und am 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Einkommensteuerreform bei der Aufstellung des Finanzplans des Freistaats Bayern des Jahres 2001, der für 2005 eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 112 Millionen Euro vorsah, nicht berücksichtigt, oder weshalb lässt sich nach Ansicht der Staatsregierung die höhere Neuverschuldung 2005 mit der Steuerreform begründen?
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kollegin Kamm! Der Finanzplan 2001 bis 2005 war auf der Basis der Maisteuerschätzung des Jahres 2001 erstellt worden. Diese berücksichtigte unter anderem auch Steuermindereinnahmen aufgrund der drei Stufen des Steuersenkungsgesetzes vom 23. Oktober 2000. Die Gesetzeslage war damit auch im Finanzplan 2001 bis 2005 berücksichtigt worden.
Die jüngste Steuerschätzung vom Mai 2004 prognostiziert für Bayern für das Jahr 2005 allerdings über drei Milliarden weniger an Steuereinnahmen als noch in der Schätzung des Jahres 2001 angenommen. Diese Ausfälle beruhen fast ausschließlich auf der konjunkturellen Entwicklung. Sie sind auch das Ergebnis einer mittlerweile sechsjährigen Misswirtschaft in Berlin.
Um es nochmals klarzustellen: Ursache der Stagnation der Steuern des Jahres 2005 im Vergleich zu 2004 ist das Inkrafttreten des zweiten Teils – –
Herr Staatssekretär, einen Augenblick! Ich darf um ein bisschen mehr Ruhe bitten. Die Akustik hier ist nicht so gut, wie sie im neuen Saal sein wird. Wenn Sie interne Gespräche zu führen haben, zum Beispiel die Schwabenrunde dort, dann bitte ich Sie, aus dem Saal zu gehen.
Herr Präsident, ich darf zusammenfassen: Ursache der Stagnation der Steuern des Jahres 2005 im Vergleich zu 2004 ist das Inkrafttreten des zweiten Teils der dritten Steuerentlastungsstufe. Das bedeutet für Bayern ein Minus von 550 Millionen Euro gegenüber 2004.
Die politische Verantwortung dafür, dass die Steuereinnahmen 2005 im Vergleich zum Finanzplan 2001 bis 2005 um drei Milliarden niedriger sind, liegt dagegen allein bei der Bundesregierung.
Zusatzfrage: Frau Kollegin Kamm. Ich gehe jetzt davon aus, dass Sie diese Fragen für Kollegen Mütze stellen.
der Steuern des Jahres 2005 im Vergleich zu 2004 auch das Inkrafttreten des zweiten Teils der dritten Steuerentlastungsstufe ist. Das sind für Bayern immerhin 550 Millionen Euro weniger gegenüber 2004. Das heißt, dass im Jahr 2005 auch diese Steuermindereinnahmen geschultert werden müssen.
Ich habe in meinen Ausführungen bereits darauf hingewiesen, dass die jüngste Steuerschätzung vom Mai 2004 für das Jahr 2005 über drei Milliarden weniger an Steuereinnahmen ergab, als in der Schätzung des Jahres 2001 prognostiziert.
Sie wissen, dass wir bei der Steuerschätzung seit vielen Jahren eine negative Entwicklung verzeichnen. Die jüngste Steuerschätzung im Mai 2004 hat zum Ausdruck gebracht, wir haben 3 Milliarden Euro weniger Steuereinnahmen als nach der Planung, wie Sie es angesprochen haben.
In welcher Höhe stehen Haushaltsmittel zur Förderung von Schulbauten in den einzelnen Regierungsbezirken – einschließlich des Vorgriffs auf die Haushaltsmittel bis 2006 – zur Verfügung, wie viele davon sind in den jeweiligen Bezirken schon verplant oder verausgabt, und welche Wege sieht die Staatsregierung, die Bezuschussung und somit die notwendige zeitnahe Realisierung äußerst dringlicher Schulbauvorhaben wie beispielsweise die Drei-Auen-Volksschule in Augsburg-Oberhausen und den überfälligen Neubau des ersatzbedürftigen und gefährdungsträchtigen Klassentrakts in der Firnhaberauschule in Augsburg zu ermöglichen?
Verehrter Herr Präsident, verehrte Kollegin Kamm! Für die Bewilligungen von Schulbaumaßnahmen stehen den Regierungsbezirken in 2004 folgende Haushaltsmittel zur Verfügung: Oberbayern 32,4 Millionen Euro, Niederbayern 15,2 Millionen Euro, Oberpfalz 12,6 Millionen Euro, Oberfranken 6,6 Millionen Euro, Mittelfranken 12,2 Millionen Euro, Unterfranken 7,2 Millionen Euro und Schwaben 6,9 Millionen Euro. Die Mittel sind nahezu vollständig ausgeschöpft.
Ich gehe davon aus, dass auch das Neuaufnahmevolumen 2005 in Höhe von 240 Millionen Euro weitestgehend verbraucht ist. Im Vorgriff auf das Neuaufnahmevolumen 2006 hat der Finanzminister bereits im Juni dieses Jahres bayernweit Genehmigungen für den vorzeitigen Beginn von Schulbaumaßnahmen mit notwendigen Gesamtkosten in Höhe von 160 Millionen Euro zusätzlich zugelassen.
Zu den angesprochenen Augsburger Schulbaumaßnahmen darf ich Folgendes sagen: Für die Erweiterung der Volksschule in der Firnhaberau liegt der Regierung von Schwaben seit 23. April 2003 ein Zuwendungsantrag vor, den die Stadt am 20. Februar 2004 abgeändert hat. Eine Bearbeitung des Antrags war bis dahin nicht möglich, da die Stadt Augsburg die Finanzierung der Maßnahme nicht sicherstellen konnte.
Eine Förderung der Maßnahme ist im Rahmen der Prioritätensetzung der Regierung bislang nicht möglich gewesen. Ob im nächsten Jahr eine Berücksichtigung möglich ist, wird die Regierung nach der Dringlichkeit der dann anstehenden Vorhaben entscheiden.
Für den Neubau der Drei-Auen-Schule im Stadtteil Oberhausen liegt der Bezirksregierung bislang kein Zuwendungsantrag der Stadt Augsburg vor.
Sie haben gesagt, dass die Regierung den Antrag für die Schule in der Firnhaberau nicht bearbeiten konnte. Die Ursache dafür kann eigentlich nur gewesen sein, dass der Haushalt der Stadt Augsburg von der Regierung von Schwaben nicht genehmigt war. Sehe ich das richtig?
Ich habe darauf hingewiesen, dass der Antrag vom 23. April 2003 vorliegt, dass die Stadt Veränderungen vorgenommen hat und dass eine Bearbeitung des Antrags bis jetzt nicht möglich war, da die Stadt Augsburg die Finanzierung der Maßnahme nicht sicherstellen konnte. Ich bitte Sie, das vor Ort abzuklären.
Ich rufe jetzt die Fragen auf, die das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten betreffen. Die erste Frage stellt Herr Kollege Dr. Magerl. Bitte, Herr Kollege.
Herr Staatsminister, trifft es zu, dass Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes geändert werden soll mit dem Ziel, künftig auf das Vegetationsgutachten der unteren Forstbehörde über den Zustand der Waldverjüngung zu verzichten, und wenn ja, aus welchen Gründen soll dies erfolgen und auf welche Weise soll der Zustand der Waldverjüngung künftig erfasst werden?
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das trifft nicht zu. Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Jagdgesetzes ist den zuständigen Forstbehörden vor der Abschussplanung Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen.
Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt nicht, Artikel 32 Absatz 1 des Bayerischen Jagdgesetzes zu ändern. Gerade die forstlichen Gutachten haben dazu beigetragen, die Eigenverantwortung der bei der Abschlussplanung beteiligten Revierinhaber und Jagdvorstände zu stärken und die Diskussion zu versachlichen.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass bei der geplanten Novellierung des Waldgesetzes für Bayern eine Änderung des Gesetzestextes in Artikel 8 geplant ist, die auf eine Erweiterung der Waldinventuren abzielt. In der Begründung hierzu ist ausdrücklich auf das forstliche Gutachten hingewiesen. Damit wird die Stellung des forstlichen Gutachtens weiter gestärkt.
Die bisherige Praxis ist gerade verbessert worden, und sie wird weitergeführt, weil sie erheblich zum gegenseitigen Verständnis und zur Versachlichung der Diskussion beigetragen hat.
Herr Staatsminister, wird die Staatsregierung von der in § 5 Absatz 3 des Gesetzes zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch machen, das Wertverhältnis des flächenbezogenen Betrages je Hektar für das Grünland um bis zu 0,15 zu erhöhen bzw. zu vermindern, und wenn ja, in welcher Weise und in welchem Umfang?
Nach Berechnungen des BMVEL beträgt die Grünlandprämie in Bayern 89 Euro pro Hektar, die Ackerflächenprämie 299 Euro pro Hektar – jeweils vor Abzug für
nationale Reserve und Modulation. Diese Werte errechnen sich aus dem Verhältnis der Dauergrünlandfläche zur sonstigen förderfähigen Fläche. Bei vollständiger Ausschöpfung des Faktors 0,15 könnte die Grünlandprämie auf 125 Euro pro Hektar erhöht und müsste auf der anderen Seite die Ackerflächenprämie auf 279 Euro pro Hektar gesenkt werden. Analog dazu könnte die Grünlandprämie bis auf 47 Euro pro Hektar abgesenkt und im Gegenzug die Ackerflächenprämie auf 322 Euro pro Hektar angehoben werden.
Bayern liegt bereits ohne Nutzung des 0,15-Faktors bei Grünland um 10 Euro pro Hektar über dem Bundesdurchschnitt. Nur Niedersachsen einschließlich Bremen und Nordrhein-Westfalen liegen über der bayerischen Dauergründlandprämie. Andere Länder liegen zum Teil erheblich unter dem bayerischen Wert, zum Beispiel Hessen mit 47 Euro pro Hektar, Rheinland-Pfalz mit 50 Euro pro Hektar und Sachsen-Anhalt mit 53 Euro pro Hektar. Alle bayerischen Nachbarländer liegen bei der Grünlandprämie deutlich unter dem bayerischen Wert.
Aus Grünland- und Ackerregionen kommen in gleicher Weise und mit gleicher Vehemenz Forderungen nach entsprechender Änderung des Wertverhältnisses, wobei ausreichende Begründungen, die eine Schlechterstellung der jeweils anderen Seite rechtfertigen würden, nicht mitgeliefert werden. Wir werden diesen Faktor von 0,15 nicht zur Anwendung bringen.