Protokoll der Sitzung vom 13.12.2007

Letztlich geht es darum, wie die Schlüsselmasse verteilt wird. Die Begründung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer durch die Kommunen lautet häufi g, dass bestimmte Infrastruktureinrichtungen für die Erstwohnsitzgemeldeten genauso wie für die Zweitwohnsitzgemeldeten und alle anwesenden Personen vorgehalten werden müssten. Es bietet sich daher an, diese Belastungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs auszugleichen.

Sie wollen weitere Gruppen entlasten, beispielsweise zwangsversetzte Polizeibeamte und ähnliche Gruppen. Sie hätten viele Möglichkeiten, diese Gruppen adäquat zu

entlasten. Sie könnten zum Beispiel den Zusatzaufwand, den diese Beamten haben, sachgerecht ausgleichen.

Werden Sie also in den Bereichen tätig, die wir Ihnen schon immer genannt haben: im kommunalen Finanzausgleich, bei der Senkung der Studiengebühren, bei der Anpassung der Entschädigungen für die Beamten. Dies wäre ein einfacher, klarer, zielführender Weg.

(Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN)

Für die Staatsregierung darf ich jetzt dem Herrn Staatsminister des Innern, Herrn Herrmann, das Wort erteilen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt nahe, dass ich den Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion zur Zweitwohnungssteuer sehr begrüße. Wie Kollege Meißner schon zutreffend ausgeführt hat, entspricht der Antrag voll den Intentionen, die ich zu diesem Thema schon verfolgt habe, bevor ich das Amt des Innenministers übernommen habe. Deshalb freue ich mich natürlich sehr, dass ich nun die Möglichkeit habe, auch aus diesem Amt heraus, wie ich hoffe, unserer gemeinsamen Intention zum Erfolg zu verhelfen.

Wie ist die Situation? - Wir hatten Mitte dieses Jahres bayernweit etwa 136 von insgesamt 2056 Gemeinden in Bayern – es handelt sich um einen zahlenmäßig überschaubaren Anteil –, die eine Zweitwohnungssteuer erhoben haben. Ich sage ausdrücklich, dass die allermeisten dieser 136 Gemeinden in der Tat typische Ferienorte sind: Bäder, Kurorte, Erholungsorte und Ähnliche. Die Gemeinden, die wir damals bei der Aufhebung des Verbotes der Zweitwohnungssteuer im Blick hatten, haben also tatsächlich davon Gebrauch gemacht. Aber in der Tat hat auch eine Reihe anderer, sehr großer Kommunen Bayerns – Großstädte wie München, Nürnberg, Augsburg und Fürth – davon Gebrauch gemacht. Sie haben völlig recht, Herr Kollege Schindler, dass uns das im Prinzip damals natürlich bewusst war. Aber wahrscheinlich haben die meisten Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses – ich denke, in allen Fraktionen – dies nicht in erster Linie im Blick gehabt und auch nicht erwartet, dass es so kommt.

Allein im ersten Halbjahr 2007 verzeichneten wir ein Zweitwohnungssteueraufkommen von etwa 15 Millionen Euro bei all den Kommunen, die in Bayern die Zweitwohnungssteuer erhoben haben. Diese Zahl kann man, wenn man das Aufkommen für das gesamte Jahr ermitteln will, nicht einfach verdoppeln. Wir werden sicherlich bald die Zahlen bekommen, die für das Jahr 2007 insgesamt gelten. Von den 15 Millionen Euro im ersten Halbjahr 2007 entfallen rund 10 %, also 1,5 Millionen Euro, allein auf die Landeshauptstadt München. Das wirft ein Licht auf eine Entwicklung, die wir damals nicht unbedingt so beabsichtigt hatten.

Damit wir nicht zu einseitig diskutieren, nenne ich den Markt Garmisch-Partenkirchen, der allein im ersten Halbjahr 2007 Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer in

Höhe von einer Million Euro hatte. Dieser Betrag stammt in ganz erheblichem Maße von Menschen, die dort eine Zweitwohnung für ihren Lebensabend, für ihren Urlaub usw. unterhalten. Ob man da abkassiert, müssen die Kommunalpolitiker entscheiden.

Wenn wir uns mit der Zweitwohnungssteuer in Großstädten beschäftigen, dann müssen wir die Situation bedenken, dass damit nicht primär Ferienwohnungsbesitzer getroffen werden. Vielmehr ist es so, dass zum Beispiel in der Landeshauptstadt München eine ganze Reihe von Studenten und Auszubildenden betroffen ist. Genauso ist der junge Polizeimeister betroffen, der aus der Oberpfalz stammt und – eigentlich gegen seinen persönlichen Willen – zum Dienst in der Landeshauptstadt München verpfl ichtet wird, weil die Großstadt ihren Bedarf an Polizeikräften nicht ganz decken kann. Oder denken wir an die von auswärts kommende junge Krankenschwester, die hier in einem Krankenhaus tätig ist.

Ich denke hier also an einen jungen Polizeimeister, an eine junge Krankenschwester oder an einen jungen Studenten, die ihren Schwerpunkt immer noch in ihrer bisherigen Familie, das heißt in ihrem Heimatort, haben. Der Student verbringt die Semesterferien vielleicht in seinem Heimatort in der Oberpfalz. Bei den anderen jungen Leuten ist es ähnlich. Sie sind während der Woche in München in ihrem Appartement, vielleicht nur, um dort zu übernachten.

Damit habe ich umschrieben, weshalb wir sagen müssen: Es war nicht beabsichtigt, die Zweitwohnungssteuer dort greifen zu lassen. Solche Leute sollten nicht abkassiert werden. Auch eine Reihe von Kommunalpolitikern, zum Beispiel auch aus der Landeshauptstadt München – ich will da keine falschen Schuldvorwürfe aussprechen –, hat gesagt: Eigentlich wollten wir diese Leute gar nicht treffen.

Aber bisher hatte man es juristisch gesehen und gesagt: Es gibt keine Möglichkeit zur Differenzierung. Es gibt auch eine klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, in der es eindeutig heißt: Eine Differenzierung zum Beispiel nach dem Zweck der Nutzung ist nicht zulässig. Eine Kommune und wir als Gesetzgeber können also nicht sagen: Für Ferienwohnungen darf die Steuer erhoben werden; wenn eine Wohnung in München aber dazu genutzt wird, hier zu studieren, darf die Steuer nicht erhoben werden. So etwas ist eindeutig nicht zulässig. Es ist eine Weile darüber hin und her diskutiert worden. Aber in der soeben aufgezeigten Richtung gibt es keinen Lösungsweg.

Wir haben darüber nachgedacht: Gibt es eine andere Möglichkeit? Ich bin – anders, als es gerade angesprochen worden ist – der Meinung, dass die Lösung nicht allein im Melderecht liegt. Bezogen auf das Beispiel der Studenten gibt es Situationen, in denen man von einer Gratwanderung sprechen muss. Da muss man in einem Entscheidungsspielraum abwägen und fragen, wo ein Betroffener seinen Lebensmittelpunkt sieht. Ich greife bewusst das Beispiel des Studenten heraus. Bei einem Studenten, der während des Semesters nur von montags bis freitags in seinem Studienort München oder Nürn

berg ist, während er das Wochenende und die gesamten Semesterferien in der Regel in seinem Heimatort verbringt, kommt man mit dem Melderecht nicht weiter. Dieser Student kann nämlich durchaus belegen, dass er mehr Kalendertage im Jahr in seiner Heimatgemeinde als am Studienort verbringt. Aber die Universitätsstädte sagen alle: Der Lebensmittelpunkt eines Studenten ist da, wo er studiert. Nur, wenn sich der Student an mehr Kalendertagen im Jahr in seinem Heimatort als an seinem Studienort aufhält, dann ist diese Situation melderechtlich nicht klar. Es gibt einen gewissen Spielraum, in dem der Einzelne sagen kann, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Meine Überzeugung ist jedenfalls: Mit dem Melderecht kommen wir nicht weiter.

Wenn wir uns darin einig sind – ich habe das Gefühl, dass wir uns da erfreulicherweise auch mit einer Reihe von Kommunalpolitikern einig sind –, dass die Zielsetzung der Zweitwohnungssteuer vorrangig die sein sollte, diejenigen Bürger zur Zweitwohnungssteuer heranzuziehen, die sich eine tolle Wohnung für ihre Ferien, für ihren Urlaub leisten, und den Kommunen die Möglichkeit zu geben, mit der Zweitwohnungssteuer Gemeinkosten zu fi nanzieren, die in dem jeweiligen Ort entstehen, während die Zielsetzung – auch unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit – nicht sein sollte, Leute mit geringem Einkommen, die in der Ausbildung oder am Beginn ihres Berufslebens stehen, zu treffen, dann meine ich, dass es durchaus möglich ist – das ist auch mit der Verfassung vereinbar –, eine entsprechende Differenzierung vorzunehmen. Unter sozialen Gesichtspunkten sollten wir sagen: Diejenigen, die ein geringes Einkommen haben, werden von der Zweitwohnungssteuer befreit.

Hierzu gibt es Ansatzmöglichkeiten. Wenn man zum Beispiel an die Studenten denkt, könnte man sagen: Wer BAföG-Empfänger ist, wird von der Steuer befreit. Das wäre zulässig. Ein anderer Maßstab wäre: Wo es eine Kindergeldberechtigung für Studenten und Auszubildende gibt, wird eine Befreiung von der Zweitwohnungssteuer ausgesprochen. Man kann auch noch weitergehen und als Schwelle ein bestimmtes Einkommen defi nieren. Dabei denke ich an die junge Krankenschwester oder an den jungen Polizeimeister, der seine berufl iche Tätigkeit gerade erst begonnen hat. Man könnte also ein geeignetes niedriges Jahreseinkommen defi nieren und sagen: Wer unterhalb dieser Schwelle bleibt, wird von der Zweitwohnungssteuer befreit; er darf nicht zur Zweitwohnungssteuer verpfl ichtet werden.

Ich halte es für richtig, dass wir – in den Anträgen ist es auch so angelegt – mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber reden.

Ich stelle ausdrücklich die Aufgeschlossenheit des Bayerischen Städtetags fest, darüber zu reden; denn es geht nicht darum, die Zweitwohnungssteuer insgesamt abzuschaffen. Es geht auch nicht darum, sozusagen den Kommunen massenhaft das Geld wieder abzugraben. Es geht darum, stärker unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit die Lasten auf diejenigen zu konzentrieren, die leistungsfähiger sind und die eine solche Steuer tatsächlich zahlen können.

Ich will bekräftigen: Dieses Hohe Haus hat – entgegen mancher Darstellungen in der Öffentlichkeit – nicht beschlossen, in Bayern eine Zweitwohnungssteuer wieder einzuführen, sondern die Rechtslage ist, dass der Landtag das Verbot der Zweitwohnungssteuer aufgehoben hat. Die Verantwortung für die Zweitwohnungssteuer liegt nach wie vor bei den Kommunen vor Ort.

(Beifall bei der CSU)

Diese müssen sich gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern rechtfertigen, wenn sie eine solche Steuer für notwendig und richtig erachten. Ich halte es für richtig, im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung den Kommunen diese Möglichkeit einzuräumen. Dazu stehe ich nach wie vor, aber soziale Ungerechtigkeiten sollten wir vermeiden. Deshalb bin ich gerne bereit, sehr rasch zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden Vorschläge auszuarbeiten, sie diesem Hohen Hause so bald wie möglich vorzulegen und dabei, Herr Kollege Schindler, alle Fragen ausführlich abzuarbeiten, die auch in dem parallel laufenden Antrag der SPD gestellt worden sind. In diesem Sinne hoffe ich, dass ich sehr bald einen Bericht vorlegen kann, und wäre dankbar, wenn heute dem Antrag zugestimmt würde.

(Beifall bei der CSU)

Frau Kollegin Kamm, war das eine Wortmeldung? – Gut, dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/9520 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD sowie ein Kollege des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? – Niemand. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf:

Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Johanna Werner-Muggendorfer, Dr. Thomas Beyer u. a. u. Frakt. (SPD) Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag (Drs. 15/9521)

und

Dringlichkeitsantrag der Abg. Georg Schmid, Thomas Kreuzer, Peter Welnhofer u. a. u. Frakt. (CSU) Voraussetzungen für Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag schaffen (Drs. 15/9610)

Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und darf hierzu als Erstem Herrn Kollegen Maget das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist vorhin schon gesagt worden: Weihnachten steht vor der Tür, und wir können uns überlegen, was wir noch Gutes für die Menschen im Land tun können – in diesem Fall insbesondere für die evangelischen Christen in Bayern. Es ist etwas schade, dass der Herr Ministerpräsident nicht da ist bzw. nicht da sein kann, weil ich mich auf seine Aussagen und Äußerungen anlässlich der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern beziehen möchte. Herr Ministerpräsident Beckstein hat dort vorgetragen, dass er entschieden dafür sei, den Buß- und Bettag in Bayern als gesetzlichen Feiertag wieder einzuführen, und dass er sich dafür verwenden wolle.

Worum es jetzt in der Folge dieser Ankündigung geht, ist, solchen Sätzen tatsächlich Taten folgen zu lassen. Worum es jetzt geht, ist nicht nur weiterhin Anschauungen zu vertreten, sondern konkrete und zielführende Initiativen zu ergreifen. Das ist bisher leider nicht geschehen, und deshalb wollen wir dabei helfen, dass es geschieht. Die Politik darf nach unserer Auffassung nicht wohlfeil gute Taten verkünden, den Beifall des Auditoriums entgegennehmen und anschließend die Zuhörerinnen und Zuhörer in Frieden nach Hause schicken und nichts weiter tun und die Hände in den Schoß legen. Also lassen Sie uns überlegen, was zu tun ist, um dieses Ziel zu erreichen.

Ich will ganz kurz auf das Jahr 1994 zurückblicken, in dem sozusagen das Übel seinen Lauf genommen hat. Damals ging es um die Einführung der Pfl egeversicherung in Deutschland. Zum Bedauern meiner Partei und meiner Fraktion im Deutschen Bundestag hat sich in Berlin der Wirtschaftsfl ügel der Union durchgesetzt und hat verlangt, dass, wenn man schon eine Pfl egeversicherung will, dann dafür der Arbeitgeberanteil durch das Streichen eines Feiertages, der regelmäßig auf einen Werktag fällt, kompensiert werden muss. Dies ist in § 58 SGB XI festgehalten. Sie kennen das alles oder haben es zumindest noch in Erinnerung.

Wir wollten damals diese Kompensation nicht. Wir wollten aber – genauso wie der damalige Bundesarbeitsminister Blüm – die Pfl egeversicherung und mussten in den sauren Apfel beißen, weil anders mit der Union keine Mehrheit für die Einführung einer Pfl egeversicherung zu fi nden war. Das war die Ausgangslage, unter der wir dann im Bayerischen Landtag durchaus gelitten haben. Da ist nämlich damals – auch von meiner Fraktion – ganz schön herumgeeiert worden. Es sind viele unterschiedliche Vorschläge gemacht worden. Die GRÜNEN haben es sich etwas leichter gemacht. Sie haben das einfach abgelehnt.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Aus Überzeugung!)

Überzeugung schon, aber es bestand – wie gesagt – die Alternative: Willst du die Pfl egeversicherung – die bekommst du nur unter dieser Bedingung –, oder willst du sie nicht? Das war eine Alternative, die wir damals nicht zu vertreten bzw. zu verantworten hatten, vor die wir aber gestellt waren.

Den Vorschlag hat dann die Staatsregierung selbst gebracht, und es war ausgerechnet der Innenminister Beckstein, der damals zuständigkeitshalber diesem Haus vorgeschlagen hat, den Buß- und Bettag zu streichen. Das war am 22. November 1994. Ich will da gar nichts Böses unterstellen, da auch uns damals nicht sehr viel Besseres eingefallen ist. Ich will aber schon festhalten: Es war die Initiative der Staatsregierung – von sonst niemand anderem –, und es war Innenminister Beckstein, der das hier vertreten hat. Deswegen meine ich, ist er durchaus der Richtige, um jetzt in dieser Frage ein Umdenken einzuleiten. Nur darf es nicht beim Denken bleiben, wir müssen jetzt die zielführenden Initiativen auf den Weg bringen. Wir meinen, 13 Jahre nach diesem Vorgang kann man die ganze Angelegenheit neu überdenken und eine Lösung suchen.

Erstens möchte ich darauf hinweisen, dass die Zahl von Feiertagen offensichtlich keinen Einfl uss auf die Wirtschaftskraft und den wirtschaftlichen Erfolg der Länder hat. Ganz offensichtlich ist das so; denn Bayern ist das Land mit der höchsten Zahl an Feiertagen und – wie Sie selbst immer wieder gerne betonen – wirtschaftlich durchaus im Ländervergleich nicht ohne Erfolg.

(Thomas Kreuzer (CSU): Schön, dass Sie das sagen, Herr Maget!)

Ich bin da immer ganz fair, Herr Kollege Kreuzer, und will Ihnen nur behilfl ich sein, ein Thema zu bewältigen und ein Problem zu lösen, das wir gerne lösen würden.

Wir könnten, zweitens, überlegen – das schlage ich vor –, § 58 SGB XI zu verändern und auf die Kompensation durch die Streichung eines Feiertages zu verzichten. Warum? - Feiertage sind kein Standortnachteil; das habe ich schon gesagt. Wir könnten damit ein Stück weit zurück zur paritätischen Finanzierung unserer Sozialversicherungen kommen.

(Beifall bei der SPD)

Auch das halte ich für ein wichtiges Argument.

Drittens hat gerade die Evangelische Kirche in den letzten Tagen erneut auf die kulturelle Bedeutung der Feiertage hingewiesen.

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Auch dieses Argument würden wir uns gerne zu eigen machen.

Herr Kirchenrat Breit, der Ihnen bestens bekannt ist, hat in einem Schreiben an Abgeordnete und Fraktionen noch auf zusätzliche Probleme hingewiesen, die seit dem Streichen des Buß- und Bettages und der Fortführung als eines lediglich staatlich geschützten Feiertags entstanden sind.

Alles dies führt mich zu der Überzeugung: Wir sollten den Vorschlag, den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag wieder einzuführen, aufgreifen. Deswegen bitte

ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich halte auch den Antrag der CSU-Fraktion für sachlich vernünftig. Zustimmen können wir aber nur unter einer Bedingung: Ich bitte hier zu erklären, was mit dem Text, den Sie vorlegen, gemeint ist.