Wenn zu einem Gesetzgebungsverfahren Petitionen eingereicht werden, dann ist es ständige Übung dieses Hauses
Alle Argumente, die die Petenten gebracht haben, waren Gegenstand der Erörterungen im Rechtsausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Letztlich kommt es doch weniger darauf an, dass jede einzelne Petition formal behandelt wird als vielmehr darauf, dass das, was inhaltlich gewollt ist, zur Erörterung kommt. Letzteres ist geschehen.
Ich will aber nicht verschweigen, dass es in vielen Einzelfällen schwer fällt, wenn man einerseits betrachtet, wie diese Petitionen abgefasst sind, und andererseits, was man auf der Homepage der Gewerkschaft ver.di finden kann.
machen. Diese Zeit können wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode geben. Bis dahin gilt Bundesrecht weiter so wie in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland auch.
Deswegen passiert überhaupt nichts, wenn Sie diesem Geschäftsordnungsantrag zustimmen, im Gegenteil: Sie wahren die demokratische Substanz in der Versammlungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ich bitte Sie, diese Argumente zu überdenken und dem Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbehandlung zuzustimmen.
Das ist ein Geschäftsordnungsantrag. Zur Gegenrede hat sich Herr Kollege Welnhofer zu Wort gemeldet.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht handelt es sich bei dem gestellten Antrag um einen Antrag nach § 101 Absatz 2 der Geschäftsordnung: Änderung der Tagesordnung, Absetzung. Die CSU-Fraktion tritt diesem Antrag hiermit entgegen.
Ich will das wie folgt kurz begründen: Das gegenwärtig geltende Versammlungsgesetz des Bundes stammt aus dem Jahre 1953. Es ist zurzeit überhaupt nur deshalb vollziehbar, weil in hohem Maße die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung herangezogen wird. So etwas halten wir nicht für eine praktikable Gesetzeslage.
Wir wollen sie deshalb verändern und wollen das auch nicht aufschieben, zumal wir jetzt die Kompetenz dafür bekommen haben, das zu tun.
Aber in erster Linie wollen wir ein relativ altes Gesetz, dessen Praktikabilität wir in Zweifel ziehen, möglichst rasch durch eine neue, praktikable Regelung ersetzen. Dabei wollen wir nicht zuletzt, wie Herr Kollege Maget selbst erwähnt hat, das Instrumentarium dafür verbessern, dass rechtsextremistischen Umtrieben wirksam entgegengetreten werden kann.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Maget, Sie haben sich zur Begründung Ihres Geschäftsordnungsantrages insbesondere auf den Verlauf der Sitzung des Rechtsausschusses vom vergangenen Donnerstag berufen. Ich darf dazu feststellen, dass dort mit den Gesetzgebungspetitionen – und um solche handelt es sich – nicht anders ver
Ich sage Ihnen nur eines, und das ist für uns das Entscheidende: Wir brauchen ein neues Gesetz; aber wir brauchen es nicht, weil wir Versammlungen erschweren oder gar verhindern wollen – das ist eine böswillige Unterstellung –,
sondern wir brauchen es, um praktikable oder jedenfalls deutlich praktikablere Vorschriften zu bekommen. Es gibt keinen Grund, das Gesetz aufzuschieben, weil es nach der Ersten Lesung im Rechtsausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen ordentlich beraten worden ist.
Ich glaube nicht, dass es noch ein einziges Argument in den Petitionen gibt, das nicht schon besprochen worden wäre.
Deshalb werden wir daran festhalten, über das Gesetz heute zu beraten und spätestens morgen in Dritter Lesung noch einmal zu beraten und es dann zu beschließen.
Die Tagesordnung kann während der Sitzung geändert werden, sofern nicht eine Fraktion oder zwanzig Mitglieder des Landtags dem widersprechen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Geschäftsordnungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Stimmen der Fraktion der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die CSU-Fraktion. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Wir zweifeln das Ergebnis an! – Dr. Thomas Beyer (SPD): Auszählen lassen!)