Es ist verboten, bei oder im Zusammenhang mit Versammlungen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel Schusswaffen oder Gegenstände mit sich zu führen, die sich als Schusswaffen geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen abzuwehren.
In Artikel 16 Absatz 4 heißt es, dass Absatz 1 und auch Absatz 2 nicht gelten für Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge, Wallfahrten und gewöhnliche Leichenbegängnisse. Man mag mir einmal erklären, was ein ungewöhnliches Leichenbegängnis ist.
In Absatz 4 heißt es weiter: „Züge von Hochzeitsgesellschaften und hergebrachte Volksfeste“. Diese Regelung ist – das weiß ich wohl – seit 1953 im Versammlungsgesetz des Bundes enthalten, war aber dort schon immer deplaziert. Erklären Sie mir bitte einmal, ob Sie all denen, die an einer Wallfahrt, an einem Bittgang, an einem herkömmlichen Leichenbegängnis usw. teilnehmen, unterstellen wollen, dass sie sich vermummen und schutzbewaffnen? Denn nur dann, wenn man das unterstellt, muss man in Artikel 16 Absatz 4 diese Ausnahme beschreiben. Es wäre nach 55 Jahren an der Zeit gewesen, diese Vorschrift aus dem alten Bundesversammlungsgesetz nicht zu übernehmen.
Siebtens: Der von mir heute bereits einmal zitierte deutsche Hang zur Gründlichkeit führt auch bei den Versammlungsbehörden zu 150-prozentigen Entscheidungen. Wir haben es oftmals mit Verwaltungsbehörden zu tun, die gut sind, aber dann auch das Maß nicht mehr kennen und meinen, Vorschriften nicht nur 100-prozentig, sondern gleich 150-prozentig erfüllen zu müssen. Dafür, was alles zur Anzeige gebracht worden ist und wie umständlich Bescheide formuliert worden sind, gibt es eine Vielzahl von Beispielen, gerade auch im Zusammenhang mit dem Versammlungsgesetz.
Man muss bitte auch zur Kenntnis nehmen, dass es wegen des Hangs zur Gründlichkeit es immer wieder dazu kommt, dass regelmäßig acht von zehn Auflagen,
Drittens: Man könnte natürlich sagen, es ist völlig egal, was dieser Landtag mit seiner Mehrheit beschließt. Das Versammlungsrecht ist so sehr von Grundrechten durchwirkt, dass es letztlich Karlsruhe schon richten wird. So kann man es sehen. So sehen es offensichtlich einige, die sagen, wir reizen es ganz bewusst aus, und wenn es nicht passt, werden sie es uns schon sagen. Ich bin aber der Meinung, dass dieser Bayerische Landtag auch die Aufgabe hat, die Grenzen der Verfassung zu beachten, insbesondere die Grenzen der Bayerischen Verfassung nicht mutwillig auszureizen und schon gar nicht überzustrapazieren,
sondern von sich aus nur Gesetze zu formulieren, die er für verfassungsgemäß hält. Zu sagen, das lassen wir jetzt einmal laufen, das reizen wir aus, die werden uns dann schon korrigieren, das halte ich für fahrlässig und diesem Hohen Haus nicht angemessen.
Viertens: Man darf bitte nicht so tun, als seien alle Verstöße gegen die Vorschriften des Versammlungsgesetzes, wie Sie es planen und wohl auch beschließen werden, Bagatellen. Wer die Straf- und Bußgeldvorschriften im bestehenden Versammlungsgesetz mit den Straf- und Bußgeldvorschriften in Ihrem Gesetzentwurf vergleicht, muss, wenn er seriös ist, zugeben, dass hier verschärft wird, und zwar ganz ordentlich.
Dass zum Beispiel jemand, der eine Versammlung ohne Anzeige veranstaltet oder bei der Durchführung einer Veranstaltung von dem in der Anzeige angegebenen Ablauf abweicht, mit einer Strafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe belangt werden kann, ist mehr als eine Bagatelle, obwohl der Unrechtsgehalt dieser Tat vergleichsweise gering ist. Ich habe den Eindruck, es wird hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Fünftens: Folgendes Thema ist heute leider überhaupt noch nicht angesprochen worden. Wir haben in unserem Änderungsantrag auch vorgeschlagen, die Vorschriften über den befriedeten Bezirk, die sogenannte Bannmeile um den Landtag herum, aufzuheben, weil wir seit Langem der Meinung sind, dass sie anachronistisch sind.
Es hat sich auch in diesen Tagen wieder gezeigt, dass es anachronistisch ist, wenn Demokraten, wie unser Fraktionsvorsitzender soeben ausgeführt hat, einen Abstand von 500 Metern einhalten müssen, sodass man sich gegenseitig nur mit dem Ferngucker beobachten kann und nicht näher an dieses Gebäude heran darf, obwohl es weiß Gott gut gesichert ist. Speziell in Bayern ist die Vorschrift über die Bannmeile anachronistisch. Deswegen wollen wir sie weg haben.
Zum Gesetzentwurf 15/10181 der Staatsregierung empfiehlt der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen Zustimmung mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Ich verweise insoweit auf die Drucksache 15/11152.
Nachdem vom Verfassungsausschuss vorgeschlagen wird, in Artikel 14 die Absätze 2 und 3 zu streichen, sind als Folgeänderung im neuen Absatz 2 der Vorschrift noch die Worte „den Absatz 1 bis 3“ durch „Absatz 1“ zu ersetzen.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen unter Berücksichtigung der Folgeänderung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der CSU. Gegenstimmen? – Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf so beschlossen.
Ich habe vorhin bereits darauf hingewiesen, dass die SPDFraktion zu diesem Gesetzentwurf eine Dritte Lesung beantragt. Nach § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung gilt für Dritte Lesungen Folgendes:
Sind in der Zweiten Lesung Änderungen beschlossen worden, so kann die Dritte Lesung erst nach Aushändigung der Beschlüsse der Zweiten Lesung erfolgen, wenn dies eine Fraktion oder 20 Mitglieder des Landtags beantragen.
Der weitere Ablauf ist also, dass zunächst das Protokoll bzw. die Drucksache über das Ergebnis der bisherigen Beratung erstellt wird. Wir fahren jetzt in der Tagesordnung fort mit dem Untersuchungsausschuss und werden nach dem Untersuchungsausschuss dieses Thema wieder aufnehmen. Anschließend folgt das Rettungsdienstgesetz – um Ihnen zunächst einmal eine Orientierung über den weiteren Fortgang der Beratungen zu geben.
Schlussbericht des Untersuchungsausschusses zur Prüfung möglicher Versäumnisse von Staatsminister Erwin Huber, Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein, Staatsminister Joachim Herrmann und Staatssekretär a. D. Georg Schmid im Zusammenhang mit der Information des Parlaments über Verluste, Abschreibungen und Wertberichtigungsbedarf der Bayerischen Landesbank für das Geschäftsjahr 2007 und der Ausübung der diesbezüglichen Kontrollfunktion und zur Prüfung der Frage, ob Staatsminister Erwin Huber gegenüber dem Parlament seit Dezember 2007 Auskünfte erteilte, die möglicherweise nicht in vollem Umfang seinem Kenntnis- und Wissensstand entsprachen (Einsetzungsbeschluss: Drs. 15/10346) (Drs. 15/10950)
die sich in einem Bescheid über Versammlungen befinden und angefochten werden, vom Verwaltungsgericht aufgehoben werden.
Weil das so ist, wäre es höchste Zeit, ein Versammlungsgesetz zu beschließen, das den Intentionen derjenigen, die 1946 die Bayerische Verfassung gemacht haben, entspricht.
Das ist nicht das Gesetz, das wir seit 1953 haben. Es ist aber gewiss auch nicht das Gesetz, das Sie jetzt vorlegen. Ihr Gesetzentwurf eines Versammlungsgesetzes riecht nicht nach Freiheit, sondern nach Obrigkeitsstaat und Unfreiheit. Da ist es besser, es bei der bisherigen, unvollkommenen Gesetzes- und Rechtslage zu belassen.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Tagesordnungspunkte wieder getrennt.
Ich lasse zunächst über den Tagesordnungspunkt 15 abstimmen. Der Abstimmung zugrunde liegt der Initiativgesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf der Drucksache 15/9951.
Der federführende Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen empfiehlt auf Drucksache 15/11102 die Ablehnung des Gesetzentwurfes. Wer dagegen zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Nun lasse ich über den Tagesordnungspunkt 16 abstimmen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass die SPDFraktion hierzu eine Dritte Lesung gemäß § 50 Satz 2 der Geschäftsordnung beantragt hat.
Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache 15/10181, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10669 und 15/10812 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen, Drucksache 15/11152, zugrunde.
Vorweg lasse ich über den vom federführenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag, Drucksache 15/10669, abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die Fraktion der CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Betriebsgeheimnisse der BayernLB und anderer waren selbstverständlich zu wahren. Die meisten Aktenstücke standen deshalb unter Geheimhaltung.
Im Übrigen konnten übermittelte Schriftstücke, zum Beispiel ein Brief des Präsidenten des Bayerischen Sparkassenverbandes an den bayerischen Ministerpräsidenten, dem Untersuchungsausschuss nicht generell mit ihrem gesamten Inhalt, sondern lediglich insoweit als Beweismittel dienen, als der Untersuchungsauftrag es vorgab. Es versteht sich von selbst, dass wir nur zu untersuchen haben, was der Untersuchungsauftrag uns vorgibt.
Das war der Opposition allerdings nicht leicht vermittelbar. Ausufernde wahlkampfbedingte Wissbegier, unterlegt mit fadenscheinigen Begründungen,
Gegen die zunächst noch einvernehmlich beschlossene Geheimhaltung wurde von der Opposition mehrfach und erheblich verstoßen. Mitunter wurden ganze Passagen aus vertraulichen Dokumenten wortwörtlich zitiert und veröffentlicht. Ein solcher Verstoß war zum Beispiel die Bekanntgabe der Wochenberichte zur Pressekonferenz der Opposition am 26. Juni. Das war weder zulässig, meine Damen und Herren, noch im Interesse der BayernLB zu verantworten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, viele Menschen draußen im Lande haben vielleicht am Anfang der Untersuchungen gedacht, das wäre wirklich einmal ein Stoff, aus dem Untersuchungsausschüsse gemacht werden können. Erstens gab es eine Landesbank mit hohen Verlusten durch angeblich unseriöse Geschäfte, für die angeblich der Steuerzahler zur Kasse gebeten wird.
Zweitens. Politiker im Aufsichtsgremium der Bank, die – wie üblich bei Politikern – natürlich nichts verstehen und sich auch um nichts kümmern, bevor es zu spät ist, ein leider sehr weit verbreitetes Trugbild vom Politiker schlechthin, an dessen Verfestigung wir aber beinahe ständig mitarbeiten.
Drittens. Eine Regierung, die, so konnte man vielleicht meinen, versucht, all das im Wahljahr unter den Teppich zu kehren, und infolgedessen das Parlament falsch oder gar nicht informiert.
So mögen einige gedacht haben. Einige haben das befürchtet, einige haben es allerdings, so meine ich, gehofft, um daraus parteipolitischen Profit im Wahlkampf zu schlagen, ohne Rücksicht auf Verluste.
Ich eröffne die Aussprache. Hierzu wurde im Ältestenrat eine Redezeit von 60 Minuten pro Fraktion vereinbart.