erwähnt worden. Er ist aber bereits im Gesetz geregelt. Das Datum ist der 14. Oktober 2003. Die Geschäftsverteilung ist bereits zu diesem Zeitpunkt geändert worden. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Die CSU-Fraktion hat Antrag auf namentliche Abstimmung gestellt. Das hat zur Folge, dass wir mindestens 15 Minuten warten müssen, also frühestens 14.30 Uhr beginnen können.
(Unruhe – Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Da ist doch namentliche Abstimmung nicht erforderlich!)
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wenn wir eine einfache Abstimmung durchführen, können wir gleich abstimmen! – Zuruf des Abgeordneten Dr. Manfred Weiß (CSU))
Nachdem der Herr Stellvertretende Fraktionsvorsitzende gesagt hat, er möchte eine namentliche Abstimmung, ist das schärfere Verfahren zu wählen. Ich schlage vor, dass sich die Fraktionen frühzeitig auf das Verfahren verständigen.
Ich finde es nett, dass die SPD-Fraktion der CSUFraktion einen Tipp geben will. Herr Kreuzer, nehmen Sie den Tipp an?
Es bleibt dabei, es findet eine namentliche Abstimmung statt. Frühestens in 15 Minuten können wir beginnen.
An die drei Fraktionen gerichtet, sage ich noch Folgendes: Zu den folgenden Tagesordnungspunkten 4 bis 8 findet keine Aussprache statt. Im Rahmen von Tagesordnungspunkt 9 steht die Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge an. Aus meiner beruflichen Erfahrung heraus denke ich, wir beginnen in fünf Minuten mit der Beratung der Dringlichkeitsanträge.
Vertrag vom 17. April 2003 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ts c h e c h i s c h e n Republik über die Änderung des Verlaufs der gemeinsamen Staatsgrenze im Bereich der Autobahnbrücke am Grenzübergang Waidhaus – Rozvadov/Roßhaupt (Drucksache 15/23)
Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Vertrag auf Drucksache 15/23 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten auf Drucksache 15/279 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten empfiehlt Zustimmung. Wer dem Vertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit wurde dem Vertrag einstimmig zugestimmt.
Siebter Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Siebter Rundfunkän- derungsstaatsvertrag) (Drucksache 15/26)
Hierzu findet keine Aussprache statt. Wir kommen sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Staatsvertrag auf Drucksache 15/26 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/286 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt Zustimmung. Wer dem Staatsvertrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Vorschlag einstimmig angenommen. Dem Staatsvertrag ist zugestimmt worden.
Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Absatz 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden
Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.
Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten.
Überprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Bayerischen Landtag am 21. September 2003 nach Artikel 33 Satz 1 der Bayerischen Verfassung und Artikel 51 des Landeswahlgesetzes
Der federführende Ausschuss für Ve r f a s s u n g s - , Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 15/287 folgende Beschlussfassung: „Die Gültigkeit der Wahl zum Bayerischen Landtag am 21. September 2003 wird festgestellt.“
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen.
Überprüfung der Gültigkeit der Volksentscheide vom 21. September 2003 nach Artikel 80 des Landeswahlgesetzes
Der federführende Ausschuss für Ve r f a s s u n g s - , Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 15/288 folgende Beschlussfassung:
Wer mit diesem Vorschlag einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der SPD und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist so beschlossen. R01133 Wir kommen zu den Dringlichkeitsanträgen.