Protokoll der Sitzung vom 16.07.2008

Es gibt einen CSU-Bürgermeister in der schönen Gemeinde Schonungen. Bei ihm stehen 15 Klassenzimmer leer. Er hat die Bitte geäußert, dass man angesichts der durch den Leerstand bedingten immensen Kosten aus dem benachbarten Schweinfurt, wo zwei Realschulen überquellen und angebaut werden müsste, eine Außenstelle dieser Realschulen einrichtet. Er hat nicht etwa gesagt, dass gemeinsamer Unterricht veranstaltet werden sollte, sondern nur gesagt, er möchte erreichen, dass dem Schulverband der Gemeinde Schonungen und der übrigen Gemeinden keine weiteren Kosten entstehen. Er wollte schlicht und einfach die leeren Klassenzimmer füllen und dadurch kostenintensive Neubauten verhindern.

Aber dies ist anscheinend nicht zu verwirklichen. Ich frage mich nach dem Hinderungsgrund dafür, dass Haupt- und Realschüler wenigsten unter einem Dach unterrichtet werden können, damit enorme Kosten vermieden werden.

(Zuruf von der CSU: Schon wieder das Thema verfehlt! – Weitere Zurufe von der CSU)

Erzählen Sie doch nichts! Sie kennen doch das Schreiben Ihres CSU-Bürgermeisters genauso gut wie ich.

(Zuruf von der CSU: Ganztagsschulen! – Anhal- tende Zurufe von der CSU)

Ich bin schon bei den Ganztagsschulen. Außerdem lasse ich mir von Ihnen nicht vorschreiben, worüber ich hier rede; das sage ich nur nebenbei.

(Beifall bei der SPD)

Ich werfe noch einen kurzen Blick auf die Ganztagsschulen und dann einen Blick in die Zukunft, damit Sie merken, was für perverse Geschichten Sie hier manchmal produzieren. Herr Dr. Eykmann, Frau Stamm und ich haben in Würzburg um die erste Ganztagsschule gekämpft. Als wir diese dann im EuG festschreiben wollten, war das nicht möglich. Herr Kollege Knauer hat damals sehr offen und ehrlich gesagt, das sei aus folgenden Gründen nicht möglich:

Sämtliche Gutachten haben das Modell gutgeheißen. Aber eine Ganztagsschule ist bekanntlich von der CSU nicht gewünscht.

Abstimmungsergebnis so wie vor. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: „Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen“.

Tagesordnungspunkt 32 b: „Ggf. weitere beantragte Dritte Lesungen zu den auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfen“ hat sich erledigt, nachdem keine weiteren Dritten Lesungen beantragt worden sind.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf:

Abstimmung über Anträge und Verfassungsstreitigkeiten, die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Vorweg lasse ich über die Listennummern 75 und 90 einzeln abstimmen.

Zunächst über die Listennummer 75:

Antrag der Abgeordneten Renate Dodell, Prof. Dr. Gerhard Waschler Joachim Unterländer u. a. (CSU) Qualität in Erziehung und Bildung in Bayern sichern Weiterentwicklung des Bildungs- und Erziehungsplanes (Drucksache 15/10936)

Der federführende Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport empfiehlt auf Drucksache 15/11141 die unveränderte Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die CSU-Fraktion. Gegenstimmen! – Keine. – Enthaltungen? – Die beiden anderen Fraktionen. Dann ist dem Antrag so zugestimmt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Listennummer 90:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Maria Scharfenberg u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nachhaltige Bewirtschaftung des Staatswaldes sicherstellen! (Drucksache 15/10682)

Während der federführende Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten auf Drucksache 15/11028 vorschlägt, den Dringlichkeitsantrag abzulehnen, empfiehlt der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen Zustimmung mit der Maßgabe, dass der letzte Spiegelstrich gestrichen wird.

Wer dem Dringlichkeitsantrag mit der vom mitberatenden Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? – Ist nicht der Fall. Dann ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen zu den Verfassungsstreitigkeiten und übrigen Anträgen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste.

(siehe Anlage 2)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen? – Das ist die CSU-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 15/10594) – Zweite Lesung –

hierzu:

Änderungsantrag der Abg. Hans-Ulrich Pfaffmann, Karin Pranghofer, Reinhold Strobl u. a. (SPD) (Drs. 15/10736)

Die Fraktionen haben sich geeinigt, dazu keine Aussprache zu führen, sodass ich gleich zur Abstimmung komme.

Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf Drucksache 15/10594, der Änderungsantrag Drucksache 15/10736 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport auf Drucksache 15/11135 zugrunde.

Ich lasse zunächst über den vom federführenden Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Ablehnung empfohlenen Änderungsantrag auf Drucksache 15/10736 abstimmen.

Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen – Das ist die CSUFraktion. Enthaltungen? – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Den Gesetzentwurf empfiehlt der federführende Ausschuss für Jugend, Bildung und Sport zur unveränderten Annahme. Der Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen stimmt bei seiner Endberatung ebenfalls zu, allerdings mit der Maßgabe einer Änderung im Einleitungssatz zu § 1. Ich verweise insoweit auf Drucksache 15/11135.

Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Änderung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSUFraktion. Gegenstimmen? – Das ist die SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Das ist das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen.

Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen, wogegen sich kein Widerspruch erhebt.

Wer dem Gesetzentwurf in der Fassung des endberatenden Ausschusses für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. – Ich bitte, Gegenstimmen auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Enthaltungen? – Dann ist das

gebühren, weiter als wichtige Grundlage für die Entwicklung unserer Hochschulen ausgestalten.

Noch einmal die Stichworte: Planungssicherheit mit entsprechenden Haushaltsgrundzahlen, Zuwachsoption in den Haushalten nach entsprechenden Leistungserbringungen der Hochschulen, Zusagen des Staates für die Bewältigung der großen Studierendenzahlen und des doppelten Abiturjahrgangs, Reinvestitionsgarantie bei Erlösen aus Verkäufen und die Rahmendaten, die sich mit der Bewältigung der großen Studierendenzahlen für die kommenden fünf Jahre stellen.

Ich bitte um Zustimmung zu diesem wichtigen Instrument der Hochschulpolitik.

(Beifall bei der CSU)

Nächster Redner: Herr Kollege Vogel.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich habe ich gehofft, dass ich mich nach dem grandiosen Beitrag der Kollegin Radermacher nicht mehr aufregen muss. Aber nun kommt der nächste Tagesordnungspunkt, bei dem man sich wieder genauso ärgern kann.

Auch wenn es der Kollege Spaenle so schnell gemacht hat – dieses Innovationsbündnis ist in unseren Augen das Papier nicht wert, auf dem es steht.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

So, wie es Rocky I, Rocky II, Rocky III, Rocky IV, Rocky V gibt – ich weiß nicht, wie viele Filmversionen es sind –, so gibt es das Innovationsbündnis II in der Fortschreibung eines wenig attraktiven Innovationsbündnisses I. Auffallend ist: Immer dann, wenn dieser Landtag etwas beschließen muss, wird den Hochschulen nichts Konkretes zugesagt. Kaum haben wir hier einen Beschluss gefasst, gehen Sie wieder hinaus, und dann wird wieder irgendetwas versprochen, was im Laufe der nächsten Legislaturperiode geschehen soll.

Typische Beispiele dafür haben wir schon x-Mal in den Haushaltsplanberatungen erlebt. Ein typisches Beispiel ist wiederum dieses Innovationsbündnis. Schauen wir es uns im Detail an.

Darin steht, in welcher Art und Weise die Hochschulen die Studienplätze für die Studierendengenerationen der nächsten Jahre schaffen sollen, zum Teil bis auf die Einerstellen genau. Darin steht, dass die Hochschulen Optimierungskonzepte für den Raumbedarf entwickeln sollen. Kein Wort davon, mit welchen Mitteln das eigentlich geschehen soll.

Was die Stellen angeht, so gebe ich Ihnen zu, dass 3000 Stellen in diesem Innovationsbündnis enthalten sind. Wie es aber konkret weiter umgesetzt werden soll, wird nicht gesagt. Die erste konkrete Zusage, die vonsei

Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. dem jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das müssen alle sein. – Gegenstimmen! – Enthaltungen? – Nicht der Fall.

Damit übernimmt der Landtag diese Voten.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: