Wir lehnen den Gesetzentwurf ab und wir lehnen auch den Änderungsantrag ab, den Sie nur als Tischvorlage im federführenden Ausschuss eingebracht haben, der deswegen gar nicht ausführlich genug beraten werden konnte. Wir lehnen beides ab. Wir warten mit Spannung darauf, ob Sie die Ankündigung, noch einen Entschließungsantrag nachzureichen, in irgendeiner Form wahrmachen.
Herr Kollege Werner, eine Wortmeldung oder eine Zwischenintervention? – Doch eine Zwischenintervention. Frau Kollegin Gote, ich darf Sie dann noch einmal ans Rednerpult bitten.
Frau Kollegin Gote, ich wollte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass Ihre Argumentation auf einer falschen Annahme beruht.
Sie haben darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht das Teilnehmerentgelt für verfassungswidrig erklärt hat. Das hat es genau nicht getan.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass das Teilnehmerentgelt unter den Bedingungen des Bayerischen Mediengesetzes verfassungswidrig ist. Das heißt im Umkehrschluss, dass das Teilnehmerentgelt durchaus verfassungskonform sein könnte, wenn das Bayerische Mediengesetz anders formuliert würde. Eine solche Lösung glauben wir jetzt gefunden zu haben. Deswegen stürzt Ihre Argumentation in sich zusammen.
Eines möchte ich Ihnen auch noch sagen: In den lokalen Fernsehsendern arbeiten sehr viele Nachwuchsjournalisten engagiert mit.
Ja, zu Hungerlöhnen, aber das muss verbessert werden. Dazu wird auch diese Regelung einen Beitrag leisten. Wenn wir nachhaltig für Wirtschaftlichkeit sorgen, werden auch diese Sender in der Lage sein, bessere Löhne zu zahlen. Ihnen aber in Bausch und Bogen vorzuwerfen, sie
würden schlechtes Fernsehen machen, ist gerade gegenüber diesen jungen Leuten, die mit sehr viel Engagement arbeiten, ausgesprochen ungerecht.
Die Argumente, warum ich diese Lösung nicht für tragfähig und weder für verfassungsgemäß noch für europakonform halte, habe ich hier ausgeführt. Um diese Verstöße zu heilen, müsste man die Bayerische Verfassung ändern. Es würde nicht reichen, wenn nur das Bayerische Mediengesetz geändert würde.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die engagierte Beratung und große Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Aus der Sicht der Staatsregierung ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf rechtzeitig verabschiedet wird, damit für 2008 und 2009 eine gesicherte Weiterführung des lokalen Fernsehens in Bayern möglich ist. Es ist nur deshalb möglich, weil dieser Gesetzentwurf zügig in den Ausschüssen beraten wurde und weil jeder, der die bayerische Fernseh- und Rundfunklandschaft kennt, auch weiß, dass wir auf die Vielfalt und auf die Regionalität Wert legen. Herr Kollege Werner, Sie haben gesagt, dass Sie auch heute Abend noch lokale Nachrichten sehen können.
Daneben ist es aber auch wichtig, dass diese regionalen Rundfunk- und Fernsehanbieter die Stimme der Regionen in Bayern sind. Das ist in Bayern unverzichtbar, meine Damen und Herren.
Das wollen wir unterstützen. Ich glaube, ich muss nicht auf das eingehen, was unstrittig ist. Frau Kollegin Gote, Sie waren auch schon einmal besser.
„Global denken, lokal handeln“. Von diesem Grundsatz ist bei Ihnen überhaupt nichts mehr übrig geblieben. Global denken heißt auch, lokal senden. Darauf legen wir Wert. Frau Kollegin Gote, ich kann Ihnen Ihre Sorgen nehmen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war auch damit begründet, dass es eine Wettbewerbsverzerrung durch das alte Teilnehmerentgelt gegeben hat, das seit 1985 in Bayern erhoben wurde. Dieses Teilnehmerentgelt wurde bei den Kabelkunden erhoben, weil Lokalfernsehen zunächst nur im Kabel verbreitet wurde. Später hat dies, nachdem Lokalfernsehen auch über Satellit verbreitet wurde, zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Diesen Fehler haben wir durch die Novellierung des Mediengesetzes geheilt.
Noch abstruser wird es, wenn Sie sagen, dieser Gesetzentwurf entspräche nicht den Beihilfevorschriften der Europäischen Union. Wir haben dieses Gesetz mit Brüssel so abgestimmt, dass es in die Beihilfevorschrift hineinpasst. Offenbar ist Ihnen entgangen, dass die Beihilfeproblematik, die im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert wurde, genau die Aussage enthält, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein flächendeckendes lokales und regionales Angebot machen darf. Dafür sind die Privaten da.
Ich bitte um Verständnis für meine Ausführungen. Herr Kollege Kupka, dieses Mediengesetz ist so wichtig, dass ich einige Worte dazu sagen muss, vor allem nach diesen unsäglichen Angriffen der Frau Kollegin Gote, die die Qualität, die Verfassungsmäßigkeit und die beihilferechtliche Zulässigkeit dieses Gesetzes in Frage stellt. Frau Kollegin Gote, was Sie uns gerade geboten haben, ist eine absolute Mattscheibe in medienrechtlicher und medienpolitischer Hinsicht.
Damit kann niemand in Bayern etwas anfangen. Herr Kollege Werner, wir können Ihnen helfen, wenn Sie Bauchweh und Bauchgrimmen haben. Mit dieser befristeten Übergangsregelung können wir beobachten, was sich in zwei Jahren tun wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in diesem Bereich für alle den Zugang zu den Fördermöglichkeiten haben. Hier gibt es keine Wettbewerbsverzerrungen. Jeder kann diese Förderungen in Anspruch nehmen. Die Bedingungen sind so, wie sie die bayerische Haushaltsordnung vorsieht, Herr Kollege Ach.
Wir haben den Auftrag und die Bedingungen definiert. Herr Kollege Werner, ich darf Ihnen ausdrücklich Recht geben. Es ist nicht so, dass wir hier auf regionale Besonderheiten keine Rücksicht nähmen. Die Größe des Versorgungsgebietes, die technische Verbreitung des Programms und die Eigenfinanzierungsmöglichkeiten werden berücksichtigt. Das ist in jeder Hinsicht wasserdicht. Auch die Staatsferne ist berücksichtigt, weil dies über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien läuft.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch deutlich machen, dass wir die crossmedialen Möglichkeiten erweitert haben. Ich verweise hier auf die Änderung des Artikels 25 des Bayerischen Mediengesetzes. Zur Vielfaltssicherung gibt es Mittel, mit denen es mehr als bisher möglich wird, dass sich Zeitungsverlage an Hörfunk und Fernsehen beteiligen. Ich sage sehr deutlich: Wir wollen, dass im Wettbewerb eine breitere wirtschaftliche Grundlage durch neue Teilnehmer entsteht. Wir werden eine bessere Beteiligung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eröffnen. Ich sage auch deutlich, dass wir den Artikel 30 dieses Mediengesetzes als Experimentierklausel ansehen, die es ermöglicht, angesichts einer dynamischen Entwicklung in der digitalen Welt Pro
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einer digitalen Welt. Unsere Konkurrenz sind die Angebote, die aus dem Ausland kommen. Frau Kollegin Gote, nachdem, was Sie ausgeführt haben, können Sie gar nicht auf den Medientagen gewesen sein. Dort hätten Sie mitbekommen, was alles von Google, Yahoo und YouTube kommt. Vor diesem Hintergrund dürfen wir es nicht zulassen, dass regionale und lokale Angebote von den Giganten und Elefanten, die sich auf den Weltmärkten tummeln, zertrampelt werden, die kein Interesse haben, die Medienvielfalt sicherzustellen. Der Landtag muss deshalb lokale und regionale Medienvielfalt ermöglichen. Er darf nicht auf die Kräfte des Marktes allein setzen. Das würde im Hinblick auf Qualität und Regionalität zu keinen guten Ergebnissen führen.
Ich danke deshalb der übergroßen Mehrheit dieses Landtags für die Zustimmung zu diesem Gesetz und wünsche mir, dass sich in Bayern in den nächsten beiden Jahren eine blühende Medienlandschaft entwickelt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8458 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur auf Drucksache 15/9275 zugrunde.
Der federführende Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfiehlt die Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insofern auf die Drucksache 15/9275. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Hochschule, Forschung und Kultur empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CSU-Fraktion und der SPD-Fraktion so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Hochschule, Forschung und Kultur seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes“.
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Vertragsreform in der Europäischen Union – Anforderungen an einen „Reformvertrag“ bzw. an einen neuen „EU-Grundlagenvertrag“ (Drs. 15/8848)
Antrag der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an/vor der Ratifizierung des neuen „EU-Reformvertrages“ bzw. eines neuen „EU-Grundlagenvertrages“ (Drs. 15/8849)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und gehe natürlich davon aus, dass die fünf Minuten Redezeit pro Fraktion nicht mehr genutzt werden.
(Christine Stahl (GRÜNE): Sie wissen ganz genau, warum ich stinksauer bin! – Manfred Ach (CSU): Was bilden Sie sich denn ein?)
Frau Kollegin Stahl, entschuldigen Sie bitte. Es ist bis 21.00 Uhr eingeladen. Ich kann die Debatte über 21.00 Uhr hinaus führen, aber dann nicht mehr abstimmen lassen. Das ist die Tatsache. Das nehme ich für mich in Anspruch. Bitte schön, Herr Kollege Dr. Runge.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Dass diese Debatte entgegen unserem Wunsch hier heute noch stattfindet, zeigt zum einen, welchen Stellenwert Sie der Thematik beimessen, und dokumentiert zum anderen einen hundsmiserablen Stil.
Wir werden uns das merken und unsere Geschäftsführung auffordern, sich im Ältestenrat entsprechend zu verhalten.
Es geht hier um zwei Anträge zum EU-Grundlagenvertrag, der eine betrifft die Inhalte, der andere die Art und Weise der Ratifizierung des Vertragswerks. Wir konstatieren, es gibt viele Änderungen zum Positiven im Vergleich zu Nizza, es gibt aber auch einiges, was sehr unbefriedigend ist. Ich zähle nur in Stichworten unsere Kritikpunkte auf, wie wir sie schon bei der Behandlung des Konventsentwurfs zum Verfassungsvertrag dargelegt hatten. An diesen Punkten hat sich nichts geändert. Das eine sind
Regelungen zur gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik; es geht um das weit gefasste Mandat, in Drittstaaten einzugreifen, und die Pflicht zur Aufrüstung und anderes mehr. Der zweite Punkt ist die Dominanz von Liberalisierungsdoktrin und Finanzmarktradikalität gegenüber öffentlich-wirtschaftlicher Betätigung und gegenüber sozialem Ausgleich. Das Dritte sind weiterhin massive Demokratiedefizite – Stichwort: Europäisches Parlament mit fehlendem Initiativrecht, keine Kontrolle vor allem gegenüber dem Rat. Der vierte Punkt ist die fehlende Kompetenzabgrenzung; es geht um Einfallstore für mehr und mehr Europa und die Zentralisierungsdynamik.
Ich erinnere an dieser Stelle noch einmal an die Debatte zum Verfassungsvertrag. Da hieß es vor allem vonseiten der rot-grünen Bundesregierung, bloß kein Aufschnüren, man darf hier nichts ändern. Wir haben aber gesehen, während der italienischen und der österreichischen Ratspräsidentschaft wurde sehr wohl das eine oder andere geändert, nur in Deutschland scheint das immer ein Tabu zu sein. Nachdem wir gestern unsere Anträge vorgestellt haben, haben wir ein interessantes Echo erfahren dürfen vom neuen Europaminister Söder. Er hat von einem Erfolg für Bayern gesprochen. Herr Söder, genau den Erfolg in den für Bayern so wesentlichen Punkten – zumindest nach dem, was Ihr Vorgänger und Ihr Ministerpräsident gesagt haben – sehen wir nicht. Bei den Kompetenzabgrenzungen wissen wir, der Konvent hat es versäumt, die entsprechenden Vorschläge zu unterbreiten. Er ist nicht seiner Aufgabe nachgekommen, zu hinterfragen, könnte man die eine oder andere Aufgabe rückübertragen. Genau das spiegelt sich bedauerlicherweise jetzt im Grundlagenvertrag wider.
Ich erinnere an eine Stelle, die uns allen wehtut und die Ihnen ganz besonders wehtun müsste, nämlich die Ermächtigung für Brüssel, in die kommunale Daseinsvorsorge horizontal hineinzuregieren.