Protokoll der Sitzung vom 12.05.2004

Weitere Frage? – Herr Kollege Sibler.

Gilt dann die bayernweite Fortführung des Biberfonds auch für den Landkreis Deggendorf, obwohl der dortige Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz auf telefonische Anfrage sowohl von betroffenen Landwirten als auch von mir ausgesagt hat, dass dieser Fonds nicht mehr fortgeführt wird?

Frau Staatssekretärin.

Für den Landkreis Deggendorf gibt es sicher hiervon keine Ausnahme; der Landkreis wird gleich behandelt wie alle anderen auch.

Nächste Frage: Frau Kollegin Scharfenberg.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Welchen Einfluss hat die Staatsregierung bzw. das Wirtschaftsministerium auf das derzeit bei der Regierung der Oberpfalz betriebene Genehmigungsverfahren für das geplante Biomassekraftwerk in Thanhof, Gemeinde Wenzenbach im Landkreis Regensburg, genommen?

Frau Staatssekretärin.

Frau Präsidentin, Frau Scharfenberg, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist kein Einfluss genommen worden; das ist eine klare Aussage. Das Staatsministerium für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz hat mit der Regierung der Oberpfalz verschiedene Informationsgespräche über dieses Genehmigungsverfahren geführt – das ist in der Tat richtig –, weil hierzu im Haus mehrere

Anfragen und eine umfängliche Landtagspetition eingegangen sind. Einfluss wurde auf das Verfahren nicht genommen.

Frau Kollegin, bitte.

Frau Staatssekretärin, ist nicht eindeutig auch ein zeitlicher Druck ausgeübt worden? Im Fernsehen wurde gesagt – ich habe das aufgezeichnet -, dass von oberster Stelle Druck auf die Regierung der Oberpfalz ausgeübt wurde, damit man vor dem Stichtag Ende Juni diese Genehmigung noch erteilen könnte, die Einwendungen müssten jetzt ganz schnell behandelt werden, nämlich heute, morgen und übermorgen.

Frau Staatssekretärin.

Es ist kein Druck ausgeübt worden. Das ist eine klare und eindeutige Aussage. Die Regierung der Oberpfalz kann ihre Entscheidung erst treffen, wenn sie alle Umstände ermittelt und bewertet hat, die für die Beurteilung des Antrags von Bedeutung sind. Die Biomasseverordnung – dieses Thema haben Sie wahrscheinlich gemeint – tritt zum 28.06.2004 in Kraft. Sie besagt, dass bestimmte Althölzer mit Rückständen von Holzschutzmitteln oder halogen-organischen Verbindungen nur dann als Biomasse anerkannt werden, wenn sie in einer Anlage eingesetzt werden, für die eine Genehmigung nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes bis zum 28.06.2004 erteilt ist. Dieser Zeitpunkt beeinflusst aber nicht die Entscheidung der Regierung der Oberpfalz, im Rahmen des Genehmigungsverfahrens, das möchte ich hier auch deutlich zum Ausdruck bringen.

Keine weitere Zusatzfrage. Frau Staatssekretärin, damit haben Sie Ihre Fragen beantwortet. Ich darf mich bei Ihnen herzlich bedanken.

Ich rufe das Staatsministerium für Unterricht und Kultus auf und darf Herrn Staatssekretär Freller das Wort geben. Erster Fragesteller zu diesem Geschäftsbereich ist Kollege Kobler.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär! Wie wertet die Staatsregierung in rechtlicher Hinsicht das Verhalten der Regierung von Niederbayern, der Gemeinde Ruderting im Landkreis Passau die begehrte und begründete Fristverlängerung für Verhandlungen zur Erörterung alternativer Lösungen im Rahmen der Schulsprengeländerung kategorisch abgelehnt zu haben?

Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, es trifft zu, dass die Gemeinde Ruderting eine Fristverlängerung über den 01.04.2004 hinaus zu dem mit Schreiben der Regierung von Niederbayern vom 11.02.2004 eingeleiteten Anhörungsverfahren zur Neuor

ganisation der Hauptschulorganisation im Raum Aicha vorm Wald, Ruderting, Tiefenbach und Windorf beantragt hat; allerdings gab es keinen realistischen Grund, das eingeleitete Verfahren und die dann zu treffende Entscheidung hinauszuschieben. Im Übrigen musste die Regierung die Interessen der anderen beteiligten Gemeinden berücksichtigen, die zu Recht wissen wollten, wie die Schulorganisation im kommenden Schuljahr aussieht.

Erste Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, kann denn die Regierung von vornherein in einem Bescheid eine Anhörungsfrist einräumen und auffordern, Gründe zu nennen, und dann sagen, es gibt keine gewichtigen Gründe? Ist das in unserem Rechtsstaat zulässig?

Herr Staatssekretär.

Ich gehe davon aus, dass die Regierung rechtmäßig verfahren ist. Die Rückfragen unsererseits zu der Angelegenheit haben gezeigt, dass seitens der Regierung Handlungsbedarf gesehen wurde, die Schulorganisation so zu ordnen, dass sie im Herbst entsprechend umgesetzt werden kann.

Weitere Zusatzfrage: Herr Kollege Kobler.

Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht, dass in diesem vorliegenden Fall, in dem zwar Rechtsmittelfristen eingeräumt werden, aber keine Alternativen mehr zugelassen sind, ein Anhörungsverfahren zur Farce wird?

Herr Staatssekretär.

Nach den mir vorliegenden Informationen war das Ganze dort innerhalb der Kommunen sehr komplex diskutiert worden, allerdings offenkundig – ich will mich vorsichtig ausdrücken – sehr strittig diskutiert worden. Es hat sich abgezeichnet, dass eine zunächst beabsichtigte Lösung bei zwei Kommunen nicht zum Tragen kommt, weil eine der Kommunen nicht bereit war, Zugeständnisse zu machen, und die Regierung gezwungen war, das so zu regeln, dass kein Nachteil für die Schüler zum Beginn des neuen Schuljahres entsteht.

Letzte Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Staatssekretär, ist es nach Ihrer Auffassung oder nach Auffassung der Staatsregierung sinnvoll und zulässig, hier Fristen zu setzen, bestimmte Gemeinden, die positiv zur Meinung der Regierung stehen, anzuhören, und die anderen betroffenen Gemeinden von einer Anhörung auszuschließen? Meinen Sie, dass damit eine Entscheidung überhaupt rechtmäßig zustande gekommen ist?

Herr Staatssekretär, bitte.

Ich kann nur das wiederholen, was ich eingangs ausgeführt habe, nämlich dass unser Haus auch aufgrund Ihrer Anfrage der Angelegenheit nachgegangen ist, die ansonsten Sache der Regierung ist, um das einmal klarzustellen. Aber in dieser Sache ist auch von den Juristen meines Hauses nichts festgestellt worden, was rechtswidrig gewesen wäre.

Die nächste Frage stellt Frau Kollegin Schieder.

Verehrte Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, ich hätte gern von Ihnen erfahren, wie viele Junglehrerinnen und Junglehrer aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang in diesem Jahr eine Anstellung bekommen werden und welche konkrete Zahl sich hinter dem Begriff „Einstellungskorridor 20 %“ verbirgt.

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete Schieder, die Bayerische Staatsregierung hat am 30. März dieses Jahres beschlossen – ich zitiere –:

Der sich durch die Verlängerung der Arbeitszeit der Beamten ergebende Kapazitätsgewinn wird unter Berücksichtigung eines Einstellungskorridors generell von 20 % durch einen entsprechenden Stellenabbau vollständig ausgeschöpft. … Das Staatsministerium der Finanzen wird daher beauftragt, die Höhe des rechnerischen Kapazitätsgewinns und dessen Verteilung auf die Einzelpläne in Abstimmung mit den anderen Ressorts festzustellen. Über das Ergebnis ist dem Ministerrat bis zum 30. Juni 2004 zu berichten.

„Einstellungskorridor generell von 20 %“ bedeutet dabei eine Einstellungsmöglichkeit in Höhe von 20 % der prognostizierten frei werdenden Stellen. Im Schulbereich spielt diese 20-%-Marge allerdings kaum eine Rolle, weil zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in den einzelnen Schularten zumeist weit höhere Einstellungsmargen erforderlich sein werden und auch zum Tragen kommen. Dies ist, wie im Ministerratsbeschluss festgelegt, zwischen Finanz- und Kultusministerium abgestimmt. Zahlenangaben über die Einstellungsmöglichkeiten zum Schuljahr 2004/ 2005 sind derzeit aber noch nicht verlässlich möglich, weil die Zahl der Ruhestandsversetzungen noch nicht endgültig feststeht, die Teilzeitanträge noch nicht abschließend bearbeitet sind und damit die Stellenreste, die wiederum zu neuen Einstellungen führen, noch nicht berechnet werden können, die Beurlaubungen und die Rückkehr aus Beurlaubungen noch nicht abzuschätzen sind und die befristeten und unbefristeten Verträge noch nicht festgelegt werden können.

Nach jetziger, wie gesagt noch sehr unsicherer Planungsgrundlage dürften über 2000 Stellen besetzt werden können. Dabei ist eingerechnet, dass im Haushalt des Jahres

2004 noch rund 380 Stellen neu geschaffen worden sind, um die Grundversorgung abzusichern.

Zusatzfrage: Frau Kollegin Schieder.

Herr Staatssekretär, können Sie denn in etwa sagen, wie viele Stellen insgesamt frei werden und wie viele davon Sie nicht zu besetzen brauchen, weil Sie die Wochenarbeitszeit verlängert haben?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete Schieder, ich kann Ihnen im Augenblick keine konkreten Zahlen nennen, weil noch zu viele Unbekannte eine Rolle spielen.

Weitere Zusatzfrage: Frau Kollegin Schieder.

Herr Staatssekretär, heißt das, dass Sie für keine Schulart auch nur in etwa sagen können, wie viele Junglehrerinnen und Junglehrer eingestellt werden können, und dass alle transportierten Zahlen Schätzungen, Erfindungen oder was auch immer sind?

Herr Staatssekretär, bitte.

Frau Abgeordnete Schieder, ich habe bereits gesagt, dass die Zahl der Einstellungen bei etwas über 2000 liegen wird, aber ich kann diese Zahl nicht auf die einzelnen Schularten herunterrechnen, weil noch zu viele Fragen offen sind.

Wenn man ohne die genannten Grundlagen einfach spekulative Zahlen in den Raum stellt, besteht die Gefahr, dass ausgerechnet wird, wer mit welcher Note noch genommen wird. Damit schaffen Sie eine Verunsicherung, die sich nicht mit den tatsächlich erhebbaren Zahlen deckt. Das ist das Problem. Deshalb sind wir lieber zurückhaltend damit, zu sagen, was geht oder nicht geht, als etwas in den Raum zu stellen, was vielleicht zu viel Hoffnung oder vielleicht auch zu viele Ängste weckt. Ich bitte um Nachsicht, dass wir gerade der Lehramtsanwärter und Referendare wegen, die wir nicht verunsichern möchten, lieber jetzt sagen, wir wissen es noch nicht genau, als Zahlen in den Raum zu stellen, anhand derer etwas ausgerechnet wird, was hinterher nicht zutrifft.

Sie dürfen noch eine Zusatzfrage stellen, Frau Kollegin Schieder.

Herr Staatssekretär, können Sie mir sagen, mit wie vielen Absolventen insgesamt Sie in diesem Jahr rechnen?

Herr Staatssekretär, bitte.