Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Dr. Otmar Bernhard, Peter Welnhofer, Prof. Ursula Männle und Fraktion (CSU) Reform des Föderalismus (Drucksache 15/1807)
Hohes Haus! Auch wenn es mir vielleicht nicht zusteht, möchte ich doch feststellen, dass der Herr Ministerpräsident unter uns weilt und es also nicht so ist, dass er sich dem Bayerischen Landtag immer fern hält.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben aber offenbar kein Interesse daran, denn Sie sind von der Opposition derzeit nur zu dritt.
(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Von Ihren 124 sind auch nicht viel da! Immer mit dem Finger auch auf sich selber zeigen, Herr Welnhofer!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will eigentlich eine friedfertige Rede halten, aber es klappt halt nicht immer ganz so, wie man sich das vorstellt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der aufgerufene Dringlichkeitsantrag zur Reform des Föderalismus liegt Ihnen vor. Er ist relativ ausführlich in der Begründung und auch in seinen Forderungen. Ich möchte das nicht alles wiederholen.
Als vor geraumer Zeit die Reformkommission des Bundes eingesetzt worden ist mit Franz Müntefering und Edmund Stoiber – in alphabetischer Reihenfolge – an der Spitze, da hatte ich den Eindruck, wir sehen einer Sternstunde des Föderalismus in Deutschland entgegen, einer Sternstunde für das föderative System, für Entflechtung, für Transparenz, was die Verantwortlichkeiten betrifft, und für Subsidiarität, ein Prinzip unserer Politik.
Ich denke, die Föderalismusreform hat herausragende Bedeutung für unser Land, für die Wiedergewinnung der politischen Entscheidungsfähigkeit in Bund und Ländern und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung Deutschlands. Und Innovationen, meine Damen und Herren, gibt es nur, wo Wettbewerb möglich ist und stattfindet, ein Wettbewerb der Ideen und Initiativen.
Eigentlich sollte das Zeitalter der Zentralisten Vergangenheit sein, meine Damen und Herren, aber ich habe leider inzwischen den Eindruck, es feiert fröhliche Urständ. Doch je komplexer die Welt und ihre Probleme werden, umso weniger kann eine Zentrale das alles überblicken, und umso weniger kann sie mit Erfolg führen. Auch in der Staatsorganisation brauchen wir neue Formen der Zusammenarbeit und Strukturen, die ein Höchstmaß an schöpferischer Leistungsfähigkeit fördern, insbesondere den bereits erwähnten föderativen Wettbewerb der Ideen und Initiativen. Dazu gehört vor allem, meine Kolleginnen und Kollegen, die Übereinstimmung von Zuständigkeit, Verantwortung und Handlungsmöglichkeit. Ein fruchtbarer Wettbewerb ist auf die Dauer nur dann möglich, wenn es die notwendigen Freiräume gibt und auch den Erfolg eigener Anstrengungen. Für jede Politik, auch für die Landespolitik, gilt, dass sie Höchstleistungen auf Dauer nur erbringen kann, wenn sie die notwendigen Freiräume und Gestaltungsmöglichkeiten hat. Ein Übermaß an Regulierung, Nivellierung oder Transferleistungen wirkt lähmend auf jede Politik.
Vorschläge der bayerischen Föderalismuskommission, meine Damen und Herren, getragen von allen Fraktionen dieses Hauses, liegen seit Jahren auf dem Tisch. Einen Teil davon konnte der Landtag selbst umsetzen, und er hat es inzwischen auch getan. Seine Hausaufgaben nach dem Abschlussbericht der Enquete-Kommission FöderalismusStärkung der Landesparlamente sind erledigt, meine Damen und Herren. Die anderen Forderungen sind allesamt noch offen. Diese weitaus wichtigeren Empfehlungen setzen Änderungen des Grundgesetzes voraus, das wissen wir.
Die Sternstunde, von der ich eingangs gesprochen habe, ist jetzt nicht mehr so zu erkennen wie seinerzeit, als die Reformkommission in Berlin mit ihrer Arbeit begann. Die Sterne drohen zu verblassen, wenn man sich die Diskussi
onen der jüngsten Vergangenheit in Sachen Föderalismus vergegenwärtigt. Trotzdem vertraue ich darauf, dass das, was richtig ist, sich letztlich durchsetzt. Und dass die Vorschläge der bayerischen Kommission richtig waren, war die gemeinsame – ich hoffe, sie ist es immer noch – Überzeugung aller Fraktionen dieses Hauses.
Allerdings sitzt gegenwärtig leider nicht nur die Bundesregierung im Bremserhäuschen. Auch der Bundestag – ich möchte keine Fraktion ausnehmen – und einige Länder gehen viel zu zaghaft an die Stärkung der Landeskompetenzen heran.
Wir wissen, in der Vergangenheit wurden die Kompetenzen der Länder immer mehr ausgehöhlt. Über 90 % aller Grundgesetzänderungen waren Kompetenzänderungen zulasten der Länder, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zahl der Materien, die der Bund sich gesetzgeberisch angeeignet hat, wuchs immer mehr an, und sie tut es nach wie vor. Der Bund macht von seiner konkurrierenden Gesetzgebung – das war zu jeder Regierungszeit so – im Übermaß Gebrauch, indem er ein angebliches Vereinheitlichungsinteresse oder sogar -erfordernis behauptet.
Nun mag das ja momentan populär sein; nicht wenige Menschen meinen, Vereinheitlichung sei ein – positiver – Fortschritt, etwas Gutes; sie meinen, dass das Leben leichter und einfacher würde, wenn alles überall gleich wäre. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, unsere Aufgabe ist es, dafür zu werben – ich bin zutiefst davon überzeugt, dass das möglich ist und dass die Menschen sich irren, wenn sie Vereinheitlichung als Wert begreifen –, dass die wahren Chancen in der Vielfalt unseres Landes liegen, die vorhanden ist. Diese Chancen müssen wir stärken. Das ist auch ein ganz wesentlicher Grundgedanke der Föderalismusreform.
Was ist aber aus unseren schönen Kommissionsvorschlägen geworden? Wir haben in der konkurrierenden Gesetzgebung verlangt, dass der Katalog der Kompetenztitel drastisch zusammengestrichen wird oder sagen wir es neutral, dass er ganz erheblich verringert wird.
Gegenwärtig wird über jeden einzelnen Titel gefeilscht. Es gibt nicht nur eine geringe Nachgiebigkeit des Bundes – alle fürchten um Zuständigkeiten und Einfluss –, sondern sogar Begehrlichkeiten des Bundes auf Politikfeldern, die schon immer zum Kernbereich der Landeskompetenzen gehört haben, ohne dass jemals ein Erfordernis für Kompetenzänderungen erkennbar gewesen wäre. Ich sage dazu im Einzelnen noch ein paar Worte.
Ein weiterer Vorschlag, über den anscheinend überhaupt nicht mehr geredet wird, der aber noch wichtiger ist als die Reduzierung der Kompetenztitel, ist in diesem Hause unter dem Begriff “Vorranggesetzgebung” und später in Berlin unter dem Stichwort “Zugriffsgesetzgebung” diskutiert worden. Materielle Vorschriften sind immer nur so viel wert, wie es Verfahrensvorschriften gibt, die sie sichern. Das ist eine juristische Binsenweisheit. Das schönste Recht bringt Ihnen häufig nichts, wenn Sie es nicht mit einer Verfahrensvorschrift durchsetzen können. Deswegen ist eine Zugriffsgesetzgebung so wichtig; denn sie
würde dem Landesgesetzgeber im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung – nach unserer Auffassung im gesamten Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung – zwar keinen unkontrollierten Zugriff, aber einen Zugriff in einem ausgewogenen System erlauben, über das man im Einzelnen reden muss..
auch das haben wir gemeinsam verlangt. Aber von dem Verbot, in Rahmengesetzen Detailregelungen zu treffen, die dem unmittelbaren Vollzug zugänglich sind, wird offenbar ebenfalls nicht mehr geredet.
Die Beteiligung der Länder bei Kompetenzveränderungen zugunsten der EU wird vom Bundeskanzler ins Visier genommen; davon will er gar nichts wissen. Doch es ist unmöglich, dass man originäre Kompetenzen der Länder, ohne sie zu fragen, durch Übertragung auf supranationale Einrichtungen einfach aushebeln kann. Diese Vorstellung ist ungeheuerlich.
Auch die Steuerautonomie der Länder ist eine unendliche Geschichte. Warum sollen eigentlich die Länder, wenn ihnen die Steuer zu 100 % zufließt, wie zum Beispiel die Kraftfahrzeugsteuer, nicht auch darüber bestimmen dürfen, wie diese Steuer ausschaut? Wir sind der Auffassung, der Ertragshoheit muss die Gesetzgebungskompetenz folgen.
Gemeinschaftsaufgaben – nach wie vor ein Hoffnungsschimmer – gehören überwiegend in die Mottenkiste. Was haben wir da nicht alles an Theater, Bremsereien und Blockaden erlebt, besonders beim Hochschulbau! In Bayern wurden alle Hochschulbaumaßnahmen der neueren Zeit vom Land vorfinanziert, sonst wäre überhaupt nichts mehr gegangen. Aber wenn wir schon vorfinanzieren, machen wir es doch lieber in eigener Sache. Es ist lächerlich, dass wir zuvor durch zahlreiche Gremien gehen müssen, wenn wir eine Hochschulbaumaßnahme angehen wollen.
In Deutschland würde das politische System großen Schaden erleiden, wenn es zu einem Scheitern der Kommissionsarbeit in Berlin käme, aber auch dann, wenn das Kreißen des Berges nur ein Mäuslein hervorbrächte. Es muss ein deutliches Zeichen gesetzt werden. Bund, Länder und Parteien, alle müssen bereit sein, Veränderungen mitzutragen, Zuständigkeiten und Mitwirkungsmöglichkeiten aufzugeben oder – besser gesagt – gegen bessere neue Mitwirkungsmöglichkeiten bei klarer Verantwortlichkeit und Zuständigkeit einzutauschen. Das ist ein Beitrag zur notwendigen Revitalisierung unseres Landes und zur Stärkung der parlamentarischen Demokratie.
Wenn Länder – ich male vielleicht ein Schreckgespenst an die Wand – mehr und mehr zu Provinzen denaturieren oder degenerieren, wird die Frage nach der Existenzberechtigung der Landtage ebenso rasch aufkommen wie die Frage nach der Existenzberechtigung einer Landesregierung; denn eine Provinz hat einen Präfekten, aber weder ein Parlament noch eine Regierung. Ein solches Gesicht Deutschlands wollen wir nicht. Der Bundeskanzler tendiert offenbar dazu, man muss ihn aufhalten. Noch verhindert unsere Verfassungsordnung das Schlimmste. Aber wir sind noch immer oder schon wieder auf dem falschen Weg und bedürfen der Kurskorrektur.
Forderungen von essenzieller Bedeutung sind im Antrag aufgelistet. Ich will sie nicht wiederholen, sondern dazu nur ein wichtiges Wort sagen. Wer an die Kulturhoheit der Länder herangeht, trifft den Lebensnerv des Föderalismus. Wir werden uns das auf gar keinen Fall bieten lassen und hier keinerlei Konzessionen eingehen.
Bei einer sachgerechten, fairen Aufgabenverteilung und Neustrukturierung werden alle von der Föderalismusreform profitieren: Bürgerinnen und Bürger werden profitieren, weil schneller und nachvollziehbarer entschieden wird und mehr Bürgernähe besteht. Man ist als Bürger näher am Entscheidungsträger dran und hat einen kürzeren Weg. Man kann also auch vonseiten der Politik her besser erklären, warum etwas gerade so und nicht anders gemacht wird..
Es liegt auf der Hand, dass mehr Freiräume für den Landesgesetzgeber, auch für die Regierungen ein Gewinn sind; denn wir wissen, die meisten Gesetzesinitiativen sind keine Initiativgesetzentwürfe. Aber auch der Deutsche Bundestag hätte Vorteile, denn seine Gestaltungsmöglichkeiten wären künftig nicht mehr so wie bisher durch Zustimmungserfordernisse beim Bundesrat eingeschränkt. Daher hätte mittelbar auch die Bundesregierung hinsichtlich ihres eigenen Gestaltungsspielraums deutliche Vorteile.
Wir sind also vonseiten unseres Landes bereit, für mehr Föderalismus und mehr Kompetenz einen hohen Preis zu zahlen. Wir sind bereit, im Bundesrat auf Zustimmungserfordernisse zu verzichten und so auch dem Bund in seinem Bereich mehr Handlungsspielraum zu verschaffen. All das ist Teil einer grundlegenden Zukunftsstrategie für Deutschland. Wenn wir die Zeichen der Zeit nicht erkennen, werden wir keine gute Zukunft haben. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Unterstützung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs die eine oder andere Bemerkung zum Vortrag des Kollegen Welnhofer machen.
Erste Vorbemerkung. Ich glaube, wir kommen der Sache nicht näher, die uns eint, aber vielleicht auch trennt – das wird sich herausstellen –, wenn wir einseitige Schuldzuweisungen machen. Wer das Geschehen in der Föderalismuskommission, das offene und vor allem auch das verdeckte Geschehen, beobachtet, der kann nicht sagen: Dieser oder jener blockiert, so wie Sie gesagt haben: Der Bund blockiert, sondern der wird sich – Herr Ministerpräsident, das werden Sie, wenn auch nicht öffentlich, bestätigen können – in der alten Lebensweisheit bestätigt fühlen: Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing´. Das ist auch niemandem vorzuwerfen.
Natürlich ist keiner im Bund, ob er nun in der Exekutive oder im Bundestag sitzt, ob er die Regierungsseite oder die Oppositionsseite vertritt, daran interessiert, einen Machtverlust hinzunehmen, und wir natürlich genauso wenig. Dies jemandem vorzuwerfen, hilft uns meiner Meinung nach nicht weiter.
Zweite Vorbemerkung: Sie sagen sinngemäß, der Föderalismus hat gelitten. Sie haben aufgezählt, dass alle Grundgesetzänderungen zulasten der Länder gehen. Es ist unbestreitbar, dass es so ist. Wir sollten sachgerechterweise aber hinzufügen, dass das geschehen ist, weil die Länder es entweder so wollten oder aber nicht verhindert haben. Wenn Sie in die Historie der einzelnen Veränderungen schauen, stellen Sie fest, dass das der Punkt war. Wir haben abgegeben – mit „wir“ meine ich die Länder in summa – aus unterschiedlichen Gründen: Da war Ärger, da war kein Geld da, da war die Verwaltung nicht ausreichend, was auch immer. Heute kommen wir zu der Erkenntnis, dass das unsere Bedeutung gemindert hat, und wenn ich sage „unsere Bedeutung“, dann meine ich überwiegend die der Landesparlamente. Denn die Verlierer der Föderalismusentwicklung der letzten 55 Jahre waren nicht die Länder per se – das muss man etwas genauer sehen –, sondern die Landesparlamente. Gewinner waren die Landesregierungen und, seitdem es Fernsehen und die Bedeutung der Medien gibt, insbesondere die Ministerpräsidenten – das sind die eigentlichen Gewinner. Das ist aber auch kein Ausweis von Föderalismus, wie wir ihn uns vorstellen. – So viel der Bemerkungen zu Ihnen, Herr Kollege Welnhofer.
Herr Präsident – ich muss Sie als Präsidenten ansprechen –, ich möchte mich herzlich dafür bedanken, dass Sie als Vertreter Bayerns in dieser Kommission in Ihrer Eigenschaft als Präsident uns immer wieder informiert und auf dem Laufenden gehalten haben, auch dass Sie versucht haben, die Öffentlichkeit, die ja schwer für diese trockene Materie zu gewinnen ist, einzubeziehen. Das will ich ausdrücklich anerkennen. Ich komme aber trotzdem nicht umhin zu sagen, dass wir uns bei diesem Antrag heute der Stimme enthalten müssen und dass diese Enthaltung keine materielle Enthaltung ist, sondern aus formalen und Verfahrensgründen geschieht. Ich selbst, der ich von meiner Fraktion mit dieser Materie beauftragt bin, habe gestern Nachmittag das Papier von Ihnen, das heute als Antrag vorliegt, in die Hand bekommen. Es gab keine Gelegenheit, mit der Fraktion Rücksprache zu nehmen.
Es gibt vom Kalendarium der Kommission her auch keine Notwendigkeit, das unbedingt heute zu machen, Herr Ministerpräsident, Herr Landtagspräsident. Wir hätten am 11. November – in der darauf folgenden Woche tagt die
Kommission wieder – die Gelegenheit dazu. Deshalb ist meine Bitte, unabhängig vom heutigen Abstimmungsvotum, dass wir noch einmal aufeinander zugehen und den Bayerischen Landtag insgesamt noch einmal mit dieser Materie befassen und uns gemeinsam dem Ziel verpflichtet fühlen, am 11. November eine gemeinsame Entschließung des Hauses, der sich alle anschließen können, zu verabschieden.
Das täte uns in doppelter Hinsicht gut; denn schließlich sollten wir stolz darauf sein, meine Damen und Herren, in diesem Hause, wir alle, dass wir es waren, die lange, bevor auf Bundesebene und in den anderen Ländern das Thema hochgekommen ist, vor zwei Jahren eine eigene Föderalismus-Kommission gegründet haben und im Schlussvotum dieser Kommission Vorschläge erarbeitet haben, die weit über das hinausgehen, was heute in der Kommission auf Bundesebene besprochen wird. Also lassen Sie uns am 11. November noch einmal diesen Versuch machen.
Im Übrigen muss ich Ihnen sagen, meine Damen und Herren von der CSU, wir haben im Frühjahr den Versuch gemacht, auf der Basis unseres Kommissionsergebnisses eine gemeinsame Entschließung hinzubekommen. Das haben Sie abgelehnt. Dann habe ich einen Europateil herausgenommen, um wenigstens den gemeinsam zu verabschieden. Das war die Drucksache 15/995. Den haben Sie uns damals leider auch abgelehnt. Wir werden uns also aus diesen Verfahrensgründen der Stimme enthalten und appellieren an Sie, diesen Versuch noch einmal gemeinsam und ernsthaft anzugehen.