Karl Freller

Sitzungen

15/13 15/17 15/20 15/23 15/24 15/26 15/30 15/32 15/36 15/37 15/40 15/41 15/43 15/46 15/48 15/49 15/52 15/55 15/57 15/58 15/64 15/67 15/71 15/72 15/74 15/77 15/78 15/86 15/95 15/104

Letzte Beiträge

Herr Präsident, Hohes Haus! Herr Kollege Pfaffmann, der Angriff, den Sie gerade gefahren haben, ist in meinen Augen jämmerlich und außerdem sachlich-inhaltlich völlig falsch.
Das war ein jämmerlicher Angriff in einer Sache, die für unsere Bevölkerung positiv gelöst worden ist.
Lassen Sie mich dazu drei Punkte festhalten:
Erstens. Alle Eltern brauchen spätestens ab dem Jahr 2008 keinen Cent Büchergeld mehr zu bezahlen.
Zweitens. An den bayerischen Schulen ist der Bücherbestand jetzt so aktuell, wie er es noch nie in der Geschichte war.
Drittens. Bayern ist das erste Land, das eine in schwieriger Zeit eingeführte Eigenbeteiligung der Eltern bei der Bücherbeschaffung wieder abschafft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese drei positiven Punkte möchte ich festhalten, weil ich es satt habe, dass Sie sich aufregen, aber den Kern der Angelegenheit nicht mehr erkennen. Der Kern der Angelegenheit ist, dass es gelungen ist, durch eine gute Finanzierung dieses Freistaates das Büchergeld wieder abzuschaffen, über das sich keiner gefreut hat. Wir alle sind froh, dass es von der Bevölkerung nicht mehr bezahlt werden muss.
Ich halte es für eine tolle Angelegenheit, wenn so etwas in der Regierungserklärung eines neuen Ministerpräsidenten steht. Ich sage: Gott sei Dank, dass dies so festgeschrieben ist und in Bayern ab 2008 kein Büchergeld mehr erhoben wird.
Herr Kollege Pfaffmann, in einem Punkt liegen Sie völlig daneben. Sie waren nicht bei den Verhandlungen mit den Kommunen dabei. Die Kommunen haben die Bücher zu fi nanzieren. Im Schulfi nanzierungsgesetz ist, basierend auf einer grundsätzlichen Aussage der Bayerischen Verfassung, geregelt, dass der Freistaat und die Kommunen, beide, für das Schulwesen verantwortlich sind. Im Schulfi nanzierungsgesetz ist ganz klar geregelt, dass der Personalaufwand vom Freistaat zu fi nanzieren ist. Das ist schwer genug. Daran haben wir zu tragen. Wir tun das mit immer steigenden Investitionen. Die zweite Aufgabe, nämlich die des Sachaufwandes, liegt jedoch klar bei den Kommunen. Zum Sachaufwand gehören auch die Bücher. Ich möchte festhalten, dass die Beschaffung der Bücher eine Aufgabe der Kommunen ist.
Ich wollte das einmal grundsätzlich sagen. Manchmal habe ich den Eindruck, dass in unseren Debatten das Grundsätzliche verloren geht. Der Grundsatz lautet, dass die Kommunen für den Sachaufwand und das Land für das Personal zuständig ist. Nach der bisherigen Regelung haben die Kommunen 40 % übernommen und vom Freistaat 60 % Zuschuss erhalten. Deshalb ist hier die Frage, ob in diesem Fall das Konnexitätsprinzip greift.
Wir hatten aufgrund der Tatsache, dass wahrscheinlich von den Kommunen in den vergangenen Jahren viel zu wenig investiert worden ist, zu viele alte Bücher gehabt. Wir wollten deshalb auf einen neuen Stand kommen und hatten zudem eine schwierige fi nanzielle Situation im Staat. Deshalb haben wir beschlossen, das Büchergeld einzuführen. Dieses Büchergeld sollte nach einer dreijährigen Erprobung einer Revision unterzogen werden. Danach sollte endgültig entschieden werden, was weiter geschieht. Die Entscheidung, die inzwischen getroffen ist, ist klar: Ab 2008 müssen die Eltern in Bayern kein Büchergeld mehr bezahlen.
Dies war eine wichtige Entscheidung. Jetzt geht es nur noch um das Schuljahr 2007/2008. Für diese Zeit ist rechtlich klar geregelt, dass die Kommunen zunächst wieder Büchergeld erheben müssten. Der Plan, die Erhebung des Büchergelds im laufenden Schuljahr in das Ermessen der Kommunen zu stellen, geht nicht auf einen Vorschlag der Staatsregierung zurück. Vielmehr äußerten viele Kommunen im laufenden Schuljahr öffentlich, dass sie nicht mehr bereit seien, das Büchergeld für das laufende Schuljahr zu erheben.
Nein, ich möchte jetzt den Gedankengang zu Ende führen.
Damit bekundeten sie ihre Absicht, die geltende verfassungsgemäße Rechtslage bewusst zu missachten. Hören Sie gut zu; denn hier gab es viele Fehler in der Argumentation. Zur Klärung der Situation fand daher am 28. September 2007 ein Gespräch zwischen Staatsminister Schneider und den drei Vorsitzenden der kommunalen Spitzenverbände statt. Nach Absprache und auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände wurde beschlossen, die aktuelle Situation, nämlich die Ankündigung vieler Kommunen, auf die Erhebung des Büchergeldes zu verzichten, zu legalisieren und die Erhebung des Büchergelds im laufenden Schuljahr 2007/2008 in das Ermessen der Kommunen zu stellen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf ist bereits in die Anhörung gegangen und wird beschleunigt durchgebracht, damit durch das Parlament eine klare Rechtslage für die Kommunen geschaffen wird. Man kann nicht contra legem etwas beschließen, was einem gefällt. Nötig ist eine gesetzliche Absicherung. Diese wird im Augenblick sichergestellt.
Bei dem Gespräch erklärten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich, dass die Kommunen, die sich dafür entscheiden werden, das Büchergeld nicht mehr zu erheben, die Schulbücher für das laufende Schuljahr mit Hilfe der in den Vorjahren erzielten Büchergeldüberschüsse – –
Entschuldigung. Sie kennen selbst die Diskussionen. Sie wollten von uns und von mir sogar in einer Fragestunde wissen, was mit dem Geld geschehen soll. Ihr wisst ja selber nicht mehr, was ihr noch im Juli gefragt habt. Ich musste mich im Juli bei der Fragestunde hier verantworten, was man mit so viel Büchergeld macht.
Jetzt wollt ihr von dem nichts mehr wissen. Ich weiß nicht mehr ganz, wo ihr noch seid. Ich begreife das nicht mehr. Dreht bitte die Argumente nicht so hin, wie es Euch passt, sondern nehmt die Wirklichkeit wahr.
Es ist überhaupt keine Frage, dass es die vier Euro pro Schüler weiterhin geben wird. Das ist der soziale Beitrag für die Schüler, die nicht zahlen können. Dieses Geld wird auch weiterhin bezahlt werden.
Es gibt eine gemeinsame Presseerklärung vom 28. September. Ich will sie nicht vorlesen, gebe sie aber zu Protokoll.
Ich möchte jedem, der dieses Protokoll der heutigen Sitzung anfordert, weil ihm vielleicht Ihr Antrag gefällt, empfehlen, er solle auch mitbekommen, was beschlossen worden ist. Es ist einvernehmlich zwischen dem KM und den kommunalen Spitzenverbänden beschlossen worden, dass die Staatsregierung für das laufende Schuljahr 2007/2008 umgehend eine Gesetzesänderung einbringen wird, mit der die Erhebung des Büchergeldes in Höhe von 20 bzw. 40 Euro in das Ermessen der Kommune gestellt wird.
Ich hätte die Bitte, dass die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, die an diesem Gespräch teilgenommen haben – es waren der Gemeindetagspräsident Dr. Brandl, der Präsident des Bayerischen Landkreistages, Landrat Theo Zellner und der Präsident des Bayerischen Städtetags, Oberbürgermeister Hans Schaidinger –, den Vertretern in den Kommunen und den Landkreisen klipp und klar erklären, dass sie mit dieser Entscheidung einverstanden waren und es Aufgabe der Kommunen ist, diese ordentlich umzusetzen.
Die Kommunen, die das Geld nicht haben, könnten es verlangen. Die meisten haben es und brauchen das Geld nicht zu verlangen, wenn sie darauf verzichten. Ab 2008 gibt es eine Regelung, die in den nächsten Monaten verhandelt wird. Das wird sicherlich eine vernünftige Rege
lung zwischen den Kommunen und dem Freistaat werden. Ich meine, bis zu diesem Zeitpunkt haben wir eine sehr vernünftige Lösung gefunden, die sich letztlich zugunsten der Eltern und der Schüler auswirkt.
In aller Sachlichkeit!
Dieser Gesetzentwurf, der jetzt auf den Weg gebracht wurde und in die Anhörung gegangen ist, wird rückwirkend zum Schuljahresbeginn in Kraft gesetzt. Das heißt, damit wird legalisiert, dass die Kommunen auf das Büchergeld verzichten. Kein Jurist in diesem Raum wird ernsthaft bezweifeln, dass dies ein legaler Weg ist. Daher verstehe ich Ihren Angriff nicht. Das ist ein absolut legales Verfahren.
Ich verstehe Ihre Angriffe auf die kommunalen Spitzenverbände nicht, so sehr ich die inhaltliche Diskussion sehe. Aber in der formalen Diskussion fi nde ich jetzt Ihren Angriff gegenüber den kommunalen Spitzenverbänden nicht gerechtfertigt.
Ich sage Ihnen eines: Es war eine Reihe von SPD-Bürgermeistern dabei, die in den letzten Wochen, als selbst diese Rechtslage noch nicht klar war, die jetzt kommt, selber gesagt haben, dass das Büchergeld nicht bezahlt werden solle. Als sogar die Legalisierung noch offen war, haben sie schon dazu aufgerufen, nicht zu bezahlen. In diesem Fall hätten Sie recht gehabt, aber da haben Sie leider – –
Herr Pfaffmann, ich kann mich nicht erinnern, dass Sie gegenüber den vielen SPD-Kommunalpolitikern das Wort ergriffen haben, die in den vergangenen Wochen diesbezüglich aktiv waren. Auch das muss man einmal sehen.
Nein, bitte schauen Sie auf Ihren eigenen Stall.
Nein, das ist der Punkt, bei dem für mich eine gewisse Scheinheiligkeit beginnt; denn man will uns illegales Ver
halten vorwerfen, hat aber bei den eigenen Bürgermeistern toleriert, dass sie damit über Wochen die Staatsregierung und die CSU-Fraktion angegriffen haben.
Ich wollte nur einmal klarstellen, dass wir uns auf einem legalen und, wie ich meine, auf einem sehr vernünftigen Weg befi nden.
Herr Präsident, Hohes Haus! Ich möchte mich zunächst bei Herrn Kollegen Rüth bedanken, der sehr umfassend berichtet hat, was sich in Sachen Ganztagsschule in Bayern bewegt. Ich möchte seine Ausführungen um zwei bis drei Punkte ergänzen, die er nicht ansprechen konnte, weil sie aus den Kenntnissen des Kabinetts und der Staatsregierung stammen.
Der erste Punkt. Lieber Herr Kollege Pfaffmann, eines kann ich hier unter keinen Umständen stehen lassen, nämlich Ihre maßlose Kritik am Kultusminister. Ich erlebe Siegfried Schneider jetzt seit zwei Jahren. Wir sitzen im Kabinett nebeneinander. Wenn es um Planstellen und um Haushaltsmittel geht, habe ich einen Kultusminister neben mir, der überzeugend und erfolgreich für mehr Stellen und für Bildung in Bayern kämpft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist eine Verleumdung, wenn Sie dem Kultusminister nachsagen, er würde nicht für Stellen kämpfen und keine Stellen durchsetzen. Das Gegenteil ist der Fall. Ich bin froh, dass wir mit Siegfried Schneider einen Kultusminister haben, der in den letzten Jahren viel erreicht hat und auch weiterhin
erreichen wird. Ich wollte das ein für allemal klarstellen, damit in diesem Hause nicht irgendwelche Märchen herumgeistern, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben. Herr Kollege Pfaffmann, ich wünsche mir nicht, dass Sie jemals ins Kabinett kommen. Bei einer Gelegenheit hätte ich mir jedoch gewünscht, dass Sie drin wären, nämlich dann, wenn der Kultusminister für Planstellen kämpft.
Der zweite Punkt, den ich aufgreifen wollte, betrifft die Stadt München. Ich habe mich erkundigt, was dort los ist. Wenn Sie sich die Zahlen ansehen, stellen Sie fest – das lässt sich mathematisch begründen –: 16 % aller 1000 Hauptschulen sind inzwischen Ganztagsschulen oder werden es im Herbst.
In München sind es 18 %. Ich habe mir die Zahlen etwas genauer angesehen und festgestellt: Bei den Hauptschulen gibt es 14 Anträge. Nur sechs dieser Anträge waren vom pädagogischen Konzept so akzeptabel und gut, dass sie tatsächlich in die engere Auswahl kamen. Von den Anträgen von sechs Schulen, die vom pädagogischen Konzept passend waren, wurden vier bewilligt, weil zwei Schulen vom Sachaufwandsträger nicht gut genug ausgestattet worden sind.
Ich bitte Sie, sich etwas stärker mit der Stadt München auseinanderzusetzen und nicht die Staatsregierung anzugreifen. Das ist eine entscheidende Sache.
Zum Dritten. Wir haben im Herbst die Situation, dass wir nahezu 900 Ganztagsangebote machen können. Das ist noch nicht einmal das Ende der Fahnenstange; denn Sie wissen, dass wir bei den offenen Ganztagsschulen fl exibel sind, was die Erhöhung der Zahl angeht. Wir können noch Anträge genehmigen. Das wird auch noch der Fall sein. Das heißt, wir werden knapp 1000 Angebote bis zum Beginn des neuen Schuljahres erreichen können. Fast 1000 Ganztagsangebote in Bayern in einer doch relativ kurzen Zeit zu schaffen, ist eine Leistung. Dafür möchte ich den Kommunen und den Lehrkräften danken, weil eine gute Ganztagshauptschule auch eine entsprechende Konzeption braucht.
Ich habe mir die Mühe gemacht und habe in Nürnberg die wichtigen Schulen in der Südstadt besucht, die aufgrund ihrer Klientel einen besonderen Bedarf haben. Ich habe sehr vernünftige Schulleiter und Elternbeiräte getroffen, die gesagt haben, wir sind sehr dankbar, dass Jahr für Jahr 125 neue Ganztagshauptschulen geschaffen werden, aber gebt uns die Zeit, eine Konzeption zu entwerfen, die für unsere Schule und unseren Stadtteil stimmig ist. Ich glaube, das ist viel wichtiger, als von oben etwas draufzusetzen, nur damit etwas da ist und damit man in der Kommunalpolitik Werbung machen kann. Teilweise werden in den Kommunen Anträge gestellt, obwohl an den Schulen keinerlei Konzept vorhanden ist. Das kann es doch nicht sein. Wir möchten, dass die Schulen die Konzepte entwerfen und dass sich Lehrer und Eltern zu
sammensetzen. Die Schulen bedanken sich, wenn man ihnen etwas überstülpt.
Sie selbst sagen doch immer wieder, Entscheidungen müssten unten getroffen werden. Wir sagen, wir müssen Freiräume lassen. Nichts anderes wollen wir, und dazu brauchen die Schulen Zeit. Ihnen ist es lieber, im nächsten Jahr einen fundierten Antrag zu stellen, als jetzt von der SPD etwas anbefohlen zu bekommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat die meisten Hauptschüler. Bayern hat die meisten Hauptschulen. Bayern hat die meisten
Hauptsschullehrkräfte. Und da trauen Sie sich, Herr Pfaffmann, hier die bayerische Hauptschule anzugreifen.
Sie haben die bayerische Hauptschule, die die erfolgreichste in ganz Deutschland ist, angegriffen. 38 % der Schüler der achten Jahrgangsstufe – das ist die Jahrgangsstufe, in der europaweit die Schüleranteile der jeweiligen Schularten gemessen werden – besuchen die bayerische Hauptschule. Diese Hauptschule wird seit Jahrzehnten bis zum heutigen Tag von der CSU getragen, gestützt und nachhaltig gestärkt. Herr Pfaffmann, Sie und Ihre Parteifreunde haben die Hauptschule bundesweit zerstört.
Unsere bayerischen Hauptschüler leiden unter der miserablen Hauptschulpolitik, die SPD und GRÜNE in Deutschland betreiben.
Herr Pfaffmann, es war die Rütli-Schule in Berlin – –
Nein, ich möchte meinen Gedankengang zu Ende führen. Lieber Herr Pfaffmann, vor einem dreiviertel Jahr habe ich von Schülerinnen und Schülern an einer Hauptschule in meiner Heimat einen Brief bekommen. Sie haben mir geschrieben, es tue ihnen so weh, wie in der Öffentlichkeit über die Hauptschule diskutiert wird, nachdem die Rütli-Schule in Berlin in die Schlagzeilen geraten ist. Die Vorfälle an der Rütli-Hauptschule in Berlin hat ein Senator Böger von der SPD zu verantworten. Ich sehe es nicht mehr ein, dass Sie sich hier zum Lebensretter der Hauptschule aufspielen, obwohl Sie eigentlich die Totengräber der Hauptschule sind.
Ich weiß das. Dann werfen Sie uns aber bitte nicht vor, eine schlechte Hauptschulpolitik zu machen. Ich werde es nicht zulassen, dass die Bildungspolitiker in Bayern, die über Jahrzehnte hinweg stets die Hauptschule befürwortet haben, von Ihnen, Herr Pfaffmann, so hingestellt werden, als ob wir die Hauptschule im Stich lassen würden.
Keiner hat so viel in die bayerische Hauptschule investiert wie wir. Wir lassen die Hauptschule nicht im Stich, lieber
Herr Pfaffmann. Sie wissen doch selber überhaupt nicht einmal, was Sie wollen. Sie erklären den Hauptschulen, dass Sie die Hauptschule wollen. Den Realschulen erklären Sie, dass Sie die Realschule wollen. Denen, die es hören wollen, sagen Sie, Sie wollen die Regionalschule.
Das ist Ihre Bildungspolitik. Keiner weiß, wo es hingeht.
Sie merken gar nicht, mit welcher Widersprüchlichkeit Sie Bildungspolitik betreiben. Sie nehmen ausschließlich die Abiturientenquote als Maß der Bildungsabschlüsse eines Landes. Sie übersehen dabei, dass unsere Leistungsträger genauso in den Hauptschulen, in den Realschulen und in den Berufsschulen sind. Sie haben ein total verqueres Bild von Bildungspolitik. Das ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.
Ich sage nicht, dass bei uns nichts verbessert, verändert oder korrigiert werden müsste. Ich sage auch, dass bei uns manches Geld noch sinnvoller und besser an den Schulen eingebracht werden müsste. Ich habe es aber satt, dass unsere Hauptschulpolitik generell kritisiert wird.
Herr Pfaffmann, wir haben investiert und wir werden weiter investieren. Der Minister ist heute auf der Kultusministerkonferenz, sonst wäre er hier und würde Ihnen sicher Ähnliches sagen. Ich sage es auch deshalb, damit kein Missverständnis darüber entsteht, warum er bei dieser Debatte nicht dabei sein kann.
Kultusminister Schneider hat in den letzten Monaten als Hauptschullehrer ganz konsequent eine Bresche für die Zukunft der Hauptschule geschlagen, die aufgrund der rot-grünen Politik in anderen Ländern einen sehr negativen Ruf hat.
Nein, ich will im Moment keine Zwischenfrage.
Nein, überhaupt keine. Ich möchte meinen Gedankengang zu Ende führen. Ich habe Sie auch ausreden lassen. Wir haben Sie während Ihrer Rede auch nicht unterbrochen.
Ich möchte folgenden Gedankengang hier zu Ende bringen. Es gibt Stellenausschreibungen von Firmen in Deutschland, in denen leider der Hinweis fehlt, dass sie auch Hauptschüler suchen. Warum fehlt dieser Hinweis? Weil der Ruf der Hauptschule in Berlin und in anderen von Ihnen regierten Ländern so desolat ist, dass unsere bayerischen Hauptschüler dafür bezahlen müssen. Das muss ein Ende haben.
Herr Kollege Pfaffmann, Sie können sich aufregen, wie Sie wollen.
Sie tun es aber offenkundig. Lieber Herr Pfaffmann, ich möchte Ihre Beiträge gar nicht weiter aufwerten. Mir geht es darum, sehr deutlich darzustellen, was von unserer Seite geplant ist und in den nächsten Jahren vollzogen wird.
Uns ist es wichtig, dass die Hauptschule gestärkt aus der Diskussion über diese Schulart hervorgeht. Wer sagt, dass wir die Hauptschule brauchen, wird auch fordern müssen, dass wir Hauptschüler haben. Wenn alle Welt schreit, dass wir die Hauptschule brauchen, muss damit der Ruf einhergehen, dass wir Hauptschüler brauchen. Unser Anliegen ist es, dass diese Hauptschüler von der Wirtschaft auch gesucht werden. Wir werden alles dafür tun, damit die Hauptschule so weiterentwickelt wird, dass sie soviel an Praxisnähe und Berufsbezogenheit vermittelt, dass es für jeden Handwerksmeister und für jeden Betrieb eine Freude ist, einen Hauptschüler zu nehmen. Wir werden alles tun, damit diese Berufsvorbereitung funktioniert.
Dazu gibt es viele Initiativen, auch aus unserer Fraktion, zum Beispiel von Frau Dodell oder Herrn Waschler. Es gibt viele Anträge aus der Mitte der Fraktion, die sich damit beschäftigen. Wir werden die Hauptschule ganz konsequent im Hinblick auf die Abnehmer weiterentwickeln und auf deren Bedarf ausrichten. Wir haben für die Hauptschule viel Personal eingesetzt. Wir haben aus der Hauptschule weniger Kräfte abgezogen, als es die zurückgehenden Schülerzahlen an der Volksschule erfordert hätten. Der Minister hat im vorletzten Jahr in Kreuth dafür schwer mit der Fraktion gekämpft. Wir haben es geschafft, dass wir eine Fülle von Hauptschullehrern behalten konnten, die eigentlich weggekommen wären, wenn man das LehrerSchüler-Verhältnis wie bisher berechnet hätte. Wir haben nicht vor – das möchte ich unmissverständlich sagen –, an der Hauptschule zu sparen. Wir wollen in die Hauptschule investieren.
Die Anträge, die Sie stellen, beziehen sich auf die Ganztagsschule. Hierzu möchte ich auch etwas sagen, Herr Pfaffmann. Ich bestreite nicht, dass das Thema Ganz
tagsschule in der CSU-Fraktion vor sieben oder acht Jahren strittig war, vielleicht aber auch deswegen, weil dieses Thema von Ihnen über viele Jahrzehnte sehr ideologisch besetzt war.
Das hat leider auch zu einer Polarisierung der Diskussion geführt. Ich will hier die CSU gar nicht ausnehmen, die auch Sorge hatte, mit einer Ganztagsschule die Erziehungsverantwortung zu sehr an den Staat abzugeben. Wir kennen die Diskussion aus der DDR, wo man den Nachmittagsunterricht leider zur Ideologisierung missbraucht hat. Leider hat der Sozialismus den Ruf der Ganztagsschule so ruiniert, dass es bei uns lange Zeit ein reserviertes Denken gegenüber dieser Schulform gab. Dass wir heute eine andere Zeit haben, wissen wir nur zu gut.
Dass wir die Ganztagsschule vor dem Hintergrund vieler Arbeits- und Familiensituationen dringend brauchen, liegt auf der Hand. Wir haben in den letzten Jahren viel investiert; ich möchte die Zahlen nennen. Es gilt dabei, sowohl die gebundene als auch die offene Ganztagsschule anzusprechen. Für alle in der Zuhörerschaft, die die Begriffe der Kultusministerkonferenz nicht genau kennen, möchte ich erklären: Gebundene Ganztagsschule heißt, dass es einen rhythmisierten Pfl ichtunterricht wie in den angelsächsischen Ländern bis 16.00 oder 17.00 Uhr und am Freitag bis mittags gibt. An der offenen Ganztagsschule existiert am Nachmittag ein freiwilliges Betreuungsangebot für die Familien, die den Kindern zu Hause am Nachmittag keine Betreuung gewähren können. Beide Formen sind völlig in Ordnung. Ich möchte allerdings nicht, dass wir die gebundene Ganztagsschule zur Pfl icht machen, sodass Eltern nicht ausweichen können und ihr Kind nachmittags in die Schule schicken müssen. Das kann es ohne Zweifel nicht sein.
Wir brauchen das schulische Ganztagsangebot, und wir brauchen die Schule mit einem pädagogisch wertvollen Betreuungsangebot am Nachmittag.
Nun bringe ich Ihnen die Zahlen, damit Sie Bescheid wissen. Wir haben im Augenblick in Bayern 678 offene Ganztagsangebote und 90 gebundene. Wir werden nicht nachlassen, diese Zahlen zu erhöhen. Im Herbst wird es weitere Ganztagsangebote geben. Durch einen Antrag der CSU-Fraktion ist die Finanzierung für 2007 und 2008 bereits abgesichert. Wir werden also nicht aufhören, sondern das Gegenteil tun. Wenn Sie die Zeitungen und die Medienberichte verfolgt haben – ich habe leider in keinem SPD-regierten Land diese Schlagzeilen gefunden –, haben Sie sicher festgestellt, dass wir die Schwerpunkte „Kinder, Bildung, Arbeit“ setzen. Das ist das, was die Politik der Union bestimmt. Das ist absolut wichtig und notwendig für die Zukunft eines Staates. In diesem Zusammenhang ist auch die Entscheidung getroffen worden, dass wir die Ganztagsangebote an den Hauptschulen – auch die gebundenen – so ausweiten werden, dass am Ende von 1000 Schulen mindestens 800 mit diesem Angebot ausgestattet sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hauptschulpolitik der CSU ist überzeugend. Wenn Sie glauben, sie angreifen zu müssen, dann tun Sie es bitte, aber Sie werden hören müssen, dass Sie daneben liegen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte ausdrücklich der Aussage von Herrn Kollegen Pfaffmann widersprechen, dass wir bei gleichbleibenden Schülerzahlen die Lehrerstellen an der Hauptschule zusammengestrichen hätten. Wir haben die Stellen in erheblich geringerem Maße reduziert, als es bei den zurückgehenden Schülerzahlen an sich angemessen gewesen wäre. Im Gegenteil: Wir haben sogar die Hälfte der Stellen, die man uns hätte nehmen können, gerettet, um damit eine Individualisierung des Unterrichts an den Hauptschulen durchzusetzen.
Frau Abgeordnete Tolle, die Staatsregierung hat bei der Einführung des achtjährigen Gymnasiums, des G 8, die Zusage gemacht, dass die durch das G 8 bedingten Investitionskosten für Einrichtungen der Mittagsverpfl egung nach den Grundsätzen des Konnexitätsprinzips erstattet werden mit der Maßgabe, dass die kommunalen Sachaufwandsträger die verfügbaren Mittel aus dem Investitionsprogramm „Zukunft Bildung und Betreuung“ – IZBB – zum Ausbau der Ganztagsbetreuung in Anspruch nehmen.
Das Staatsministerium hat in der Ergänzungsbekanntmachung über den Kostenausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom 15. September 2006 unter Ziffer 2.3 geregelt, dass für die Baunebenkosten ein pauschaler Zuschlag auf die nach einer baufachlichen Prüfung festgestellten Kosten des Bauwerks und der Außenanlagen in Höhe von 18 % gewährt wird.
Für die hier in Rede stehenden Planungskosten im Zusammenhang mit dem Bau einer Mensa am BalthasarNeumann-Gymnasium in Marktheidenfeld bedeutet das, dass ein Pauschalbetrag bezahlt wird, aber keine Spitzabrechnung im Einzelfall erfolgt.
Die Regierungen überprüfen die bereits verbeschiedenen Anträge nach den Grundsätzen dieser Bekanntmachung und erlassen in Kürze die so genannten Zweitbescheide
über das Ergebnis dieser Überprüfung und die gegebenenfalls zusätzlich zu bewilligenden Erstattungen. Der Entscheidung der Regierung von Unterfranken über den Konnexitätsersatz für die Investitionsmaßnahmen am Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld wird nicht vorgegriffen.
Frau Kollegin Tolle, ich suche gerade in meinen Unterlagen nach dem Schreiben des Kultusministeriums an den Landrat. Es gibt zwei Briefe. Einer stammt vom 21.11.2005, der neuere vom 23. Februar 2006. Andere Schreiben sind mir im Moment nicht bekannt. Auch Vermerke über mündliche Auskünfte liegen zumindest mir nicht vor.
Im Schreiben vom 23. Februar dieses Jahres heißt es:
Sehr geehrter Herr Landrat! Mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 31. Oktober 2005 sowie die Stellungnahmen des Koordinators für Ganztagsschulen im Bereich der Gymnasien und der Regierung von Unterfranken kann zu dem Anliegen, Investitionen am Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld umzuplanen, Folgendes mitgeteilt werden:
Nach Eingang des Antrags des Landkreises Main-Spessart auf Umplanung wird die weitere Prüfung der Unterlagen durch die Regierung von Unterfranken vorgenommen. Sofern die schulfachliche, baufachliche und förderrechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die aktuellen Planungen in Art und Umfang den ursprünglichen Werten der als förderfähig anerkannten Aufwendungen entsprechen, kann aus hiesiger Sicht der Aufrechterhaltung der bewilligten Gesamtförderung zugestimmt werden. Anzufügen in diesem Zusammenhang ist, dass nur die Planung, die auch tatsächlich baulich umgesetzt wird, im Rahmen der zuwendungsfähigen Nebenkosten förderfähig ist.
Das ist ein Schreiben meines Hauses, von Regierungsdirektor Krück, wie gesagt: vom 23. Februar 2006, an den Landrat des Landkreises Main-Spessart.
Frau Abgeordnete Tolle, ich kann und will mich nur auf die schriftlich erteilte Auskunft an den Landrat beziehen. Der entscheidende Satz war wohl: „Sofern die schulfachliche, baufachliche und förderrechtliche Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die aktuellen Planungen in
Art und Umfang den ursprünglichen Werten der als förderfähig anerkannten Aufwendungen entsprechen, kann aus hiesiger Sicht der Aufrechterhaltung der bewilligten Gesamtförderung zugestimmt werden.“ Das heißt, ich kann daraus leider nicht erkennen, wie die Fördersummen aussehen werden, weil wir der Regierung nicht vorgreifen können.
Frau Abgeordnete Sonnenholzner, die Ausstattungsmaßnahme steht in Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, die aufgrund des Antrags vom 28. Januar 2004 nach dem IZBB-Programm in Höhe von 539 000 Euro gefördert wird. Die mit Antrag vom 23. Februar 2004 nachgereichten Ausstattungskosten – eine Förderung wäre hier in Höhe von 77 000 Euro möglich – konnten wegen Fristablaufs nicht mehr in die IZBB-Förderung 2004 einbezogen werden. Die Anträge waren spätestens am 31. Januar 2004 bei der Regierung vorzulegen. Die Ausstattungskosten wurden, da sie erst im Jahr 2006 anfallen sollten, dem Staatsministerium im Januar 2006 gemeldet. Da das IZBB-Programm begrenzt war und bei den Schulträgern enorme Resonanz fand, musste eine Reihe von Anträgen, auch der Antrag der Gemeinde Mammendorf, abgelehnt werden.
Die Zuwendungen im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“ erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel. Die Mitteilung der Regierung von Oberbayern vom 23. März 2004 an die Gemeinde Mammendorf, die Ausstattungskosten seien für die IZBB-Förderung 2006 vorgesehen worden, stellt keine Finanzierungszusage im Sinne einer verbindlichen Erklärung, die Förderung im Jahr 2006 zu bewilligen, dar.
Frau Abgeordnete, das ist wie bei vielen Zuschussbescheiden. – Ich kenne das auch aus dem Sport und ähnlichen Bereichen der Förderung. Solche Förderungen stehen immer
unter dem Vorbehalt der vorhandenen Haushaltsmittel. Das heißt, auch bei dem IZBB-Programm war bekannt, dass es summenmäßig für Bayern exakt festgelegt ist. Die Gefahr besteht, dass eventuell keine Zuschüsse mehr möglich sind, wenn die Mittel aufgrund des rechtlichen Anspruches anderer Schulen, die vorher ihre Baukosten angemeldet und diese nachgewiesen haben, vollständig ausgereicht wurden.
Ich bin sicher, dass ein Stadtkämmerer bzw. die für den Haushalt Verantwortlichen die gängige Zuschusspraxis kennen, dass über das laufende Haushaltsjahr hinaus gegebene Zusagen meist unter Vorbehalt gegeben werden. Bei Turnhallen und ähnlichen Projekten besteht immer ein Restrisiko, mit dem Bau zu beginnen, wenn nicht absehbar ist, ob auch zwei Jahre später noch die Mittel fl ießen, wie sie im Augenblick fl ießen würden.
Frau Abgeordnete, ich glaube, es ist weniger die Frage, für welche Schulart die Mittel verwendet werden. Es stellt sich eher die Frage, wer zeitgerecht eine Förderung von Baukosten beantragt hat. „Zeitgerecht“ heißt, zu einem Zeitpunkt, zu dem noch über Mittel verfügt werden konnte. Nachdem keine Mittel mehr vorhanden sind und in dem Fall der Antrag nicht mehr greift, ist auch keine Zusage möglich, dass das Bauvorhaben aus einem anderen Topf fi nanziert wird. Ich bitte, die Gemeinde vielleicht darauf hinzuweisen, sich eingehend beraten zu lassen, welche anderen Möglichkeiten bestünden, um ihr zu helfen. Aus dem IZBB-Programm ist jedenfalls keine Förderung mehr möglich, da nichts mehr vorhanden ist.
Frau Abgeordnete, an Volksschulen in Bayern gibt es keinen muttersprachlichen Ergänzungsunterricht in russischer Sprache. Es existieren lediglich vereinzelt Förderangebote für Russisch von Lehrkräften, die über die entsprechenden Sprachkenntnisse verfügen. Diese Lehrkräfte besitzen als Aussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit und werden somit bei statistischen Angaben nicht extra erfasst. Eine Erhebung, an welchen Volksschulen Lehrkräfte mit russischen Sprachkenntnissen derzeit im Einsatz sind, gibt es nicht.
Am Christoph-Scheiner-Gymnasium, Ingolstadt, und am Willstädter Gymnasium, Nürnberg, wird Russisch als dritte Fremdsprache angeboten. Am Max-Planck-Gymnasium, München, sind Sammelkurse Russisch, die von Schülerinnen und Schülern aus mehreren Gymnasien besucht werden, eingerichtet. An welchen Gymnasien Wahlkurse Russisch abgehalten werden, wird nicht erhoben.
Alle Bewerber, die Spätaussiedler im Sinne des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge – BVFG – sind, haben neben der formalen Anerkennung ihrer im Herkunftsland erworbenen Ausbildung Anspruch auf ein inhaltliches Anerkennungsverfahren, das Voraussetzung für eine Verwendung im staatlichen Schuldienst ist. Dieses Verfahren hat das Ziel, über Nachqualifi kationen zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für Grundschulen bzw. Hauptschulen zu führen.
Voraussetzung für das Durchlaufen des inhaltlichen Anerkennungsverfahrens zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Hauptschulen ist nach erfolgter formaler Anerkennung, dass ein ganztägiger Sprachtest sowie ein achtwöchiger Vorbereitungskurs erfolgreich absolviert werden. Nach dem erfolgreich beendeten Sprachtest und Vorbereitungskurs stehen den russlanddeutschen Lehrkräften Nachqualifi kationsverfahren zur Verfügung, die auf die im Herkunfts
land absolvierte Ausbildung und den dortigen schulischen Einsatz abstellen.
Da russlanddeutsche Lehrkräfte über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, können sie je nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Angestellten- bzw. im Beamtenverhältnis beschäftigt werden.
Frau Präsidentin, leeres Haus! Die Behauptung, es gebe derzeit keine zugelassenen Schulbücher für die 9. Jahrgangsstufe der Hauptschule, trifft so nicht zu. Für die meisten Fächer der 9. Jahrgangsstufe liegen zugelassene Schulbücher vor. So gibt es zugelassene Schulbücher für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, katholische und evangelische Religionslehre, Ethik, Musik und Kommunikationstechnik. Außerdem befindet sich derzeit eine Reihe von Schulbüchern für die 9. Jahrgangsstufe Hauptschule im Zulassungsverfahren, sodass in nächster Zeit mit einem umfangreicheren Repertoire zu rechnen ist. Dies betrifft die Fächer Deutsch, Mathematik, Arbeit-WirtschaftTechnik, hauswirtschaftlich-sozialer Bereich und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde. Auch während des Schuljahres können so in den betreffenden Fächern neue Anschaffungen getätigt werden.
Über die Konzeption und die Erstellung von Schulbüchern entscheiden die Schulbuchverlage. Es können den Verlagen keine Vorgaben gemacht werden, welche Bücher zu welchem Termin auf den Markt gebracht werden müssen. Doch aufgrund ihres wirtschaftlichen Interesses waren und sind die Verlage darum bemüht, die neuen Schulbücher möglichst rasch auf den Markt zu bringen. Die Aufgabe des Staatsministeriums ist es, das Gutachterverfahren einzuleiten und die Lernmittel – häufig mit Änderungen, die sich aus dem Verfahren ergeben – zuzulassen. Von der gesamten Entstehungsphase eines Schulbuchs nimmt das Zulassungsverfahren im Staatsministerium nur einen kleinen Teil in Anspruch.
Zum Büchergeld: Das Büchergeld verfolgt – nicht nur in der 9. Jahrgangsstufe der Hauptschule – das Ziel, die Ausstattung mit Schulbüchern an den öffentlichen Schulen zu aktualisieren, um die Bücher in kürzeren Zeitabständen erneuern zu können. Hierzu werden die Einnahmen aus dem Büchergeld um öffentliche Mittel aufgestockt: Der Staat und auch die Kommunen beteiligen sich weiterhin an den Lernmittelkosten. Mit dem insgesamt erhöhten Lernmitteletat kann das Ziel auch erreicht werden, die Schulbuchausstattung tatsächlich zu verbessern.
Darüber hinaus haben die Eltern nach Artikel 51 Absatz 3 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen über den Elternbeirat ein Mitspracherecht, wenn an einer Schule neue Lernmittel eingeführt werden. Gerade wenn es um die Einführung neuer Schulbücher in der 9. Jahrgangsstufe der Hauptschule geht, können die Eltern so maßgeblich darauf Einfluss nehmen, dass die Büchergeldmittel auch für die Schüler in dieser Jahrgangsstufe ausgegeben werden.
Ich habe bereits erwähnt, dass für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, katholische und evangelische Religionslehre, Ethik, Musik und Kommunikationstechnik Bücher vorliegen. Das heißt, für die Hauptfächer liegen Bücher vor. Da zwischen den verschiedenen Verlagsgruppen eine Wahlmöglichkeit bestehen soll, werden natürlich noch weitere Bücher für Deutsch und Mathematik dazukommen. Für die Fächer Arbeit-Wirtschaft-Technik, hauswirtschaftlich-sozialer Bereich und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde ist sehr bald mit dem Erscheinen der Bücher zu rechnen.
Sie brauchen immer einen gewissen Vorlauf, wenn sie Bücher haben wollen, die den Lehrplänen entsprechen. Sie brauchen also zuerst den Lehrplan, damit sie überhaupt die Bücher erstellen können. Sie werden immer eine gewisse Zeit brauchen, damit ein qualitativ hochwertiges Buch inhaltlich so gestaltet werden kann, dass es über Jahre Bestand hat. Die Verlage selbst haben höchstes Interesse daran, dass sie nach Erscheinen eines neuen Lehrplanes möglichst frühzeitig mit einem entsprechenden Buch auf dem Markt sind. Es wird aber so sein, wie es unabhängig vom Büchergeld schon immer gewesen ist: Für bestimmte Fächer werden Bücher immer wieder neu erscheinen. Sicherlich kann aber nicht alles auf einmal zu einem Lehrplan neu erscheinen, weil bei einem neuen Lehrplan die Vorbereitungsarbeiten zu umfangreich wären.
Es wird immer an den Schnittstellen Probleme geben, vor allem dann, wenn ein neuer Lehrplan kommt, der neue Bücher erfordert. Dann werden nicht immer alle Bücher sofort am Markt sein. Unabhängig vom G 8 oder anderen Reformen, die wir durchgeführt haben, wird es bei den Büchern immer dann zu Wartezeiten kommen, wenn für ein Fach ein neuer Lehrplan erscheint. Das ist auch kaum vermeidbar, denn ich kann nicht die Bücher vor Erscheinen des Lehrplanes haben. Ich muss erst den Lehrplan erproben, um ihn dann für verbindlich zu erklären. Erst wenn er für verbindlich erklärt ist, kann ein Schulbuch zugelassen werden. Erst dann macht es einen Sinn. Daher wird es in bestimmten Fächern immer wieder Lücken bei den Büchern geben. Vieles lässt sich aber doch vor Ort dadurch lösen, dass man mit älteren Büchern arbeitet, aus denen man zumindest bestimmte Textteile für den Unterricht verwendet.
Ich meine aber, dass die Bücherversorgung in der Summe ausreichend ist. Ich weise nochmals darauf hin, dass sich die Eltern über den Elternbeirat aktiv einbringen und darauf achten sollten, dass auslaufende Jahrgänge eines alten Lehrplans nicht ohne Bücher bleiben.
Frau Abgeordnete, ich könnte jetzt einfach auf die Antwort auf die vorhergehende Anfrage verweisen, ich will aber, da Sie etwas differenziert gefragt haben, meine Antwort um einige Zusatzinformationen bereichern. Ich betone: Viele Bücher für die Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule sind bereits zugelassen. Einige Bücher sind derzeit noch im Zulassungsverfahren.
Der aktuelle Stand der bereits zugelassenen Schulbücher für die 9. Jahrgangsstufe ist wie folgt: Für das Fach Deutsch ist bereits zugelassen „Mit eigenen Worten 9“ vom Westermann Schulbuchverlag, für das Fach Englisch „Englisch Highlight 5“, Cornelsen, „Let’s go 5“ vom Ernst Klett Verlag. Dieses Buch ist befristet bis zum Erscheinen eines dem amtlichen Lehrplan entsprechenden Lernmittels. Für das Fach Ethik sind zugelassen „Ethik 9/10“ vom Cornelsen Verlag und „Ethik 9/M9“, Wolf im Bildungs
verlag. Für den kommunikationstechnischen Bereich sind zugelassen „Kommunikationstechnik 9/M9“, Wolf im Bildungsverlag, und „Textverarbeitung 9 Plus“, Wolf im Bildungsverlag. Für Kunsterziehung ist zugelassen „Kunst und wir 9“, Wolf im Bildungsverlag, für Mathematik das Buch „Formel 9“, C. C. Buchners Verlag. Für das Fach Musik sind zugelassen „Musik erleben 9“, Wolf im Bildungsverlag, sowie diverse jahrgangsstufenübergreifende Musik- und Gesangsbücher. Für evangelische Religionslehre ist zugelassen „ Da Sein – Wege ins Leben 9“, Diesterweg Verlag, und für katholische Religionslehre „Einfach leben 9“, Auer Verlag und „Reli 9“ vom Kösel Verlag.
Derzeit befinden sich noch im Zulassungsverfahren für das Fach Mathematik „Lernstufen Mathematik 9“, Cornelsen Verlag, „Mathematik M9“, Westermann Verlag, „Mathe aktiv M9“, Schroedel Verlag, „Formel 9 – Mittlere Reife“, Buchners/Klett Verlag. Für das Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik ist das „Praxis 9/M9“, Westermann Verlag. Für das Fach Deutsch befinden sich im Zulassungsverfahren „Hirschgraben Deutschbuch 9/M9“, Cornelsen Verlag, „Wortstark M9“, Schroedel Verlag, für den hauswirtschaftlich-sozialen Bereich das Buch „Zusammenleben – Zusammenarbeiten 9/M9“, Handwerk & Technik Verlag. Für das Fach Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde ist in Bearbeitung „Trio 9/M9“ vom Schroedel Verlag.
Die Schulbuchverlage wurden in die Konzeption des neuen Lehrplans für die Hauptschule 2004 sehr frühzeitig eingebunden. Es liegt im wirtschaftlichen Interesse der Verlage – das habe ich bereits erwähnt –, mit entsprechenden Lernmitteln möglichst zeitnah auf den Markt zu kommen. Dennoch entscheiden über den Zeitpunkt der Einreichung eines Lernmittels die Verlage unabhängig von der Staatsverwaltung. Den Verlagen können keine verpflichtenden Vorgaben gemacht werden, welche Lernmittel zu welchem Zeitpunkt zur Prüfung eingereicht werden. Damit können sich die Erscheinungstermine für neue Schulbücher immer wieder verzögern. Wenn eingereichte Prüfstücke fehlerhaft sind, müssen sie an die Verlage zurückgegeben werden mit dem Hinweis, die Monita zu beheben. Dies führt dann in der Regel zu neuerlichen Verzögerungen.
Das Zulassungsverfahren, wobei eingereichte Prüfstücke in der Regel von zwei Gutachtern, welche die Staatsprüfungen für die jeweilige Schulart haben und die den Verlagen namentlich nicht bekannt sind, geprüft werden, bürgt seit Jahrzehnten für die hohe Qualität der in Bayern zugelassenen Lernmittel. Viele Manuskripte müssen oft wegen Mängel an die Verlage zurückgegeben werden, wobei die Gutachter nicht nur auf fachliche und sprachliche Richtigkeit achten, sondern auch darauf, dass eingereichte Lernmittel nicht in Widerspruch zum geltenden Recht stehen. So kann es durchaus immer wieder vorkommen, dass Inhalte oder Darstellungen moniert werden müssen, die sich zumindest in gefährlicher Nähe zu möglichen Vorwürfen, zum Beispiel rassistischer oder sexistischer Art, bewegen. Die Gutachter orientieren sich bei ihrer Prüfung an ausführlichen Kriterienkatalogen, die von Fachleuten erstellt wurden und die wesentlich zur hohen Qualität der Lernmittel beitragen.
Die Aussage, dass Schülerinnen und Schüler der Hauptschule zwar 40 Euro Büchergeld bezahlten, aber keine
Schulbücher erhielten, ist unseres Wissens nicht zutreffend. Zum einen arbeiten die Hauptschulen bereits mit neu zugelassenen Büchern; zum anderen können die noch fehlenden Bücher nach Abschluss des Zulassungsverfahrens umgehend bestellt werden. Wenn zum Beispiel ein Buch jetzt erscheint, ist es durchaus möglich, dieses Buch im November oder nach Weihnachten einzusetzen. Dass Lehrkräfte während eines bestimmten Zeitraumes auch ohne Bücher unterrichten, hat es zu allen Zeiten gegeben. Ich bin mir dessen sicher, dass unsere Lehrkräfte hochprofessionell arbeiten und mit solchen Herausforderungen kompetent umgehen können. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass es kein Buch gibt, obwohl man Büchergeld zahlen muss. Wenn der Schüler angibt, dass er alle Bücher kauft, braucht er kein Büchergeld zu bezahlen. Wenn keine Bücher da sind, braucht er keine zu kaufen, und dann braucht er auch kein Büchergeld zu bezahlen. Ich sage das nur als Hinweis, falls es keine Bücher gäbe. Ich kenne aber bisher kein konkretes Beispiel, dass es für einen Jahrgang – außerhalb bestimmter beruflicher Schulen; da ist es ohnehin komplexer – keine Bücher gäbe.
Frau Abgeordnete Naaß, ich habe mir vorlegen lassen, was im Zulassungsverfahren abgeprüft wird. Ich trage das vor, damit Sie wissen, was dabei abgefragt wird. Bei Lesebüchern wird geprüft: Sind die Inhalte ideologiefrei und neutral? Stehen anregende Lesestoffe auch aus anderen Sprachen und Kulturen – in Übersetzungen – zur Verfügung, die das Verstehen des Fremden und die Toleranz fördern können?
Bei Mathematik wird überlegt: Enthält das Buch Möglichkeiten zur Selbstkontrolle und weiterführende Lernangebote? Gibt es Anregungen zu fächerübergreifendem Arbeiten oder zur Projektarbeit?
In den Fächern Physik, Chemie und Biologie wird überprüft: Berücksichtigt das Lernmittel lehrplankonform die einschlägigen Vorgaben zur Umweltbildung, Familien- und Sexualerziehung, Sucht- und Aids-Prävention? Werden die Problemkreise Energieversorgung, Umweltbelastungen und Sicherheit ausreichend behandelt?
Das in Bayern praktizierte Zulassungsverfahren ist meines Erachtens sehr hochwertig und bietet die Garantie, dass die Bücher, die Sie und ich wünschen, an Schulen eingesetzt werden. Die Qualität ist ohne Zweifel wichtiger als die Geschwindigkeit, in der das Buch erscheint. Sie möchten nicht und ich möchte nicht, dass die Bücher so gestaltet sind, dass sich die Eltern beschweren oder dass es schwierig wird zu vermitteln, warum in den Büchern das eine oder andere fehlt oder verzerrt dargestellt wird.
Wir sind nicht übergenau, wir sind besser.
Nein, nicht mit der Konsequenz, dass die Schulbücher fehlen. Ich schließe nicht aus, dass ein Buch vielleicht einmal einen Monat oder zwei Monate auf sich warten lässt. Dafür haben wir aber die Gewähr, dass vieles berücksichtigt ist, was auch hier im Parlament schon oft gefordert worden ist. Wir haben hier schon oft über bestimmte Inhalte von Schulbüchern diskutiert, die so nicht hätten sein sollen oder die hätten aufgenommen werden müssen. Ich weiß aus meiner Erfahrung aus vielen Jahren im kultur- und bildungspolitischen Ausschuss, dass immer wieder nachgefragt wurde, warum die Darstellung der Frau in den Büchern zu kurz kommt, warum die Landwirtschaft so einseitig dargestellt wird usw. Es kamen immer wieder Rückfragen, woraus die gemeinsame Forderung aller Fraktionen entstand, genau hinzuschauen, bevor ein Buch zugelassen wird und in die Hände von Hunderttausenden von Kindern gelangt.
Man kann keine Spitzabrechnung für das Büchergeld einführen, das heißt, ich kann jetzt nicht ausrechnen, für wie viel Euro jemand Bücher ausgeliehen bekommt, um dann prozentual ein Büchergeld zu berechnen. Wir würden eine Bürokratie aufbauen, die überhaupt nicht mehr zu reglementieren und zu handhaben wäre.
Es sind auch noch Bücher für die 9. bzw. für die 13. Klasse im Umlauf, werden ausgeliehen bzw. zum Teil nachgedruckt. Es ist also nicht so, dass der Büchermarkt hier
völlig leer geräumt wäre bzw. in den Schulen generell keine Bücher mehr vorhanden wären.
Im Übrigen ist auch das Büchergeld ein gewisser Solidarbeitrag immer wieder für die nächste Generation, dass auch sie wieder Bücher hat. Wenn man bedenkt, dass diejenigen, die jetzt in der 12. oder 13. Klasse sind, eigentlich über zehn, elf Jahre kostenfrei ihre Bücher erhalten haben, meine ich, ist es auch zu rechtfertigen, wenn vielleicht in der 13. Klasse einmal zwei, drei Bücher weniger ausgeliehen werden, als es bei den künftigen Schülergenerationen der Fall sein wird.
Ich betone nochmals: Sollte der seltene Fall eintreten, dass überhaupt kein Buch ausgeliehen wird, dann ist das Ankreuzen auf dem Antragsformular zum Büchergeld gerechtfertigt: Ich kaufe oder besorge mir meine Bücher selber. Wenn keine da sind, braucht er auch keine selber zu besorgen oder zu bezahlen. Auch das wollte ich einmal erläutern.
Es gibt auch Modelle, wo vielleicht im Abverkauf der Kommune die alten Bücher, die man nicht mehr braucht, zu einem sehr geringen Abschreibepreis weitergegeben werden, damit auch alle Schüler Bücher haben. Da gibt es sicherlich Varianten. Aber dass wir jetzt eine Sonderregelung treffen, wie es die Landrätin vorschlägt, halte ich der Sache nicht für dienlich.
Herr Abgeordneter Mütze! Seit dem Schuljahr 2006/07 werden für die gebundenen Ganztagshauptschulen neben zwölf zusätzlichen Lehrerwochenstunden 6000 Euro pro Klasse/ Jahr und an den gebundenen Ganztagsgrundschulen neben zehn zusätzlichen Lehrerwochenstunden 3000 Euro pro Klasse/Jahr für die Beschäftigung von externem Personal zur Verfügung gestellt. Die Schulen wurden mit KMS vom 1. August 2006 darauf hingewiesen, dass das Personal auf der Basis von BAT-Verträgen, die die Regierungen mit den außerunterrichtlichen Kräften schließen, zu beschäftigen ist, dass aber auch ein Vertragsschluss mit einem externen Träger – etwa Diakonie, Kolping, AWO, um nur einige ohne Wertung zu nennen – erfolgen kann.
Eine am 12.10.2006 telefonisch durchgeführte Umfrage bei den Regierungen ergab, dass nach anfänglichen Schwierigkeiten nun die meisten Schulen geeignetes Personal gefunden haben, wobei die Regierungen jeweils eine Reihe von BAT-Verträgen mit Einzelpersonen
geschlossen haben. Darunter waren Erzieherinnen, Handwerksmeister, Diplommusiker, Künstler und Übungsleiter aus dem Sportbereich sowie Hausfrauen für die Mittagsverpflegung. An nahezu allen Regierungen wurden auch Kooperationsverträge abgeschlossen bzw. sind in Vorbereitung. Vertragspartner sind hier unter anderem die Diakonie, Kolping, die Evangelische Kirche, Fördervereine von Schulen, Volkshochschulen usw. An den meisten Schulen ist das externe Personal seit der zweiten Schulwoche an den Schulen tätig. Es haben jedoch noch nicht alle Schulen vollständige Meldungen eingereicht. Einige sind noch auf Personalsuche. So ist es einigen Schulen in Mittelfranken und insbesondere in Unterfranken noch nicht gelungen, geeignetes Personal zu finden. Die Schulen wurden inzwischen in Dienstbesprechungen auf die Möglichkeit von Kooperationsverträgen hingewiesen. Die zuständigen Koordinatoren für den Ganztagsbereich an den Regierungen haben keine Rückmeldung dahin gehend, dass an einer Schule der Ganztagsbetrieb noch nicht ordnungsgemäß laufen kann.
Es geht hier um eine personaljuristische Problematik. Das heißt, wir sind verpflichtet, hier nach BAT vorzugehen. Das ist etwas, was eigentlich im Sinne der Beschäftigten ist, wenn man sich an BAT-Verträge hält. Insofern ist die Veranlassung nicht von uns ausgegangen, nach BAT abzuschließen, sondern wir sind rechtlich gebunden.
Herr Abgeordneter, ich habe gerade den genauen, juristisch gesicherten Wortlaut herausgesucht. Das Ganze hängt am Tarifvertrag Öffentlicher Dienst. Es heißt da: „Die Vergütung ist abhängig von der Tätigkeit und der Ausbildung des Personals“ und reicht von der Vergütungsgruppe VII BAT beispielsweise für die Übungsleiter bis zur Vergütungsgruppe IV b BAT beispielsweise für Sozialpädagogen oder Personen mit abgeschlossenem Hochschul
studium. Das heißt, es wird immer die anteilige BAT-Vergütung gezahlt. Wir kommen nicht an diesem Tarifvertrag Öffentlicher Dienst vorbei. Das ist die Schwierigkeit.
Ich verstehe den Hintergrund Ihrer Fragestellung, weil ich selber es eigentlich lieber hätte, man könnte hier flexibler verfahren. Das würde uns da und dort Bürokratie und vor allem auch Erschwernisse bei der Findung von Personen ersparen. Aber diese Tätigkeiten sind als öffentlicher Dienst zu deklarieren, da ist einfach nichts anderes möglich.
Darüber müsste man auf anderer Ebene verhandeln. Vielleicht haben Sie über die Gewerkschaften Einfluss auf die Tarifparteien, dies herunterzufahren, woran wir – eigentlich zum Schutze der Beschäftigten – gebunden sind. Das ist ein Widerspruch, den ich möglicherweise auch in Ihrem Beitrag erkenne.
Frau Abgeordnete! Da die zum Stichtag 01.10.2006 erhobenen Amtlichen Schuldaten noch nicht endgültig plausibilisiert vorliegen, kann die Beantwortung der Frage für das laufende Schuljahr zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur auf der Grundlage vorläufiger Daten und lediglich für den staatlichen Bereich erfolgen. Diesbezüglich günstig ist, dass es in den drei betrachteten Landkreisen – mit Ausnahme von vier privaten Realschulen im Landkreis Donau-Ries – ausschließlich staatliche Realschulen und Gymnasien gibt.
Den vorläufigen Daten zufolge wird die Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums im Schuljahr 2006/07 im Landkreis Augsburg von 599 Schülerinnen und Schülern besucht, im Landkreis Aichach-Friedberg von 324 und im Landkreis Donau-Ries von 369. Die Schülerzahl in den 5. Klassen der Realschulen kann für den Landkreis Augsburg mit 761 und für den Landkreis Aichach-Friedberg mit 379 angegeben werden. Im Landkreis Donau-Ries wird die Schülerzahl in der Jahrgangsstufe 5 der beiden staatlichen Realschulen auf 241 beziffert; quantitative Aussagen zur Schülerschaft an den vier nichtstaatlichen Realschulen in diesem Landkreis sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt – ich bitte um Verständnis – noch nicht möglich.
Eine vollständige und auf amtlichen Daten basierende Beantwortung der Fragestellung kann nur für das vorangegangene Schuljahr 2005/06 erfolgen. Demnach gab es im Landkreis Augsburg 634, im Landkreis Aichach-Friedberg 288 und im Landkreis Donau-Ries 419 Gymnasiasten der 5. Jahrgangsstufe. Im gleichen Schuljahr zählte man
an den Realschulen des Landkreises Augsburg 726, in Aichach-Friedberg 315 und in Donau-Ries 621 Schülerinnen und Schüler.
Frau Abgeordnete Dr. Strohmayr, entschuldigen Sie, aber dann habe ich eine Bitte. Das ist kein Vorwurf, aber ich sage es, weil es umgekehrt öffentlich als Kritik rüberkommt: In diesem Falle müsste die Formulierung etwas anders sein. Die von Ihnen gewählte Formulierung lautet folgendermaßen:
Wie viele Schüler sind in den 5. Klassen der Gymnasien und Realschulen im Landkreis Augsburg und im Landkreis Aichach-Friedberg bzw. Landkreis Donau/Ries im Schuljahr 2006/2007
jetzt kommt es –
aufgeschlüsselt nach Gymnasien, Realschulen und Landkreisen?
Wir haben das jetzt natürlich auf die Gesamtzahl der Gymnasien und Realschulen bezogen. Das ist aber kein Problem. Sie bekommen diese Zahlen logischerweise nachgeliefert. Aber von der Fragestellung her ist zunächst eine Zusammenfassung erfragt gewesen. Ich kann Ihnen das nachliefern.
Ich kann nur den Landtagsbeauftragten bitten, dass er schnellstmöglich telefoniert.
Frau Abgeordnete Pranghofer, vorab möchte ich darauf hinweisen, dass das IZBB ein vom Umfang her begrenztes Bundesprogramm darstellt. Sobald die Mittel, die das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verwaltet, vergeben sind, ist logischerweise eine Förderung nach dem IZBB-Programm nicht mehr möglich.
Im Jahr 2006 war über die Anträge zu entscheiden, die nach dem Stichtag für die Vergabe 2005 gestellt wurden, die also nach dem 31. Januar 2005 vorläufig und nach dem 30. April 2005 endgültig bei der jeweils zuständigen Regierung vorgelegt wurden.
Im Jahr 2006 wurden 186 Anträge auf Förderung aus IZBB-Mitteln abgelehnt, da die verbliebenen Restmittel nicht ausreichten, allen Anträgen, die die Voraussetzungen der Förderfähigkeit erfüllten, zu entsprechen. Es handelt sich dabei um die in der Anlage, die ich Ihnen gern übergebe, genannten Schulen. In der Gesamtsumme wurden damit Anträge mit einem Antragsvolumen in Höhe von 87 494 022 Euro abgelehnt. Grundsätzlich aus IZBB förderfähig waren Anträge in einer Gesamthöhe von 36 989 540 Euro. Da aus IZBB in der Regel 90 % der Kosten einer bewilligten Maßnahme gefördert werden – 10 % muss der Maßnahmeträger selbst finanzieren –, hätten im besten Fall 33 245 000 Euro Fördermittel ausbezahlt werden können.
Soweit Antrag auf IZBB-Förderung für öffentliche Gymnasien gestellt wurden und zugleich ein Anspruch auf der Grundlage des Konnexitätsprinzips besteht, wird dieser Anspruch natürlich – unabhängig von der Entscheidung über die Vergabe von IZBB-Mitteln – erfüllt.
Wir haben diese Beobachtung in ganz Deutschland. Überall dort, wo IZBB-Mittel in Anspruch genommen wurden – das war logischerweise in allen Ländern der Fall –, haben diese Mittel nicht ausgereicht. Wir haben festgestellt, dass das Ganze in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde, teilweise nach dem Windhundverfahren, was ich für sehr problematisch halte, wobei einfach alles schnell weg war. Wir haben versucht, das Ganze etwas stärker auszugleichen. Mithilfe des G-8-Themas, das in vielen Schulen zu einer beschleunigten Antragstellung geführt hat, was ein Vorteil war, möchte ich sagen, ist dies auch gelungen.
Dass die Wunschliste nach oben offen ist, liegt auf der Hand. Wir haben ohne Zweifel bei 5500 Schulen im Lande noch sehr viele Schulen, die den Wunsch haben, eine entsprechende Einrichtung für die nachmittägliche Betreuung zu erhalten. Wir müssen aber Folgendes deutlich sagen: Es war zwar ein Milliardenprogramm, aber das, was den Ländern blieb, war nicht so, dass man damit alles, was zur Ganztagsbetreuung nötig ist, hätte beschaffen können. Das muss man wissen, weil damit auch von vornherein feststand, dass die Mittel nie ausreichen würden, um den Wünschen aller Schulen, die einen Antrag stellen, gerecht zu werden.
Wir werden sicherlich in den Folgejahren andere Möglichkeiten finden müssen, die natürlich nicht so intensiv sein können, wie es die IZBB-Mittel für die Schulen, die den Anfang gemacht haben, gewesen sind. Das wird in die normale Schulbauförderung mit einfließen müssen. Das betrifft auch das, was für die nachmittägliche Betreuung notwendig ist. Das heißt, wir werden in Zukunft über die normale Regelförderung das eine oder andere tun können, aber – das betone ich noch einmal – nicht mit 90 %.
Wir werden so vorgehen, wie es bei allen Schulbaumaßnahmen der Fall ist.
Das heißt ganz konkret, dass dort, wo der Bedarf festgestellt wird, auch entsprechend gefördert wird und die entsprechende Bezuschussung durch den Freistaat erfolgt.
Herr Abgeordneter Volkmann, nach dem Beschluss des Ministerrats vom 6. November 2001 werden „Gebundene Ganztagsschulen“ – so ist die neue Begrifflichkeit nach der Kultusministerkonferenz; ich brauche das wohl nicht näher zu erläutern – nicht flächendeckend ausgebaut, sondern richten sich an Schülerinnen und Schüler mit einem spezifischen unterrichtlichen Förderbedarf, der ohne auf den Nachmittag ausgedehnten Unterricht nicht abgedeckt werden kann. Das heißt, Ganztagsschulen repräsentieren überwiegend bildungspolitische Zielsetzungen. Dieser Förderbedarf ist in Ballungsräumen mit einer Schülerpopulation, die durch Migrationshintergrund und soziale Erschwernisse gekennzeichnet ist, im Verhältnis höher als in ländlichen Bezirken.
Hohe Anmeldezahlen bestanden zum September 2006 neben den genannten Münchner Ganztagshauptschulen auch im Großraum Nürnberg-Erlangen – zum Beispiel Hauptschule Insel Schütt in Nürnberg mit 100 Anmeldungen zu 25 Angenommenen, Hauptschule KonradGroß-Schule in Nürnberg mit 80 Anmeldungen zu 25 Angenommenen – sowie in Fürstenfeldbruck mit 50 Anmeldungen und 24 Angenommenen und in Markt Indersdorf mit 49 Anmeldungen zu 28 Angenommenen. Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für die Gebundene Ganztagsklasse erfolgte vor Ort nach dem individuellen Förderbedarf.
Aufgrund des spezifischen Förderbedarfs ist es ein besonderes Anliegen der Bayerischen Staatsregierung, trotz begrenzt zur Verfügung stehender Mittel weiterhin in diesen Regionen Hauptschulen als Gebundene Ganztagsschulen mit Ganztagsklassenzügen einzurichten. So wurden in den vergangenen Jahren acht Schulen im Großraum München bzw. fünf Schulen im Großraum Nürnberg eingerichtet.
Eine Alternative zu Gebundenen Ganztagsschulen sind „Offene Ganztagsschulen“. Ich weise darauf hin, dass im laufenden Schuljahr alle – alle! – Anträge auf Errichtung von offenen Ganztagsschulen in Bayern berücksichtigt wurden und dass dies – ich füge das ausdrücklich hinzu – für das laufende Schuljahr auch in München noch möglich wäre.
Die Mittel für die Gebundenen Ganztagsschulen werden sicherlich in den nächsten Jahren auch für die Vergrößerung der Zahl der Gebundenen Ganztagsschulen zur Verfügung stehen. Aber aktuell möglich für die genannten Schulen wären offene Ganztagsschulen. Dort sind auch noch Mittel abrufbar.
Allerdings – das möchte ich hinzufügen – liegt es auch an der Kommune, sich hieran zu beteiligen. Natürlich ist es ein Unterschied, ob der Staat alles übernimmt oder ob die Kommune sich mit 40 % zu beteiligen hat. Aber wenn es der Stadt München so wichtig ist, dass die Anzahl der Nachmittagsplätze erhöht wird, so ist es ihr freigestellt, sich diesbezüglich zu engagieren und sich daran zu beteiligen, dass noch mehr offene Ganztagsschulen eingerichtet werden.
Herr Abgeordneter Volkmann, Sie wissen, dass dies eine Schnittstelle zwischen der Verantwortung der Kommunen und der Verantwortung des Staates ist. Dass eine reine Ganztagsbeschulung, also eine Ganztagsschule, derzeit vom Freistaat finanziert wird, ist das Eine. Betreuungsmöglichkeiten am Nachmittag, wie sie sich aus der Hortsituation bzw. aus dem Finanzierungsprogramm 40-40-20 entwickelt haben – zu 20 % sind hieran auch die Eltern beteiligt –, sind das andere. Ich bin der festen Überzeugung, dass es, wenn wir auf Dauer überall eine ganztägige Beschulung haben wollen, zu einem Abstimmungsprozess zwischen Freistaat, Kommunen und Eltern kommen muss, weil es einer für sich alleine nicht schaffen wird, die Nachmittagsbetreuung in ganz Bayern zu finanzieren. Das heißt, diese Mischfinanzierung im Verhältnis von 40 : 40 :20 wird sicherlich weitaus schneller zu einer Verwirklichung ganztägiger Betreuungsplätze führen, als dies die Ganztagsschule leisten kann, die darüber hinaus auch bestimmte Zielgruppen im Auge hat.
Sie wissen, dass wir einen weiteren Ausbau auch der gebundenen Ganztagsschulen in Bayern planen, und Sie wissen, dass unser Ministerpräsident dieses Thema zu einem entscheidenden und wichtigen Thema der kommenden Jahre gemacht hat und auch weiterhin machen wird.
Dies ist auch für das Kultusministerium eine sehr erfreuliche Aussage. Wir gehen davon aus, dass sich die Zahl der Ganztagsschulen, auch der gebundenen, in den nächsten Jahren sukzessive erhöhen wird. Leider können wir nicht mit einem Schlag all das tun, was vielleicht wünschenswert wäre. Das kann übrigens auch kein anderes Land. – Wir blicken durchaus auch über die Grenzen. – Aber wir werden darum bemüht sein, dort, wo Ganztagsschulen inhaltlich und pädagogisch sinnvoll sind – ich werde das nicht in Abrede stellen –, auch weiterhin welche zu errichten.
Für die konkret genannten Schulen könnte ich mir vorstellen, dass man zumindest mit einer offenen Ganztagsbeschulung vielen Eltern, die ihre Kinder gerne dort betreut haben möchten, ihre Sorgen nehmen kann. Aber Sie dürfen sicher sein, dass auch die Staatsregierung in ihrem Bemühen, die ganztägige Beschulung und Betreuung im Lande auszubauen, nicht nachlassen wird.
Frau Abgeordnete, die Entwicklung der Zahl der Stellen für die Volksschulen ist von mehreren Faktoren abhängig. Einer dieser Faktoren ist der gegenwärtige Rückgang der Schülerzahlen, ein anderer sind beispielsweise die organisatorischen Maßnahmen im Bereich der Hauptschulen.
Insgesamt ergibt sich nach dem Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 eine Verringerung der Stellenzahl im Haushaltsjahr 2007 von 306 Stellen und im Haushaltsjahr 2008 von 342 Stellen. Bei den Stellen im Volksschulbereich wird nicht zwischen Stellen für die Grund- bzw. Hauptschulen unterschieden, sodass eine Einzelangabe für die Hauptschulen nicht möglich ist.
Ich bin dankbar für diese Frage, weil der Abbau der Stellen natürlich eine Begründung hat: den Rückgang der Schüler schon an der Grundschule und auch an der Hauptschule. In der Grundschule ist ein demografischer Schülerrückgang zu verzeichnen. In der Hauptschule ist sicherlich auch eine Entwicklung bezüglich der Übertrittsquoten zu verzeichnen bzw. nach der Einführung der Klassenstufen 5 und 6 an der Realschule befinden sich dort weniger Schüler. Das ist logisch.
Würde man die Stellen aufgrund der vorhandenen Schülerzahlen im gleichen Bewertungsmaßstab wie zuvor zuweisen, so hätten die Schulen eigentlich weit über 700 Stellen verloren. Es ist uns gelungen – ich darf sagen: hier hat mein Minister zu Beginn dieses Jahres ausgesprochen erfolgreich verhandelt –, dass nur die Hälfte der Stellen abgegeben werden mussten, die rechnerisch, von den Schülerzahlen her, hätten abgegeben werden müssen. Das heißt, wir haben 78 Stellen für die Mobile Reserve und 235 Stellen für einzelne Maßnahmen zur individuellen Förderung – ich sage einmal: „gerettet“. Das tut außerordentlich gut.
Wir sehen, dass der Unterrichtsausfall durch die Mobilen Reserven, die wir heuer in höherer Anzahl im Einsatz haben als in den Vorjahren, minimiert werden kann.
Besonders wichtig war uns die Rettung der 235 Stellen, die vor allem für den individualisierten Unterricht eingesetzt werden können. Der Kollege Sibler hatte im Haushaltsausschuss die Berichterstattung inne und hat überdeutlich zum Ausdruck gebracht, dass man die Stellen nicht einfach rechnerisch, von den Zahlen ausgehend, streichen kann, sondern dass vor allem auch die Verbesserungen im pädagogischen Bereich zu berücksichtigen sind.
Auch für diese Frage bin ich übrigens dankbar.
Die Nürnberger halten zusammen, wenn es darauf ankommt. Das freut mich. Insofern danke ich auch für diese Steilvorlage.
Die durchschnittliche Schülerzahl im Grundschulbereich liegt derzeit bei knapp 23. In der Volksschule liegt sie zwischen 22 und 23. Dies ist erfreulich. Wer sich die Statistiken fast aller Landkreise und Städte anschaut, wird feststellen, dass mindestens 75 % aller Klassen maximal 25 Kinder haben. Vor dem Hintergrund der Diskussionen, die wir noch vor Jahren in diesem Haus geführt haben, sind das wirklich gute Verhältnisse.
Wir haben allerdings – ich denke an die Diskussion heute Morgen – aufgrund der Forderungen, die auch Sie gestellt haben, einen sehr hohen Lehrerbedarf, um Kleinstschulen aufrechtzuerhalten.
Ich sage ja zu diesen kleinen Schulen, besonders im Grundschulbereich. Auch für mich ist es nach dem Motto „kurze Beine, kurze Wege“ wichtig, dass wir vor allem auch in Flächenlandkreisen Schulstandorte entsprechend sicherstellen. Wenn es sich um eine Sprengelschule handelt, muss man aber wissen, dass dann vielleicht in einer Grundschule mit 13 Kindern noch eine Klasse bestehen bleibt und man hierfür 1,4 Lehrerstellen benötigt. Das kann natürlich dazu führen, dass sich anderswo eine etwas höhere Zahl ergibt.
Aber ich meine, gerade im Volksschulbereich – ich will das nicht unbedingt für den Gymnasial- und Realschulbereich so behaupten – können wir uns mit unseren Klassenstärken durchaus sehen lassen. Das ist auch gut und sinnvoll so, weil in kleineren Klassen pädagogische Vorteile, vor allem für die Lehrkräfte spürbar werden. In den nächsten Jahren sind wir sicherlich gefordert, vor allem in Regionen mit zurückgehenden Schülerzahlen Klassen zu sichern, und dies wird weiterhin einen hohen Lehrerbedarf beanspruchen.
Wenn es die Möglichkeit einer vierten Nachfrage gäbe, würde jetzt die Frau Kollegin Weikert – so unterstelle ich einmal – die Frage stellen: Müssen wir in den Großstädten wie Nürnberg darunter leiden, dass anderswo Kleinklassen gebildet werden und bei uns der Schlüssel dann immer größer ist?
Frau Weikert, in Ansbach kam sehr stark der Vorwurf, dass Nürnberg bevorzugt würde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie die Behauptung aufstellen, dass Nürnberg bevorzugt worden ist. Wenn Sie das täten, ergäbe das eine interessante Diskussion mit den Kollegen auf dem flachen Land.
Ich glaube, der Weg, den man jetzt gewählt hat, einer gewissen Budgetierung durch das jeweilige Schulamt, das schaut, ob neue Klassen gebildet oder ob die Stunden anderweitig verteilt werden, ein durchaus sinnvoller ist. Ich behaupte nicht, dass das Verfahren nicht noch verbesserungsfähig wäre. Die eine oder andere Angelegenheit haben wir erst einmal aus dem Verfahren genommen. Aber in der Summe haben wir im Moment eine relativ abgewogene Verteilung unserer Lehrkräfte sowohl auf die Städte, die natürlich einen höheren Bedarf haben durch viele notwendige Integrationsmaßnahmen, als auf das Land, das einen hohen Bedarf durch seine Kleinstklassen hat. Wir versuchen, beiden gerecht zu werden und weder die Kinder auf dem flachen Land noch die in der Stadt zu benachteiligen.
Die Regierung von Niederbayern als zuständige Behörde für die Organisation der Volksschulen wird sich in diesen Tagen mit Vertretern der Staatlichen Schulämter Deggendorf und Regen sowie den Bürgermeistern des betroffenen Raumes zu einer regionalen Konferenz treffen, um die Schulorganisation in diesem Raum zu erörtern. Die Regierung von Niederbayern wird sich die Argumente der Gesprächsteilnehmer sicherlich anhören und versuchen, zusammen mit den Gemeindevertretern eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ob die Grundschulsprengel in diesem Raum geändert werden, ist damit noch offen.
Nachdem die Regierung im ganzen Land für einen geordneten Schulbetrieb sorgen muss, kann sie zweifellos vieles
anordnen. Die Frage ist aber, ob es sinnvoll ist, mit Gewalt etwas durchzusetzen, wenn es eigentlich an den örtlichen Vertretern läge, es so zu strukturieren, dass man gut miteinander auskommt. Das ist letztlich die bessere Lösung.
Wir wollen nicht unbedingt etwas durchsetzen, was vor Ort geregelt werden kann.
Nur wenn sich vor Ort etwas nicht regeln lässt – ich weiß es nicht, ich kenne die örtliche Situation nicht, ich will mich da auch nicht einmischen –, wenn die ned zsamm komma, auf Fränkisch formuliert, in Niederbayern, dann kann die Regierung ein Machtwort sprechen. Aber ich gehe davon aus, dass es vielleicht eine Lösung gibt. Sie sind dort, glaube ich, auch politisch engagiert. Vielleicht können Sie mithelfen, dass sie zueinanderfinden.
Herr Abgeordneter Sibler, ich kann mir das sehr gut vorstellen, weil damit eine Aussage von einem Gremium da ist, das ja doch eine Kommune vertritt.
Ich würde sagen, dass solche Meinungen sicherlich in jeder Diskussion eine Rolle spielen. Das muss logischerweise vor Ort entschieden werden. Aber die Erfahrung hat gezeigt, dass Meinungen wichtig sind, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Frau Abgeordnete, ich verstehe ja zunächst die nachvollziehbar eingeschränkte Sichtweise der örtlichen Mandatsträger. Aber ich bitte auch das Anliegen des Steuerzahlers als Ganzes zu verstehen. Wenn dadurch zusätzliche Klassen gebildet und zusätzliche Lehrer gebraucht werden, die wir entweder neu einstellen müssen oder anderswo nicht haben, muss natürlich eine Lösung überlegt werden, die dem entspricht.
Deswegen meine ich, man wird es wirklich vom Einzelfall abhängig machen müssen, wie das Ganze gelöst wird.
Ich betone noch einmal, dass das auf die Verhandlungen ankommt. Vor Ort muss man sich einigen, um eine zukunftsfähige Struktur zu schaffen. Das wäre mein großer Wunsch.
Wir kommen auf Dauer nicht weiter, wenn jeder versucht, bis 13 oder bis 15 zu zählen, seine Klasse vollzumachen, und dann sagt, er hat seine Probleme gelöst, ohne das Gemeinwohl im Auge zu behalten.
Wir haben im Augenblick eine Situation – ich beschreibe das auch einmal, das ist für das Parlament vielleicht nicht ganz uninteressant –, wo ein Bürgermeister im Landkreis Roth, das heißt im Mittelfränkischen, für seine Kommune Gastschulbeiträge sparen wollte. Ich formuliere sehr vorsichtig, weil ich keinen Vorwurf erheben möchte, bevor das Verfahren juristisch anläuft. Aber mehr oder weniger gab es plötzlich Schüler, die es gar nicht mehr geben durfte, die mit kommunalem Geld verlockt wurden zu bleiben, obwohl sie nicht mehr da waren – verklausuliert gesagt. Er sagt, er habe seiner Gemeinde Gastschulbeiträge gespart und das Schulhaus weiter genutzt. Meine Damen und Herren, das kann es nicht sein.
Ich wiederhole meinen Appell, dass man sich vor Ort zusammenrauft und sagt: Wir schaffen eine Schulstruktur, wo man vielleicht einmal da und einmal dort oder gemeinsam, wie auch immer, eine Lösung findet und nicht jedes Jahr der Run auf den 15. Schüler entsteht. Es mag für den betreffenden Schüler und seine Familie zwar schmeichelhaft sein, wenn zwischen zwei Gemeinden um ihn gerauft wird. Aber das kann nicht die Schulstruktur Bayerns für die nächsten Jahre sein. Ich meine, das wäre auch dort sinnvoll zu lösen. Die beiden betreffenden Abgeordneten sind ja da und können mit ihrem Einfluss auf wen auch immer vielleicht so viel einwirken, dass im nächsten Jahr die Frage nicht mehr gestellt werden muss.
Der Entwurf des Doppelhaushalts 2007/2008 sieht für die beiden Haushaltsjahre insgesamt 784 zusätzliche Planstellen vor. Wir möchten sie wie folgt verteilen: für das Haushaltsjahr 2007 für Förderschulen 18 Planstellen, für Realschulen 286 Planstellen, für Gymnasien 217 Planstellen, in der Verteilung noch offen 79 Planstellen, das sind insgesamt 600 Planstellen. Im nächsten Haushaltsjahr werden wir die 184 Planstellen wie folgt unterbringen: für die Realschulen 100 Planstellen und für die Gymnasien 84 Planstellen. Alle Planstellen unterliegen keiner Befristung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt niemanden in diesem Saal, der nicht froh wäre, wenn die Kinder eine öffentliche Schule besuchen würden. Das ist überhaupt keine Frage. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass sie dort besser aufgehoben wären. Es gibt auch keine Diskussion darüber, dass die Staatsregierung, dass das Kultusministerium oder die nachgeordneten Behörden nicht höchsten Wert auf die Einhaltung der Schulpfl icht bei Kindern legten. Diese Schulpfl icht hat eine große Tradition, vor allem verglichen mit anderen Ländern. Die Schulpfl icht ist enorm wichtig im Sinne unserer Kinder.
Wir haben bei den Zwölf Stämmen wirklich getan, was wir tun konnten. Ich kann mich noch an den Herbst 2002 erinnern. Damals sind alle denkbaren Maßnahmen ergriffen worden: Bußgelder, Erzwingungsgelder, Versuch der Vollstreckung der Zwangs- und Bußgelder, was allerdings sinnlos war, weil eidesstattliche Versicherungen bezüglich
der Vermögenslosigkeit abgegeben worden sind. Daraufhin ist die Polizei eingesetzt worden, die die Kinder in die Schule verbracht hat.
Im Übrigen: Zu dem Zeitpunkt, meine sehr verehrten Damen und Herren von den GRÜNEN, hätte ich mir gewünscht, Sie hätten sich laut auf die Seite der Staatsregierung gestellt.
Wir, das heißt Monika Hohlmeier und ich, standen ziemlich allein in der öffentlichen Diskussion. Es gab von Ihrer Seite keine fl ankierenden Parlamentsbeschlüsse und keine Anträge, in denen Sie zum Ausdruck gebracht hätten, wir hätten es richtig gemacht. Es hätte noch gefehlt, dass Sie in Schwaben gegen uns demonstriert hätten. Erst jetzt wird Ihnen klar, worum es geht.
Wir haben wirklich getan, was wir konnten, und werden es auch weiterhin tun. Der Herr Minister hat gestern im Ausschuss die jetzige Rechtslage ausführlich erklärt; ich will es aus Zeitgründen nicht wiederholen. Ich will von meiner Seite nur präzise erklären, was im Moment Stand der Dinge ist: Es gibt keine Vereinbarung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit den Zwölf Stämmen. Der Gemeinschaft der Zwölf Stämme wurde mit Schreiben vom 24.03.2006 mitgeteilt, unter welchen Bedingungen nach dem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz, dem EUG, die Eignung einer Ergänzungsschule zur Erfüllung der Schulpfl icht festgestellt werden könnte. Nach den nun vorliegenden Lehrplänen für Grund- und Hauptschulen ist davon auszugehen, dass der Unterricht in Klosterzimmern im Wesentlichen den Vorgaben der staatlichen Lehrpläne entspricht. Es gibt lediglich Abweichungen in Bezug auf die Sexualkunde und den Religionsunterricht.
Ich muss sagen: Man freut sich nicht über diesen Weg, aber bei einer Überprüfung in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit ist er in Anbetracht dessen, was wir sonst tun müssten, verantwortbar. Herr Kollege Maget, Sie haben das, was wir sonst tun müssten, auf den Punkt gebracht. Ich kann es von meiner Seite nur wiederholen.
Liebe Damen und Herren von der GRÜNEN-Fraktion, wissen Sie, was Sie mit ihrem Antrag fordern? Folgte man Ihrem Antrag, gäbe es nur zwei Konsequenzen. Das Verbot der Gemeinschaft steht nicht zur Debatte. Ein Verbot müsste an anderer Stelle entschieden werden und angesichts des hohen Ranges der Religionsfreiheit in Deutschland, der aus historischen Gründen durchaus gerechtfertigt ist, ist es extrem schwer, eine Religionsgemeinschaft zu verbieten. Das heißt, es gebe in diesem Fall nur zwei mögliche Maßnahmen: entweder die Mütter einsperren oder die Kinder ins Heim schicken. 33 Kinder in ein Heim zu schicken, würde einen kollektiven Entzug des Erziehungsrechts der Eltern bedeuten. Einen solchen Fall hat es in Deutschland bisher noch nicht gegeben. Ich möchte nicht wissen, welche Vorwürfe von Ihrer Seite erhoben würden, wenn wir dies machen würden und wenn morgen die Polizei vor den Türen der Familien stünde und die Mütter – von einem gigantischen Medienaufwand begleitet – herauszerren würde, oder nach einem
Entzug des Sorgerechts die Kinder ins Heim gesteckt würden.