war der Herr Präsident. Das Gesetz ist damals am 1. Januar 1974 in Kraft getreten. Wir haben 1990 und 1998
Wenn ein Rettungsassistent mit 1500 Euro netto nach Hause gehen muss, dann ist das nicht ausreichend, um damit eine Familie zu ernähren, geschweige denn eine Anerkennung für das, was er geleistet hat.
Deswegen meine Bitte – ich weiß, das kann man nicht von Staats wegen regeln – an die Tarifpartner: Hier muss man umdenken. Hier sind Veränderungen notwendig.
Man kann nicht immer mit dem Finger auf den Rettungsdienst zeigen und sagen, er sei zu teuer. Wir müssen darüber diskutieren, was er uns wert ist. Die Leute müssen angemessen bezahlt werden. Die Auseinandersetzungen dürfen nicht auf deren Rücken ausgetragen werden, sie dürfen nicht diejenigen sein, die die Zeche zahlen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Ettengruber, auch wir bedauern, dass dieser Tagesordnungspunkt heute erst so spät aufgerufen wird.
Doch nicht die GRÜNEN sind schuld, dass dieser Tagesordnungspunkt erst jetzt aufgerufen wird, sondern Sie von der CSU, die ein untaugliches Gesetz gegen alle Widerstände unbedingt in der letzten Plenarwoche durchpauken wollen.
Wir haben Ihnen gleich gesagt: Machen Sie das Gesetz stimmig, bringen Sie Verbesserungen ein, lassen Sie das Gesetz gründlich beraten, und pauken Sie es nicht einfach durch.
Es gibt derzeit erhebliche Probleme im Rettungswesen. Die Anpassung der Versorgungsstruktur an den Bedarf ist schwierig und langwierig. Die Abstimmungsverfah
Ich möchte mich meinerseits bei allen hauptamtlichen ebenso wie bei allen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsdienste in Bayern ganz herzlich bedanken. Das sind grob geschätzt rund 100 000 Personen. Der hauptamtliche, aber auch der ehrenamtliche Einsatz, der bei diesen Rettungsdiensten geleistet wird, ist sehr beachtlich. Dafür auch in diesem Hohen Hause ein ganz herzliches Dankeschön.
Schließlich möchte ich am Ende dieser Gesetzesberatung unserem Kollegen Herbert Ettengruber, der ein Fachmann in Sachen Rettungsdienst ist und der die Beratungen in besonders engagierter Weise von Anfang an begleitet hat, ganz herzlich für die Mitwirkung an diesem Gesetz danken, aber auch für alles, was er über die Jahre hinweg gerade im Ausschuss für Kommunale Frage und Innere Sicherheit und in den letzten Monaten als Vorsitzender dieses wichtigen Ausschusses insgesamt geleistet hat.
Herr Ettengruber hat viel für den Rettungsdienst, aber insgesamt auch für die Kommunen und für die innere Sicherheit in diesem Land geleistet. Lieber Herbert Ettengruber, vielen herzlichen Dank für diese ganz besonderen Beiträge! Vielen Dank für dein Engagement, für deinen Einsatz!
Meine Damen und Herren, ich habe es geschafft, die Bitte um Zustimmung zu diesem Gesetz in fünfeinhalb Minuten zu formulieren. Vielen herzlichen Dank!
Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf auf Drucksache 15/10391, die Änderungsanträge auf den Drucksachen 15/10734 und 10745 mit 10749 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit auf Drucksache 15/11151 zugrunde.
Ich lasse zunächst über den vom endberatenden Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 15/10745 abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Niemand. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Den Gesetzentwurf 15/10391 empfiehlt der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit zur Annahme mit der Maßgabe verschiedener Änderungen. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung der Be
hier in diesem Hohen Haus Novellierungen beschlossen. Nun liegt Ihnen die dritte grundlegende Novellierung vor.
Ich will zu dem, was gerade gesagt worden ist, nur eine Anmerkung machen, Herr Kollege Wahnschaffe. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie einen Bezug zwischen dem Rettungsdienst und der Polizei bei der Frage der Kosten eines Einsatzes herstellen. Trotzdem erlaube ich mir, da die Frage wiederholt in den letzten Jahren diskutiert worden ist, zu sagen, dass wir uns bei der Rechnungsstellung von entsprechenden Polizeieinsätzen, egal ob es sich um kommerzielle oder andere Veranstaltungen handelt, letztendlich schwer tun werden. Auch wenn es sich um kommerzielle Veranstalter handelt, sind diese häufig nicht selbst dafür verantwortlich, wieviel Personal eingesetzt werden muss. Ich beziehe mich in diesem Zusammenhang auf die Diskussion, die wir vorhin geführt haben. So braucht man beispielsweise für die Sicherheitskonferenz in München eine gewisse Anzahl von Polizeibeamten, um die Veranstaltung unmittelbar zu schützen. Daran, dass darüber hinaus aufgrund der Vorkommnisse der vergangenen Jahre inzwischen dutzendweise Hundertschaften im Einsatz sind, um die Veranstaltung zu schützen, ist eigentlich nicht der Veranstalter schuld, sondern potenzielle Störer. Es wäre schwer, rechtlich zu vertreten, den Veranstalter für die Kosten verantwortlich zu machen, weil dort Störer auftreten. Es gibt im Übrigen auch höchst unterschiedliche Erfahrungen. Ich war kürzlich bei den Deutschen Touringwagen Meisterschaften am Norisring in Nürnberg. Es hat sich herausgestellt, dass es dort seit Jahren eine Veranstaltung mit 70 000 Besuchern gibt, die erfahrungsgemäß sehr friedlich sind, und es keine Veranstaltung mit so vielen Besuchern gibt, bei der so wenig passiert wie dort. Die Nürnberger Polizei kann die drei Tage dauernde Veranstaltung mit 70 000 Besuchern mit 50 Beamten bewältigen. Andererseits gibt es Veranstaltungen mit 70 000 Besuchern, die einen wesentlich höheren Personaleinsatz erfordern. Ich glaube, wir tun uns schwer, wenn wir Kosten für einen Einsatz entsprechend zuordnen.
Zurück zum Rettungsdienstgesetz. Ich möchte mich an dieser Stelle für die engagierte Unterstützung bedanken, die die Durchführenden sowie die Aufgaben- und Kostenträger im Rettungsdienst geleistet haben, gerade auch bei der Vorbereitung dieses Gesetzes. Nicht zuletzt die Anregungen aus der Praxis und die gelegentlich auch kontrovers geführten Diskussionen mit allen am Rettungsdienst Beteiligten haben zum Gelingen des Gesetzgebungsvorhabens beigetragen. Wir sind deshalb in der glücklichen Lage, über einen Gesetzentwurf zu beraten, der die Vollzugserfahrung in den letzten Jahren aufgearbeitet hat und zu einer praxisnahen Lösung der Probleme beiträgt. Ich bin sehr froh, dass es doch in den meisten Fragen gelungen ist, ein breites Einvernehmen hier in diesem Hohen Hause zu erzielen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ich bin überzeugt davon, dass wir auch trotz unterschiedlicher Auffassungen in Einzelaspekten ein gemeinsames Ziel haben, nämlich die bestmögliche Versorgungsqualität für die bayerische Bevölkerung. Dem dient dieser Gesetzentwurf für ein neues bayerisches Rettungsdienstgesetz.
Wir haben im damaligen Gesetzgebungsverfahren sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Lesung, aber auch schon im Ausschuss durch unsere Ausschusssprecherin Helga Schmitt-Bussinger darauf hingewiesen, dass diese Regelung einfach fatal und unsinnig ist. Im Ausschuss und in der Ersten Lesung ist darauf nicht einmal eingegangen worden. In der Zweiten Lesung hat sich immerhin der damalige Innenminister und jetzige Ministerpräsident etwas flapsig darüber hinweggesetzt und wörtlich gesagt – ich zitiere –:
Ich möchte nicht übermäßig polemisieren. Aber manche Leute sind bereits froh, wenn sie in eine Stichwahl kommen. Für diese Leute ist das der Erfolg ihres Lebens.
Wir dagegen meinen, dass es nicht sinnvoll ist, jemanden in die Stichwahl zu zwingen, wenn er die Wahl nicht annehmen will.
Dieses Zitat ist erstens unlogisch. Zweitens geht es an der Sache und an der Situation, die wir bei solchen Wahlen überall vorfinden, völlig vorbei. Darauf hat ausdrücklich auch Helga Schmitt-Bussinger hingewiesen.
Sie haben das Gesetz trotzdem beschlossen, und zwar – das sage ich nochmals – gegen unsere Stimmen. Was ist das Ergebnis? Wie Sie alle wissen, hatten wir am 2. März in Bayern eine Kommunalwahl. Wir haben viele Bürgermeister und Landräte gewählt. Ungefähr in einem halben Dutzend ist der fatale Fall eingetreten, dass ein Kandidat, der in die Stichwahl kam, gesagt hat: Ich ziehe meine Kandidatur zurück. Das hatte die Folge, dass es in den betreffenden Gemeinden für etliche Wochen keinen Ersten Bürgermeister gab, weil die gesamte Wahl mit ihrem Prozedere und der neuen Benennung von Kandidaten wiederholt werden musste.
Das war natürlich unsinnig bis dort hinaus. Ich weise darauf hin: Das war eine zusätzliche Belastung nicht nur für die Parteien, sondern es war auch eine Kosten- und zeitliche Belastung für die Gemeinden, ebenso für die Wähler, die ja kaum nachvollziehen können, weshalb sie in einer solchen Situation nochmals zur Wahl gehen sollen.
Immerhin haben wir jetzt nichts weiter gemacht, als einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den alten Zustand wiederherstellen soll. Wir fühlen uns darin bestärkt, weil Ihre Fraktion im Ausschuss ausdrücklich betont hat, dass die vor zwei Jahren getroffene Regelung nicht gut sei. Es ist natürlich so, dass man eine Wahlwiederholung gewissermaßen erzwingen kann. Wenn der eigene Kandidat nicht die nötige Erfolgsaussicht hat, macht man drei Monate später eine Wahlwiederholung. Wenn dann erneut eine Stichwahl fällig ist, kann man wieder seine Kandidatur zurückziehen. Aber das macht wirklich keinen Sinn.
schlussempfehlung des federführenden Ausschusses zu. Ergänzend schlägt er vor, in § 3 Abs. 1 Satz 2 als Datum des Inkrafttretens den „1. August 2008“ einzufügen. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11151.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion und die SPDFraktion. Gegenstimmen? – Eine Stimme aus den Reihen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Drei Stimmenthaltungen.
Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? – Kein Widerspruch.
Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich sich zu erheben. – Das sind wiederum die CSUFraktion und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme aus den Reihen des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Das ist die übrige Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN.
Das Gesetz ist somit angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Regelung des Rettungsdienstes und zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen“.
Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung haben die Änderungsanträge 15/10734 und 15/10746 mit 15/10749 ihre Erledigung gefunden.