Zugleich ist sie etwas, das Bayern aus dem Wettbewerb heraushebt und zeigt, dass Bayern sein Gesetz nicht unter ideologischen Maßgaben gefertigt hat, sondern klar der Praxis den Weg weisen lässt. Das betrifft wohl gemerkt die Resozialisierung, nicht die Einsparungen.
Die SPD will in Schleswig-Holstein zwar ein noch viel leuchtenderes Beispiel ausgemacht haben. Dort soll die Sozialtherapie angeblich von 30 auf 180 Plätze ausgebaut werden. Wer aber Behandlungsplätze mit Sozialtherapieplätzen verwechselt, verwechselt auch Nebelleuchten mit Sternschnuppen. Auch anderswo quellen die Gesetze über von wohlklingenden Programmsätzen.
Zugleich gehen diese Gesetze von Kostenneutralität aus. Unser Gesetz ist auch hier ehrlich. Moderne Behandlungsmethoden, wie wir sie in unserem Gesetz festschreiben, gibt es nicht zum Nulltarif. Schon vor zwei Jahren habe ich in der Justizvollzugsanstalt Neuburg-Herrenwörth ein Jugendtherapiezentrum einrichten lassen, dessen Arbeit vielversprechend angelaufen ist. Dies ist der Weg, den wir im Jugend- und Erwachsenenvollzug weitergehen werden.
Lassen Sie mich eines klarstellen: Sozialtherapie ist kein Honigschlecken. Es geht nicht um Repression. Das ist kein Kuschelvollzug, sondern das ist harte Arbeit an den Defiziten jedes einzelnen Gefangenen, Arbeit, die weh tut, weil sie Versäumnisse offen legt, Arbeit, die den Gefangenen bis an seine Grenzen fordert, weil man anders die verkorksten Lebensläufe nicht mehr korrigieren kann.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich den Dank an meine Mitarbeiter äußern. Ich bin der Meinung, dass der Justizvollzugsdienst, der nicht privatisiert ist, sondern von uns selbst ausgebildet wird und mit größter Erfahrung und höchster Motivation seinen Dienst tut, deutlich zu loben ist.
Ein dickes Dankeschön geht auch an die Kollegen im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, aber auch in den mitberatenden Ausschüssen. Vor allem dem Haushaltsausschuss schulde ich Dank und Anerkennung. Sie haben das komplexe Gesetzeswerk zügig und kundig beraten. Ich denke, es ist ein gutes Gesetz geworden. Das sieht man daran, dass es anscheinend sehr schwer gefallen ist, Angriffspunkte zu finden. Man hat manches verdrehen müssen, um genügend Argumente zu finden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, an Sie alle appelliere ich, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung in der Form, die er durch die Ausschussberatungen gefunden hat, zuzustimmen.
Damit fassen Sie einen richtungweisenden Beschluss für den bayerischen Strafvollzug der kommenden Jahrzehnte.
Frau Staatsministerin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Frau Kollegin Stahl hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet. Frau Kollegin.
Das gerade Gehörte war nicht das „Summen des Wespennestes“, wie der Kollege uns weismachen wollte. Das waren ganz einfach Schmerzensschreie, die sich durch die Art der Debatte ergeben
haben. Die weiterführende Debatte hat unsere Kritik bestätigt, nämlich dass diese Debatte teilweise von sehr starker Polemik statt von Fachkenntnis getragen wird.
Es gab von den Kollegen, leider auch von Ihnen, kein Wort zur bisherigen personellen Unterbesetzung. In Bayern gibt es in Bezug auf das Personal und die sonstige Ausstattung enormen Nachholbedarf. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Es ist hier nicht alles rosig. Ich habe keine Ausführungen gehört, wie man die Rückfallquote beseitigen wird.
Man hat kein Wort gesagt, wie neue Wege im bayerischen Strafvollzug aussehen könnten. Ich habe nur Bedauern gehört, dass man die neuen Wege aus allen möglichen Gründen nicht beschreiten könne.
Die meisten Forderungen, die wir erhoben haben, haben wir von der Fachwelt übernommen. Im Übrigen zähle ich mich mit zur Fachwelt. Ich bin nicht nur Juristin, sondern auch Sozialarbeiterin und weiß, was geht und was nicht geht. Zur Fachwelt zählen z. B.: Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und -gerichtshilfen; Fachverband für soziale Arbeit, Strafrecht, Kriminalpolitik; Bundesarbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit im Justizvollzug; Arbeitsgemeinschaft Deutscher Bewährungshelferinnen; Neue Richtervereinigung; Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe usw. usw. Allen diesen Leuten wollen Sie sagen, sie hätten keine Ahnung von der Praxis. Das möchte ich festhalten.
(Beifall bei den GRÜNEN – Staatsministerin Dr. Beate Merk: Das habe ich Ihnen gesagt, nicht allen anderen!)
Die CSU hat sich in Fragen zum Strafvollzug als ernst zu nehmende Diskussionsteilnehmerin disqualifiziert.
Okay. – Meinen Zahlen zum Erwachsenenstrafvollzug haben Sie nicht widersprochen. Im Jugendstrafvollzug müssten Sie die Homepage überarbeiten.
Was den Erwachsenenstrafvollzug angeht, habe ich Ihnen nicht widersprochen. Das ist richtig. Die Zahl der Justiz
vollzugsbediensteten hat in der jetzigen Diskussion über das Jugendstrafvollzugsgesetz nichts zu suchen. Darüber muss anlässlich des Nachtragshaushalts diskutiert werden, wenn man das möchte und muss. Ich möchte das nicht vorwegnehmen.
Ihre Aussage, ich hätte keine Ansatzpunkte betreffend der Rückfallquote gehabt, haben Sie bereits korrigiert. Wir werden zumindest nach den bisherigen Erkenntnissen der Wissenschaft mit einer guten Sozialtherapie geringere Rückfallquoten haben. Das ist ein wichtiges Thema.
Ich wehre mich, Frau Stahl, gegen Ihre Aussage, im Gesetz seien keine neuen Methoden enthalten. Die Ausweitung der Sozialtherapie bedeutet eine massive Neuerung im Gesetz und für die Behandlung junger Straftäter. Man muss deutlich machen, dass wir das bislang nur auf freiwilliger Basis erledigen können. Bisher gab es kein Gesetz, das entsprechende Rückendeckung gegeben hätte bei den Haushaltsverhandlungen. Das ändert sich jetzt.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich trenne dafür die Tagesordnungspunkte.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 5 abstimmen. Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/7334 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 15/9270 die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 6. Dieser Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/7566 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 15/9271 wiederum die Ablehnung. Wer dagegen dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt.
Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 7 abstimmen. Dieser Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8101, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/8253 und 15/8485 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden
Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsantrag auf der Drucksache 15/8253 und die ebenfalls zur Ablehnung vorgeschlagenen Teile des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/8485 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag auf Drucksache 15/8253 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Die SPD-Fraktion. Der Änderungsantrag 15/8253 ist abgelehnt.
Wer entgegen dem Ausschussvotum den zur Ablehnung vorgeschlagenen Teilen des Änderungsantrags auf der Drucksache 15/8485 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist der Änderungsantrag insoweit ebenfalls abgelehnt.
Den Gesetzentwurf 15/8101 empfiehlt der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Annahme mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/9273. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Hierzu ist namentliche Abstimmung beantragt worden, die wie üblich abläuft. Ich eröffne hiermit die namentliche Abstimmung. Vier Minuten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die vier Minuten sind um. Die Abstimmung ist abgeschlossen. Ich bitte auszuzählen. Das Ergebnis gebe ich später bekannt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf. Bevor wir ihn aber endgültig aufrufen, liebe Kolleginnen und Kollegen, – –
Vor der Regierungsbank sehe ich Personen, die ich nicht als Abgeordnete erkennen kann, um es mal so zu sagen.
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Dr. Hildegard Kronawitter u. a. u. Frakt. (SPD) Bayern, aber gerechter Gute Arbeit für Bayern – Mindestlohn für gute Arbeit (Drs. 15/8872)