Protokoll der Sitzung vom 11.12.2007

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht aber noch weiter. Es ist auch wichtig, dass die Barrierefreiheit zum Beispiel in den Bereichen Bau und Verkehr wesentlich verbindlicher fixiert wird. Da gibt es sehr viele Vorbehalte, hinter die man sich zurückziehen kann, zum Beispiel das Wort „sollen“ oder die Worte „soweit finanzierbar“. Sie lassen der Willkür natürlich Tür und Tor offen.

Ich bin erst neulich hier im Landtag angesprochen von einer Gruppe von behinderten Menschen aus einem Behindertenheim in Pappenheim. Sie mussten mit dem Bus zum nächsten Bahnhof gebracht werden, um den Zug besteigen zu können. Denn am Bahnhof eines Ortes, der ein Behindertenheim beherbergt, gibt es keinen barrierefreien Zugang zum Zug. Solche Dinge beweisen mir, dass wir noch weit davon entfernt sind, dieses Gesetz tatsächlich in die Realität umzusetzen.

(Beifall bei den GRÜNEN – Christa Steiger (SPD): Ja, nur 20 % der Bahnhöfe sind barrierefrei!)

Das alles sind Dinge, die im neuen Gesetz wesentlich mehr berücksichtigt werden müssen, sodass sie tatsächlich in der Lebenswirklichkeit von behinderten Menschen ankommen, nicht nur im Gesetz, nicht auf dem Papier, sondern vor Ort, und dass behinderte Menschen tatsächlich etwas spüren von der von uns beabsichtigten Gleichstellung.

Ich glaube, dass dazu die Behindertenverbände und die Betroffenen selbst wertvolle Beiträge leisten können. Deswegen möchte ich, dass sie einbezogen werden. Auch wir sprechen uns für eine Anhörung aus, um die Belange rechtzeitig zu erfahren und effektiv umsetzen zu können.

(Beifall der Abgeordneten Maria Scharfenberg (GRÜNE))

In der Hoffnung, dass dieses Gesetz novelliert, effektiv ausgestaltet und den behinderten Menschen dann wirklich eine Hilfe bei der Bewältigung ihres Lebens bieten kann, schließe ich heute und werde den Verlauf der Diskussion rege verfolgen.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Wie ich sehe, besteht damit Einverständnis. Dann ist es so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Abgrabungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften (Drs. 15/8859) – Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abgeordneten Franz Josef Pschierer, Peter Welnhofer u. a. (CSU) (Drs. 15/8992)

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung.

Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf der Drucksache 15/8859, der Änderungsantrag auf der Drucksache 15/8992 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen auf der Drucksache 15/9430.

Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/9430.

Wer dem Gesetzentwurf mit den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann habe ich nur Enthaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die beiden anderen Fraktionen haben zugestimmt.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Da gibt es keinen Widerspruch.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Da sollten sich die GRÜNEN entscheiden, welchem Abstimmungsverhalten sie nachkommen.

(Heiterkeit – Alexander König (CSU): Kommt nicht darauf an!)

Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann sehe ich das Abstimmungsverhalten genau wie vorher.

Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Abgrabungsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften“.

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag, Drucksache 15/8992, seine Erledigung gefunden. – Wir nehmen davon Kenntnis.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und der Bayerischen Bergverordnung (Drs. 15/8794) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8794 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie auf Drucksache 15/9450.

Der eben genannte federführende Ausschuss empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. Januar 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist das mit allen Stimmen so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dasselbe Abstimmungsergebnis. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zuständigkeiten zum Vollzug wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und der Bayerischen Bergverordnung.“

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Tierzuchtgesetzes (Drs. 15/8807) – Zweite Lesung –

Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8807 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 15/9502.

Der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten empfiehlt die unveränderte Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. Januar 2008“ einzufügen. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Ergänzung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Einvernehmlich. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch, und zwar wieder in einfacher Form. – Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Einstimmig so angenommen. Das Gesetz hat damit den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Tierzuchtgesetzes“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Bayern (Drs. 15/8602) – Zweite Lesung –

Im Einvernehmen mit allen Fraktionen wird auf die zunächst vereinbarte Aussprache verzichtet. Wir kommen deshalb sofort zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/8602 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/9431.

Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Die beiden anderen Fraktionen haben zugestimmt. Damit ist das so beschlossen.

Ein Antrag auf Dritte Lesung ist nicht gestellt worden. Deswegen führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage wieder vor, in einfacher Form. – Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die beiden großen Parteien. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen?

Keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Spielbanken im Freistaat Bayern“.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Ingenieurgesetzes und des Dolmetschergesetzes (Drs. 15/8979) – Zweite Lesung –

Änderungsantrag der Abg. Dr. Hildegard Kronawitter, Franz Schindler, Dr. Thomas Beyer u. a. (SPD) (Drs. 15/9357)

Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Im Ältestenrat wurde hierzu eine Redezeit von fünf Minuten vereinbart. Erste Wortmeldung: Kollege Roland Richter.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Gesetzentwurf zur Änderung des Dolmetschergesetzes. Das Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. Ingenieurin legt fest, welche Berufsqualifikationen zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigen. Die Richtlinie 2005/36/EG ist am 20. Oktober 2005 in Kraft getreten und regelt die Anerkennung von Berufsqualifikationen in Fällen reglementierter Berufe wie auch dem Ingenieurberuf. Die verschiedenen bisher geltenden Anerkennungen wurden in der Richtlinie zusammengefasst und nun aufgrund der bisherigen Erfahrungen ver

bessert. Die Mitgliedstaaten sind nun verpflichtet, diese Richtlinie umzusetzen.

Daher muss das Bayerische Ingenieurgesetz nunmehr an die Anforderungen der Richtlinie angepasst werden. Das Gesetz selbst enthält nun alle notwendigen Bestimmungen, um das Gesetz an diese Richtlinie anzupassen und ihr Rechnung zu tragen.

Nach mehreren Diskussionen in den unterschiedlichen Ausschüssen beantragen wir heute noch eine Änderung, nämlich über die Fassung gemäß der Beschlussempfehlung des Hochschulausschusses abstimmen zu lassen. Dabei geht es um die Zuständigkeit, also darum, welche Regierung zuständig ist. Ursprünglich wurde nämlich diskutiert, ob die IHK zuständig ist. Wir wollen eine Zusammenlegung und keine Zuständigkeit aller Bezirksregierungen haben. Dem tragen wir Rechnung. Wir wollen eine Vereinfachung und schlagen deswegen vor, diese Aufgabe bei der Regierung von Schwaben zu konzentrieren und dort anzusiedeln.

Ich könnte relativ lange und ausführlich darüber sprechen: Warum, wieso und weshalb. Letztendlich hängt das mit der Anerkennung vor allem auch der ausländischen Hochschulabschlüsse zusammen, die geregelt werden. Es geht um eine hoheitliche Aufgabe. Diese hoheitliche Aufgabe soll auch von einer Regierung wahrgenommen werden. Der Vorschlag lautet, diese Aufgabe bei der Regierung von Schwaben anzusiedeln. Deswegen bitten wir um Zustimmung zum Gesetzentwurf in der Fassung gemäß der Beschlussempfehlung des Hochschulausschusses.

(Beifall bei der CSU)

Nächste Wortmeldung: Frau Kollegin Dr. Kronawitter.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es eben gehört: Der Ingenieur/die Ingenieurin ist ein reglementierter Beruf. Das war bisher so. Es braucht eine bestimmte Ausbildungszeit, und um den Titel führen zu dürfen, braucht es die behördliche Anerkennung. Das soll so bleiben. Darauf haben wir uns auch im federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie verständigen können.