Protokoll der Sitzung vom 16.07.2008

Bedanken Sie sich bei Ihrem Minister, meine Herren und Damen. Wenn er jetzt nicht noch einmal so auf den Putz gehauen hätte, hätte ich Ihnen und auch uns gerne diese Wortmeldung erspart.

Parallel zur heutigen Debatte zum Versammlungsrecht erging ein wegweisendes Urteil. Ich weiß nicht, ob es von Ihnen jemand mitbekommen hat. Ich bezweifle, dass es jemand von der CSU mitbekommen hat. Herr Herrmann hätte aber umgehend informiert werden müssen.

In diesem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wurde die Versammlungsfreiheit gestärkt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dieses Urteil sollten Sie einmal genau durchlesen. Anlass war ein Polizeieinsatz im Münchner Eine-Welt-Haus. Beamten, die inkognito gekommen waren und erkannt worden sind, ist der Zutritt verweigert worden. Sie wollten sich einschleichen. Daraufhin sind die Polizisten mit Verstärkung zurückgekehrt und haben sich den Zutritt zu einer geschlossenen Veranstaltung erzwungen. Das, meine Herren und Damen, hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof – –

(Zuruf von der CSU: Was hat das mit dem Gesetz zu tun?)

Mit der Frage, was das mit dem Gesetz zu tun hat, disqualifizieren Sie sich komplett.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Sie kennen wohl gar nicht den Artikel, in dem steht, dass der Polizei ein angemessener Platz einzuräumen ist. Wenn Sie diesen Artikel nicht kennen, brauchen wir überhaupt nicht zu diskutieren. Alleine wegen dieses Urteils von heute fordere ich Sie noch einmal auf, in letzter Minute Ihren Gesetzentwurf zurückzuziehen. Gerade hinsichtlich des Auftretens der Polizei bei diesen Versammlungen fordere ich Sie auf, diesen Gesetzentwurf noch einmal zu überarbeiten. Ich gebe Ihnen Brief und Siegel, Sie werden wieder vor den Gerichten verlieren, wenn Sie das so im Gesetzentwurf stehen lassen, was auf den Müll der Geschichte geworfen gehört. Die Tatsache, dass Sie nicht einmal auf aktuelle Urteile reagieren, zeigt, wie starr Ihr System ist. Ich kann Ihnen nur sagen: Alles Gute bei der Landtagswahl!

(Beifall bei den GRÜNEN – Alexander König (CSU): Sie leiden wohl unter Verfolgungswahn, Frau Stahl!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Zwei geschäftsleitende Hinweise:

Erstens kommen gleich die namentlichen Abstimmungen, die ich hiermit ankündige. Danach ist über die Petitionen zum Versammlungsgesetz abzustimmen. Sie dürfen also

darüber geredet hat, in unserem Land die Pressefreiheit einzuschränken wie Oskar Lafontaine.

(Beifall bei der CSU)

Auch so etwas sollte man bei der Gelegenheit ganz deutlich ansprechen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Der gehört aber nicht dem Bayerischen Landtag an! – Ludwig Wörner (SPD): Wie war das mit dem Spiegel, Herr Innenminister? – Franz Maget (SPD): War das nicht ein Franz-Josef Strauß? – Joachim Wahnschaffe (SPD): De mortuis nil nisi bene!)

Lieber Kollege Maget, wenn Sie Franz-Josef Strauß erwähnen, kann ich nur sagen, dass ich mich bei dieser Debatte heute schon manchmal an den Satz von FranzJosef Strauß erinnert habe, der gesagt hat: „Liberal san ma scho, aber bläd san ma ned.“

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Genau darum geht es hier. Heute war zum Beispiel auch von der alljährlichen Sicherheitskonferenz in München die Rede. Dazu gehört auch, dass diese Veranstaltung in München sicher ablaufen kann. Es ist völlig legitim, wenn dagegen demonstriert wird. In den letzten Jahren kam es aber so weit, dass Ladeninhaber in der Münchner Innenstadt aufgrund der Erfahrungen aus früheren Jahren reihenweise ihre Läden verbarrikadiert und mit Latten zugenagelt haben. Das ist ein Beispiel dafür, dass in den Vorjahren offensichtlich Demonstrationen stattgefunden haben, die mit friedlichen Versammlungen nichts mehr zu tun hatten. Genau das ist die aktuelle Herausforderung.

(Beifall bei der CSU)

Ich zitiere noch einmal Charlotte Knobloch. Davon kommen Sie nicht los, lieber Herr Kollege Dürr. Charlotte Knobloch hat am 14. Juli wörtlich erklärt:

Mit dem neuen Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung wird die demokratische Grundordnung gefestigt. Der Gesetzentwurf ist nichts anderes als ein Bekenntnis gegen Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit. Wir sollten parteiübergreifend gegen Extremisten demonstrieren und nicht gegen eine Gesetzesregelung, die Aufmärsche von braunen Banden unterbindet.

Darum geht es, und deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Es hat sich jetzt noch Frau Kollegin Stahl zu Wort gemeldet.

(Zurufe von der CSU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich nehme die Sitzung wieder auf. Ich gebe als Erstes bekannt, dass die Verwaltung einen neuen Auszählungsrekord mit zwei Minuten acht Sekunden aufgestellt hat.

(Allgemeiner Beifall)

Ich bitte, das zu honorieren, denn unser Landtagsamt hat heute einen schwierigen Tag, das gilt auch für gestern und morgen. Ich bedanke mich daher insgesamt bei der Landtagsverwaltung für ihre hervorragende Arbeit.

(Allgemeiner lebhafter Beifall)

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 15/10181 lautet: Mit Ja haben gestimmt: 100 Abgeordnete. Mit Nein haben gestimmt: 45 Abgeordnete. Stimmenhaltungen: Keine. Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: Bayerisches Versammlungsgesetz.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 1)

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 15/10812 seine Erledigung gefunden.

Nun kommen wir zu der zurückgestellten Abstimmung über die Eingaben zum Bayerischen Versammlungsgesetz – Tagesordnungspunkt Nr. 17 –.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 126 Absatz 7 der Geschäftsordnung ist der Abstimmung die Entscheidung des die Eingaben behandelnden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zugrunde zu legen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Juli 2008 beschlossen, die Eingaben gemäß § 80 Nummer 4 der Geschäftsordnung aufgrund des Beschlusses zum Gesetzentwurf für erledigt zu erklären. Wer dem Votum des Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den Bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion.

(Zurufe von der CSU: Bravo! – Der Mann hat Durchblick!)

Gegenstimmen? – Das sind die beiden anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit hat der Landtag der Entscheidung des Ausschusses zugestimmt. Tagesordnungspunkt 17 ist damit ebenfalls erledigt.

(Christine Stahl (GRÜNE): So gehen Sie mit Petitionen um!)

Ich rufe jetzt gleich den nächsten Tagesordnungspunkt auf und kündige gleichzeitig an, dass jetzt das Tempo verschärft wird, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CSU)

nicht die Abstimmungskarte fallenlassen und dann gleich in die Gaststätte gehen. Sie müssen auch noch über die Petitionen abstimmen.

Zweitens. Herr Präsident Glück hat aus sozialverträglichen Gründen als Richtschnur für das Ende der heutigen Sitzung 24.00 Uhr ausgegeben. Ich sage das nur, damit Sie sich darauf einrichten können. Zwei namentliche Abstimmungen sind schon beantragt. Damit wissen Sie, wie Sie die Zeit einteilen müssen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Der Abstimmung liegt gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Beschluss der Zweiten Lesung auf Drucksache 15/11188 zugrunde. In Zweiter Lesung wurde dem Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10181 in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen mit einer Änderung in Artikel 14 Absatz 2 zugestimmt.

Wer dem Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? –

(Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Das gilt erst ab September!)

Auch ich spüre schon die Abnutzungserscheinungen des heutigen Tages.

Noch einmal: Wer dem Gesetzentwurf entsprechend dem Beschluss der Zweiten Lesung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen? – Die beiden anderen Fraktionen. Damit ist es so beschlossen.

Nachdem in der Dritten Lesung keine Änderungen beschlossen worden sind, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung unmittelbar die Schlussabstimmung durch. Diese soll auf Antrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN, wie in § 127 Absatz 2 der Geschäftsordnung vorgesehen, in namentlicher Form erfolgen. Der Abstimmung liegt der Gesetzentwurf in der in Zweiter Lesung beschlossenen Fassung zugrunde. Die Urnen stehen bereit. Vier Minuten stehen zur Verfügung.

(Namentliche Abstimmung von 20.37 bis 20.41 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stimmabgabe ist abgeschlossen. Ich habe die Verwaltung aufgefordert, einen neuen Auszählrekord aufzustellen, weil ich die Sitzung erst fortsetzen kann, wenn ausgezählt ist. Ich unterbreche für etwa zwei Minuten.