Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es ist damit namentliche Abstimmung beantragt.

Vor dem nächsten Aufruf gebe ich das Abstimmungsergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 15/1290, Privatisierungserlöse, bekannt. Mit Ja haben 28 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 90; Es gab 13 Enthaltungen. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt.

(Abstimmungsergebnis siehe Anlage 4)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Guckert.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verpackungsverordnung ist ein wiederkehrendes Thema. Wenn Herr Kollege Dr. Runge von Gezerre spricht, dann sollte er sich vor allem in seiner Fraktion und seinem Bundesminister darum bemühen, dass wir aus diesem Gezerre herauskommen.

Was wir wollen, das ist seit Jahren eine klare Regelung. Ich darf das kurz im Telegrammstiel machen: Die derzeitige Verordnung, meine Damen und Herren, sieht wie folgt aus: Das Zwangspfand gilt nur für Einwegverpackungen aus Glas, Kunststoff und Metall für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke. Ausgenommen sind Wein, Milch, Sekt und Spirituosen. Ich glaube, gerade hierin liegt in Zukunft das Problem.

Die Mehrwegquote ist gestrichen, das ist durchaus auch positiv. Es gibt kein einheitliches Rücknahmesystem. Im Grunde haben wir fünf Systeme. Handel und Bürger sind verunsichert und teilweise auf sich gestellt. Teilweise ist das System ganz kompliziert und in jedem Fall nicht sachgemäß. Wir haben deshalb am 17.03.2004 den Antrag 15/647 gestellt. Die derzeitige Verpackungsverordnung ist für uns unzureichend. Wir, die CSU-Fraktion, wollen eine schnelle Lösung und klare Vorgaben für die Getränkeindustrie und ein eindeutiges System.

Was sind die Ziele unseres Antrags? – Erstens. Wie Kollege Dr. Runge angesprochen hat, das muss ich dazu sagen, in Zukunft die Herausnahme der Fruchtsäfte, wenn die Regelung nicht weiter vorankommt. Das deutet für den weiteren Vollzug, gilt die bisherige alte Regelung. Bei einer Unterschreitung der Mehrwegquote werden dann die Fruchtsäfte einbezogen.

Dasselbe gilt bei der Milch. Das kann zweitens nach unserer Meinung in keinem Fall in der bisherigen Form bleiben.

Drittens die Behandlung von ökologisch nachteiligen Einwegverpackungen wie Dosen und Einweg-PET, also – das muss man dazu sagen – Einwegglas bei Bier, Wasser, CO2-haltigen Getränken. Das ist der Schwerpunkt. Das sind die Massengetränke, wenn man so will, die sich teilweise in der Größenordnung von 80 % bewegen.

Viertens die Verhinderung der Ausweitung des Pfandes auf Milch, Wein, Sekt und Fruchtsäfte. Ich habe das schon angesprochen.

Fünftens. Die Sicherung einer Mehrwegquote ist für unsere Getränkeindustrie von größter Bedeutung.

Ganz wichtig ist für uns natürlich sechstens die Umsetzung. Sie muss bürgernah und verständlich sein. Deswegen auch der in unserem Antrag enthaltene Vorschlag, ein einheitliches Pfand von 0,25 Euro einzuführen, das nur für Verpackungen von 0,1 bis 3 Liter eingeführt werden soll, weil die größeren Packungen in diesem Fall einen anderen Weg gehen.

Siebtens. Neben der Bürgernähe und neben der Verständlichkeit ist für uns die Verbraucherfreundlichkeit ein entscheidender Punkt.

Ich möchte achtens hinzufügen: keine Mehrwegquote, wie sie ursprünglich auch einmal in der Diskussion war. Das darf man ruhig so sagen. Dieser Wegfall der Mehrwegquote entspricht wahrscheinlich im Wesentlichen der EU-Vorgabe. Das heißt, mit höchster Wahrscheinlichkeit könnte das Vorhaben dann mit den EU-Richtlinien übereinstimmen.

Von besonderer Bedeutung ist für uns die Revisionsklausel, also die Überprüfung nach fünf Jahren. Die Erfahrungen, die Ökobilanz, die Wissenschaft, die Technik, die Lebensgewohnheiten und die Entwicklungen müssen in Zukunft in der Fortschreibung Berücksichtigung finden.

Unsere beiden Anträge, auch der neue, finden damit Zustimmung in der Bevölkerung und bei den Unternehmen. Unserem Antrag vom 17. März wurde am 13. Mai im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz von der CSU einstimmig zugestimmt und die beiden Oppositionsparteien enthielten sich der Stimme, sodass wir hier eine gewisse Richtung sehen.

Ich möchte hinzufügen, Herr Kollege Runge, dass es für uns selbstverständlich ist, dass wir, wenn die Staatsregierung im Bundesrat einen Antrag einbringt, zu diesem Antrag stehen. Dazu brauchen wir keine zusätzliche Aufforderung. Ich meine, die Bayerische Staatsregierung wird gebeten, den Vorschlag mit den Eckpunkten, die wir in unserem Antrag haben, in den Bundesrat einzubringen.

Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zu Ihrem Antrag sagen. Es ist für uns schon interessant, dass Sie in Ihrem Antrag einen Teil dieser Fakten übernehmen. Aber für uns ist das natürlich ein Problem, weil es ein Kompromiss ist. Wir sehen, dass Sie eigentlich kein Vertrauen in Ihren Minister haben. Deswegen können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Fazit: Wir wollen Sicherheit für den Verbraucher.

(Ulrike Gote (GRÜNE): Soll ich Ihnen das noch einmal erklären?)

Ja, ja, es ist im Zusammenhang mit Ihrem Antrag kein schriftlicher Vorgang vorhanden – das ist das Problem –, der das ganz wiedergibt. Wir wollen eine klare Lösung. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und stimmen unserem Antrag zu. Darum bitte ich.

(Beifall bei der CSU)

Danke schön.

(Abgeordneter Dr. Martin Runge (GRÜNE) meldet sich zu Wort.)

Zu einer Zwischenintervention?

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜ- NE))

Ja, richtig.

(Karin Radermacher (SPD): Was soll das jetzt?)

Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Wörner

(Zurufe von den GRÜNEN)

Jetzt ist er schon am Rednerpult. Dann machen wir das anschließend. Genau genommen ist es ohnehin erst nach der ersten Runde zulässig. Insofern habe ich Ihnen ein falsches Signal gegeben. –

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Antrag der GRÜNEN zustimmen und uns bei dem Antrag der CSU, wenn kein Änderungsvorschlag der CSU zu diesem Halbsatz kommt, der Stimme enthalten.

Kollege Guckert, wir wollen Sie als Landtagskollegen bei der Durchsetzung Ihres Anliegens schon unterstützen, nämlich bei dem Anliegen, den Herrn Ministerpräsidenten an die Kandare zu nehmen. Wir haben ja schon einmal erlebt, dass ein Teil Ihrer Seite dieses Hauses beim Dosenpfand mit uns gestimmt hat und der Herr Ministerpräsident das Gegenteil getan hat, weil ihn offensichtlich nicht interessiert, was in diesem Parlament Sache ist. Deswegen ist es wichtig, dass wir Zustimmung signalisieren, um Ihnen zu helfen.

(Beifall der Abgeordneten Johanna Werner-Mug- gendorfer (SPD))

Ich glaube, inhaltlich ist über diesen Antrag sehr viel gesprochen worden. Ich will Ihnen nur noch einmal einige Dinge vorhalten. Offensichtlich haben sich die Klügeren in Ihrer Fraktion in dieser Frage etwas spät durchgesetzt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Es ist geradezu unglaublich, was für ein Trauerspiel Sie beim Dosenpfand abgeliefert haben, was letztlich inhaltlich Auswirkungen auf diese Diskussion hatte, welche Verunsicherungen Sie damit beim Mittelstand ausgelöst haben, wie viele Arbeitsplätze Sie in Gefahr gebracht haben, wie Sie mit dieser Zauderhaltung dem Land Bayern geschadet haben. Und diese Partei mit ihrem Ministerpräsidenten stellt sich dann hin und jammert ständig über dieses Land, jammert darüber, wie schlimm es ist. Sie selbst sind es doch, die mit Ihrer Obstruktionspolitik im Bundesrat alles blockieren, alles behindern und damit selbst den Freistaat Bayern und seine mittelständischen Brauereien und Abfüller in Gefahr bringen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜ- NEN)

Meine Damen und Herren, deswegen freut es uns, dass offensichtlich die Sachkunde wieder einkehren soll. Man kann deshalb das, was die GRÜNEN hier fordern, nur unterstützen. Wir meinen, es ist höchste Zeit, dem Unfug mit Ihrer Haltung im Bundesrat ein Ende zu machen. Wir meinen, es ist im Interesse der bayerischen mittelständischen Wirtschaft dringend erforderlich, nicht nur bei der Verpackungsverordnung, sondern auch in vielen anderen Fällen

aufzuhören, zu blockieren und zu bremsen, sondern vorwärts zu schauen und damit Sicherheit für diese Unternehmen zu schaffen, die dringend erforderlich ist, um Arbeitsplätze zu sichern und unseren Brauereimittelstand so zu stärken, dass er sicher in die Zukunft gehen kann.

Stimmen Sie also mit uns dem Antrag der GRÜNEN zu. Wir werden Ihrem Antrag gern zustimmen, wenn Sie den gewünschten Halbsatz hinzufügen. Ansonsten müssten wir uns enthalten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Noch einmal Kollege Runge.

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin gesagt, dass die Anträge der drei Fraktionen vom März im Grunde schon das gleiche Ziel zum Inhalt gehabt haben und dass ich es deshalb nicht verstanden habe, dass es dabei immer unterschiedliche Voten gegeben hat. Dieses Mal sind aber die Anträge von CSU und GRÜNEN nahezu identisch. Herr Guckert, kann es sein, dass Sie nicht die vier Antragsentwürfe der Länder Bayern und Baden-Württemberg zur Dritten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung haben? Darin werden genau die Eckpunkte, wie sie Herr Huber am Donnerstag in seinem Konzept noch einmal umrissen hat und wie sie auch in unserem Antrag enthalten sind, exakt benannt und den jeweiligen Änderungen, zu denen sie gehören, zugeordnet.

Deswegen noch einmal die Bitte: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Er sagt letztlich das Gleiche aus wie Ihr Antrag. Er ist nur in einer Sache noch etwas konkreter, nämlich in der Hinsicht, dass am 9. Juli im Bundesrat wirklich entschieden wird. Die Gründe habe ich Ihnen vorhin genannt. Noch einmal die Bitte um Zustimmung, damit wir wirklich unseren Brauern, unserem mittelständischen Getränkehandel und insgesamt unserer Wirtschaft etwas Gutes tun und das Gezerre beenden. Diese Chance ist jetzt da. Greifen Sie zu.

(Beifall bei den GRÜNEN und der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer (SPD))

Nächste Wortmeldung: Staatssekretärin Müller.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin überzeugt, dass wir mit der Verpackungsverordnung auf einem sehr, sehr guten Weg sind. Der Antrag der GRÜNEN geht allerdings von falschen Voraussetzungen aus. Es gibt kein politisch abgestimmtes Kompromisspapier. Bisher haben lediglich Gespräche auf der Fachebene stattgefunden. Die Staatsregierung wird im Bundesrat eine Initiative ergreifen, um das bayerische Pfandvereinfachungsmodell voranzubringen. Bayern wird die politischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass es im Bundesrat am 9. Juli dieses Jahres entscheidungsfähige Vorlagen gibt. Ob und wie der Bundesrat darüber entscheidet, liegt in der Hand des Plenums.

Wie Sie wissen, hat Bayern sechs von 69 Stimmen.