenten umgegangen wird.
Die Petenten verwahren sich massiv dagegen, dass sie von Ihnen als Claqueure der GRÜNEN und der SPD bezeichnet werden.
Vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die um ihre Rechte kämpfen, weil sie in diesem Staat zu Recht Angst vor einem Abbau ihrer Rechte haben. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kämpfen darum, dass ihre Rechte gewahrt und gesichert bleiben, und sie verwahren sich dagegen, von Ihnen so abgekanzelt zu werden, wie Sie das gerade getan haben. Sie sollten sich dafür schämen, wie Sie mit den Interessen der Demokratie umgehen.
Wer eine Petition schreibt, der macht sich auf den Weg, etwas zu verteidigen, von dem er glaubt, dass es in Gefahr ist. Wir sollten froh sein, dass es noch genug Menschen gibt, die noch nicht so eingeschüchtert sind, die sich das auch weiterhin trauen.
Kolleginnen und Kollegen, schade, dass Herr Kollege Welnhofer nicht mehr da ist, denn er hat ein besonderes Verhältnis zu unserer Verfassung, wie er erst kürzlich bei den Beratungen zu einem Verfassungsartikel der GRÜNEN gezeigt hat. Herr Kollege Welnhofer ist nämlich der Meinung, die Staatsorgane bräuchten sich nicht um die Verfassung zu kümmern. So eine Meinung zu haben, sich dann aber auf die Verfassung zu berufen. – Wenn Sie das nicht wahrhaben wollen, können Sie es gerne im Protokoll nachlesen, es wurde so gesagt. – Wir sind der Meinung, die Verfassung ist ein schützenswertes Gut. Dazu gehören auch Petitionen. Deshalb kann man Pe
Herr Minister Herrmann, Sie haben sich entlarvt. Sie sagen: Wir in Bayern haben es bisher mit dem bestehenden Recht geschafft, bei Aufmärschen der Braunen und des Schwarzen Blockes zu verhindern, dass diese aufeinandergeprallt sind. Das ist richtig, das hat funktioniert. Wenn dem aber so ist, warum brauchen Sie dann ein neues Gesetz? Das müssen Sie mir einmal erklären.
Sie verkünden hier mit stolzgeschwellter Brust, dass dank einer guten Polizei in Bayern feindliche Lager voneinander getrennt gehalten werden können – mit welchen Mitteln auch immer, darüber könnten wir einmal in aller Ruhe reden, das gehört aber jetzt nicht hierher. Wenn das schon jetzt funktioniert – Kollege Schuster und ich waren selbst ein paar Mal dabei, wir bewegen uns dann mit den Polizeibeamten, um zu sehen, wie man so etwas richtig macht –, warum wollen Sie dann ein neues Gesetz? Sie sagen selbst, es hat in Bayern besser funktioniert als in Berlin oder in Hamburg.
Das entlarvt Ihre Meinung, man brauche ein neues Gesetz. Das ist Schmarrn. Es hat schließlich bisher auch funktioniert. Deshalb glauben wir, das Gesetz ist abzulehnen. Wir meinen, Demokratiepflege muss anders geschehen, als Sie das hier tun. Wir sollten die viel beschworene bayerische Liberalität genau an dieser Stelle ansetzen: Leben und leben lassen. Das wäre ein Oberprinzip in Bayern gewesen. Darauf waren wir immer stolz. Warum nicht auch da: Leben und leben lassen, freie Meinungsäußerung, nicht in die Feigheit treiben? Menschen, gerade junge Menschen, reagieren spontan. Es sollte Sorge dafür getragen werden, dass sie spontan bleiben können und nicht in Angst leben müssen, dass sie irgendwann eine auf den Deckel kriegen und daraus später berufliche Nachteile entstehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sollten sich gut überlegen, ob man diesem Gesetz in dieser Fassung zustimmen kann. Ich bewundere manche von der CSU, dass sie ihren Finger dafür heben können. Ich bedaure das zutiefst und finde das schade.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns im Umweltausschuss ausreichend über das Gesetz unterhalten. Zusammenfassend ist zu sagen, es handelt sich um ein „Versuchsgesetz“, denn es handelt sich um einen Versuch, etwas zu regeln. Es ist ein untauglicher Gesetzentwurf, weil darin so viele Revisionsklauseln und so viel Wenn und Aber enthalten sind, dass man das Gesetz in dieser Form nicht brauchen kann bzw. sehr bald revidieren muss. Ich will das an einigen Punkten deutlich machen.
Für den Anwender ist es äußerst schwierig zu erkennen, welche Kosten auf ihn zukommen. Sie sollten sich Gedanken machen, ob folgender Fall richtig sein kann: Wenn einem Lebensmittelüberwacher des Landratsamtes eine Beobachtung mitgeteilt und die Angelegenheit überwacht wird, muss nichts gezahlt werden. Wenn der Bürger seinem Recht auf Information nachkommt und diese Mitteilung an einer anderen geeigneten Stelle abgibt und nachfragt, „darf“ er dafür zahlen. Schon das ist ein Witz.
Woher soll der Verbraucher denn wissen, wo die Untersuchung etwas kostet und wo nicht? Bei der Lektüre eines Gesetzes sollte man nicht unbedingt den „Juristen“ unter
an. Im Umweltausschuss gelang es wenigstens, einige Fragen über die Kosten beantwortet zu bekommen. Ich hätte mir gewünscht, dass der Gesetzentwurf der Staatsregierung Klartext spricht.
Das Gesetz stellt keinen Bürokratieabbau dar. Inzwischen gibt es nicht nur eine Kostenregelung für das Umweltinformationsgesetz, sondern auch eine für das Verbraucherinformationsgesetz. Wie kann der Verbraucher denn wissen, was Umwelt- und was Verbraucherinformation ist? – Ich meine, eine klare Kostenregelung wäre nötig, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher vorher wissen, wie viel ihr Informationsbedürfnis kostet.
Ja, in Berlin ist die CSU beteiligt. Sie hätten sich dafür einsetzen können, dass etwas Ordentliches kommt. Auch wenn Ihnen der Vorwurf nicht passt, Herr Meißner, so sind Sie doch in der Verantwortung für den Schmarrn, der aus Berlin kommt.
Wir bräuchten in Bayern ein vernünftiges Gesetz, aus dem die Verbraucherinnen und Verbraucher ersehen können, was zum Beispiel Daten über Lebensmittel oder über die Umwelt kosten. Schließlich gab es bereits extreme Auswüchse. Für ein paar Kopien wurden 200 Euro gefordert. Auf den Einspruch und eine Schriftliche Anfrage hin wurde dieser Betrag reduziert. Das darf aber nicht sein. Wir brauchen Klarheit für die Verbraucherinnen und die Verbraucher. Erfreulich ist es, dass in manchen Fällen die Information kostenlos herausgegeben werden soll. Der Betrag von 7,50 Euro pro angefangene Viertelstunde kann sich summieren, wenn ein Behördenmitarbeiter lange ermitteln muss. Die GRÜNEN hätten sich gewünscht, dass das Gesetz klarer formuliert wird.
Ein weiteres Thema sind die Gebühren für die Fleischhygiene. Die Kostendeckung ist sicherlich richtig, wenn sie risikoorientiert ist. Gleichzeitig kann die Verquickung von Kontrolle und Gebührenerhebung dazu führen, dass notwendige Kontrollen unterbleiben, weil man einem Betrieb die hohen Kosten bei mehrmaliger Kontrolle nicht zumuten will.
Genau da wollen wir eine Trennung, damit ganz klar ist: Pauschale für die Kontrollen – und dann intensive Kontrollen. Kostendeckende Kontrollen führen dazu, dass Kontrolleure sicher in vielen Fällen eine gewisse Zurückhaltung üben und dann notwendige Kontrollen nicht durchführen.
Wir enthalten uns und hätten uns in diesen Bereichen einen effektiven Bürokratieabbau gewünscht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Welnhofer, jetzt bin ich doch etwas überrascht. Ich war der Meinung, Sie sind Jurist und wissen, was Verfassung bedeutet. Ich bin kein Jurist. Wenn ich aber Ihr Verfassungsverständnis hätte, würde ich hier nicht sitzen wollen. Ich will Ihnen dafür auch den Grund nennen.
Moment, Herr Kupka, offensichtlich haben Sie nicht zugehört. Das kann ich auch verstehen, ich hätte auch nicht zugehört. Herr Kollege Kupka, ich darf Ihnen sagen, Herr Kollege Welnhofer hat gerade kundgetan, dass die Verfassung den Staat und seine Organe nicht bindet. Das ist der Umkehrschluss aus Ihrer Rede. Sie haben gesagt, das, was dort steht, sei eine Erklärung, dem müsse man nicht folgen. Es ist Semantik, so haben Sie es wörtlich gesagt.
Wer so argumentiert, braucht eigentlich gar keine Verfassung mehr.
Unabhängig davon will ich etwas deutlich machen. Wenn unsere Vorgänger mit Vorschlägen so umgegangen wären, wie Sie es machen, gäbe es keinen Umweltausschuss und kein Umweltministerium.
Das wurde von diesem Haus getragen, auch von Herrn Präsidenten Glück, der hinter mir sitzt, so wurde das damals eingeführt. Das war sicher ein wesentlicher
Schritt für den Klimaschutz, das will ich gar nicht verhehlen.
Nein, das haben wir nicht mit unserer Mehrheit beschlossen, das wissen Sie schließlich ganz genau. Das haben damals viele beschlossen, es war ein Konsens über alle Parteien hinweg, wenn ich Sie daran erinnern darf. Damals jedenfalls hat man sich nicht so zögerlich zum Wohle Bayerns verhalten, wie man das jetzt beim Klimaschutz tut.
Deshalb ist es richtig, dass man den Klimaschutz auch in der Verfassung verankert. Ich halte die Verfassung nicht für etwas Statisches, sondern für etwas Lebendiges. Wir wollen doch immer einen lebendigen Staat, wir wollen den Bürger auf diesem Weg mitnehmen. Deshalb gehört auch so etwas wie der Klimaschutz dazu. Ich darf Ihnen sagen: Wir werden aus diesem und aus mehreren anderen Gründen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zustimmen.
Ich möchte aber noch etwas anderes sagen. Derzeit reisen Sie doch durch die Lande, vor allem Ihr Ministerpräsident. Der Ministerpräsident spricht überall vom Staatsziel Klimaschutz. Wenn der Klimaschutz aber ein Staatsziel ist, warum kann er dann nicht in der Verfassung stehen?
Dann darf ich Ihnen dazu noch etwas anderes sagen. Der Ministerpräsident soll den Klimaschutz dann eben nicht so nennen. Wenn Sie draußen Reklame machen und darstellen, wie toll Sie sind und dass Sie etwas tun, warum wollen Sie den Klimaschutz dann trotzdem nicht in die Verfassung schreiben? – Sie wollen das nicht, weil es dann bindend wäre. Das ist doch das eigentliche Problem. So aber kann der Ministerpräsident immer noch nach dem Motto handeln: Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern? – Gestern war nämlich Wahlkampf, das ist etwas anderes.
Dazu muss ich noch eine andere Anmerkung machen. Sie lassen den Ministerpräsidenten in dieser Frage wirklich im Stich. Ist das hier derselbe Erosionsprozess, wie er bei Stoiber begonnen hat?
Sie lassen Ihren Ministerpräsidenten in dieser Frage doch eindeutig hängen. Der Ministerpräsident steht draußen, erklärt auf Kongressen, wie wichtig der Klimaschutz ist,
dass er ein Staatsziel ist. Wenn hier die GRÜNEN das Gleiche sagen und fordern, man sollte den Klimaschutz in der Verfassung auch festschreiben, dann verweigern Sie Ihrem Ministerpräsidenten die Gefolgschaft, wenn Sie das nicht tun.
Wir schließen jedenfalls daraus, dass Sie Ihrem Ministerpräsidenten die Gefolgschaft verweigern.
Man wird sehen, wer in dieser Frage recht behält.
Ich glaube, es ist notwendig, in Anbetracht der Situation, in der wir uns befi nden, ganz deutlich zu machen, was wir wollen.
Sie interpretieren, doch Sie lesen nicht, das ist Ihr Problem. Darüber möchte ich mich jetzt aber nicht auslassen. Ich sage, es ist dringend geboten, wenn man den Klimaschutz ernst nimmt, den Klimaschutz auch in die Verfassung aufzunehmen. Man hat im Übrigen viele Dinge, die notwendig waren, nachträglich in die Verfassung geschrieben, um die Verfassung zeitgemäß zu halten. Es geht nicht darum, irgendetwas hineinzuschreiben,
es sei denn, Sie sagen, der Klimaschutz sei völlig uninteressant. Das könnte man aus Ihren Worten auch folgern. Für Sie ist der Klimaschutz nur so ein Nebenprodukt, das man eben auch noch hat. In Wirklichkeit ist der Klimaschutz aber existenziell für dieses Land und seine Menschen.
Wissen Sie, über meinen CO2-Ausstoß brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, kümmern Sie sich lieber um Ihren Ausstoß, dann sind Sie gut bedient.
Ich wünsche Ihnen und uns, dass der Klimaschutz bei uns besser aufgehoben ist als bei Ihnen!
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz zeigt, wie schwierig es ist, EU-Richtlinien in das zu gießen, was notwendig ist. Die EU ist ursprünglich davon ausgegangen, dass der Druck der Bürgerinnen und Bürger in den Verfahren dafür sorgen wird, dass der Lärmschutz ernster genommen wird als bisher. Dem weicht jetzt die Staatsregierung aus. Wir behandeln anschließend gleich noch einmal einen Gesetzentwurf, der beweist, dass die Staatsregierung der Forderung, den Druck der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, ausweicht. Deswegen werden wir uns beim vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten, weil wir glauben, dass er nicht weit genug reicht ist und dass er vor allem nicht die Gesundheit der Menschen schützt.
Ich sage aber auch ganz kritisch, wer glaubt, mit Lärmschutzwällen und Lärmschutzfenstern dem Lärm begegnen zu können, irrt. Viel notwendiger wäre es, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen. Es ist grober Unfug, wenn die Industrie nach wie vor Fahrzeuge und Geräte herstellt, die erheblichen Lärm verursachen, wir aber mit Steuermitteln diesen Lärm bekämpfen. Bevor man eine solche EU-Richtlinie umsetzt, sollte man sich fragen, ob es nicht viel klüger wäre, dafür zu sorgen, dass die Industrie zum Beispiel für LKW’s Reifen herstellt, die um bis zu sieben Dezibel weniger Lärm verursachen, was sie nämlich tun könnte. Statt dessen werden Straßen und Schienen so eingehaust, dass es keinen Spaß mehr macht, dort zu fahren, weil man die Landschaft überhaupt nicht mehr sieht, was vor allem für die Eisenbahn gilt.
Meine Damen und Herren, wo waren die bayerischen Initiativen, in Europa dafür Sorge zu tragen, dass man das Problem auf diese Weise löst und es nicht den Kommunen überlässt, etwas dagegen zu tun? Das, was Sie jetzt machen, ist halbherzig. Erst auf Druck der Bürgermeister und der SPD haben Sie das Gesetz jetzt soweit geändert, dass die volle Last der Lärmkartierung nicht mehr
Deshalb ist im Gesetzentwurf festgelegt, dass für die Lärmkartierung und die Lärmaktionspläne für Ballungsräume und Hauptverkehrswege die Gemeinden zuständig sind, für die Lärmkartierung der Großfl ughäfen und der Bundesautobahnen das Landesamt für Umwelt und für die Lärmaktionspläne für Großfl ughäfen sowie für Hauptschienenwege und Bundesautobahnen die Regierungen, und das Landesamt für Umwelt – LfU -kann den Gemeinden die Lärmkarten kostenlos zur Verfügung stellen.
Das von der EU geforderte Vorgehen ist zweistufi g angelegt. In der ersten Stufe sind die Lärmkarten auszuarbeiten – auf die Details brauche ich nicht einzugehen, die sind Ihnen bekannt – und in der zweiten Stufe die Aktionspläne. Die zweite Stufe wird Mitte 2012 mit den Lärmkarten und 2013 mit den Aktionsplänen für weitere Bereiche erstellt. Die Aktualisierung muss alle fünf Jahre erfolgen. Deshalb muss man sich auf eine Fortschreibung einstellen. Die Kosten werden von der Bundesregierung für den Bund auf 39 bis maximal 72 Millionen Euro geschätzt, für unser Land Bayern auf etwa 15 Millionen Euro.
Die CSU hat sich ganz intensiv mit der ersten Stufe beschäftigt und kam zu der Überzeugung, dass man den Kommunen entgegenkommen könne, wenn das LfU die Lärmkartierungs- und die Aktionspläne übernehmen würde. Die Kommunen haben das mit dem Hinweis auf das Konnexitätsprinzip abgelehnt, weil dies bis zu den Umsetzungen reiche. Ich möchte nicht weiter auf das Konnexitätsprinzip eingehen. Wir haben es im Ausschuss eingehend diskutiert. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir ein sehr striktes Konnexitätsgesetz haben.
Die EU-Richtlinie sieht keine Lärmdefi nition vor. Deshalb schlagen wir vor, die Sanierungswerte der Straßen- und Schienenverkehrswege mit 70 bzw.60 dB(A) festzulegen.
Ferner wird im Gesetz geändert:
Erstens. Die immissionsschutzrechtliche Zuständigkeit für Anlagen innerhalb kerntechnischer Anlagen wird die Zuständigkeit vom Umweltministerium auf die Regierungen übertragen. Die Regierungen brachten bisher in diesem Bereich ihre Fachkenntnisse und Kompetenzen ein.
Zweitens. Die Zuständigkeit der Regierungen zur Genehmigung und Überwachung von Biogasanlagen und kleinen Anlagen zur Verbrennung von naturbelassenem Holz – also Hackschnitzelheizungen – soll auf die Kreisverwaltungen übertragen werden.
Drittens. Der Begriff „besonders überwachungsbedürftiger Abfall“ wird durch den Begriff „gefährlicher Abfall“, ein Begriff des EU-Rechts, ersetzt.
Aufgehoben werden verschiedene Artikel. Artikel 13, das Verbot, mit Hilfe von Geräten Schaltzeichen zu geben,
Lärmkartierung fristgerecht durchgeführt haben, steht jetzt eine Kostenerstattung an. Ich bezweifl e dass die Stadt München damit einverstanden ist, dass man ihr ein besonderes technisches Lärmschutzkonzept zur gemeinsamen Durchführung anbietet. Ich glaube, die Stadt München, die die Lärmkartierung fristgerecht durchgeführt hat, will die Kosten erstattet haben. Das gilt ebenso für die Stadt Augsburg, wobei hier schon eine Lösung gefunden wurde.
Der nächste Punkt sind die Lärmaktionspläne. Auch hier sind wir der Meinung, dass diese überregional energisch aufgestellt werden müssen. Es kann nicht angehen, dass die Kommunen für Staatsstraßen mit hoher Belastung, die durch ihr Gebiet verlaufen, Lärmaktionspläne aufstellen. Gerade beim ersten Schritt, bei dem es um stark befahrene Straßen und um die Ballungsräume geht, muss zentraler gearbeitet werden, um auf diesen hochbelasteten Strecken und in den Ballungsräumen Lärm zu vermindern. Ich hoffe, dass es hier nicht zu einem SchwarzerPeter-Spiel kommt, wie wir es beim Feinstaub und bei den Luftreinhalteplänen erlebt haben, bei dem die Aufgabe zwischen dem Innenministerium, den Regierungen und den betroffenen Kommunen hin und her geschoben wird, sondern dass man die Aufgaben sehr gezielt und sehr schnell löst und wirksame Lärmaktionspläne aufstellt. In diesem Punkt haben wir unseren Änderungsantrag auf Drucksache 15/10304 aufrecht.
Ich darf darauf hinweisen, dass drei Länder inzwischen die reine Staatslösung verfolgen, die wir gefordert haben. Unter anderem gehört Hessen dazu. Das ist bei diesem ersten Schritt zur Minderung des Umgebungslärms angemessen und richtig.
Es gibt jetzt noch zwei weitere und auch noch ein paar redaktionelle Änderungen, die wir selbstverständlich mittragen. Eine Änderung schlagen wir zu Artikel 12 vor. Sie wollen Artikel 12 gänzlich streichen. Nach Artikel 12 sind Verbrennungsmotoren von Krafträdern oder Verbrennungshilfsmotoren von Fahrrädern in der freien Natur verboten. Allerdings gibt es hierzu auch schon Ausnahmeregelungen. Wir befürchten, dass es bei der Streichung des Verbots in ruhiger und unberührter Natur zu einem stetigen Anwachsen von Krafträdern und motorisierten Maschinen kommt. Denken Sie nur an die neuesten Fahrzeuge wie kleine Bullys oder Quads, die jetzt den Berg hinauf und hinunter fahren. In den Alpen-Kommunen bestehen große Bedenken dagegen, dass wir diesen Artikel 12 streichen. Ich bitte um Aufrechterhaltung des Artikels 12 gemäß unserem Änderungsantrag.
Ein letzter Punkt, der uns große Probleme macht. Aus diesem Grund werden wir entgegen unseren früheren Abstimmungen bei der Gesamtabstimmung diesen Gesetzentwurf ablehnen. § 1 Nummern. 2, 4 und 5 sehen eine Änderung vor, wonach die Zuständigkeit für Atomkraftwerke und für Anlagen, die der Genehmigung nach
die Gemeinden trifft, sondern dass dies der Staat macht. Sie haben aber nicht dafür Sorge getragen, dass die Maßnahmen, die auf Grund dessen notwendig werden, auch der Staat übernimmt. Dabei lassen Sie die Gemeinden wieder im Stich. Das führt dazu, dass zu hohe Lärmschutzwerte angesetzt werden, damit die Kosten für die Kommunen nicht zu hoch werden. Das nennen wir Kneifen vor der Verantwortung.
Deswegen werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, sondern uns enthalten, weil wir glauben, dass das, was für die Kommunen getan wird, und auch das, was für die Bürgerinnen und Bürger getan wird, zu wenig ist. Es wäre viel wichtiger gewesen, Lärm, der erkanntermaßen krank macht, an der Quelle zu bekämpfen. Dort, wo die Lärmquelle nicht mehr bekämpft werden kann, sollte dafür Sorge getragen werden, dass die Lärmwerte nicht von den einzelnen Kommunen beliebig, sondern für ganz Bayern generell festgelegt werden. Es kann nicht in der einen Gemeinde der und in der anderen Gemeinde ein anderer Lärmschutzwert gelten – etwa nach dem Motto: Wir haben Geld und machen es so, dass die Bürger ihre Ruhe haben. Die nächste hat das Geld nicht. Die kann es sich in der Form nicht leisten. Dort darf es dann etwas lauter sein.
Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wäre es Aufgabe des Staates und somit unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Bürgerinnen und Bürger in ganz Bayern gleich behandelt werden und das sichergestellt wird, dass Menschen in Ruhe leben und vor allem in Ruhe schlafen können.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, in Bayern gibt es einen Wahlkampf-Slogan „Näher am Bürger“. – Der stammt aber nicht von uns, der stammt von dieser Seite des Hauses.
Wer behauptet, dass er näher am Bürger ist, aber gleichzeitig den Bürger scheut wie der Teufel das Weihwasser, wenn der Bürger sich in Verfahren einmischt, die ihn unmittelbar berühren, der beweist doch genau das Gegenteil!
Sie entlarven sich, Gott sei Dank, rechtzeitig selber!
Sie und Ihre Sprüche werden mit diesem Entwurf des Gesetzes entlarvt. Sie halten den Bürger heraus und
Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:
Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (Drs. 15/9658) – Zweite Lesung –
hierzu:
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von zehn Minuten pro Fraktion vereinbart. Ich darf als erstes Herrn Kollegen Ettengruber das Wort hierzu erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Der Herr Staatssekretär hat versucht, darzustellen, was die Triebfeder war. Aber überzeugend war das nicht.
Mit Verlaub: Wenn Sie aus der Pfl icht des Staates, Menschen zu beteiligen, ein Kannrecht machen, dann ist das kein Ausbau, sondern eine Reduktion von Bürgerrechten.
Herr Kollege Huber, ich als Abgeordneter darf Ihnen sagen: Wir wissen doch selber, wie es in Wirklichkeit abläuft. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Der Landrat als politisch Gewählter wird schon dafür sorgen, dass entschieden wird, wann die Bürger beteiligt werden und wann nicht. Das werden nicht seine Behörden entscheiden. Wenn es angenehm ist, wird eine Beteiligung gemacht. Wenn es nicht angenehm ist, dann wird abgewartet, ob jemand prozessiert. Das war ja mein Vorwurf.
Herr Kollege Ettengruber, das hat mit „Popanz“ überhaupt nichts zu tun; das ist die Realität.
Erstens wollen wir aus der zwingenden Beteiligung von Fachbehörden eine fakultative Beteiligung machen. Diese ist eine wesentliche Vereinfachung und dient der Beschleunigung der Verfahren. Wenn Sie aus dem kommunalen Bereich kommen, können Sie täglich die Verwaltungspraxis sehen. Da werden oftmals stereotype Verfahren abgewickelt, die so eigentlich gar nicht notwendig sind.
Ich bin Herrn Kollegen Ettengruber für seinen Hinweis sehr dankbar. Es ist so, dass die zuständigen Behörden nur bei ausreichenden eigenen Erkenntnissen und nach pfl ichtgemäßem Ermessen ihre Entscheidungen treffen können, ohne die Fachbehörden einzuschalten.
Wer anzweifelt, dass hier ordentlich gearbeitet wird, stellt sich gegen das Vertrauen in die Behörden in Bayern. Das ist in meinen Augen nicht gerechtfertigt. Die Nichtbeteiligung ist so, wie sie konstruiert ist, jederzeit gerichtlich nachprüfbar. Die Qualität der Verwaltungsentscheidungen ist in meinen Augen absolut gesichert.
Eine zweite Form der Verfahrensvereinfachung sehen wir darin, dass der Erörterungstermin nicht unbedingt zwingend, sondern ebenfalls fakultativ sein soll. Aber auch hier stellen wir uns – das bitte ich ganz klar zu sehen – nicht prinzipiell auf eine bestimmte Seite, sondern wir stellen es in das pfl ichtgemäße Ermessen der Behörden, zu erwägen, ob der Erörterungstermin oder eine andere Form der Beteiligung, zum Beispiel ein Behördengespräch, zielführender ist, um die Bedürfnisse der beteiligten Bevölkerung entsprechend zu berücksichtigen.
Nur dann, wenn ein Behördengespräch besser, einfacher und effi zienter ist, wird die Behörde im Einzelfall davon absehen, einen Erörterungstermin abzuhalten. Wir haben hier also die volle Nachprüfbarkeit. Es ergibt sich auch – und das streben wir an – eine Straffung der Verfahrensabläufe.
Der fakultative Erörterungstermin – nicht der zwingende – ist übrigens in anderen Bereichen des Umweltrechts schon gang und gäbe.
Herzlichen Dank für das Lob an unsere Wasserwirtschaft. Sie hat es verdient. Aber auch im Wasserrecht, das Landesrecht ist, ist der fakultative Erörterungstermin bereits verwirklicht. Das funktioniert wunderbar. Keiner regt sich auf, dass er nicht rechtzeitig informiert und eingebunden worden ist.
Was das Bundesrecht angeht, so ist es auch im Immissionsschutzgesetz verwirklicht. Auch in anderen Bereichen ist es so. Als Beispiele nenne ich das Bundesfernstraßengesetz und das Luftverkehrsgesetz. Das sind vergleichbare Konstruktionen, die seit Langem gut funktionieren.
Die EU – das möchte ich herausstreichen – fordert lediglich eine effektive Beteiligung der Öffentlichkeit, eine
stehen lassen. Aber wir sind ja auch nicht dazu da, uns gegenseitig Freude zu bereiten.
Frau Ministerin, ich frage Sie: War Ihnen oder der Bayerischen Staatsregierung bekannt, dass die Firma Siemens die sogenannte Gewerkschaft AUB massiv unterstützt hat, weil über verschiedene Betriebsratsmitglieder der Firma Siemens, die der IG Metall angehören, sehr wohl Dossiers, zum Beispiel vom Verfassungsschutz, vorlagen? Sind durch diese Dossiers der Staatsregierung auch Dinge über die Problematik AUB – also über die sogenannte Gewerkschaft und ihre Bestechlichkeit – und über Zuschüsse der Firma Siemens bekannt geworden?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten. Grund: Ein bisserl schwanger gibt es nicht. Entweder sagen wir zu diesem Dreckszeug konsequent Nein, oder wir sagen Ja. Eine Abgrenzung in der Natur ist nicht möglich. Wir wollen nicht nur Naturschutzgebiete schützen, sondern die ganze schöne bayerische Landschaft, deren Tiere und alle Wesen, die sich auf dieser Erde aufhalten. Das ist der Hauptgrund unserer Ablehnung.
Sie können den Bienen keine Schranken einbauen. Die fliegen in Naturschutzgebiete genauso wie woandershin. Wir können nicht Mikroorganismen vorschreiben, wo sie sich im Boden bewegen sollen.
Nein, das würden wir nicht tun. Deswegen bringen wir das Zeug nicht aus. Herr Kollege Meißner, wir machen es anders als Sie. Wir streuen den Menschen keinen Sand
Ich erspare mir den Hinweis auf § 22 Absatz 2 des Gentechnikgesetzes, wo die Konzentrationsklausel explizit formuliert ist.
Ich möchte auch klarlegen, dass das, was Sie fordern, derzeit schon Faktum ist. Faktum ist es deswegen, weil ein In-Verkehr-Bringen von EU-Behörden bereits geprüft wird. Auf EU-Ebene wird die Umweltverträglichkeit bereits geprüft, wenngleich ich zugebe, dass wir hier noch etwas mehr Transparenz brauchen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, führt solche Verträglichkeitsprüfungen bereits bei der Genehmigung von Freisetzungen im Einzelfall durch. Es prüft, ob die Umweltverträglichkeit gegeben ist.
Sie haben gefragt, wo unser Gegenvorschlag und unser Ansatz sind. Unseren Ansatz machen wir tatsächlich schon beim Anbau. Wenn jemand gentechnisch veränderte Produkte anbauen möchte, muss er es dem Standortregister melden. Danach kann gegebenenfalls eine Prüfung durch die Naturschutz- und die Gentechnikbehörden erfolgen, ob irgendetwas gegen den Anbau spricht.
Jetzt passen Sie gut auf. Ich sage etwas, worauf Sie vorhin nicht eingegangen sind. Nach dem derzeitigen § 34 a ist es so, dass wir beim Anbau nur innerhalb von FFH-Flächen die Prüfung durchführen müssen. Sie haben aber ständig ausgeführt, dass in der Nähe von FFH-Flächen oder Biotopen der Anbau geprüft werden müsse. Das ist derzeit nicht vorgesehen, wird aber ab 17. Juni mit einer neuen Definition des Projektbegriffs möglich werden.
Ab Mitte dieses Jahres wird also eine neue Situation eintreten, bei der diese landwirtschaftliche Tätigkeit mit GVO in der Nähe von solchen Gebieten zu prüfen ist. Wir erarbeiten gerade Vollzugshinweise, um diese neue Rechtssituation zu berücksichtigen. Sie können also all das, was Sie jetzt mit der Gesetzesänderung erreichen wollen, im normalen Vollzug des bestehenden Gesetzes realisieren.
Ihr Gesetzentwurf ist gut gemeint, aber in diesem Fall völlig überflüssig. Doppelt genäht hält halt nicht immer besser. Der doppelte Aufwand, die doppelten Strukturen sind in meinen Augen überflüssig, sie kosten bloß Geld und erhöhen den Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grunde ist das Gesetz sachlich überflüssig, rechtssystematisch falsch und vollzugstechnisch verfehlt. Deswegen rät die Staatsregierung, diesen Ihren Gesetzentwurf abzulehnen.
Vielen Dank, Herr Präsident.
Kolleginnen und Kollegen! Nein, ich schlage nicht zurück. Ich darf die Kollegin Paulig daran erinnern, dass ich im Bayerischen Landtag bin und die bayerischen Interessen vertrete
und dass wir als SPD in Bayern uns für ein gentechnikfreies Land Bayern entschieden haben. Dass im Bund aufgrund des Konstruktes etwas anderes entschieden wurde, wissen Sie ganz genau. Dass wir, wenn es nach uns gegangen wäre, das anders geregelt hätten, wissen Sie auch.
Herr Kollege Dürr, ich will kein Salz in die Wunden streuen; Sie wissen, dass ich Sie von der Position her schätze. Aber es war jemand ganz anderer, der uns das Ganze eingebrockt hat. Frau Künast hat die 0,9 % als gentechnikfrei eingeführt.
Wenn Sie das hören wollen, dann sage ich das gerne. Ich wollte es vermeiden, aber Sie können es so haben. Damit habe ich überhaupt kein Problem.
Jetzt lassen Sie sich nur Zeit! Seien Sie nicht so aufgeregt. Das geht auch anders.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns doch eines feststellen: Wir müssten die Debatte sowohl über den Antrag der GRÜNEN als auch über unseren Antrags von der letzten Woche gar nicht führen, wenn Ihr Minister Seehofer nicht die Zulassung von MON 810 zuerst gestoppt hätte, dann aber – ich sage das ganz bewusst – aufgrund von Halbwahrheiten aus der Industrie und ohne Prüfung dessen, was ihm vorgelegt wurde, zum Entsetzen aller Fachleute die Genehmigung wieder erteilt hätte. Dann brauchten wir das alles heute gar nicht zu diskutieren. Da brauchen wir gar nicht lange herumzureden, der Schuldige ist bekannt.
Nein, jetzt nicht.
Ich frage weiter: Wo ist das im Gentechnikgesetz ausreichend geregelt? Es ist nicht geregelt, weil ein Abstand von 150 oder 300 Metern nicht ausreicht, um besonders schützenswerte Gebiete vor Gentechnikeinträgen zu schützen. Das wissen wir aus vielen Untersuchungen in Bayern und darüber hinaus.
Wenn Sie, Herr Staatssekretär Huber, sagen, dass nach dem neuen Gentechnikgesetz zu prüfen sei, ob es Vorbehalte gegen diesen Anbau gibt, dann sind wir am Kernpunkt der Frage. Herr Seehofer hat es nicht geprüft. Er hat ohne die Prüfung des Bundesamtes für Naturschutz die Genehmigung für MON-810-Anbau im Jahr 2008 erteilt. Er hat diese Genehmigung trotz der massiven Kritik des Bundesamtes für Naturschutz erteilt. Insofern muss ich sagen, dass das Gentechnikgesetz nicht ausreicht. Wenn Sie über das Gesetz wirksame Regelungen treffen wollen, dann warte ich weiter auf die Vorschläge und Initiativen der CSU-Fraktion.
Bis heute wurden mir, obwohl dies von Dr. Heublein am 13. März 2008 im Ausschuss zugesagt wurde, keine Unterlagen über die Verträglichkeitsprüfung in Unterfranken zugesandt. Ich sehe nicht, dass Sie das bei den FFHGebieten in Unterfranken ausreichend geprüft hätten. Bis heute liegt mir nichts dazu vor.
Die verbleibenden 40 Sekunden gelten meiner geliebten scheinheiligen SPD. Man kann nicht gänzlich gegen Gentechnikanbau sein und im Bundestag dafür stimmen.
Aha, die bayerische SPD! Im Bundestag hätten Sie im März die Gelegenheit gehabt, dem Antrag der GRÜNEN zuzustimmen und den MON-810-Anbau in Deutschland gänzlich zu verbieten.
Aber sei es so! Ich begrüße jeglichen Lerneffekt eines Herrn Präsidenten Alois Glück. Bei Ihnen, Herr Meißner, wird irgendwann auch der Lerneffekt einsetzen. Ich freue mich auch, dass die SPD in Bayern etwas dazugelernt hat.
Frau Paulig, beim letzten Satz stimme ich Ihnen völlig zu. Allerdings kann ich verstehen, dass man bei Ihnen etwas aufgeregt ist, wenn ich es von Ihnen selbst auch nicht erwartet hätte, weil Sie hier eine so alte Häsin sind.
Sie hätten mir genau zuhören sollen. Ich habe gesagt, Frau Künast hat uns die 0,9 % eingebrockt. Das ist einer der für mich so berühmten Brüche, der das Ganze unglaubwürdig macht. Sie wissen genau, wie das Ganze entstanden ist. Frau Künast hat damals bei den Verhandlungen gesagt, wichtig für sie sei alles unter 1 %. Das bedeutet aber nicht gentechnikfrei, sondern mit Gentechnik verseucht. Das ist das, was ich Ihnen vorhalte – nicht Ihnen, sondern der Frau Künast, denn ich weiß nicht, wo Sie in dieser Frage stehen. Und nur das habe ich gesagt und sonst nichts.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Ihrer Eingangsbemerkung, Kollege Meißner: Wenn Sie weiterhin so am Willen der Bevölkerung vorbeiregieren, wie Sie das auch in der Kernenergie ständig tun, dann können Sie schneller in der Opposition sein, als Sie denken.
Das als Punkt 1. – Punkt 2: Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, wissen Sie, mir kommt das Ertüchtigen von Kernkraftwerken immer so vor: Als ich 16 Jahre alt war, habe ich Mopeds frisiert. Dann sind sie schneller gefahren. Aber sie waren auch schneller kaputt. Meistens sind bei diesem Spiel die Motoren hopsgegangen. Wenn Sie genau hinschauen, stellen Sie auch fest, dass hochgezüchtete Rennmotoren heute auch öfter kaputtgehen als normale VW-Motoren. Das liegt wohl daran, dass man das Letzte aus der Technik herausholt.
Dieses Herausholen des Letzten geschieht jetzt auch bei Kernkraftwerken, die nicht mehr die jüngsten sind. Wissen Sie, wenn Sie ein Kernkraftwerk so konzipieren, dass Sie unterhalb der Leistung bleiben können, weil Sie die 100 % nicht brauchen, dann ist das okay. Aber wenn Sie nachträglich ertüchtigen, wie man das so schön nennt – in Wirklichkeit ist das nichts anderes als das Frisieren eines Mopeds –, dann sage ich Ihnen, dass Sie sich in eine nach unserer Einschätzung etwas schwierige Situation begeben, die nicht mehr so genau kalkulierbar ist, wie das grundsätzlich einmal geplant war.
Dazu sage ich Ihnen, Herr Kollege, dann auch: Sie sind es doch mit Ihrem versuchten Wortbruch nach dem Koalitionsvertrag, die die Unternehmen ermutigen, solche Verfahren wieder aufleben zu lassen.
Das Verfahren hat geruht, weil man sich bei den Kraftwerksbetreibern überlegt hat: Lohnt sich das überhaupt
was die Einschätzung der Kernenergie betrifft, bzw. Sie ziehen sich auf Ihre Ideologie zurück. Wenn Sie der öffentlichen Debatte genau folgen, dann merken Sie, dass wir auf ein ernsthaftes Problem bei der Stromversorgung hinsteuern und dass man letztlich gefragt wird, wenn man so ehrlich ist zu sagen, dass es für eine längere Zeit, als Sie sich das mit aller Kraft wünschen, ohne Kernkraft nicht gehen wird. Aber das am Rande.
Zur Sache selbst: Es geht um die schon lange geplante Erhöhung der Leistung von Gundremmingen, und zwar B und C. Das ist ein Antrag nach § 7 des Atomgesetzes, der seit 1999 läuft. Das ist ein Beweis dafür, dass das deutsche Atomrecht es erfordert, alles gründlich abzuprüfen. Der Antrag läuft seit 1999. Aus meiner Sicht ist die Kinderkrebsstudie, die mit diesem Antrag und mit dem seit 1999 laufenden Verfahren überhaupt nichts zu tun hat, für Sie der willkommene Anlass, dieses Thema jetzt, kurz bevor ein entsprechender Bescheid ergeht, noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen.
Ich kann Sie politisch verstehen. Sie sind auf Ihre Rolle festgelegt. Ich halte aber fest, dass diese Genehmigung auf der Basis der gültigen Strahlenschutzverordnung erfolgt. Die Bundesregierung hat festgestellt, dass auch im Lichte dieser Kinderkrebsstudie, die Sie zitiert haben, kein Anlass gesehen wird, die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung zu verändern. Das Risiko wurde wirklich mit aller Sorgfalt – ich sage fast: Länge mal Breite – durchgeprüft mit dem Ergebnis, dass kein Hinweis auf eine signifikante, also messbare Veränderung der Strahlenbelastung in der Umgebung festzustellen ist.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Dringlichkeitsantrag, mit dem wir die Staatsregierung auffordern, den Anbau von Genmais MON 810 auf staatlichen Flächen sofort und vollständig zu beenden
und in Übereinstimmung mit europäischem und deutschem Recht die Regierungen anzuweisen, den Anbau von Genmais MON 810 auf privaten Flächen sofort zu verbieten, wollen wir Ihnen die Möglichkeit einräumen – vor allem den Landwirten unter ihnen, die bisher immer von Hinweisen geplagt wurden wie: Das geht ja nicht, nun auch diesen Mais rechtlich auf solidem Boden verbieten zu können.
Herr Minister Dr. Bernhard, wir wollen Ihnen helfen; er ist nicht mehr da. Sie haben gesagt, Seriosität der Politik sei wichtig.
Ja, es freut mich, dass er da ist, denn bei Marcel Huber ist dieses Thema an sich in guten Händen.
Wenn wir könnten, so wurde bisher in der CSU-Fraktion argumentiert, würden wir es verbieten. Selbst die Chiemgauer Landwirte und Abgeordneten haben gestern einen Treueschwur zur Gentechnikfreiheit Bayerns abgelegt.
Ich bin gespannt, wie Sie sich heute verhalten werden, Herr Kollege Stöttner, bei der namentlichen Abstimmung. Daran werden wir messen, was Sie wirklich wollen und was Sie den Menschen draußen in Zeitungsartikeln alles erzählen. Wir sind der festen Überzeugung, dass das, was wir Ihnen in unserer Begründung an Rechtsgrundlagen mitliefern, ausreichend ist, dass die Bayerische Staatsregierung die Bezirksregierungen anweisen kann, die Aussaat jetzt noch zu verhindern. Die Möglichkeit besteht noch, weil der Mais gerade erst am Beginn der Aussaat ist, wenn überhaupt, weil die Witterung das zum Teil gar nicht hergibt. Manche haben schon ausgesät. Aber wenn man genau hinschaut, wer MON 810 ausgesät hat: keiner. Und dort, wo es möglich wäre, kann man es unterbinden, es ist nur eine Frage der Glaubwürdigkeit. Bisher haben Sie ja immer gesagt: Wir können es nicht verbieten. Jetzt weisen wir Ihnen einen Weg, wie man es verbieten kann,
und jetzt sind wir gespannt, was Sie machen. Wir wollen die Nagelprobe machen: Wie halten Sie es mit der Wahrheit? Sie erzählen landauf, landab, Sie würden ja. Da gibt es einen Meinungswandel, den wir begrüßen. Probieren wir es doch einmal aus. Wenn das, was wir und die Juristen meinen, nicht trägt, dann lassen wir uns beanstanden. Aber warum haben Sie sonst immer den Mut, und ausgerechnet bei einer solch existenziellen Frage wie
Die SPD fordert, dass wir den Anbau von MON 810 auf staatlichen Flächen sofort beenden. Ich bilde mir ein, dass ich mir im Gegensatz zu Ihnen vertiefte Gedanken gemacht habe. Das bedeutet, dass Sie die Sicherheit und die Grundlagenforschung außen vor lassen wollen. Darauf komme ich gleich zurück.
Was den Anbau auf privaten Flächen und den juristischen Streit darüber betrifft, den Sie angedeutet haben, verweise ich auf unseren Staatssekretär Huber, der dazu sprechen will.
Politisch sage ich Ihnen eines: Sie haben die Forderung des Kollegen Brunner und von mir vernommen: Wir sagen, auch zu unserem Landwirtschaftsminister Josef Miller: Wir wollen in diesem Frühjahr bei den Landessortenversuchen keinen zusätzlichen Anbau. Wir wollen aber ganz ausdrücklich – und sagen das als Fraktion zu unserem Minister –, dass wir beim Langfristanbau und bei der Forschung, die wir seit sieben, acht Jahren betreiben und wo wir noch zwei Jahre brauchen, bis Erkenntnisse vorliegen, auf die wir lange Jahre gewartet haben, was auch hier im Haus fraktionsübergreifend so gesehen worden ist, im Geschäft bleiben. Das Problem ist also auf der Seite der SPD-Fraktion die unseriöse Auseinandersetzung mit der Thematik. Alle Fraktionen haben diesen Langfristanbau mitgetragen.
Diese unkontrollierte Produktion hat ihren Preis, und das werde ich Ihnen gleich beweisen.
Ich möchte hinweisen auf den Antrag Drucksache 15/1298 von der SPD von Ende Juni 2004. Da beantragen Maget, Lück und Fraktion:
… im Rahmen des auf staatlichen Versuchsfeldern vorgenommenen Anbaus von BT-Mais die wissenschaftliche Begleitforschung dahingehend auszuweiten, dass ein in der Versuchsanstalt für Tierernährung in Grub vorzunehmender Langzeit-Fütterungsversuch mit dem gentechnisch veränderten Mais vorzunehmen und einzubeziehen ist.
Wenn sich einer hier herstellt, muss er schon sagen, wie Sie bis jetzt argumentiert haben.
Antrag Nummer zwei: Drucksache 15/6049, ein hervorragender Antrag unserer Fraktion, zugestimmt von der SPD-Fraktion.
Das ist schon wichtig. Mit ihm wollen wir die Forschung im Bereich der Bienen beibehalten und auch vertiefen. Die
und die nun in eine neue Leibeigenschaft in Abhängigkeit von einzelnen Unternehmen geführt werden.
Herr Kollege Meißner, wir meinen es wirklich ernst. Wir meinen, wir hätten hier eine Chance, ein deutliches Signal zu setzen. Dann verstehe ich aber nicht, warum Sie dieses Signal nicht mittragen, obwohl in Ihren Reihen die Zweifel immer mehr werden.
Jeder von Ihnen trägt seine Zweifel in sich bei dieser Frage, und das ist gut so. Das heißt, dass Sie sich in der letzten Zeit mit dem Thema noch einmal beschäftigt haben. Wir wollen Ihnen nicht vorwerfen, dass da Wahlen eine Rolle spielen. Nein, ich glaube an die Ernsthaftigkeit und an die Erkenntnis, dass das Land Bayern dieses Zeug nicht braucht.
Lassen Sie uns also dafür sorgen, dass wir mit diesem Rechtskonstrukt, das wir Ihnen aufzeigen, einen gemeinsamen Weg beschreiten. Wenn Sie jetzt sagen: Forschung und was da meistens kommt, dann sage ich Ihnen: Lassen Sie uns in Labors forschen, in der Sicherheit der Abgeschlossenheit. Sie können Labors heute auch in der Größenordnung bauen, die dafür notwendig sind ich will Ihnen auch dieses Argument gleich zerlegen, das da meistens kommt.
Es gibt für alles ein Für und ein Wider. Aber in der Frage, wo Sie bisher immer gesagt haben, Sie würden es ja verbieten, wenn Sie könnten, versuchen wir Ihnen einen Weg zu zeigen, der juristisch nach unserer Meinung sauber und abgesichert ist. Wenn Sie den verweigern, stellt sich uns die Frage, wie glaubwürdig Sie in Ihrer Aussage wirklich sind.
Das wollen wir heute auf den Prüfstand stellen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Meißner, Erkenntnisprozesse dauern beim einen ewig und bei manchen geht es schnell.
Sie gehören zu der Sorte, die Gefährdungspotenziale ewig mit sich herumschleppen oder herumtragen, zwar gerne darüber reden, aber nicht erledigen.
Ich werbe dafür, dass wir diesen Weg versuchen. Wo Ihr Problem ist, verstehe ich nicht, muss man auch nicht verstehen. Sie dürfen manchmal nicht so, wie Sie wollen. Aber das ist Ihr Problem, nicht meines. Wenn hier gesagt wird, man hätte im Bund etwas verhindern können, Frau Kollegin Paulig, da geht es uns manchmal so wie Ihnen und manch anderem auch hier im Haus, dass wir uns als Parlamentarier für Bayern verpflichtet fühlen und deswegen bayerische Entscheidungen treffen. Da geht es Ihnen nicht anders wie uns.
In Punkt 2 wird gefordert, den Anbau von Genmais MON 810 auf privaten Flächen sofort zu verbieten. Wir haben die Rechtsmeinung dazu verfolgt und werden diesem Punkt zustimmen. Zumindest sollte man es versuchen. Wenn Bayern mutig ist, versucht es das und schaut, ob Widersprüche oder Klagen von Monsanto oder anderen Firmen kommen. Dieser Anbau bringt keinen Vorteil für die Landwirtschaft, sondern schädigt vielmehr deren Absatzmöglichkeiten, und wenn man die Auswirkungen auf die gesamte belebte Umwelt sieht, Wasser, Böden, Tier- und Pflanzenwelt, dann würde ich sagen: Sofort Stopp!
Ich erlaube mir abschließend aber trotzdem noch einmal eine kurze Bemerkung zur SPD. Ich habe nachgeforscht. Da gibt es den Antrag der Bundes-GRÜNEN auf der Bundestagsdrucksache 16/7835, in dem das Einfuhrverbot von gentechnisch verändertem Mais MON 810 und der Verkaufsstopp von MON 810-Saaten gefordert wird. Dieser Antrag wurde im Bundestag am 13.03.08, wie auch in allen vorbereitenden Ausschüssen, von der SPD abgelehnt. Wir hätten dadurch die Chance gehabt, auf Bundesebene diesen Anbau überhaupt zu verhindern, so ähnlich wie es in Frankreich, Griechenland, Polen oder anderen Ländern geschehen ist. Dass es dazu nicht kam, bedauere ich.
Ebenso bedauere ich die Verschlechterung bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes. Aber darüber haben wir unsere Meinung auch schon ausgetauscht. Dennoch stimmen wir dem Antrag zu, weil wir überzeugt sind, dass sich Bayern nicht als einziges West-Bundesland exponieren muss, dass auf knapp 100 Hektar Genmais angebaut werden kann. Insofern ist der Antrag der SPD hilfreich.
So billig geht’s bei Ihnen gar nicht.
Nein, er kann dazu gerne selber reden.
Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, Sie können uns doch nicht unterstellen, dass wir gar nichts wollen.
schen Weg, indem wir die Versuche auf das unbedingt notwendige Maß zurückführen, aus zwei Gründen: Erstens, weil wir sagen, dass der Versuchsanbau von staatlicher Seite gemacht werden muss. Wir machen fast nur noch Sicherheitsversuche, weil die Langzeiterfahrungen fehlen. Es war Frau Künast, die MON 810 in Deutschland zugelassen und eingeführt hat. Das ist die erste Feststellung.
Und zweitens, ich wundere mich, mit welcher Gelassenheit der Abgeordnete hier zitiert. Ich könnte reihenweise Abgeordnete von Ihnen zitieren, die sich hier an dieser Stelle für den Versuchsanbau ausgesprochen haben. Das wäre kein Problem. Lesen Sie es selber nach. Wenn Sie sagen, Sie wollen Gefahren abwenden, vor vier Wochen hat die Bundestagsfraktion einen Antrag der GRÜNEN abgelehnt. Warum reden Sie hier mit zwei Zungen? Schauen Sie in Deutschland, wer beim Anbau von Genmais an erster Stelle steht. Das ist das Land Brandenburg mit 1963 Hektar. Der Landwirtschaftsminister kommt von der SPD.
Den zweiten Platz belegt Sachsen – da ist die SPD mit an der Regierung – mit 1025 Hektar. Dann kommt Mecklenburg-Vorpommern – der Minister ist von der SPD – mit 988 Hektar. Selbst dort, wo der Parteivorsitzende zu Hause ist, in Rheinland-Pfalz, betreibt die dortige Landesregierung nicht auf 1,9 Hektar Versuchsanbau wie wir, sondern auf 2,7 Hektar.
Herr Wörner, ich sage Ihnen, Sie nehmen das selbst nicht ernst. Sie zeigen, dass Sie nirgendwo ernst genommen werden. Sie nehmen sich selbst nicht ernst und werden in Ihrer eigenen Partei auch nicht ernst genommen. Schicken Sie denen doch einmal die Ergebnisse zu, die Sie hier an die Wand malen, damit das übernommen wird. Helfen Sie dort mit, wo Ihre Kollegen auf nahezu 2000 Hektar tätig sind, dass dort zurückgeführt wird und nicht bei uns, wo wir uns auf das geringste mögliche Maß zurückgezogen haben.
Ich fasse zusammen: Dort, wo die SPD regiert, wird Gentechnik am meisten ausgebracht.
Selbstverständlich möchte ich darauf antworten. Natürlich haben wir den Bericht genau gelesen. Wenn Sie sorgfältig zugehört hätten, aber dazu sind Sie viel zu aufgeregt, das kann ich auch verstehen – –
Ich muss Ihnen sagen, Sie haben geschrieben: Wir brauchen das nicht und wir wollen das nicht – gentechnisch veränderten Mais. Sie haben geschrieben, die Landessortenversuche werden eingestellt und in einem Nebensatz am Schluss erwähnt, dass Sie die Langzeitversuche fortführen wollen.
Sie versuchen, den nicht so genau im Detail Bescheid wissenden Menschen Sand in die Augen zu streuen. Darum habe ich das so gesagt, genau so habe ich das formuliert. Lesen Sie das nach.
Und was den Bund angeht: Die SPD Bayern hat einen klaren Beschluss, den wir im Bund umzusetzen versucht haben. Das ist uns nicht gelungen. Das wollen wir gar nicht bestreiten oder schönreden. Wir haben in der bayerischen SPD den Beschluss, dass das, was wir hier machen, vollzogen wird. Die Fraktion hat diesen Beschluss mitgetragen. Denn alleine macht bei uns keiner einen Antrag. Das ist ähnlich wie bei Ihnen auch.
Stimmen Sie unserem Antrag zu, dann haben Sie den Makel, privatisieren zu wollen, los.
Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer dagegen dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Parteien. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist der Antrag abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Ludwig Wörner u. a. u. Frakt. (SPD) Trinkwasser schützen und als Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge sichern (Drs. 15/9524)
Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Notwendigkeit dieses Antrags muss man vor dem Hintergrund des historischen Ablaufs sehen. Ich will Ihnen das kurz schildern, damit Sie verstehen, warum wir diesen Antrag gestellt haben.
Vor den Kommunalwahlen hat der CSU-Vorsitzende Münchens mit der CSU in München gepredigt, man müsse die Stadtwerke und somit die Wassergewinnung privatisieren. Im Zusammenhang mit der Kommunalwahl hat er dann kalte Füße bekommen und diese Forderung zurückgezogen. Allerdings hat er vergessen – der Münchner Parteivorsitzende ist jetzt in Bayern Umweltminister –, auch diesen Antrag wieder zu beerdigen.
Dieser Antrag enthält im Kern nichts anderes, als die Privatisierung des Quellenschutzes. Wer die Quelle oder den Schutz der Quelle privatisiert, privatisiert im nächsten Schritt auch das Trinkwasser.
Deswegen waren wir umso verwunderter, dass der Antrag im Ausschuss abgelehnt wurde. Man muss sich auf der Zunge zergehen lassen: Wenn die Kolleginnen und Kollegen der CSU samstags in den Bierzelten und sonst wo den Finger zum Schwur gegen die Privatisierung des Trinkwassers heben, haben sie offensichtlich immer drei Finger dabei drunten. Anders kann man sich das nicht erklären. Sonst hätten Sie diesem Antrag zustimmen müssen.
Man kann doch der Forderung zustimmen, dass man sich zum Schutz des Grund- und Trinkwassers, zum Schutz der Quelle und zur Schonung der bayerischen Wasservorräte bekennt. Wer kann denn solchen Forderungen nicht zustimmen?
Weiter ist von einer ausreichenden und gesicherten Versorgung der Menschen in Bayern mit Trinkwasser von hoher Qualität zu erschwinglichen Preisen die Rede. Warum kann da die CSU nicht zustimmen? Warum kann sie außerdem nicht zustimmen, dass die Trinkwasserversorgung als Kernbereich der kommunalen Daseinsvorsorge und die Stärkung der Trinkwasserversorgung ge
Malen Sie doch nicht immer den Teufel an die Wand. Nehmen Sie es so, wie es jetzt ist. Das ist Ihre Politik, aber stellen Sie es doch einmal positiv dar.
Jetzt möchte ich noch einen Satz zu den Schutzgebieten sagen, um die es Ihnen geht. Für uns steht ganz klar fest: Sie müssen so groß wie nötig, aber auch so klein wie möglich sein. Wir wollen nicht immer Ihre Prozentzahlen. Sie müssen immer Fläche, Einwohner und Bedarf zueinander ins Verhältnis setzen. Dann kommen Sie zu einem richtigen Ergebnis. Schauen Sie nach Baden-Württemberg, ich wohne in der Nähe dieses Landes. Dort haben wir das Problem, dass große Gebiete ausgewiesen werden, wie Sie es wollen, dass dann aber die Handlungsfähigkeit eingeschränkt ist.
Natürlich gibt es Schwierigkeiten, die wir nicht verhehlen wollen. Bisher hatten wir das Problem mit der Sozialpflichtigkeit und der Beratung der Bewirtschafter gut im Griff. Es gibt aber zwei Punkte, die beachtet werden müssen, nämlich die Qualität und höhere Anforderungen in bestimmten Gebieten wie Karst, Jura und dergleichen. Dort müssen wir prüfen, ob wir bei Gebäuden eine Unterstützung geben können. Darüber müssen wir uns unterhalten, darüber müssen wir nachdenken. Diese Entwicklung ist neu. Dieses Problem kann aber zum Teil gemeinsam gelöst werden.
Ich darf zum Schluss kommen. Die Beschlusslage ist klar. In allen fünf Ausschüssen wurde der Antrag abgelehnt. Der Antrag geht ins Leere. Wir stehen beim Trinkwasser klar zur Daseinsvorsorge.
In allen Punkten sind wir uns im Wesentlichen einig, bis auf die paar Punkte, die Sie immer wieder nennen. Ich will es nicht mehr wiederholen. Das Ergebnis ist eindeutig: Den Antrag müssen wir ablehnen.
Herr Staatssekretär! Herr Kollege Guckert, ich will eines deutlich machen: Als Münchner sage ich Ihnen, dass wir diejenigen sind, die das beste Trinkwasser haben, und deswegen verteidigen wir es auch so.
Wir wollen daran nicht herumdrehen lassen. – Herr Kaul, Sie müssen in Unterfranken dafür sorgen, dass die Pestizide aus dem Trinkwasser verschwinden. Wir haben sie gar nicht erst drin.
Wir werben ganz ausgezeichnet für unser Wasser. Wir wollen aber eines: dass die Wasserschutzgebiete fest in staatlicher Hand bleiben, wie es im Übrigen der Städtetag, der Landkreistag und alle kommunalen Spitzenverbände fordern. Wir wollen, dass die Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten und die Vergabe von deren Bewirtschaftung nur vom Staat selbst gemacht werden. Das hat die Anhörung ergeben. Ich bitte, nicht darum herumzureden und herumzueiern. Bekennen Sie sich zu unserem Antrag; dann müssen Sie nicht ständig so komi
ein paar Postulate vortragen, damit Sie sehen, wohin wir wollen.
Ich rede jetzt nicht davon, dass die Kommune alles machen muss. Die von der Kommune verantwortete Trinkwasserversorgung bleibt aber ein unangetastetes Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Davon gehen wir nicht weg. Jegliche Liberalisierung auf dem Wassermarkt werden wir sicherlich nicht dulden, weil wir wissen, dass die Wasserversorgung bei den Kommunen in guten Händen ist.
Wir werden auch keine Vollprivatisierung anstreben oder zulassen. Ich bin allerdings davon überzeugt, dass es im Einzelfall Sinn macht, Aufgaben im Sinne der Inanspruchnahme einer Dienstleistung Dritter an Dritte zu vergeben, um Aufgaben unter kommunaler Oberhoheit besser erledigen zu können, als sie in kleinen Gemeinden manchmal erledigt werden können.
Aber wie man das tatsächlich konkret macht, entscheiden die Bürger und die Kommunen selbst. Die Behauptung, dass die hoheitliche Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten total abgeschafft werden soll, ist schlicht und ergreifend falsch. Wir werden uns allerdings intensiv darüber Gedanken machen – dazu gibt es, wie Sie vielleicht auch gemerkt haben, derzeit schon Abstimmungen mit den Spitzenverbänden –, wie wir den Trinkwasserschutz verbessern können, indem wir Verträge zwischen den Betroffenen anregen.
Ich bitte, jetzt ganz genau zuzuhören; denn das ist wirklich wichtig. Wir reden jetzt nicht vom Quellschutz. Wir reden auch nicht darüber, dass wir die hygienische Sperrzone II, also den hoheitlichen Schutz des Trinkwassers, außer Kraft setzen wollen oder dass wir hier privatisieren wollen, sondern wir reden davon, dass wir in der weiteren Schutzzone, also in der Zone III der Wasserschutzgebiete, die Vorsorgemaßnahmen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft vertraglich regeln und für einen angemessenen Ausgleich sorgen wollen.
Wir wollen das sauber auseinanderhalten. Die Zone III ist eben keine hygienische Sperrzone. – Das heißt, dass die Regeln für die Zonen I und II, die jetzt schon im Gesetz stehen, unangetastet bleiben und dass wir dort, wo es nur darum geht, prophylaktisch tätig zu sein, Erwerbseinbußen in der Land- und Forstwirtschaft ausgleichen lassen wollen, und zwar durch individuell abgestimmte Verträge, ohne dass wir hierzu eine gesetzliche Regelung brauchen.
Diese Verträge sind individuell aufgrund der Gegebenheiten vor Ort abzuschließen. Die Akzeptanz wird dadurch wesentlich erhöht, und die Verfahren werden beschleunigt. Ich bin mir dessen ganz sicher, dass wir diese Ziele
Antrag der Abg. Dr. Christoph Rabenstein, Peter Hufe, Adelheid Rupp u. a. u. Frakt. (SPD) Ausbau der wissenschaftlichen Bibliotheken in Bayern zu innovativen Informationszentren 8. Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik (Drs. 15/8206)
Bevor ich die Aussprache eröffne, stelle ich fest, dass die SPD-Fraktion zu Tagesordnungspunkt 11 – das ist der Antrag auf Drucksache 15/8202 – namentliche Abstimmung beantragt hat. Ich bitte, das bekannt zu geben.
Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Dr. Rabenstein.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Es ist geradezu ein Trauerspiel, was hier läuft. Offensichtlich ist die CSU einfach nicht lernfähig. Das könnte uns als Opposition ja eigentlich gefallen.
Sie uns auf freiwilliger Basis ein Alleinstellungsmerkmal entwickeln nach dem Motto: Bayern bleibt gentechnikanbaufrei.
Könnten wir dies erreichen, wäre das der größte Schritt für die Landwirtschaft. Wir könnten den Bauern für lange Zeit und in die Zukunft hinein die Existenzgrundlage sichern. Machen Sie mit bei unserem Antrag.
Herr Minister, ich darf Ihnen auch noch Folgendes sagen. Ich bin nicht der große Wissenschaftler.
Eines habe ich aber gelernt. Wenn ich Organismen mit Toxinen beeinflusse, kann ich nicht von vornherein sicher sagen – das haben Sie in Ihrer Rede auch zugegeben –, ob davon auch andere Mikroorganismen berührt werden. Inzwischen haben wir deutliche Hinweise darauf. Wollen Sie sagen, dass der Boden besser wird, wenn Sie Mikroorganismen im Boden zerstören bzw. im wahrsten Sinne des Wortes mit Toxinen vergiften? Wie soll das funktionieren? Das müssen Sie mir noch einmal erklären. Vermutlich werden Sie damit ein paar Probleme bekommen.
Das nächste Problem will ich Ihnen auch gerne schildern. Sie sagen, Sie machen diese Versuche zum Zweck der Sicherheitsforschung.
Was war dann mit der Vally, die Sie am Feld haben liegen lassen, weil Sie nicht richtig abgeerntet haben? Eine Schlamperei ist das! So etwas lassen Sie zu. Die Vally lassen Sie auf den Feldern liegen, damit sie die Tiere fressen und die Menschen mit heimnehmen.
Herr Fraktionsvorsitzender, falls Sie es nicht wissen, die Vally ist eine Kartoffel, aber das ist mehr für Insider. Woran Sie denken, kann ich mir gut vorstellen. Das liegt in der Natur der Sache, war aber nicht gemeint.
Wenn man hört, wie Sie über Sicherheit reden, müsste man Sie zum Kartoffelklauben schicken. Man müsste Sie wirklich zum Kartoffelklauben schicken, um das sicherzustellen, was wir von Sicherheitsforschung erwarten.
Sicherheit muss auch gewährleistet sein. Sie haben die Sicherheit auf den Staatsgütern mit Füßen getreten, sonst hätten die Menschen die nicht ordnungsgemäß abgeernteten Kartoffeln nicht mit nach Hause nehmen können, und die Tiere hätten sie auch nicht fressen können. Das nennen Sie sichere Forschung. Ich sage nur, das ist spannend.
Außerdem sage ich Ihnen zur Sicherheit noch etwas. Wenn ich Sicherheit haben will, schaue ich bei der roten Gentechnik nach und mache so etwas im Labor. Das kann man inzwischen. Dann ist man sicher, dass nichts
Minister Miller hat gesagt, es wird nicht verfüttert.
Lesen Sie einmal die Stellungnahme des Bundesamtes für Naturschutz. Lesen Sie das Ergebnis der wissenschaftlichen Untersuchungen, die in Bayern gemacht wurden. Wenn Sie ehrlich wären, müssten Sie dann Ihre Forschungen sofort einstellen und sich für ein generelles Anbauverbot einsetzen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Staatsminister fordert geradezu heraus. Wollte er uns heute wirklich sagen, dass die Länder, Österreich, Ungarn und Frankreich rechtsuntreu sind? Behauptet er das gegenüber befreundeten Staaten?