Eberhard Sinner

Sitzungen

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Auch mich drängt es, mich zunächst bei Herrn Kollegen Hufe für die gute Zusammenarbeit zu bedanken. Er ist schon ohne Sakko unterwegs, ich glaube direkt in die Bavaria Filmstudios, wo wir Sie vielleicht in interessanten Fernsehserien wieder erleben können.
Proben Ihres Könnens haben Sie schon im Bayerischen Landtag abgeliefert. Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit. „Das Leben ohne Landtag“ wäre ein guter Filmtitel. Darüber könnten wir ein Drehbuch schreiben.
Zunächst zum Staatsvertrag: Neben der Gebührenerhöhung ist die Weiterfinanzierung des Jugendschutznetzes vorgesehen. Mich bewegt besonders, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. September 2007 die Verantwortung der Landtage festgestellt
Drucksache 15/10390 bekannt: Mit Ja haben 127 und mit Nein 14 Kolleginnen und Kollegen gestimmt. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen angenommen. Das Gesetz hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10698 und 15/11034 ihre Erledigung gefunden.
Letzte Bemerkung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, morgen geht es in der Tagesordnung weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 14 „Flüchtlingsaufnahmegesetz“. Redezeit pro Fraktion, zehn Minuten. Das bedeutet: Sie müssen damit rechnen, dass spätestens ab 9.30 Uhr das Bayerische Versammlungsgesetz aufgerufen wird. Darauf weise ich ausdrücklich hin.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend, gemeinsam mit Ihrem Präsidium.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute ist die Staatsregierung insgesamt angesprochen. Von den Herren Kollegen Bernhard und Miller ist der eine in Berlin und der andere auf einer Umweltkonferenz im Ausland. Deswegen nehme ich hier insgesamt für die Staatsregierung Stellung.
Frau Kollegin Paulig, Sie beklagen hier Defi zite beim legislativen Rahmen.
Die Regelungen sind im Wesentlichen in einer Zeit entstanden, als Landwirtschaftsministerin Künast Verantwortung getragen hat. Das muss man ganz klar feststellen.
Ich habe damals als Verbraucherschutzminister an den Verhandlungen teilgenommen. Ich kann Ihnen die Rede von Frau Künast vom 13. Februar 2004 in Erinnerung rufen, als sie ihr Gentechnikpaket dem Bundestag vorgestellt hat. Sie war sehr stolz darauf und hat erklärt, den Rest entschieden die Verbraucherinnen und Verbraucher. So viel zu Ausgangslage dessen, was Sie heute hier beklagen.
Die Bayerische Staatsregierung hat immer wieder auf die Risiken der Gentechnik hingewiesen. Wenn Sie, Frau Sonnenholzner, sagen, der Anbau nehme in Bayern ständig zu – Sie haben 120 Hektar erwähnt –, dann sind Sie von Frau Paulig schon widerlegt worden, die eine Minute nach Ihnen erklärt hat, er nehme ab. Wir haben aktuell 10 Hektar. Wir reden über 10 Hektar Anbau.
Die Position der Staatsregierung war immer, die Landwirte zu warnen, weil Risiken da sind, weil keine Verbraucherakzeptanz da ist, und dieses ist – im Gegensatz zu anderen Ländern, wo wir durchaus Größenordnungen haben, die in Richtung 2000, 3000 Hektar gehen – in weiten Teilen Bayerns erfolgreich gewesen,. Soweit zum jetzigen Stand.
Es gibt natürlich eine Diskussion, die weiter gegangen ist. Bundesminister Seehofer hat auf Bundesebene die Kennzeichnung durchaus verbessert, und das wollen wir anerkennen. Sie haben gesagt, man solle Bundesminister Seehofer Beine machen. Bundesminister Seehofer hat bereits am Rande des Agrarrates am 27. November 2007 erklärt, dass das bisherige Zulassungsverfahren bedenklich sei, da die Vorbehalte in der Bevölkerung nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Man sollte das jetzt erst einmal stoppen und schauen, ob das Verfahren so in Ordnung ist. Hier gibt es natürlich eine Bewegung. Der EU-Umweltkommissar Stavros Dimas will zwei gentechnisch veränderte Maislinien – gv-Maislinien – nicht zulassen und sich dabei auch über wissenschaftliche Empfehlungen hinwegsetzen. Agrar-Kommissarin Fischer Boel sieht das anders. Deswegen ist der europäische Ansatzpunkt, den die CSU-Fraktion hier vorschlägt, absolut der richtige Vorschlag.
Wir haben jetzt die Situation – und darauf hat Herr Kollege Markus Söder zu Recht hingewiesen –, dass die französische Präsidentschaft dieses Thema aufgreift und dass wir nach der Verabschiedung der Gesetzgebung im französischen Parlament vom französischen Umweltminister Jean-Louis Borloo eine Ankündigung haben, dass die Franzosen unter anderem fordern, Mitgliedsländern solle die Möglichkeit eingeräumt werden, den Anbau bereits genehmigter gv-Sorten in ihren jeweiligen Ländern unter Berücksichtigung besonderer Ökosysteme der Landwirtschaft und Geografi e zu beschränken. Offen ist, wie das die Franzosen machen wollen. Deswegen ist es der richtige Ansatzpunkt, jetzt, zu Beginn der französischen Präsidentschaft, auf EU-Ebene tätig zu werden und dieses Thema aufzugreifen. Damit werden wir die Chance haben, zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher etwas zu ändern.
Ein abschließendes Wort zur Forschung. Wenn Sie die „Gefechtslage“ auf Bundesebene und auf EU-Ebene sehen, können Sie nicht auf Forschung aus eigenem Anrecht verzichten. Wenn Sie wissen, dass es heute um den Mais, morgen um die Kartoffel und um andere Pfl anzen geht, ist es gerade wegen dieser Frage notwendig, dass wir eigenständige Forschung betreiben, um hier mitreden und genau das durchsetzen zu können, was Sie wollen.
In diesem Sinne wird die Staatsregierung diesen Auftrag des Landtags und der CSU-Fraktion ernst nehmen und bedankt sich für diese Initiative, mit der wir durchaus etwas fortsetzen, was in vielen Kreistagen, auch in meinem eigenen Kreistag Main-Spessart zum Beispiel,
seinen Anfang genommen hat. Es wäre fatal, aus der Forschung auszusteigen. Wer auf Wissen verzichtet, wird in diesem Feld nichts durchsetzen, wird sich aus einer Entwicklung ausklinken, bei der man wissen muss, worum es geht. Dann haben wir die Chance, etwas durchzusetzen.
Frau Kollegin Paulig, die Sorgen der Bevölkerung liegen uns mindestens genauso am Herzen wie Ihnen; darauf haben Sie wirklich kein Monopol.
An den Abstimmungsergebnissen, die Sie eben zitiert haben, sehen Sie, dass Überzeugungsarbeit notwendig ist. Wenn man Monitoring-Verfahren der Konzerne aushebeln will, kann man das wirklich nur tun, indem man die eigene Forschung forciert, was Sie eben nicht wollen. Genau darin unterscheiden wir uns massiv.
Was Frau Künast betrifft, kann ich nur sagen: Der Rest ist Schweigen. Ich könnte da vieles erzählen.
Ich habe aber Verständnis dafür, dass Sie Erinnerungen an diese Zeit, die nicht sehr erfolgreich war, vielleicht lieber verdrängen.
Ich sehe Ihre Betroffenheit, dass Frau Künast in einer Zeit, als die Freisetzungsrichtlinie verabschiedet wurde und der Genmais zugelassen wurde, Verantwortung getragen hat.
Sie konnte als Bundesministerin nicht verhindern, was Sie heute beklagen. Das können Sie nicht wegdiskutieren, meine Damen und Herren. Es war also keine Sternstunde für Frau Künast in Brüssel. Es wird vielleicht eine Sternstunde für Seehofer – da bin ich mir sicher –, wenn er hier eingreift.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die engagierte Beratung und große Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Aus der Sicht der Staatsregierung ist es wichtig, dass dieser Gesetzentwurf rechtzeitig verabschiedet wird, damit für 2008 und 2009 eine gesicherte Weiterführung des lokalen Fernsehens in Bayern möglich ist. Es ist nur deshalb möglich, weil dieser Gesetzentwurf zügig in den Ausschüssen beraten wurde und weil jeder, der die bayerische Fernseh- und Rundfunklandschaft kennt, auch weiß, dass wir auf die Vielfalt und auf die Regionalität Wert legen. Herr Kollege Werner, Sie haben gesagt, dass Sie auch heute Abend noch lokale Nachrichten sehen können.
Daneben ist es aber auch wichtig, dass diese regionalen Rundfunk- und Fernsehanbieter die Stimme der Regionen in Bayern sind. Das ist in Bayern unverzichtbar, meine Damen und Herren.
Das wollen wir unterstützen. Ich glaube, ich muss nicht auf das eingehen, was unstrittig ist. Frau Kollegin Gote, Sie waren auch schon einmal besser.
„Global denken, lokal handeln“. Von diesem Grundsatz ist bei Ihnen überhaupt nichts mehr übrig geblieben. Global denken heißt auch, lokal senden. Darauf legen wir Wert. Frau Kollegin Gote, ich kann Ihnen Ihre Sorgen nehmen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes war auch damit begründet, dass es eine Wettbewerbsverzerrung durch das alte Teilnehmerentgelt gegeben hat, das seit 1985 in Bayern erhoben wurde. Dieses Teilnehmerentgelt wurde bei den Kabelkunden erhoben, weil Lokalfernsehen zunächst nur im Kabel verbreitet wurde. Später hat dies, nachdem Lokalfernsehen auch über Satellit verbreitet wurde, zu Wettbewerbsverzerrungen geführt. Diesen Fehler haben wir durch die Novellierung des Mediengesetzes geheilt.
Noch abstruser wird es, wenn Sie sagen, dieser Gesetzentwurf entspräche nicht den Beihilfevorschriften der Europäischen Union. Wir haben dieses Gesetz mit Brüssel so abgestimmt, dass es in die Beihilfevorschrift hineinpasst. Offenbar ist Ihnen entgangen, dass die Beihilfeproblematik, die im Zusammenhang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk diskutiert wurde, genau die Aussage enthält, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein flächendeckendes lokales und regionales Angebot machen darf. Dafür sind die Privaten da.
Ich bitte um Verständnis für meine Ausführungen. Herr Kollege Kupka, dieses Mediengesetz ist so wichtig, dass ich einige Worte dazu sagen muss, vor allem nach diesen unsäglichen Angriffen der Frau Kollegin Gote, die die Qualität, die Verfassungsmäßigkeit und die beihilferechtliche Zulässigkeit dieses Gesetzes in Frage stellt. Frau Kollegin Gote, was Sie uns gerade geboten haben, ist eine absolute Mattscheibe in medienrechtlicher und medienpolitischer Hinsicht.
Damit kann niemand in Bayern etwas anfangen. Herr Kollege Werner, wir können Ihnen helfen, wenn Sie Bauchweh und Bauchgrimmen haben. Mit dieser befristeten Übergangsregelung können wir beobachten, was sich in zwei Jahren tun wird. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in diesem Bereich für alle den Zugang zu den Fördermöglichkeiten haben. Hier gibt es keine Wettbewerbsverzerrungen. Jeder kann diese Förderungen in Anspruch nehmen. Die Bedingungen sind so, wie sie die bayerische Haushaltsordnung vorsieht, Herr Kollege Ach.
Wir haben den Auftrag und die Bedingungen definiert. Herr Kollege Werner, ich darf Ihnen ausdrücklich Recht geben. Es ist nicht so, dass wir hier auf regionale Besonderheiten keine Rücksicht nähmen. Die Größe des Versorgungsgebietes, die technische Verbreitung des Programms und die Eigenfinanzierungsmöglichkeiten werden berücksichtigt. Das ist in jeder Hinsicht wasserdicht. Auch die Staatsferne ist berücksichtigt, weil dies über die Bayerische Landeszentrale für neue Medien läuft.
Meine Damen und Herren, ich möchte auch deutlich machen, dass wir die crossmedialen Möglichkeiten erweitert haben. Ich verweise hier auf die Änderung des Artikels 25 des Bayerischen Mediengesetzes. Zur Vielfaltssicherung gibt es Mittel, mit denen es mehr als bisher möglich wird, dass sich Zeitungsverlage an Hörfunk und Fernsehen beteiligen. Ich sage sehr deutlich: Wir wollen, dass im Wettbewerb eine breitere wirtschaftliche Grundlage durch neue Teilnehmer entsteht. Wir werden eine bessere Beteiligung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten eröffnen. Ich sage auch deutlich, dass wir den Artikel 30 dieses Mediengesetzes als Experimentierklausel ansehen, die es ermöglicht, angesichts einer dynamischen Entwicklung in der digitalen Welt Pro
jekte zu erproben, von denen wir heute möglicherweise noch überhaupt keine Ahnung haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir leben in einer digitalen Welt. Unsere Konkurrenz sind die Angebote, die aus dem Ausland kommen. Frau Kollegin Gote, nachdem, was Sie ausgeführt haben, können Sie gar nicht auf den Medientagen gewesen sein. Dort hätten Sie mitbekommen, was alles von Google, Yahoo und YouTube kommt. Vor diesem Hintergrund dürfen wir es nicht zulassen, dass regionale und lokale Angebote von den Giganten und Elefanten, die sich auf den Weltmärkten tummeln, zertrampelt werden, die kein Interesse haben, die Medienvielfalt sicherzustellen. Der Landtag muss deshalb lokale und regionale Medienvielfalt ermöglichen. Er darf nicht auf die Kräfte des Marktes allein setzen. Das würde im Hinblick auf Qualität und Regionalität zu keinen guten Ergebnissen führen.
Ich danke deshalb der übergroßen Mehrheit dieses Landtags für die Zustimmung zu diesem Gesetz und wünsche mir, dass sich in Bayern in den nächsten beiden Jahren eine blühende Medienlandschaft entwickelt.
Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel dieses Gesetzes ist ein Zungenbrecher. Ich darf den Gesetzentwurf in Vertretung des Kollegen Huber, der wegen anderer dienstlicher Verpfl ichtungen verhindert ist, vorstellen.
Es geht um den Bergbau. Jeder von uns weiß, wir haben in Bayern Übertagebau, Bentonit, Kaolin, Spezialtone und Quarze. Wir haben auch Untertagebergbau, Anhydritbergbau in Hüttenheim, Graphitbergbau bei Passau, und wir haben vor allen Dingen eine Renaissance in Bereichen, wo bergbautechnische Kenntnisse gefordert sind. Das sind die Gewinnung der Energierohstoffe Öl, Gas und die Geothermie. Wir denken auch an den Ausbau von unterirdischen Gasspeichern. Deswegen ist es notwendig, dass man hier umfassend ausgebildete Ingenieure hat. Einer davon ist der sogenannte Markscheider. Sein Aufgabenfeld ist im Bundesberggesetz geregelt. Wir brauchen eine Umsetzung in bayerisches Recht. Das heißt, was hier gemacht wird, ist eine Festlegung, die wir bisher so nicht hatten, weil der Bedarf nicht da war. Aufgrund des zunehmenden Bedarfs wollen wir das jetzt tun. Es handelt sich um einen speziell ausgebildeten Vermessungsingenieur mit bergtechnischen und geotechnischen Kenntnissen, kurz: Er ist der Notar des Bergbaus, der auch die Risswerke, das heißt die ganze Kartografi e anfertigt und fortführt. Das ist im Interesse der Sicherheit, die gerade im Bergbau eine besondere Rolle spielt, notwendig. Die Voraussetzungen für die Anerken
nung als Markscheider werden hier geregelt. Wir machen kein neues Gesetz, sondern wir bauen auf vorhandenen Vorschriften auf und fügen das in das Gesetz über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften ein. Das ist das eine.
Das andere, das in diesem Gesetz ebenfalls geregelt wird, ist ein Stück Rechtsetzung, die ich als Europaminister begleitet habe. Zur Zeit der österreichischen Präsidentschaft ist die Idee geboren worden, benachbarten Regionen die Möglichkeit einzuräumen, in einer eigenständigen Rechtspersönlichkeit zusammenzuarbeiten. Notwendig ist eine Zuständigkeitsverordnung, die diesen Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit regelt. Dazu könnten sich Nachbarregionen wie zum Beispiel Niederbayern und Oberösterreich oder auch Landkreise zusammenschließen. Es muss eine zuständige Behörde bestimmt werden. Hier ist geregelt, dass aus Gründen der Konzentration die Regierung der Oberpfalz zuständig ist.
Soweit in aller Kürze der Inhalt des vorliegenden Gesetzentwurfs. Ich bitte, dieser Vorlage zuzustimmen und sie in den Ausschüssen wohlwollend zu begleiten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes und des Bayerischen Mediengesetzes in den Bayerischen Landtag eingebracht. Mit
diesem Gesetzentwurf wollen wir einem Beschluss des Bayerischen Landtags nachkommen. Wir etablieren ein neues System zur Förderung des lokalen und regionalen Fernsehens in Bayern und setzen den Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag um.
Mit dem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird die Reform des Medienrechts fortgeführt. Bund und Länder haben Teledienste und Mediendienste zu dem Begriff der „Telemedien“ zusammengefasst. Die wirtschaftlichen Aspekte sind im Telemediengesetz enthalten. Die Regelung der Inhalte ist Sache der Länder. Dies ist im Rundfunkänderungsstaatsvertrag geregelt. Wir übertragen das.
Für den Bayerischen Landtag ist wichtig, dass ein Kernbestandteil dieses Gesetzentwurfs ein neues System zur Förderung des regionalen und lokalen Fernsehens ist. Wir haben im Dezember des vergangenen Jahres im Rahmen eines Berichts festgestellt, dass die bisherige Struktur nicht ohne eine Förderung zu halten ist. Wir haben gemeinsam mit der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien – BLM – ein Gutachten erstellen lassen – das steht auch so im Mediengesetz –, in dem dieser Zuschussbedarf beziffert ist.
Im Hinblick auf das Teilnehmerentgelt, das wir bisher hatten, müssen wir der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2005 Rechnung tragen, das das alte Teilnehmerentgeltsystem als verfassungswidrig bezeichnet hat. Dieses alte System war auch wettbewerbsschädlich, weil es nur den Kabelbetreiber erfasste. Das war der sogenannte Kabelgroschen. Dieses System wird zum 1. Januar 2008 durch ein anderes Finanzierungssystem abgelöst. Zu diesem Zeitpunkt soll auch dieses Gesetz in Kraft treten.
Nach unserer Regelung können die Betreiber mit einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe betraut werden. Dieses Angebot wird in den nächsten beiden Jahren über den Haushalt in einer Größenordnung von bis zu 9 Millionen Euro pro Jahr gefördert. Ich möchte deutlich machen, dass wir uns damit in einem Bereich bewegen, der für die Europäische Union beihilferelevant ist. Diese Frage ist geklärt. Einschlägig ist dafür der Artikel 86 des EGVertrages. Ich denke, dass wir dies in der Haushaltsberatung darstellen können. Wir haben die Förderung auf 9 Millionen beziffert. Wegen der Restbestände aus dem Teilnehmerentgelt reduziert sich dieser Betrag im ersten Jahr etwa auf die Hälfte.
Dieses Fördersystem ist auf zwei Jahre befristet. Das ist so vorgesehen. Wir müssen in diesen zwei Jahren sehen, wie es sich weiterentwickelt und welche Anschlusslösungen möglich sind. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir haben jedoch zunächst einmal für zwei Jahre eine stabile Situation. Ich lade alle ein, zu überlegen, auf welche Grundlage wir die Finanzierung ab dem Jahr 2010 stellen können.
Ich möchte sehr deutlich darauf hinweisen, dass wir mit Artikel 25 des Bayerischen Mediengesetzes crossmediale Verbünde erleichtern. Hier geht es nicht nur um das Teilnehmerentgelt. Wir leben in einer Welt der Globalisierung
und der Individualisierung. Google Local ist ein Begriff, der im Internetfernsehen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Wir müssen erreichen, dass unsere einheimischen Anbieter und unsere einheimische Medienlandschaft in ihrer Vielfalt erhalten bleiben und nicht das Opfer global operierender Unternehmen werden. Das ist der Hintergrund dieses Gesetzentwurfs.
Ich möchte sehr deutlich feststellen, dass wir 15 Lokal-TVAnbieter haben, davon fünf mit einer Reichweite von bis zu 100 000 Einwohnern. Acht Anbieter erreichen 100 000 bis 300 000 Einwohner und zwei Anbieter erreichen über 300 000 Einwohner. Wir haben somit eine sehr vitale und lebendige Medienlandschaft, die in Bayern gewachsen ist. Unser Ziel ist es, dieses Angebot in seiner Vielfalt und in seiner regionalen und lokalen Verortung auch in Zukunft zu erhalten. Ich bitte deshalb den Landtag, diesen Gesetzentwurf zügig zu beraten. Soweit ich gesehen habe, ist dieser Gesetzentwurf zwischen den Fraktionen nicht besonders umstritten. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetzentwurf auch zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Gote, die GRÜNEN sind Kraut und Rüben gegenüber ziemlich verpfl ichtet. Kraut und Rüben aber so durcheinanderzubringen, ist schon etwas überzogen. Vor allem weise ich es mit aller Entschiedenheit für die Staatsregierung und für die Kolleginnen und Kollegen zurück, die große Mehrheit dieses Hauses so zu beleidigen.
Sie kennen den Beihilfekompromiss in Europa. Danach gibt es einen öffentlich-rechtlichen Auftrag. Das duale System wird in keiner Weise infrage gestellt. Inhalt dieses Beihilfekompromisses ist es auch, dass danach eine fl ächendeckende lokale Berichterstattung nicht möglich ist. Wir sind aber stolz darauf, dass wir in Bayern ein Instrument für die lokale Berichterstattung haben. Wer das in der globalen Welt erhalten will – ich habe „Google Local“ erwähnt –, der muss dafür sorgen, dass auch in Zukunft die Vielfalt bestehen bleibt. Was Sie hier vermuten, wir würden das machen, damit wir dort vorkommen, ist eine Begründung, wie sie absurder nicht sein kann. Wir sind für die Vielfalt und für gute Qualität in den Programmen. Deswegen haben wir den Gesetzentwurf vorgelegt. Nichts anderes steht dahinter.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Maget, Sie konstruieren in Ihrer Frage einen Gegensatz, den es nicht gibt. Logisch ist, dass wir eine bessere Schienenanbindung des Münchner Flughafens brauchen, die idealerweise vom Hauptbahnhof ausgehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten. Eine davon ist die Express-S-Bahn, die zur Gänze aus staatlichen Mitteln fi nanziert wird; eine andere ist der Transrapid, der als Technologieprojekt des Bundes mit einem erheblichen Bundeszuschuss fi nanziert wird.
Die SPD als Koalitionspartner hat, Herr Kollege Maget, im Koalitionsvertrag auf Seite 24 unterzeichnet, dass die Bundesregierung zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Technologiestandorts Deutschland ausgewählte innovative „Leuchtturmprojekte“ vorschlägt, wie zum Beispiel den Ausbau von Bahnschnellsystemen, unter anderem mindestens einer Transrapid-Referenzstrecke. Das haben Sie unterschrieben. Würden Sie das als Koalitionspartner unterstützen, würden Sie den bayerischen Haushalt massiv entlasten und uns helfen, für viele andere Bereiche fi nanzielle Spielräume zu schaffen.
Die wichtigste Förderung ist also: Unterstützen Sie dieses Projekt. Damit können Sie am meisten für die Leistungsfähigkeit des bayerischen Haushalts tun.
Eigentlich wundere ich mich über Sie, weil das Projekt schon von der rot-grünen Koalition im Koalitionsvertrag festgeschrieben wurde. 2002 wollten Sie 2,3 Milliarden Euro ausgeben. Das brachte der damalige parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bodewig, nicht fertig. Von der rot-grünen Landesregierung wurde der Metrorapid für die Strecke Düsseldorf – Dortmund vorgeschlagen. Der Bund muss für seine Beteiligung jetzt deutlich weniger zahlen als die damaligen 2,3 Milliarden Euro. – Damit die GRÜNEN auch zufrieden sind: Auch 1998 stand der Transrapid im rot-grünen Koalitionsvertrag. Damals wollten Sie 3 Milliarden Euro, also 6 Milliarden DM, ausgeben. Sie haben das sinnigerweise unter dem Kapitel „ökologische Modernisierung Transrapid“ geführt. Sie wollten Deutschland unter der Überschrift „Die Magnetschwebebahn Transrapid ist eine hoch entwickelte Technologie.“ in eine Schienenzukunft führen.
Aus diesen Gründen habe ich eine Frage an Sie: Warum distanzieren Sie sich von dem, was Sie 2005 im Koalitionsvertrag unterschrieben haben? – Wir wollen die Koalition zum Erfolg bringen. Wir wollen die Projekte durchsetzen.
Sie stehen abseits und sagen, dass wollten Sie nicht.
Wegen der Finanzierung fi ndet ein Spitzengespräch statt, damit der Koalitionsvertrag erfüllt werden kann. Wir werden eine Finanzierung erreichen, die für Bayern günstiger als die Express-S-Bahn ist.
Nun zur zweiten Frage: Natürlich machen wir Bildungspolitik. Dafür sind die Gleise gelegt, der Zug steht sozusagen schon auf den Schienen. Der Transrapid wird, sollte er gebaut werden, 2015 fertig sein. Der „Bildungszug“ fährt viel früher. Das bedeutet, dass sich beides nicht ausschließt. Wenn Sie den Transrapid zu Fall bringen, gibt es den Spielraum, den wir uns für die Landespolitik ausrechnen, nicht. Insofern hat Ihre Frage einen falschen Ansatz.
Was Sie in der Frage unterstellen, stimmt schlicht und einfach nicht. Wir kennen den Finanzbedarf an den Schulen. Man muss den internationalen Vergleich sehen. Bei Pisa belegt Bayern national Platz 1; international Platz 5. Ähnlich das neueste Shanghai-Ranking der Hochschulen. Unter den ersten 110 Hochschulen befi nden sich 3 bayerische, und 10 sind aus Deutschland. Das veranlasst uns nicht, uns zurückzulehnen.
Wir haben natürlich vor, in Bayern bis 2020 milliardenschwer in den Bildungsbereich einzusteigen. Die Überschrift heißt: „Kinder, Bildung, Arbeitsplätze“. Für einzelne Bereiche haben wir die Themen benannt. Den Hochschulausbau hat das Kabinett behandelt. Das erste Ausbauziel für 2011 lautet: 38 000 Studienplätze plus 3000 neue Stellen.
Ich kann bezüglich des G 8, also des achtjährigen Gymnasiums, und der Ganztagsangebote auf die Beschlüsse des Ministerrats hinweisen. Es geschieht eine Zusammenfassung im Programm 2020. Zusammen mit der CSU-Fraktion ist eine gemeinsame Strukturkommission „Moderner Staatshaushalt“ gebildet worden. Am 3. Juli wird über das Programm 2020 Bildung abschließend beraten.
Ich kann Ihnen absolut die Sorge nehmen, dass das Vorhaben nicht fi nanzierbar sei. Sie wissen, dass wir Steuermehreinnahmen haben. Das sind in den nächsten beiden Jahren 3,3 Milliarden Euro. Ich verstehe, dass Sie zum deutschen Finanzminister wenig Zutrauen haben.
Wenn man sieben Jahre Eichel erlebt hat, schwindet natürlich das Vertrauen in den Umgang mit der Wahrheit. Aber Herr Steinbrück hat gestern im Finanzplanungsrat sehr deutlich darauf hingewiesen, dass wir einen robusten Aufschwung haben. Trauen Sie also Ihrem eigenen Finanzminister. Unter der Regie einer Kanzlerin Angela Merkel ist auch er zu Höchstleistungen fähig. Hier entsteht keine Konkurrenz. Es ist unser Anliegen, das noch einmal deutlich zu machen. Deswegen sind wir auch dankbar für die Fragestellungen.
Sie sprechen nicht von einem Verzicht auf die Schienenanbindung des Flughafens München. Sie führen vielmehr eine andere Diskussion. Aber unter den Alternativen, die wir jetzt haben, ist der Transrapid die günstigere Lösung als die Expressschnellbahn, noch dazu, wenn man unterstellt, dass wir in München auch die zweite Stammröhre brauchen. Beim Bahnhof werden 100 Millionen, beim Flughafen 50 Millionen Passagiere zugrunde gelegt. Angedacht ist eine Verbindung im Zehn-Minuten-Takt. Dadurch kriegt man natürlich 8 Millionen Passagiere für diesen Zug, die man niemals für eine Expressschnellbahn kriegen würde.
Die Lösung, für die wir uns aussprechen, ist nicht teurer als zwei Maß Oktoberfestbier. Das ist das Fahrpreisaufkommen, das 2015 zur Debatte steht.
Es ist erlaubt, auch einmal zurückzufragen: Wenn Sie im Koalitionsvertrag solche Dinge unterschreiben, warum unterstützen Sie dann nicht die Bayerische Staatsregierung in dem Bemühen, die Konditionen so zu gestalten, dass wir bestmögliche Win-Win-Situationen haben? – Wir schonen damit die Nahverkehrsmittel für den ländlichen Raum, weil wir Technologiemittel kriegen.
Sie brauchen sich nicht aufzuregen, Herr Wörner. Was Sie wollen, geht zulasten des ländlichen Raums und der fi nanziellen Spielräume, die die Staatsregierung auch für die Bildungspolitik hat.
Herr Kollege Dr. Waschler, die Opposition fährt in der Tat auf Nebengleisen.
Die Frage, was wir in den letzten Jahren getan haben, ist berechtigt. Es waren mit 7,5 Milliarden Euro gewaltige Investitionen im Schulbereich. Für den Doppelhaushalt 2007/08 sind 7,7 und 7,9 Milliarden Euro veranschlagt. Wir haben die Ganztagsangebote intensiviert.
Sie haben die Frage gestellt: Wie stehen wir im internationalen Vergleich bezüglich der jährlichen Ausgaben für Bildungseinrichtungen pro Schüler und Studierenden vom Primär- bis zum Tertiärbereich? – Im Ranking stehen wir im oberen Mittelfeld vor Baden-Württemberg.
Zur Information: Wir liegen in einem Bereich von über 7000 Euro pro Schüler. Das ist bei dem Vergleich relevant. Wir werden unseren Vorsprung noch ausbauen.
Ich habe vorhin auf Bayern 2020 hingewiesen. Wir haben in Bayern 2020 den Hochschulbereich abgehandelt. Da haben wir 38 000 Studienplätze und 3000 neue Stellen. Dann gibt es den Bereich der Hauptschulen. Das Thema Kinderbetreuung haben wir erst am vergangenen Dienstag im Kabinett behandelt.
Aus dem, was wir an Einzelprojekten für Bayern 2020 beschlossen haben, wird ein Gesamtprogramm 2020, das mit der Fraktion abgestimmt wird. Da ist eine dreistellige Millionenhöhe schon für die nächsten Jahre vorgesehen. Das können wir fortsetzen.
Es besteht also überhaupt keine Veranlassung zu Sorgen. Wir sehen kein Problem, diesen Bedarf für die Bildung zu fi nanzieren. Das hängt damit zusammen, dass wir eine gute Politik gemacht haben. Das muss man in dem Zusammenhang sagen.
Wir brauchen nicht die Zinsen zu bedienen, die andere Bundesländer bedienen müssen. Wir haben Steuermehreinnahmen aufgrund einer guten Politik in Berlin und in Bayern. Wir haben letzten Endes auch die Möglichkeit, den Bildungsbereich so zu dotieren, dass unsere Ziele 2020 erreicht werden. Das heißt, dass wir fl ächendeckende Ganztagsangebote machen können. Flächendeckend bedeutet nicht, dass hier eine Verpfl ichtung bestünde, sondern dies ist ein Angebot an die Kommunen und an die Schüler.
Was Kassian Stroh gestern in der „Süddeutschen Zeitung“ geschrieben hat, ist sehr bemerkenswert. Das zeigt natürlich, dass unterschiedliche Meinungen auch bei Eltern und Schülern vorhanden sind. Wir wollen also die Wahlfreiheit haben. Wir werden sehr stark in den frühkindlichen Bereich hineingehen. Dies ist das Anliegen von Renate Dodell. Das heißt, die Früherziehung der Kinder soll bereits im Kindergarten durch Spracherziehung stattfi nden.
Wir werden im Bereich der Fachhochschulen ein duales Angebot machen, damit eine Verzahnung mit der Wirtschaft gegeben ist. Das ist ähnlich wie bei dem Modell der Berufsakademie in Baden-Württemberg, wo es danach eine starke Nachfrage gibt. Da wollen wir also einen relevanten Teil anbieten.
Im Programm Bayern 2020 haben wir einen Spielraum, ebenfalls im Nachtragshaushalt und in den kommenden Haushalten. Wir erwarten ja Steuermehreinnahmen. Auf Bundesebene liegen die Erwartungen für 2009 und 2010 bei 20 Milliarden Euro. Das sind zwar noch keine Einnahmen, aber es sind die Vorausschätzungen und Erwartungen. Wir werden einen robusten Aufschwung haben. Die Bildungspolitik wird die Priorität haben, die sie verdient. Dafür steht die Bayerische Staatsregierung.
Denken wir noch einmal an den Vergleich mit Transrapid. Der Transrapid ist 2015 fahrbereit. Da sind wir jetzt in der Planfeststellung. In der Bildungspolitik sind wir aber in der Umsetzung.
Wir haben es durch die Sparmaßnahmen der vergangenen Jahre erreicht, dass wir hier Visionen nicht nur präsentieren, sondern auch fi nanzieren können. Das unterscheidet uns von Ihnen. Insofern habe ich überhaupt kein Problem, in der Bildungspolitik die Dinge zu machen, die notwendig sind.
Der Kern Ihrer Fragen ist die Konkurrenzsituation.
Das Geld ist für uns auch der Kern. Dabei kommen wir ganz erkennbar zu anderen Ergebnissen als Sie. Meine Aufforderung an den Koalitionspartner ist, im Interesse der bayerischen und generell der deutschen Steuerzahler das zu unterstützen, was im Koalitionsvertrag steht. Sie sind nicht in der Koalition, Sie hinterfragen das anders, aber natürlich sind Bundesgeld und bayerisches Geld immer Geld des Steuerzahlers. Die Rechnung, die Sie aufmachen, geht nicht auf. Sie geht insofern nicht auf, weil niemand hier im Plenum bestreitet, dass wir unbedingt eine Verbesserung der Schienenanbindung des Münchner Hauptbahnhofs an den Flughafen und umgekehrt brauchen. Dafür gibt es zwei Alternativen.
Möglicherweise auch drei. Aber die Alternative, die wir mit dem Transrapid vorschlagen, ist sowohl von den Investitionen in einer Gesamtrechnung als auch vom Betrieb her günstiger als die anderen Alternativen. Nachdem das schon im Koalitionsvertrag steht, sollten wir versuchen, diese Alternative so zu realisieren. Sie werden doch von mir nicht erwarten, dass ich sage, wir sind bereit, so und so viel zu zahlen.
Das ist eine gute Frage. Sie wird in den Verhandlungen geklärt. Aber ich kann Ihnen versichern, dass es nur eine Beteiligung aus dem Staatshaushalt gibt, die einen Vorteil in der Rechnung des Projekts für den Staatshaushalt insgesamt bringt.
Eine Express-S-Bahn, deren Kosten in der Größenordnung von 1 Milliarde Euro liegen, geht auch zulasten ländlicher Räume – das ist völlig logisch –, weil Sie dort den Zuschuss des Bundes im Technologiebereich nicht haben. Außerdem sind die Betriebskosten im Falle des Transrapids günstiger.
Das sind Berechnungen aus dem Bundesverkehrsministerium, das von Minister Tiefensee geleitet wird, der Ihrer Partei angehört. Das sind die einzigen Zahlen, die im Augenblick belastbar sind. Alle anderen Zahlen sind Spekulationen. Es ist auf jeden Fall richtig, dass die ExpressS-Bahn in 20 Jahren ein Betriebsdefi zit von 523 Millionen Euro
und in 30 Jahren von 800 Millionen Euro haben wird und dass wir dann bei der Addition von Investitionen und Betriebsdefi zit zu massiv höheren Belastungen kommen.
Deswegen steht die Staatsregierung hinter dem Projekt Transrapid. Wenn wir die Zuschüsse, die der Bund zugesagt hat, bekommen, werden wir sogar auf der Landesebene viel größere Spielräume haben, als wenn wir den Weg einer Express-S-Bahn gehen würden. Das ist die Antwort auf diese Frage.
Ich darf noch einmal die Frage an die SPD richten: Unterstützen Sie die Bayerische Staatsregierung dabei, das durchzusetzen, was im Koalitionsvertrag steht?
Das ist für mich schwer vorstellbar.
Die zweite Stammstrecke, der zweite Tunnel steht mit etwa 2,3 Milliarden Euro zu Buch. Es fahren 1100 Züge der S-Bahn und genauso viele der U-Bahn. Diese Investition muss geschultert werden. Zwei Investitionen in dieser Größenordnung sind aus dem, was normalerweise im Verkehrshaushalt zur Verfügung steht, absolut nicht machbar. Sie killen mit Ihrem Vorschlag auch noch die Stammstrecke. Das heißt also, wenn Sie so argumentieren, dann machen Sie die Verkehrssituation in München nicht besser, sondern schlechter. Das ist eine ganz klare Aussage. Jeden Euro können Sie nur einmal ausgeben.
Wir haben bei der Express-S-Bahn ein hohes Betriebsdefi zit. Wir haben bei den Berechnungen für den Transrapid praktisch einen Ausgleich der Investitionen im Jahr 2025, das heißt nach zehn Jahren. Das ist eine völlig andere Qualität.
Unabhängig davon haben wir natürlich beim Transrapid auch eine umweltverträglichere Lösung. Herr Runge, Sie haben doch nicht umsonst die ökologische Modernisierung einmal in den Koalitionsvertrag hineingeschrieben. Man rechnet damit, dass drei Millionen Passagiere, die bisher mit dem Pkw zum Flughafen fahren, einen Transrapid benutzen würden, aber niemals eine S-Bahn.
Es gibt noch eine andere Alternative: Wir könnten auch eine Fernbahnanbindung machen. Dort würde im 30Minuten-Takt gefahren. Das wäre nicht so attraktiv wie der 10-Minuten-Takt des Transrapid. Ich denke, wenn man diesen Vergleich zieht, muss man auch berücksichtigen, was der Transrapid auch für die Arbeitsplätze hier bedeutet. Es ist ein Technologieprojekt. Es geht um eine Investition, die dem ganzen Raum zugute kommt. Auch im Ausland gibt es Interesse. Ich will jetzt nicht den Iran nennen, aber dieses Beispiel zeigt, dass Interesse da ist.
Unter den gegenwärtigen politischen Umständen ist das so nicht machbar, aber es zeigt, dass Interesse für diese Technologie besteht.
Mit hoher Geschwindigkeit an der Erdoberfl äche zu fahren ist besser, als in der Stratosphäre Kerosin zu verschleudern.
Ich bringe noch einen letzten Bereich im Zusammenhang mit den von Tiefensee geschätzten Kosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro. Wir verhandeln jetzt in der Endphase noch über eine Finanzierungslücke, die 200 bis 300 Millionen Euro beträgt. Wir sind mit dem Transrapid in den „TEN-Projekten“ der Europäischen Gemeinschaft. Das würden wir mit allen anderen Projekten nicht schaffen. Wir melden jetzt – das muss die Bundesregierung tun – den Bedarf bei der Europäischen Union an. Wenn man das einmal in der Verlinkung betrachtet, ist diese Anbindung an den Flughafen ein bottle neck im gesamten Schienenverkehrssystem. Wenn ich diesen Flaschenhals beseitige, mache ich das ganze Schienensystem, das auf den Flughafen zentriert ist, wirtschaftlicher und benutzerfreundlicher.
Ich weiß, dass ich Sie möglicherweise damit nicht überzeugen kann, aber es ist eine Rechnung, der Sie bisher nichts entgegensetzen können.
Im Übrigen wird Ihre Aussage auch von Bundesverkehrsminister Tiefensee in keiner Weise gestützt.
Die klare Aussage lautet: Zwei milliardenschwere Projekte in München sind aus dem Verkehrshaushalt nicht zu schultern. Die Verwirklichung des Transrapids schafft den Spielraum für die Stammstrecke und schafft auch Spielräume im bayerischen Landeshaushalt für andere Aufgaben beispielsweise für die Bildungspolitik.
Herr Kollege, ich habe vorhin die Steuermehreinnahmen in Höhe von 3,3 Milliarden Euro in Bayern erwähnt. Wir steigen jetzt in einer Perspektive von vier Jahren mit 1,5 Milliarden Euro ein, wie Sie dem Zukunftsprogramm Bayern 2020 entnehmen können, das am 3. Juli hier im Hohen Haus diskutiert wird.
Herr Maget!
Ein Programm, das sich über mehrere Jahre erstreckt, bedeutet auch Haushaltsberatungen in den kommenden Jahren. Darüber hinaus haben wir den Nachtragshaushalt auf der Tagesordnung. Und wenn Sie die Differenz zwischen 1,5 und 3,3 berechnen, können Sie die glückliche Situation erkennen, dass wir im Gegensatz zu allen anderen Ländern keinerlei Neuverschuldung brauchen.
Und wir sind in der glücklichen Situation, Schulden im dreistelligen Bereich zurückzahlen zu können. Damit können wir das, was in der Bildungspolitik notwendig ist, fi nanzieren und wir können auch Leuchtturmprojekte wie den Transrapid umsetzen. Diese Situation möchte ich als Stoiber-Dividende bezeichnen, die wir in den nächsten Jahren einsetzen können.
Damit besteht die Konkurrenz, die Sie meinen, nicht. Im Gegenteil. Wir können ein vernünftiges Verkehrssystem für den Flughafen fi nanzieren und wir werden auch die Vorfahrt für die Bildung haben. Der Bildungszug fährt,
und der Transrapid startet im Jahre 2015. Das werden wir von der CSU-Fraktion so umsetzen.
Die handfesten Bildungschancen der Menschen in Bayern haben Priorität in der Landespolitik. Es ist unsere ureigenste Aufgabe. Diese Finanzierung steht nicht in Konkurrenz zur Transrapid-Finanzierung. Sie setzen Phantasiezahlen in die Welt.
Es ist nicht so, dass die europäischen Mittel zwangsläufi g Mittel sind, die der Bund für sein TEN-Projekt nehmen kann. Da gibt es eine klare Zuschussleistung der Europäischen Union.
Wir verhandeln in einem bestimmten Bereich und werden die rote Linie nicht überschreiten.
Es ist für uns eine vorteilhafte Win-Win-Situation, aber ich werde die Terms of Trade hier im Plenum nicht darlegen; denn wir sind in Verhandlungen, die in den nächsten Wochen in einem Spitzengespräch entschieden werden.
Wir sind guter Hoffnung, dass wir die Verhandlungen in unserem Sinne so hinbekommen,
das wir damit eine Win-Win-Situation für die Bildungspolitik und die Verkehrspolitik haben.
Es wäre angemessen für die SPD-Fraktion, wenn sie uns in einer solchen Situation als Koalitionspartner in der Bundesregierung nicht in den Rücken fallen, sondern uns unterstützen würde, damit wir ein gutes Ergebnis erzielen können. Und dann könnte die SPD-Fraktion hier in Bayern auch sagen: Wir haben mitgewirkt an der Umsetzung des Koalitionsvertrages.
Ich bin sicher, dass wir ein gutes Ergebnis erreichen werden und dass wir beide Projekte, die Bildung mit Vorrang und den Transrapid im Jahre 2015, auf den Weg bringen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz, das heute verabschiedet wird, erweitert in der Tat die Handlungsspielräume der Kommunen. Es erprobt modellhaft Bereiche, in denen wir durchaus umstrittene Themen anpacken.
Wenn man über Deregulierung spricht, dann sind im Grundsatz alle begeistert und sagen: Jawohl, weniger Paragrafen bringen mehr. Wenn es aber ums Detail geht, dann kommen sofort die Bedenkenträger, die auch heute wieder aufmarschiert sind, und sagen: Besser, wir versuchen es erst gar nicht. – Stattdessen könnte man sagen: Wir sind einmal etwas mutiger und probieren etwas aus. Wenn wir nach vier Jahren eine Bilanz ziehen, dann können wir die Ergebnisse, wenn sie gut waren, auf das ganze Land übertragen.
Herr Ritter, Frau Kamm, Sie haben während der Ausschussberatungen kein Feuerwerk an Kreativität gezündet, um zu zeigen, was man noch machen könnte.
Das Gesetz ist zunächst ein Instrument, das wir einführen. Wenn dieses Instrument sich bewährt, dann kann man in der Folge die Methode erweitern, etwas draufsetzen und somit bei der Bemühung um mehr Deregulierung weiterkommen.
Im Grundsatz bedeutet Deregulierung, dass wir in einzelnen Bereichen mühsam vorgehen müssen. Ich kann ein Gesetz, welches Handlungsspielräume erweitert, nicht an einer einzigen Materie festmachen. Wir gehen hier quer durch die ganzen Zuständigkeitsbereiche.
Im Prinzip ist es ein Instrument, das versucht, in einer Zusammenfassung unterschiedlichster Punkte Spielräume zu schaffen und nachzuschauen, wie sich etwas entwickelt. Ich will den umstrittenen Bereich des Denkmalschutzes durchaus ansprechen. Das Gesetz bedeutet doch nicht, dass wir weniger Denkmalschutz wollen.
Nein, das bedeutet es absolut nicht. Sie können mich nicht so interpretieren, Frau Kamm. Meine Meinung ist diese Meinung, und die können Sie nicht interpretieren.
Unsere Absicht ist es nicht, den Denkmalschutz zu schwächen.
Denkmalschutz geht von innen heraus. Ich selbst bin 18 Jahre Stadtrat in einer Stadt gewesen, die sehr viel für Denkmalpfl ege getan hat. Ich weiß nicht, was Sie dagegen haben, wenn eine Behörde innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung treffen muss. Die Behörde kann diesen Zeitraum sogar verlängern, wenn sie mit der Grundlagenerhebung in der vorgegebenen Zeit nicht fertig wird. Sind wir aber wirklich so wenig mutig, dass wir einer Behörde nicht zutrauen, innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung zu treffen und dies auch einzufordern? – Wenn wir nicht einmal den Mut haben, das auszuprobieren, dann können wir die ganze Deregulierung sein lassen. Dann darf man aber auch keine Sonntagsreden mehr halten und fordern, wir wollen Bürokratie abbauen. Sie, als GRÜNE und als SPD, sollten sich dann von dem Thema verabschieden.
Meine Damen und Herren, es ist ein mühsames Geschäft. Ich bringe jetzt ein Beispiel außerhalb dieses Gesetzes. In der Europäischen Union reden wir davon, mit dem Standardkostenmodell, bei dem es nur um die Informationspfl ichten geht, die in den Gesetzen enthalten sind, 25 % der Kosten abzubauen. Das macht in der Summe 150 Milliarden Euro, das jedenfalls sagt Kommissar Verheugen. Die Bundesregierung redet darüber, dass sie mit der gleichen Methode, dem Standardkostenmodell, ebenfalls 25 % der bislang aufgrund von Informationspfl ichten entstehenden Kosten abbauen will. Auf Deutschland heruntergerechnet macht das beim bisherigen Gesetzesbestand 20 Milliarden Euro aus. Der Betrag ergibt exakt so viel wie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 %. Wir gehen das jetzt an, doch dabei geht es um Tausende, wenn nicht Hunderttausende, von Informationspfl ichten. Allein bei den niedergelassenen Ärzten beispielsweise summiert sich der Betrag für die Informationspfl ichten auf 600 Millionen Euro.
Die Bundesregierung legt morgen in Erster Lesung einen Gesetzentwurf vor, der von den beiden großen Fraktionen eingebracht wird. Nach diesem Gesetzentwurf werden in dem neuen Unternehmenssteuergesetz wieder 40 neue Informationspfl ichten eingeführt. Das heißt, wir befi nden uns in einem ständigen Abwehrkampf. Der BürokratieBazillus ist hoch infektiös, und die Parlamente und auch die Regierungen, auch diejenigen, die in den Verwaltungen mitarbeiten, sind für diesen Bazillus sehr anfällig. Deshalb noch einmal meine Bitte, hier zumindest bereit zu sein, neue, modellhafte Wege mitzugehen.
Was den Denkmalschutz betrifft, so gibt es in diesem Gesetz auch ein Angebot an das Parlament, weil die Sache offensichtlich sehr schwierig ist. Wir haben vorgeschlagen, eine wissenschaftliche Begleitung einzurichten und nach vier Jahren zu evaluieren. Dann soll auch geprüft werden, welchen Effekt es beispielsweise für den Denkmalschutz hatte, dass die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten vorgelegt werden musste. War es möglich, die Entscheidung nach zwei Monaten vorzulegen?
Welche Effekte hatte diese Vorgabe draußen? – Auf der Grundlage dieser Evaluierung kann man dann besser entscheiden – und vielleicht auch mutiger entscheiden –, was wir künftig zusätzlich deregulieren wollen.
Meine Damen und Herren, wir haben die ganze Modellkommunen-Diskussion selbstverständlich mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt. Die Teilnahme ist freiwillig, das möchte ich noch einmal betonen. Die Modellkommunen können aus einem Menü auswählen, was sie machen wollen. Auch das gibt uns schon Hinweise, was draußen letzten Endes interessiert oder auch was nicht interessiert.
Die Tatsache, dass während des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag noch einige Modellkommunen hinzukamen, zeigt doch, dass ein Interesse daran besteht. Deshalb sage ich an die Kollegen der Opposition gerichtet: Haben Sie doch ein bisschen mehr Mut. Seien Sie ein bisschen offener für Experimente.
Seien Sie ein bisschen offener für Evaluierungen dieses Komplexes. Dann kommen wir auf diesem Gebiet auch gemeinsam vorwärts. Denn für den Standort Bayern ist es unglaublich wichtig, dass die Verwaltung exzellent arbeitet. Das tut sie in weiten Teilen auch. Unsere Aufgabe ist es aber, der Verwaltung Vorgaben zu machen, ihre Handlungsfelder zu beschreiben und Anforderungen an sie zu stellen. Dass die Exzellenz noch gesteigert wird, ist für den Standort Bayern unglaublich wichtig. Deswegen ist auch dieser Gesetzentwurf wichtig. Wir haben die Chance, das aktive Miteinander von Kommunen, Bürgern und Staat noch besser zu gestalten als es bisher der Fall war. Lassen wir uns diese Chance nicht entgehen.
Ich bedanke mich bei der CSU-Fraktion und beim Berichterstatter Herold für die Verbesserungen, die in den Gesetzentwurf eingebracht wurden. Ich habe immer noch nicht die Hoffnung aufgegeben, dass auch die SPDFraktion und die Kollegen von den GRÜNEN im Laufe der Evaluierung noch mehr Mut zum Experiment zeigen.
Herr Kollege Wörner, Sie haben möglicherweise schlecht gefrühstückt. Lassen Sie das aber bitte nicht an diesem Gesetz aus.
Ich bitte um Zustimmung und freue mich, dass wir ein Stück weitergekommen sind.
Frau Kollegin Kamm, Sie widersprachen sich in ihrer kurzen Intervention selber. Wenn die zwei Monate kein Problem sind, warum regen Sie sich dann auf? – Ich meine, es macht schon Sinn, ein zeitliches Limit zu setzen. Warten Sie doch einmal ab, was die Evaluierung bringt. Sie bringt noch ein Weiteres: Aufgrund der Evaluierung werden wir auch wissen, wie viele Gutachten gemacht wurden und was bewirkt wurde; erst dann können wir auf einem guten Fundament weiterdiskutieren. Das ist doch der Sinn des Gesetzes. Seien Sie doch ein bisschen offener und gehen Sie nicht so verbissen an das Thema heran. Wir wollen beim Denkmalschutz nichts Böses. Wir wollen, dass der Denkmalschutz effi zienter wird. Wir wollen Bagatellfälle erkennen. Wenn der gleiche Architekt in der gleichen Straße schon das zehnte Objekt betreut, weiß er in der Regel auch, wie es geht. Dann kann man möglicherweise auf Verfahren verzichten, die man heute noch durchführt. Stattdessen können wir in den Fällen, in denen wirklich Gutachten eingebracht werden müssen, wesentlich effi zienter sein als wir es heute sind. Das ist der Hintergrund. Das wird uns auch die Evaluierung bringen. Und deshalb freue ich mich auf eine kompetente Diskussion, falls Sie dann noch diesem Hause angehören.
Ich hoffe, ich habe Ihnen nicht das Frühstück verdorben. Wir beteiligen natürlich das Personal. Das, was im Modellkommunengesetz steht, ist freiwillig. Nehmen Sie es doch einmal ein bisschen lockerer. Seien Sie einmal bereit, den Weg mitzugehen. Im Übrigen haben wir mit dem DGB eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen, die wir jetzt verlängern werden. Insofern ist unser Verhältnis zum DGB momentan wesentlich besser als das Ihrige.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal herzlichen Dank für die breite Zustimmung in den Ausschussberatungen. Wenn SPD und CSU sich einig sind, dann muss es natürlich die GRÜNEN geben, den Geist, der stets verneint.
Wenn ich es richtig verfolge, dann haben Sie als Hauptbegründung lediglich die Tatsache angeführt, dass noch nicht alles geregelt wurde, was eigentlich zu regeln ist. Sie haben bei den Vorrednern, den Herren Kollegen Stockinger und Hufe gehört, dass es sehr viel Positives gibt. Das brauche ich nicht zu wiederholen. Ihre Auffassung, man hätte alles, was derzeit in Europa diskutiert wird, einbeziehen können, ist eine ziemliche Missachtung des Diskussionsprozesses auf europäischer Ebene. Ich selbst bin Vertreter aller 16 Länder im Kulturministerrat. Wir haben dort einen general approach erreicht. Das Parlament hat eben erst Stellung genommen, und wir werden die audiovisuelle Fernsehrichtlinie während der deutschen Präsidentschaft verabschieden. Das heißt, wir haben erst dann die Möglichkeit, Vorgaben hierzu in ein Gesetz aufzunehmen. Ich kann Sie aber beruhigen, der Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde in Brüssel notifi ziert, weil Brüssel in dieser Sache mitzureden hat. Wir sind deshalb in der Tat auf einem sicheren Boden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben durchaus vor, ein neues Gebührenmodell zu machen. Frau Kollegin Gote, es hilft aber nichts, hier zu sagen, wir wollen ein neues Gebührenmodell. Da würden wir schon einmal gern Ihre Vorschläge hören, denn so einfach ist die Sache nicht. Man wird den PC einbeziehen, denn wenn keine Gebühr dafür erhoben würde, würde jeder auf den PC als Fernseher umsteigen. Das kann ich Ihnen technisch sehr schnell vorführen. Wenn dies der Fall wäre, hätten Sie das ganze Gebührenmodell sehr schnell ausgehöhlt.
Wir haben in Europa noch einiges vor. Das Beihilfeverfahren ist auch mit massiver bayerischer Unterstützung zu einem Ende gebracht worden. Hier haben wir eine Verhandlungslösung erreicht, die einer Entscheidung seitens des Europäischen Gerichtshofs vorzuziehen ist. Wir haben ein ganzes Paket, welches wir in den nächsten Rundfunkstaatsverträgen aufgreifen müssen. Das bezieht sich beispielsweise auch auf die Gremienkontrolle. Die müssen wir weiterentwickeln.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch mehr hinzufügen, denn wegen der Konvergenz der Medien aufgrund der Technik und wegen der Digitalisierung wird die Technik immer schneller sein als das Recht, welches der Technik oft nur mühsam folgen kann. Ein Rundfunkstaatsvertrag wird deshalb immer unvollendet sein. Es liegen noch viele Aufgaben vor uns. Ich biete dem Parlament an – hier nehme ich Ihre Anregung, Herr Hufe, gerne auf – die politischen Weichenstellungen gemeinsam zu diskutieren. Wir können uns hier im Landtag eine Meinung
bilden, und ich lade die GRÜNEN dazu ein. Mehr Wissen kann nicht schaden. Vielleicht kommen auch Sie dann zu einer anderen Beurteilung. Sie könnten sich dann positiver einbringen und vielleicht auch dem nächsten Rundfunkstaatsvertrag zustimmen. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrag.
Sehr geehrte Frau Kollegin, was die „Fränkische Landeszeitung“ berichtet, liegt natürlich außerhalb des Verantwortungsbereichs der Staatsregierung.
Wieso Colonel Timothy Edens hier eine Zahl von 31 Hubschraubern in den Mund gelegt wird, kann ich nicht beurteilen. Wir stützen uns bei dem, was wir weitergegeben haben, auf das Bundesministerium der Verteidigung. Das habe ich auch in meiner schriftlichen Antwort vom 30. Oktober getan. Es ist ein Zitat. Es kommt auch darauf an, welchen Zeitraum Sie beurteilen.
In den Neunzigerjahren gab es in Ansbach-Katterbach bereits 127 Hubschrauber. Es ging dabei natürlich immer um militärische Einsätze, sodass die Zahl der Hubschrauber sich dort immer wieder geändert hat.
Was nicht bestritten wird und was einheitlich sowohl vom Bundesverteidigungsministerium als auch von den Amerikanern und von mir gesagt werden kann, ist die Zahl der künftig dort stationierten Hubschrauber mit 62. Das ist ein Fakt. Das Zweite ist Folgendes. Ich bin in der Antwort vom 30. Oktober auf die 138 Wohneinheiten in AnsbachUrlas eingegangen und ich habe damals auf Ihre Frage geantwortet. Sie hatten – ich bitte, sich zu erinnern – am 18.09. gefragt:
Welche Verpflichtungen ist die Staatsregierung dabei eingegangen? Ist der Freistaat Bayern – und wenn ja – am Bau des neuen Wohnviertels Urlas beteiligt? Wie wird das budgetiert?
Diese Frage habe ich erschöpfend beantwortet. Weitergehende Aussagen waren aufgrund der Fragestellung nicht veranlasst; daher kann es auch keinen Dissens zu Medienberichten geben.
Wenn Sie jetzt neu und ergänzend fragen, was die USRegierung beabsichtigt, kann ich hier noch einmal ausführen, dass für das Jahr 2008 im Haushalt der Vereinigten Staaten 42 Millionen Euro eingestellt sind, um 138 Wohneinheiten zu finanzieren. Das habe ich schon erläutert, und es ist auch bekannt, dass die Armee der Vereinigten Staaten wünscht, die Zahl der Wohneinheiten dort auf 500 aufzustocken. Dies ist aber weder irgendwo planerisch konkretisiert noch in irgendeiner Weise haushaltsmäßig abgesichert. Wir haben auch keine Kenntnis, ob und wann dafür US-Haushaltsmittel bereitgestellt werden. Dies wird entschieden, wenn der Verteidigungsminister es vorschlägt und die Mitglieder des Amerikanischen Kongresses das genehmigen.
Es ist auch offensichtlich, dass die amerikanische Armee die Absicht hat, Gemeinschaftseinrichtungen wie zum
Beispiel Kindergärten, Schulen, Kirchen und Einkaufszentren in Ansbach-Urlas zu errichten. Ob es überhaupt dazu kommt, wird ebenfalls zu gegebener Zeit der Amerikanische Kongress zu entscheiden haben. Ein genau bezifferbares Investitionsvolumen für die Wohneinheiten und die Gemeinschaftseinrichtungen ist der Staatsregierung deshalb nicht bekannt. Und da die Projekte auch kaum konkretisiert sind, kann es der Staatsregierung auch nicht bekannt sein.
Ich habe vorhin schon erwähnt, dass wir bereits bis zu 127 Hubschrauber dort hatten. Vor diesem Hintergrund ist es natürlich bei dem dort vorhandenen Volumen, das fluktuiert hat, keine erhebliche Erweiterung.
Das ist mir nicht bekannt. Ich habe mich aber jetzt auch nur auf das zu beziehen, was in Zukunft geplant ist. Das ist die Hubschrauberstaffel. Wir begrüßen es, dass dieser Standort gesichert ist – das will ich in aller Deutlichkeit sagen – im Gegensatz zu anderen Standorten wie beispielsweise Kitzingen, die von den Amerikanern verlassen werden.
Ich antworte nicht auf Fragen, die Sie im Potentialis stellen.
Ich habe schon geantwortet. Ich antworte nicht auf Fragen, die im Potentialis gestellt werden, die letzten Endes in
der Vergangenheit liegen. Diese Frage stellt sich für mich nicht.
Herr Kollege Dürr, wir haben die Kabel Deutschland GmbH um entsprechende Auskunft gebeten. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt: Kabel Deutschland investiert derzeit als größter Kabelnetzbetreiber Bayerns rund 500 Millionen Euro in den Ausbau der Kabelnetze für Internet und Telefonie. Gleichzeitig arbeitet das Unternehmen daran, die Digitalisierung des Fernsehens voranzutreiben. Das ist auch sinnvoll. Teil dieser Strategie ist die Einführung und Vermarktung der Produkte „Digitaler Kabelanschluss“ bzw. „Digitaler Empfang“, zu denen auch die Nutzung eines Digitalreceivers gehört. Neben dem erweiterten digitalen Fernsehangebot können alle Kunden von Kabel Deutschland das vorhandene analoge Angebot von rund 32 analogen Fernseh- und 36 analogen Radioprogrammen weiter nutzen. Anders als bei DVB-T ist eine Abschaffung der analogen Programme seitens Kabel Deutschland bis auf Weiteres nicht geplant und sie wird auch zu einem späteren Zeitpunkt nur in Abstimmung mit den Marktpartnern, also den Einspeisern und auch mit den Kunden, erfolgen.
Das heißt, es ist weiterhin möglich, analoge Programme zu empfangen im Gegensatz zu dem, was sich im terrestrischen Bereich tut.
Folgendes kann nicht verhindert werden – das hatten wir an der Grenze von Bayern zu Hessen –: Wenn das Hessische Fernsehen von sich aus die analoge Verbreitung einstellt, kann natürlich eine Kabelgesellschaft ein so ausgestrahltes Programm nicht mehr analog weiter verbreiten. Die Sender sind dann aber in der Regel im digitalen Kabelnetz zu empfangen.
In diesem Zusammenhang sind – das hat Kabel Deutschland uns zugestanden – Beschwerden von Kabelkunden eingegangen, denen dieses Produkt nahegelegt wurde genau mit den Argumenten, die Sie geschildert haben. Das heißt, es wurde argumentiert, der analoge Empfang werde in Kürze ganz oder teilweise eingestellt. Kabel Deutschland hat uns versichert, dass das Unternehmen ein solches Vorgehen seiner Mitarbeiter und Dienstleister weder veranlasst hat noch toleriert. Das Unternehmen ist vielmehr mit aller Konsequenz und Härte den Beschwerden nachgegangen. Die Mitarbeiter sind geschult und mit entsprechenden Sprachregelungen ausgestattet worden. Sie werden auch kontrolliert. Es ist offenbar angesichts der Vielfalt der Vermarktungsaktivitäten auch in Einzelfällen immer wieder einmal zu Verstößen gekommen.
Kabel Deutschland hat uns auch glaubwürdig versichert, dass personelle Konsequenzen gezogen wurden. Das Unternehmen will zusammen mit den Kunden entsprechende Vorkommnisse in Zukunft ausschließen. Das heißt, Kabel Deutschland versichert, dass alle Maßnahmen ergriffen wurden, um ein solches Vorgehen künftig zu unterbinden. Ein solches Vorgehen findet auch nicht die Billigung der Staatsregierung.
Ich habe schon erkannt, dass Sie eine Frage gestellt haben, weil am Schluss ein Fragezeichen war.
Wir haben Kabel Deutschland nicht zum ersten Mal gefragt. Es war regional unterschiedlich; ich habe auf die Diskussion an der hessischen Landesgrenze hingewiesen, die schon einige Monate zurückliegt. Dort war es ursächlich der Hessische Rundfunk. Es gibt nun einmal verschiedene Ursachen. Wir haben jetzt ganz aktuell aufgrund Ihrer Anfrage – die Antwort ist, soweit ich weiß, am 28.11. eingetroffen – um Stellungnahme gebeten, ob das tatsächlich so ist. Ich habe Ihre Frage schon beantwortet. Kabel Deutschland hat erklärt: „Wir stellen das ab, das entspricht nicht unserer Geschäftspraxis“. Wir legen als Staatsregierung auch Wert darauf, dass das abgestellt wird. Ich kann Ihnen versichern, dass wir da dranbleiben. Sie sehen wahrscheinlich die eine Seite, dass wir die Digitalisierung vorantreiben. Das macht auch Sinn. Gerade vom Landtag hier ist vielfach gefordert worden, dass der ländliche Raum die gleichen Möglichkeiten bekommen muss wie die Großstädte. Wenn Kabel Deutschland 500 Millionen Euro investiert, um den ländlichen Raum, auch Mittelstädte und kleinere Städte, anzuschließen, dann muss man auch akzeptieren, dass man dieses Produkt vermarkten will, sonst funktioniert das nicht.
Eine völlig andere Sache ist, dass man sozusagen Druck macht und sagt: „Ihr könnt jetzt Fernsehprogramme nur noch digital empfangen“. Es muss nach wie vor ein analoger Empfang von Rundfunk und Fernsehen gewährleistet sein. Das heißt also, es darf kein Druck ausgeübt werden mit dem Argument, ihr könnt demnächst nur noch „Schneegestöber“ sehen, und dass deswegen ein digitaler Receiver angeschafft werden soll. Ich weiß nicht, ob Sie die neuesten Angebote von Kabel Deutschland kennen. Sie bieten jetzt den Altkunden relativ großzügig die Möglichkeit an, das digitale Angebot insgesamt zu nutzen. Ich denke, es ist ein positiver Weg, ein Angebot zu machen, das den Kunden begünstigt, anstatt den Kunden mit unwahren Behauptungen unter Druck zu setzen und dadurch ein Geschäft zu machen. Wenn man den Wettbewerb in diesem Bereich sieht, muss man sagen: Dahinter steht auch ein gewisses Eigeninteresse, weil die Wettbewerber am Markt mit sehr engen Margen konkurrieren. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass Kabel Deutschland nicht Geschäfts- und Marketingstrategien einschlägt, die letzten Endes massiv auf das Unternehmen zurückschlagen werden, weil sich die Kunden solche Praktiken nicht gefallen lassen werden. Wir werden gegebenenfalls solche Dinge aufgreifen und publizieren.
Herr Kollege Dürr, wahrscheinlich ist bei Ihnen in der prickelnden Atmosphäre dieser Fragestunde meine Antwort nicht richtig angekommen. Vielleicht sende ich digital und Sie empfangen nur analog.
Wir wollen das unterbinden. Wenn Sie sagen, dass Sie ganz konkrete Fälle haben, wo ein Vertrag abgeschlossen wurde, dann geben Sie mir die Fälle. Ich bin bereit, mit dem Geschäftsführer von Kabel Deutschland zu reden. Aber noch einmal: Die Staatsregierung billigt das nicht. Sie hat Kabel Deutschland um Stellungnahme gebeten. Kabel Deutschland hat gesagt, das sei abgestellt. Kabel Deutschland hat gesagt, es seien personelle Konsequenzen bei den Betreffenden gezogen worden. Ich kann auch noch einmal nachfragen, ob Kabel Deutschland von sich aus die Verträge storniert hat. Ich bin gerne bereit, das nachzuliefern. Für mich ist wesentlich, dass Kabel Deutschland sagt: „Das entspricht nicht unserer Geschäftsstrategie, und wenn das vorkommt, dann stellen wir das ab“. Wir erlauben uns auch nachzufragen, ob das so ist. Wenn es nicht so wäre, dann würden wir natürlich in Richtung Kabel Deutschland tätig werden.
Es ist wiederholt darauf hingewiesen worden, was die digitale Umstellung bedeutet. Die Medien waren voll davon. Die Leute lesen Zeitung, hören Rundfunk und sehen fern. Wir werden, falls es noch nicht angekommen ist, immer wieder darauf hinweisen, damit das überall bekannt wird, was Digitalisierung bedeutet, dass es nicht bedeutet, dass analoge Programme abgeschaltet werden. Wir können aus dieser Fragestunde heraus gemeinsam eine große Kampagne initiieren, um den Verbraucher aufzuklären.
Aber noch einmal: Die Digitalisierung ist natürlich die Voraussetzung, auch ländliche Räume an die Datenautobahn anzuschließen. Das treiben wir voran, aber nicht das Abschalten analoger Radio- und Fernsehprogramme. Das sind zwei Dinge, die man nicht vermischen sollte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Mediengesetz ist eine Anpassung an Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags. Es handelt sich um eine Vereinbarung in vielen Bereichen. Es wurde in allen Ausschüssen positiv beraten. Dafür bedanke ich mich sehr herzlich.
Der Antrag der CSU-Fraktion ist ein Moratorium. Er ist in der Form das Mindeste, was man letzten Endes vor dem Hintergrund des Verfassungsgerichts und des europäischen Beihilferechts akzeptieren kann. Ich denke, damit ist ein Weg gefunden, die Rundfunkfreiheit der privaten Fernsehanbieter zu erhalten und die Weiterentwicklung zu ermöglichen.
Wichtiger ist, dass wir im Anschluss daran ein Mediengesetz novellieren, das die Dinge langfristig auf eine gute Basis stellt. Dies ist das Ziel des Dringlichkeitsantrags.
Die Staatsregierung hat es schon angekündigt – ich bekräftige es jetzt nochmals –: Wir werden bis zur Jahresmitte einen Entwurf vorlegen, der in Erster Lesung noch vor der Sommerpause beraten werden kann, sodass wir bis zum 1. Januar 2008 eine umfassende Erneuerung des Mediengesetzes haben werden.
Da die Geschäftslage sehr eng und die Zeit fortgeschritten ist, möchte ich mich jetzt nur noch bei den Berichterstattern und bei allen Fraktionen herzlich bedanken. Ich bitte um Zustimmung. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Dieser vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung und Erprobung von Handlungsspielräumen der Kommunen ist ein wichtiger Eckpfeiler in der Deregulierungsstrategie der Bayerischen Staatsregierung. Wir setzen damit nicht nur direkt zahlreiche Erleichterungen für die Kommunen um, wir ermöglichen es auch Modellkommunen, in klar defi nierten Bereichen von bestimmten gesetzlichen Bestimmungen abzuweichen, um experimentieren zu können. Das ist eine Form der experimentellen Gesetzgebung, in die die Betroffenen frühzeitig einbezogen werden. Die Kommunen sind für uns alle der erste Ort der Demokratie und wir wollen die kommunale Selbstverwaltung stärken. Wir wollen Freiräume für eigenverantwortliche Entscheidungen geben. Wenn in einer Debatte hier im Hohen Hause ein Kollege der SPD sagte – das waren Sie, Herr Rabenstein –, es könne doch nicht sein, dass unterschiedliche Standortbedingungen herrschen, dann fühle ich mich als ehemaliger Europaminister daran erinnert, dass ähnlich auch Kommissare in Brüssel argumentieren, die meinen, es müsse alles dort geregelt sein. Wo kämen wir hin, wenn die Bayern und die Deutschen das anders machten.
Wir stehen dafür, dass wir nicht nur in Brüssel sagen, Zentralismus ist schlecht, sondern wir sagen das auch in Bayern. Wir haben Vertrauen in unsere Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte. Unsere Devise lautet: Mehr Bürgermeister und weniger Bürokratie.
Das ist die Intention, die hinter diesem Gesetzentwurf steht. Wir sind sicher, dass die Kommunen verantwortungsbewusst mit diesen neuen Instrumenten umgehen werden. Wir eröffnen Optionen, die auf freiwilliger Teilnahme beruhen. Der Gesetzentwurf benennt die beteiligten Kommunen. Diese werden auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände ausgewählt. Keine der benannten
Kommunen muss alle Freiräume ausnutzen; es kann aus einem Angebot gewählt werden.
Der Modellversuch ist auf vier Jahre befristet. Wir erproben in diesem Zeitraum, was im kommunalen Alltag sinnvoll ist und was nicht. Die Vorschläge, die wir aufgegriffen haben, kommen aus dem kommunalen Bereich. Sie sind nicht unumstritten und gerade deshalb wollen wir hier auch einen ergebnisoffenen Prozess.
Am Ende der vier Jahre werden wir sehen, was dauerhaft zu ändern ist und was sich bewährt. Wir können dann auf in der Praxis erprobten Ergebnissen aufbauen und erneut entscheiden. Wir starten also ein freiwilliges, ergebnisoffenes Experiment mit Mut zum Neuen und mit Vertrauen in unsere Bürgermeister, Landräte, Gemeinde- und Kreisräte.
Die kommunalen Spitzenverbände haben den Entwurf begrüßt, allerdings wären sie gerne noch etwas weiter gegangen. Es sind auch Einwände gekommen. Wir haben diese Einwände geprüft und abgewogen. Wir meinen jedoch, dass dieser Gesetzentwurf so angelegt ist, dass er alle Optionen offenlässt. Er eröffnet Freiheit, Transparenz und Vertrauen. Mehr kann man da nicht anbieten.
Ich würde mir allerdings wünschen, dass aus der Mitte des Landtags noch mehr Vorschläge kommen. Die Staatsregierung ist da völlig offen und würde sich freuen, wenn zu den 16 und 10 Bereichen vom Landtag noch der eine oder andere Vorschlag hinzugefügt würde.
Im Vorfeld dieser Diskussion und dieser Ersten Lesung hat ein Bereich eine besondere Rolle gespielt. Das war der Denkmalschutz. Ich persönlich halte sehr viel vom Denkmalschutz und auch sehr viel vom Landesamt für Denkmalpfl ege. Ich sage dazu im Hinblick auf die neue Ausgabe des Cicero: Was den Süden stark macht, ist unsere kulturelle und historische Identität. Sie ist gewachsen und erwachsen aus einem dichten Humus unserer langen Geschichte und Kultur, zu der natürlich auch unsere bauliche Substanz gehört. Diese ist schützenswert; das wird von niemanden bezweifelt.
Ich sage auch sehr deutlich: Dass wir dieses Ergebnis haben, ist das Resultat des Denkmalschutzgesetzes von 1973, aber gleichzeitig ist es auch die Arbeit der Landräte, Oberbürgermeister und Stadträte, die den Denkmalschutz als ihre eigene Aufgabe begreifen. Und darüber hinaus ist es auch ein Ergebnis der zahlreichen Initiativen von Bürgern, die viel eigenes Geld in den Denkmalschutz investieren.
Ich habe Verständnis, wenn im Landtag auf Gefahren hingewiesen wird, die entstehen können, wenn Teile unserer Kultur unwiederbringlich verloren gehen. Ich vertraue aber den Landräten und Oberbürgermeistern, dass sie keinen Missbrauch betreiben und verantwortungsbewusst mit dem historischen Erbe umgehen. Es ist schließlich auch ihr Erbe.
Wir haben die fakultative Einschaltung des Landesamtes für Denkmalpfl ege vorgeschlagen. Die ergebnisoffene Anlage soll allen signalisieren: Wir wollen lernen. Wenn
in der Diskussion des Landtags andere Wege gegangen werden sollten, haben wir auch dafür Verständnis. Es wäre für uns kein Problem. Denn letztlich ist es das Ziel, Deregulierung zu betreiben. Im Ergebnis werden wir einen Bericht vorlegen, der zeigt, was sich bewährt hat und was nicht. Wir werden darin – da die Denkmalpfl ege enthalten bleibt – auch darlegen, was die Fachgutachten des Landesamtes für die Projekte in den Modellkommunen bedeutet haben. Dann können wir bilanzieren, was diese Gutachten bringen und was es an Zeitersparnis bedeutet, wenn wir in Bagatellfällen und Routinefällen unseren unteren Denkmalschutzbehörden mehr Spielräume geben.
Meine Damen und Herren, das ist ein gemeinsamer Weg, den wir gehen können. Ich bitte um eine gute Beratung dieses Gesetzentwurfes und um gute Vorschläge kreativer Art, um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Ich danke den Oberbürgermeistern und Landräten, die hier mitmachen; das kommt unserem ganzen Land zugute.
Frau Präsidentin, Herr Kollege Dr. Dürr, Bürokratieabbau in Form der Deregulierung ist eine Daueraufgabe, der wir uns nicht entziehen können und auch nicht entziehen wollen. Wir brauchen einen langen Atem und manchmal ist es schwierig, Fortschritte zu erzielen. Die Forderung, Bürokratie abzubauen ist in aller Munde, wenn es aber konkret wird, dann marschieren sämtliche Bedenkenträger auf und fordern auf einem bestimmten Gebiet genau die Regelungen und Paragrafen.
Trotzdem haben wir durchaus beachtliche Erfolge gehabt. Wir haben in den Jahren von 2003 bis 2006 die Zahl der Gesetze von 346 auf 306 gesenkt. Das sind 12 %. Wir konnten die Zahl der Verordnungen von 1162 auf 871 senken; das ist ein Rückgang um 25 %. Wir arbeiten an der Datenbank Bayernrecht, die zum 01.01.2007 den gesamten bayerischen Rechtsbestand beinhalten soll und auch die Verwaltungsvorschriften, die sehr wichtig und relevant sind, das heißt sowohl die veröffentlichten als die nicht veröffentlichten, einbeziehen soll. Wir kommen auf eine Reduktion von tatsächlich 30 %. Als ich einmal im Landtag einen Antrag gestellt habe, der in diese Richtung gegangen ist, wurde ein Rückgang von 30 % als absolut unmöglich bezeichnet. Es wurde entgegengehalten, es sei fraglich, ob überhaupt ein einziges Gesetz aufgehoben werden könne. Das war etwa um das Jahr 1999.
Sie sprechen ganz gezielt die Wurstschneidemaschine an, die zu meinem früheren Ressort als Verbraucherschutzminister gezählt hat. Wir hatten in der Tat Mehrfach- und Doppelprüfungen. Die Situation ist inzwischen durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht verbessert worden. Es wird nur noch einmal kontrolliert und Doppelprüfungen werden so weit wie möglich vermieden. Darüber hinaus wird bei der Gewerbeaufsicht seit Ende 2003 völlig auf Routinekontrollen verzichtet. Man geht stattdessen risikoorientiert vor; wo Probleme auftreten, wird kontrolliert. Wenn zum Beispiel in Pirk Probleme auftreten, wird in Pirk in der Zoiglwirtschaft kontrolliert, während in anderen Bereichen nicht kontrolliert wird. Ich habe das Beispiel herausgegriffen, weil Herr Kollege Stahl gerade aufmerksam zuhört. Routinekontrolle bedeutet, dass man überall hingeht, während eine anlassbezogene Kontrolle sich an Risikoschwerpunkten orientiert.
Es zeigt sich natürlich auch, dass wir bei der Lebensmittelkontrolle – ich beziehe mich auf die Diskussionen der letzten Zeit zum Thema Gammelfleisch – sehr sensibel vorgehen müssen, weil wir auch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen berücksichtigen müssen. In solchen Kernbereichen gehen wir mit den Kontrollen eher nicht zurück. Daher ist es wichtig, Kernbereiche und eher zu vernachlässigende Bereiche zu unterscheiden.
Sie sprechen den Artikel aus der „Passauer Neuen Presse“ vom 26.08. an. Es geht um ein Brotzeitstüberl. Ich kann Ihnen dazu sagen, dass wir in unserer letzten Klausur am 04.10.2006 beschlossen haben, für die Gaststättenerlaubnis, soweit es sich um eine Personalkonzession handelt, eine Genehmigungshöchstfrist mit Fiktionswirkung einzuführen. Es wird also eine Erleichterung geben. Darüber hinaus haben wir vorgesehen, detaillierte Regelungen für Straußwirtschaften deutlich zu verringern. Das bedeutet, dass räumliche Einschränkungen, wie sie bisher gefordert werden, wie zum Beispiel Sitzplatzeinschränkungen sowie Vorgaben für die verabreichten Speisen, geändert werden. Wer weiß, was eine Straußwirtschaft ist, hat sich gewundert, dass für diese Form der Gaststätten Speisevorschriften bestehen. Ich habe selbst einmal eine Petition von einer unterfränkischen Straußwirtschaft zu behandeln gehabt. Dort sind „Schnickerli“ angeboten worden. Ein Beamter hat erklärt, bei den „Schnickerli“ handelt es sich um ein kompliziertes Gericht. Also Boeuf à la mode, wenn man in der höheren Gastronomie verkehrt, in Franken jedenfalls heißt es „Schnickerli“. Das „Schnickerli“ wird über viele Generationen angeboten und der Beamte erklärte dem Gastwirt, er solle anstelle von „Schnickerli“ Gulaschsuppe, Wiener Würstchen oder Frankfurter Würstchen anbieten. Das ist ein Tiefschlag für die gastronomische Kultur. Das hat in der Petition einen Niederschlag gefunden und wir haben zunächst einen Sieg errungen, in dem „Schnickerli“ weiter angeboten werden durften. Die Beamten des Wirtschaftsministeriums haben mich dann entnervt angesehen und haben erklärt, sie seien Juristen und kein Koch. Deshalb haben wir jetzt hier entsprechende Freiheiten gegeben.
Das aktuelle Problem ist im Baurecht angesiedelt. Zu einem Brotzeitstüberl in einem Austragshaus gab es eine Petition, in der nach der Privilegierung gefragt wurde, also dem Funktionszusammenhang des Brotzeitstüberls mit dem vom Antragssteller geführten Betrieb und der Vermarktung selbstproduzierter Erzeugnisse. Dazu gibt es eine Reihe von Behördenstellungnahmen, die letzten Endes im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden ihren Niederschlag gefunden haben. Die Eingabe wurde auf der Grundlage der Stellungnahme des Innenministeriums am 5. Juli 2006 für erledigt erklärt. Sollten noch Fragen bestehen, bitte ich, sich an das Innenministerium zu wenden.
Ich werde mir den Fall ansehen. Wenn Sie in Unterfranken in eine ganz bestimmte Winzerhütte gehen, können Sie einen Gästebucheintrag mit meiner Unterschrift finden: „Gerettet vor Bürokratentücke, wurde diese Winzerhütte.“
Ich wiederhole: Wir haben am 4. 10. 2006 in die Wege geleitet, dass dann, wenn es nur um eine Konzession für den Gastwirt geht, künftig schneller genehmigt wird. Die Genehmigung für Straußwirtschaften – ähnliche Einrichtungen – wird die Genehmigung wesentlich unkomplizierter. Ich habe das an dem Beispiel deutlich gemacht. Ein Problem kann ein Umbau sein, wenn für das Baurecht die Privilegierung nachzuweisen ist. Hier muss man den Einzelfall prüfen. Das Baurecht kann – das gilbt vor allem für die Privilegierung – nicht einfach weggewischt werden. Hier gilt meine Zusage, dass ich mir einen solchen Fall ansehen werde. Man lernt aus jedem Fall. Die baurechtliche Genehmigung ist jedoch schwieriger als die gaststättenrechtliche Genehmigung.
Wir sind nicht Bürokratieweltmeister. Ich kann Ihnen Rankings übermitteln, in denen Bayern nach dem internationalen Vergleich deutlich vor Deutschland liegt. Richtig ist, dass es wegen des ununterbrochenen Inputs permanenten Handlungsbedarf gibt. Die Erklärung von EU-Kommissar Verheugen in der „Süddeutschen Zeitung“ macht dies deutlich.
Zielsetzung ist: 25 % weniger Bürokratie auf EU-Ebene und auf der Ebene Deutschlands. Mit dem Standardkostenmodell gehen wir voran. Ein großer Teil der Normen