Das ist eine Tatsache, die uns alle beschäftigen sollte. Unabhängig davon schaffen in Bayern nur 31 % der Schüler die Studienberechtigung. Das ist ein viel zu geringer Anteil.
Ich finde es ungeheuerlich, dass Sie nur hier sitzen und lachen. Ich bin noch nicht sehr lang im Bayerischen Landtag, aber ich denke, über solche Zahlen sollte man zunächst nicht lachen. Setzen Sie sich mit dem Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverband auseinander und fragen Sie dort nach.
Das Schulwesen beginnt ganz unten; so haben Frau Ministerin Hohlmeier und Sie, Herr Schneider, es gesagt. Sie haben besonderen Wert darauf gelegt und es als besondere Errungenschaft herausgehoben, dass Sie ganz früh mit der Förderung anfangen. Sie haben den Bildungs- und Erziehungsplan angesprochen, der für sich genommen vielleicht ganz gut ist. Völlig ungeklärt ist aber die Frage – die Haushaltsberatungen in den nächsten Monaten werden es zeigen –, ob Sie bereit sind, annähernd eine Finanzierung dessen sicherzustellen, was Sie in diesem Plan niedergeschrieben haben.
Auch für die Grundschulen gibt es eine Statistik des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes, die im Übrigen zum Material vom 4. Oktober 2004 gehört. Die Klassenstärken in den Grundschulen sind am Beginn der
Schulzeit im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt am höchsten. Sie haben an den Grundschulen seit 1990 acht Unterrichtsstunden gestrichen. Sie haben zwar wieder ein paar dazugegeben. Letztlich fehlen aber fünf Unterrichtsstunden. An der Hauptschule, von der ich vorhin gesagt habe, dass 10 % der Schüler diese Schulart ohne eine Zukunftsperspektive verlassen, haben Sie vier Stunden gestrichen.
Frau Ministerin Hohlmeier, Sie haben darauf hingewiesen, dass Ihnen die individuelle Förderung des Kindes besonders wichtig ist. Bei den Förderschulen und Förderzentren machen Sie aber einen Paradigmenwechsel. Sie wollen weniger Kinder in diese Schularten und mehr Kinder in die Regelklassen schicken. Grundsätzlich sind wir damit einverstanden. Allerdings verlagern Sie die Zahl der Förderstunden, die jedes dieser Kinder braucht, nicht auf die Grund- und Hauptschulen, sondern diese Stunden bleiben auf der Strecke. Auch das ist Material des Bayerischen Lehrerinnen- und Lehrerverbandes.
Um alles dieses mache ich jetzt eine Klammer, und darunter hat die SPD ihr Konzept „Keiner darf verloren gehen“ gesetzt. Uns geht es vor allen Dingen um die Gruppe der bereits erwähnten 10 %. Dafür werden wir uns weiter stark machen.
Nächste Wortmeldung: Herr Kollege Sibler. Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, können Sie sich anschließend auf die Ersten Lesungen einstellen.
Bernd Sibler (CSU) Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Von der Opposition haben wir heute in diesem Haus nur ein ständiges Schlechtreden der guten Ansätze der bayerischen Bildungspolitik gehört, wie wir in den letzten Jahren kontinuierlich und dauernd entwickelt haben.
Es wurde gefragt, ob wir diese Ziele auch nur annähernd finanzieren können. Ich darf noch einmal auf das hinweisen, was Prof. Waschler vorher schon gesagt hat: In den nächsten beiden Jahren wird der Bildungshaushalt um 4,3 % steigen. Das ist überproportional im Vergleich zur Entwicklung des Staatshaushalts. Wer sich die Entwicklung der letzten Jahre angeschaut hat, wird feststellen, dass der Einzelplan 05 auch schon in den letzten Jahren immer überproportional und stärker gestiegen ist als der Staatshaushalt insgesamt.
Ich hörte, dass in den Grundschulen große Klassen sind. Hier möchte ich aber schon darauf verweisen, dass die durchschnittliche Klassengröße in den Grundschulen in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich zurückgegangen ist. Die Durchschnittszahlen sprechen eine deutliche Sprache.
Ich darf einmal darauf verweisen, was ein mittlerweile zurückgetretener Ministerpräsident der SPD in Niedersachsen, Herr Glogowski, gesagt hat. – –
Er hat festgestellt, dass niedersächsische Schüler, wenn sie von Niedersachsen nach Bayern kommen, erst einmal ein paar Jahre aufholen müssen, bzw. dass bayerische Schüler, wenn sie nach Niedersachsen kommen, sich zunächst einige Zeit gemächlich zurücklehnen können, weil sie einen so großen Vorsprung haben.
Meine Damen und Herren, das sind die Fakten. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Nicht ohne Grund haben wir bei Pisa auch die besten Ergebnisse eingefahren.
Darauf hinzuweisen ist auch, dass Bayern an den Grundschulen – auch das macht das niedersächsische Beispiel deutlich – das höchste Angebot an Unterrichtsstunden hat. Frau Weikert, Sie sagten, dass 10 % der Schülerinnen und Schüler keinen Abschluss haben. Das wollen wir auch nicht akzeptieren. Darin sind wir uns einig.
Mit den Praxisklassen haben wir schon ein sehr gutes Angebot auf den Weg gebracht, das draußen auch sehr gut läuft und einen deutlich erhöhten Anteil an Absolventinnen und Absolventen der Hauptschule hervorbringt. Die Schüler bekommen Lehrstellen – gerade diejenigen, die vorher keine Lehrstelle bekommen haben.
Abschließend möchte ich sagen: Wir in Bayern befinden uns in der Bildungspolitik auf einem guten Weg. Ich darf zusammenfassen: Er beginnt im Kindergarten mit den Bildungs- und Erziehungsplänen und wird an den ModusSchulen mit vielfältigen Angeboten fortgesetzt. Die Sprachlernklassen sind – Gott sei Dank – schon sehr breit dargestellt worden. In der Realschule haben wir durch die Einführung der sechsklassigen Form deutlich weniger Wiederholer; das ist ein ganz wichtiger Punkt. Auch das achtjährige Gymnasium ist ein wichtiger Beitrag im Bereich der Internationalisierung, mit dem wir die Absolventinnen und Absolventen im internationalen Vergleich zukunftsfähig und konkurrenzfähig machen. Wir wollen das bayerische Schulsystem sukzessive aus- und weiterbauen. Wir sind uns aber im Gegensatz zur Opposition unserer hohen finanzpolitischen Verantwortung sehr, sehr bewusst.
Tagesordnungspunkt 2 a Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes, des Bayerischen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung (Drucksache 15/1731) – Erste Lesung –
hat verschiedene Änderungen des Bayerischen Beamtengesetzes, des Bayerischen Richtergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung zum Inhalt. Er wurde von der Staatsregierung insbesondere aus folgenden Gründen initiiert:
Durch das Reformprojekt „Verwaltung 21“ werden staatliche Aufgaben in erheblichem Umfang abgebaut. Dadurch wird Personal freigesetzt. Die entsprechenden Stellen können über die natürliche Fluktuation nur während eines längeren Zeitraumes abgebaut werden. Die Ausweitung der Möglichkeiten für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit soll diesen Prozess beschleunigen und auf diese Weise zu einer Minderung auch der Personalkosten beitragen.
Im Bayerischen Beamtengesetz sind deshalb verschiedene Änderungen notwendig geworden. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Maßnahmen: Die Regelung über die Altersteilzeit für Beamte wollen wir in einigen Punkten modifizieren: Die Altersgrenze für Altersteilzeit wird in den Bereichen, in denen wegen grundlegender Verwaltungsreformmaßnahmen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden müssen, auf das 55. Lebensjahr abgesenkt. Darüber hinaus werden die bestehenden Einschränkungen für Führungsfunktionen für diese Bereiche aufgehoben. In den betroffenen Verwaltungsreformbereichen gilt also für alle Beamten die gleiche Regelung. Die Bereiche, die von der Verwaltungsreform betroffen sind und in denen in wesentlichem Umfang Stellen abgebaut werden, sollen in einer Rechtsverordnung der Staatsregierung bestimmt werden. Für Kommunen ist ebenfalls eine entsprechende Ermächtigungsnorm vorgesehen. Damit werden die Kommunen in die Lage versetzt, die Reformbereiche und die nähere Ausgestaltung der Stellensperre und des Stelleneinzugs innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches selbstständig zu regeln.
Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen die geplanten neuen Regelungen ausdrücklich und unterstützen den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung.
Das Institut der Teildienstfähigkeit wurde eingeführt, um Ruhestandsversetzungen von Beamten zu vermeiden, die noch überwiegend dienstfähig sind. Die bestehende Regelung ist bis zum 31. Dezember 2004 befristet. Ohne Aufhebung der Befristung müssten die betroffenen Beamten trotz fortbestehender Teildienstfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden. Bayern hat derzeit circa 360 teildienstfähige Beamte. Die Entwicklung der letzten Zeit weist auf eine steigende Tendenz hin. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Mit der Aufhebung der Befristung soll dieses Instrument auf Dauer eingeführt werden.
Der Mindestumfang für unterhälftige Teilzeitbeschäftigung ist bisher gesetzlich auf ein Viertel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt. Das entsprach bei der 40-Stunden-Woche einer Arbeitszeit von mindestens zehn Stunden in der Woche. Nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes wird die Rückzahlung eines im Rahmen der Ausbildungsförderung gewährten Darlehens teilweise erlassen, wenn der Darlehensnehmer ein Kind bis zu zehn Jahren pflegt oder erzieht und nur unwesentlich beschäftigt ist. „Unwesentlich“ in diesem Sinne ist eine Beschäftigung im Umfang bis zu zehn Stunden in der Woche. Infolge der Arbeitszeitverlängerung ist der Mindestumfang einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung für die unter fünfzigjährigen Beamtinnen und Beamten auf 10,5 Stunden in der Woche angestiegen. Dieser Umstand hat den Verlust des Teilerlasses von BAFöG-Darlehen zur Folge. Aus diesem Grund soll der Mindestumfang einer unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung künftig auf konkret zehn Stunden in der Woche festgelegt werden.
Wie bereits im Bayerischen Beamtengesetz soll auch im Bayerischen Richtergesetz die Befristung für das Institut der Teildienstfähigkeit entfallen und damit auch die Regelung auf Dauer eingeführt werden.
Auslöser für die Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Staatsregierung ist der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines so genannten Anpassungsausschlussgesetzes. Mit dem Anpassungsausschlussgesetz sollen die Gehaltserhöhungen der Jahre 2003 und 2004 im Umfang von insgesamt 4,4 % für die Besoldungsgruppe B 11 dauerhaft ausgeschlossen werden. Nach der derzeitigen Rechtslage werden diese Gehaltsanpassungen nur bis zum 1. Januar 2005 hinausgeschoben. Von dem Gesetzentwurf sind die Staatsminister und der Herr Ministerpräsident betroffen, weil sich bei ihnen das Amtsgehalt nach der Besoldungsgruppe B 11 berechnet. Die Staatssekretäre werden dagegen von dem Anpassungsausschlussgesetz nicht erfasst. Diese unterschiedlichen Folgen sollen durch eine Änderung des Ministergesetzes beseitigt werden. Das heißt: Die Amtsbezüge der Staatssekretäre werden bei unveränderter Höhe auf eine Basis gestellt, die auch diese von der Gehaltsanpassung dauerhaft ausschließt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung bringen mit diesen Maßnahmen in besonderer Weise und zum wiederholten Male zum Ausdruck, dass auch sie zu erheblichen Abstrichen bei ihren eigenen Bezügen bereit sind. Wir gehen hier mit gutem Beispiel voran.
Weitere Details zum Gesetzentwurf können bei den anstehenden Beratungen in den Ausschüssen noch einmal dargestellt werden. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Diesen Gesetzentwurf hätten Sie sich sparen können, wenn Sie die Arbeitszeit nicht verlängert hätten und wenn Sie unserem Rat gefolgt wären, die Staatssekretäre abzuschaffen.
Dann hätte heute halt ein Minister sprechen müssen. Soviel zu der von Ihnen so hoch gelobten Verwaltungsvereinfachung und dem damit zusammenhängenden Bürokratieabbau. Im Übrigen wurde in diesem Zusammenhang das Parlamentsinformationsgesetz nicht eingehalten. Man sollte künftig darauf achten, dass das nicht wieder vorkommt.
Zur Sache. – Dieses Gesetz müsste eigentlich die Überschrift „Beschäftigungsabbaugesetz“ tragen. Denn diese Absicht ist der Hauptgrund für den vorliegenden Gesetzentwurf. Sie wollen die Möglichkeit, in die Altersteilzeit einzusteigen, auf 55 Jahre absenken. Hervorragend, könnte man dazu sagen, wenn man nicht wüsste, dass es der Staatsregierung und der CSU nicht um eine Verbesserung des Bayerischen Altersteilzeitgesetzes geht, das am 1. August 1999 in Kraft getreten ist und dann Jahr für Jahr verschlechtert wurde. Nein, der CSU geht es darum, möglichst viele Menschen so schnell wie möglich in den Ruhestand zu schicken, damit der geplante Personalabbau, der mit der Verwaltungsreform verbunden ist, schneller geht.
6000 Menschen will Herr Huber durch seine Reform überflüssig machen. Jetzt merkt er auf einmal, dass er diese Menschen nicht so ohne weiteres los wird. Deshalb kam er auf die Idee, dass diejenigen, die von der Verwaltungsreform betroffen sind, nun schon mit 55 Jahren in die Altersteilzeit gehen dürfen sollen – allerdings werden ihre Stellen dann im Unterschied zur bisherigen Gesetzgebung eingezogen.
CSU und Staatsregierung entfernen sich dadurch von ihrem eigenen politischen Ziel, nämlich durch die Altersteilzeit auch einen beschäftigungspolitischen Ansatz dafür zu entwickeln, dass Menschen früher in den Ruhestand gehen können und junge Menschen eine Chance auf Arbeit bekommen. Ich zitiere Staatsminister Faltlhauser vom 13.08.1999:
Ziel der Staatsregierung ist es, den lebensälteren Beamten einen gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand zu ermöglichen. Damit tragen wir einem großen Interesse der Beschäftigten Rechnung. Zweitens leistet die Altersteilzeit einen wichtigen arbeitsmarktpolitischen Beitrag, indem neue Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen werden.
Das war vor fünf Jahren, ist also noch gar nicht so lange her. Vor fünf Jahren ging es Ihnen noch um Beschäftigung; jetzt geht es Ihnen um Abbau von Beschäftigungsmöglichkeiten. Das kritisieren wir und fordern deshalb eine Ausweitung des Eintritts in die Altersteilzeit für alle, die das in Anspruch nehmen wollen, und nicht nur für jene, die Sie loswerden wollen. Das ist übrigens Inhalt des Antrags, den wir bereits 1998 bei der Gesetzesberatung gestellt haben. Mit dieser von Ihnen geplanten Regelung wird außerdem der Gleichheitsgrundsatz zum wiederholten Male verletzt.
Dann geht es – Herr Staatssekretär, Sie haben es angeführt – um die Fortsetzung der begrenzten Dienstfähigkeit, die am 1. Januar ausgelaufen wäre. Bei der Einführung der Befristung wurde beschlossen, Erfahrungen mit dem Instrument der Teildienstfähigkeit zu sammeln. Ich hoffe, dass Sie oder ein Mitarbeiter des Ministeriums uns diese Erfahrungen im Sachausschuss mitteilen werden. Die Einsparungen sind nicht quantifizierbar. Es gibt derzeit in Bayern 380 Teildienstfähige. Wir sind der Meinung, dass es bei Beibehaltung erforderlich wäre, einen Nachteilsausgleich für die Beschäftigten zu schaffen; darüber müssen wir im Ausschuss noch reden.
Es ist sinnvoll und nachvollziehbar, den Mindestumfang der unterhälftigen Teilzeit auf zehn Stunden herabzusetzen; sonst hätten, wie Sie erwähnt haben, die Betroffenen – in der Regel Frauen – 10,5 Stunden mit der entsprechenden Konsequenz arbeiten müssen.
Die Minister und der Ministerpräsident sind von der Besoldungserhöhung in den Jahren 2003 und 2004 ausgeschlossen, weil sie in B 11 und höher eingestuft sind. Die Staatssekretäre bekommen jedoch „nur“ B 10. Das würde bedeuten, dass diese die Besoldungsanpassung bekommen würden. Um das zu verhindern, werden sie künftig in B 11 eingestuft. Der Amtszuschlag wird jedoch von bisher drei Sechzehntel auf zwei Einundzwanzigstel verringert, um sie dadurch wieder schlechter dastehen zu lassen. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe davon aus, dass Sie alle verstanden haben, was im Gesetzentwurf steht.