Alexander König
Sitzungen
15/10
15/11
15/17
15/20
15/27
15/33
15/34
15/35
15/36
15/37
15/42
15/44
15/48
15/50
15/58
15/60
15/61
15/64
15/68
15/69
15/73
15/77
15/81
15/85
15/86
15/89
15/91
15/93
15/94
15/100
15/102
15/106
15/119
15/121
15/126
15/127
15/129
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir erleben heute den letzten Akt eines schlechten Schauspiels, das von Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, seit einiger Zeit aufgezogen wird.
Wenn Sie sehen würden, wie die Zuschauerzahlen zurückgehen, wie der Publikumsschwund namentlich seitens der Medien ist, dann würden Sie vielleicht selbst erkennen, dass die Art und Weise, wie Sie mit diesem schwierigen Thema umgehen, ungeeignet ist, um draußen zu überzeugen.
Frau Kollegin Rupp, Sie haben vorhin das Wort Doppelzüngigkeit in den Mund genommen, und Sie haben dann im weiteren Verlauf Ihrer Ausführungen gesagt: Der arme Kerl – Sie meinten unseren Staatsminister der Finanzen, Herrn Huber – wurde nicht informiert; wenn man vor ihm Respekt gehabt hätte, dann hätte man ihn schon informiert; oder wenn er dazu in der Lage gewesen wäre, hätte er sich die Informationen beschaffen können. Habe ich Sie richtig verstanden? – Ich sehe Ihr Nicken; also habe ich Sie richtig verstanden. Sie haben sinngemäß gesagt, er hatte zu wenig Durchsetzungsvermögen, um all die Fakten zu erfahren, die er hätte wissen müssen.
Damit sagen Sie, Frau Kollegin Rupp, mit anderen Worten richtigerweise, dass der Staatsminister der Finanzen, Herr
Ich habe vorhin, Herr Kollege Schieder, über das schöne Zitat des Minderheitenvertreters – ich glaube, es war vor der Französischen Revolution – nachgedacht, das Sie ausfindig gemacht haben – das Internet ist eine feine Sache. Das mit der Mehrheit und der Wahrheit ist ein schöner Satz. Nach all den Ausführungen, die ich hier gehört habe, ist mein Eindruck aber, dass man der Opposition nicht Redlichkeit unterstellen soll.
Was die Zahlen im Haushaltsausschuss angeht, Herr Kollege Schieder, so sind diese bekannt. Diese kennen Sie so gut wie wir. Die Gründe, warum diese Zahlen angeführt wurden, sind aber auch bekannt. Darüber haben Sie überhaupt nichts gesagt.
Ich sage nur noch einmal die Stichworte – auch wenn Sie sie nicht hören wollen: „Belastbare Zahlen“, und „Sprachregelung“, die innerhalb der Landesbank vereinbart wurde. Sie wollen das nicht hören, weil Sie sich an diese Zahlen klammern. Sie wissen nämlich sonst nichts. Sie haben sonst kein anderes Mittel, um der CSU – vermeintlich – zu schaden.
Nun zum Thema „öffentlicher Auftrag der Landesbank“: Herr Kollege Schieder, ich möchte Sie nur daran erinnern, was unser Herr Ministerpräsident im Untersuchungsausschuss ausgeführt hat. Das Landesbankgesetz wurde seinerzeit auch mit den Stimmen der Opposition verabschiedet.
Nun zu den ABS-Papieren und zur Frage, warum diese gekauft wurden. Das war die Quintessenz am Ende Ihrer Ausführungen. Es fiel Ihnen sichtlich schwer, große Vorwürfe zu machen. Hier gibt es jedoch einen Fehler. Hier hat der Verwaltungsrat versagt. Das behaupten Sie. Herr Kollege Schieder, Sie wissen genau, warum die Bank in diesem Umfang in diese Papiere gegangen ist. Der Grund war die Erhaltung des Ratings, nachdem die Gewährträgerhaftung nicht mehr gegeben war. Die Bank ist in diese Papiere gegangen, weil sie, um das Rating zu erhalten, unsichere Geschäfte durch todsichere Anlagepapiere ablösen wollte. Deshalb ist die Bank in diese Papiere gegangen.
Frau Präsidentin, vielen Dank für die Frage. Der Ordnung halber sage ich, dass ich keine Zwischenfrage zulasse.
Herr Kollege Schieder, Sie wissen das ganz genau, aber Sie wollen es nicht hören. Die wesentlichen Fragen lauten: Was haben die Verwaltungsräte wann gewusst und was hätten sie ausrichten können? Die zweite Frage lautet: Hat Herr Staatsminister Huber gelogen oder nicht? Darauf gehen Sie überhaupt nicht mehr ein.
Kollege Dürr hat mit Zahlen um sich geworfen, mit 100 Millionen, mit Milliarden, also mit den uns eigentlich allen bekannten Zahlen, und hat dabei immer wieder versucht – das ist auch eine Strategie – zu unterstellen, das sei die Realität, das seien die tatsächlichen Verluste. Dazu will ich gar nichts weiter sagen. Zu einem muss ich aber schon etwas sagen, Kollege Dürr. Sie haben die gesamte Geschichte ausschließlich aus der heutigen Perspektive betrachtet. Sie haben sich nicht der Mühe unterzogen, diese Entwicklung aus der Perspektive des jeweiligen Zeitpunkts der Sitzungen des Verwaltungsrates zu beurteilen; denn dann wären vielleicht sogar Sie zu einer anderen Beurteilung gekommen. Sie machen es sich einfach: Sie stellen sich heute, im Juli 2008 hier hin und sagen: Heute sehe ich das so und so und so. Sie haben aber kein einziges Mal gefragt: Wie war denn das im Juli, im August, im September 2007? Über spätere Zeitpunkte brauchen wir bekanntlich überhaupt nicht mehr zu sprechen, weil da dann nämlich kein Markt mehr vorhanden war, um diese Papiere verkaufen zu können.
Deshalb machen Sie nichts anderes, Herr Kollege Dürr, was allerdings auch nicht überraschend ist, als die Schuld der Staatsregierung und den Mitgliedern des Verwaltungsrates zuzuweisen, niemandem sonst.
Kollege Schieder schließlich ist der Meinung – das fand ich ganz witzig –, wir hätten unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss nicht als Aufklärungsarbeit, sondern als Beschwichtigungsarbeit verstanden. Herr Kollege Schieder, wenn ich Sie so reden höre, muss ich dem entgegnen. Was Ihre Ausführungen im Untersuchungsausschuss und Ihre Art des Fragens angeht, habe ich den Eindruck, dass Sie von Anfang an nicht die Absicht hatten, aufzuklären, sondern dass Sie von Anfang an einen Verurteilungsauftrag gesehen haben, den Sie mit allen geeigneten und ungeeigneten Mitteln zu erfüllen versucht haben.
In einem Punkt haben Sie natürlich recht, Herr Kollege Schieder: Wenn Verluste auftreten – in welcher Höhe, sei dahingestellt –, dann hat diese nicht die Opposition zu vertreten. Da haben Sie natürlich recht. Für eines – das sage ich Ihnen aber auch ganz deutlich – sind Sie als Mitglied dieses Hohen Hauses aber mitverantwortlich: Sie sind mitverantwortlich dafür, dass unserer Landesbank kein weiterer Schaden zugefügt wird. Ich fordere Sie ausdrücklich auf, endlich aufzuhören, hier Märchen zu erzählen, sondern sich an die Fakten zu halten, die sich im Ausschuss ergeben haben, und nicht mit Mutmaßungen, nicht mit Glauben zu hantieren, wie Frau Kollegin Rupp sagte, oder mit Unterstellungen, wie wir es vom Kollegen Dürr gewohnt sind.
Ich bin gerade so schön in Fahrt, dass ich jetzt keine Zwischenfrage haben möchte.
Herr Kollege Dr. Dürr, ich beantworte diese Frage sehr gerne. Ich werde meiner Verantwortung dadurch gerecht, dass ich die Akten gewissenhaft lese, und zwar von A bis Z. Aus diesen Akten hat sich, ohne dass ich hätte nachfragen müssen, für mich ergeben, dass in diesen Verwaltungsratssitzungen das geschehen ist, was ich vorhin ausgeführt habe.
Ihr Fehler besteht darin, dass Sie das hier bewusst unterschlagen und den Eindruck zu erwecken versuchen, das Gegenteil wäre der Fall gewesen. Das ist der Unterschied zwischen uns beiden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Gemäß Art. 115 der Bayerischen Verfassung
haben alle Bewohnerinnen und Bewohner Bayerns das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an den Bayerischen Landtag zu wenden. 12 979 Einzelpetitionen und insgesamt 438 878 Unterschriften wurden bis zum Stichtag Ende Mai dieses Jahres in der 15. Wahlperiode von den Bürgerinnen und Bürgern beim Bayerischen Landtag eingebracht. Diese Zahlen bringen die hohe Erwartung der Eingabensteller zum Ausdruck, gleichzeitig aber auch ein Grundvertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unser Parlament.
Tatsächlich haben wir dieses Vertrauen auch gerechtfertigt. Rund 30 % aller Eingaben konnten positiv in dem Sinne behandelt werden, dass entweder ein positiver Beschluss gefasst wurde oder dass bereits im Zuge des Stellungnahmeverfahrens die Staatsregierung dem Bürgerbegehren abgeholfen hat. Auch wenn das auf den ersten Blick ein erfreuliches Ergebnis ist, so ist es doch angebracht, sich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zum Ende der Wahlperiode eingehender und detaillierter mit den Petitionszahlen, mit Einzelfällen, aber auch mit Verbesserungsmöglichkeiten des Petitionsverfahrens zu beschäftigen. Dem dienen dieser Bericht und die Aussprache hierzu.
Die Zahlen werden Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Ihren Fächern vorfinden. Die genannten 30 % positiv erledigter Petitionen können Sie dieser Zahlenaufstellung auch entnehmen. Sie können auch sehen, dass die Zahl der Berücksichtigungsbeschlüsse nach wie vor mit 2 % sehr gering ist. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, das ist nicht entscheidend. Was für die Betroffenen, für die Eingabenführer zählt, ist das positive Ergebnis und nicht die formale Behandlung. Zumeist ist die Behandlung durch die Verwaltung nicht rechtsfehlerhaft, doch es gibt andere Lösungen für den Einzelfall, die dem Interesse des Bürgers besser entsprechen. Dieser Sachlage werden wir mit einem Erledigungsbeschluss mit entsprechender Maßgabe, wie das oft erfolgt, gerecht. So bekommt der Eingabeführer das, was er haben will.
Wichtig ist, dass die Berücksichtigungsbeschlüsse, die wir fassen, von der Staatsregierung auch vollzogen werden. So wurden auch alle 44 Berücksichtigungsbeschlüsse, die unser Ausschuss für Eingaben und Beschwerden gefasst hat, vollzogen.
Auch wenn 60 % der Petitionsverfahren negativ ausgehen, setzen wir uns mit dem Einzelfall intensiv auseinander. Wir haben dann aber keine andere Lösungsmöglichkeit gesehen. Hierbei machen wir uns die Arbeit keineswegs leicht, auch im Vergleich zur Praxis in anderen Bundesländern, denn wir treffen unsere Petitionsentscheidung
kommission zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass die Kommission als Gremium anerkannter Fachleute eine umfassende Analyse der Situation betroffener Personen in humanitärer Hinsicht, aber auch unter Berücksichtigung der Integrationsbemühungen durchführt und so zu einer fundierten Beurteilung der Fälle kommt. Ich sehe die Kommission in der Organisationsform, die die Bayerische Staatsregierung unter Federführung unseres damaligen Innenministers Dr. Günther Beckstein gefunden hat, als hervorragende Ergänzung unserer Arbeit. Die Zusammenarbeit zwischen dem Petitionsausschuss und der Kommission wird von beiden Seiten positiv eingeschätzt. Sämtliche vom Ausschuss der Kommission zugeleiteten Fälle wurden als Härtefälle aufgegriffen, und letztlich – wie ich schon sagte – wurde dem Anliegen vom Innenminister in jedem Einzelfall entsprochen.
Ich darf Ihnen beispielshalber zwei Fälle schildern. Der eine Fall: Der Petent war Militärarzt in der Sowjetunion und ist seinerzeit aus der dortigen Armee desertiert. Nachdem er für sich und seine Familie nach der Flucht aus Ostdeutschland nach München Asylantrag gestellt hatte, meldete sich bei ihm der Bundesnachrichtendienst und versuchte, den Petenten zur Mitarbeit zu bewegen, was letzten Endes nicht gelang. Wohl hauptsächlich aus diesem Grund verzögerte sich die Entscheidung über das Asylverfahren über Jahre. Im Ergebnis wurde der Antrag abgelehnt, weil sich mittlerweile die Situation in der nunmehrigen Russischen Föderation grundlegend geändert hatte. Mehrfache Behandlungen des Falles durch den Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sowie eine Überweisung an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages brachten keine Lösung. Erst die Überweisung des Falles durch den Ausschuss an die Härtefallkommission brachte die Anerkennung für alle vier Mitglieder der Familie. Für beide Eheleute liegen jetzt sogar Arbeitsplatzangebote der Caritas in Vollzeit vor.
Ebenso positiv endete, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Ersuchen um Aufenthaltsgenehmigung für eine iranische Familie. Bei der Familie handelt es sich um armenische Christen, die 2000 aus dem Iran geflohen waren. Das Asylgesuch wurde abgelehnt, aber eine Ausreise war mangels Passes nicht möglich. Der Vater wurde wegen Verstoßes gegen die Passpflicht rechtskräftig verurteilt. Die Familie – insbesondere die Kinder – hat sich inzwischen aber im Landkreis Hassberge sehr gut integriert. Gleichwohl konnte der Ausschuss wegen der Rechtslage keine eigene Sachentscheidung für einen Aufenthalt treffen, überwies die Eingabe aber an die Härtefallkommission. Diese traf eine positive Entscheidung. Die Familie hat sich mit Schreiben vom 1. Juni beim Ausschuss für die erfolgreiche Unterstützung bedankt. Ich erwähne das, weil Dankesschreiben relativ selten sind. – Kollege Boutter nickt zustimmend.
Aufgrund der insgesamt positiven Bilanz der Härtefallkommission wurde vom Ministerrat beschlossen, die Kommissionsverordnung zu verlängern. Damit kann die Kommission so lange weiterarbeiten, wie es die bundesgesetzliche Rechtslage zulässt.
Petitionen zum Baurecht, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben den Ausschuss für Eingaben und Be
Natürlich liegen dabei Licht und Schatten oft nahe beieinander. Der Dank des einzelnen Berichterstatters ist letztlich der Erfolg im Einzelfall, wenn man wirklich helfen kann, wenn beim Bürger Zufriedenheit eintritt und dies nicht zuletzt durch die intensive Arbeit der einzelnen Abgeordneten erst möglich wurde. Das ist nach meiner Einschätzung vielleicht auch wirkungsvoller als so mancher Antrag hier im Hohen Hause, der in langen Plenarsitzungen heiß diskutiert und im Ergebnis manchmal wenig beachtet wird.
Mein Dank gilt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Landtagsamt und hier speziell im Eingabenreferat, ohne deren zuverlässige Mitarbeit die Masse an Einzelfällen durch die Abgeordneten überhaupt nicht zu bewältigen wäre. Wir sind ein starkes Team, die Abgeordneten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hause. Vielen Dank dafür.
Schließlich danke ich auch der Staatsregierung und allen nachgeordneten Behörden, welche nicht wenig Arbeit mit den einzelnen Bürgeranliegen haben. Außer den Betroffenen und Besuchern würde niemand von dieser segensreichen Arbeit Kenntnis nehmen, wenn es nicht die Berichterstatterinnen und Berichterstatter der Medien gäbe, denen ich hier sehr herzlich für die Berichterstattung danke.
Aus dem Arbeitsbereich des Petitionsausschusses ist insbesondere zu berichten, dass der Ausschuss mit Einrichtung der Härtefallkommission in Ausländerangelegenheiten bei dem Staatsminister des Innern eine wirkungsvolle Unterstützung erfahren hat. So können jene ausländerrechtlichen Fälle, welche für uns deshalb in der Vergangenheit oft unbefriedigend geblieben sind, weil es uns rechtlich nicht möglich war, den einzelnen Petenten zu helfen, doch noch einer Lösung zugeführt werden.
Ende September 2006 hatte die Härtefallkommission ihre konstituierende Sitzung. Das Gremium ist beim Staatsminister des Innern angesiedelt und hat die Aufgabe, bei humanitären Härtefällen dem Innenministerium zu empfehlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.
Im Februar 2008 waren der Vorsitzende der Härtefallkommission, Herr Mück, und die Geschäftsführerin, Frau Dr. Leuzinger, bei uns in der Sitzung im Eingabenausschuss zu Gast und haben einen ersten Bericht über die Arbeit der Härtefallkommission gegeben. Demnach wurden bis zu diesem Zeitpunkt
22 Fälle – ganz richtig, Frau Kollegin – in der Kommission beraten. Davon wurden 20 Härtefallersuchen beschlossen und dem Minister vorgelegt. Allen 20 Ersuchen wurde vom Innenminister entsprochen. Damit sind 48 Personen im Wege des Härtefallverfahrens Aufenthaltserlaubnisse erteilt worden.
Ich möchte mich für diese wertvolle humanitäre Arbeit bei den Mitgliedern der Härtefallkommission, aber auch beim Innenminister herzlich bedanken. Die Arbeit der Härtefall
terium für genehmigungsfähig hält, wenn dem Nachbarschutz durch Beschränkung auf einen Tanzbetrieb für die Jugendlichen des Einzugsbereiches ausreichend Rechnung getragen wird. Warum erzähle ich Ihnen das in epischer Ausführlichkeit? – Weil Sie daraus ersehen können, dass das Bohren harter Bretter durch die einzelnen Abgeordneten im Ausschuss auch in einem zunächst aussichtslos erscheinenden Fall zu einem für die Bürger und die Petenten guten und befriedigenden Ergebnis führen kann.
Diese Art von Interessenausgleich setzt natürlich einiges Engagement der beteiligten Berichterstatter voraus, wozu fast immer ein Ortstermin gehört. Aber auch die öffentliche Behandlung der Petition im Ausschuss mit der Möglichkeit der Anhörung der Betroffenen führt öfter zu einem tragfähigen Ergebnis. Nicht zuletzt haben wir in solchen Fällen die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden in der Sitzung zu Wort kommen lassen. So etwa geschehen im Fall eines rechtlich problematischen Weinbergbetriebs in der Stadt Neuburg, wo ebenfalls der Oberbürgermeister der Stadt das Wort bekam und am Ende eine vernünftige Gesamtlösung mit den entsprechenden Auflagen gefunden werden konnte, sodass der Ausschuss auch seinen Anteil dazu geleistet hat, den eher seltenen Weinanbau in Oberbayern zu unterstützen.
Von den übrigen Sachbereichen waren insbesondere Strafvollzug, Unterbringungsangelegenheiten, Gnadensachen und auch Eingaben zu den Schulwegkosten zahlenmäßig recht stark vertreten. Insbesondere im Bereich des Strafvollzugs ist es manchmal nicht leicht, das tatsächliche Geschehen zu beurteilen. Die Kolleginnen und Kollegen im Eingabenausschuss werden mir recht geben.
Umso mehr sind die Abgeordneten auf eine über jeden Zweifel erhabene Mitarbeit des Justizministeriums angewiesen, für die ich an dieser Stelle ausdrücklich danken möchte.
Lassen Sie mich kurz auf die Weiterentwicklung des Petitionsverfahrens eingehen. Seit dem 1. August 2008 und damit als erstes Landesparlament neben dem Deutschen Bundestag haben wir die Möglichkeit geschaffen, eine Petition auch per E-Mail mittels eines auf der LandtagsWebsite zur Verfügung stehenden Online-Formulars einzureichen. Die Gesetzesinitiative der CSU-Fraktion fand allgemeine Zustimmung im Hause. Die Möglichkeit wird von den Bürgerinnen und Bürgern auch gut genutzt. Mittlerweile sind insgesamt etwa 400 Eingaben auf diesem Weg beim Bayerischen Landtag eingegangen.
Ebenso stark genutzt wird auch die auf der Homepage zur Verfügung gestellte Vorlage für eine Petition, die man ausdrucken und als Brief oder per Fax an den Bayerischen Landtag senden kann. Hier besteht vor allem die Möglichkeit, Anlagen wie Fotokopien, Bescheide, Schriftverkehr, Unterlagen usw. beizulegen, was online vielen offensichtlich noch Probleme bereitet.
Wichtig ist vor allem auch die leichte und unmittelbare Auffindbarkeit dieser elektronischen Angebote direkt auf
schwerden auch in der zweiten Hälfte der Wahlperiode zahlen- und arbeitsmäßig – logischerweise finden hier die meisten Ortstermine statt – stark beschäftigt. Zunehmend wird die Petition von Nachbarn als Mittel gegen Bauvorhaben gesehen, die als Beeinträchtigung der eigenen Wohnsituation empfunden oder befürchtet werden. Der Ausschuss widmet sich dieser Vermittlungsaufgabe mit Nachdruck, ist dabei aber selbstverständlich an den Anspruch auf Baugenehmigung aus dem Eigentumsrecht gebunden.
Als Beispiel hierzu nenne ich die Petition einer Bürgerinitiative in der Friedberger Au gegen die Errichtung eines Schweinemast- und -zuchtbetriebes im Naherholungsgebiet in der Nähe eines Cafés und eines Baggersees. Die Berichterstatter führten eine Ortsbesichtigung durch, bei der die Spannungen zwischen dem Bauherrn und den Bürgern sehr deutlich zu spüren waren. Was man da als Abgeordneter draußen oft erleben kann bei einem solchen Ortstermin, das können nur jene wirklich nachvollziehen, die schon einmal entsprechend tätig waren.
Die Stellungnahme der Staatsregierung ergab in dem Fall, dass die Biobauern ein gutes Konzept für die Anlage vorgelegt hatten, welche im Außenbereich gelegen einen Anspruch auf Genehmigung hatte. Der Ausschuss erledigte die Eingabe nach § 80 Nummer 4 unserer Geschäftsordnung, schlug darüber hinaus aber den Weg der Mediation vor, um bestehende Standortalternativen zu diskutieren. Dies setzt allerdings in dem Einzelfall wie auch sonst das Einverständnis der Antragsteller mit dem Verfahren voraus.
Der Ausschuss bemüht sich in diesen Fällen um einen wirklichen Interessenausgleich, was durchaus auch zugunsten eines gewerblichen Betriebes erfolgen kann. So etwa im Falle der Nutzungsuntersagung eines Diskothekenbetriebes einer ländlichen Gastwirtschaft. Die Petenten betreiben eine Gastwirtschaft und nutzen einen Saal an Freitagabenden für Tanzveranstaltungen besonders für Jugendliche
Nein, das war woanders.
Der Ausschuss beschloss zunächst die Durchführung eines Ortstermins. Es zeigte sich, dass eine Kollision des nachbarlichen Ruhebedürfnisses mit den Belangen des Gastwirtes und dem Wunsch der Jugendlichen nach einer Tanzveranstaltung vor Ort gegeben war. Der Ausschuss beschloss, die Eingabe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, um die Tanzveranstaltung auch weiterhin zu ermöglichen. Gleichwohl sah sich das Innenministerium nicht in der Lage, diesen Beschluss zu vollziehen, da sich das zuständige Landratsamt Pfaffenhofen vehement gegen eine Umsetzung sperrte. Es fielen auch Sätze wie „Der Beschluss des Eingabenausschusses ist eine Aufforderung zum Rechtsbruch“ usw.
Der Ausschuss hat in mehrfacher Behandlung der Angelegenheit nun erreicht, dass die Gemeinde eine Überplanung des Gebietes durchführt, welche das Innenminis
rangiger anderer Beratungsgegenstände die Petitionen meist nicht so zeitnah beraten werden können wie im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden. Ich meine deshalb, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode Gedanken machen sollten, ob Einzelpetitionen wieder verstärkt im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden behandelt werden und wir den maßgeblichen Kriterienkatalog entsprechend ändern..
Schon jetzt haben wir verschiedene fachspezifische Einzelzuständigkeiten im Eingabenausschuss wie etwa Ausbildungsförderung, Schulwegkosten, Fahrerlaubnisangelegenheiten usw. Die Erweiterung der fachlichen Zuständigkeit des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden würde die Fachausschüsse weiter entlasten und dem Petitionssteller helfen, weil es zu einer schnelleren Behandlung von Einzelfallpetitionen und damit zur Konzentration des Eingabenverfahrens kommen könnte.
Ich komme nun zu den Berichten der Vorsitzenden der einzelnen Fachausschüsse.
Herr Kollege Kaul, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, berichtet, dass auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode bei den Petitionen weiterhin die klassischen Umweltbelange überwogen: Wasserver- und -entsorgung, Luft, Lärm, Natur- und Bodenschutz sowie nicht ionisierende Strahlen. Dabei sind die Mobilfunkeingaben in der jüngeren Vergangenheit tendenziell rückläufig.
Mit zwei Petitionen sollte das Bundesbodenschutzgesetz eingehend geändert werden, damit gutgläubige Zustandsstörer für die Sanierung von Altlasten finanziell nicht herangezogen werden können. Hintergrund der Petitionen war ein Wohngebiet mit 31 Grundstücken, auf denen im Zeitraum von 1814 bis 1931 eine Farbenproduktion betrieben wurde und die noch heute massiv mit Schwermetallen belastet sind. Eine daraufhin von Bayern gestartete Bundesratsinitiative blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Februar 2000 festgestellt, dass ein Grundstückseigentümer die Sanierungskosten auch dann grundsätzlich zu übernehmen hat, wenn er die Altlast nicht selbst verursacht hat, die finanzielle Belastung für ihn aber zumutbar sein muss. In jahrelangen Diskussionen – Kollege Meißner kann davon ein Lied singen – ging es darum, die Zumutbarkeitsgrenze auszuloten. Die betroffenen Bürger empfanden die Gesetzeslage freilich als höchst ungerecht und einer Enteignung gleichkommend. Der Umweltausschuss hat im Rahmen der Petitionen den bayernweit größten bewohnten Altlastenfall intensiv begleitet und mehrfach eingehend erörtert. Flankierend wurden in der heißen Phase eine Reihe aufeinander aufbauender Gespräche vor Ort, im Landratsamt und im Bayerischen Landtag geführt, um die teilweise sehr verfahrene Situation wieder in geordnete Bahnen zu lenken und voranzubringen. Ziel war es, die Bürger höchstmöglich zu entlasten, ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Blickfeld zu verlieren. Der gefundene Kompromiss, nämlich die Beteiligung der Grundstückseigentümer mit 13,33 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche – ein Drittel des Grundstückswertes – wurde vom Umweltausschuss mehrheitlich begrüßt.
der Homepage des Landtags. Ich danke Herrn Landtagspräsidenten Alois Glück, der meinen entsprechenden Hinweis zeitnah aufgegriffen hat. Wenn Sie sich aufschalten – einige Kolleginnen und Kollegen sitzen mit eingeschaltetem Laptop hier –, können Sie den neuen Internetauftritt des Landtags sehen, mit dem der Zugang noch einmal verbessert wurde, da er nicht nur auf der Startseite, sondern über zwei weitere Menüpositionen gegeben ist. Ich begrüße das sehr. Dies trägt zum Stellenwert bei, der der Petition als der klassischen Verbindung zwischen den Bürgern auf der einen Seite und dem Parlament auf der anderen Seite zukommt.
Zu begrüßen ist aus meiner Sicht die vom Landtagsamt für die zu Beginn der neuen Wahlperiode geplante Einführung der elektronischen Petitionsakte. Einige werden davon noch nichts gehört haben. Im Zuge der Modernisierung des bestehenden Petitions-EDV-Systems ist beabsichtigt, künftig die gesamte Petitionsakte in elektronischer Form zu erfassen und den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Dies macht mittelfristig die Papierakte überflüssig und damit manche Aktenschlepperei von leidgeplagten Berichterstattern, setzt aber auf der anderen Seite voraus, dass wir uns irgendwann mit der entsprechenden technischen Ausstattung bei der Ausschusssitzung anfreunden und statt Papier unseren Laptop zur Berichterstattung benutzen.
Ob dies dann auch alles schneller gehen wird wie bisher und ob die Fälle übersichtlicher werden, bleibt gleichwohl abzuwarten, Herr Kollege.
Meine nächste Anmerkung bezieht sich auf die Effizienz des Petitionsverfahrens. Bayern und Niedersachsen sind die einzigen Bundesländer, die Petitionen in einem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden und bei bestimmter sachspezifischer Zuordnung im jeweiligen Fachausschuss behandeln. Die übrigen Parlamente behandeln alle Eingaben im Petitionsausschuss. Für die Behandlung der Petitionen in den Fachausschüssen spricht meines Erachtens ganz klar die Verbindung der Petitionsbehandlung mit den entsprechenden Anträgen und Gesetzen und der Sachverstand der Kolleginnen und Kollegen in den Fachausschüssen.
Erklärungsbedürftig ist die Tatsache, dass die Zuteilung der dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden zu gegangenen Eingaben in den letzten Wahlperioden zurückgegangen ist. Derzeit liegen wir bei einem prozentualen Anteil von 28 % der Eingaben. Es gibt hierfür verschiedene Ursachen, wie den Rückgang der früher zahlenmäßig stärkeren Ausländerpetitionen, aber auch, Kolleginnen und Kollegen, eine deutliche zahlenmäßige Zunahme der Begleitpetitionen bei Gesetzgebungs- und Planungsvorhaben, sodass sich das prozentuale Verhältnis verschiebt.
Die relative Zunahme der Petitionen in den Fachausschüssen führt zu einer Verfahrensverlängerung – das werden alle nachvollziehen können –, da dort wegen vor
hohem Niveau geblieben ist. Schwerpunkte in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode sind die Bereiche Zuteilungsrichtlinien für Verwaltungsangestellte an Schulen, Auswirkungen des Tarifvertrages öffentlicher Dienst auf Familien, Teilzeitbeschäftigte, Beförderungssituation des Personals, Auswirkungen des neuen Beihilferechts usw.
Herr Kollege Wahnschaffe berichtet aus dem Ausschuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik, dass es durchgehend zahlreiche Eingaben zum Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gegeben hat. Es gingen zum Teil auch Massenpetitionen mit Unterschriftenlisten ein. Ich habe Ihnen eingangs die Anzahl der Unterschriften genannt. Die Petenten kamen aus dem Kreis der Träger und der Beschäftigten der Kindertagesstätten und der Eltern. Gegenstand der Beschwerden waren unter anderem Basiswerte, Gewichtungsfaktoren und die Gastkinderregelung. Bezüglich der letzteren konnte der Ausschuss in einigen Fällen dazu beitragen, dass für die Petenten positive Entscheidungen getroffen wurden.
Ein Thema war auch der Nichtraucherschutz. Es kamen Petitionen von Bürgern, die zum Teil dafür, zum Teil aber auch dagegen waren oder die sich, seit die gesetzlichen Regelungen in Kraft sind, kritisch mit dem Vollzug der gesetzlichen Regelungen auseinandersetzten.
In dem Zusammenhang sei erwähnt, dass auch sehr junge Bürger Petitionen an den Bayerischen Landtag richten. So hat zum Beispiel eine 11-jährige Schülerin in einer Petition beklagt, dass sie sich beim Besuch von Fußballspielen im easyCredit-Stadion in Nürnberg durch den Zigarettenrauch beeinträchtigt fühlt. Hier konnte aufgrund der eindeutigen Rechtslage leider nicht abgeholfen werden.
Weitere Schwerpunkte der Petitionen lagen in den Bereichen der Sozialversicherung und des Wohlfahrtswesens. Natürlich gab es eine Vielzahl von Petitionen aus den Bereichen Hartz IV und Sozialhilfe.
Aus dem Bereich des Gesundheitswesens gab es 208 Petitionen von praktischen Ärzten aus Bayern, die sich für die Einführung der Bezeichnung „Facharzt/Fachärztin für Allgemeinmedizin“ einsetzten. Der Ausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die Problematik von der Bayerischen Landesärztekammer in deren Zuständigkeit zu lösen sei.
Es gibt durchaus auch Aprilscherze, die Gegenstand von Petitionen sind. Aber aufgrund der fortgeschrittenen Zeit will ich darauf jetzt nicht eingehen.
Kollege Schindler berichtet aus dem Ausschuss für Verfassungs-, Rechts- und Parlamentsfragen über Petitionen zur seinerzeitigen Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichtes.
Im Verfassungsausschuss, dem auch ich angehöre, gab es natürlich auch eine Vielzahl von Petitionen, die sich mit Gerichtsverfahren auseinandersetzen. Die Petitionen richten sich gegen vermeintliche oder tatsächliche Fehlentscheidungen von Richtern oder gegen eine lange Dauer von Gerichtsverfahren. Wir haben da immer nur
Bei einer weiteren Petition wegen eines geplanten Baues eines Pkw-Fahrertrainingszentrums im Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald teilte der Umweltausschuss die Bedenken des Petenten und hat die Eingabe der Staatsregierung zur Würdigung überwiesen, wobei ein Alternativstandort bei der Prüfung zu berücksichtigen war. Bei einer rechtsaufsichtlichen Überprüfung war die Regierung von Niederbayern zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Grund bestand, die Entscheidung für die Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet Bayerischer Wald zu beanstanden. Die untere Naturschutzbehörde hatte im Verlauf des Verfahrens erhebliche naturschutzfachliche Bedenken vorgetragen und insbesondere auf die Entwertung der Erholungsfunktion des Gebiets hingewiesen. Die Firma hat anschließend von ihren Planungen im Bayerischen Wald Abstand genommen.
Kollege Brunner berichtet aus dem Ausschuss für Landwirtschaft und Forsten in der laufenden Legislaturperiode von einer Vielzahl Themen. Die Palette reichte von Flurneuordnungsverfahren, die auch in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode wieder zu zahlreichen Ortsterminen und Diskussionen geführt haben, bis hin zur Zurückzahlung von Startbeihilfen und Zuwendungen aus dem Kulturlandschaftsprogramm. Angesprochen wurden unter anderem auch Belange des Weinbaus, der Fischerei, der Jagd und der Imkerei. Ein besonderes „Schmankerl“ bot die Aufarbeitung der Rechtskonstellation im Zusammenhang mit dem sogenannten Nutzungsrechtewald, der Holznutzung von acht sogenannten Rechtlern. Das Wort gibt es tatsächlich, und das Recht reicht bis ins Mittelalter zurück.
Einen besonderen Schwerpunkt bildete erneut die grüne Gentechnologie. So befasste sich der Ausschuss zum Beispiel bei den Beratungen zum Landesentwicklungsprogramm mit einer Sammelpetition mit mehr als 25 000 Unterschriften. Es sollte erreicht werden, die gentechnikfreie Landwirtschaft als Ziel der Landesplanung festzuschreiben.
Der Landwirtschaftsausschuss befasste sich sehr intensiv mit den Anliegen. Das spiegelt sich auch in einer Berücksichtigungsquote von rund 8 % wider, wie sie in keinem anderen Ausschuss gegeben ist, und was auch andere Gründe haben könnte, wie jeder nachvollziehen kann. Auch ist es erfreulich, dass es gelingt, vor dem Hintergrund einer vorliegenden Petition die Staatsregierung zu mutiger Kreativität zu ermutigen, wie mir der Vorsitzende schreibt und den Ermessensspielraum auszuloten, sodass Eingaben bereits während des Petitionsverfahrens ihre positive Erledigung finden können.
Der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes steht mit der Gesamtzahl der eingehenden Eingaben an dritter Stelle. Die Zahl der Eingaben im Bereich des öffentlichen Dienstes hat stark zugenommen. Ich darf in dem Zusammenhang erwähnen, dass wir insgesamt 608 000 Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Bayern haben. Das sind 4,9 % der Gesamtbevölkerung.
Herr Kollege Prof. Dr. Eykmann berichtet, dass die Berücksichtigungsquote mit knapp 3 % im Ausschuss auf
und Freude – so empfinde ich es, und ich glaube, viele Kolleginnen und Kollegen können das bestätigen – als so manche politische Auseinandersetzung. Nicht zuletzt deshalb arbeiten viele Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für Eingaben und Beschwerden sehr gern mit.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Arbeit mit den Petitionen auch in der nächsten Wahlperiode im Bayerischen Landtag eine ihrem Stellenwert angemessene Rolle spielen wird und dass diese unsere gemeinsame, ausschließlich an der Sache orientierte Arbeit dazu beiträgt, dass unsere Bürgerinnen und Bürger mit Achtung und Anerkennung über die Arbeit im Bayerischen Landtag sprechen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der sogenannten Fichtelgebirgsautobahn bzw. der B 303 neu kommt hier immer wieder einmal auf die Tagesordnung. Sie werden sich daran erinnern, dass schon einmal vergleichbare Anträge gestellt wurden. Ich habe seinerzeit meine persönliche Meinung kundgetan. Ich gehe davon aus, dass im Ergebnis niemand eine neue Autobahn durch das Fichtelgebirge bauen will, weil es dafür nach meiner persönlichen Überzeugung gar keine sachlichen Gründe gibt. Das möchte ich hier zum wiederholten Male zum Besten geben. Weder das Verkehrsaufkommen noch die Topographie spricht dafür, dass es, ganz abgesehen vom Geld, zu einer solchen Autobahn kommen wird. Sie kennen die Mittel des Bundes für den Bundesfernstraßenbau in Bayern. Auch von daher ist weder heute noch morgen oder übermorgen ernsthaft zu erwarten, dass eine neue Autobahn durch das Fichtelgebirge gebaut werden wird.
Auf der anderen Seite ist auch klar, dass die Menschen an der B 303 alt, wie sie mittlerweile genannt wird, in höchstem Maße belastet sind. Vor allem sind sie durch den Schwerlastverkehr in hohem Maße belastet. Daher ist es dringend geboten, die Menschen von diesen Belastungen zu befreien. Deshalb sollte nach meiner ganz persönlichen Meinung alles dafür getan werden, dass es zu dieser Entlastung kommt. Zu dieser Entlastung wird man aber nur dann kommen, wenn man für den Ausbau der B 303 die Planungen vornimmt und so schnell wie möglich – sobald es aufgrund der Finanzmittel überhaupt möglich sein wird – diese Bundesstraße im Bestand ausbaut, um die Menschen an der Straße zu entlasten.
Wenn Sie Ihre Anträge unter sachlichen Gesichtspunkten betrachten, müssen Sie zugeben, dass niemand von gestern auf heute oder von heute auf morgen – selbst wenn es der Landtag beschließen würde – Planungen und Untersuchungen, die nicht nur viel Zeit, sondern auch viel Geld kosten, einstellen würde. Man wird sie zu Ende bringen. Selbst wenn der Landtag heute beschließen würde, dass sie nicht zu Ende geführt werden, wird der Bund als der Herr des Verfahrens dafür sorgen, dass diese Planungen zu Ende gebracht werden.
Frau Gote, es wäre nett, wenn Sie auch einmal zuhören würden anstatt immer dazwischenzureden.
Ich teile Ihre Meinung, – –
Ich teile Ihre Meinung. Wenn diese Planungsschritte abgeschlossen sind, muss man endlich Nägel mit Köpfen machen. Für mich heißt das, um es auf den Punkt zu bringen: Das Pferd ist tot, steig ab. Dann muss mit den weiteren Planungen für die Trassen B, C oder D Schluss sein. Dann muss die Linie Z, der Ausbau im Bestand, verwirklicht werden. Frau Kollegin, was wollten Sie mich noch fragen?
Frau Kollegin Gote, Sie wissen auch, dass der Bund Herr des Verfahrens ist. Wer zahlt, schafft an.
Wenn Sie ein Projekt verwirklichen wollten – das will ich nicht und Sie auch nicht, insofern sind wir uns einig und brauchen uns nicht darüber zu streiten –, wären diese Untersuchungen erforderlich. Im Ergebnis sind wir uns einig. Spätestens ab dem nächsten Jahr, wenn diese Untersuchungen zu Ende geführt sind, werden wir uns einig sein und sagen: Das Pferd ist tot, steig ab. Lass es sein und baue die Straße im Bestand aus.
Frau Staatsministerin, ich will Herrn Kollegen Dr. Runge einmal zu Hilfe eilen und zu dem Themenkomplex sachlich ohne Unterstellungen fragen.
Ist Ihnen bekannt, Frau Staatsministerin, dass der Herr Ministerpräsident selbst oder ein anderes Mitglied der Staatsregierung in irgendeiner Form auf Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Ihres Hauses oder auf die ermittelnde Staatsanwaltschaft in der Korruptionsaffäre Siemens Einfluss genommen hat – ja oder nein?
Ist Ihnen die Person bekannt, die in einer Zeitung, namentlich in der „Süddeutschen Zeitung“, als „Saunagänger“ bezeichnet wurde und irgendwelche Kontakte zu Mitarbeitern der Siemens AG gehabt haben soll, oder können Sie ahnen, wer das sein soll?
Dritte Frage: Gibt es irgendwelche Anzeichen dafür, Frau Staatsministerin, dass ein Mitglied der Staatsregierung mittelbar auf die Ermittlungsverfahren Einfluss genommen haben könnte in der Form, dass zum Beispiel Personal- oder Sachmittel erhöht oder vermindert wurden, oder irgendwelche sonstigen mittelbaren Einflussnahmen erfolgt sind?
Frau Staatsministerin, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft motivierend ist, dass ihnen seitens politischer Kollegen oder seitens der veröffentlichten Meinung unterstellt wird, dass sie in ihrer Arbeit, in ihrer Ermittlungstätigkeit nicht frei seien, sondern dass auf sie Einfluss genommen werde, zum Beispiel in der Form, dass sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter dazu hingezogen fühlen, diese Arbeit auszuüben oder sie nicht auszuüben?
Rechtsanwalt Hans Otto Jordan aus der Kanzlei, in der früher Günther Beckstein tätig war, jetzt den Ombudsmann für die Siemens AG gibt und dass im einschlägigen Schriftwechsel zu Compliance-Fragen auf dem Briefkopf von Herrn Rechtsanwalt Jordan der Name des jetzigen Ministerpräsidenten ganz besonders prominent auftaucht?
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wenn dem alles so wäre, wie Frau Kollegin Scharfenberg vorgetragen hat, dann gäbe es hier Grund zur Beschwerde. Allein die Tatsache, dass die Frau Scharfenberg schon irrt, was die Person des betreffenden Grundstückseigentümers angeht, zeigt, was zu erwarten ist, da sie bei den weiteren Umständen, die sie hier zu erklären versucht hat, auch irrt. Es handelt sich nämlich nicht um den ehemaligen MdL Gröber, sondern der im Betreff stehende Grundstückseigentümer ist der Sohn des Betreffenden.
Also, Frau Scharfenberg, Sie haben das mehrfach falsch gesagt; das zeigt schon, dass Sie sich mit den Dingen im Detail überhaupt nicht auseinandergesetzt haben, sondern hier nur wieder mal versuchen, einen Popanz aufzuziehen.
Tatsache ist, dass sich der Petitionsausschuss und die betreffenden Berichterstatterinnen und Berichterstatter mit der Eingabe intensivst auseinandergesetzt haben, immer wieder, nicht nur einmal – das haben Sie richtig gesagt –, dass ein Ortstermin stattgefunden hat. Tatsache ist aber auch, dass der Petent nicht nur das ursprüngliche Vorbringen behandelt haben wollte, sondern im Laufe der Jahre – muss man mittlerweile sagen – immer neue Sachverhalte nachgeschoben hat.
Wir waren sehr bemüht, auch die Behörden waren sehr bemüht – das möchte ich ausdrücklich sagen; entgegen den Ausführungen der Frau Scharfenberg. Zweifellos richtig nach unserer Auffassung ist, dass der ursprünglich im Streit befindliche Pferdecontainer genauso beseitigt
Am 10.11.2005 beschloss der Bayerische Landtag: Die Container zur Unterbringung der Pferde des Herrn Gröber sind zu entfernen, das Gelände ist zu räumen, und bereits gemachte Aufschüttungen sind zu beseitigen. Der Maschendrahtzaun am Haarsee in dieser Anlage des Herrn Gröber und die Kameraanlagen sind zu entfernen und durch einen landschaftsüblichen Holzzaun zu ersetzen.
Das haben wir hier im Landtag beschlossen. Da diese Beschlüsse bis heute überwiegend nicht umgesetzt wurden, behandelte der Petitionsausschuss die Angelegenheit erneut, heuer am 13.02. Es wären so viele Einzelpunkte hier aufzuführen, die man gar nicht alle aufführen kann, weil dafür die fünf Minuten Redezeit gar nicht reichen würden. Jedoch seien hier beispielgebend einige herausgehoben, und zwar:
Dem Petitionsausschuss wurde berichtet, der Beschluss zur Entfernung der Container und zur Räumung des Geländes sei umgesetzt. – Falsch! Der Container wurde einfach 800 m entfernt im gleichen Landschaftsschutzgebiet zusammen mit zwei weiteren Containern aufgestellt. Bei der Gelegenheit werden auch gleich ein Reitplatz, Abstellflächen für Maschinen und eine betonierte Mistlagerstätte im Landschaftsschutzgebiet mit angelegt. Alles mal so en passant.
Dies wurde und wird von der hierfür nicht zuständigen Naturschutzbehörde genehmigt und von der Baubehörde ohne förmlichen Bauantrag geduldet.
Dies stellt eine eklatante Missachtung der Beschlüsse des Bayerischen Landtags und der gesamten Gesetzgebung dar.
Auch wurde entgegen den Ausführungen das Gelände bis zum 13.02.2007, also über zwei Jahre nach dem Beschluss des Plenums am 10.11.2005, nicht geräumt.
Ich möchte wissen, warum solche Fehlinformationen – auch in der Berichterstattung an den Ausschuss – im Landtag verbreitet werden und warum die Behörde hier nicht handelt.
Richtig ist, dass eine Beseitigungsanordnung gegen die Laternen und den Maschendrahtzaun am Haarsee erlassen wurde. Aber wissen Sie, wann? – Wir Abgeordneten beschlossen dies am 10.11.2005. Warum wird das Verfahren vom Landratsamt erst im Jahre 2007 begonnen?
Auch beschlossen wir an diesem Tag, dass die Videoüberwachungsanlagen zu entfernen seien. Stand der Dinge ist, dass das Landratsamt Weilheim-Schongau mitteilt, hierfür nicht zuständig zu sein, und der Landesbeauftragte für Datenschutz weiß nicht, wie die Beschlüsse umgesetzt werden können. So stehen heute noch sieben Kameras im Landschaftsschutzgebiet und überwachen,
Es kam im Petitionsausschuss zu dem Beschluss, dass die Container zur Unterbringung der Pferde zu entfernen sind, dass die Aufschüttungen zu entfernen sind, dass der Maschendrahtzaun zu entfernen ist, der am Haarsee steht, und dass vor allen Dingen auch die Kameraanlagen, die mitten im Wald, mitten im Naturschutzgebiet stehen, zu entfernen sind. Damals hatte der Sohn von Herrn Gröber diesem Beschluss zugestimmt. Dieser Beschluss war einstimmig.
Man muss sich allerdings fragen, was seither geschehen ist. Die Kameras sind eben nicht entfernt worden. Genau das Gegenteil war der Fall. Jetzt stehen dort mehr Kameras als zuvor, mitten im Wald. Man fragt sich wirklich, was oder wer mit diesen Kameras ausspioniert werden soll. Wenn es der Petent sein sollte, verweise ich auf dessen Persönlichkeitsrechte, die betroffen sind.
Jedenfalls sind die Kameras nicht abgebaut worden, auch der Zaun, der mitten im Wald steht, ist nicht abgebaut worden. Die Aufschüttungen wurden nicht beseitigt, ebenfalls die Container nicht.
Noch dazu wurde der Petitionsausschuss, der um erneuten Sachstandsbericht gebeten hat, falsch informiert. Uns wurde zum Beispiel nicht mitgeteilt, dass mittlerweile weitere Kameraanlagen im Wald angebracht wurden. Ich finde es wirklich traurig, dass uns das erst der Bund Naturschutz mitteilen musste und dass das Ministerium im Ausschuss zugeben musste, nicht auf dem aktuellen Sachstand gewesen zu sein.
Wir sprechen hier über ein Gebiet, das des besonderen Schutzes bedarf. Deswegen darf auch von Privilegierungen für die Landwirte nur sehr zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. Es ist ein Problem, wenn immer mehr Bürger diese Privilegierung für sich einfordern, ohne dem Berufsbild des Landwirts zu entsprechen, wenn also immer mehr Nebenerwerbsbetriebe in diesem Gebiet entstehen, die nicht der Nahrungsmittelproduktion dienen, sondern hauptsächlich Reitställe vorhalten, die nur für wenige Privilegierte da sind. Diese Probleme müssen angegangen werden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass wir anhand dieser Petition immer wieder über derartige Fälle reden.
Ich bin dafür, dass der Beschluss, den wir im Landtag gefasst und noch einmal erneuert haben, jetzt endlich umgesetzt wird und dass wir noch einmal über den Sachstand und darüber informiert werden, was jetzt vor Ort tatsächlich passiert. Es kann nicht sein, dass unsere Beschlüsse nicht umgesetzt werden, dass nach unserem Beschluss die Aufschüttungen nur hundert Meter weiter erneut entstehen, dass die Container nur um drei Meter versetzt werden und dass noch mehr Kameras aufgebaut werden.
Noch einmal: Unser ursprünglicher Beschluss muss umgesetzt werden, und ich bin dafür, dass wir in diesem Fall einen weiteren Bericht zum Sachstand erhalten.
wurde wie das Gelände und die Aufschüttungen geräumt wurden. Und es ist – das haben Sie dann wieder einmal richtig gesagt – auch eine Beseitigungsanordnung ergangen bezüglich eines Maschendrahtzauns und Kameraanlagen. Dagegen gab es dann allerdings ein Rechtsmittelverfahren. Es ist eine Klage anhängig, und das Ergebnis dieser Klage ist verständlicherweise abzuwarten.
Von daher gibt es im Moment keine weitere Handhabe, weder für uns noch für die Behörden, diesen Dingen nachzugehen. Wir haben uns auch bemüht, dem Petenten, der der Grundstücksnachbar ist, – – Zur Vorgeschichte gäbe es noch mehr zu sagen: wie nämlich der Petent immer wieder dazu kommt, sich mit den Belangen dieses Nachbargrundstücks auseinanderzusetzen. Das will ich aber hier gar nicht tun, damit die ganze Geschichte nicht in ein falsches Licht kommt.
Jedenfalls waren wir wirklich sehr bemüht und haben diese Beschlüsse gefasst. Diese Beschlüsse wurden auch, soweit es den Behörden möglich war, bisher umgesetzt. Ansonsten ist ein Gerichtsurteil abzuwarten.
Ich bitte den Petenten um Verständnis dafür, dass zwar die Abgeordneten wirklich bemüht sind, sich mit dem Vorbringen auseinanderzusetzen, dass es aber in einem fortwährenden Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Personen, die offensichtlich auch ansonsten Probleme miteinander haben, nicht Aufgabe des Parlaments und einzelner Abgeordneten sein kann, sich immer wieder mit nachgeschobenem neuen Vorbringen auseinanderzusetzen, sondern dass ein solcher Fall irgendwann auch abgeschlossen werden muss.
In diesem Sinne bitte ich, dem übrigens einstimmig gefassten Beschluss des Ausschusses zu folgen, die Eingabe für erledigt zu erklären mit der Maßgabe, dass entsprechend dem früheren Beschluss des Landtags vom 10. November 2005 die dort niedergelegten Maßnahmen zu ergreifen sind, sobald das Gerichtsurteil ergangen ist.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst beantrage ich namentliche Abstimmung. Wir fordern mit unserem Dringlichkeitsantrag die Staatsregierung auf, sich weiterhin mit Nachdruck auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass zügig und so schnell wie möglich die Rechtsgrundlagen dafür geschaffen werden, dass Online-Durchsuchungen
sowohl zur Gefahrenabwehr als auch zur Strafverfolgung erfolgen können. Der Vollständigkeit halber darf ich erläutern, wovon wir dem Grunde nach reden: Bei OnlineDurchsuchungen handelt es sich um Durchsuchungen, wie es so schön heißt, informationstechnischer Systeme, also von Computern, bzw. die Beschlagnahme dort aufgefundener Daten über das Internet, das World Wide Web, mittels technischer Mittel.
Besonderes Merkmal dieser Online-Durchsuchungen ist, dass diese Durchsuchungen bzw. die Beschlagnahme der dort aufgefundenen Daten gegebenenfalls – in Anführungszeichen: – „heimlich“ – Schlusszeichen – erfolgen würde, das heißt ohne Wissen der betroffenen Inhaber dieser Informationssysteme. Insofern unterscheidet sich die Online-Durchsuchung von den klassischen anderen Durchsuchungen wie der Wohnungsdurchsuchung. Das war auch der Grund dafür, dass nach zunächst unterschiedlicher Rechtsprechung im Januar dieses Jahres ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs festgestellt hat, dass die bisher für andere Arten von Untersuchungen vorhandenen Rechtsgrundlagen auf die Online-Untersuchung nicht anwendbar sind, sondern dass, wenn man diese haben möchte, hierfür eigene Rechtsgrundlagen benötigt werden.
Ich persönlich füge hinzu: Ich halte das für richtig, ich halte das für gut. Es handelt sich um einen Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter, wenn eine solche Online-Durchsuchung durchgeführt wird. Ich halte es insofern auch für logisch, konsequent und richtig, dass dafür eigene Rechtsgrundlagen erforderlich sind. Umso dringlicher ist es, dass wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, uns dafür einsetzen, dass diese Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Denn wir alle wissen, dass der internationale Terrorismus eine zunehmende Bedrohung darstellt, dass die organisierte Kriminalität auf dieser Welt und leider auch bei uns nicht weniger wird und dass die Computer-Kriminalität im Zunehmen begriffen ist. In all diesen Bereichen werden die Delikte nicht selten unter Verwendung von computergestützten Informationssystemen begangen. Umso wichtiger ist es, hier tätig zu werden.
Wir wissen, dass die SPD zu diesem Thema bisher eine etwas gespaltene Haltung hat und sich noch nicht so ganz schlüssig ist. Das ist nichts Neues; in anderen Themenbereichen ist sich die SPD zurzeit auch nicht so ganz einig. Da gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
Von daher haben wir dafür ein gewisses Verständnis. Wir hoffen aber, dass unsere Argumentation dazu führt, dass Sie uns zustimmen und unsere Meinung teilen,
dass Rechtsgrundlagen für die Online-Durchsuchung geschaffen werden müssen.
Bei den GRÜNEN haben wir, Frau Kollegin Scharfenberg, schon längst jegliche diesbezügliche Hoffnung aufge
geben. Wir werden Sie nicht bekehren können. Sie leben davon, dagegen zu sein.
Von daher überrascht uns das nicht.
Wir sind der Meinung, Kolleginnen und Kollegen, dass Online-Durchsuchungen für unseren Rechtsstaat unerlässlich sind, damit die Strafverfolgungsbehörden und die Polizei auf Augenhöhe mit den Tätern präventiv und repressiv erfolgreich tätig werden können. Heute wird eine Vielzahl von Delikten mittels Computer begangen bzw. spielt die Nutzung der Informationssysteme bei der Tatbegehung eine wesentliche Rolle. Insofern ist es wichtig, dass die Informationsbeschaffung und die Beschlagnahme der Daten in diesen Systemen über Online-Durchsuchungen möglich gemacht werden. Das gilt in besonderem Maße für den Bereich der ComputerKriminalität. Das wird jedem einleuchten; das werde ich jetzt nicht weiter erläutern müssen. Es gilt insbesondere auch für die Kinderpornografie. Da leuchtet, glaube ich, auch noch jedem ein, dass es natürlich viel einfacher ist, mittels dieser technischen Hilfsmittel auf die einzelnen Computersysteme über das World Wide Web zuzugreifen, Informationen zu sammeln, die Täter zu lokalisieren, um dann repressiv tätig werden zu können. Das sollte eigentlich unumstritten sein. Da habe ich sogar etwas Hoffnung, dass die GRÜNEN überlegen, ob es nicht sinnvoll wäre, diese Systeme in diesem Bereich zuzulassen.
Bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität kommt es besonders darauf an, schnell handeln zu können, um auch wirksam handeln zu können. Sie wissen, dass Geldflüsse, Warenflüsse, Informationsflüsse weit über nationale Grenzen hinaus international über computergestützte Systeme abgewickelt werden. Darauf muss man zeitnah, schnell und effektiv reagieren, wenn man den Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit verschaffen will, mittels technischer Hilfsmittel dagegen vorzugehen.
Genauso ist es im Bereich des internationalen Terrorismus. Wir müssen tagein, tagaus vernehmen, dass der internationale Terrorismus auch eine Erscheinung der Globalisierung ist und natürlich die technischen Möglichkeiten nutzt, die heute gegeben sind. Diese technischen Möglichkeiten konnten wir uns früher überhaupt noch nicht vorstellen. Hier wäre es besonders effektiv und besonders wirksam, wenn unseren Behörden die Möglichkeit eingeräumt würde, mit Online-Durchsuchungen zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung tätig zu werden.
Natürlich ist mir bewusst, dass das einen Abwägungsprozess erfordert. Mir und uns allen ist bewusst, dass es hier um einen Eingriff in höchstpersönliche Rechtsgüter des Einzelnen geht. Selbstverständlich. Es handelt sich sogar um einen schwerwiegenderen Eingriff als bei einer Wohnungsdurchsuchung, weil der Einzelne gerade nichts davon erfährt, wenn auf seine persönlichen Daten und auf seine Computersysteme zugegriffen wird. Das muss man abwägen. Das haben wir für uns abgewogen und
kommen zu dem Ergebnis, dass eine neue Qualität der Herausforderungen in all diesen Bereichen gegeben ist und uns dazu aufruft, den Strafverfolgungsbehörden diese Arbeitsmittel an die Hand zu geben, damit sie auf gleicher Augenhöhe agieren können.
Mir ist auch bewusst, Kolleginnen und Kollegen, dass das rein rechtstechnisch gar kein so einfacher Akt ist. Man muss genau überlegen, in welchen Gesetzen welche Normen einzufügen sind, um sowohl in der Prävention als auch in der Repression die geeigneten Rechtsgrundlagen zu schaffen. Aber allein davon, dass wir beklagen, alles sei so schwierig, wird nichts besser. Nur dann, wenn wir die Dinge angehen, uns den Herausforderungen stellen, uns überlegen, wie wir es am besten machen, werden wir den Erfolg haben, den wir brauchen, und unseren Behörden diese Mittel zur Verfügung stellen können.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass es hier um die angeführten schwersten Straftaten geht. Es geht um den Schutz höchster Rechtsgüter. Das höchste Rechtsgut, das wir kennen, das menschliche Leben, ist hier betroffen. Es geht um den Rechtsstaat in seiner Gesamtheit, um unser System, für das wir alle über die Parteigrenzen hinweg eintreten. Das alles soll vor Angriffen geschützt werden.
Es gilt darüber hinaus, andere hochwertige Rechtsgüter zu schützen, was auf andere Art und Weise nicht mit derselben Effektivität und Schnelligkeit möglich wäre. Für all jene, die immer dazu neigen, hier sofort von George Orwell, 1984, und „Big brother is watching you“ zu sprechen: Darum geht es gerade nicht. Es geht nicht darum, dass jeder einzelne Bürger, jeder unbescholtene Bürger, damit rechnen müsste, rund um die Uhr und ständig von deutschen Behörden überwacht zu werden. Der Bürger muss nicht damit rechnen, dass das Surfen im Internet überwacht wird und seine Datensammlungen auf seinen Computersystemen untersucht werden. Hier geht es darum, im Einzelfall mit einer richterlichen Genehmigung die Online-Durchsuchung bei schwersten Delikten gegen das menschliche Leben, gegen den Rechtsstaat und im Falle der aufgeführten Delikte zu ermöglichen.
Kolleginnen und Kollegen, ich will mich hier gar nicht im Einzelnen festlegen. Hier sind wir relativ offen. Wir werden darüber reden müssen, bei welchen Straftatbeständen dieses Mittel eingesetzt werden soll. Wir werden auch darüber reden müssen, wie dieses Mittel ausgestaltet werden soll, ob es analog angewandt wird wie bei der Telefonüberwachung oder ob es anders ausgestaltet werden muss. In diesen Fragen sind wir offen. Darum geht es in unserem Antrag gar nicht. In unserem Antrag geht es grundsätzlich um die Frage, ob man dieses Instrument zur Gefahrenabwehr und zur Strafverfolgung will oder ob man es nicht will. Wir bitten Sie sehr, unseren Sicherheitsorganen dieses technische Mittel an die Hand zu geben, damit sie den Kriminellen, die diese technischen Mittel der Neuzeit einsetzen, begegnen können.
Gestatten Sie mir dazu einen Vergleich: Es ist nicht möglich, mit einem Polizeifahrrad auf der Autobahn einen Raser vom Rasen abzuhalten oder ihn zu stellen. Leider ist es auch nicht möglich, ohne die entsprechenden
technischen Hilfsmittel den Herausforderungen, die ich gerade angeführt habe, zu begegnen.
Ich bitte Sie: Unterstützen Sie unseren Antrag. Treten Sie dafür ein, dass diese Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Reden Sie sich nicht darauf hinaus, dass dieses Instrument keine praktische Bedeutung hätte, was ich vonseiten der SPD bereits vernommen habe. Dieses Instrument kann natürlich noch keine praktische Bedeutung haben, weil bislang die entsprechenden Rechtsgrundlagen nicht vorhanden waren. In der Vergangenheit haben es einzelne Gerichte nur im außerordentlichen Einzelfall für zulässig gehalten. Das wird anders werden, wenn die Rechtsgrundlagen gegeben sind. Erst dann wird es möglich sein, hier effektiv tätig zu werden.
Hören Sie auf unsere Sicherheitsexperten, die durch die Bank empfehlen, Online-Durchsuchungen in diesen Fällen zuzulassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hören Sie vor allem auf die Menschen im Lande. Ich darf Sie an eine Umfrage des Politbarometers erinnern. Danach haben 65 % der Menschen in Deutschland gesagt, dass sie es für richtig hielten, diesen besonderen Herausforderungen unseres Staates mit diesen technischen Hilfsmitteln zu begegnen. Stimmen Sie bitte unserem Antrag zu.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Frage von Frau Kollegin Schmitt-Bussinger und Frau Kollegin Kamm beantworten, wie wir zu diesem Thema gekommen sind. Eigentlich liegt es auf der Hand. Die Veränderungen des internationalen Terrorismus, die Veränderungen der Vorgehensweise des Terrorismus auf der Welt sowie die Bedrohungslage im eigenen Land sind Grund genug, damit wir – das bayerische Parlament – uns mit dem Thema „Terrorismusbekämpfung“ in einer Aktuellen Stunde auseinandersetzen. Das haben auch die bisherigen Wortbeiträge gezeigt.
Frau Kollegin Schmitt-Bussinger und Frau Kollegin Kamm, wir müssen immer wieder überprüfen, ob wir unsere Straftatbestände ausweiten oder neue Straftatbestände schaffen müssen. Denken Sie zum Beispiel an folgende Veränderungen, die inzwischen eingetreten sind: Beim Terrorismus in den Siebzigerjahren in Deutschland konnten Sie davon ausgehen, dass die Täter zusammen in terroristischen Gruppen auftreten. Heute zeigt sich weltweit zunehmend, dass auch Einzeltäter durchaus in der Lage sind, terroristische Straftaten zu verüben. Das Verbreiten von Handlungsanleitungen für terroristische Taten über das Worldwide Web, das Internet, ist nicht strafbar. Auch das Aufsuchen von Terrorcamps durch Menschen aus Deutschland, was zunehmend geschieht, ist nicht strafbar. Dies muss uns zu denken geben und wir müssen überlegen, was wir zu tun haben und wo wir Veränderungen vorzunehmen haben.
Sie wissen, dass gemäß §§ 129 a und b des Strafgesetzbuches das Bilden und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung an die von einer Personengruppe von mindestens drei Personen ausgehende Gefährlichkeit gebunden ist. Tritt eine Person allein auf – wir haben zunehmend diese Erscheinungsform –, so haben wir eine Strafbarkeitslücke, weil keine terroristische Vereinigung vorliegt. Diese Lücke liegt auch vor, soweit der Straftatbestand des § 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches, der konkreten Verbrechensverabredung, nicht vorliegt. Dies ist eine eindeutige Strafbarkeitslücke, um die wir uns kümmern müssen. Auch gegen die Verbreitung von Handlungsanleitungen für Terroristen über das Internet oder gegen das Aufsuchen von Ausbildungscamps müssen wir vorgehen.
Kolleginnen und Kollegen, wir von der CSU-Landtagsfraktion begrüßen insofern ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung, die vorhandenen Strafbarkeitslücken – die aufgezeigten, aber auch weitere – zu schließen. Im Bundesjustizministerium gibt es dazu bereits entsprechende Gesetzentwürfe. Leider sind uns diese im Wortlaut nicht bekannt. Uns ist lediglich eine Pressemitteilung der Frau Bundesjustizministerin vom 18. September bekannt. Danach ist davon auszugehen, dass seitens der Bundesregierung beabsichtigt ist, zwei neue Straftatbestände in das Strafgesetzbuch einzuführen, zum einen einen § 89 a „Vorbereitung einer Gewalttat“ und zum anderen einen neuen § 91 „Anleitung zu einer Gewalttat“.
Mit Letzterem soll das Verbreiten und das Anpreisen von terroristischen Anleitungen, zum Beispiel über das Internet, unter Strafe gestellt werden. Ohne dass ich im
weiteren Verlauf darauf noch einmal eingehen will, sage ich einfach: Das begrüßen wir.
Als sehr problematisch erscheint uns aber im Detail die Absicht des vorgeschlagenen neuen Paragraphen 89 a StGB, soweit wir das der Pressemitteilung entnehmen können. Zum einen gibt es laut Pressemitteilung hier die Einschränkung, dass diese Taten bestimmt und geeignet sein müssen, um den Bestand oder die Sicherheit eines Staates zu beeinträchtigen oder die Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben. Das soll eine Voraussetzung für die Erfüllung der Straftatbestände in § 89 a mit folgenden Tatvarianten sein: Da gibt es einmal die Tatvariante, dass sich jemand ausbilden lässt, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Das ist der klassische Fall, dass Menschen nach Pakistan, in den Sudan oder sonst wohin gehen, um sich dort in den bekannten Terrorcamps für terroristische Handlungen ausbilden zu lassen. Ich sage gleich: Wir fordern eindeutig einen eigenen Straftatbestand dafür, dass sich jemand in solchen Terrorcamps ausbilden lässt. Wir halten es für höchst problematisch, subjektiv zu fordern, dass das nur dann strafbar wäre, wenn das geschieht, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Den subjektiven Tatbestand wird man in der Regel nicht nachweisen können. Deshalb wäre das unseres Erachtens ein Schuss in den Ofen. Es muss noch einmal darüber geredet werden, ob das so zielführend ist. Unseres Erachtens ist es das nicht.
Frau Präsidentin, ich darf noch weiter anführen, dass der neue § 89 a noch weitere folgende strafbare Vorbereitungshandlungen defi niert: die Herstellung, das SichVerschaffen, Überlassen oder Verwahren von Waffen, bestimmten Stoffen oder besonderen zur Ausführung der vorbereitenden Tat erforderlichen Vorrichtungen sowie das Sich-Verschaffen oder Verwahren von erforderlichen wesentlichen Gegenständen oder „Grundstoffen“, um diese Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen herzustellen, oder die Finanzierung eines terroristischen Anschlags. Die drei zuletzt genannten Tatbestandsmerkmale, die im Entwurf enthalten sind, sollte man in einen eigenen Paragraphen des Strafbesetzbuches eingliedern und nach unserer Meinung den ersten Tatbestand des SichAusbilden-Lassens, um eine terroristische Gewalttat zu begehen, als eigenen Straftatbestand herausnehmen, und man sollte davon absehen, dass Voraussetzung ist, dass das geschieht, um eine terroristische Gewalttat zu begehen. Unseres Erachtens wäre es viel zielführender, darauf abzustellen, ob eine solche Ausbildung geeignet ist zur Ausführung von terroristischen Anschlägen. Bereits dies ist dann unter Strafe zu stellen.
Die Bundesregierung ist unseres Erachtens zwar auf dem richtigen Weg, um die Strafbarkeitslücken zu schließen, aber im Detail gibt es noch einen erheblichen Diskussionsbedarf dazu, wie das im Einzelnen geschehen soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verrate nichts Neues. Es hat sich schon herumgesprochen, dass sich
die Fraktionen darauf geeinigt haben, den bestehenden Untersuchungsauftrag des Untersuchungsausschusses Gammelfl eisch, wie er allgemein genannt wird, um den von der Opposition eingereichten Fragenkatalog zu erweitern. Es ist auch hinreichend bekannt, dass die CSUFraktion ihre Meinung zu dieser Erweiterung geändert hat. Deshalb haben wir uns auch darauf verständigt, dass ich als erster Redner zu diesem Thema spreche.
Sie erinnern sich daran, dass wir noch im Mai nicht bereit waren, den Auftrag des bestehenden Untersuchungsausschusses zu erweitern. Ich darf die seinerzeitige Argumentation kurz zusammenfassen. Die CSU-Fraktion hat den Erweiterungsantrag abgelehnt, weil wir die Meinung vertreten, dass die in den Erweiterungsfragen angesprochenen Vorgänge bezüglich der Firma Kollmer in Illertissen nicht Kern des bestehenden Untersuchungsauftrages sind. An dieser Meinung halten wir auch fest. Wir haben seinerzeit darauf hingewiesen, dass der Umfang der zu erwartenden Entwicklungen ganz erheblich sein wird und dadurch die Arbeit des bestehenden Untersuchungsausschusses wesentlich verzögert werden wird. Auch an dieser Meinung halten wir fest. Wir haben zusammenfassend darauf hingewiesen, dass wir es als nicht sachgerecht ansehen, diese Fragen im Zusammenhang mit dem bereits bestehenden Untersuchungsausschuss zu erörtern. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass es keinen Rechtsanspruch auf eine Erweiterung gibt, zumal die Fragen über den Kern des bisherigen Untersuchungsauftrags weit hinausgehen.
An all diesen Meinungen halten wir fest, sodass tatsächlich die Frage entsteht, weshalb wir jetzt doch der Erweiterung des Untersuchungsauftrags zustimmen. Ich will das ausdrücklich begründen. Wie auch bekannt ist, ist Herr Staatsminister Dr. Schnappauf seit Wochen ernsthaft erkrankt. Deshalb war es dem bestehenden Untersuchungsausschuss leider nicht möglich, dem Antrag zu entsprechen und Herrn Staatsminister Dr. Schnappauf zu den aufgeworfenen Fragen zu vernehmen. Daraus ergibt sich, dass die Erwartungen der CSU-Fraktion und auch die Erwartungen des Vorsitzenden des bestehenden Untersuchungsausschusses, dass der Fragenkatalog bis zur Sommerpause, also bis morgen, abgearbeitet werden kann, nicht erfüllbar sind. Es kommt also zu einer Verzögerung der Arbeit des Ausschusses. Die Arbeit des bestehenden Untersuchungsausschusses wird in jedem Fall bis zum Herbst andauern.
Wenn man den bestehenden Untersuchungsausschuss seine Arbeit zu Ende machen lässt und parallel dazu einen neuen Ausschuss einsetzt, hätten wir die wohl kuriose Situation, dass zu – im weitesten Sinne des Wortes – einem Themenbereich im Landtag parallel zwei Untersuchungsausschüsse eingesetzt wären, parallel tagen würden, möglicherweise sogar mit derselben personellen Besetzung. Ein derartiges Handeln halten wir für nicht angezeigt. Deswegen haben wir unsere Meinung geändert und halten es im Lichte dieser besonderen Situation und der damit einhergehenden organisatorischen Fragen für angezeigt, den Fragenkatalog des be
stehenden Untersuchungsausschusses um die von der Opposition eingereichten Fragen zu erweitern.
Wir haben im Vorfeld dieser Sitzung diesen Fragenkatalog einvernehmlich behandelt, haben ihn auf etwaige unzulässige Fragen hin durchgesehen und dementsprechend Formulierungsänderungen vorgenommen. Wir haben uns auf einen Text geeinigt und hoffen, dass der Fragenkatalog in dieser Form heute einstimmig beschlossen wird, damit der Untersuchungsausschuss hoffentlich irgendwann einmal zu Ende geführt wird. Ich füge ausdrücklich für meine Fraktion hinzu, dass wir es für sehr bedauerlich halten und es unserer Meinung nach der Sache nicht gerecht wird, dass die Arbeit des Untersuchungsausschusses aller Wahrscheinlichkeit nach bis ins erste Quartal 2008 hinein andauern wird. Kolleginnen und Kollegen, das führt im Ergebnis dazu, dass zwei Jahre nach den eigentlichen Vorgängen, um die es im Untersuchungsausschuss geht, immer noch kein Bericht dazu vorliegen wird. Es möge jeder darüber nachdenken, ob das Sinn und Zweck eines Untersuchungsausschusses ist. Wir sind der Meinung, dass es zumindest fraglich ist, ob es sinnvoll ist, das Ergebnis, das letztlich zu Änderungen, neuen Bewertungen und hoffentlich zu Verbesserungen führen soll, so lange hinauszuzögern.
Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, in dem Sinne dem nunmehrigen Antrag auf Erweiterung zuzustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist nicht selten, dass wir von der Zielrichtung eigentlich dasselbe wollen, aber im Wettbewerb der Ideen unterschiedliche Vorstellungen davon haben, wie dieses Ziel zu erreichen ist. So scheint es mir auch beim Tierschutzrecht zu sein. Natürlich, Frau Kollegin Biedefeld, sind wir uns vom Ziel her einig. Wir waren genauso wie Sie für die Verankerung des Tierschutzes im Grundgesetz und in der Bayerischen Verfassung. Wir sind genauso wie Sie dafür, dass der Tierschutz möglichst effektiv ausgestaltet werden muss. Die Frage ist nur: Wie mache ich das, wie setze ich das
um, wie gestalte ich das? Dabei gibt es nun einmal unterschiedliche Auffassungen.
Anträge werden immer wieder eingebracht. Das ist auch legitim, um zu sehen, wie sich die Meinungen über die Jahre entwickelt haben. Der Vorschlag einer Verbandsklage für Tierschutzverbände ist nicht neu. Diese Frage war auch schon in früheren Jahren Gegenstand einer Erörterung im Haus und ist im Zusammenhang mit Ihren Gesetzentwürfen wieder auf die Tagesordnung gekommen. Aber ich bitte Sie um Verständnis – Sie haben die Argumente eigentlich schon selbst angeführt –, dass sich unsererseits die Argumentation nicht verändert hat und dass wir weiterhin der Meinung sind, es wäre nicht sachgerecht, zielführend und notwendig, ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände einzuführen. Deshalb werden wir diese Gesetzentwürfe auch weiterhin ablehnen.
Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass wir das Prinzip des Individualrechtsschutzes haben. Dabei ist – wie der Name schon sagt – ein Individuum betroffen und bei Betroffenheit hat es das Recht zu klagen, sich zu wehren. Die Rechtswegegarantie des Artikels 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sagt im Grunde nichts anderes. Das Verbandsklagerecht ist in unserem Rechtssystem nach wie vor eine Ausnahme.
Sie führen das Verbandsklagerecht an, das es in einzelnen Rechtsgebieten schon gibt. Allerdings gibt es auch darüber unterschiedliche Meinungen, ob das auf allen Feldern sinnvoll ist. Ich habe für meine Person eine sehr einschränkende Meinung dazu, zum Beispiel, was das Naturschutzrecht angeht. Wenn ich es zu entscheiden hätte, gäbe es für Naturschutzverbände bestimmt kein Verbandsklagerecht. Aber das gibt es nun einmal und ich kann es allein oder zusammen mit Sepp Ranner, der zustimmend nickt, – auch schon von der Gesetzgebungskompetenz her – nicht rückgängig machen. Sie müssen aber in jedem Fall zwischen den einzelnen Rechtsbereichen differenzieren. Ich bitte Sie zu sehen – Sie sehen das sicher auch –, dass wir beim Naturschutz insofern eine andere Situation haben, als wir es dabei in der Regel mit Allgemeinverfügungen und Planfeststellungsbeschlüssen zu tun haben, also mit Rechtsinstrumentarien, bei denen es aus Sicht einzelner sinnvoller sein kann, ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Anders ist das beim Tierschutzrecht.
Wenn Sie bei den Tieren, die nach dem Bürgerlichen Recht Sachen sind, aber selbstverständlich fühlende Wesen – wie Sie das vorhin ausgeführt haben; wir sehen das sicher genauso wie Sie –, zwischen herrenlosen Tieren und anderen Tieren, die einen Eigentümer haben, unterscheiden, dann werden Sie dazu kommen zu sagen, dass die Tiere, die einen Eigentümer haben, jemanden haben, der verpfl ichtet ist, sich um sie zu kümmern.
Das ist von vorneherein eine andere Situation als in den Bereichen, wo es wild lebende Tiere gibt. Selbst dort gibt es Verpfl ichtete, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen
gehalten sind, die Tiere artgerecht zu behandeln und den Tierschutz in jeder Weise zu gewährleisten.
Die Jagdausübungsberechtigten, die es hier im Hohen Hause gibt, angefangen vom stellvertretenden CSUFraktionsvorsitzenden bis zu weiteren, könnten sicherlich viel ausführen, was bei der Jagdausübung in Bezug auf den Tierschutz zu beachten ist.
Sie haben bemerkt, wir hätten darauf hingewiesen – vielen Dank, das brauche ich im Einzelnen also nicht auszuführen –, dass es neben den Staatszielbestimmungen in den Verfassungen eine Vielzahl von Ausgestaltungen des Tierschutzrechtes gibt, etwa auch in der Form, dass schon jetzt Tierschutzorganisationen und -verbände bei einzelnen Verfahren einbezogen werden. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass es beim Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz einen Tierschutzbeirat gibt und dass dort sowohl allgemeine Tierschutzfragen als auch konkrete Einzelfälle zur Sprache gebracht und diskutiert werden können.
Frau Biedefeld, ich habe mit keinem Mitglied gesprochen. Sie haben vorhin in einem anderen Zusammenhang vorgebracht, dort würden die Dinge nicht so laufen, wie das Ihrer Vorstellung nach sein müsste. Das ist ein anderer Gegenstand. Dazu bitte ich Sie die entsprechenden parlamentarischen Initiativen zu ergreifen.
Davon zu trennen ist die grundsätzliche Frage, ob man für den Tierschutz das Verbandsklagerecht braucht. Nur darum geht es hier. Wir sagen unter anderem deswegen Nein, weil es die unterschiedliche Ausgestaltung gibt. Außerdem gibt es in vielen Bereichen das Recht der Verbandsanhörung für den Tierschutz. Darüber hinaus gibt es bezüglich der Tierversuche die Einbeziehung von Tierschutzorganisationen. Das ist im Einzelnen gesetzlich geregelt. Das wissen Sie, und das muss ich nicht im Einzelnen referieren.
Bitte schön, Frau Kollegin Rütting.
Frau Rütting, ich referiere die Rechtslage, wonach nach bürgerlichem Recht Tiere Sachen sind. Dass sie daneben aber fühlende Wesen
sind, dazu gibt es keine unterschiedliche Auffassung. Das ist die Rechtslage; wir werden sie nicht negieren.
Ich halte an unserer Meinung fest, dass es nicht zielführend und sachgerecht ist, die Verbandsklage einzuführen. Wir werden die Gesetzentwürfe ablehnen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Döhler hat mir 3.30 Minuten übrig gelassen. Ich werde es aber trotzdem schaffen, in der Kürze auf das Thema einzugehen. Ich will hier ganz klar machen, dass ich die Meinung teile, dass es keinen Bedarf für eine sogenannte Fichtelgebirgsautobahn gibt. Es ist schon gesagt worden, dass die Verkehrsbelastung derzeit bei 7000 Fahrzeugen liegt. Die Prognose für das Jahr 2020 geht von maximal 15 000 Fahrzeugen aus. Dabei sind schon die bisherigen Prognosen eines steigenden Verkehrsaufkommens nicht erfüllt worden. Wer diese Zahlen kennt, wird nicht allen Ernstes behaupten können, dass es Sinn macht, für eine Zahl von Fahrzeugen, die zwischen 7000 und 15 000 liegt, eine Fichtelgebirgsautobahn zu bauen.
Deshalb glaube ich, dass es keinen Bedarf gibt. Wenn es keinen Bedarf gibt, wird es auch keine Fichtelgebirgsautobahn geben. Das ist meine Meinung und dafür trete ich auch ein. Das ist bekannt. Richtigerweise wurde gesagt, dass es auch in den Reihen der CSU eine ganze Reihe von Bürgermeistern, Stadträten usw. gibt, die diese Meinung teilen.
Zum Antrag ist Folgendes zu sagen: Kolleginnen und Kollegen, Ihr Antrag teilt sich in zwei Abschnitte. Im ersten Absatz fordern Sie die Staatsregierung auf, alle weiteren Planungen für das Projekt B 303 neu oder eine Alternative einzustellen. Hierzu wurde von den Vorrednern gesagt, dass es natürlich Sinn macht, gewisse Planungen vorzunehmen. Es ist dringend erforderlich, zu überlegen, zu prüfen und zu planen, wie die Menschen, die an der derzeitigen B 303 wohnen, leben und arbeiten, von dem hohen Verkehrsaufkommen, namentlich von dem hohen Lkw-Aufkommen, entlastet werden können. Denkbar sind hier Umgehungen, Tieferlegungen der Straße, Einhausungen usw. Ich kann das im Einzelnen nicht beurteilen, weil ich dafür kein Fachmann bin. Hier brauchen wir Fachleute, die diese Fragen untersuchen und Planungen aufstellen.
Sie haben das in Ihrem Antrag sehr allgemein formuliert. Was ich gerade gesagt habe, ist in Ihrem Antrag eingeschlossen. Das kann nicht richtig sein. Dafür bitte ich um Verständnis.
Das größere Problem liegt im zweiten Teil Ihres Antrags: Sie fordern die Staatsregierung ferner auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die B 303 vom Schwerlastverkehr zu entlasten. Das ist Ihr üblicher Populismus. Die Worte „geeignete Maßnahmen“ deuten darauf hin, dass Sie selbst nicht wissen, was gemacht werden sollte. Im Einzelnen schlagen Sie die Erhebung einer Lkw-Maut oder die Sperrung der Bundesstraße vor. Kolleginnen und Kollegen, das ist deshalb Populismus pur, weil wir alle miteinander wissen sollten, dass eine Straße des Fernverkehrs – sei es eine Autobahn, sei es eine Bundesstraße oder sei es eine Staatsstraße, die dem überörtlichen Verkehr dient – zu diesem Zweck errichtet wird. Leider ist es nicht möglich, solche Straßen generell für den Fernverkehr zu sperren. Auch die einschlägigen rechtlichen Voraussetzungen für die Einbeziehung von Bundesstraßen in das Mautsystem sollten Ihnen bekannt sein. Es ist einfach nicht möglich, eine Bundesstraße auf dieser Länge mautpfl ichtig zu machen.
Aus diesen Gründen ist es mir leider nicht möglich, diesem Antrag zuzustimmen. Ich könnte folgende Umformulierung mittragen: „Die Staatsregierung wird aufgefordert, alle weiteren Planungen für eine komplett neue Trasse zum Ersatz der derzeitigen Bundesstraße einzustellen.“ Ich könnte auch zustimmen, wenn Sie ergänzende Planungen fordern würden, wie der belastende Ortsverkehr vermieden werden könnte. Diesem Antrag kann ich aber leider nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, nicht nur im eigenen Namen, sondern auch im Namen einzelner weiterer Kollegen zu erklären, warum wir keine Möglichkeit sahen, dem Antrag zuzustimmen. Der Antrag auf Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens ist sicher gut gemeint. Wir unterstellen allen Antragstellern nur beste Motive. Selbstverständlich bin auch ich der Meinung, dass man es vermeiden sollte, Produkte zu erwerben, die durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden.
Die Frage ist nur, ob der Weg, der in diesem Antrag aufgezeigt wurde, auch nur annähernd geeignet ist, um dieses hehre Ziel zu erreichen. Das bezweifl e ich. Bislang haben die Antragsteller im Einzelnen noch nichts zu diesem Antrag gesagt. Es wurde nur allgemein dazu gesprochen. Deshalb möchte ich im Hohen Haus noch etwas zu den Details sagen: Mit dem Antrag fordert der Landtag die Staatsregierung auf, keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu erwerben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dazu braucht es eigentlich keinen Antrag. Die Staatsregierung war schon in den letzten beiden Jahrzehnten bemüht, entsprechend zu handeln.
Jetzt wird es interessant. Wie soll dies in Zukunft geschehen? – Es soll laut der Ziffer 1 des Antrags durch eine Zertifi zierung durch eine unabhängige Organisation geschehen. Unklar ist, was das für eine Organisation ist, wer sie fi nanziert und wie dies verfahrensmäßig funktionieren soll.
Oder es soll durch eine entsprechende Selbstverpfl ichtungserklärung geschehen.
Meine Damen und Herren, wie soll es denn jetzt geschehen? – Entweder so oder so.
Ich erkläre gerade, warum ich dem Antrag nicht zustimmen konnte.
Zu Nummer 2 brauche ich nichts zu sagen.
Auch Nummer 3 kann ich nicht zustimmen; denn darin werden öffentliche Einrichtungen, die Regierungen und die Kommunen aufgefordert, zu informieren und entsprechend zu handeln. Ich hätte den Antragstellern unterstellt, dass sie wüssten, dass die Regierungen Bestandteil des Freistaates Bayern sind und selbstverständlich auch zur Bayerischen Staatsregierung gehören. Das ist aber noch gar nicht das Problem.
Weiter unten heißt es dann nämlich: „Um Rechtssicherheit zu gewähren, schafft der Freistaat Bayern hierzu entsprechende Grundlagen.“ Dem kann ich in dieser Allgemeinheit auch nicht zustimmen. Welche rechtlichen Grundlagen? Wie soll das denn gehen? Kann mir dazu einmal irgendjemand etwas sagen? Dem Antrag und seiner Begründung ist nichts darüber zu entnehmen.
Das ist mir völlig klar, Frau Präsidentin; aber ich muss doch sagen dürfen, warum ich diesem Antrag nicht zustimmen kann, wenn ich das richtig verstanden habe.
Soweit ich weiß, in fünf Minuten. Man nimmt mir zwar jetzt die Zeit, was ich nicht ganz fair fi nde – –
Vielen Dank, Frau Präsidentin.
Dem nächsten Punkt kann ich auch nicht zustimmen, weil darin allgemein gefordert wird, dass die Staatsregierung zusammen mit einem Eine-Welt-Netzwerk über die Pro
blematik informieren soll. Wie, wo, was, wann? Wer zahlt das? Welcher Aufwand ist damit verbunden, usw.
Zusammenfassend, Kolleginnen und Kollegen: Der Antrag ist wohl gut gemeint – das will ich auch nicht bestreiten. Eigentlich ist aber sicher, dass mit diesem Antrag, wenn er jemals umgesetzt werden sollte, zwei Dinge einhergehen: Eine Riesenbürokratie wird aufgebaut werden, und es wird viel Geld kosten.
Den Kindern wird dies aber nichts nützen. Deswegen bin ich dagegen. Den Kindern helfen Sie nur, wenn Sie deren Lebensumstände und die ihrer Eltern vor Ort verbessern, nicht aber, indem Sie hier Bürokratie schaffen.
Ich zitiere noch kurz Herrn Staatsminister Dr. Beckstein, der heute Morgen in anderem Zusammenhang wörtlich sagte: Oh ihr alten Regulierer, hört auf, jemals noch das Wort Entbürokratisierung in den Mund zu nehmen. Dem habe ich in diesem Zusammenhang nichts hinzuzufügen. Leider werden nur Bürokratie und Kosten verursacht.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die von der Opposition gestellten Fragen beziehen sich alle auf Vorgänge bei der Firma Kollmer in Illertissen. Bei dieser Firma Kollmer handelt es sich um die Mutterfi rma der Deggendorfer Frost GmbH. Im ursprünglichen Fragenkatalog ist die Firma Kollmer nur hinsichtlich ihrer Beziehungen zur Deggendorfer Frost erwähnt. Insofern – das muss hier festgestellt werden – gehen diese Fragen über den Kern des bisherigen Untersuchungsauftrags hinaus.
Herr Müller hat gesagt, dies wären nur ganze sieben Fragen, als ob das nicht viel wäre. Diese Fragen beziehen sich auf einen Zeitraum von drei Jahren. Es geht um drei Jahre Kontrolltätigkeit bei dieser Firma. Diese sieben Fragen beziehen sich außerdem nicht nur auf eine Firma, sondern auf insgesamt drei Rechtspersönlichkeiten, drei Gesellschaften. Die Fragen beziehen sich nicht nur auf Kontrollen, sondern auf Aufl agenerteilungen, Verwarnungen, Bußgeldverfahren, Strafverfahren und Ähnliches aller bayerischen Behörden.
Herr Kollege Müller, deshalb sei es mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass diese von Ihnen apostrophierten ganzen sieben Fragen einen umfangreichen Fragenkatalog darstellen, der umfangreiche Untersuchungen nach sich ziehen würde. Es ist Ihr gutes Recht, einen neuen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Wenn Sie dies tun, wird sich erweisen, dass es nicht ganz so schnell gehen wird.