Protokoll der Sitzung vom 10.06.2008

Wir schaffen neue Beförderungsämter im Grund-, Haupt- und Realschulbereich.

Wir verdoppeln das Budget für Leistungsprämien auf 30 Millionen Euro.

bewegt sich nämlich dann innerhalb einer Laufbahn. Entscheidend sind hier vor allem die Kenntnisse und Fähigkeiten des Einzelnen.

Für die Kenner sei gesagt: Auch die Aufgaben des Landespersonalausschusses ändern sich mit dem neuen Dienstrecht. Als ressortübergreifendes Kompetenzzentrum für Personalentwicklung wird er künftig bei der Entwicklung von Qualifi zierungskonzepten für unsere Beschäftigten mitwirken und beraten. Wie bisher wird der Landespersonalausschuss seine Erfahrung beim Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen einbringen und dienstherrenübergreifend auf die einheitliche Anwendung des Beamtenrechts achten.

Meine Damen und Herren, neben der stärkeren Leistungsorientierung und der Neuausrichtung des Laufbahnrechts dürfen wir aber die Zukunftsfähigkeit des Dienstrechts, insbesondere des Versorgungsrechts und der Versorgungssysteme, nicht aus den Augen verlieren.

In der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Bund letztlich aus diesem Grund die Altersgrenze für den Renteneintritt mit einer langen Übergangszeit um zwei Jahre erhöht. Im Beamtenbereich müssen wir diese Entwicklung nachvollziehen. Auch hier sind Anpassungen erforderlich. Entsprechend der gesetzlichen Rente sollen deshalb Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt um zwei Jahre angehoben werden.

Wir wollen beim Ruhestandseintritt weder Privilegien noch Sonderopfer für unsere Beamtinnen und Beamten. Deshalb steht die Erhöhung der Altersgrenzen unter zwei Prämissen: Erstens. Der Übergangszeitraum für die Anhebung der Altersgrenze entspricht 1 : 1 dem der Rentenregelungen. Zweitens. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt bei der gesetzlichen Rente von einer Erhöhung der Altersgrenze abgesehen oder sie verändert wird, dann hat das die analoge Auswirkung auf den Beamtenbereich.

Wir gehen aber noch ein Stück darüber hinaus. Wir sehen, dass mit einzelnen Tätigkeiten besondere Belastungen verbunden sind, und zwar mit Tätigkeiten, die für die gesamte Gesellschaft, für alle Bürger, von besonderer Bedeutung sind. So sollen zum Beispiel Beamte im Polizei- und Strafvollzugsdienst, aber auch im Feuerwehreinsatzdienst wie bisher mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, wenn sie 20 Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst eingesetzt waren. Damit tragen wir der besonderen und risikoreichen Belastung dieser Beamtinnen und Beamten in einem wirklich herausragenden Ausmaß Rechnung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CSU)

Bei den Lehrern sind Anpassungen erforderlich. Nach der geltenden Regelung treten Lehrkräfte bereits vor dem

stungsgerechten und wirksamen Vollzug im Endausbau – ohne den Bereich der Versorgung – auf rund 240 Millionen Euro. Natürlich kann dies nur stufenweise umgesetzt werden. Wir beabsichtigen aber, mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 mit fi nanzwirksamen Schritten in die Umsetzung einzusteigen, und ich bitte Sie schon heute dafür um Zustimmung.

Die Erwartungen unserer Bürger an die Beamtinnen und Beamten haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv gewandelt: weg von der obrigkeitsstaatlichen Verwaltung hin zur bürgerorientierten Dienstleistung. Wir werden diese Erwartungen in Bayern erfüllen. Die Kerngedanken des neuen Dienstrechts werden dieses Ziel unterstützen und voranbringen. Damit kommen wir zu noch besseren Leistungen des öffentlichen Dienstes für unserer Bürgerinnen und Bürger.

Meine Damen und Herren! Kompetenzen nutzen, Perspektiven schaffen – das stand am Beginn unserer Überlegungen für ein neues Dienstrecht in Bayern. Mit den jetzt beschlossenen Eckpunkten haben wir diesen Weg konsequent beschritten. Lassen Sie uns diesen Weg im kommenden Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zum Erfolg führen!

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CSU – Zuruf von der SPD: Viel Weihrauch! – Johanna Werner- Muggendorfer (SPD): Ein bisschen arg Weihrauch, der selbst bei einem Heiligen Ruß ansetzt!)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich eröffne damit die Aussprache. Im Ältestenrat wurden 30 Minuten je Fraktion vereinbart. Erste Rednerin: Frau Kollegin Naaß.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hat sich nach dieser Regierungserklärung nun der Nebel gelichtet, liebe Kolleginnen und Kollegen?

(Widerspruch bei der CSU – Georg Schmid (CSU): Die Sonne scheint!)

Haben wir und die Beschäftigten des Freistaates Bayern nun Klarheit vor der Wahl? Das, was die SPD-Landtagsfraktion seit Monaten gefordert hat. Oder haben wir hier die Segnungen, die eine Reform des Dienstrechts bringen könnte, vor der Wahl gehört und hören wir die Grausamkeiten, die der Teufel im Detail versteckt hat, erst nach der Wahl? Die Frage ist berechtigt, Kolleginnen und Kollegen,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Georg Schmid (CSU): Ja warum denn?)

Denn derzeit – ich gebe Ihnen die Antwort – beraten wir ein neues Beamtengesetz im Bayerischen Landtag, das

Wir eröffnen unseren besonders leistungsstarken Beamtinnen und Beamten ein schnelleres Vorrücken in den Gehaltsstufen.

Wir senken die Grundgehälter nicht ab und behalten die Ämter- und Tabellenstrukturen bei.

Wir heben das Grundgehalt der Professorinnen und Professoren an zur Stärkung des Wissenschaftsstandorts Bayern.

Wir verabschieden uns vom starren System der vier Laufbahngruppen zugunsten nur noch einer durchlässigen Laufbahn.

Wir reduzieren über 300 Laufbahnen auf einige wenige.

Wir behalten das Weihnachtsgeld bei.

Wir beschreiten bei der Anhebung der Altersgrenzen keinen privilegierten Sonderweg für die Beamtinnen und Beamten. Wir verlangen ihnen aber auch keine Sonderopfer ab. Jedoch treffen wir Sonderregelungen für besonders belastete Beamte.

(Beifall bei der CSU)

Das ist in der Tat eine sehr weitgehende, tief greifende Veränderung des Dienstrechts für Beamtinnen und Beamte in Bayern. Damit machen wir deutlich, meine Damen und Herren, dass wir die Gestaltungsmöglichkeiten, die wir durch die Föderalismusreform bekommen haben, auch tatkräftig annehmen und umsetzen.

Wir, das heißt die Staatsregierung, legen mit diesen Eckpunkten ein bundesweit einmaliges Konzept vor, das neue Maßstäbe setzt. Die äußerst positiven Reaktionen sowohl in der Öffentlichkeit als auch bei den Berufsvertretungen der Beamtinnen und Beamten bestärken mich in dieser Einschätzung, und ich möchte mich auch für das konstruktive Miteinander mit den Gewerkschaften und Berufsverbänden an dieser Stelle bedanken.

Wir legen hier den Grundstein für eine neue Epoche mit einem modernen und wegweisenden Dienstrecht. Auch auf diesem Feld, meine Damen und Herren, wird Bayern seiner Vorreiterfunktion einmal mehr gerecht.

Nun gilt es, auf diesem Fundament aufzubauen; es gilt, die Eckpunkte rechtlich umzusetzen. Die Staatsregierung wird im nächsten Jahr Gesetzentwürfe zur Umsetzung vorlegen. Ich bitte den Bayerischen Landtag schon heute um positive Signale, damit die Umsetzung dann gemeinsam in der neuen Legislaturperiode erfolgen kann.

Die fi nanzielle Ausstattung dieses Programms ist selbstverständlich dem Haushaltsgesetzgeber vorbehalten. Die Staatsregierung schätzt die Kosten für einen lei

Was hinzukommt: Herr Huber, Sie waren bei all diesen Taten – oder ich kann auch sagen: bei all diesen Schandtaten – mit dabei; wie 4711: Immer dabei und überall die eigene Duftnote draufgedrückt –

(Beifall bei der SPD)

als Finanzminister, als Chef der Staatskanzlei und nun wieder als Finanzminister. Ich sage: So geht man nicht um mit seinen Beschäftigten, die Sie vorhin so hoch gelobt haben!

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU))

Ich lobe im Auftrag und im Namen der SPD-Landtagsfraktion die Beschäftigten, weil sie trotz dieser widrigen Umstände so große Einsatzbereitschaft gezeigt und so gute Arbeit geleistet haben – trotz dieses Arbeitgebers.

(Beifall bei der SPD)

Aber zurück zur Dienstrechtsreform, über die wir heute erstmals im Parlament diskutieren. Durch die Föderalismusreform hat Bayern die Kompetenzen im Bereich des Besoldungs-, Versorgungs- und Laufbahnrechts bekommen. Die SPD hat in diesem Zusammenhang immer darauf hingewiesen, dass es durch die Kompetenzverlagerung nicht zu einer weiteren Haushaltssanierung zulasten der Beschäftigten kommen darf, vor allem nicht zulasten des Nachwuchses. Kernpunkt dieser Reform muss es deshalb sein, eine auf Dauer kompetente, funktionsfähige und leistungsstarke Verwaltung zu erhalten sowie Strukturen zu schaffen, die Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft bei den Beschäftigten steigern. Es müssen sinnvolle und zukunftsfähige Lösungen gefunden werden, die den Beamtinnen und Beamten gute berufl iche Entwicklungschancen geben und den öffentlichen Dienst bürgernäher und effi zienter machen.

Grundlage dafür ist eine angemessene Besoldung und ein ausreichendes Personal zur Erledigung der anstehenden Aufgaben. Herr Minister, unsere Forderung, „Klarheit vor der Wahl“ umfasst deshalb nicht nur die Forderung nach einer Vorlage von Eckpunkten durch die Staatsregierung, sondern auch die Vorlage eines Zeitplans und eines Kostenrahmens für die einzelnen Maßnahmen. Dies ist leider auch heute wieder nicht geschehen, trotz unserer Forderung und der Forderung der Verbände. Herr Staatsminister, deshalb brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn ich die Frage stelle, wie glaubwürdig diese Ankündigungen wirklich sind.

Tatsache ist, Versprechen haben in der Vergangenheit nicht immer gehalten. Die derzeitige Politik der Staatsregierung besteht aus Ankündigungen und einem sofortigen Zurückrudern. Ich möchte dazu ein Beispiel nennen, das wir erst in der letzten Woche hier im Hause diskutiert

nichts, aber auch gar nichts von dem enthält, was Staatsminister Huber heute an Eckpunkten vorgelegt hat.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der SPD: Das ist Wahltaktik! – Zuruf von der CSU: So sauber ar- beiten wir!)

So viel Bürokratie erzeugt ihr! Deshalb die Frage: Wie viel Klarheit und vor allem Glaubwürdigkeit enthalten diese Eckpunkte? Welches Vertrauen verdienen diese Eckpunkte angesichts der Wortbrüche der Staatsregierung in den vergangenen Jahren? Das ist die Frage.

Diese Wortbrüche haben die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern nicht vergessen, ebenso wenig die Kürzungsorgien der vergangenen Jahre. Und wenn Sie, Herr Staatsminister – es wäre schön, wenn Sie zuhören würden – ausführen, dass Sie zum Berufsbeamtentum stehen, dann ist das gut und richtig und schön, das tun wir auch. Wir waren es aber nicht, die das Berufsbeamtentum in den vergangenen Jahren Schritt für Schritt ausgehöhlt haben, so wie Sie das gemacht haben.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Walter Eykmann (CSU))

Ich kann und will Ihnen Ihr Sündenregister der letzten Jahre nicht vorenthalten. Fangen wir an mit der Einführung der 40-Stunden-Woche im Jahre 1993.Es geht weiter mit: Streichung bzw. Kürzung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes; Einführen von Versorgungsabschlägen bei Dienstunfähigkeit; Zurückfahren der Möglichkeit der Altersermäßigung; Ersetzen der Dienstaltersstufen auf Kosten der Beschäftigten durch Leistungsstufen, und diese Leistungsstufen wurden später auch wieder ausgesetzt.

(Prof. Dr. Kurt Faltlhauser (CSU): Das ist Vergangenheit! Sagen Sie etwas zur goldenen Zukunft!)

Zweimalige Verschlechterung der Beihilfe; Verschlechterung der Altersteilzeitmöglichkeiten; Erhöhung der Antragsaltersgrenze von 62 auf 64 Jahre; Erhöhung der Wiederbesetzungssperre in den letzten Jahren bis auf 12 Monate, jetzt erst durch den Nachtragshaushalt 2008 wieder etwas zurückgefahren. Und dann noch die am Parlament und den Beschäftigten vorbei durchgeboxte Verwaltungsreform „Projekt 21“, verbunden mit einem massiven Arbeitsabbau und einer Behördenschacherei größten Ausmaßes. Und zu guter Letzt: die Einführung der 42-Stunden-Woche im Jahre 2004, die unter die Rubrik „versprochen und gebrochen“ fällt. Vor der Landtagswahl zu versprechen, dass es keine Arbeitszeitverlängerung gibt und als erste Handlung nach der Wahl die 42-Stunden-Woche einzuführen, das ist bis heute nicht vergessen, Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD)