Der Abstimmung liegt der Initiativgesetzentwurf auf Drucksache 15/10606 zugrunde. Der federführende Kommunalausschuss empfiehlt auf Drucksache 15/11108 Ablehnung. Wer entgegen dieser Empfehlung zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Die CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
allem aber der Kommunen, festzulegen, die in keinem Zusammenhang zu konkreten baulichen Anlagen steht und daher auch nicht in der Bayerischen Bauordnung verankert werden kann.
Der Gesetzentwurf schafft eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Gemeinden, unter anderem zur Errichtung und zum Unterhalt von Sport- und Freizeiteinrichtungen. Diese Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung ist nicht notwendig, zumal die Gemeinden am besten in der Lage sind, selbst vor Ort zu entscheiden, wie den Bedürfnissen ihrer Kinder und Jugendlichen nach derartigen Einrichtungen Rechnung getragen werden kann. Zudem berührt eine verpflichtende Aufgabenübertragung auf die Kommunen das in Artikel 83 Absatz 3 der Bayerischen Verfassung verankerte Konnexitätsprinzip; entsprechende Vorschläge zur Deckung der den Kommunen entstehenden Aufwendungen aus dem Staatshaushalt enthält der Gesetzentwurf nicht.
Im Übrigen betrifft der Entwurf die verfassungsrechtlich geschützte Planungshoheit der Gemeinde und das Bauplanungsrecht. Für Letzteres hat der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz, von der er in Gestalt des Baugesetzbuches auch abschließend Gebrauch gemacht hat. Raum für landesrechtliche Regelungen von Abwägungsgrundsätzen besteht deshalb nicht. Damit stehen dem Entwurf auch verfassungsrechtliche Gründe entgegen.
Ich weise schließlich noch auf Folgendes hin: Die beabsichtigte Verordnungsermächtigung betrifft ebenfalls nicht das Bausicherheitsrecht, sondern reine immissionsschutzrechtliche Fragen, und kann daher nicht in die Bayerische Bauordnung aufgenommen werden.
Für die Beurteilung von Lärmimmissionen durch Jugendfreizeiteinrichtungen und Ähnliches kann grundsätzlich auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung zurückgegriffen werden. Diese führt im Allgemeinen zu einer sachgerechten Lösung der Lärmproblematik im Spannungsfeld zwischen sportlicher Freizeitbetätigung von Jugendlichen und den berechtigten Lärmschutzansprüchen benachbarter Wohnbevölkerung.
Das Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz hat bereits eine entsprechende Arbeitsgruppe initiiert, die sich mit Lärmproblemen und eventuellen Lösungsmöglichkeiten bei derartigen Jugendeinrichtungen befasst.
Teilnehmer sind der Bayerische Jugendring, die Kommunalen Spitzenverbände, das Erzbischöfliche Ordinariat, der Münchener Mieterverein, der Münchener Seniorenbeirat, die Staatsministerien für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, des Innern sowie für Unterricht und Kultus. Diese Arbeitsgruppe hat bereits ein Eckpunktepapier erstellt, das Jugendspieleinrichtungen definiert, bestehende öffentlich-rechtliche Vorgaben zusammen
Ab 12 oder 14 Jahren stört die Jugend. Da trinkt sie, da schmutzt sie, da macht sie Lärm, da möchten wir sie am liebsten nicht mehr sehen. Das ist doch das Problem, das wir mit den Jugendlichen haben. Sollen sie doch bitteschön ihre Dinge draußen am Ortsrand erledigen, sodass man sie nicht mehr hören und sehen kann und so, dass sie uns nicht stören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch Sie beschweren sich darüber, dass unsere Kinder und Jugendlichen zu dick werden. Auch Sie beschweren sich darüber, dass unsere Kinder und Jugendlichen zu wenig Bewegung haben. Sie beschweren sich darüber, dass unsere Jugendlichen zu viel vor dem Computer sitzen und die falschen Spiele spielen.
Die Ernährungsberatung wird, glaube ich, auch noch zum Thema werden, aber nicht jetzt. – Wir können doch nicht immer nur mit dem Finger auf die Jugendlichen zeigen. Wir müssen doch den Jugendlichen auch Raum geben. Sie und ich, wir hatten zu unserer Jugendzeit noch den Raum, etwas zu tun, ohne dass wir jemanden nennenswert gestört haben. Sie haben auf der Straße gespielt, Sie haben alle möglichen Dinge gemacht, sind in die Natur, an den Bach gegangen oder was auch immer. Können das unserer Jugendlichen heute noch genauso? – Nein, sie können das eben nicht mehr.
Deswegen wollen wir die Bayerische Bauordnung ändern. Wir wollen die Kommunen im Kampf für Jugendspielplätze in Wohngebieten unterstützen, sodass die Anwohner diese Anlagen nicht wegklagen und sagen können: Das ist Lärm, den wir nicht haben wollen.
Wir können das regeln, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nach der Föderalismusreform haben wir die Möglichkeit dazu, und wir sollten es auch regeln.
Unser Vorschlag ist ein Schritt dazu. Natürlich ist das nicht der große Wurf. Das gebe ich gern zu. Wie gesagt: Es betrifft nur die Bayerische Bauordnung. Aber es wäre ein Schritt dazu, Jugendspielplätze gleichzustellen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zeigt wieder einmal, dass „gut gemeint“ nicht immer „gut gemacht“ bedeutet. Es handelt sich leider nicht nur um keinen großen Wurf, sondern nicht einmal um einen kleinen Wurf. Wir müssen daher diesen Gesetzentwurf aus rechtlichen Gründen ablehnen.
Die Bayerische Bauordnung regelt anlagenbezogenes Bausicherheitsrecht, während es dem Gesetzentwurf darum geht, eine allgemeine Aufgabe des Staates, vor
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Das war jetzt wieder ein Beispiel dafür, wie man etwas zerreden kann. Es geht um die Kinder und um den Lärm, den Kinder verursachen. Da höre ich nur, was alles nicht geht. Ich hätte aber gern einmal gehört, was geht. Das ist genau das Problem, das bereits in der Ersten Lesung deutlich geworden ist, bei der ich gedacht habe, zur Zweiten Lesung haben wir dieses Thema vielleicht erledigt.
Ich erinnere mich, dass damals Herr Staatssekretär Heike gesagt hat, es gebe einen Bericht. Denn wir haben im vorigen Jahr zu diesem Thema einen Bericht beantragt, der zwar ein Jahr später, nämlich im Sommer 2008, gegeben wurde, aber hierzu leider nichts enthält. Wir können mit dem Bericht nichts anfangen, weil darin zwar alles wunderbar beschrieben ist, aber leider keine Lösungsansätze genannt sind. Es geht nicht um die Kinder – für sie gibt es Spielplätze –, sondern es geht um die Jugendlichen, um die Zwölf- bis Sechszehnjährigen, die zwischendrin hängen und Probleme haben, weil sie zum Spielen nicht irgendwo hingehen können, sondern im Wohnumfeld bleiben müssen, um zu spielen. Genau dieses Problem wollten die GRÜNEN mit der Änderung der Bayerischen Bauordnung aufgreifen. Ich würde gerne wissen, welche Möglichkeit auf diesem Gebiet zielführend ist. Vielleicht macht die Staatsregierung hierzu einen Vorschlag.
Der Herr Rotter sagt, da nehmen wir die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Aber wenn diese Verordnung nicht anwendbar ist, wie ich lese, muss uns etwas anders einfallen. Mich regt das Ganze ein bisschen auf. Bei der Ersten Lesung ging es nur um das Konnexitätsprinzip. Man hat Angst, dass der Staat den Kommunen etwas vorschreibt, was sie bezahlen müssen. Es geht stets darum, ob es sich um einen verhaltensbezogenen oder um einen anlagenbezogenen Lärm handelt. Kinderlärm sollte Zukunftsmusik sein. Kinderlärm sollte uns ein bisschen mehr wert sein, als nur darüber zu reden, was es für ein Lärm ist und wie man ihn möglicherweise verhindern kann.
Es ärgert mich wirklich, wie mit dem Thema umgegangen wird. Es geht nicht um die Einschränkung der Selbstverwaltung der Gemeinden. Ich bekomme einen dicken Hals, wenn man sich nur Gedanken darüber macht, ob die Kommunen damit ein Problem haben. Es sollte unser aller Anliegen sein, auch für die in Rede stehende Altersgruppe genügend Bewegungsmöglichkeiten und Spielmöglichkeiten zu schaffen. Denn es geht dabei um die Jugendlichen, die zwischen allen Stühlen sitzen und noch nicht so weit sind, dass sie mit dem Moped irgendwo hinfahren können, damit man sie nicht mehr hört. Es geht um die Jugendlichen zwischen zwölf und sechzehn Jahren, für die niemand etwas übrig hat, weil sie als störend empfunden werden.
Ich erwarte von der Staatsregierung, dass sie Vorschläge dazu macht, wie man mit dem Problem umgehen kann. In
Herr Rotter, ich bedauere sehr, dass Sie den Ankündigungen und Berichten darüber, wie Jugendspielplätze besser gefördert und diese Konflikte vermindert werden können, keine Taten folgen lassen. Der gemeinsam beauftrage Bericht ist zwar gegeben worden, brachte aber keine Substanz. Wir haben wirklich das Problem, dass insbesondere in Ballungsregionen etwas getan werden muss und Jugendspielplätze eingerichtet werden müssen. Ihr Verweis auf die Sportanlagenlärmschutzverordnung nutzt überhaupt nichts, weil Sportanlagen aufgrund der Regelungen dieser Sportanlagenlärmschutzverordnung – wie Sie wissen – in der Regel an den Rändern der Gemeinden entstehen. Aber Jugendliche können nicht mit dem Auto zum Spielplatz fahren, wie Sportler das in der Regel tun. Wir brauchen also wohnortnähere Spielplätze und sachgerechtere Lösungen. Der Hauptkonfliktpunkt ist nicht der anlagenbezogene, sondern der verhaltensbezogene Lärm, und hier hat das Land Handlungskompetenz.
Bezüglich der Ermittlungsregelung beim verhaltensbezogenen Lärm gäbe es Spielräume und Gestaltungsmöglichkeiten, und diese sollten Sie nutzen.
Hängen Sie sich auch bitte nicht daran auf, dass Absatz 3 dem Konnexitätsprinzip widersprechen würde; denn dieser Absatz bekräftigt lediglich die Aufgaben, die die Kommunen bereits haben, etwa für Spielplätze zu sorgen.
Frau Kollegin Kamm, ich war eigentlich der Überzeugung, dass wir dieses Thema in den Ausschüssen bereits hinreichend diskutiert haben. Ich sage Ihnen aber gerne nochmals – nachdem der Herr Kollege Mütze den Gesetzentwurf unter anderem damit begründet hat –, dass es auch um die Sicherung bestehender Anlagen geht und hier die Sportanlagenlärmschutzverordnung durchaus Anwendung finden kann. Denn wir haben auch in Wohngebieten Sportanlagen errichtet. Es ist eine Arbeitsgruppe initiiert worden, die bereits entsprechende Ergebnisse gebracht hat. Das Problem ist so, wie Sie es in Ihrem Gesetzentwurf angehen, aus rechtlichen Gründen nicht lösbar. Das gehört nicht in die Bayerische Bauordnung.
dann wird es eben kompliziert. Deswegen nehme ich nicht für mich in Anspruch, dass ich das alleine formuliert habe, und bedanke mich bei allen, die ihren Sachverstand mit eingebracht haben. Wir haben ja auch bei der Beratung im federführenden Ausschuss gemeinsam noch eine kleine Lücke entdeckt.
Es war also eine sehr lange Diskussion, und wir wollen damit auch korrigieren, dass wir beim Verbot der Erhebung einer Zweitwohnungsteuer eine andere Intention hatten, als es die Realität ist. Immerhin kommen 7 von 26 Millionen Euro, die mit der Zweitwohnungsteuer aus den großen Städten München, Nürnberg, Augsburg oder Fürth erzielt werden, allein in München zustande. Das Problem ist, dass diese Zweitwohnungsteuer immer mehr Menschen trifft, die die Wohnung nicht ausschließlich für berufliche oder Ausbildungszwecke benötigen. Daher haben wir einen Regelungsbedarf gesehen.
Das eigentliche Problem für alle, die aus dem ländlichen Raum kommen, ist natürlich die damit verbundene Ummeldung. Die jungen Leute melden ihren Erstwohnsitz logischerweise dann dort an, wo sie ansonsten Zweitwohnungsteuer bezahlen müssten, um dieser zu entgehen.
Uns ist auch klar, dass das juristisch nicht einfach ist. Aber mit der Lösung, die wir gefunden haben, nämlich dem Abstellen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, gehen wir einen akzeptablen Weg. Wir stellen aber auf die Summe der positiven Einkünfte ab, um das Ganze möglichst gerecht zu gestalten. Es gibt einen Bonus für Ehegatten und für Lebenspartner, und wir haben herausgefunden – das habe ich vorhin schon angesprochen –, dass wir bei Rentnern aufpassen müssen, dass die Rente nicht in voller Höhe der Steuerpflicht unterliegt. Auch da haben wir eine vernünftige Regelung eingeführt.
Wir haben auch eine Härtefallregelung für Personen mit schwankenden Einkommen gefunden, und wir haben Grenzfälle berücksichtigt. Wenn wir sagen: Für einen Single mit 25 000 Euro oder darunter soll keine Zweitwohnungsteuer erhoben werden, muss man auch berücksichtigen, was ist, wenn man 25 600 Euro hat. Wir sagen, dann zahlt er nur ein Drittel, also 200 statt 600 Euro Zweitwohnungsteuer.
Wir legen aber auch Wert darauf, dass diese Befreiung auf Antrag erfolgt. Das bedeutet, man muss schon selber tätig werden, wenn man keine Zweitwohnungsteuer zahlen will.
Ich möchte auch in der gebotenen Kürze auf die Bedenken, die zum Teil von den Kommunalen Spitzenverbänden geäußert wurden, eingehen. Zum einen ist gesagt worden, man sei zu spät beteiligt worden. Dazu muss ich sagen: Wir haben diese Debatte monatelang geführt, und beide Kommunalen Spitzenverbände, der Städtetag und der Gemeindetag, sind sonst auch nicht so bescheiden, dass sie sich nicht in eine politische Debatte „einmischen“ oder einschalten. Ich denke, das hätten sie auch
dieser Legislaturperiode wird dies nicht mehr zu schaffen sein. Aber ich hoffe, dass in der nächsten Legislaturperiode den Erkenntnissen des schriftlichen Berichts, in dem das Problem zwar wunderbar beschrieben ist, aber keine Lösungen stehen, Taten folgen.