Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen unter anderem aus Petitionen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern einzig und allein um die gesundheitlichen Auswirkungen und nicht um den jeweiligen Standort geht. Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes regelt die Grenzwerte. Bei der Prüfung im Baugenehmigungsverfahren kann und wird genau das nicht geprüft werden. Deshalb ist Ihr Vorschlag nichts anderes als Augenwischerei.
Herr Kollege Rotter hat bereits gesagt, man muss die GRÜNEN einmal fragen, wie weit sie bei ihrem Minister gekommen sind mit Überlegungen, die Grenzwerte abzusenken. Die Schweiz hat zum Beispiel andere Grenzwerte. Sicher ist es erstrebenswert, in diese Richtung zu gehen. Also: Es wäre nötig, eine bessere, rechtzeitige und umfassende Information der Gemeinden zu erreichen.
Ich wollte nur dezent darauf hinweisen, dass der Minister, der für dieses Sachgebiet zuständig ist, der grünen Partei angehört. Das ist doch keine Schande. Das ist einfach so.
Ich habe das Protokoll gelesen. Sie haben bei der letzten Diskussion gesagt, Sie werden alles tun, um dort eine Veränderung zu erreichen. Wenn wir aber im Ausschuss diskutieren und zu neuen Erkenntnissen kommen wie kürzlich durch eine Untersuchung, die fünf Ärzte in Oberfranken über zehn Jahre durchgeführt haben, dann ist es nach meiner Auffassung notwendig, dass diese Untersuchung in neue Überlegungen mit eingeht und dass eine Überprüfung stattfindet. Möglicherweise gibt es ja Veränderungen.
Auf jeden Fall wissen wir – da haben Sie vollkommen Recht –, dass es nötig wäre, eine bessere, rechtzeitige und umfassende Information der Gemeinden, aber vor allem der Bürgerinnen und Bürger zu erreichen. Nachdem wir uns noch einmal mit der Sache auseinander gesetzt haben, sind wir nach wie vor der Meinung, dass das mit dieser Gesetzesänderung schlicht nicht gelingen kann.
Wir wissen, dass es an einer umfassenden Information mangelt. Aufgrund der Petitionen wissen wir aber auch, dass das an unterschiedlichen Dingen liegt. Es gibt Fälle, in denen die Mobilfunkbetreiber nicht informieren. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Bürgermeister die Bürger nicht ausreichend informieren.
An dieser Stelle wende ich mich an die Adresse der CSU und des Staatsministeriums: Ihr viel gelobter Mobilfunkpakt II ist nicht das, was wir wollen. Wir haben bereits beim Bericht des Ministers deutlich gemacht: So großartig, wie der Minister ihn darstellt, ist der Pakt nicht. Den gelieferten Zahlen war zu entnehmen, dass zum Beispiel das Mitspracherecht der Kommunen nur in 60 % der Fälle genutzt wird. Wir wissen auch, dass nur in der Hälfte der Fälle das Dialogverfahren zu einem Konsens geführt hat und dass in allen anderen Fällen die Betreiber getan haben, was sie wollten. Hier besteht schlicht ein Mangel, zumal der Mobilfunkpakt nur für Kommunen einer bestimmten Größenordnung gilt.
Für uns heißt das, dass wir an die Adresse der Staatsregierung noch einmal den Appell richten, nicht nur Runde Tische und Dialogverfahren einzuführen, was sich zwar wunderbar anhört, aber nicht wirklich hilft. Solang das Ministerium nicht dahinter her ist, dass diese Dinge wirklich umgesetzt werden und regelmäßige Erfolgsnachweise erbracht werden, verbessert sich die Situation nicht. Wenn es so ist, dass die Kommunen für die Erneuerung des Paktes verschiedene Vorschläge gemacht haben, dann gehe ich davon aus, dass man diese Vorschläge mit einarbeitet. Nur das macht einen Sinn; nur auf diese Weise kann man Aufklärung und rechtzeitige Information durchsetzen.
Im Übrigen haben die Kommunen, was die Baugenehmigung anbelangt, ihre Meinung nicht geändert. Wenn sie das Ihnen gegenüber geäußert haben, hätten sie uns gegenüber etwas anderes geäußert, was ich mir aber nicht vorstellen kann. Ich glaube, im Moment ist die Haltung der Kommunen eindeutig. Umso mehr sollten wir im Ausschuss darauf achten, dass die Dinge, die möglich sind, nämlich eine Verschärfung bei der Pflicht der Mobilfunkbetreiber zur rechtzeitigen Information, durchgesetzt werden.
Ich schließe: Ihre Gesetzesänderung bringt für die Bürgerinnen und Bürger nichts. Sie bringt nur Unruhe in die Gemeinden. Die Kommunen können es nicht verhindern, und man weckt eine Illusion, die nicht aufrechterhalten werden kann. Deshalb halten wir das nicht für den richtigen Weg.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Radermacher, Sie haben unseren Text schlicht nicht gelesen, sonst hätten Sie nämlich festgestellt, worum es uns geht, was geht und was nicht geht. Uns geht es um die Information; uns geht es um die Transparenz. Sie haben gesagt – ich darf Sie zitieren –: „Wir wissen, dass es an Information mangelt.“ So haben Sie hier gerade gesprochen. Dann haben Sie von den Betreibern gesprochen und auf die Bürgermeister verwiesen. Das ist völlig korrekt. Viele Bürgermeister werden über einen Suchkreis oder über konkret geplante Standorte informiert und geben diese Information nicht weiter. Wenn wir aber die Regelung zur Genehmigungsfreistellung gekippt hätten, könnten die Bürgermeister sich nicht so verhalten; denn dann gäbe es eben die Nachbarbeteiligung. Sehen Sie sich doch einmal die Bayerische Bauordnung an.
Auch wenn Sie immer wieder das gleiche Gegenargument bringen, wird es dadurch nicht gescheiter, sondern bleibt schlicht falsch.
Frau Kollegin Radermacher und Herr Kollege Rotter, ich komme zu den Grenzwerten. Wir haben immer wieder insistiert und Gespräche mit Herrn Trittin geführt. Seitens der Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wurde bis ungefähr Weihnachten 2001 an eine solche Lösung gedacht. Was ist dann passiert? – Dann hat sich Ihre Fraktion quergestellt. Herr Schröder hat über Herrn Steinmeier ein Kanzlerwort sprechen lassen. Er hat gesagt, er sei jetzt zuständig, und es gebe keine anderen Grenzwerte und auch keine Schutzzonenkonzepte.
Das ist der Stand der Diskussion im Bundestag und in der Bundesregierung. Herr Kollege Rotter, wenn Sie nun mit Krokodilstränen in den Augen kommen, kann ich Sie nur an das erinnern, was die beiden seinerzeit zuständigen Landesminister Sinner und Schnappauf – heute ist es nur noch Herr Schnappauf, der aber nicht hier ist – gesagt haben. Beide waren der Meinung, die Werte wären völlig okay und müssten nicht verändert werden. Wir sind der Meinung: Es muss etwas daran geändert werden. Wir setzen uns dafür ein, bitten Sie aber um Unterstützung.
Wäre es denn auch möglich, dass die CSU, wenn ihr an der Senkung der Grenzwerte tatsächlich etwas liegt, eine Entschließung in den Bundesrat einbringt oder sich mit den Ländern abstimmt und einen Antrag stellt? Dann bekämen wir möglicherweise eine Bundesratsmehrheit zu einer Senkung der Grenzwerte.
Mit Sicherheit wäre auch ein Einsatz der CSU hilfreich, wobei ich denke, wichtiger wäre es, bei der SPD anzusetzen, vor allem bei der SPD auf Bundesebene.
Jetzt komme ich aber zu dem, was wir wirklich haben wollen, nämlich Transparenz. Herr Rotter, ich frage Sie: Wo leben Sie?
Ich weiß, Sie wohnen in Weiler. Sie scheinen aber nicht mitbekommen zu haben, was abläuft. Diese Nacht- und Nebelaktionen gibt es weiterhin und laufend.
Nein, da spielen die Bürgermeister nicht mit. Das Problem der Bürgermeister könnten wir im Übrigen leicht lösen, wie ich bereits gesagt habe. Das Entscheidende ist, dass die Betreiber das, was Herr Schnappauf ihnen immer wieder ins Stammbuch schreibt, sehr wenig ernst nehmen.
Ich komme noch einmal zum Bauausschuss. Da Sie behaupten, dort geht gar nichts, muss ich Ihnen sagen: Selbstverständlich kann im Bauausschuss gesteuert und verhandelt werden, und zwar auch außerhalb dessen, was Bundesgesetze vorgeben. Selbstverständlich gäbe es auch die Möglichkeit, zum Beispiel eine andere Sektorisierung zu erreichen.
Lassen Sie mich einen letzten Satz zum Mobilfunkpakt sagen, weil Sie mich hier doch ein wenig verärgert haben.
Da gibt es ja dieses schöne Zitat von Ihrem Supersonderminister Huber. Er hat gesagt: Wir werden alles tun, was Gott uns erlaubt, und auch manches mehr, um diese Technologie voranzubringen. Dann hat er diese Rahmenvereinbarung mit den Liegenschaften benannt.
Was hier passiert, ist wirklich eine Sauerei, dass nämlich laufend – damit umgehen Sie die Bürgermeister und den Bürger – über diesen Vertrag den Kommunen Standorte auf die Augen gedrückt werden, mit denen sie überhaupt nicht einverstanden sind, selbst in den Fällen, wo eigentlich schon bessere Verhandlungsergebnisse vorhanden sind. In meiner Gemeinde gibt es einen solchen Fall. Ich weiß solches aber auch von anderen Gemeinden und Städten.
Ich denke da zum Beispiel an die Rahmenvereinbarung, die die Finanzämter betrifft. Es hieß in dem Zusammenhang lapidar: Ja, der Freistaat Bayern hat ja die Finanzämter zur Verfügung gestellt; wir können als Bürgermeister leider nichts machen.
Da wäre für Sie ein weiterer Ansatzpunkt, den Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern etwas Gutes zu tun.
Daran haben Sie aber gar kein Interesse. Führen Sie sich den Huber-Satz vor Augen! Ihnen geht es einzig und allein darum, den Betreibern zu helfen. Das lassen wir Ihnen aber so nicht durchgehen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Runge hat gerade die Frage gestellt, worum es geht. Ich sage Ihnen, worum es geht. Es geht darum, vom eigenen Versagen einfach abzulenken.
Ich bin deswegen ans Rednerpult gegangen, weil zu befürchten ist, dass Sie in drei Jahren mit derselben Frage noch einmal kommen, weil Sie unbelehrbar sind.
Ich darf mich ausdrücklich dem anschließen, was Kollege Rotter in großer Sachlichkeit noch einmal dargestellt und Frau Kollegin Radermacher bestätigt hat. Wenn Sie nicht in der Lage sind, in Ihrer Koalition da droben in Berlin mit den Verantwortungen klarzukommen, dann schauen Sie bitte, dass die Dinge da droben erledigt werden, nicht aber hier im Bayerischen Landtag!
Da passiert aber noch etwas. Der kommunalen Seite soll nun eine Verantwortung zugewiesen werden, die sie in eine schwierige Situation bringt. Denn es würde von ihr erwartet werden, Anträge aus emotionalen Gesichtspunkten abzulehnen. Dann unterliegt die Kommune am Schluss Amtshaftungsansprüchen. Dadurch wird es für die Kommune eng. Die kommunale Seite hat dadurch ein großes Problem.
Aber Sie wollen das Problem jetzt wegverlagern hin zu den Kommunen, weil Sie nicht in der Lage sind, in Berlin dafür Sorge zu tragen, dass die Probleme gelöst werden. Das werden wir nicht zulassen. Da können Sie noch so viele Versuche unternehmen, Sie werden damit scheitern. Die 26. Bundesimmissionsschutzverordnung müsste hier geändert werden, nicht aber die Bayerische Bauordnung. Deswegen darf ich Sie herzlich darum bitten, diesen Gesetzentwurf heute abzulehnen.
Kollege Rotter hat zu Recht umfassend dargestellt, dass es hier nur um Augenwischerei und mehr Bürokratie geht, aber nicht um die Lösung des Problems. Mit dem Mobilfunkpakt II können wir die Probleme wesentlich besser lösen als mit diesem Gesetzentwurf, der völlig an der Realität vorbeigeht.
Herr Staatssekretär, es ist ja nett, dass Sie jetzt noch einmal so auf die Bundesregierung geschimpft haben. Aber können Sie vielleicht mit wenigstens fünf oder sechs Sätzen sagen, was die Bayerische Staatsregierung tun will, um das tatsächlich vorhandene Informationsdefizit zu beseitigen und den tatsächlich nicht funktionierenden Mobilfunkpakt besser auszugestalten, damit dieses Defizit abgedeckt wird? Wenn Sie das heute nicht können, dann können Sie vielleicht etwas später einmal einen konkreten Vorschlag machen.
Frau Kollegin, ich kann Ihre Fragen natürlich immer beantworten. Die Staatsregierung kann jede Frage beantworten, die Sie an sie richten.