Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

Auf diese Frage kann ich nur antworten, Herr Kollege: Sie verwechseln das offensichtlich mit dem Radetzkymarsch. Seien Sie mir nicht böse. Wir diskutieren hier sauber. Eine Reihe Ihrer Kollegen – einige sehe ich jetzt nicht – waren auch im Europaausschuss. Ich weiß, dass im Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten auch in früheren Jahren von allen Kolleginnen und Kollegen, sowohl von uns als auch von Ihnen, immer wieder gefordert wurde, dass die Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit auch hinsichtlich der Gemeinschaftsaufgabe gelten sollen. Über alle Fraktionen hinweg waren wir immer der Meinung, dass die so genannten Mischfinanzierungen nicht optimal sind. Die Mischfinanzierungen sind in den früheren Jahren begründet worden. Es hat viele Entwicklungen gegeben, über die wir nicht begeistert sind. Deswegen haben wir aus Bayern immer gesagt: Wir sind eigentlich nach wie vor gegen diese Mischfinanzierungen.

Sie wissen, dass dieses Thema derzeit auch in der Kommission zur Förderung des Föderalismus unter Leitung von Herrn Müntefering und Ministerpräsident Stoiber sehr ausführlich mit dem Ziele diskutiert wird, eine Entflechtung der so genannten Gemeinschaftsfinanzierungen vorzunehmen, um die Verantwortlichkeiten besser darzustellen. Das ist eine grundsätzliche Aufgabe. Solange sie nicht bewältigt ist, werden wir vonseiten der Bayerischen Staatsregierung weiterhin auf eine angemessene Dotierung der bestehenden Gemeinschaftsaufgaben bestehen. Solange die Gemeinschaftsaufgaben vorhanden sind, müssen sie nach der normativen Kraft des Faktischen auch mit entsprechenden Mitteln ausgestattet werden.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege König.

Habe ich Sie richtig verstanden, Herr Staatssekretär, dass die Bayerische Staatsregierung weiterhin alles tun wird, damit Höchstfördersätze möglichst ausgeschöpft werden können, das heißt, dass fehlende Fördermittel des Bundes – sie fehlen seit Jahren oder werden, wie Sie vorhin ausgeführt haben, in Raten zur Auszahlung kommen – nach Möglichkeit seitens der Staatsregierung aufgestockt und ersetzt werden, damit die Vorhaben durchgeführt werden können?

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Haben Sie die Frage verstanden?)

Herr Staatssekretär.

(Zurufe von der SPD)

Der Herr Staatssekretär hat das Wort.

Herr Kollege König, erlauben Sie mir, dass ich und nicht das Plenum die Frage beantworte?

(Joachim Wahnschaffe (SPD): Wir wollten Ihnen eine gewisse Hilfestellung geben! Das ist eine komplizierte Frage!)

Das ist sehr lieb von Ihnen. Ihre aufopferungsvolle Mithilfe, Herr Kollege Wahnschaffe, ist wirklich zu Herzen gehend.

Nochmals: Fakt ist, dass wir weniger Gelder haben. Wir müssen die Gelder – das geht dem Bund genauso wie uns – effizienter und sinnvoller einsetzen. Fakt ist weiter: Wir können nicht alle Anträge mit Höchstfördersätzen bedienen. Wir werden auch weiterhin vonseiten der Bayerischen Staatsregierung alles tun, damit sinnvolle und für die Region wichtige Investitionen auch von uns mit möglichst hohen Fördersätzen bedient werden können. Damit keine falschen Erwartungshorizonte entstehen, sage ich aber auch, Herr Kollege König – das gebietet auch die Fairness -: Mit Höchstfördersätzen, wie sie etwa in Böhmen oder in anderen Bereichen gewährt werden, werden wir – ebenso wie in den letzten Jahren mit den Höchstfördersätzen in den neuen Ländern – nicht mithalten können. Wir werden für die Unternehmen aber alles Notwendige tun.

Ich erlebe derzeit noch etwas anderes – lassen Sie mich das noch sagen. Betriebe stellen sehr oft das Thema Fördersätze in den Vordergrund. Selbst ein Betrieb, dem wir einen Höchstfördersatz gegeben hätten, hat zu uns gesagt: Das ist recht schön und lieb von euch, der Bayerischen Staatsregierung, aber die Löhne und die Umweltauflagen drüben in Tschechien sind wesentlich günstiger. Wir hatten gerade gestern erst einen solchen Fall. Unterhalten Sie sich mit dem Kollegen Donhauser; er kann Ihnen einen Fall aus dem Landkreis Neustadt an der Waldnaab schildern, aus einem Landkreis, in dem die Unternehmen sagen: Auch wenn bei uns Höchstfördersätze gewährt werden, gehen wir aufgrund des Steuer- und Lohngefälles hinüber.

Herr Kollege Schieder, wer vor der Tatsache des Lohn- und Steuergefälles die Augen verschließt, der hat Tomaten auf den Augen. Seien Sie mir nicht böse, wenn ich das so sage.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. – Ich darf nun das Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aufrufen und darf Frau

Staatsministerin Stewens bitten, die Fragen zu beantworten. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Philipp Graf von und zu Lerchenfeld. Bitte schön, Herr Kollege.

Verehrte Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin! Ich darf meine Frage vortragen:

Ich frage die Staatsregierung, ob ihr bekannt ist, dass durch die nunmehr erforderliche Aufteilung der Einrichtung von Kliniken für Gynäkologie und Urologie am Caritas-Krankenhaus St. Josef in Regensburg in zwei Bauabschnitte Mehrkosten in geschätzter Höhe von 1,8 Millionen Euro für die gesamte Baumaßnahme entstehen werden, da dadurch kostenträchtige Provisorien erforderlich sind und eine wesentliche Verbesserung der Funktionsabläufe und der Patientenversorgung während der Baumaßnahmen bei laufendem Betrieb nicht gewährleistet ist, und ob durch die Verzögerung der Mittelbereitstellung die beispielhafte und nach meinem Wissen in Deutschland einmalige Kooperation zwischen der Universität Regensburg und den Kliniken in Regensburg gefährdet werden könnte, durch die für den Bund und das Land erhebliche Mittel für den Ausbau des Uniklinikums Regensburg zu einem Vollklinikum eingespart werden?

Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Sozialministerium wünscht und fördert die Kooperation zwischen der Uniklinik Regensburg und dem Krankenhaus St. Josef. Wir haben auch alles Erforderliche dafür getan. Auf der Grundlage einer von der Universität Regensburg in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftsministerium erarbeiteten Konzeption werden unter anderem die Fächer Urologie und Gynäkologie , für die die Errichtung von eigenen Kliniken im Gebäude der Universitätsklinik vorgesehen war, nunmehr in Kooperation mit dem Krankenhaus St. Josef aufgebaut.

Das Krankenhaus St. Josef war ursprünglich nicht unmittelbar für die Funktion einer Universitätsklinik mit den erforderlichen Lehr- und Forschungseinrichtungen konzipiert. Dies bedeutet, dass einerseits – finanziert auf der Rechtsgrundlage des KHG – Ausbaumaßnahmen im Bereich der Krankenversorgung vorgenommen werden müssen und dass andererseits – finanziert auf der Rechtsgrundlage des Hochschulbauförderungsgesetzes –

Lehr- und Forschungsflächen errichtet werden müssen.

Nach der bisherigen Planung für Ergänzungsmaßnahmen beim Krankenhaus St. Josef für Zwecke der finanziellen Absicherung war ursprünglich vorgesehen, eine KHGMaßnahme in Höhe von 19,9 Millionen Euro zusammen mit der erforderlichen Hochschulbauförderungsmaßnahme in Höhe von 4,9 Millionen Euro gemeinsam zu verwirklichen, um beide in die Lage zu versetzen, zusammenzuarbeiten.

Nunmehr wurde jedoch ein erster Bauabschnitt in Höhe von 13,8 Millionen Euro ausschließlich für die KHG-Förderung gebildet, da die Maßnahmen aus Mitteln des Hoch

schulbauförderungsgesetzes derzeit nicht durchgeführt werden können, bedingt durch die Reduzierung der vom Bund zur Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ vorgesehenen Mittel und die angespannte Haushaltslage des Wissenschaftsministeriums, weil bereits vorher vom Bund dafür keine Mittel zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings würde sich die finanzielle Situation in Regensburg aus der Sicht der Staatsregierung sehr viel günstiger darstellen, wenn der Bund damals bei der Mitfinanzierung des ersten Unterabschnittes des dritten Bauabschnittes, durch den das Klinikum von 500 auf 800 Betten ausgebaut wurde, seinen Kostenanteil übernommen hätte.

Wie geht es weiter? – Um den größten Teil der Ergänzungsmaßnahmen beim Krankenhaus St. Josef nach dem KHG durchführen zu können, wurde der Bauabschnitt angepasst. Dadurch kann schnellstmöglich die notwendige Erweiterung der OP-Abteilung, des Entbindungsbereichs und der Fachabteilung „Gynäkologie“ im Krankenhaus St. Josef erreicht werden. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der Kooperation zwischen der Universität Regensburg und den Kliniken in Regensburg. Notwendig dafür sind allerdings Interimslösungen in Höhe von circa 0,8 Millionen Euro, bis der Rest der Maßnahme, gemeinsam aus KHG- und HBFG-Mitteln, verwirklicht werden kann.

Die Entscheidung des Ministerrats über das Jahreskrankenhausbauprogramm 2005 und die Vorwegfestlegungen bis 2008 wird am 17. Mai 2004 getroffen. Es bestehen gute Aussichten, dass die Maßnahme für das Krankenhaus St. Josef finanziell abgesichert wird.

Der Fragesteller hat keine Zusatzfrage mehr. Bitte, Herr Kollege Wahnschaffe.

Frau Staatsministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Verzögerung dieser Baumaßnahme unter anderem darauf zurückzuführen ist, dass im Hinblick auf die Kürzung der Investitionsmittel nach dem KHG um 161 Millionen Euro in diesem Jahr nicht nur Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe, sondern auch KHG-Mittel nicht zur Verfügung stehen und deshalb eine Aufteilung dieser Baumaßnahme erforderlich war?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Wahnschaffe, das haben Sie nicht ganz richtig verstanden. Wir mussten umplanen, weil die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Hochschulbau“ nicht geflossen sind, da sich der Bund zurückgezogen hat. Vor diesem Hintergrund musste eine Umplanung vorgenommen werden. Ich muss dazu sagen, dass es im letzten Jahr keine Neueinplanungsrunde gab. Wir werden jetzt erst wieder eine Neueinplanungsrunde für das Jahr 2004 bekommen, wobei die Zeit genutzt wurde, um noch einmal umzuplanen. Für uns wäre es insgesamt wesentlich einfacher gewesen, wenn die Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe des Bundes geflossen wären.

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe deshalb die nächste Frage auf. Der Fragesteller ist Herr Kollege Schieder.

Frau Präsidentin, Frau Staatsministerin! Trifft es zu, dass das Städtische Klinikum in Weiden für die aktuellen Baumaßnahmen vom Freistaat Bayern dieses Jahr nur Zuschüsse von 3,71 Millionen Euro ausfinanziert bekommt und weitere 10 Millionen Euro Zuschüsse noch ausstehen, und wann kann das Klinikum Weiden mit der Auszahlung dieser Zuschüsse rechnen?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schieder, es ist richtig, dass im Jahreskrankenhausbauprogramm 2004 für den gegenwärtig laufenden vierten Bauabschnitt des Gesamtausbaus am Klinikum Weiden eine Förderrate von 3,71 Millionen Euro vorgesehen ist. Von 2001 bis einschließlich 2003 wurden bereits Förderraten in Höhe von 19,28 Millionen Euro ausbezahlt. Ausgehend von einem förderfähigen Gesamtkostenvolumen von 34,72 Millionen Euro bleiben für die kommenden Jahre noch 11,73 Millionen Euro zu finanzieren.

Anlässlich der fachlichen Billigung und der Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns durch die Regierung der Oberpfalz im Dezember 1999 stimmte die Stadt Weiden als Krankenhausträger einer Höchstbetragsvereinbarung in Höhe der fachlich gebilligten Kosten zu und erklärte dabei verbindlich, anfallende Vorfinanzierungskosten zu übernehmen. Diese Erklärung ist wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns; Träger und Förderbehörden sind im weiteren Verfahren an sie gebunden. Das ist ganz wichtig. Wir haben zwei Konditionen: Der Träger muss mit dem Bau beginnen und sich bereit erklären, die anfallenden Vorfinanzierungskosten zu übernehmen.

Außerdem wird in den Bekanntmachungen zu den jeweiligen bayerischen Jahreskrankenhausbauprogrammen

ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Krankenhausträger im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage nicht damit rechnen können, dem Bauablauf entsprechende Förderleistungen über das jeweilige Jahreskrankenhausbauprogramm zu erhalten, und dass gegebenenfalls entstehende Vor- und Zwischenfinanzierungskosten nicht in die Förderung einbezogen werden können.

Mit welchen Förderbeträgen die Stadt Weiden als Krankenhausträger ab dem Jahr 2005 rechnen kann, ist gegenwärtig noch nicht absehbar. Die Höhe der Förderraten hängt maßgeblich von den für die Finanzierung von Krankenhausbauvorhaben zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln und den bei den Krankenhausträgern anfallenden Baukosten ab. Bei einem Projekt in der Größenordnung des Weidener Vorhabens ist jedoch in jedem Fall mit einer Gesamtfinanzierungsdauer von mindestens neun Jahren zu rechnen.

Die Kriterien für die Verteilung der Finanzmittel im Jahreskrankenhausbauprogramm werden im Übrigen mit dem

Bayerischen Krankenhausplanungsausschuss abge

stimmt. Über dieses Gremium sind somit auch die Vertreter der Krankenhausträgerverbände, zum Beispiel der Bayerische Städtetag, eingebunden.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Frau Staatsministerin, abgesehen davon, dass der Stadt Weiden nichts anderes übrig bleibt, als die Zustimmung zu dem von Ihnen geschilderte Verfahren zu geben, habe ich akustisch nicht genau verstanden, was Sie mit den genannten neun Jahren gemeint haben, die Sie als Abfinanzierungszeitraum genannt haben. Vielleicht könnten Sie das noch einmal erklären.

Bitte, Frau Staatsministerin.

Herr Kollege Schieder, wir hatten früher eine Abfinanzierungsquote von über 50 %. Mittlerweile liegt die Abfinanzierungsquote bei 32 %. Je niedriger die Abfinanzierungsquote ist, desto länger wird der Zeitraum. Wir haben jetzt eine Abfinanzierungsquote von 32 %. Veränderungen sind in der Zukunft durchaus möglich, schon weil wir ein neues Jahreskrankenhausbauprogramm für die Jahre 2007 und 2008 aufgelegt haben. Dieses umfasst jeweils 65 Millionen Euro. Dadurch könnte die Quote in den kommenden Jahren noch einmal ein Stück weit absinken. Das müssen wir jedoch gemeinsam im Krankenhausplanungsausschuss, in dem auch die kommunalen Spitzenverbände sitzen, besprechen. Deswegen verschieben sich eventuell die zeitlichen Abläufe.

Eine weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Schieder.

Frau Staatsministerin, wenn ich Sie richtig verstehe, kann es noch Jahre dauern, bis die Stadt Weiden die ihr zustehenden Zuschüsse in Höhe von über 10 Millionen Euro bekommt. Sie sind offenbar nicht in der Lage, in diesem Zusammenhang ein Datum zu nennen oder eine Perspektive zu geben.

Ich frage Sie in dem Zusammenhang: Ist sich die Staatsregierung darüber im Klaren, dass in diesem Einzelfall 10 Millionen Euro für die Stadt Weiden Zwischenfinanzierungskosten in Höhe von jährlich 350 000 Euro oder 700 000 DM bedeuten? Ich möchte damit nur deutlich machen, in welcher Größenordnung die kommunalen Haushalte belastet werden. Wäre es angesichts der finanziellen Situation der Kommunen nicht ungeheuer dringend, dass der Freistaat Bayern schneller abfinanziert? Denn draußen an der Basis entsteht der Eindruck, der Freistaat Bayern sei der säumigste Zahler –

Herr Kollege Schieder, ich habe heute schon viel Nachsicht mit Ihnen gehabt. Ich würde Sie wirklich bitten: Das waren jetzt zwei Zusatzfragen.

Ich bedanke mich sehr, Frau Präsidentin. Ich wollte gerade noch drei Worte sagen,