Erwin Huber

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bevor ich auf die Fragen eingehe, soweit man sie heute überhaupt beantworten kann, möchte ich schon das Informationsgebaren der SPD und der GRÜNEN der letzten Zeit darstellen. Der Vorstand der Bayerischen Landesbank hat für den 24. Juni die Mitglieder des Haushaltsausschusses zu einer Informationsveranstaltung in die Landesbank eingeladen. Es haben Kollegen von der CSU teilgenommen; Kollegen von der SPD und von den GRÜNEN haben dieses Informationsangebot nicht wahrgenommen.
Ich stelle fest: Es geht der SPD offenbar um ein Spektakel, nicht um ein Informationsbedürfnis.
Wenn es Ihnen um Information gegangen wäre – der Fraktionsvorsitzende Maget ist am Sonntag sofort mit einer Presseerklärung an die Öffentlichkeit gegangen –, dann hätten Sie sinnvollerweise einen Brief an den Vorstand der Landesbank oder an mich als stellvertretenden Verwaltungsratsvorsitzenden geschrieben. Nein, das haben Sie nicht gemacht. Sie sind sofort am Sonntag an die Öffentlichkeit gegangen. Aus meiner Sicht ist das ein Vorgehen ohne Rücksicht auf das Ansehen der Bank, nur um ein parteipolitisches Spektakel zu veranstalten.
Sie haben die heutige Ministerbefragung beantragt, was selbstverständlich Ihr parlamentarisches Recht ist. Man muss aber auch die Folgen sehen. Ich möchte aus einem Brief zitieren, den der Vorstandsvorsitzende der Landesbank, Herr Dr. Kemmer, gestern an den Fraktionsvorsitzenden der SPD geschrieben hat. Ich lese zwei Absätze vor:
Ich bin mir bewusst, dass die BayernLB und die internationale Finanzmarktkrise reizvollen Stoff für die parteipolitische Auseinandersetzung im
nalen Finanzmärkte anzugeben oder auch nur abzuschätzen. Deshalb ist es natürlich auch nicht möglich, Zahlen darüber zu nennen, wie die Auswirkungen auf die Landesbank sein könnten. Man muss abwarten, wie sich die Finanzmärkte in der nächsten Zeit entwickeln.
Seit Anfang Mai bis in den Juni hinein hat sich auf den Finanzmärkten eine Beruhigung ergeben. Anfang Juli ist noch eine schwierige Situation eingetreten. Aber dies alles hängt mit den internationalen Märkten zusammen.
Die Bayerische Landesbank hat die Zahlen für das Jahr 2007 im April veröffentlicht. Im Mai hat sie die Zahlen für das erste Quartal 2008 veröffentlicht. Die Bayerische Landesbank hat angekündigt, dass sie die Zahlen für das zweite Quartal 2008 am 13. August bekannt geben wird.
Der Vorstand der Landesbank hat mir mitgeteilt, dass das Ergebnis vor Steuern im zweiten Quartal 2008 deutlich besser ist als im ersten Quartal 2008, dass die Auswirkungen der internationalen Finanzmarktkrise im zweiten Quartal 2008 deutlich geringer sind als im ersten Quartal 2008 und dass die BayernLB operativ weiterhin auf gutem Kurs ist. Wie er mir mitgeteilt hat, ist es jetzt aber nicht möglich, Aussagen über den weiteren Verlauf des Jahres zu machen. Konkrete Zahlen für das zweite Quartal werden, wie gesagt, am 13. August vorgelegt werden.
Ich finde diese neue Informationsstrategie der Landesbank richtig. Wir haben im Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass die wöchentliche Veröffentlichung vorläufiger Zahlen keinen Sinn macht, dass dies keine Bank der Welt macht und dass es – wir haben hier eine öffentliche Veranstaltung – weder im Sinne der Bank noch im Sinne eines Informationsgewinns wäre, ständig schwankende wöchentliche Ergebnisse zu verkünden.
Wie man weiß, ist die Landesbank nicht verpflichtet, die Zahlen quartalsmäßig bekannt zu geben. Ich finde, die Umstellung, die letztlich auf meinen Einsatz zurückzuführen ist, ist richtig. Deshalb sage ich: Am 13. August wird die Landesbank für den Gesamtkonzern die Zahlen für das zweite Quartal darstellen. Die Informationen, die ich Ihnen jetzt gegeben habe, sind durchaus positiv.
Die ersten zwei Punkte nehme ich zur Kenntnis, teile sie aber inhaltlich nicht. Die Polemik, mit der Sie vorgetragen haben, bestätigt mir, dass es Ihnen nicht um Informationsgewinn, sondern um Auseinandersetzung geht.
Das kennen wir doch vom Herrn Kollegen Schieder. Mich hätte es gewundert, wenn Sie die letzte Plenarwoche nicht dazu nutzen würden, dieses Thema aufzuwärmen, nachdem Ihnen im Wahlkampf die Felle davonschwimmen.
Es sieht doch jeder, dass Sie der Politik der Staatsregierung nichts entgegenzusetzen haben. Darum konstruieren Sie einen Skandal. Aber auch das wird Sie keinen Millimeter nach vorn bringen.
Als dritten Punkt haben Sie von Hanisch und den Wochenberichten gesprochen. Da geht es um eine Frage, die der Untersuchungsausschuss zu klären hat. Ich bleibe bei der Strategie, die ich dargestellt habe und die auch im Verwaltungsrat der Landesbank abgestimmt ist, die wir übrigens auch in den Gremien des Landtags dargestellt haben. Es geht um eine vierteljährliche Information. Es macht keinen Sinn, wöchentlich schwankende Wasserstandsmeldungen zu verbreiten.
Ich muss etwas wiederholen. Was Sie mit den wöchentlichen Berichten hier darstellen, macht keine Bank der Welt. Es schadet dem Ansehen. Es ist – das sage ich brutal – der SPD offenbar völlig egal, welche Wirkungen sich auf die Bank ergeben.
Deswegen sind Sie das Problem und nicht die Opposition oder die GRÜNEN, die darauf hinweisen, dass Sie versagt haben.
Sie haben das Auskunftsrecht des Parlaments mit Füßen getreten.
Sie treten es auch jetzt wieder mit Füßen, da wir bezüglich der Marktwertminderungen seit dem 31. März nachfragen. Aber netterweise hindert Sie das nicht daran, eine Positivmeldung in die Welt zu setzen, die sinngemäß lautet: Die operativen Geschäfte sind gut verlaufen. Offensichtlich sind für Sie gute Nachrichten zu jeder Tages- und Nachtzeit belastbar und für schlechte Nachrichten grundsätzlich nicht. Das ist Ihre Strategie.
Sie haben völlige Inkompetenz bei der Kontrolle bewiesen. Die Behauptung der Staatsregierung, das hätten alle so gemacht, ist vom Sachverständigenrat, vom Untersuchungsausschuss und von allen Fachleuten als bloße Schutzbehauptung mehrfach widerlegt. Bei der Kontrolle der BayernLB haben Sie eine in der bayerischen Geschichte einmalige Inkompetenz bewiesen: Nicht nur wegen des Informationsdesasters, dem Anspruch des Parlaments nicht genügt zu haben, sondern auch wegen Ihrer Kontrollinkompetenz müssten Sie zurücktreten.
Oder sind Sie bereit – das ist jetzt eine Frage –, dafür zu sorgen, dass zukünftig in dem Kontrollgremium seitens des Freistaates Leute sitzen, die tatsächlich etwas von der Sache verstehen und nicht hinterher sagen: Ich habe das geschluckt, was der Vorstand mir gesagt hat; ich hatte keine Ahnung davon; deswegen konnte ich nicht anders kontrollieren?
Halten Sie es für sinnvoll, dass künftig auch Oppositionsabgeordnete den Vertretern der Staatsregierung im Verwaltungsrat zur Seite springen – offensichtlich haben sie es nötig – und dass die Opposition im Landtag die Landesbank im Verwaltungsrat mit kontrolliert?
Sie haben bis heute nachgewiesen, dass Sie keine Ahnung von der künftigen Struktur der Landesbank haben. Die Staatsregierung setzt bis heute offiziell auf die im November – übrigens mit den Stimmen der SPD – im Haushaltsausschuss vereinbarte oder gutgeheißene Stand-alone-Strategie. Die GRÜNEN haben sich mit Händen und Füßen, allerdings vergeblich, dagegen gewehrt. Diese Stand-alone-Strategie hat bisher dazu geführt, dass 350 Arbeitsplätze den Bach hinuntergegangen sind.
Mich würde interessieren: Wie ist die BayernLB dazu am Markt aufgestellt? Das zu erfahren, wäre der Sache dienlicher als diese polemischen Äußerungen.
Herr Abgeordneter, die in Ihrer Frage enthaltenen Informationen waren sicherlich außerordentlich wichtig und interessant für das gesamte Plenum.
Ich möchte auch nur darauf aufmerksam machen, dass der Hinweis auf den Untersuchungsausschuss möglicherweise für jenen gilt, der Mitglied des Untersuchungsausschusses war. Aber das sind nicht alle Mitglieder des Haushaltsausschusses. So gesehen hat die Ausrede, die Kollege Schieder gebraucht hat, vielleicht Gültigkeit für ihn, aber nicht für die anderen. Einzelne hatten wohl eine Zusage gegeben, offenbar ist aber eine Order der Fraktionsführung ergangen, man solle auf Distanz zur Landesbank gehen und doch bitte nicht mit den Vorstandsmitgliedern reden.
Das ist meines Erachtens ein gutes Beispiel dafür, dass man ein Vorurteil hat, das man aufgrund von Informationen nicht revidieren will.
Verharren Sie nur in Ihrem Vorurteil! Das wird Ihnen auch nichts helfen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum ersten Teil, zur Polemik, brauche ich nichts zu sagen. Das war Wahlkampf pur, hat aber mit den Fakten überhaupt nichts zu tun.
Nun zu den beiden konkreten Fragen, die in dieser Polemik verpackt waren.
Wenn es zu einer Veränderung in der Zusammensetzung des Verwaltungsrats auf der staatlichen Seite kommen sollte, dann suchen wir Experten. Die finde ich aber mit Sicherheit nicht in den Reihen von SPD und GRÜNEN, meine Damen und Herren.
Was den Schirm und die Frage angeht, die ich bereits beantwortet habe: Hinsichtlich des Schirms wird eine Reihe verschiedener Optionen geprüft.
Die Eckpunkte, die ich dargestellt habe – unter anderem Auslagerung in eine Zweckgesellschaft, vielleicht mit einer möglichen Beteiligung Dritter –, werden derzeit mit der Kommission erörtert. Dabei geht es um die Frage, ob das Beihilfe ist oder nicht. Die Gespräche mit der Kommission sind noch nicht abgeschlossen. Man wird diese Gespräche mit der Kommission – sicherlich mit fachkundiger Unterstützung – weiterführen. Danach wird dem Landtag das entsprechende Modell zur Entscheidung vorgelegt werden.
Erstens: Die Zeitungsmeldungen bestätigen das, was mir der Vorstandsvorsitzende auch zur heutigen Information des Parlaments gesagt hat, nämlich dass das Ergebnis im zweiten Quartal 2008 vor Steuern deutlich besser als im ersten Quartal 2008 gewesen ist.
Zweitens: Nach den Informationen, die mir jetzt zur Verfügung stehen und die ich aus dem Kopf sagen kann, betragen die tatsächlichen Zahlungsausfälle bisher 100 Millionen Euro. Alles andere sind Wertberichtigungen oder Neubewertungsrücklagen nach den neuen Bewertungsrichtlinien oder Bilanzierungsvorschriften. Man kann nicht sagen, in welchem Umfang das eintritt. 100 Millionen Euro, kann man sagen, sind verloren. Das andere ist eine Vorsichtsmaßnahme. Die Bank wird natürlich jetzt versuchen, diese Verluste durch eine andere PortfolioStruktur so gering wie möglich zu halten.
Herr Abgeordneter, was das Geschäftsmodell angeht, wird natürlich weiterhin daran gearbeitet. Die Punkte, die ich genannt habe, die heute wichtige Assets der Bayerischen Landesbank sind, werden in eine Gesamtstrategie eingefügt. Dann muss man entscheiden, wie die Zukunft aussehen wird.
Ich wiederhole auch Ihnen gegenüber die Bereitschaft der Staatsregierung, alle sinnvollen Veränderungen mehr oder weniger vorbehaltlos vorzunehmen. Es muss nicht zu einer Veränderung kommen. Aber ich meine auch – das richte ich an alle Beteiligten auch außerhalb dieses Hohen Hauses –: Man sollte sich nicht aus irgendwelchen Gründen ohne Kenntnis der Konsequenzen auf eine Form festlegen, ohne zu wissen, was dabei herauskommt. Sachgerecht ist es, alles auf den Prüfstand zu stellen und dann eine Entscheidung zu treffen. Das werde ich jedenfalls dem Bayerischen Landtag vorschlagen.
Herr Abgeordneter Maget, zu Ihrer ersten Frage: Dieses Fragerecht ist natürlich unbegrenzt. Aber das Fragerecht birgt auch das Risiko, dass man damit die eigene Unkenntnis outet.
Sie können noch so oft mit dem Obama-Hemd ums Weiße Haus laufen, Herr Maget, ein Finanzexperte werden Sie nie.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bayern schafft ein neues Dienstrecht. Ich lege hiermit die Eckpunkte vor, die die Staatsregierung nach gründlicher Beratung und intensiver Beteiligung der Verbände, Gewerkschaften und der Personalvertretungen beschlossen hat.
Leistung stärker belohnen – Flexibilität gezielt fördern. Das sind die zentralen Ziele für ein neues Dienstrecht für die Beamtinnen und Beamten in Bayern. Wir nehmen damit umfassend die Landeskompetenzen wahr, die wir mit der Föderalismusreform erkämpft haben. Wir motivieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und geben dem Berufsbeamtentum eine moderne Grundlage. Wir schaffen ein Dienstrecht, das für alle Bürger hochqualifi zierte Dienstleistungen des Staates gewährleistet. Bayern setzt damit Zeichen für die Zukunft, die in ganz Deutschland beachtet werden.
Unser leistungsfähiger, moderner öffentlicher Dienst ist ein entscheidender Faktor für Lebensqualität in Bayern. Motiviertes und hochqualifi ziertes Personal ist eine unabdingbare Voraussetzung, um täglich die Leistung für Gesellschaft und für Bürger zu erbringen, die sie von uns erwarten können; denn jede Leistung des öffentlichen Dienstes ist nur so gut wie die Beschäftigten, die sie erbringen und mit ihrem persönlichen Einsatz dahinter stehen.
Der öffentliche Dienst in Bayern genießt bundesweit einen herausragend guten Ruf. Mir ist es ein großes Anliegen, im Namen der Bayerischen Staatsregierung allen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Bayern für die gute Arbeit zu danken, die sie tagtäglich leisten.
Gerade im Schulwesen wird das besonders deutlich. Hier schaffen wir durch neue Beförderungsämter an Grund-, Haupt- und Realschulen spürbare Motivationsanreize. Künftig sollen leistungsstarke und hoch motivierte Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen zweimal befördert werden können, auch wenn sie keine zusätzliche Funktion wahrnehmen, sich aber durch besonderes Engagement und gute Leistungen auszeichnen. Das kommt mit Sicherheit auch den Schülern und damit den Eltern in Bayern zugute.
Auch für Lehrer an Realschulen soll die Möglichkeit für eine solche Beförderung geschaffen werden.
Die neuen Beförderungsämter an den Grund- und Hauptschulen sind in dieser Form bundesweit einmalig. Bayern schafft damit Fortkommensmöglichkeiten, wie sie kein anderes Bundesland kennt, und setzt dabei Maßstäbe für ganz Deutschland. Das ist aber nicht nur für Lehrerinnen und Lehrer an den bayerischen Grund- und Hauptschulen eine gute Nachricht, sondern wie gesagt auch für die Schüler, sicherlich auch für die Eltern, aber auch für die Arbeitgeber in Bayern, weil damit das schon sehr hohe Niveau unserer bayerischen Schulen noch weiter ausgebaut und verstärkt werden kann.
Wir wollen aber auch in allen anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes deutliche Verbesserungen erreichen. Deshalb werden wir durch Stellenhebungen auch dort massiv zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten schaffen. Dafür bringen wir die gleiche Summe auf, die wir in die Beförderungsmöglichkeiten an Grund-, Haupt- und Realschulen investieren.
Meine Damen und Herren, das jetzige Besoldungssystem bietet zu wenige Möglichkeiten, einerseits Spitzenleistungen zu honorieren und andererseits dauerhaft ungenügende Leistungen zu sanktionieren. Deshalb bauen wir das System der Leistungsbezahlung grundsätzlich und nachhaltig aus.
In der Öffentlichkeit besteht häufi g der Eindruck, das Beamtengehalt steige automatisch. Gemeint ist hier das Vorrücken in den Stufen der Gehaltstabelle. Künftig wird ein Aufrücken in die nächste Stufe nur dann möglich sein, wenn die erforderlichen Mindestanforderungen dafür erfüllt werden und dies positiv festgestellt ist.
Eine unserer zentralen Überlegungen für das neue Dienstrecht ist die Einführung und Verbesserung von leistungsbezogenen Gehaltsbestandteilen. Wenn man aber eine stärker leistungsorientierte Besoldung ernsthaft will, dann muss man auch Geld dafür bereitstellen.
Über Jahrzehnte hinweg war das Beamtenrecht in weiten Teilen vom Bund dominiert. Die Folge waren oft zu starre und komplizierte Regelungen. Die unterschiedlichen Bedürfnisse der Länder und der Kommunen wurden dabei nicht immer ausreichend berücksichtigt.
Seit der Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungs-, Laufbahn- und Versorgungsrecht überwiegend dort, wo sie hingehören, nämlich bei den Ländern. Das ist im Übrigen auch eine starke Kompetenzerweiterung und Verbesserung für den Bayerischen Landtag. Wir werden diese Kompetenzen in Bayern umfassend nutzen; es gilt, möglichst klare, fl exible und leistungsorientierte Regelungen zu schaffen. Die Kompetenzverlagerung bietet die Chance zur Gestaltung, sie bedeutet aber auch die Pfl icht zur Gestaltung. Die neuen Gesetzgebungskompetenzen geben uns die Möglichkeit, unser Dienstrecht weiter zu optimieren. Wir wollen die guten Leistungen unserer Beschäftigten stärker honorieren und ihr berufl iches Fortkommen insgesamt besser und fl exibler als bisher ausgestalten.
Meine Damen und Herren, mit dem neuen Dienstrecht verfolgen wir daher zwei Grundziele: die konsequente Leistungsorientierung und die gezielte Flexibilisierung. Das heißt, die Leistung unserer Beamtinnen und Beamten wird noch stärker in den Mittelpunkt gestellt. Flexible Regelungen sollen das berufl iche Fortkommen gezielter unterstützen und fördern. Hinzu kommt, dass wir die Augen nicht vor den Realitäten der demografi schen Entwicklung in unserem Land verschließen dürfen. Ebenso wie im Rentenrecht müssen auch im Beamtenrecht die Weichen auf eine nachhaltige Zukunftssicherung der Versorgung gestellt werden.
Tiefgreifende Veränderungen im Dienstrecht können nicht einfach von oben verordnet werden. Wichtig ist ein intensiver Dialog und Meinungsaustausch mit allen Beteiligten. Insbesondere die Berufsvertretungen der Beamtinnen und Beamten waren und sind hier wichtige und kompetente Gesprächspartner. Deshalb haben wir von Anfang an die Diskussion mit ihnen gesucht.
Im Rahmen zahlreicher Veranstaltungen und Fachgespräche wurden Vertreter der Beschäftigten, insbesondere der Spitzenverbände sowie der Wissenschaft, der Wirtschaft, anderer Länder und des Bundes in den Prozess eingebunden. Die dabei gewonnenen wertvollen Erkenntnisse sind die Grundlage für die beschlossenen Eckpunkte, die ich Ihnen in Grundzügen jetzt vortragen darf.
Im Mittelpunkt des neuen Dienstrechts steht das Leistungsprinzip. Beförderungen sind und bleiben der stärkste Ausdruck des Leistungsprinzips. Deshalb werden wir die Beförderungsmöglichkeiten als Kernelement zur Anerkennung von Leistung nachhaltig verbessern.
Jetzt komme ich zu einem ganz besonderen Punkt im neuen Dienstrecht. Das, was wir beim Laufbahnrecht vorhaben, kommt nahezu einer Revolution gleich. Damit schlagen wir ein völlig neues Kapitel im Berufsbeamtentum in Deutschland auf. Wir wollen künftig nur noch eine durchgehende Laufbahn. Die jetzigen Laufbahnen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes gehen in einer Laufbahn auf. Das ist keine Gleichmacherei; das ist eine fundamentale Stärkung des Leistungsgedankens.
Der Einstieg in die neue Laufbahn richtet sich natürlich weiterhin nach Vorbildung und Qualifi kation des Einzelnen, aber das berufl iche Fortkommen wird sich noch stärker am Leistungsprinzip orientieren. Wir wollen weniger bürokratische Hürden, sondern das Gegenteil: mehr Flexibilität. Eine gezielte Qualifi zierung für höhere Dienstposten wird noch mehr in den Mittelpunkt treten und konkreter nach den Verwendungsplanungen und den Anforderungen der Praxis ausgerichtet.
Ziel der Staatsregierung ist es, leistungsstarken Beamtinnen und Beamten Entwicklungsperspektiven aufzuzeigen und die bestehenden Laufbahngruppengrenzen zu sprengen.
Mit der Zusammenfassung der Laufbahngruppen muss auch eine komplette Neuausrichtung des bisherigen Aufstiegsverfahrens einhergehen. Hierzu bedarf es natürlich weiterhin festgelegter Regeln, nach denen Beamtinnen und Beamte eine höhere Qualifi kationsebene erreichen können. Wichtig ist dabei, dass sowohl fachspezifi sche Kenntnisse vertieft werden als auch die Wissensbasis allgemein verbreitert wird. Um einen hohen Standard zu gewährleisten, soll hier der Landespersonalausschuss an maßgeblicher Stelle mitwirken. Wer die nächste Qualifi kationsebene erreichen und an den hierfür erforderlichen Qualifi zierungsmaßnahmen teilnehmen kann, entscheidet sich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung des Einzelnen.
Meine Damen und Herren, mit einem neuen Laufbahnrecht können wir aber nicht auf halbem Wege stehen bleiben. Gerade im Bereich der Fachlaufbahnen ist es wichtig, den im Laufe der Zeit entstandenen Wildwuchs zu lichten. Es gibt derzeit über 300 verschiedene Fachlaufbahnen. Unser Ziel ist es, diese Laufbahnen durch eine Bündelung fachlich verwandter Aufgabenfelder massiv auf wenige – im Entwurf sind sechs vorgesehen – zu reduzieren; denn es kann nicht angehen, dass Beschäftigte, die die gleiche Tätigkeit ausüben, unterschiedlichen Laufbahnen zugeordnet werden, nur weil sie in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sind.
Durch die Bündelung auf die wenigen Fachlaufbahnen entfällt ein Großteil der bisherigen Laufbahnwechsel. Der Wechsel zwischen unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern
Wir tun das, indem wir die Mittel für Leistungsprämien auf 30 Millionen Euro im Jahr verdoppeln. Wir werden hier aber nicht stehen bleiben. Überdurchschnittlich leistungsstarke Beamtinnen und Beamte sollen künftig beschleunigt in den Stufen der Grundgehaltstabelle vorrükken. Unser Ziel ist es, mit den Leistungsprämien und dem beschleunigten Vorrücken bis zu 30 % der Beamtinnen und Beamten zu erreichen.
Das Gesamtvolumen hierfür soll schrittweise bis auf ein Prozent der jährlichen Gehaltssumme erhöht werden. Das sind rund 60 Millionen Euro im Jahr, die speziell für solche leistungsorientierte Elemente eingesetzt werden.
Meine Damen und Herren, ein wichtiges Anliegen ist es mir, die Vergabe der Leistungselemente transparent zu gestalten. Deshalb sollen die Personalvertretungen und die Schwerbehindertenvertretungen in die Vergabe der Leistungsprämien und die Entscheidung darüber, wer in der Gehaltstabelle beschleunigt vorrückt, eingebunden werden.
Wir werden mit dem neuen Dienstrecht nachhaltig Verbesserungen herbeiführen. Es wird keine Absenkung der Besoldung beim Berufseinstieg geben, wie es beim Bund lange zur Debatte stand. Auch muss niemand Angst davor haben, Verbesserungen mit Einschnitten an anderer Stelle selbst bezahlen zu müssen. Wir behalten die bisherigen Strukturen der Ämter und der Besoldungstabellen bei. Auch die Zahl und die zeitliche Ausgestaltung der Gehaltsstufen bleiben unverändert. Denjenigen, die dem Finanzminister grundsätzlich nichts Gutes zutrauen, garantiere ich ausdrücklich, dass die Bezüge auch im neuen Dienstrecht entsprechend der Einkommensentwicklung und den wirtschaftlichen und fi nanziellen Verhältnissen gemäß regelmäßig angepasst werden.
Ein besonderes Highlight, wie man heute sagt, sind mit Sicherheit die Auswirkungen dieser Reform auf den Wissenschaftsstandort Bayern. Er soll auch in Zukunft in ganz Deutschland an der Spitze stehen. Wir müssen für hervorragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler attraktiv sein und bleiben. Deshalb werden wir das Grundgehalt der Wissenschaftsbesoldung anheben und Spielräume für eine Verbesserung der Leistungsbezahlung prüfen.
Wir stehen hier nicht nur deutschlandweit, sondern sicherlich auch europa- und weltweit im Wettbewerb. Wir wollen Spitzenuniversitäten und Spitzenhochschulen haben. Deshalb müssen wir der Besoldung der Professoren und Wissenschaftler den nötigen Spielraum geben.
Schuljahr in Ruhestand, in dem sie 65 Jahre alt werden. Wir wollen den Lehrerinnen und Lehrern künftig freistellen, nach der bisherigen Regelung in den Ruhestand zu treten oder bis zum Ende des Schuljahres im Dienst zu bleiben, in dem sie die gesetzliche Altersgrenze erreichen. Das mit dieser Wahlmöglichkeit verbundene Überschreiten oder Unterschreiten der gesetzlichen Altersgrenze wird mit Zuschlägen oder Abschlägen bei den Versorgungsbezügen ausgeglichen.
Zwar werden die Altersgrenzen, wie schon dargestellt, für den Ruhestandseintritt angehoben. Wir verzichten aber bewusst und zugunsten einer erhöhten Flexibilität beim Ruhestandseintritt auf eine parallele Anhebung der Antragsaltersgrenzen. Das gilt auch für Schwerbehinderte. Es bleibt daher bei 64 bzw. bei 60 Jahren. Das ist ein weiteres Entgegenkommen, insbesondere gegenüber schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Im Übrigen wollen wir in der Beamtenversorgung an den bewährten Grundsätzen festhalten. Hierzu gehört insbesondere die Versorgung aus dem letzten Amt. Auch die Berücksichtigung amtsprägender Zulagen bei der Ruhegehaltfähigkeit, zum Beispiel der Polizei- und Feuerwehrzulage, steht nicht zur Disposition.
Nun zu einer Frage, die unsere Beamtinnen und Beamten besonders bewegt hat. Wir werden auch beim Weihnachtsgeld keine Abstriche vornehmen. Wir werden die Mittel, die wir für das Weihnachtsgeld einsetzen, nicht dazu verwenden, Maßnahmen des neuen Dienstrechts zu fi nanzieren. Die jährliche Sonderzahlung wird auch über 2009 hinaus in der bisherigen Form und Höhe fortgeführt. Bei der Höhe des Weihnachtsgeldes liegt Bayern übrigens bundesweit an der Spitze.
Anders als der Bund wollen wir den besonderen Charakter einer Einmalzahlung zum Jahresende auch weiterhin beibehalten. Deshalb haben wir uns gegen einen Einbau in die Gehaltstabelle entschieden.
Meine sehr verehren Damen und Herren, dass sind die wichtigsten Inhalte der Eckpunkte für das neue Dienstrecht in Bayern. Lassen Sie mich die wesentlichen Punkte noch einmal kurz und prägnant zusammenfassen:
Wir stärken die Beförderungen als Kernelement zur Anerkennung von Leistung durch ein umfangreiches Stellenhebungsprogramm.
Wir schaffen neue Beförderungsämter im Grund-, Haupt- und Realschulbereich.
Wir verdoppeln das Budget für Leistungsprämien auf 30 Millionen Euro.
bewegt sich nämlich dann innerhalb einer Laufbahn. Entscheidend sind hier vor allem die Kenntnisse und Fähigkeiten des Einzelnen.
Für die Kenner sei gesagt: Auch die Aufgaben des Landespersonalausschusses ändern sich mit dem neuen Dienstrecht. Als ressortübergreifendes Kompetenzzentrum für Personalentwicklung wird er künftig bei der Entwicklung von Qualifi zierungskonzepten für unsere Beschäftigten mitwirken und beraten. Wie bisher wird der Landespersonalausschuss seine Erfahrung beim Erlass allgemeiner beamtenrechtlicher Regelungen einbringen und dienstherrenübergreifend auf die einheitliche Anwendung des Beamtenrechts achten.
Meine Damen und Herren, neben der stärkeren Leistungsorientierung und der Neuausrichtung des Laufbahnrechts dürfen wir aber die Zukunftsfähigkeit des Dienstrechts, insbesondere des Versorgungsrechts und der Versorgungssysteme, nicht aus den Augen verlieren.
In der gesetzlichen Rentenversicherung hat der Bund letztlich aus diesem Grund die Altersgrenze für den Renteneintritt mit einer langen Übergangszeit um zwei Jahre erhöht. Im Beamtenbereich müssen wir diese Entwicklung nachvollziehen. Auch hier sind Anpassungen erforderlich. Entsprechend der gesetzlichen Rente sollen deshalb Altersgrenzen für den Ruhestandseintritt um zwei Jahre angehoben werden.
Wir wollen beim Ruhestandseintritt weder Privilegien noch Sonderopfer für unsere Beamtinnen und Beamten. Deshalb steht die Erhöhung der Altersgrenzen unter zwei Prämissen: Erstens. Der Übergangszeitraum für die Anhebung der Altersgrenze entspricht 1 : 1 dem der Rentenregelungen. Zweitens. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt bei der gesetzlichen Rente von einer Erhöhung der Altersgrenze abgesehen oder sie verändert wird, dann hat das die analoge Auswirkung auf den Beamtenbereich.
Wir gehen aber noch ein Stück darüber hinaus. Wir sehen, dass mit einzelnen Tätigkeiten besondere Belastungen verbunden sind, und zwar mit Tätigkeiten, die für die gesamte Gesellschaft, für alle Bürger, von besonderer Bedeutung sind. So sollen zum Beispiel Beamte im Polizei- und Strafvollzugsdienst, aber auch im Feuerwehreinsatzdienst wie bisher mit 60 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand treten können, wenn sie 20 Jahre im Schicht- oder Wechselschichtdienst eingesetzt waren. Damit tragen wir der besonderen und risikoreichen Belastung dieser Beamtinnen und Beamten in einem wirklich herausragenden Ausmaß Rechnung, meine Damen und Herren.
Bei den Lehrern sind Anpassungen erforderlich. Nach der geltenden Regelung treten Lehrkräfte bereits vor dem
stungsgerechten und wirksamen Vollzug im Endausbau – ohne den Bereich der Versorgung – auf rund 240 Millionen Euro. Natürlich kann dies nur stufenweise umgesetzt werden. Wir beabsichtigen aber, mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 mit fi nanzwirksamen Schritten in die Umsetzung einzusteigen, und ich bitte Sie schon heute dafür um Zustimmung.
Die Erwartungen unserer Bürger an die Beamtinnen und Beamten haben sich in den letzten Jahrzehnten massiv gewandelt: weg von der obrigkeitsstaatlichen Verwaltung hin zur bürgerorientierten Dienstleistung. Wir werden diese Erwartungen in Bayern erfüllen. Die Kerngedanken des neuen Dienstrechts werden dieses Ziel unterstützen und voranbringen. Damit kommen wir zu noch besseren Leistungen des öffentlichen Dienstes für unserer Bürgerinnen und Bürger.
Meine Damen und Herren! Kompetenzen nutzen, Perspektiven schaffen – das stand am Beginn unserer Überlegungen für ein neues Dienstrecht in Bayern. Mit den jetzt beschlossenen Eckpunkten haben wir diesen Weg konsequent beschritten. Lassen Sie uns diesen Weg im kommenden Gesetzgebungsverfahren gemeinsam zum Erfolg führen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte kein langes und detailliertes Schlusswort sprechen, aber mich für die insgesamt sachliche Aussprache und für die sehr sachkundigen Beiträge, die geleistet worden sind, bedanken.
Darüber hinaus möchte ich aber auch eines nicht stehen lassen. Es wurde gesagt, das eine oder andere gefalle nicht, aber das, was gut sei, sei in der Vergangenheit mehr oder weniger von Rot-Grün abgekupfert worden. Das ist ein simples Weltbild. Eines nehme ich für uns schon in Anspruch: dass wir im Vergleich zum Bund und auch zu den anderen Ländern etwas vorgelegt haben,
klar zu sagen. Unseres Erachtens muss die Altersteilzeit in einer modifi zierten Form und unter neuen Bedingungen weitergeführt werden. Das beste Argument für diese Position besteht aus unserer Sicht in der Tatsache, dass seit der Einführung der Altersteilzeit die krankheitsbedingten Vorruhestandsversetzungen deutlich zugenommen haben. Uns ist es allemal lieber, die Mitarbeiter entscheiden selber, früher aus dem Dienst auszuscheiden, als dass wir sie aufgrund medizinischer Gutachten vorzeitig in den Ruhestand schicken.
Der dritte Punkt, der uns fehlt, sind die Anwärter- bzw. Referendarbezüge, die erschreckend niedrig sind. Wir wissen alle, dass es in den nächsten Jahren einen verschärften Wettbewerb zwischen der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst geben wird. Wenn wir an dieser Stellschraube nicht drehen, werden wir in diesem Wettbewerb Kapital verlieren. Das kann ich Ihnen prophezeien.
Die Eckpunkte, die Sie vorgestellt haben, sind ein Gerüst, das mit Leben erfüllt werden muss. „Leben“ heißt in diesem Fall: nicht nur, aber vor allem Finanzmittel. Wir sehen bei der Abschaffung der Laufbahngruppen, wie wohlformulierte Eckpunkte bei der Ausgestaltung konterkariert werden. Wenn Sie heute formulieren, dass die Kosten für die angekündigten Maßnahmen bei rund 240 Millionen Euro liegen, so ist das noch nicht einmal ein Versprechen an die Beamtinnen und Beamten. Sie stellen es nur fest. Das heißt natürlich noch lange nicht, dass dieses Geld auch eingesetzt wird. Das wissen Sie besser als ich. Drei oder vier Jahre für fi nanzielle Versprechungen sind in der Politik ein langer Zeitraum, vor allem, wenn sie auch wirklich eingehalten werden sollen.
Wissen Sie, warum ich das sage? Ich grüble darüber, wie jemand, der den Beamtinnen und Beamten 240 Millionen Euro verspricht, sich gleichzeitig weigert, relativ wenig Geld in die Hand zu nehmen, um zum Beispiel die Entschädigung für dienstlich genutzte Pkw zu erhöhen,
oder im Nachtragshaushalt auch nur bescheidene Stellenhebungen zu beschließen. Alle unsere Anträge zu diesem Punkt wurden abgelehnt. Es wäre doch ein gutes Zeichen an die Betroffenen gewesen zu sagen: Wir beginnen bereits jetzt mit dem, was wir in einigen Jahren in großem Stil vollenden wollen.
Das müsste man noch überlegen, Herr Kollege Eykmann. Es ist schon Vergangenheit, und wir wissen auch nicht, was noch alles kommt.Herr Staatsminister, mir hat
im Haushalt hat der Bayerische Landtag, die Gesetzgebungshoheit ist im Bayerischen Landtag, die Staatsregierung hat hier auf ein kooperatives Miteinander hinzuwirken. Falls das einer vergessen hatte oder hätte, wäre er durch den Kollegen Walter Eykmann mit der gebührenden Deutlichkeit darauf hingewiesen worden. Aber ich muss sagen, in dieser Zeit hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes in vielen Fällen natürlich auch in der Gesetzgebung und durch die Behandlung von Anträgen und Eingaben maßgeblich die Situation für den öffentlichen Dienst, und zwar nicht nur für den Bereich der Beamten, sondern auch durch Hinweise im Bereich des Tarifrechts, gerade im Bereich familienbezogener Leistungen und Arbeitsbedingungen, Marksteine gesetzt.
Wenn man zurückdenkt, meine Damen und Herren, vor 22 Jahren gab es das nicht, was man heute, Gott sei Dank, hat: eine relativ gute Regelung im Bereich von Teilzeit, familienbezogene Teilzeit, familienbezogene Beurlaubung. Da muss ich sagen, der öffentliche Dienst ist heute, was Familien und auch die besondere Situation für Frauen im Arbeitsleben angeht, ein Vorbild für die gesamte Wirtschaft.
Lieber Herr Vorsitzender, Walter Eykmann, das ist auch wesentlich auf die Impulse und die Tätigkeit des Ausschusses und Deiner Person zurückzuführen.
Meine Damen und Herren, Walter Eykmann hat uns mit seinem besonderen Esprit heute in die Welt des Geisteslebens hineingeführt. Ich bin aber auch sicher, dass einiges, wozu Du im Bereich der Politik in den letzten 30 Jahren im Landtag beigetragen hast, sicherlich auch für die kommenden Generationen eine Fundgrube an Bedenkenswertem und Geistreichem sein wird.
Ich wünsche uns gute Beratungen, was das Neue Dienstrecht angeht. Ich möchte versichern, die Staatsregierung wird auch im neuen Jahr versuchen, schnellstmöglich mit den entsprechenden Entwürfen dazu beizutragen und sie von uns zielorientiert so umgesetzt werden, dass diese letzten Zweifel vonseiten der Opposition was hier verankert ist, beseitigt werden. In diesem Sinne wünsche ich uns eine gute und Erfolg versprechende Zusammenarbeit.
Ja.
Herr Kollege Schieder, ich empfehle Ihnen, einmal bei der Handwerkskammer in Regensburg vorbeizusehen und sich schildern zu lassen, welche Probleme heute beim Übergang von Unternehmen bestehen.
Es ist unsinnig, bei einem Einzelfall dieses oder jenes zu nennen; im Gesamtbereich gibt es erhebliche Probleme.
Sie sind halt ein ideologischer, kleinkarierter Mensch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Erbschaftsteuer hat in der letzten Zeit das Hohe Haus des Öfteren beschäftigt. Ohne lange auszuholen, möchte ich dennoch auf die Vorgeschichte kurz eingehen. Schon im Jahr 2005 und früher gab es bayerische Vorstöße, den Generationenübergang von Unternehmen zu erleichtern. Ziel war, dass Arbeitsplätze durch den Übergang eines Unternehmens von der Eltern- auf die Kindergeneration oder auf andere nicht gefährdet werden. Es hat keinen Sinn, in diesem Zusammenhang aus dem Mittelstand viel Geld herauszuholen und damit die Investitionsmöglichkeiten zu verschlechtern. Deshalb war es immer das Ziel der Staatsregierung, dem Mittelstand beim Betriebsübergang zu helfen und ihn nicht zu belasten.
Das hat dazu geführt, dass in die Koalitionsverhandlungen 2005 eine derartige Zielsetzung aufgenommen wurde. Mit seiner Umsetzung hat man auf das Urteil des Verfassungsgerichts gewartet, das eine Bewertung des ererbten Vermögens zum Verkehrswert vorsieht. Auf dieser Grundlage kam es dann zu Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien. In der Folge davon liegt dem Deutschen Bundestag jetzt ein Gesetzentwurf vor.
Die Staatsregierung hat sich von Anfang an intensiv der Gestaltung der Erbschaftsteuer angenommen. Sie hat im Bundesrat dazu rund zwanzig Anträge gestellt und für die meisten auch Mehrheiten gefunden. Es geht also um Verbesserungen des Gesetzentwurfs, der dem Bundestag vorliegt, und nicht um die Abschaffung der Erbschaftsteuer. Alle gegenteiligen Behauptungen der SPD sind frei erfunden.
Ich darf auch daran erinnern, dass es im Zusammenhang mit der Unternehmensteuerreform zu einer Entschließung des Deutschen Bundestags gekommen ist, der die Fraktionen von CDU und CSU zugestimmt haben, mit dem Inhalt, dass in diesem Jahr eine Neuregelung, die das bisherige Aufkommen sichert, geschaffen wird. Ich darf jetzt schon herausstellen, dass es innerhalb der SPD Pläne gegeben hat, das Erbschaft- steueraufkommen zu verdoppeln und zu verdreifachen. Herr Schieder, Sie wollen schamlos auf das Vermögen der Menschen zugreifen, das sie während eines ganzen Lebens in fleißiger Arbeit erworben haben.
Ich halte es für den Ausdruck einer freiheitlichen Gesellschaft, dass man Eigentum erwerben kann, in der Regel aus Einkommen, das bereits versteuert ist.
Deshalb muss man beim erneuten steuerlichen Zugriff maßvoll sein. Ich sage deutlich: Die Pläne der SPD und der Linken – bei den GRÜNEN weiß man nie so genau,
Der dritte Punkt kostet allerdings etwas.
Nein. Ich bin dafür, dass Geschwister bei der Erbschaftsteuer bessergestellt werden als Fremde, meine Damen und Herren.
Ich bin entschieden dafür. Bei der Abstimmung wird man dann sehen, wie familienfreundlich die SPD ist. Wenn Sie so großartige Anträge stellen, werden wir Sie eben auf die Probe stellen.
Herr Schieder, nach dem, wie Sie reden, ist Ihre geistige Heimat eigentlich die Partei Die Linken von Herrn Lafontaine.
Sie werden von uns im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuer noch einige Prüfsteine bekommen.
Ich habe auf den Punkt mit den Verwandten, mit der Familie hingewiesen; ich füge einen weiteren Punkt hinzu, nämlich die Verpachtung landwirtschaftlicher Betriebe, die nach dem derzeitigen Stand auch nicht unter das Schonvermögen fällt.
Es ist Praxis in Bayern und in anderen Ländern, dass oftmals vor der Betriebsübergabe für einige Jahre eine Verpachtung an die künftigen Hoferben erfolgt, meinetwegen an die Kinder. Das hat viele Gründe, zum Beispiel auch die Alterssicherung. Wenn man dem Hoferben den Hof zunächst einige Jahre verpachtet und dann übergibt, würde das nach dem jetzt vorliegenden Vorschlag aus der Verschonungsregelung herausfallen. Das ist eine Sonderbelastung der Landwirtschaft, die wir nicht akzeptieren, meine Damen und Herren.
Auch da werden Sie zum Schwur antreten müssen. Anstatt hier eine Phantomdiskussion zu führen, Herr Kollege Schieder, sollten Sie sich um die konkreten Streitfälle kümmern. Wir wollen, dass die Behaltensfrist auf zehn Jahre verkürzt wird, wir wollen, dass der Fallbeileffekt wegfällt,
Daran wird sich auch nichts ändern. Mit dem Übergang eines Unternehmens sind zahlreiche Probleme verbunden. Deshalb gibt es heute bei allen Kammern Beratungsangebote, zum Beispiel eine Vorbereitung auf die Übergabe und dergleichen mehr. Da spielt natürlich auch die Erbschaftsteuer eine Rolle.
Aber natürlich. Ich empfehle Ihnen, einmal bei den Beratungsstellen vorbeizuschauen. Die werden Ihnen sagen, dass natürlich gefragt wird, ob Erbschaftsteuer anfällt und in welchem Umfang. Das ist eine der wichtigsten Fragen für die Entscheidung, ob so ein Erbe überhaupt angenommen wird. Heute sagen viele aus der jüngeren Generation: Warum soll ich mir das antun, im mittelständischen Betrieb 60 bis 70 Stunden in der Woche zu arbeiten? Deshalb sollte man die jungen Betriebsnachfolger dazu ermuntern, als mittelständische Unternehmer tätig zu sein, und ihnen das Leben nicht erschweren.
Herr Schieder stellt jede Woche die gleichen Fragen. Lassen Sie sich einmal etwas Neues einfallen!
Als Zweites wollen wir den sogenannten Fallbeileffekt ändern, der im jetzigen Gesetzentwurf enthalten ist.
Das heißt: Die gesamte Erbschaftsteuer soll nacherhoben werden, wenn beispielsweise im 14. Jahr der fünfzehnjährigen Behaltensfrist, die jetzt vorgesehen ist, die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder nicht erfüllt werden können. Wir halten das für unvertretbar, für unangemessen und für falsch. Wenn jemand 13 Jahre lang die Voraussetzungen erfüllt, soll er auch für diese 13 Jahre die Befreiung erhalten. Dort, wo die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, soll eine anteilige Steuerbelastung eintreten.
Ich greife die wichtigsten Fälle heraus. Der dritte Fall, den wir verändern wollen, betrifft die Freibeträge zwischen nahen Verwandten. Zwischen Geschwistern und im Verhältnis zu Neffen und Nichten gelten Freibeträge; bei Geschwistern etwa machen sie 20 000 Euro aus. Das sind die gleichen Freibeträge wie zwischen Fremden. Wir halten es demgegenüber für geboten, dass die Solidarität im Familienverbund auch bei der Bemessung der Erbschaftsteuer berücksichtigt wird.
Die ersten zwei Punkte werden kaum einen Steuerausfall verursachen, sie sind lediglich die Vermeidung von Schikanen. Ich meine, der Gesetzgeber hat auch die Pflicht, Schikanen und Fallstricke in den Gesetzen zu vermeiden.
Erfolg herbeiarbeitet, dem sollte man die Fahrtkosten als Werbungskosten abziehen lassen, meine Damen und Herren.
Sie sind die Unsozialen, die Arbeitnehmerfeindlichen, Herr Schieder. Das werden wir in der Oberpfalz verbreiten.
Jetzt muss ich doch einmal fragen: Wer stellt denn den Bundesfinanzminister? – Wir haben eine Steuersenkung für die unteren Einkommen vorgeschlagen. Das ist sozial. Niemand von uns will den Spitzensteuersatz verändern, niemand will oben eine Veränderung herbeiführen.
Es geht darum, die heimlichen Steuererhöhungen, die kalte Progression abzuschaffen. Auf diesem Weg werden wir konsequent vorgehen. Sie werden, wenn es überhaupt soweit kommt, nur hinterhertappen. Wir stellen hier die Weichen für ein soziales, arbeitnehmerfreundliches, gerechtes und soziales Steuerrecht.
Es gibt jetzt also zwei Veränderungen, die diese Initiative begründen, nämlich einmal den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs, der sehr eindeutig ist, und zweitens sollten wir auf die horrend gestiegenen Energiepreise reagieren. Für mich ist die Fahrt zur Arbeit etwas anderes als eine Fahrt zum Golfplatz. Wer jeden Tag zur Arbeit fährt, wer fleißig ist und wer letztlich auch den wirtschaftlichen
Das war eine Politik, die vielen Verbrauchern und Verbraucherinnen, Ökobauern und -bäuerinnen, Tierschützern und Tierschützerinnen und den Steuerzahlern Mut gemacht hat. Das war eine Politik auf dem richtigen Weg.
Agrarwende, das ist das Stichwort dafür, dass die Landwirtschaftspolitik in Deutschland nicht länger von der Industrielobby und der Agrarmafia beherrscht wird, sondern dass die Politik im Interesse der Verbraucher und der Verbraucherinnen gemacht wird, im Sinne von Tier-, Klima- und Umweltschutz und damit auch im Interesse der bayerischen Bauern.
Diese Agrarwende wollen wir. Was aber will Seehofer? – Er will genau das Gegenteil. Er will zum alten Lobbyismus zurück und zur Industrialisierung der Landwirtschaft. Er macht das aber nicht so plump wie Funke (Anm. 1998 bis 2001 Bundeslandwirtschaftsminister) oder Miller und Konsorten, sondern er gibt dem Ganzen eine trendige Verpackung. Seehofer ist zurzeit jedes Mittel recht, wenn es Schlagzeilen bringt. Dann tritt er auch antikapitalistischer auf als Oskar Lafontaine oder Erich Honecker. Seehofer hat gesagt, er will nicht CSU-Vorsitzender werden. Vielleicht will er jetzt Vorsitzender der Linken werden. Er hat jedenfalls gesagt – und das macht er mit ziemlicher Vehemenz –, die großen Nahrungsmittelkonzerne seien Erpresser. Seehofer wirft den Konzernen also Erpressung vor. Er sagt, diesen Konzernen gehe es in erster Linie um Gewinnmaximierung und nicht um die Versorgung der Menschen.
Den Unternehmen geht es also um Gewinnmaximierung, Herr Minister Huber. Wir leben in einer Marktwirtschaft, hätten Sie das gedacht? – Es ist wirklich erstaunlich. So steht es heute also um die Wirtschaftskompetenz der CSU!
Seehofer hat aber, ehrgeizig wie er ist, noch eins draufgesetzt. Er hat sich empört: „Es kann doch nicht sein, dass in den USA im Wesentlichen nur noch ein Konzern Saatgut anbietet.“ Er sagte, die Landwirte dort würden erpresst. Auch die Entwicklungsländer würden erpresst. Dieser eine Konzern, Herr Kollege Brunner, das ist Monsanto. Dieser Konzern will auch in Deutschland seinen Gen-Mais verkaufen und seinen Gewinn maximieren. Wer aber sorgt in Deutschland dafür, dass dieser Konzern freie Bahn bekommt? – Natürlich Seehofer!
Im Dezember 2005 schrieb der Stern: „Horst Seehofer gegen Bio und pro Gen-Food“. Im Artikel hieß es dann, auch den Anbau von genveränderten Pflanzen will Seehofer, anders als Künast, vorantreiben. Gentechnisch veränderte Pflanzen, hieß es, würden weltweit immer stärker angewendet. Deshalb, so Seehofer, müsse das doch auch
Dringlichkeitsantrag der Abg. Franz Maget, Heidi Lück, Susann Biedefeld u. a. u. Frakt. (SPD) Konsequenzen aus dem Welternährungsbericht ziehen: Keine Förderung agrarischer Energieträger zulasten der Lebensmittelproduktion (Drs. 15/10541)
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Als Erstem darf ich Herrn Kollegen Dr. Dürr das Wort erteilen. Bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sind jetzt beim Abschluss der Beratungen des Nachtragshaushalts angelangt. Im letzten Vierteljahr haben wir die Einzelpläne beraten und legen jetzt dem Plenum den Haushalt zur abschließenden Entscheidung vor.
Ich möchte mich auch bei den Fraktionen für die sachkundige und kompetente Beratung bedanken. Alle, die heute dem Haushalt zustimmen, können stolz darauf sein, dass Bayern einen Bilderbuchhaushalt 2008 verabschiedet.
Das ist auch ein Signal für die Finanzpolitik in ganz Deutschland.
Zu den herausragenden Merkmalen dieses Haushalts gehört, dass erstmals in der Nachkriegsgeschichte in
Hier kommt beides zusammen: Dieser Haushalt ist geprägt davon, dass wir die Ausgaben für die Familien ganz deutlich erhöhen. Wir erhöhen das Landeserziehungsgeld auf 150 Millionen, wir erhöhen die Zuschüsse für die Träger im Bereich der Kindergärten,
und wir steigen in die Finanzierung der Betreuungseinrichtungen ein. Da legt Bayern im Gegensatz zu den anderen Ländern zu den Bundesgeldern noch 100 Millionen drauf.
Wir haben den Kommunen zugesagt, dass es bei Baumaßnahmen, die von jetzt an getätigt werden, Zuschüsse in Höhe von 60 bis 80 % gibt. Das dient den Familien, das dient den Kommunen und der Zukunft, meine Damen und Herren.
Da Herr Schieder dazwischenruft, sage ich: Die Anträge der SPD im Haushaltsausschuss haben den Beweis erbracht, dass Sie nichts tun wollen für die Familien in Bayern und in Deutschland,
sondern dass sie im Gegenteil sogar noch das Landeserziehungsgeld kürzen. Ich sage: Diese Feststellung wird in keiner einzigen Versammlung in den nächsten fünf Monaten in Bayern fehlen, meine Damen und Herren.
Jetzt komme ich zu der Aussage, die Herr Schieder öfter gebracht hat, nämlich der, wir hätten mit diesem Haushalt im Grunde genommen nur das umgesetzt, was Sie in der Vergangenheit empfohlen haben. Da darf ich einmal zusammenzählen, was die SPD seit 1997 an Mehrausgaben beantragt hat: In den Jahren 1997 bis 2008 waren das 14 Milliarden.
14 Milliarden! Wenn es nach der SPD gegangen wäre, hätte man in diesen Jahren 14 Milliarden Euro mehr ausgegeben.
Das heißt: Der Schuldenstand wäre um 60 % höher, die Zinsbelastung wäre ebenfalls um 60 % höher. Dann könnten wir heute deutlich weniger investieren.
Besonders spaßig erscheint mir Ihre Kritik an der Zunahme der Ausgaben; denn im Haushaltsausschuss haben sowohl SPD wie auch die GRÜNEN deutliche Mehrausgaben beantragt. Man kann uns doch nicht vorwerfen, wir gäben zu viel aus, während die SPD Mehrausgaben in der Größenordnung von 600 Millionen Euro, die GRÜNEN in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro beantragen. Man sieht: Mit Geld können Sie nicht umgehen.
Natürlich kann ich Ihnen auch nicht den Hinweis darauf ersparen, dass Rot-Grün im Jahr 2005 in Berlin das größte Finanzdesaster der Nachkriegsgeschichte hinterlassen hat.
Nun kommen wir auf die sogenannte Finanzierung zu sprechen. Die SPD hat sich immerhin bemüht, jedenfalls wenigstens formal, für die von ihr beantragten 600 Millionen Euro eine Gegenfinanzierung darzustellen, die ganz interessant ist. Zum einen würden Sie in die Rücklagen greifen. Finanzpolitik der SPD bedeutet also: weniger Rücklagen für die Zukunft. Damit richten Sie Schaden für die kommenden Generationen an.
Der zweite Hinweis wird dann noch interessanter, und ich bitte die Kollegen von der CSU, das darf in keiner Wahlversammlung der nächsten fünf Monate fehlen: Die SPD will die Ausgaben für das Landeserziehungsgeld und damit für die Familien in Bayern um 100 Millionen kürzen.
Das ist die bekannt familienfeindliche Position der SPD. Sie lehnen in Berlin das Betreuungsgeld ab, und Sie wollen in Bayern das Landeserziehungsgeld kürzen.
Damit werden gerade die Familien gefördert, die ein geringes Einkommen haben, die Ja sagen zum Kind. Sie lehnen nicht nur das Landeserziehungsgeld ab, sondern damit wird auch der Beweis dafür erbracht, dass die CSU eine gute, verlässliche Familienpolitik betreibt, während die SPD dazu Nein sagt. Damit machen Sie das ganz deutlich.
Nach den Zahlen des Finanzplanungsrates haben die Kommunen in Deutschland, besonders auch in Bayern, seit dem Jahr 2006 Haushaltsüberschüsse. Das begrüße ich sehr. Auch die Länder kommen in ihrer Gesamtheit im Jahr 2007 schon zu schwarzen Zahlen.
Wer nachhinkt, ist der Bund. Davon kann sich jeder selbst ein Urteil bilden. Eines aber ist klar: Im Vergleich der drei Ebenen haben in den letzten Jahren die Kommunen eine gute Position entwickelt. Sie können, Gott sei Dank, wieder investieren. Wir können bei den Kommunen in Bayern Investitionsquoten von 20 % feststellen. Damit ist sichergestellt, dass auch vor Ort wirksame Politik betrieben werden kann.
Meine Damen und Herren, nun ein paar Sätze zur Bildungspolitik. Der Bildungshaushalt ist selbstverständlich ein Schwerpunkt des gesamten Staatshaushalts. Wir werden im September 2008 mit 2245 neuen Beschäftigungsmöglichkeiten einen Schub bekommen, wie es ihn seit langer Zeit nicht mehr gegeben hat.
Ich möchte dem Hohen Haus vor diesem Hintergrund sagen: Seit dem Schuljahr 2001/2002 hat der Bayerische Landtag insgesamt über 8000 Planstellen bzw. Kapazitäten geschaffen. 8000 mehr! Wir werden im September dieses Jahres 8000 Lehrerkapazitäten und -stunden mehr zur Verfügung haben als noch vor sieben oder acht Jahren. Die Zahl der Lehrer steigt, während die Schülerzahlen zurückgehen. Damit wird die Qualität an den Schulen in Bayern noch weiter verbessert werden.
Auf die Einzelheiten brauche ich nicht weiter einzugehen, sie sind aus vielen Diskussionen bekannt.
Ich möchte noch das Stichwort aufgreifen, das Sie mehrmals genannt haben: Landesbank. Es ist nicht zutreffend, dass das Hohe Haus einen Blankoscheck ausstellen soll.
Wir haben im Haushaltsausschuss, auf Vorschlag der Staatsregierung, verankert, dass es eine Ermächtigung gibt, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Haushaltsausschuss und den Landtag.
Zur Regierungskunst sage ich Ihnen das Folgende, obwohl Sie in Bayern nie in die Verlegenheit kommen werden, Regierungskunst praktisch anzuwenden:
Regierungskunst besteht doch nicht darin, jedes Jahr einen Christkindl-Katalog vorzustellen oder Milliarden auszugeben für Investitionen in Luftschlösser.
Regierungskunst besteht vielmehr darin, dass man das Wünschbare und das Finanzierbare in eine sinnvolle Balance bringt, meine Damen und Herren.
Deshalb ist Bayern im Bereich der Finanzen Vorbild. Ganz gleich, wohin Sie in Deutschland kommen, ob Sie in ein SPD-regiertes Land oder in ein unionsregiertes Land kommen: Man nimmt sich, was die Finanzpolitik angeht, ein Beispiel an Bayern.
Das war in den letzten zehn Jahren insbesondere die Leistung von Kurt Faltlhauser und Manfred Ach, meine Damen und Herren.
Ein Glanzlicht dieses Haushalts sind auch die Ausgaben im Bereich des kommunalen Finanzausgleichs. 600 Millionen Euro mehr bei den reinen Landesleistungen, ein Plus von13 % bei den Schlüsselzuweisungen – da muss ich schon fragen: Warum wird von den GRÜNEN kritisiert, dass wir mehr Zuschüsse für Investitionen geben? – Wofür wird das Geld denn eingesetzt? – Für den Bau von Schulhäusern, für den Bau von Kindergärten. Sind Sie da dagegen? Ich bin dafür, dass wir Schulhäuser bauen, dass wir moderne Schulhäuser bauen, dass wir Schulhäuser renovieren und den Kommunen zeitnah dieses Geld geben.
Die Kommunen sind beim Freistaat Bayern gut aufgehoben. Es gibt in keinem der 16 Länder in Deutschland einen besseren kommunalen Finanzausgleich als in Bayern.
Jetzt komme ich zu etwas, Herr Kollege Schieder, was durchaus interessant ist.
Es geht um die Frage „Wie belasten wir die Menschen?“, und es geht um das Ziel, dass die Menschen in Bayern am Aufschwung teilhaben. Wir wissen, dass das wirtschaftliche Wachstum nicht allen gleichermaßen zugutekommt. Durch die Steigerung der Energiepreise und durch die Steigerungen der Lebensmittelpreise wird viel von dem, was es heute brutto gibt, netto wieder weggefressen. Wir haben in Berlin gemeinsam durchgesetzt, dass die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken. Damit bleibt netto vom Brutto mehr übrig. Wir sehen aber auch, dass immer mehr Arbeitnehmer, gerade im unteren und mittleren Einkommensbereich, immer mehr in die sogenannte kalte Progression hineinwachsen.
Ich meine deshalb, man sollte nicht warten, bis 2011 oder 2012 auch in Berlin eine Konsolidierung herbeigeführt wird. Ich bin vielmehr dafür, dass wir neben den Ausgaben und den Ansprüchen, die gegeben sind, auch die Ansprüche der Steuerzahler mit kleineren Löhnen berücksichtigen, und zwar gerade die mit kleinen und mittleren Einkommen, und die Ansprüche der Arbeitnehmer. Deshalb haben wir vorgeschlagen, auch der CSU-Parteivorstand: Wir wollen die Wiederherstellung der Pendlerpauschale, denn die Arbeitnehmer leiden unter den Energiekosten.
Wir haben Urteile des Bundesfinanzhofs, dass die jetzige Regelung nicht verfassungsgemäß sei. Ich bin allerdings der Meinung, man sollte das Urteil aus Karlsruhe nicht abwarten. Wir sollten die Menschen, die jeden Tag fleißig in die Arbeit fahren, die die höheren Benzin- und Dieselkosten zu tragen haben, nicht vertrösten. Ihre Fahrt zum Arbeitsplatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Fahrt zum Golfplatz, meine Damen und Herren!
Irgendwann, Herr Kollege Schieder, gab es eine Arbeitnehmerpartei SPD. Was ist aus der Arbeitnehmerpartei SPD geworden?
Ihr Finanzminister lehnt die Pendlerpauschale ab! Er sagt Nein. Ich sage: Setzen wir uns doch in Berlin zusammen. Wenn Ihre Fraktion, die SPD, und wir gemeinsam sagen, wir wollen die Wiederherstellung der Pendlerpauschale, und zwar jetzt, dann werden wir das auch durchsetzen, meine Damen und Herren!
Es ist deshalb nicht richtig, von einem Blankoscheck zu reden. Nun gibt es etwa fünf verschiedene Wege, die man gehen kann, um die Abschirmung der Landesbank vorzunehmen.
Der Landtag wird dann eine endgültige Entscheidung treffen. Es ist gesagt worden, dass sich auch die Sparkassen an dieser Abschirmung beteiligen sollen. So, wie ich die Diskussion innerhalb der bayerischen SparkassenFamilie sehe, wird eine solche Abschirmung, so wie auch hier, im April beschlossen werden. Das hat auch seine Logik; denn die Landesbank gehört jeweils zur Hälfte dem Freistaat Bayern und den Sparkassen. Wir haben dort keine Mehrheit, sondern wir sind zu 50 % Miteigentümer. Es ist deshalb heute notwendig, dass auch der Freistaat Bayern bereit ist, an einem solchen Schirm mitzuwirken. Wer dazu Nein sagt, der lässt die Sparkassen-Familie in Bayern allein. Das ist die Folge.
Ich habe deutlich gemacht, wie schmerzlich, wie ärgerlich diese Wertberichtigungen sind. Die tatsächlichen Zahlungsausfälle sind im Moment bei 100 Millionen Euro, die Wertminderungen aufgrund der Marktlage liegen bei etwas mehr als vier Milliarden Euro.
Der Schirm, der hier gemacht wird, soll dazu beitragen, Schaden von der Landesbank abzuwenden. Wer jetzt nicht bereit ist, einen solchen Schirm aufzubauen, der richtet nicht absehbare Schäden an.
Dass Sie dazu nicht willens und bereit sind, dass Sie keine Verantwortung übernehmen wollen, das kann ich verstehen. Sie sollten dann aber auch keine großen Sprüche machen, wenn Sie sich in einer schwierigen Situation verweigern.
Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kolleginnen und Kollegen von der CSU-Fraktion bedanken. Leicht ist das alles nicht. Im Moment kann auch niemand sagen, ob, und wenn ja in welcher Form, die Garantie in Anspruch genommen wird. Was Sie aber hier verbreiten, jeder einzelne müsste dann mehr Steuern zahlen, ist doch absoluter Unfug, meine Damen und Herren!
Bayern ist mit einem hohen Anteil an Investitionen für die Zukunft gut gerüstet. Die Frage nach der sozialen Gerechtigkeit hat für Bayern in der Tat echte politische Priorität. Wir sehen soziale Gerechtigkeit nicht in erster Linie in der Umverteilung von Milliarden, indem man den Bürgern, vor allem den arbeitenden Menschen, auf der einen Seite Geld aus der Tasche nimmt und auf der anderen Seite verteilt. Ich sehe heute den entscheidenden Beitrag für soziale Gerechtigkeit in der Chancengerechtigkeit. Wer heute allen im Lande über ein gutes Bildungssystem, über ausreichende Ausbildungsplätze und über gute Arbeitsplätze Chancen eröffnet, der tut mehr für soziale Gerechtigkeit im Lande, als der, der Geld umverteilt.
Wir wissen, dass die Menschen auch Ängste haben und dass sie unter der Globalisierung auch eine Bedrohung ihrer Arbeitsplatzsituation sehen. Das ist nicht von der Hand zu weisen, obwohl jeder weiß, dass wir unter dem Strich Gewinner im Bereich von Exporten und Globalisierung sind. Auf der anderen Seite sieht man auch, dass es sozialen Abstieg gibt.
Es ist aus meiner Sicht eine sinnvolle Politik darauf angelegt, dass wir den Menschen in dieser Zeit des Umbruchs auch Sicherheit geben, das heißt, innere Sicherheit und äußere Sicherheit, das heißt aber auch, mehr Sicherheit vor den Risiken, den Arbeitsplatz zu verlieren, und das heißt, mehr Sicherheit vor sozialem Abstieg. Das kann man besser in einer Gesellschaft wie in Bayern, wo die sozialen Strukturen stimmen, wo ein höheres Maß an Chancen auf dem Arbeitsmarkt da ist, wo dieser wirtschaftliche Umstrukturierungsprozess auch deshalb gelingt, weil wir einen breiten, leistungsfähigen Mittelstand haben, der innovativ ist, der fleißig ist und der sich heute auf dem Weltmarkt hält. Deshalb bin ich entschieden dafür, dass wir im Bereich der Erbschaftssteuer weitere Verbesserungen vornehmen.
Wer hart arbeitet, wer für sich und für seine Familie Vermögen schafft, wer für das Alter Vorsorge trifft und wer einen landwirtschaftlichen Betrieb oder einen mittelständischen Betrieb vererbt, der sollte diese Erbschaft oder diese Schenkung auch machen können, ohne befürchten zu müssen, dass der Staat massiv zugreift. Es darf kein Betrieb durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden.
Was die SPD vorhatte, ist eine Verdoppelung oder Verdreifachung des Aufkommens. Wir haben heute bei den Ländern 4 Milliarden Euro Erbschaftssteuer. Unter dem Druck der Linken – meine Damen und Herren von der SPD, Sie laufen heute der Linken nach und nicht der Vernunft, um auch das deutlich zu sagen –,
Sie aber machen Klassen- und Ideologiepolitik und fordern die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Hat denn der Arbeitnehmer von der Wiedereinführung der Vermögensteuer etwas? Da muss ich schon sagen, meine Damen und Herren, das ist eine billige Art! – Im Übrigen haben Sie übersehen, dass Sie in der heutigen Zeit, angesichts der offenen Grenzen in Europa, mit einer solchen Politik nur Vermögen aus Deutschland verjagen. Damit aber, meine Damen und Herren, schädigen wir uns selbst!
Gehen Sie doch mit, setzen auch Sie sich für höhere Grundfreibeträge ein, damit wir mit einer abgeflachten Progression und niedrigeren Eingangssteuersätzen sowie der Einführung der Pendlerpauschale den arbeitenden Menschen etwas Gutes tun. Leistungsträger ist für mich auch der Normalverdiener: der Polizist, die Krankenschwester und der Facharbeiter. Derjenige, der keine Arbeit hat und von Hartz IV lebt, der hat keine Fahrtkosten. Deshalb bin ich dafür, dass wir denjenigen Arbeitnehmer, der Leistungsträger ist und Beiträge zahlt, jetzt auch entlasten.
Sie werden noch zu Kreuze kriechen, denn die Zeit ist eindeutig reif dafür, dass man die Steuern weiter senkt.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Bayern steht nicht nur im Hinblick auf seinen Haushalt hervorragend da. Das ist nicht nur ein Produkt der verbesserten wirtschaftlichen Lage, sondern auch die Folge einer klugen Finanzpolitik in dieser Legislaturperiode. Wir sparen, wir reformieren und wir investieren. Nur dadurch, dass die CSU und die Staatsregierung auch im Jahr 2004 den Mut hatten zu sparen, haben wir uns die Spielräume für heute erarbeitet. Das ist nicht etwas, was nur auf dem Papier steht, sondern das ist etwas, was den Menschen zugutekommt.
Ich möchte zwei Punkte herausgreifen. Das Wirtschaftswachstum in Bayern ist im letzten Jahrzehnt mit fast 30 % doppelt so hoch wie der Bundesdurchschnitt.
Bayern liegt an der Spitze des wirtschaftlichen Wachstums, und hat jetzt bessere soziale Bedingungen, bessere Zukunftschancen, mehr Arbeitsplätze, mehr Ausbildungsplätze und auch die besseren Schulen und die besseren Hochschulen.
Wir sind heute in der Lage, Herr Kollege Dr. Spaenle, dass wir in den nächsten Jahren im Hochschulbereich 3000 zusätzliche Planstellen schaffen, dass wir exzellente Universitäten haben und dass wir damit für die junge Generation Chancen schaffen. Der Arbeitsmarkt ist jetzt, im März 2008, in Bayern so gut wie letztmals 1992.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Staatsregierung begrüßt diesen Antrag. Wir halten ihn für eine gute Unterstützung der derzeitigen parlamentarischen Beratung im Deutschen Bundestag und für die abschließenden Beratungen, die dann im Bundesrat stattfinden werden. Ich möchte in besonderer Weise die Frage der Zuständigkeiten herausgreifen, weil dieser Aspekt ab
Das ist heute schon der Fall? – Herr Kupka, Ihre Ehrlichkeit ehrt Sie, leider aber nicht Ihr Ansinnen. Für uns ist Artikel 14 des Grundgesetzes nämlich unteilbar. Sie, als Jurist, haben in dieser Frage vielleicht eine andere Auffassung. Für uns ist es nicht nur ein Wahlrecht, wo man aus ökonomischen Gründen Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 herausziehen kann, so dass man sagen kann: Das Eigentum wird gewährleistet. In Artikel 14 wird auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums betont.
Es gibt keinen guten ökonomischen Paragraphen und keinen schlechten sozialen Paragraphen, wenn es um die Frage geht, wer über unser Volksvermögen die Verfügungsgewalt hat.
Herr Kollege Kupka, Sie können sich gern noch einmal melden.
Wir können Ihrem Antrag jedoch auch inhaltlich nicht zustimmen. Ich will dabei aber gerne konzidieren, dass zumindest drei Einzelpunkte korrekt sind. Der erste ist, die Behaltungsfrist auf zehn Jahre zu verkürzen. Das wird allerdings ohnehin gemacht. Der zweite Punkt: Eine gestaffelte Entlastung statt dem Alles-oder-Nichts-Prinzip oder, wie Sie das so charmant formulieren, statt der „FallbeilRegelung“. Der dritte Punkt: Es ist sinnvoll, Bagatellfälle weitestgehend zu vermeiden.
Damit hören für mich die vernünftigen Aspekte aber auch schon auf. Die Forderung, bei Verpachtung umfassende – ich wiederhole: umfassende – erbschaftssteuerliche Verschonung zu gewähren, ist Klientelpolitik. Das ist Klientelpolitik, die der Bauernverband ganz wunderbar finden mag, die aber all denen gegenüber, die keinen Grund und Boden haben, zutiefst ungerecht ist.