Protokoll der Sitzung vom 28.05.2008

Nein, die Zeit ist knapp.

Es gibt zwei positive Aspekte, die ich nicht verschweigen möchte. Der erste ist die endgültige Abschaffung der Flächenstilllegung, eine langjährige bayerische Forderung. Der zweite ist die Harmonisierung der Agrarpolitik dahin gehend, dass die entstandenen Wettbewerbsverzerrungen verringert werden.

Lassen Sie mich betonen, dass dieser Antrag sehr wichtig ist.; denn das, was die Kommission vorgelegt hat, sind Vorschläge. Darüber wird am 4. November entschieden werden, und es ist doch wichtig, dass wir uns im Landtag über diese Vorschläge unterhalten und ich, durch Ihr Votum gestärkt, verhandeln kann.

Lassen Sie mich auf drei Punkte ganz kurz eingehen. Kollege Brunner hat es schon gesagt: Die Milchpolitik ist von zentraler Bedeutung für Bayern. Deshalb sind die Vorschläge der Kommission – ich sage es – inakzeptabel. Sie haben einen Beitrag zur jetzigen Situation der Milchbauern geleistet. Die Milchbauern brauchen ein Einkommen, mit dem sie ihre Kosten bestreiten, Zukunftsinvestitionen tätigen und ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Zwei-Prozent-Erhöhung, die die Kommission vorgenommen hat, hat ganz wesentlich zum Preisdruck beigetragen. Was das, was jetzt geplant ist, nämlich eine Anhebung der Garantiemenge Jahr um Jahr um fünf Prozent – das sind seit 2005 8,5 % mehr –, für die Märkte bedeutet, brauche ich nicht zu sagen. Das müssen wir ganz entschieden ablehnen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass davon nicht nur die Bauern betroffen sind; denn wenn den Milchbauern die wirtschaftliche Grundlage entzogen wird, dann geht die Produktion zurück. Ich warne vor neuen Abhängigkeiten im Lebensmittelbereich. Was wir in der Energieversorgung zu spüren bekommen, muss eine eindringliche Warnung sein. Darum müssen wir uns zur Wehr setzen und alles tun, um unserer Landwirtschaft eine Chance zu geben.

Die EU-Kommission wird keinen Antrag stellen, die Milchgarantiemengenregelung zu verlängern. Die Diskussion kann man führen, aber unabhängig davon möchte ich feststellen, dass die Garantiemengenregelung bis 2015 beschlossen wurde. Jetzt damit zu beginnen, die Menge zu erhöhen ohne Rücksicht auf die Marktlage, ohne Rücksicht auf irgendwelche Marktanalysen, ist ein dreistes Stück, das auf dem Rücken unserer Bauern ausgetragen wird, und dagegen wehren wir uns.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Die dritte Anmerkung: Ich habe nicht gesagt, dass die Bauern in Bayern nicht betroffen seien. Ich habe gesagt, dass nur 90 Bauernhöfe von der Progression betroffen seien. Sie müssten einen höheren Satz als 13 % Modulation zahlen. Ich habe gesagt, dass 50 % der Betriebe überhaupt keine Kürzung haben, weil sie unter 5000 Euro liegen. Ich habe Ihnen anhand des konkreten Beispiels eines Milchviehbetriebes – mein Nachbar – vorgerechnet, wie einfach er zu einem Gewinner werden könnte, wenn wir hier das wollen und wenn Sie das wollen. Das dürfen Sie nicht außer Acht lassen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister.

Herr Sprinkart, ich fange bei der dritten Anmerkung an. Sie haben wahrscheinlich die Vorschläge – hier haben Sie mildernde Umstände – bis heute nicht gelesen. Die Europäische Union schlägt im Gegensatz zu früher den Mittelansatz nicht mehr in allen Bereichen der zweiten Säule zu, sondern die Förderung nachwachsender Rohstoffe, der Biodiversität oder des Gewässerschutzes. Sie als stellvertretender Vorsitzender des Landwirtschaftsausschusses werden die Diskussion mitverfolgt haben, dass Bayern überall ganz konkrete Maßnahmen hat und fördert. Wir wissen noch nicht genau, wie die Mittel umverteilt werden. Aber es wird sehr schwierig werden, die Mittel entsprechend einzusetzen. Sie können sie nicht dort einsetzen, wo Sie das wollen. Das ist die derzeitige Situation.

Bei den 50 % haben Sie recht. Sie sagten, die Europäische Union werde dann, wenn entsprechender politischer Druck kommt, eventuell einen Antrag zur Weiterführung der Kontingentierung vorlegen. – Die Kommission hat klar erklärt, dass sie das nicht machen werde. Wie soll sie es auch machen? Ihr Parteikollege im Europäischen Parlament, Graefe zu Baringdorf, mit dem wir das eine oder andere durchaus gemeinsam haben, hat dem Goepel-Bericht in seiner Gesamtheit, in dem die Milchkontingentierung enthalten ist, zugestimmt. Die CSU-Abgeordneten haben ihn abgelehnt. Ich bin darauf stolz, dass es eine durchgehende Ablehnung gibt von der Landespolitik über die Bundespolitik bis hin zur Europapolitik. Bei euch stimmt man je nachdem, wo man gerade ist – in der Landespolitik so, und in Europa wieder anders. Das ist der Unterschied.

Die letzte Frage kann ich konkret beantworten. Sie haben gefragt, warum es bei bayerischen Programmen Obergrenzen gibt und bei europäischen Programmen nicht. Das ist einfach zu beantworten. Die bayerischen Programme können wir selbst beschließen. Dort machen wir Obergrenzen. Die anderen Programme beschließt die EU, und Deutschland hat nur eine Stimme. Dort, wo wir tun können, was wir wollen, handeln wir. Deshalb ist

Zum Gesundheitscheck insgesamt: Eine Zusammenfassung der Forderungen zum Health-Check. Wir wollen den Vertrauensschutz wahren. Wir wollen keine weitere Aufstockung, im Falle des Quotenanstiegs ein umfassendes Programm, fi nanziert aus der Agrarleitlinie, keine Erhöhung der Modulation, keine Ausweitung von Cross Compliance. Auf die Einzelmaßnahmen bei Trockenfutter, Hopfen und Kartoffeln möchte ich nicht eingehen. Hier muss den Betrieben eine längere Übergangszeit eingeräumt werden.

Lassen Sie mich einen Satz hinzufügen, der mir sehr wichtig und sehr ernst ist. Die Europäische Union fährt die Interventionen ganz maßgeblich zurück. Wir haben noch eine nationale Reserve. Wir haben eine große, schnelle Globalisierung der Weltagrarmärkte, und wir haben kaum noch eine geordnete Vorratshaltung. Ich halte das für die künftigen Jahre für gefährlich. Wenn es zu einer Situation kommt, in der wir in mehreren Ländern Missernten haben, wird es große Schwierigkeiten geben, die Versorgung sicherzustellen. Wir müssten keinen Hunger leiden. Wir könnten das den anderen Ländern wegkaufen. Aber wenn man das jetzt schon weiß, legen wir Wert darauf, dass bei der fortschreitenden Globalisierung und bei der weitgehenden Aufgabe der Interventionen die Europäische Union mit den anderen Ländern auf WTO-Ebene dafür sorgt, dass die Versorgung der Menschheit auch in Krisenfällen gewährleistet ist.

(Beifall bei Abgeordneten der CSU)

Herr Minister, ich erteile Herrn Kollegen Sprinkart noch zu einer Zwischenbemerkung das Wort.

Herr Minister Miller, drei Anmerkungen. Zum einen: Wie wollen Sie den Menschen draußen im Lande und auch den Landwirten erklären, dass Sie beim Kulturlandschaftsprogramm eine Deckelung bei 15 000 Euro einziehen, also eine sehr niedrige, wo die Bauern konkrete vertraglich vereinbarte Leistungen bringen, und auf der andern Seite, wo es um viel höhere Summen geht, wo die Bauern im Extremfall das Geld dafür bekommen, dass sie einmal im Jahr ihre Flächen mulchen, eine Deckelung ablehnen? Das passt doch absolut nicht zusammen. Das ist der erste Punkt. In diesem Bereich gibt es Betriebe, die von der EU 120 000 Euro pro Arbeitskraft bekommen. Ich denke, in Bayern bekommen die Bauern im Schnitt nicht einmal 5000 Euro pro Arbeitskraft.

Ist Ihnen bekannt, dass Europa-Abgeordnete, die Ihrer Partei angehören, bei dem Besuch des Landwirtschaftsausschusses in Brüssel klar gesagt haben, die EU-Kommission werde die Initiative zur Erhaltung der Milchquotenregelung ergreifen, wenn politischer Druck besteht? Das war eine ganz klare und eindeutige Aussage.

Abhilfe sollen die Kommunen schaffen. Sie sind gefordert, dieser Entwicklung entgegenzuarbeiten und ausreichend kinder- und jugendgerechte Spielmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen sehen sich jedoch der Schwierigkeit gegenüber, dass es im vorhandenen Siedlungsraum nicht einfach ist, Spielplätze anzulegen. Anders als Sportanlagen, für die bislang dieselben Lärmschutzwerte gelten wie für Spielplätze, können die Freizeitangebote für Jugendliche und Kinder nicht außerhalb der Wohngebiete angelegt werden. Sie müssen fußläufi g erreicht werden können, und es muss in der Nähe von Wohnbereichen ein ausreichendes Angebot an Spielmöglichkeiten für Schulkinder und Jugendliche geben.

Die Kommunen wollen handeln, haben aber Schwierigkeiten; denn die derzeitigen Lärmschutzverordnungen mit ihren strengen Aufl agen sorgen dafür, dass vor allem in Ballungsräumen kaum mehr neue Spielfl ächen entstehen können und bestehende – das kommt erschwerend hinzu – in Gefahr sind, von Anwohnern weggeklagt zu werden, oder dass ihre Öffnungszeiten mit großem administrativem Aufwand begrenzt werden müssen. Ein besonderes Problem ist hierbei, dass die Lärmwerte – das fi nde ich besonders infam – für Spielanlagen auf einen engeren Zeitraum begrenzt und gerechnet werden als beispielsweise die Lärmwerte von Straßen. Überspitzt gesagt wird der Anwohner durch die unterschiedliche Ermittlung der Lärmwerte vor Kinderlärm mehr geschützt als vor dem Lärm von Straßen. Das darf nicht sein.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Den Kommunen, den Eltern, den Jugendverbänden und den Kindern ist mit einem Faltblatt des Umweltministeriums nicht gedient, in dem empfohlen wird, beispielsweise mit einer Half-Pipe-Anlage 260 Meter zum nächsten Haus Abstand zu halten und bei einem Bolzplatz 155 Meter. Mit solchen Abstandsregelungen können keine neuen Spielplätze geschaffen werden. So können keine neuen Standorte gefunden werden. Wir fordern Sie daher auf: Nutzen Sie die Ihnen in der Föderalismusreform zugewachsenen Möglichkeiten, verhaltensbezogenen Lärm – um den handelt es sich in der Regel bei Spielplätzen – selbst zu regeln. Nutzen Sie Ihre Handlungskompetenz, und nutzen Sie den von uns aufgezeigten Lösungsansatz. Ergänzen Sie mit uns gemeinsam die Bayerische Bauordnung.

Wir schlagen vor, dass Staat und Kommunen gemeinsam sicherstellen sollen, dass ausreichend Plätze für kinder- und jugendgerechte Freizeitaktivitäten geschaffen werden. Die Staatsregierung soll ermächtigt werden, eine Verordnung zu erlassen, die die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm, der im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten von Schülern und Jugendlichen entsteht, regelt.

Wir denken, es ist Zeit zu handeln. Nutzen Sie Ihre Kompetenz. Schaffen Sie auf dem Verordnungsweg einen Lösungsansatz, um dem Anliegen, mehr Spiel- und

es gut, dass wir weiterhin in Bayern das Sagen haben werden in der Agrarpolitik.

(Beifall bei der CSU)

Herr Minister, vielen Dank. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/10678 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Antrag angenommen.

Im Einvernehmen mit den Fraktionen werden die restlichen Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 15/10679, 15/10680, 15/10681, 15/10682, 15/10691 und 15/10692 an die zuständigen federführenden Ausschüsse verwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 d auf:

Gesetzentwurf der Abg. Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. u. Frakt. (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Drs. 15/10631) – Erste Lesung –

Der Gesetzentwurf wird vonseiten der Antragsteller begründet. Die Redezeit pro Fraktion beträgt fünf Minuten. Frau Kollegin Kamm, Sie nehmen auch die Redezeit für die Begründung in Anspruch, also zehn Minuten. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahrzehnten haben weitreichende Veränderungen der Lebensbedingungen von Kindern insbesondere in unseren Städten und Dörfern stattgefunden. Die meisten von uns hatten früher in ihrer Kindheit einen weit größeren Aktions- und Bewegungsspielraum, als dies in der Regel derzeit die Kinder haben. Kinderschutzverbände beklagen, dass infolgedessen die Möglichkeit der Kinder, ihre Umwelt aktiv selbst zu erkunden und einigermaßen gefahrlos Erfahrungen aus erster Hand zu sammeln, begrenzt worden sind. Die Zunahme des Straßenverkehrs und die Verdichtung der Bebauung haben dazu geführt, dass es für die Kinder kaum noch möglich ist, auf Straßen und Plätzen zu spielen, die nicht gesondert hierfür vorgesehen worden sind.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Die Folge ist die Verlagerung des Spielens von draußen nach drinnen und die Verstärkung des Medienkonsums.

etwas anderes als bei einem Kinderspielplatz. Diese beiden Punkte sind jedoch in dem Gesetzentwurf miteinander verwoben.

Unter diesen Gesichtspunkten möchte ich die nachfolgenden Ausschüsse bitten, diesen Gesetzentwurf abzulehnen.

(Beifall bei der CSU)

Herr Kollege Eck, einen Moment bitte. Ich erteile noch einmal Frau Kollegin Kamm zu einer Zwischenbemerkung das Wort.

(Maria Scharfenberg (GRÜNE): Nein, auf Redezeit!)

Sie wollen jetzt keine Zwischenbemerkung machen? Dann melden Sie sich noch einmal zu Wort.

Vielen Dank, Herr Kollege Eck. Ich rufe jetzt die nächste Wortmeldung auf: Frau Kollegin Werner-Muggendorfer.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Lieber Herr Kollege Eck, ich glaube, Sie haben von etwas anderem als der Intention dieses Gesetzentwurfs geredet. Oder ich habe das falsch verstanden. Ich bin gespannt, wie das die GRÜNEN und Frau Kamm beurteilen.

Zu Beginn möchte ich feststellen, dass heute der „Weltspieltag“ ist. Das passt sehr gut zu diesem Thema. Wir haben vorhin über die Kinderrechte gesprochen. Zu den UN-Kinderrechten gehört auch das Recht der Kinder auf Spielen. Das ist mit diesem Gesetzentwurf gemeint. Die Kinder sollen die Gelegenheit bekommen, spielen zu können. Das Thema sind Spiel- und Bolzplätze in Wohngebieten. Die Frage ist nicht, wer diese Plätze unterhält.

(Gerhard Eck (CSU): Aber es wurde so formuliert!)

Ich gebe Ihnen Recht, dass das leider so formuliert wurde. Das ist nicht ganz korrekt. Man könnte meinen, dass es in diesem Gesetzentwurf nur darum geht, wer dafür die Unterhaltskosten zu übernehmen hat. Das Problem ist jedoch, dass es bei der dichten Wohnbebauung nicht mehr möglich ist, die von der Lärmschutzverordnung geforderten Abstände für Spiel- und Bolzplätze einzuhalten. Da ist der Hund begraben, den die GRÜNEN ausgraben wollen.

Alle Fraktionen und politischen Parteien betonen immer, dass Spiel- und Bolzplätze einen festen Platz in den Gemeinden haben sollen. Wir sind uns sicherlich einig, dass die Kinder und Jugendlichen Gelegenheit haben sollen, in ihren Stadt- und Wohnvierteln zu spielen.

Jugendplätze in den Städten sicherstellen zu können, tatsächlich gerecht zu werden. Die Kommunen warten darauf, dass Sie etwas tun.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Frau Kollegin, vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache. Erste Wortmeldung: Herr Kollege Eck.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Liebe Frau Kollegin Kamm, ich möchte ganz kurz wiederholen, dass der Gesetzentwurf vorsieht, in Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung festzuschreiben, dass es Aufgabe des Staates und der Kommune sei, genügend Einrichtungen für kinder- und jugendgerechte Freizeitaktivitäten sicherzustellen. Bis dahin sind wir uns einig.