Protokoll der Sitzung vom 20.10.2004

Frau Abgeordnete, über die Zukunft des Vereins muss der

Verein selbst entscheiden. Unsere Aufgabe ist es zu prüfen, ob der Traberzucht- und Rennverein die Bedingungen aus dem Totalisatorbescheid erfüllt. Bisher sind bei uns keine Erkenntnisse eingegangen, dass den Besitzern Rennpreise nicht ausbezahlt worden wären. Die Rennpreise für die Besitzer der Traber werden auf einem Sonderkonto geführt.

Sie stehen zum jeweiligen Termin zur Verfügung. Es liegen keine Erkenntnisse vor, wonach diese Auflagen nicht eingehalten worden wären.

Warum verlässt sich das Ministerium auf die Aufsicht der personell mit dem Trabrennverein verbundenen CTB bzw. des Hauptverbands für Traberzucht und -Rennen e. V. HVT, anstatt selbst die notwendigen Kontrollen vorzunehmen, nachdem die Vorwürfe ja nicht dieses Jahr aufgetaucht sind, sondern dieser Verein seit Jahrzehnten mehr oder weniger immer im Gespräch ist?

Dies geschieht, weil die Kommission für Traberzucht und rennen CTB mit der Überwachung des Renn- und Wettbewerbsbetriebes beauftragt ist. Deshalb wenden wir uns an diese Kommission. Bisher hat es keine Unregelmäßigkeiten gegeben.

Letzte Zusatzfrage? – Keine weitere Zusatzfrage.

Dann rufe ich die Fragen der Kollegin Peters und der Kollegin Lück auf. Die Frage der Kollegin Peters wird von Frau Kollegin Lück übernommen. Lesen Sie gleich beide Fragen vor, da es sich um einen zusammenhängenden Sachverhalt handelt.

Herr Präsident, Herr Minister! Nachdem bekannt geworden ist, dass Beschäftigte der bayerischen Staatsforstverwaltung bereits aufgefordert wurden, sich für eine Position in der geplanten „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ im Bereich der Staatsforsten zu bewerben, andererseits diese „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ noch nicht geschaffen ist, frage ich, wer ist der für die Bewerbung zwingend notwendige neue „Dienstherr“, und wie wird das Fehlen des zur Bewerbung notwendigen „aufnehmenden Personalrats“ bewertet?

Meine Frage lautet:

Nachdem bekannt geworden ist, dass Beschäftigte der bayerischen Staatsforstverwaltung bereits aufgefordert wurden, sich für eine Position in der geplanten „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ im Bereich der Staatsforsten oder für eine Position in der bayerischen Staatsverwaltung zu bewerben, und damit die Beratung und Beschlussfassung des Landtags über die eben erst von der Staatsregierung vorgelegten Gesetzentwürfe zur Änderung des Waldgesetzes für Bayern und zur Errichtung einer „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ meines Erachtens zur Farce wird, weil die Beschäftigten nach dieser Aufforderung mit vollendeten Tatsachen konfrontiert sind, frage ich, wie rechtfertigt die Staatsregierung diese meines Erachtens offenkundige Missachtung des Parlaments?

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zunächst die Frage der Kollegin Peters, die von Frau Lück gestellt worden ist, beantworten:

Es trifft nicht zu, dass die Beschäftigten der Staatsforstverwaltung bereits aufgefordert wurden, sich für eine künftige Position bei der „Bayerische Staatsforsten“ oder bei der Staatsverwaltung zu bewerben. Ausschließlich im Rahmen der internen Geschäftsverteilung, ohne Festlegungen für die Zukunft, wurden einige wenige Beamte der Staatsforstverwaltung gezielt mit Aufgaben des Unternehmens in Gründung beauftragt, zum Beispiel Gründungsleiter. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stelle eines Assistenten des Gründungsleiters ausgeschrieben. All diese Mitarbeiter sind Beamte der bayerischen Staatsforstverwaltung, und ihre speziellen Aufgaben enden mit der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts.

Künftiger Dienstherr ist das Unternehmen „Bayerische Staatsforsten“. Das Unternehmen wird aber erst mit dem In-Kraft-Treten des Gesetzes, das zum 1. Juli 2005 geplant ist, errichtet. Zu rechtsverbindlichen Erklärungen namens des Unternehmens – etwa zur Übernahme von Beamten – soll nach dem Gesetzentwurf der Vorstand ermächtigt sein, der von der Staatsregierung bereits in der Zeit zwischen der Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetz- und Verordnungsblatt und dem In-Kraft-Treten berufen werden kann, so § 4 Absatz 3 des Gesetzentwurfs.

Für das vorgeschaltete Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren ist der neue Dienstherr noch nicht zwingend erforderlich. Das sind vorbereitende Aufgaben des Freistaats Bayern. Bis zur Errichtung des Unternehmens nehmen die Personalvertretungen bei der Staatsforstverwaltung die gesetzlichen Beteiligungsrechte wahr.

Ich darf jetzt die zweite Frage der Kollegin Lück beantworten:

Es trifft nicht zu, dass die Beschäftigten der Staatsforstverwaltung bereits aufgefordert wurden, sich für eine künftige Position bei der „Bayerische Staatsforsten“ oder bei der Staatsverwaltung zu bewerben. Die Beschäftigten werden nicht mit vollendeten Tatsachen konfrontiert.

Ausschließlich im Rahmen der internen Geschäftsverteilung, ohne Festlegungen für die Zukunft, wurden einige

wenige Beamte der Staatsforstverwaltung gezielt mit Aufgaben des Unternehmens in Gründung beauftragt, zum Beispiel Gründungsleiter. In diesem Zusammenhang wurde auch die Stelle eines Assistenten des Gründungsleiters ausgeschrieben. All diese Mitarbeiter sind Beamte der bayerischen Staatsforstverwaltung, und ihre speziellen Aufgaben enden mit der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts.

Die Staatsregierung strebt ein In-Kraft-Treten des Gesetzes zum 1. Juli 2005 an. Es ist deshalb unumgänglich, dass von der Staatsforstverwaltung dazu alle notwendigen Vorbereitungen getroffen und daraufhin ausgerichtet werden.

Letztlich stehen alle vorbereitenden Maßnahmen unter dem Vorbehalt, dass das Staatsforstengesetz vom Landtag verabschiedet wird.

Nachdem wir die Erste Lesung bereits hatten und massiver Widerstand gegen die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts da ist, frage ich Sie: Sehen Sie einen Sinn darin, jetzt schon die Weichen für künftige Personalentscheidungen zu stellen, die erst im Juni 2005 notwendig sind? Ist es nicht so, dass vielmehr hierdurch unter den Beschäftigten sehr viel Unruhe entsteht, weil sie nicht wissen, wie die endgültige Konstellation aussieht?

Nachdem die Errichtung auf den 1. Juli 2005 terminiert wurde, sind entsprechende Vorbereitungen notwendig. Es handelt sich um Überlegungen und nicht um Versetzungen. Es müssen Konzepte entwickelt werden. Nicht mehr und nicht weniger geschieht. Dazu braucht man Zeit, da die Maßnahmen kurzfristig nicht vollziehbar wären. Deswegen sind wir dabei, entsprechende Konzepte zu entwickeln. Es werden aber zurzeit keine Personen in größerem Umfang versetzt, weil die Anstalt des öffentlichen Rechts noch nicht gegründet ist.

Keine Zusatzfragen mehr? – Mir liegen auch keine weiteren Fragen mehr vor. Heute sind ein Drittel der Fragesteller ausgeblieben, das heißt, wir sind am Ende der Fragestunde und damit auch am Ende der Sitzung. Ich wünsche allen, die noch da sind, einen schönen Abend.

(Schluss: 18.57 Uhr)