Joachim Herrmann
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einige Monate intensiver Diskussionen um den angemessenen Umgang mit der Versammlungsfreiheit hinter uns. Mit den Gesetzentwürfen haben sich einschließlich des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen immerhin sieben Ausschüsse dieses Hohen Hauses befasst. Insbesondere der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde so intensiv wie kaum ein anderer Gesetzentwurf diskutiert.
An der öffentlichen Diskussion hat sich auch eine Reihe von Verbänden, Organisationen und Bürgern beteiligt. Insgesamt hat also eine breite Debatte stattgefunden. Das ist auch gut so. Denn das Versammlungsrecht geht uns als Demokraten alle unmittelbar an. In kaum einem anderen Bereich fließen unsere jeweiligen Vorstellungen von Demokratie und auch von Streitkultur so unmittelbar in Gesetzesform wie im Versammlungsrecht.
Herr Kollege Schindler, das Versammlungsrecht, die Versammlungsfreiheit, ist in der Tat etwas ganz Selbstverständliches. Aber genauso selbstverständlich sind, wie bei anderen Grundrechten auch, die Grenzen, über die wir reden müssen. So wie die Meinungsfreiheit in unserem Land selbstverständlich ist, so klar ist auch, dass zum Beispiel Beleidigung und üble Nachrede laut Strafgesetzbuch strafbar sind, weil die Freiheit des Einen immer dort endet, wo die Freiheitsrechte des Anderen beginnen. Genau darum geht es auch, wenn wir über ein Versammlungsrecht für Bayern diskutieren.
Ich meine, dass sich die intensiven und auch kontroversen Diskussionen der letzten Wochen gelohnt haben. Die CSU-Fraktion hat Ergebnisse der Diskussion aufgegriffen und Änderungen zum Gesetzentwurf vorgeschlagen. Dies sind sinnvolle Änderungen, um die tatsächlichen Kernanliegen des Gesetzentwurfs noch stärker herauszuarbeiten und manches nicht gewollte Missverständnis zu klären. Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass diese Diskussion von allen Seiten in der nötigen Sachlichkeit und Fairness
lungsrechtes von einer CSU-Linie dominiert worden wäre.
Wir können über all diese Fragen gern diskutieren. Ich freue mich sehr, dass der Kreisverwaltungsreferent der Landeshauptstadt München, Herr Dr. Blume-Beyerle, heute an dieser Debatte teilnimmt. Herr Dr. Blume-Beyerle hat das Problem sozusagen im Alltag ständig auf dem Tisch liegen. In Bayern finden in keiner Stadt so viele Versammlungen statt wie in München. Ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass nicht jede einzelne Demonstration an einem Schreibtisch im Innenministerium vorbereitet wird, sondern die Demonstrationen werden von den Kreisverwaltungsbehörden vorbereitet. In Bayern werden die allermeisten Demonstrationen von der Landeshauptstadt München, von dem Kreisverwaltungsreferat, betreut und mitgestaltet.
Gerade der Vollzug in der Landeshauptstadt München ist ein Beispiel dafür, dass in Bayern die Versammlungsfreiheit nicht behindert, sondern geschützt wird. Man kommt dabei natürlich auch in bestimmte Konfliktsituationen, zum Beispiel bei gegenläufigen Demonstrationen, und da kann der Staat nicht einfach nur zuschauen und am Schluss bedauernd feststellen, dass etwas schief gegangen ist, sondern das bedarf natürlich einer vernünftigen Vorbereitung, Begleitung und – bei Konflikten – auch Steuerung solcher Veranstaltungen.
Unsere Polizei und unsere Versammlungsbehörden müssen nach dem Auftrag des Grundgesetzes einen enormen Aufwand leisten, um Versammlungen auch von extremistischen Personen und Gruppen zu schützen, solange die Versammlungen nicht verboten sind. Lassen Sie sich doch einmal von einer Versammlungsbehörde erklären, wie viel Arbeit in der Vorbereitung und Durchführung eines Kooperationsgesprächs liegt, das nur zum Ziel hat, eine Versammlung zu sichern und ohne Gefahren für die Teilnehmer und Dritte durchführen zu können! Schauen Sie sich doch einmal bei einer beliebigen Versammlung die Polizeibeamten näher an, die dort eingesetzt werden, um beispielsweise rechts- und linksextremistische Banden voneinander zu trennen! Sie können mir glauben, keiner dieser jungen Polizeibeamten tut diesen Dienst gern. Keiner von ihnen freut sich über die Aussicht, womöglich in Gewalttätigkeiten zwischen Links und Rechts zu geraten.
Aber sie kommen ihrem Auftrag nach, die Versammlungsfreiheit zu schützen und das Recht auf Leben und Unversehrtheit aller Beteiligten an solchen Demonstrationen zu garantieren, solange eine solche Versammlung nicht verboten ist. Vor diesem Hintergrund ist der Vorwurf, wir wollten Versammlungen künftig allgemein erschweren, wirklich grotesk.
Ich bedauere vor allen Dingen, dass es in den letzten Wochen auch einzelne Gewerkschaftsmitglieder gege
Vorwürfe erhoben werden, die offensichtlicher Unfug sind und die sich jedem Unbeteiligten, der sich um ein objektives Urteil bemüht, als geradezu absurd aufdrängen, dann muss es auch klar als das bezeichnet werden, was es ist, nämlich als Teil einer Wahlkampfkampagne, die in Ihren Reihen schon begonnen hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage aber auch, wir stellen uns dieser Debatte gerne, weil wir davon überzeugt sind, dass die Mehrheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger für die Versammlungsfreiheit, aber gegen die Gewalt und Chaos auf unseren Straßen sind.
Deshalb entspricht dieser Gesetzentwurf eindeutig dem Willen der Mehrheit der Menschen in Bayern.
Ich bedauere, dass bestimmte Organisationen versuchten und immer noch versuchen, den Eindruck zu erwecken, als wollten wir mit unserem Gesetzentwurf Versammlungen allgemein verhindern oder erschweren; denn dies ist weder das Ziel unseres Gesetzentwurfs noch lassen es unsere Regelungen zu. Ich bedauere auch, dass Sie die von der CSU-Fraktion vorgeschlagenen Klarstellungen und Ergänzungen in der Debatte nicht zur Kenntnis nehmen wollten. Dann müssten Sie nämlich zugeben, wie haltlos Ihre Vorwürfe sind. Bereits der Gedanke, dass unser Staat nur nach Möglichkeiten suchen würde, Versammlungen – vor allem unerwünschte Versammlungen – zu unterbinden, ist eine absolut böswillige Unterstellung.
Man ignoriert den hohen Aufwand, den in unserem Land die Kreisverwaltungsbehörden in Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der bayerischen Polizei in der Tat betreiben, um unserem Verfassungsauftrag gerecht zu werden, Versammlungen zu ermöglichen und zu schützen.
Ich kann Ihnen gerne erläutern, wie viel Sorgfalt Versammlungsbehörden und Polizei in die Vorbereitung einer Versammlung stecken. Ich spreche in diesem Zusammenhang nicht nur von den Großversammlungen, wie etwa anlässlich der jährlichen Sicherheitskonferenz hier in München oder der Heß-Gedenkmärsche der Neonazis in Wunsiedel, sondern ich spreche auch von vielen einfachen Versammlungen, die auf öffentlichen Straßen stattfinden und deshalb Schutz brauchen.
Lieber Herr Kollege Schindler, Sie führen hier bemerkenswerte Beispiele aus dem Landkreis Schwandorf an. Ich bin sicher, Sie unterstützen es nächstes Mal, dass der Landkreis Schwandorf einen anderen Landrat bekommt.
Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass in den letzten Jahren im Landratsamt Schwandorf der Vollzug des Versamm
Herr Kollege Schindler, ich bin dankbar dafür, sich mit Ihnen wenigstens in Teilbereichen über diese Fragen – im Unterschied zu manch anderem Diskussionsbeitrag, den es in den letzten Wochen und Monaten vor allen Dingen vonseiten der GRÜNEN gegeben hat – seriös unterhalten zu können. Sie haben teilweise auf die nationalsozialistische Vergangenheit Bezug genommen. Ich will Ihre Ausführungen damit nicht auf eine Ebene stellen, aber wenn ich diese Nachrichten aus Ungarn zur Kenntnis nehme, muss ich feststellen, dass wir, bevor es zur Machtergreifung kam, auch in Deutschland einige Jahre hatten, in denen von Monat zu Monat größere Horden der SA auf Deutschlands Straßen aufgetreten sind.
Es war auch ein Problem der Weimarer Republik, die die erste Demokratie in unserem Land geschaffen hatte, dass sie sich in der Tat solchem Missbrauch der Freiheitsrechte nicht richtig zur Wehr zu setzen wusste.
Da ist vieles von dem richtig, was Sie vorhin gesagt haben, Herr Kollege Schindler.
Aber die anderen Aspekte sind natürlich auch zu betrachten.
Ich sage des Weiteren, dass es in der Tat – auch da schließe ich an eine oder zwei Bemerkungen von Ihnen an, Herr Kollege Schindler – der Bund in den letzten Jahren versäumt hat, sein Versammlungsgesetz an die im wohlverstandenen Sinn anspruchsvolle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anzupassen, und zwar in mancherlei Hinsicht. Es gab verschiedene Ausformungen sowohl hinsichtlich der Betonung der Freiheitsrechte, aber genauso hinsichtlich der notwendigen Grenzen der Demonstrationsfreiheit.
Folge ist, dass heute – da haben Sie Herrn Professor Battis zu Recht zitiert – die versammlungsrechtliche Praxis deutlich stärker durch eine kaum mehr zu überschauende Einzelfallrechtsprechung geprägt ist als durch klare gesetzgeberische Grundentscheidungen. Deshalb ist es wichtig, dass wir das nun wieder vernünftig in einem Gesetz zusammenführen.
Wichtiger aber noch als dieser Aspekt ist, dass das Versammlungsgesetz des Bundes nur unzulängliche Antworten auf bedenkliche Entwicklungen bei Versammlungen aus den extremistischen Bereichen gibt. Unser neues bayerisches Versammlungsgesetz muss auch auf diese Entwicklungen reagieren. Dies gilt zum einen für Versammlungen von Rechtsextremisten, die durch den Tag oder Ort einer Versammlung oder die dort geäußerten Meinungen vielfach an die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft anknüpfen und damit in unerträglicher Weise provozieren. Bedenklich sind aber auch Entwicklungen im Bereich linkextremistischer militanter Gruppierungen, die Versammlungen missbrauchen, um aus der Menge heraus Straftaten zu begehen, oder nur Gelegenheit suchen, Randale zu machen. Uns allen sind
ben hat, die dergleichen behauptet haben. Zeigen Sie mir doch bitte eine einzige Gewerkschaftsversammlung in Bayern, die eine Versammlungsbehörde oder die Polizei zu verbieten oder behindern versucht hat. Sie werden sich schwer tun, ein Beispiel anführen zu können, bei dem Gewerkschaftsdemonstrationen behindert worden sind.
Das wird auch in Zukunft nicht der Fall sein, weil niemand auf diese Idee kommt und das nicht im Geringsten im Blick hat.
Wir haben in der Tat als erstes Land in der Bundesrepublik Deutschland von der neuen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch gemacht, die wir durch die Föderalismusreform erhalten haben, und das ist richtig.
Egal, wie man diese Entscheidung der Föderalismuskommission und der Reform von Bundestag und Bundesrat bewertet, ich freue mich, dass auch Sie erkannt haben: Jetzt haben wir die Zuständigkeit, nun sollten wir davon auch Gebrauch machen. Ich bedanke mich insofern für die Bemerkung des Herrn Kollegen Schindler.
Ein wesentliches Ziel ist es – das haben wir vom ersten Tag an erklärt –, rechtsextremistische Umtriebe wirksamer als bisher bekämpfen zu können und rechtsextremistischen Umtrieben auf unseren Straßen besser als bisher entgegentreten zu können. Wir haben in Bayern nun mal – zum Beispiel mit den ehemaligen Konzentrationslagern Dachau und Flossenbürg, mit den sogenannten Täterorten des NS-Regimes wie dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände in Nürnberg, dem Platz vor der Feldherrnhalle in München oder mit dem Königsplatz in München – eine besondere Verantwortung für den Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialismus und damit auch eine besondere Verantwortung für den Umgang mit rechtsextremistischen Aufmärschen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, ob Sie gestern zufällig in die „Süddeutsche Zeitung“ geschaut haben. Dort ist vor einem völlig anderen Hintergrund, aber meines Erachtens für unsere Debatte sehr bemerkenswert, ein großer Bericht über aktuelle politische Entwicklungen in Ungarn zu lesen gewesen. In dieser „Süddeutschen Zeitung“ – wohlgemerkt: „Süddeutschen Zeitung“ – war die Überschrift: „Gefährliche Nebenwirkungen der Meinungsfreiheit. Ungarns Demonstrationsrecht ist eines der liberalsten in Europa – Rechtsextreme Schlägertrupps profitieren davon.“ Es wird dann näher ausgeführt, dass sich in Ungarn Übergriffe rechtsextremer Vereine und Schlägertrupps häufen und sich bei ihren Aktionen die liberalen Gesetze des Landes zunutze machen. Bislang haben die demokratischen Parteien und Gruppen noch kein Mittel gefunden, um den immer öfter gewalttätigen Auftritten der rechten Trupps Einhalt zu gebieten. Der sozialistische Ministerpräsident Gyurcsány unternimmt nun den Versuch, eine „Charta gegen rechte Gewalt“ ins Leben zu rufen, die parteiübergreifend alle demokratischen Institutionen des Landes zum Widerstand zusammenführen soll. Ich will den Wortlaut nicht in allen Einzelheiten zitieren. Aber es ist offensichtlich richtig und notwendig, dass wir uns damit auseinandersetzen.
Unsere Regelungen sind leider auch durch die jüngste Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Verbot des Heß-Gedenkmarsches in Wunsiedel nicht hinfällig geworden. In den Ausschussberatungen war immer wieder zu hören, dass diese Entscheidung zeige, dass das bisherige Instrumentarium doch ausreicht. Das ist aber leider nicht der Fall. Auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lassen sich zwar hoffentlich künftig die rechtsextremistischen Aufmärsche in Wunsiedel verhindern. Ich erinnere aber daran, dass bayerische Verwaltungsgerichte im Jahr 2007, also bereits nach der Änderung des § 130 Absatz 4 des Strafgesetzbuches, Versammlungsverbote für München und Gräfenberg nicht gehalten haben, obwohl es sich in beiden Fällen offensichtlich um Ersatzveranstaltungen für die verbotene Veranstaltung in Wunsiedel gehandelt hat.
Das ist nur ein Beispiel für den nach wie vor bestehenden Regelungsbedarf, den wir mit unserem Gesetzentwurf aufgreifen, weil wir meinen, dass die Strafnorm des § 130 Absatz 4 StGB den verfassungsrechtlichen Regelungsspielraum noch nicht ausschöpft. Ich halte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für ein klares Signal an die Gesetzgeber, ihre Regelungsspielräume gegen rechtsextremistische Veranstaltungen tatsächlich auch zu nutzen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben mit unserem Gesetzentwurf aber nicht nur Rechtsextremisten im Auge, sondern in der Tat auch militante Linkextremisten. Wir wollen das bisherige Uniformierungsverbot um ein allgemeines Militanzverbot erweitern, um gewaltbereite Rechtsextremisten und linksextremistische schwarze Blöcke daran zu erinnern, dass – ich sage es noch einmal – das Grundgesetz und die Bayerische Verfassung nur friedliche Versammlungen schützen. Nicht zum ersten Mal legen wir damit in Bayern einen Maßstab vor, an dem sich – davon bin ich fest überzeugt – in den nächsten Jahren auch eine ganze Reihe anderer Bundesländer orientieren werden.
Die Kritik, die hiergegen geäußert wurde, ist exemplarisch für viele Vorwürfe. Ich bitte, zur Kenntnis zu nehmen, dass das Versammlungsgesetz des Bundes seit jeher ein strenges Uniformierungsverbot enthält, das wegen seiner tatbestandlichen Reichweite oft kritisiert wurde.
Nach seinem Wortlaut verbietet es „jedwede gleichartige Kleidung als Ausdruck einer politischen Gesinnung in der Öffentlichkeit und in Versammlungen“. Es umfasst daher streng genommen auch Verhaltensweisen, die unverfänglich sind. Mit unserem Gesetzentwurf tragen wir dieser Kritik am Bundesgesetz gerade Rechnung und schränken das Uniformierungsverbot auf die Fälle ein, in denen die Uniformierung tatsächlich Indiz für eine potenziell unfriedliche Veranstaltung ist.
Wir verlangen daher für das Verbot künftig zusätzlich, dass die Uniformierung bzw. die gleichartige Kleidung „einschüchternd“ wirken muss.
die abschreckenden Bilder aus Rostock anlässlich des G-8-Gipfels 2007 oder auch die Bilder von den Krawallen am 1. Mai dieses Jahres in Hamburg oder in Berlin noch in Erinnerung. Ich unterstreiche ausdrücklich: Artikel 8 des Grundgesetzes schützt friedliche Versammlungen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Friedliche Versammlungen sind im Grundgesetz geschützt, nicht gewalttätige Auftritte von Chaoten auf unseren Straßen.
Das sollte man bei dieser Diskussion bitte nicht außer Betracht lassen.
Unser Gesetzentwurf schöpft in diesem Punkt die verfassungsrechtlichen Grenzen in der Tat aus, um die Probleme, die von rechtsextremistischen Versammlungen ausgehen, besser bewältigen zu können.
Das sind wir vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte unseren Bürgerinnen und Bürgern und unserem Ansehen im Ausland auch schuldig. Der Gesetzentwurf stellt dazu den Schutz der Würde der Opfer des Nationalsozialismus in den Mittelpunkt. Droht diese Würde verletzt zu werden, lässt der Gesetzentwurf Einschränkungen rechtsextremistischer Versammlungen zu. Dies gilt sowohl für herausgehobene Tage und Orte also auch für Meinungen, die das nationalsozialistische Gewalt- und Willkürregime billigen, verherrlichen, rechtfertigen oder verharmlosen. Wir reagieren damit auf das unerträglich provozierende Auftreten Rechtsextremer, die die Würde der Opfer des Nationalsozialismus im wahrsten Sinn des Wortes mit Stiefeln treten.
Aber auch wenn es darum geht, ob dieses Gesetz notwendig ist, müssen wir es genauso machen. Mein sozialdemokratischer Amtskollege in Sachsen-Anhalt hat sich in diesem Jahr schon zum zweiten Mal anlässlich des 20. April der dort in den letzten Jahren leider in Mode gekommenen neonazistischen Umtriebe nicht anders zu helfen gewusst, als dass er für diesen 20. April wie im Jahr 2007 so auch in 2008 ein landesweites totales Demonstrationsverbot erlassen hat, weil er anders die Umtriebe der Neonazis am 20. April in Sachsen-Anhalt nicht mehr in den Griff bekommen hätte.
Meine Damen und Herren, es ist schlimm genug, dass wir in Teilen Ostdeutschlands inzwischen wieder so weit sind. Aber wenn ich das, was wir an Maßnahmen in einem bayerischen Versammlungsgesetz vorschlagen, in Relation dazu setze, dass für ein gesamtes Bundesland für einen ganzen Tag ein totales Demonstrationsverbot erlassen wird – ganz egal für wen und um welches Thema es geht –, dann ist das die absolut geringere Schwelle und das wesentlich Harmlosere
gegenüber dem – ich will das gar nicht kritisieren –, was aus zwingenden Gründen in Sachsen-Anhalt getan wurde.
Ja.
Das ist mir bewusst, Herr Kollege Schindler, und deswegen habe ich Sie auch mit keiner Silbe attackiert, sondern mich sehr deutlich an die Fraktion der GRÜNEN gewandt, die in der Tat einen wörtlich nahezu gleichen Text vorlegen,
gleichzeitig draußen im Lande aber Propaganda treiben, als ob wir den Jugendverbänden, wie beispielsweise den Pfadfindern, das Auftreten erschweren wollten.
Ja.
Liebe Frau Kollegin Stahl, ich habe die konkrete Formulierung dieses Punktes im Gesetzentwurf nicht kritisiert.
Es ging doch nicht um die Formulierung, sondern es ging um Ihre Propaganda in den letzten Wochen. Die habe ich kritisiert.
Die Journalisten der Landtagspresse haben sich doch in den letzten Wochen nicht aus den Fingern gesogen, was sie an Kritik dazu ständig aus den Reihen der Opposition gehört haben. Das ist genau von Ihnen so verbreitet worden.
Wir haben in den letzten Wochen sehr genau verfolgt, welche Regelungen warum kritisiert wurden und haben die Vorwürfe geprüft. Deshalb sage ich an dieser Stelle auch noch einmal ausdrücklich: Mir war es ein ganz besonders wichtiger Punkt, mich mit den begründeten Besorgnissen, die es im Bereich der Gewerkschaften gab und die in der Tat die Freiheit zum Beispiel des Streikrechts, des Versammlungsrechts und die Meinungsfreiheit in diesem Lande tangierten, und die sicherlich in einer besonderen Tradition stehen, sehr sehr ernsthaft auseinanderzusetzen. Ich bin nämlich der Allerletzte, der in irgendeiner Weise die Freiheitsrechte der Gewerkschaften in diesem Lande einschränken wollte. Aus diesem Grunde habe ich auch mehrfach ausführlich mit dem DGB-Landesvorsitzenden Fritz Schösser über diese Gesetzesregelungen gesprochen. Diese Gespräche haben dann auch einige ganz konkrete Änderungen zur Folge gehabt. Es wurden Missverständnisse beseitigt oder tatsächlich auch Dinge geändert. Dabei gab es natürlich auch eine sehr intensive Debatte über die Fragen der Rücksichtnahme auf die Rechte Dritter. Es ist dies ein Thema, das auch das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach beschäftigt hat. Es ist nicht von uns aus der Luft gegriffen, sondern es gibt mehrfach Urteile dazu, und es gibt natürlich bestimmte Situationen, wo auf die Rechte Dritter Rücksicht genommen werden muss. Das ist uns im Hinblick auf die Gräfenberger Erfahrungen ein wichtiges Anliegen.
Lassen Sie mich doch einmal ausreden, liebe Kollegin. Gerade weil Fritz Schösser mir sehr deutlich gemacht hat, dass es große Befürchtungen im Gewerkschaftsbereich gab, dass das – nicht jetzt und heute, aber vielleicht irgendwann einmal – in einem Konflikt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern bzw. Unternehmern womöglich als Gegenposition vertreten werden und damit einer Veranstaltung von Gewerkschaften vorgehalten werden könnte, gerade deshalb haben wir uns darauf verständigt – schweren Herzens, wie ich hinzufüge –,
Solche Zustände konnten wir in Bayern bisher – Gott sei Dank – verhindern. Das war der Erfolg einer sorgfältigen Vorbereitung auf problematische Versammlungen sowie der erfolgreichen und überaus wirksamen Einsatzkonzeptionen der bayerischen Polizei. Dies gelang in einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungsbehörden, von der ich mich immer wieder persönlich überzeuge. Die Kreisverwaltungsbehörden und die bayerische Polizei haben gemeinsam eine erfolgreiche Arbeit abgeliefert.
Wenn ich an die Ausschreitungen vom 1. Mai dieses Jahres in Hamburg und Berlin denke, ist das für mich das abschreckende Gegenbeispiel. Wir hatten am 1. Mai in Nürnberg eine schwierige Situation. Da war zum einen die klassische Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Wir hatten weiter die angekündigte Demonstration der NPD mit einem voraussehbaren Auftreten von Linkschaoten gegen diese Versammlung. Schließlich gab es noch eine große demokratische Kundgebung eines breiten Spektrums gegen die Neonazi-Kundgebung.
Wir hatten insgesamt vier Gruppen, die es so zu steuern galt, dass es nicht zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. An diesem 1. Mai waren in Nürnberg etwa 19 Hundertschaften der bayerischen Polizei, der Polizei aus den Nachbarländern und der Bundespolizei im Einsatz. Der Aufwand hat sich aber gelohnt: Es kam zu keinen Ausschreitungen und keinen Gewalttätigkeiten. Die Versammlungsfreiheit der einen wie der anderen ist geschützt worden. Das ist die vernünftige Praxis in Bayern.
Zum gleichen Zeitpunkt sind die Veranstaltungen in Hamburg und Berlin völlig aus dem Ruder gelaufen. In Hamburg kam es zu massiven und unmittelbaren Konfrontationen zwischen Links- und Rechtsextremisten. Dort sind nicht nur zahlreiche Autos in Brand gesteckt worden, viele Leute wurden auch krankenhausreif geschlagen. Außerdem wurden Polizeibeamte verletzt. Meine Damen und Herren, dort war von Versammlungsfreiheit keine Rede mehr. Wenn sich Extremisten gegenseitig die Köpfe einschlagen, hat das doch mit Versammlungsfreiheit nichts mehr zu tun.
In Berlin sind die Veranstaltungen zum 1. Mai leider schon zum wiederholten Male und nicht völlig überraschend aus dem Ruder gelaufen. Dort kam es wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen. Am nächsten Tag wurde eine Bilanz gezogen, die ergab, dass wieder über 100 Polizeibeamtinnen und -beamte teils leicht, teils schwer verletzt wurden. Der Berliner Innensenator hat daraufhin festgestellt, die Einsatzkonzeption habe sich bewährt; denn im vergangenen Jahr haben es noch 150 verletzte Polizeibeamte gegeben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann dazu nur sagen: Wir in Bayern haben ein anderes Verständnis davon, wie ein 1. Mai ablaufen sollte.
Ich frage mich, wo nach solchen Ergebnissen die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und den GRÜNEN bleiben. Da sind sie sprachlos. Da sind sie hilflos. Sie be
wichtig, um den Polizeieinsatz vernünftig zu steuern. Es gibt aber, wie gesagt, in der Regel keine Speicherung. Sie ist im Einzelfall zulässig, um zum Beispiel später, wenn es konkrete Straftaten gibt und es zu Körperverletzungen kommt, solche Straftäter zu identifizieren.
Das ist aber eine Ausnahmesituation. Dafür wurde eine Löschung nach spätestens einem Jahr im Gesetz aufgenommen. Wir sind diesem Wunsch der Gewerkschaften nachgekommen.
In einem Punkt haben wir nicht dem Wunsch der Gewerkschaften entsprochen, nämlich bei der Anzeigefristverlängerung von 48 auf 72 Stunden. Diese Verlängerung geht übrigens auf einen ausdrücklichen Wunsch der Kreisverwaltungsbehörden zurück. Auch die Landeshauptstadt München hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für eine seriöse und gute Vorbereitung eine Anzeigefrist von 48 Stunden in bestimmten Situationen nicht ausreicht.
In der Regel melden diejenigen, die nur Gutes im Sinne haben, ihre Veranstaltung wesentlich früher an und bereiten diese längerfristig vor. Hier gibt es kein Problem. Ich halte es für richtig, dass wir diese Verlängerung auf 72 Stunden aufgenommen haben. Wir haben aber auch ausdrücklich klargestellt, dass sich dadurch der Zeitraum verlängert, bei dem eine Versammlung eine Eilversammlung ist. Wenn erst nach dem Beginn dieser 72 Stunden der Entschluss reift, weil gerade ein bestimmtes Ereignis stattgefunden hat oder eine Entscheidung getroffen wurde, eine solche Veranstaltung kurzfristig durchzuführen, ist das eine Eilversammlung. Von dieser Möglichkeit haben die Gewerkschaften schon in der Vergangenheit Gebrauch gemacht. Insofern wird die Möglichkeit von Eilversammlungen eher erweitert; sie wird jedenfalls nicht beschränkt. Ich hatte den Eindruck, dass dieses Argument auch Fritz Schösser überzeugt hat.
Summa summarum behaupte ich, dass 80 bis 90 % der ehrlichen Anliegen der Gewerkschaften von uns abgearbeitet worden sind. Diese Bedenken wurden durch Umformulierungen ausgeräumt. Das zeichnet ein seriöses Gesetzgebungsverfahren aus. Diejenigen, die in den letzten Wochen behauptet haben, hier würde etwas „durchgepeitscht“, haben keine Ahnung davon, in welch seriöser Weise diese Debatten in den letzten Wochen geführt wurden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich, dass jetzt ein Gesetzentwurf vorliegt, mit dem die bedenklichen Entwicklungen des Rechtsextremismus aufgegriffen und guten Lösungen zugeführt werden. Das Versammlungsrecht im Allgemeinen wird damit aber auch sinnvoll fortentwickelt, wohlgemerkt ohne eine Verschärfung. Meine Damen und Herren, nach der Vorstellung der CSU-Fraktion von einer lebendigen Demokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass sich vermummte, passiv bewaffnete und gewaltbereite Linksextremisten auf unseren Straßen Auseinandersetzungen mit rechtsextremen Demonstranten liefern, ohne dass die Polizei einschreiten könnte.
Die FDP, die heute auch auf der Tribüne saß, sollte sich ganz genau überlegen, ob sie ihr Kooperationsangebot an die CSU nach dieser Debatte im Herbst noch aufrechterhalten will.
Die Angst vor dem Volk konnte man bereits aus Ihrem Verhalten im Rechtsausschuss ablesen. Die Empörung, die beim Kollegen Weiß allein dadurch entstanden ist, dass Leute über die Ausführungen der CSU gelacht haben – ich sage, sie haben zu Recht über das gelacht, was dort von der CSU gesagt wurde –, hat ihn schon so aus der Fassung gebracht, dass ich mich frage: Weiß er überhaupt, was demokratische Debatten alles so mit sich bringen? Allein Ihr Verhalten im Rechtsausschuss, wie Sie dort mit den Menschen umgesprungen sind, wie Sie mit Geschäftsordnungstricks die Petenten verhöhnt haben – ich sage: wirklich verhöhnt haben –, lässt erahnen, wie groß Ihre Angst vor dem Bürger ist. Gleiches gilt für die Vorschrift zur Bannmeile oder für die Ausstattung der Bußgeld- und Strafvorschriften in Artikel 20 ff.
Sie wollen nicht, dass die Bürger und Bürgerinnen protestieren, es sei denn, es passt der CSU in den Kram. Protest kann aber nie gefällig sein. Im Protest ist per se eine Störung angelegt; denn sonst wäre es kein Protest, sondern ein Kaffeekränzchen. Protest bedeutet aber, dass der Bürger ein Mittel in Anspruch nimmt, das oft das letzte ihm verbliebene Instrument ist.
Fakt ist, dass dieser Gesetzentwurf im Vergleich zum alten Bundesrecht Verschärfungen mit sich bringt. Darüber können auch die Ausführungen des Herrn Obermeier und des Herrn Herrmann nicht hinwegtäuschen.
So enthält Absatz 12 eine Reihe von Verschärfungen für die Versammlungsleitung. Herr Obermeier hat eben bloß einen Teil davon dargestellt, wie er das immer gerne tut, wenn er etwas vertuschen will. Genau diese Verschärfungen machen sehr wohl deutlich, wohin Sie wollen.
Der Ausschuss wäre der Ort für eine Debatte über Detailfragen gewesen, aber außer der Berichterstattung kam nichts. Alles, was kam, waren eine interne Geschäftsordnungsdebatte und dann hintenrum eine Pressemitteilung der CSU, nicht etwa in einer offenen Auseinandersetzung mit uns und unserer Kritik, sondern das war eine Pressemitteilung hintenherum. Mit dieser Pressemitteilung wollten Sie der Öffentlichkeit weismachen, dass das meiste schon im alten Bundesversammlungsrecht stünde, weshalb unsere Kritik und auch die der vielen Petenten fehlgeleitet sei, die ohnehin alle nicht lesen könnten und sich hätten instrumentalisieren lassen. Herr Herrmann, es ist richtig, dass die CSU-Staatsregierung Vieles aus dem Bundesrecht übernommen hat. Auch wir haben einiges übernommen, was, wie ich schon sagte, gerichtsfest und geltende Rechtssprechung ist. Sie aber haben das bestehende Recht verschärft, während wir unser Gesetz in einen völlig neuen Kontext gestellt haben. Wir bezeichnen
dauern dann lediglich hinterher, dass das so abgelaufen ist. Nein, meine Damen und Herren. Wir wollen uns nicht darauf beschränken, hinterher zu bedauern, dass eine solche Veranstaltung aus dem Ruder gelaufen ist. Wir wollen das Versammlungsgeschehen in Bayern so gestalten, dass friedliche Demonstranten diese Freiheit wahrnehmen können und gewalttätigen Chaoten rechtzeitig vorbeugend begegnet wird. Das ist unsere Konzeption.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, hat vorgestern erklärt, wir sollten parteiübergreifend gegen Extremisten demonstrieren und nicht gegen eine Gesetzesregelung, die Aufmärsche von braunen Banden unterbindet. Sie hat ausdrücklich erklärt, unser Gesetzentwurf sei ein Bekenntnis gegen Rassismus, gegen Antisemitismus und gegen Fremdenfeindlichkeit.
Meine Damen und Herren, diesen Worten von Charlotte Knobloch ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Ich danke der CSU-Fraktion für die gute, sorgfältige und konstruktive Beratung dieses Gesetzentwurfs und bitte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, unserem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses zuzustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin so frei, zum Abschluss dieser Debatte noch einmal das Wort zu ergreifen. Ich bedanke mich ganz herzlich für diese intensive Diskussion, die zumindest in ihrer Quantität der Bedeutung dieses Gesetzes gerecht geworden ist. In qualitativer Hinsicht blieben leider einige Beiträge deutlich hinter dem Niveau des Gesetzes zurück.
Ich will, weil viele Beiträge wirklich nichts Neues zutage gefördert haben, nur einen Aspekt aufgreifen, auch als Beispiel dafür, dass es nicht sachgerecht ist, was hier angeführt wurde.
Herr Kollege Wörner hat vorhin mit Bezug auf die Gewerkschaften behauptet, dass zum Beispiel spontane Versammlungen in Zukunft in irgendeiner Weise erschwert würden. Wir haben in dieser Richtung an der geltenden Rechtslage und der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber überhaupt nichts verändert. Im Gesetz steht wörtlich: Entsteht der Anlass für eine Versammlung spontan, dann entfällt die Verpflichtung zu einer entsprechenden vorherigen Anzeige. Das entspricht der Natur der Sache. So steht es wörtlich im Gesetz.
Was soll also diese Diskussion? Draußen wird dadurch der Eindruck erweckt, als ob hier irgendwelche Hürden errichtet würden. Das ist nicht der Fall.
Wir haben die Anmeldefrist auf 72 Stunden verlängert. Alles, was passiert, wenn weniger als 72 Stunden zur Verfügung stehen – bisher waren es 48 Stunden – –
Entschuldigung! Das sind Eilversammlungen. Herr Kollege Wörner, ich weiß nicht, ob Sie im Laufe der Wochen und Monate hier zugehört haben. Es ist wirklich hinreichend und immer wieder bekräftigt worden. Das hat in den
Die fühlen sich – das dürfen Sie ernst nehmen – in ihrer Demonstrationsfreiheit – das sind erwachsene Leute und Demokraten, die von uns nicht agitiert werden müssen – und in ihren demokratischen Bürgerrechten bedroht und eingeschränkt. Nehmen Sie das einfach zur Kenntnis.
Sie sagen: „zu Unrecht“. Es ist ihr gutes Recht, das so zu empfinden. Wir haben begründen wollen, warum wir diese Bedenken über weite Strecken teilen. Das ist unser Recht. Aber uns zu unterstellen, wir hätten die Leute aufgehetzt, ist nicht nur nicht wahr, sondern damit verkaufen Sie diese Petenten auch noch für dumm.
Sie tun so, als wären diese nicht selber in der Lage, ihre Bedenken zu formulieren und in Form einer Petition an den Landtag zu bringen.
Das ist nicht scheinheilig, Herr Kollege. – Ich nenne Ihnen ein anderes Beispiel. Die meisten E-Mails und die meisten Petitionen haben wir zumindest zum Thema Nichtraucherschutz erhalten. Viele dieser Petitionen sind in Kopie an Ihre Fraktionsgeschäftsstelle geschickt worden.
Haben Sie diese Kampagne organisiert und aus Steuermitteln finanziert? Das wäre der gleiche Blödsinn, der gleiche Unsinn, wie Sie ihn verzapft haben.
Nehmen Sie also bitte zur Kenntnis: Wenn sich Demokraten in diesem Land Gedanken machen und sich das Recht nehmen, Eingaben und Petitionen zu Gesetzentwürfen einzureichen, dann handeln sie in eigener souveräner Entscheidung. Sie sind natürlich jederzeit berechtigt, die Petitionen an die Fraktionen zu schicken bzw. die Fraktionen darüber zu informieren.
Bitte, Herr Welnhofer, nehmen Sie den von Ihnen hier formulierten Vorwurf zurück, wir hätten eine Kampagne missbräuchlich unter Verwendung von Steuermitteln organisiert. Sie haben auch den Hinweis auf die Steuerfinanzierung der Geschäftsstelle gegeben. Warum haben Sie das gemacht? Wohl deswegen, um hier einen Vorwurf zu konstruieren. Den lassen wir nicht auf uns sitzen.
Wenn sie der Sachaufklärung und zur Fortbildung der Oppositionsfraktionen dient, selbstverständlich gern.
Frau Kollegin Kamm, ich kann Ihnen bestätigen: Wenn jemand zwei Wochen vor einem Termin Flugblätter in Druck gibt und sich zehn Tage später auf eine Spontanversammlung beruft, dann wird das in der Tat von manch einer Kreisverwaltungsbehörde nicht akzeptiert.
Das kann auch nicht Sinn der Sache sein.
Lieber Herr Kollege Wörner, Sie sagten vorhin, wir hätten unterschiedliche Vorstellungen von Spontaneität. Wir könnten darüber gern weiter diskutieren. Aber wir wollen heute in diesem Land ja noch andere Fragen spontan diskutieren.
Ich will an dieser Stelle noch einmal bekräftigen: Die Befürchtungen sind unbegründet. Wenn jemand durch Irrtümer solche Befürchtungen bekommen hat, dann bedaure ich es. Ich denke, wir haben in den letzten Wochen alles dafür getan, solche Befürchtungen auszuräumen.
Für die Flugblattverteilaktion hat er Zeit, aber dafür, hier zu sitzen, hat er keine Zeit.
Herr Welnhofer hat gesagt, die Kampagne, die hier gefahren werde, rieche man gegen den Wind. Herr Welnhofer, das Einzige, was hier wirklich stinkt, ist Ihr Gesetzentwurf.
Das riechen Sie hier, aber ganz sicher nicht unsere Kampagne.
Es ist unsere Pflicht, Bürgerinnen und Bürger darüber zu informieren, was hier im Landtag geschieht. Das nehmen wir sehr ernst. Dies ist eine unserer drei Aufgaben und Pflichten als Oppositionsfraktion. Dass Sie das natürlich gern heimlich und hinter verschlossenen Türen machen würden, ist eine ganz andere Frage. Wir informieren unsere Bürgerinnen und Bürger.
Selbstverständlich ist es auch unsere Pflicht, mit Verbänden zusammenzuarbeiten. Wie Sie da ein Problem erkennen können, erschließt sich mir nicht.
Die Bürgerinnen und Bürger haben sich auch zu Wort gemeldet. Ich muss es leider noch einmal sagen: Es ist richtig, dass ein Teil der Petitionen gleichlautend war. Das halte ich aber für zulässig. Zum Teil stammen die Petitionen von sehr einfachen Menschen. Dass sie sich einen Rat holen und fragen, wie man das formuliert, finde ich überhaupt nicht verwerflich.
Ja, ich finde es nicht verwerflich. Ich möchte einmal die Petitionen sehen, bei denen der Bauernverband noch die Hand mit im Spiel hat.
Lassen Sie mich meine Rede beenden. Wen Sie nicht dazwischenrufen haben Sie es umso schneller hinter sich.
Ich habe mir in meinen Stapel der Petitionen Zettel gelegt, denn er war sehr groß. Ich habe die Petitionen alle gelesen und muss Ihnen auch sagen, dass mindestens die Hälfte individuell formuliert war, sowohl von Einzelpersonen als auch von den Verbänden. Aber selbstverständlich werden immer wieder dieselben Artikel kritisiert. Ich kann ja nicht die Artikel, die ich für verfassungswidrig halte, erfinden. Dass insofern auch Angleichungen vorhanden waren, ist doch selbstverständlich.
Aber ich kann immer noch sagen: Man hätte im Rechtsausschuss eine Möglichkeit gehabt, anders zu verfahren. Man hätte zum Beispiel, wie es Herr Schindler vorgeschlagen hat, nur die Petitionen behandeln können, die
Versammlungsrecht zusätzliche Probleme und Schwierigkeiten birgt. Das haben wir sehr ausführlich getan.
Heute war es wie im Rechtsausschuss – mit wenigen Ausnahmen – so, dass auf die Argumente, die wir vorgebracht haben, nicht wirklich eingegangen worden ist. Man hat vielmehr das heruntergelesen, was man auch schon im Rechtsausschuss gesagt hatte. Daher fällt das Argument von Herrn Welnhofer, man solle neue Argumente vorbringen, auf Sie selbst zurück. Den Käse, den Herr Obermeier hier erzählt hat, haben wir schon mindestens dreimal gehört.
Herr Welnhofer, ich muss auch keine neuen Argumente vorbringen. Denn die Argumente, die genannt worden sind, sind nicht falsch. Es sind genau die Argumente, die wir Ihnen bis zur Verabschiedung des Gesetzes um die Ohren hauen werden.
Ich kündige hier an, dass wir nächste Woche in unserer allerletzten Fraktionssitzung hinsichtlich aller Gesetze, die Sie in den letzen Wochen verabschiedet haben und heute noch verabschieden werden, prüfen werden, ob wir vor das Verfassungsgericht gehen werden.
Dort werden wir die Argumente, die wir heute ausgetauscht haben, noch einmal aufführen müssen, weil sie auch dann noch richtig sein werden, weil Sie kaum etwas geändert haben.
Wenn jemand mit Kampagnen bisher kein Ruhmesblatt beschrieben hat, so ist es die CSU.
Ich denke an die Kampagne zum Staatsbürgerschaftsrecht. Seinerzeit sind wir im Rathaus gefragt worden, wo es denn zur CSU-Stadtratsfraktion gehe, „damit wir gegen Ausländer unterschreiben können“. Ich muss Ihnen sagen: Für eine zulässige und ethisch vertretbare Kampagne lasse ich mir von Ihnen wirklich keine Ratschläge erteilen.
Oder nehmen wir Ihre Kampagne zur Pendlerpauschale. Da hat ein Minister – dieses Mal wahrscheinlich in der Rolle des CSU-Parteivorsitzenden – anscheinend nichts Besseres zu tun, als sich früh vor die Werkstore zu stellen, anstatt hier seinen Job zu machen.
So ist es. Ich habe, wie gesagt, kein Problem damit, dazu zu stehen, dass wir selbstverständlich mobilisieren, aber nicht in der Form, wie Sie es uns und den Petenten unterstellen. Sie können alle lesen. Sie wissen, was Sie getan haben. Das sind, wie es mein Vorredner schon gesagt hat, erwachsene Menschen.
Ich fordere Sie noch einmal auf: Schmeißen Sie Ihren Gesetzentwurf in den Müll. Er ist einfach daneben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen. Bayern ist ein freiheitsliebendes Land und Bayern hat freiheitsliebende Bürgerinnen und Bürger.
Wir sind stolz darauf, dass wir auch in diesem Hohen Hause ungebrochen in den letzten 60 Jahren immer für die Freiheit, übrigens auch für die Freiheit aller Deutschen, eingetreten sind, und zwar zu einem Zeitpunkt, wo das, auch in der politischen Auseinandersetzung, nicht immer so selbstverständlich war.
Sie brauchen sich nicht angesprochen fühlen, Herr Kollege Maget, aber ich sage schon bei dieser Gelegenheit, wenn ich an die Pressefreiheit denke: In den letzten 20 Jahren hat es keinen gegeben, der in so dreister Weise
che Tendenzen. Die Anmeldefrist wird verlängert, die Formalien werden erweitert, der Straf- und Bußgelderrahmen wird erhöht, die Polizei erhält mehr Möglichkeiten usw. Die Behörden sollen sogar das Recht erhalten, Ordner abzulehnen. All dies wird viele Menschen abschrecken, sich für die Durchführung von Demonstrationen zu engagieren. Wer vermuten muss, dass die Behörden eine lückenlose Demonstrantenbiografie speichern und wer künftig bei jeder Demonstration erwarten muss, dass die Polizei alles und jeden filmt und abhört, der kann dadurch von seiner Meinungsäußerung abgehalten werden. Das ist und bleibt skandalös.
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass dies nicht sein darf. Der Staat darf keine Gesetze machen und Maßnahmen durchführen, die die Bürger von der Ausübung ihrer Freiheitsrechte abschrecken. Dem hat sich jetzt offenbar auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof angeschlossen. Laut „Sueddeutsche. de“ hält der VGH es nicht für zulässig, dass die Polizei öffentliche Veranstaltungen ohne konkrete Hinweise auf eine Gefährdung beobachtet. Deren Anwesenheit schränke die Versammlungsfreiheit per se ein. So mancher Bürger wolle dann lieber nichts sagen oder verlasse die Veranstaltung sogar. Das ist nicht rechtens, das ist nicht verfassungsgemäß. Das ist bei Ihrem Gesetzentwurf noch schlimmer und das ist nicht verfassungsgemäß.
Im sogenannten Brokdorf-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht 1985 eine grundlegende Entscheidung zur Versammlungsfreiheit getroffen. Darin heißt es: Das Recht, sich ungehindert und ohne besondere Erlaubnis mit anderen zu versammeln, galt seit jeher als Zeichen der Freiheit, Unabhängigkeit und Mündigkeit des selbstbewussten Bürgers.
Die Geschichte der Bundesrepublik und die Geschichte Bayerns haben immer wieder gezeigt, dass gefährliche Fehlentwicklungen durch Demonstrationen gestoppt werden können, dass wichtige Themen auf demokratische Versammlungen in die Öffentlichkeit gebracht werden. Die Friedens- und die Umweltbewegung haben wichtige Impulse gegeben. Unverzichtbar für unsere Demokratie sind auch die Gewerkschaften und ihre Aktionen. Hierzu sind ein gesetzlicher Schutz und eine behördliche Unterstützung notwendig. Nicht zielführend ist eine derart weite Einschränkung, wie Sie sie vorhaben.
Es ist eine Schande, dass Sie die Bekämpfung des Rechtsextremismus dazu missbrauchen, um für dieses freiheitsfeindliche Gesetz zu werben. Es ist verständlich, wenn die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch, jedes Mittel für rechtens hält, um Nazis das Handwerk zu legen. Das ist persönlich verständlich. Aber es ist schädlich, wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen der CSU, Ihr Versammlungs
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Vor 35 Jahren war der Bayerische Landtag das erste Landesparlament in Deutschland, das ein eigenes Rettungsdienstgesetz beschlossen hat. Der Einzige von uns, der es damals mit beschlossen hat,
war der Herr Präsident. Das Gesetz ist damals am 1. Januar 1974 in Kraft getreten. Wir haben 1990 und 1998
dienen, dem Umfang und der Schwere ihrer Tätigkeit nicht angemessen ist.
Wenn ein Rettungsassistent mit 1500 Euro netto nach Hause gehen muss, dann ist das nicht ausreichend, um damit eine Familie zu ernähren, geschweige denn eine Anerkennung für das, was er geleistet hat.
Deswegen meine Bitte – ich weiß, das kann man nicht von Staats wegen regeln – an die Tarifpartner: Hier muss man umdenken. Hier sind Veränderungen notwendig.
Man kann nicht immer mit dem Finger auf den Rettungsdienst zeigen und sagen, er sei zu teuer. Wir müssen darüber diskutieren, was er uns wert ist. Die Leute müssen angemessen bezahlt werden. Die Auseinandersetzungen dürfen nicht auf deren Rücken ausgetragen werden, sie dürfen nicht diejenigen sein, die die Zeche zahlen.
Alles in allem ist das Gesetz passabel, und zwar so passabel, dass wir ihm zustimmen können.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns einig darin, dass sich die vor zwei Jahren beschlossene Regelung nicht bewährt hat. Ich stimme aber mit dem Kollegen Weiß darin überein, dass das, was die SPD jetzt vorschlägt, keine Lösung des Problems ist.
Des Weiteren halte ich es für sinnvoll, dass sich dieses Hohe Haus – das ist der neu gewählte Landtag – im Herbst in einer umfassenden Weise mit Erfahrungen aus dieser Kommunalwahl beschäftigt. Ich will auch ausdrücklich sagen, dass wir – jedenfalls aus der Sicht des Innenministeriums – nicht erst zwei Jahre vor der nächsten großen Kommunalwahl Veränderungen im Kommunalwahlrecht vornehmen sollten, sondern dass sich der neu gewählte Landtag alsbald mit den Konsequenzen aus den Erfahrungen bei der letzten Kommunalwahl beschäftigen sollte.
Ich will ausdrücklich unterstreichen, was Herr Kollege Weiß gesagt hat: Wir müssen auch über manche Deregulierung nachdenken.
Natürlich ist das kommunale Wahlrecht und das Wahlrecht insgesamt immer auch streng formalisiert. Aber wir müssen die Frage, was schon allein aufgrund von Formfehlern aufgehoben werden muss, einmal sorgfältig durchdenken. Aus guten Gründen habe ich deshalb zugestimmt, dass die Stadtratswahl in Hof nicht aufgehoben wird, weil es die Bürgerinnen und Bürger dort nicht verstanden hätten, wenn eine Wahl aus formalen Gründen aufgehoben worden wäre, und anschließend hätte mit den völlig gleichen Wahlvorschlägen die gleiche Wahl noch einmal stattgefunden. Dann hätten die Bürger wirklich gefragt: Was soll der Zirkus?
Wir müssen uns also mit diesen Dingen auseinandersetzen. Das neue Hohe Haus sollte das im nächsten Winter tun. Aber der vorliegende Gesetzentwurf führt an dieser Stelle und in dieser Form nicht weiter. Darum bitte ich auch meinerseits um Ablehnung.
Herr Präsident, meine liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann ja verstehen, Frau Kollegin Kamm, dass Ihnen nicht recht ein gutes Argument eingefallen ist, warum Sie dagegen sein sollten. Aber dass Ihnen jetzt nichts anderes mehr eingefallen ist, als der CSU und der SPD vorzuwerfen, wir wollten die Millionäre entlasten,
das ist doch ein bisschen arg schwach gewesen.
Ich will nur in aller Kürze feststellen:
Liebe Frau Kollegin Kamm, das alles ist in den Ausschüssen rauf und runter diskutiert worden. Ich will nun nicht mehr bei Adam und Eva anfangen. Ich will Ihnen aber eines sagen, weil das Innenministerium beim Thema Melderecht immer wieder Adressat ist. Sie sprechen Studenten an. Natürlich hat das Melderecht klare Vorgaben. Betrachten Sie aber einmal einen Universitätsstudenten
Die Bürgermeister von Bad Tölz und von der Allgäuer Hörnergruppe haben gesagt, dass sie Villenbesitzer haben, die im Wesentlichen von Kapitalerträgen leben und aufgrund dieser Regelung von der Zweitwohnungsteuer befreit würden. Zudem wird ein erheblicher Teil der Zweitwohnungsteuerpflichtigen nicht zur Einkommensteuer veranlagt, Studenten verfügen in der Regel nicht über den geforderten Einkommensteuerbescheid.
Frau Kollegin Kamm, ich habe ja dafür Verständnis, dass mancher Bürgermeister um seine Pfründe kämpft. Wir haben das in die kommunale Selbstverantwortung gegeben. Vor zwei Wochen war ich auf dem Sparkassentag in Garmisch. Der Garmischer Bürgermeister hat mich ganz direkt mit seiner Sicht der Dinge konfrontiert. Ich habe ihm ins Gesicht gesagt: Die Kommunen hatten zwei Jahre lang Zeit, Fehlentwicklungen in diesem Bereich im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung selbst zu korrigieren; sie haben diese Chance nicht genutzt.
Ich will ausdrücklich unterstreichen: Der Bayerische Landtag beschäftigt sich heute mit diesem Thema aufgrund nachdrücklicher Forderungen zahlreicher anderer Bürgermeister aus ganz Bayern. Das ist kein Thema, das wir im Landtag erfunden haben, sondern zahlreiche Bürgermeister aus Kommunen, in denen sich zum Beispiel junge Studenten abmelden, um der Zweitwohnungsteuer in München und dergleichen zu entgehen, sind in den letzten Jahren zunehmend aufgekreuzt und haben gesagt: Leute, da müsst ihr etwas tun; das ist eine Fehlentwicklung.
Ich sehe mir die Bilanz des vergangenen Jahres an. Nach unseren Statistiken haben im vergangenen Jahr, von 2056 Gemeinden in Bayern nur 139 die Zweitwohnungsteuer erhoben. Diese 139 Kommunen haben im vergangenen Jahr immerhin 26 Millionen Euro eingenommen. Von diesen 26 Millionen Euro an Zweitwohnungsteuereinnahmen, meine Damen und Herren, stammten allein 7 Millionen Euro, also über ein Viertel, über 25 %, aus der Landeshauptstadt München. Meine Damen und Herren, dazu kann ich nur sagen: Das war damals ganz offensichtlich nicht die Absicht dieses Hohen Hauses.
Niemand wird der Landeshauptstadt München verwehren, Zweitwohnungsteuer zu erheben. Nun werden aber reihenweise Studenten, beispielsweise aus dem Bayerischen Wald, abkassiert, die sich dann, um der Zweitwohnungsteuer zu entgehen, ummelden.
Die Landeshauptstadt München – das ist legitim – sagt natürlich aus guten Gründen: Wir wollen ja gerade, dass sie sich ummelden; der kommunale Finanzausgleich ist nämlich so konstruiert, dass ein Einwohner der Landeshauptstadt München nur mit dem Hauptwohnsitz Geld bringt, nicht aber mit Hauptwohnsitz in einem Dorf
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Vier Gegenstimmen aus den Reihen der CSUFraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist so beschlossen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht.
Können wir wieder Ruhe einkehren lassen?
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des mitberatenden Ausschusses seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Danke. Die Gegenprobe! – Das sind vier Abgeordnete aus den Reihen der CSU sowie die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes“.
Eine Erklärung zur Abstimmung: Herr Kollege Sprinkart.
Ich wollte hier nichts mehr sagen. Frau Kollegin Kamm wollte unbedingt eine Frage an mich stellen. Jetzt beantworte ich sie, und Frau Kollegin Gote kann sich gar nicht mehr einkriegen.
Ich kann es auch sein lassen. Ich habe die Frage nicht aufgeworfen. Frau Kollegin Kamm, wollen Sie eine Antwort oder nicht? – Schon; gut. Nehmen Sie einen Studenten, der sieben Monate Vorlesungszeit hat, der von Montag bis Freitag an seinem Universitätsort ist und regelmäßig am Wochenende und während der gesamten Semesterferien, wenn er es so gestaltet, zu Hause ist. Pi mal Daumen kommen Sie dann tatsächlich auf etwa pari/pari. Es ist überhaupt nicht zu beanstanden, dass es einen gewissen Gestaltungsspielraum gibt, dass also der eine sagt: Ich habe meinen Lebensmittelpunkt am Studienort, während ein anderer nach wie vor sagt: Ich habe meinen Lebensmittelpunkt an meinem ursprünglichen Heimatort. Ich bin jedenfalls ganz nachdrücklich der Meinung, dass Kreisverwaltungsbehörden oder Gemeinden dem nicht unbedingt hinterherstieren sollten. Ich meine deshalb, dass wir nicht hinterherschnüffeln sollten, wo sich so jemand tatsächlich mehrheitlich aufhält. Das ist so in Ordnung. Deshalb sage ich noch einmal: Ich halte diesen Gesetzentwurf für gut und zielweisend, und deshalb sollten wir ihm zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Bayerische Landtag mit diesem Antrag unserem Konzept für ein Nachholprogramm Westdeutschland starke Rückendeckung gibt.
Darum geht es, und da müssen wir in den nächsten Jahren vorankommen. In den letzten 18 Jahren wurde aus guten Gründen viel Geld in den Aufbau Ost und in Verkehrsprojekte Deutsche Einheit investiert, sowohl Schienenverkehrs- als auch Straßenverkehrsprojekte. Im September dieses Jahres wird die letzte Maßnahme der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit im Straßenverkehr, die Bayern betrifft, abgeschlossen, nämlich die A 73 von Bamberg über Lichtenfels, Coburg in Richtung Suhl – Erfurt. Die A 71 ist schon seit einer Weile fertig; der sechsspurige Ausbau der A 9 auf bayerischer Seite von Nürnberg bis zur Landesgrenze ist auch seit einer Weile fertig. In den letzten 18 Jahren hat der Bund dort eine Priorität gesetzt.
Da hilft es nicht weiter, wenn Sie darauf hinweisen, dass in der Tat manches Projekt, zum Beispiel die A 94, langsamer vorangekommen ist, als wir uns das erhofft haben. Herr Kollege Volkmann, das gilt auch für andere Projekte. Über den sechsspurigen Ausbau der A 3 von Nürnberg nach Aschaffenburg ist schon 1990 geredet worden; der war damals schon in der Vorplanung. Der ist in den letzten 18 Jahren – abgesehen von den ersten Kilometern bei Aschaffenburg – liegen geblieben, weil die Bundesrepublik Deutschland Priorität auf den Ausbau Ost gesetzt hat und auf Maßnahmen unmittelbar im früheren Grenzbereich.
Jetzt sind die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit glücklicherweise abgeschlossen. Jetzt müssen wir darüber reden, wie es weitergehen soll. Da gibt es in Berlin Überlegungen, das alles ein wenig zurückzufahren. Es ist unser bayerisches Anliegen, die Projekte in Erinnerung zu
gnostiziert, diese Zuwächse behalten wir bei. Reden Sie draußen einmal mit den Tankstellenbesitzern und hören Sie zu, was Ihnen die sagen.
Der Bundesverkehrswegeplan und diese Projekte gehören auf den Prüfstand. Ich will gar nicht ideologisch gegen den Straßenbau polemisieren. Über die eine oder andere Maßnahme, etwa über den sechsstreifigen Ausbau, kann man unter Umständen diskutieren. Aber in Anbetracht der jetzigen Entwicklung einfach ein „Weiter so“ zu propagieren, wie Sie es heute machen, ist in meinen Augen hanebüchen.
Es gibt für uns auch andere Prioritäten in der Verkehrspolitik. Ich kann den Euro immer nur einmal ausgeben. Herr Kollege Volkmann hat irgendetwas von ausgeglichenem Haushalt gesagt, der 2011 stattfinden soll, wenn er denn überhaupt stattfinden wird. Glauben wir es einmal.
Sie schreiben am Ende des Antrags in der Begründung so schön: „Andere Verkehrsträger dürfen dadurch jedoch keine Nachteile erleiden.“
Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wie wollen Sie das denn machen? Entweder Sie geben das Geld für die Autobahnen aus oder Sie geben es für die Bahn aus. Wir sagen klar und deutlich: Eine Elektrifizierung der Strecke München – Lindau wäre zum Beispiel wichtig.
Ich habe auch auf meinem Zettel stehen: Auch der Ausbau der Strecke München -Mühldorf – Freilassing – Salzburg wäre wichtig.
Ich weiß nicht, wie oft wir in diesem Landtag diesen Ausbau einstimmig beschlossen haben. Ein Herr Wirtschaftsminister Dr. h.c. August Richard Lang hat gesagt, ‚94 fahren wir auf der Strecke. Aber nichts ist weitergegangen. Es ist Augenwischerei, wenn Sie hinschreiben, andere Verkehrsträger dürften dadurch jedoch keine Nachteile erleiden. Zeigen Sie uns erst einmal, wie das funktioniert und wie Sie das Ganze machen wollen. Im Antrag schreiben Sie dann beispielsweise auch noch, die Strecke solle nicht nur bis Simbach, sondern gleich durchgängig bis Passau ausgebaut werden, wofür es zum Teil nicht einmal ein Planungsrecht gibt. Wenn Sie dafür noch einmal die gleiche Zeit brauchen wie für den Abschnitt zwischen Forstinning und Mühldorf, dann können wir in der 22. Legislaturperiode wieder über diese Maßnahme diskutieren. Das ist nur ein Beispiel. Ich möchte nicht wissen, an welche Ausbaumaßnahmen über die A 94 hinaus noch gedacht ist.
diese europäische Straße von Prag bis Paris durchgängig befahrbar.
Es gibt dann bei den Autobahnen nur noch eine einzige größere Neubaustrecke. Das ist in der Tat die A 94 von München nach Passau. Das ist der einzige größere Neubau einer Autobahn, den es dann noch gibt. Ansonsten müssen wir in den nächsten Jahren vorhandene Autobahntrassen ausbauen, müssen Lücken schließen und dergleichen.
Wir brauchen auch Geld für weitere Ortsumgehungen von Bundesstraßen. Ich bitte, das nicht gering zu schätzen; ich bekomme da dauernd die Briefe auf den Tisch. Es gibt zig Projekte, die vor Ort unumstritten sind. Ich bekomme ständig von den kommunalen Kollegen, von Bürgermeistern und Landräten, egal welcher politischen Couleur, Briefe mit Fragen: Warum wird denn unsere Ortsumgehung noch immer nicht gebaut? Warum wird dieses Projekt, für das alle vor Ort sind, nicht gebaut? Ich kann darauf nur antworten: Wir haben Baurecht geschaffen, unsere Bauverwaltung ist da fleißig und engagiert, aber ich kann das erst bauen, wenn ich das Geld dafür bekomme. Ich denke dabei an die Ortsumgehung Lehrberg in Mittelfranken, an die Diskussion, welche Maßnahmen in der Flughafenregion dringend sind, an die Maßnahme, die in der Hallertau gebaut werden soll, an der B 301 und an viele andere Wünsche.
Wir brauchen mehr Geld. Das muss man deutlich ansprechen. Es ist notwendig, dass wir zumindest für die internationalen Trassen – und das sind die A 3, die A 6 und die A 8 – in ähnlicher Weise wie für die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zusätzlich Geld in einem Sonderprogramm bekommen. Bayern liegt heute in der Mitte Europas, und das hat nun einmal zur Folge, dass bei uns eine Menge an Transitverkehr durchläuft. Den wollen wir nicht aussperren. Wir profitieren zwar von der zentralen Lage in Europa, aber wir müssen mit dem Ausbau unserer Verkehrstrassen die notwendigen Konsequenzen aus dieser zentralen Lage in Europa ziehen. Deshalb brauchen wir mehr Geld.
Herr Kollege Volkmann, ich freue mich, wenn Sie diesem Antrag zustimmen. Ich hoffe, dass Sie das nicht schweren Herzens, sondern freudigen Herzens tun, weil wir in Berlin gemeinsam dafür kämpfen müssen, dass wir mehr Geld für den Autobahnausbau bekommen; denn sonst haben wir irgendwann nur noch Staus auf unseren Straßen. Das würde die wirtschaftliche Dynamik Bayerns behindern. Wir müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, und deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag.
Lieber Herr Kollege Magerl, so billig sollten Sie sich hier nicht verkaufen. Selbst Ihnen unterstelle ich, dass Sie unter dem großen Dach der Bundesfernstraßen den Unterschied zwischen Bundesautobahn und Bundesstraße sehr genau kennen. Ich habe ausdrücklich – das können Sie im Protokoll nachlesen – gesagt, dass das die letzte – –
Nein, die B 15 neu ist eben eine B 15 neu und keine A 15. Sie wissen das ganz genau. Ich habe ausdrücklich gesagt: Die A 94 ist der letzte große Autobahnneubau. Ansonsten haben wir noch viele, viele – das habe ich ausdrücklich erklärt – Bundesstraßenprojekte. Natürlich habe
ich darauf hinweisen, dass Sie von 1971 bis 1998 den Ausbau der letzten sechs Kilometer der A 94 bei Mühldorf und Altötting verschlafen haben.
Seitdem die SPD im Bund regiert, also seit 1998, sind 30 Kilometer gebaut worden. An der Finanzierung hat es nie gemangelt. Sie haben den Ausbau nicht vorangebracht. Ich bitte, darauf mehr Gewicht zu legen; denn dann, so glaube ich, kommen wir ein ganzes Stück weiter. Ich kann verstehen, dass Sie Ausreden suchen – das macht jeder von uns –, aber das ist ein bisschen zu billig. Wir stimmen dem Antrag natürlich zu, weil er inhaltlich richtig ist, aber es hätte ihn eigentlich nicht gebraucht, weil sowieso alles klar ist.
Herr Kollege Volkmann, ich habe das nicht so wahrgenommen. Ich hatte davon zunächst nicht gesprochen. Ich habe auch Kollegen Rotter nicht so verstanden, dass jemand behauptet hätte, dass die A 94 den jetzigen Ausbauzustand nicht früher erreicht hätte, weil zu wenig Geld vorhanden gewesen wäre. Jetzt geht es um die Zukunft. Die A 94, in erster Linie die Strecke östlich von München, hat in den letzten Jahren vor allem die Gerichte beschäftigt – den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht. Das ist bekannt. Jetzt haben wir aber Baurecht, und jetzt wollen wir bauen. Es geht darum, dass wir jetzt und in den nächsten Jahren Geld brauchen, wenn wir die hier aufgezählten Projekte, darunter viele Bundesstraßen, die nicht einzeln aufgezählt worden sind, umsetzen wollen. Nachdem jetzt Baurecht geschaffen worden ist, brauchen wir mehr Geld, wenn wir das umsetzen wollen. Darum geht es. Der Antrag enthält keine Kritik an der Vergangenheit, sondern es geht darum: Wenn wir das, was wir für notwendig halten, in den nächsten Jahren tatsächlich auch umsetzen wollen, brauchen wir mehr Geld. Darum geht es, Herr Kollege Volkmann. Ich wäre dankbar, wenn Sie weiter mit an Bord bleiben würden.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hohe Haus wird heute über drei wichtige Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes beschließen. Es geht erstens um die Neufassung der Befugnis zur Rasterfahndung, zweitens um die Einführung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung präventiv polizeilicher Online-Durchsuchungen sowie drittens um die Änderung der Befugnisnorm für die automatisierte Kennzeichenerkennung.
Um das gleich vorwegzunehmen, liebe Frau Kollegin Stahl: Ich habe nicht den geringsten Zweifel, dass alle Teile dieser Gesetzesnovellierung im Einklang mit der bayerischen Verfassung und unserem Grundgesetz stehen.
Bevor ich auf die Inhalte der geplanten Änderungen näher eingehe, erlauben Sie mir zwei Vorbemerkungen. Es liegt in der Natur polizeilicher Maßnahmen, dass sie in Rechtspositionen Einzelner eingreifen. Als klassischer Bereich der Eingriffsverwaltung hat Polizeirecht immer einen besonders intensiven Grundrechtsbezug. Das Polizeirecht ist daher wie kaum ein anderes Rechtsgebiet von der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesverfassungs
Ihrer kleinräumigen Klientel, sondern kämen Sie mit den Bürgern zusammen, wüssten Sie, dass das bei den Bürgern verstanden wird.
Herr Kollege Ritter, von Ihnen habe ich manchmal den Eindruck, man müsste Ihre Landtagsvita ändern, weil Sie sich heute als Verfassungsrechtsexperte dargeboten haben. Ich bin schon sehr überrascht, dass Sie ganz genau wissen, was das Bundesverfassungsgericht möglicherweise entscheiden würde. Eines weise ich aber zurück. Es gab kein bayerisches Gesetz in diesem Zusammenhang, das vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden ist. Sie verkünden hier die glatte Unwahrheit. Deswegen möchte ich das zurückweisen.
Eines muss ich noch sagen: Ich habe selten eine so wortreiche Ablehnungsbegründung gehört für einen Gegenstand, von dem Sie im Grunde überzeugt sind.
Sie sind es nämlich im Grunde. Bei anderen Gelegenheiten habe ich von Ihnen Äußerungen gehört oder habe Sie dem Pressespiegel entnommen, sodass ich mir denke, dass möglicherweise bei Ihnen die Meinung vorherrscht, dass im politischen Bereich der Anstand nicht mehr ganz so wichtig ist, sondern dass der nur im persönlichen und privaten Bereich gilt. Deshalb will ich darauf nicht länger eingehen.
Was die SPD und die GRÜNEN heute abgeliefert haben, liegt unter jedem parlamentarischen Niveau. Wenn es für Reden im Parlament eine Qualitätskontrolle gäbe, würden Sie beide heute durchfallen.
Ja, gern.
Ich hätte das im Folgenden ausgeführt, Frau Kollegin Kamm. Ich kann es Ihnen aber auch gern gleich sagen. Es geht um die Situation, dass sich jemand zum Beispiel eine Bombenbauanleitung, wie ich sie eben angesprochen habe, auf seinen Computer herunterlädt. So etwas
Ja, Computer von Personen, von denen wir annehmen, dass sie verdächtige Personen benutzt haben können. Das ist natürlich richtig. Das ist auch logisch.
Wenn der Verfassungsschutz oder die Polizei einen konkreten Terrorverdächtigen beobachtet und dann in der Tat feststellt, dass er regelmäßig in ein Internet-Café geht, um dort einen Computer zu benutzen, muss es natürlich auch eine Möglichkeit geben, auch an einen Computer, der nicht diesem Terroristen selbst gehört, wo ich aber beobachte, dass er mit ihm arbeitet, heranzugehen. Das liegt in der Natur der Sache.
Aber der Eindruck, den Sie auch mit dieser Frage wieder erwecken, dass wir irgendetwas tun würden, was überhaupt nicht mit einem Verdacht zusammenhängt, ist absurd. Das hat das Bundesverfassungsgericht auch entsprechend klar formuliert. Es geht nicht darum, dass das Attentat schon unmittelbar bevorsteht, aber es müssen natürlich konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Es muss um eine schwere Gefahr für entsprechend hochwertige Güter wie Leib und Leben oder den Bestand unseres Staates gehen. Das hat das Bundesverfassungsgericht formuliert, und genau das nehmen wir jetzt in unser Polizeiaufgabengesetz mit auf. Den Eindruck, den Sie draußen erwecken, als ob x-beliebig irgendein ganz normaler braver Bürger plötzlich von Online-Durchsuchungen bedroht sein würde, ist völlig absurd, und dafür gibt es in diesem Gesetz keinerlei Rechtsgrundlage, meine Damen und Herren.
Die Eingriffsschwelle für eine Online-Durchsuchung ist erreicht, wenn die Maßnahme zur Abwehr einer dringenden konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes erforderlich ist. Bei diesen genannten überragend wichtigen Rechtsgütern darf nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein hoheitlicher Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme erfolgen.
Ferner ist die Maßnahme zulässig, wenn konkrete Vorbereitungshandlungen für sich oder mit weiteren bestimmten Tatsachen die begründete Annahme rechtfertigen, dass bestimmte schwerwiegende Straftaten begangen werden.
Als Eingriffshandlung sieht der Antrag zunächst die Erhebung von Daten, die in einem informationstechnischen System im Arbeitsspeicher oder auf den Speichermedien abgelegt sind, vor. In eng begrenzten Ausnahmefällen, bei gegenwärtiger Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit, dürfen die Daten ausnahmsweise auch gelöscht oder verändert werden. Im Hinblick auf den Fall der im Sauerland festgenommenen Terroristen wäre an die Manipulation einer chemischen Formel zu denken, wenn beispielsweise mit selbst hergestellten Chemikalien ein terroristischer Anschlag begangen werden soll. Ferner können Zugangs
legale Zugriffe absichern. Ich begrüße das nachdrücklich. Natürlich ist das gut. Wenn Sie zum Beispiel im letzten Verfassungsschutzbericht, den ich vorgelegt habe, nachgelesen hätten, wüssten Sie, dass dort ausdrücklich angesprochen wird, dass unser Verfassungsschutz seit einer Weile beobachtet, dass staatliche chinesische Geheimdienste massiv zum Beispiel mit dem Mittel der Online-Durchsuchung versuchen, Wirtschaftsspionage in unserem Land zu betreiben und neue Erfindungen, Patente, Entwicklungen von bayerischen Wirtschaftsunternehmen auch durch solche Trojaner-Mails und dergleichen hier auszukundschaften.
Natürlich ist das auch für unsere Sicherheitsbehörden eine wichtige Herausforderung. Aber das ist doch gerade das Absurde in der Debatte, Frau Kollegin Stahl, die Sie zum Teil führen. Wir erleben, dass in Staaten wie China die staatlichen Geheimdienste zur Wirtschaftsspionage bei uns eingesetzt werden. Und wenn ich hier darum bitte, die Befugnis für die bayerische Polizei zu bekommen, wenigstens in den Computer eines Terroristen hineinzuschauen, dann sehen Sie dadurch die Freiheit der Bürger bei uns bedroht. Das ist doch das Absurde an dieser Debatte.
Der Antrag der CSU-Fraktion berücksichtigt die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 für den Schutz des neuen Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aufgestellt hat.
Gerne, Frau Kollegin Kamm.
Nein, das kann ich Ihnen nicht bestätigen. Ich wüsste überhaupt nicht, warum wir Computer von völlig unverdächtigen Personen durchsuchen sollten.
als unlogisch bezeichnet, dass das BKA zwar zur akustischen Wohnraumüberwachung die Wohnung betreten darf, nicht jedoch bei der Online-Durchsuchung.
Diejenigen, die mit dem Brustton der Überzeugung behaupten, die bayerische Regelung verletze das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nach Artikel 13 des Grundgesetzes, sollten bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 27. Februar 2008 eben diese Fallkonstellation des verdeckten Betretens einer Wohnung durch die Sicherheitsbehörden ausdrücklich anspricht. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Gericht Beispiele in einem Urteil bildet, von deren Verfassungswidrigkeit es eigentlich ausgeht.
Wir vertreten daher die Auffassung, dass Durchsuchung im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 des Grundgesetzes jedes ziel- und zweckgerichtete Suchen nach Personen oder Sachen ist und bei entsprechender gesetzlicher Grundlage durchaus auch verdeckt erfolgen kann und nicht notwendigerweise offen erfolgen muss.
Mit den im Polizeiaufgabengesetz vorgesehenen Regelungen zu den Begleitmaßnahmen schaffen wir gerade Rechtssicherheit und Normenklarheit, indem das verdeckte Betreten und Durchsuchen an denselben hohen Hürden gemessen wird wie die Grundmaßnahme einschließlich des Richtervorbehalts und den Benachrichtigungspflichten gegenüber den Adressaten.
Lassen Sie mich, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, abschließend zum Thema Online-Durchsuchung noch einen aus meiner Sicht relativ unverdächtigen Sachverständigen zitieren. Ich habe das kürzlich mit Interesse in der „Bayerischen Staatszeitung“ gelesen. Es ist ein Namensbeitrag von Harald Schneider, dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei in Bayern. Harald Schneider ist ja auch Mitglied der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, kandidiert, glaube ich, sogar bei der Landtagswahl.
Harald Schneider schreibt in der „Bayerischen Staatszeitung“:
Die Gewerkschaft der Polizei verhält sich in Sachen Einschränkung von Bürgerrechten sonst eher zurückhaltend. Beim Thema Online-Durchsuchung reißt uns letztendlich aber der Geduldsfaden. Seit Jahren leidet die Polizei unter dem Herumgeeiere der Politik, die eine effektive Ermittlungsarbeit eher behindert als fördert. Dabei hat die Entscheidung der höchsten Bundesrichter doch ausufernde Spekulationen beendet und die Ängste und Vorbehalte der Bürger gegen Eingriffe des Staates in ihren intimsten Lebensbereich respektiert. Der zuletzt gefundene Kompromiss der Regierungskoalition in Berlin ist von daher inkonsequent und unverständlich. Hier soll es den Ermittlern nicht erlaubt sein, zur Installierung einer Observationssoftware die Wohnung des mutmaßlichen Täters zu betreten. Spätestens nach dem internen Bericht über die Ermittlungen gegen die im Sauerland festgenommenen
daten zum informationstechnischen System erhoben, gelöscht oder verändert werden.
All diese polizeilichen Maßnahmen dienen dazu, die durch die moderne Technik verursachten Erschwernisse für die Gefahrenabwehr in Teilen zu kompensieren.