Ich kann einige Beispiele aus der Sozialpolitik nennen, wo Menschen sich aufgerufen fühlen, Ihnen zu zeigen und zu sagen, wie Politik in Bayern eigentlich aussehen müsste.
Ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören. Sie haben dieses schlechte Gesetz schließlich gemacht, deshalb müssen Sie sich jetzt ärgern.
Ich kann es Ihnen aber nicht ersparen. Die Eltern wollen dieses Gesetz nicht, weil sie Wahlfreiheit wollen. Deshalb protestieren sie. Die Erzieherinnen wollen das Gesetz nicht, weil sie Arbeitsplatzsicherheit haben wollen, deshalb protestieren sie. Die Träger wollen dieses Gesetz auch nicht, weil sie in finanzielle Nöte geraten. Deshalb protestieren sie. Es gibt aber noch mehr. Sie wollen nicht hören, wenn diese Menschen protestieren, deshalb haben Sie die Petitionen gegen das BayKiBiG zu Hunderten unter den Tisch fallen lassen. Sie haben Petitionen en bloc abgestimmt. Das ist undemokratisch.
Wir sagen noch einmal, Herr Weidenbusch, Sie wollen Duckmäuser und Denunzianten schaffen, wir wollen die Bürgerrechte stärken und nicht eindampfen.
Wir sagen Ihnen eines: Dieser Gesetzentwurf wird Ihnen auf die Füße fallen, in jederlei Beziehung. Dafür werden wir in den nächsten Wochen und Monaten kämpfen.
Herr Kollege, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen. Darf ich einige Anmerkungen zum Verfahren machen, damit Sie sich auf den Verlauf des Nachmittags, des Spätnachmittags, des Abends und der Nacht einstellen können.
Ich habe jetzt noch drei Wortmeldungen: zwei Wortmeldungen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und dann Herrn Staatssekretär Heike. Dann würden die Abstimmungen erfolgen, als Abschluss der Zweiten Lesung. Es könnte sich daran unmittelbar die Dritte Lesung anschließen. Nachdem wir aber in der Zweiten Lesung Änderungen beschließen werden, und das BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beantragt hat, dass die Beschlüsse, die wir gefasst haben, ausgehändigt werden, kann die Dritte Lesung erst erfolgen, wenn diese Beschlüsse in schriftlicher Form ausgehändigt wurden. Das hat zur Folge, dass wir nach der Zweiten Lesung den Bericht des Untersuchungsausschusses Landesbank aufrufen und ihn diskutieren werden. Und erst dann wird die Dritte Lesung mit Abstimmung in namentlicher Form erfolgen. Wenn ich eine Zeitberechnung aufstelle, dann können Sie sich aufgrund des Programms darauf einstellen, dass es noch gut drei bis vier Stunden dauern wird, bis wir mit der Dritten Lesung fortfahren.
Ich weiß, dass heute Abend ein Parlamentarischer Abend angesetzt wurde, und ich weiß, dass beim Notarverein immer opulente Mahle gereicht werden. Wenn Sie aber dem Parlament den Vorzug geben, und ich meine, das Parlament hat den Vorrang,
dann bin ich der Meinung, Sie sollten so höflich sein und dort anrufen und sagen, dass Sie nicht kommen können, weil es hier so lange dauert. Oder Sie nehmen einen Antrag auf Kostenerstattung mit, damit Ihnen vom Notarverein die Kosten für die namentliche Abstimmung erstattet werden. Das ist aber die schlechteste Lösung.
Sie überziehen jetzt schon Arbeitsloseninitiativen mit einer überbordenden Bürokratie, um sie zu behindern. Sie behindern Menschen, die anderen helfen wollen, zum Beispiel die Insolvenzverwaltung, Pflegepersonal, Wohlfahrtsverbände, Krankenhausärzte. All diese Menschen könnten eigentlich auf Ihrer Seite sein.
Diese Menschen haben Sie so verprellt, dass sie auf die Straße gehen müssen. Deshalb brauchen Sie jetzt ein Gesetz, das ihnen auch das noch verwehren und sie kriminalisieren soll.
Dass Protest nützen kann, zeigt zum Beispiel Ihr Einknicken vor dem Hausärzteverband. Die haben es Ihnen gezeigt; die haben Plakate aufgehängt und Ihren Wahlerfolg, den Sie im Herbst sowieso nicht haben werden, gefährdet. Schon werden den Hausärzten schöne Versprechungen gemacht. Ob Sie die halten werden, ist die andere Frage. Aber die Versprechungen haben Sie ihnen gemacht und damit den Protest der Hausärzte erst einmal zum Stillstand gebracht. Den Hausärzten haben Sie damit einen gewissen Erfolg beschert.
Sie wollen – und das ist ganz klar – Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt einschränken. Wer Angst vor der Meinungsfreiheit hat, der braucht dieses Gesetz. Wer keine Angst hat vor den Meinungen der Bürger, wem die Meinungen der Bürger sogar wichtig sind, der braucht dieses Gesetz nicht.
Der viel zitierte Artikel 113 der Bayerischen Verfassung, den wir auch auf unseren wunderschönen T-Shirts tragen, lautet: „Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder besondere Erlaubnis friedlich und unbewaffnet zu versammeln.“ Dieser Artikel ist wichtig. Dieses Recht braucht Bayern, auch Bayern und gerade Bayern; denn Bayern ist in weiten Teilen nicht sozial, nicht gerecht und demnächst auch nicht mehr demokratisch.
(Beifall bei den GRÜNEN – Lachen und Wider- spruch bei der CSU – Henning Kaul (CSU): Ziehen Sie doch weg!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In diesem Gesetzentwurf geht es auch um den öffentlichen Raum,
Ich glaube, dass es Ihnen jetzt genug ist. Ich kann Ihnen aber nicht ersparen, zu sagen, dass es noch mehr Menschen gibt, die wegen Ihrer Politik auf die Straße gehen müssen.
Da sind zum Beispiel die Behindertenverbände, die sich am 05.05. jeden Jahres am Marienplatz versammeln, um einzufordern, dass endlich ein ordentliches Behindertengleichstellungsgesetz auf den Weg gebracht wird. Gestern haben Sie das wieder nicht geschafft.
Schlechte Gesetze lehnen wir immer ab. Es gibt aber noch mehr Menschen, die gegen Ihre Politik protestieren müssen. Zum Beispiel: Der Mieterverein protestiert gegen die Wohnverhältnisse in Bayern. Flüchtlingsorganisationen protestieren gegen Ihre Asylpolitik in Bayern. Die Vertreter der Flüchtlingsorganisationen werden schikaniert, wenn sie vor den Lagern protestieren, und zwar angemeldet protestieren. Sie bekommen dann ein Verfahren – in einem Fall läuft dieses Verfahren noch immer –, sie werden für Dinge angeklagt, die absolut legal sind. Die Menschen werden dann zwar irgendwann freigesprochen, doch zunächst einmal müssen sie den ganzen Blödsinn über sich ergehen lassen.
Es gibt noch mehr Menschen, die protestieren. Die werde ich Ihnen gleich noch nennen. Jetzt aber erst noch einmal zurück zu den Lagern. Da scheuen Sie die Öffentlichkeit; sie erlauben nicht, dass dort gefilmt wird. Sie filmen zwar gerne und viel, aber Sie wollen nicht, dass man Filmaufnahmen in einem ach so guten Lager macht – heute Früh hatten wir das erst, Frau Matschl –, denn das darf nicht sein. Deshalb darf dort nicht gefilmt werden. Sie scheuen die Öffentlichkeit, mit gutem Grund. Nur, die Probleme gehen nicht weg, wenn Sie sie nicht endlich angreifen.
Damit kommen Sie nicht weiter, das wird Ihnen im Herbst das Wahlergebnis zeigen. Ihr Protest zeigt, dass meine Vermutungen richtig sind.
entwurf zum Versammlungsgesetz dargelegt. Fazit ist: Durch die vielen bußgeldbewehrten Änderungen wollen Sie erreichen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr trauen, eine Versammlung durchzuführen. Sie wollen nur noch einschüchtern, unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen keinen Gebrauch mehr von ihrem Grundrecht der Versammlung wie ehedem machen.
Christine Kamm als Mitglied im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit hat Ihnen die Praktikabilität dieses Gesetzentwurfs vor Augen gehalten. Beispielhaft sei hier die erhebliche Verlängerung der Anzeige- bzw. Mitteilungsfrist zur Anmeldung einer Versammlung von 72 Stunden auf 96 Stunden genannt. Der Fragenkatalog, ob und warum es sich um eine anzeigepflichtige Versammlung handelt, ist nicht praktikabel. Das wurde Ihnen hier in 15 Minuten dargelegt.
Ulrike Gote als Oberfränkin hat Ihnen vom Kampf gegen Rechts berichtet. Sie hat Ihnen belegt, dass der Kampf gegen Rechts nur so öffentlich wie möglich stattfinden kann. Da braucht es Gegenaktionen vor Ort und keine Erschwernis der Versammlungsfreiheit durch Ihr Versammlungsverhinderungsgesetz.