Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

dass wir jetzt keine weiteren Dringlichkeitsanträge mehr behandeln, sondern dass diese Dringlichkeitsanträge an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.

Ich darf Ihnen noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Neuorganisation Landesumweltamt –, Drucksache 15/1951, bekannt geben: Mit Ja stimmten 16 Abgeordnete, mit Nein 98; Stimmenthaltungen waren 28. Damit ist der Antrag abgelehnt.

(Abstimmungsliste siehe Anlage 3)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 6 Neu- bzw. Wiederbestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Stiftungsrats der Bayerischen Landesstiftung

Mit Schreiben vom 14.10.2004 hat der Vorstand der Bayerischen Landesstiftung mitgeteilt, dass der fünfjährige Bestellzeitraum für zwei Mitglieder und zwei stellvertretende Mitglieder der Bayerischen Landesstiftung am 27.10.2004 ausläuft. Es wurde gebeten, die notwendige Neu- bzw. Wiederbestellung zu veranlassen. Vonseiten der CSU-Fraktion, die insoweit das Vorschlagsrecht besitzt, wurden als Mitglieder die Kollegen Prof. Dr. Walter Eykmann und Georg Winter sowie als stellvertretende Mitglieder die Kollegen Konrad Kobler und Dr. Ludwig Spaenle zur Wiederbestellung vorgeschlagen. Gibt es dazu Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung. Besteht damit Einverständnis, dass ich über die Vorschläge gemeinsam abstimmen lasse? – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann lasse ich so abstimmen.

Wer mit der Bestellung der von der CSU-Fraktion benannten Persönlichkeiten zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Stiftungsrates der Bayerischen Landesstiftung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Dann hat das Hohe Haus einstimmig diesen Vorschlägen zugestimmt. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 5 Abstimmung über Anträge etc., die gemäß § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden

Ausgenommen von der Abstimmung ist die Listennummer 4. Das ist der Antrag des Abgeordneten Franz Josef Pschierer und anderer (CSU), betreffend Beschneiungsanlagen in Bayern, Drucksache 15/880. Hier wurde vonseiten der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN Einzelberatung beantragt.

Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die Ihnen vorliegende Liste. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. den jeweiligen Abstimmungsverhalten seiner Fraktion entsprechend der aufgelegten Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist einstimmig so beschlossen, dass der Landtag die Voten übernimmt. – Vielen Dank.

(siehe Anlage 4)

Ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 10 Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Hildegard Kronawitter, Helga Schmitt-Bussinger und anderer und Fraktion (SPD) Planspiel zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung ist notwendig (Drucksache 15/1296)

Ich eröffne die Aussprache. Die Redezeit beträgt 15 Minuten pro Fraktion. Ich darf Herrn Volkmann das Wort erteilen. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! – Ich sage wirklich zu den wenigen Anwesenden „meine sehr verehrten Damen und Herren“. Sie verdienen diese ehrenhafte Bezeichnung durchaus.

Zunächst einmal muss ich festhalten – Herr Minister Beckstein ist ja jetzt leider nicht mehr da, aber Herrr Schmid sagt es ihm vielleicht –: Sie tritscheln im Innenministerium eigentlich ganz schön herum. – Ja, noch einmal: Sie tritscheln im Innenministerium ganz schön rum. „Tritscheln“ heißt: Sie brauchen lange.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Trödeln!)

Ja, es ist schlicht und einfach so: Der aufgerufene Tagesordnungspunkt lautet „Planspiel zur Novellierung der Bayerischen Bauordnung …“. Sie wissen, meine Damen und Herren, dass die Bayerische Bauordnung novelliert werden soll. Der Entwurf dazu ist bekanntlich im Sommer 2003 an die Verbände hinaus gegeben worden. Die Fraktionen haben damals auch jeweils einen Abdruck bekommen. Ich stelle fest, dass wir jetzt Ende 2004 haben. In der Zwischenzeit ist das Vorhaben von so wichtigen und wirklich einschneidenden und sehr viel mehr verändernden Dingen überholt worden wie zum Beispiel von der Umwandlung unseres neunjährigen Gymnasiums in ein achtjähriges Gymnasium oder von der Abschaffung des Bayerischen Obersten Landesgerichts.

Wenn Sie es eiliger gehabt hätten, hätten Sie dem Herrn Ministerpräsidenten, der übrigens heute, wie üblich, wieder einmal nicht da ist, vielleicht sagen sollen, dass er das in seine Regierungserklärung vom 06.11. des Jahres 2003 aufnehmen soll. Dann wäre es wahrscheinlich schneller gegangen; denn alles, was dort angesprochen ist, muss in größter Eile umgesetzt werden. So gesehen, müsste ich Ihnen eigentlich einen Vorwurf machen. Sehr geehrter Herr Schmid, da wir die Dinge vielfach anders

betrachten, als sie die CSU betrachtet, muss ich den Vorwurf, Sie hätten dabei getritschelt, ausdrücklich zurücknehmen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Ich finde, es ist sogar anerkennenswert, dass sich das Innenministerium, ganz im Gegensatz zur Staatskanzlei, bei Entscheidungen Zeit lässt. Ob dabei das Richtige herauskommt, ist noch die Frage. Immerhin möchte ich ausdrücklich anerkennen, dass Sie das vernünftigerweise nicht dermaßen übers Knie gebrochen haben, wie Sie es ursprünglich vorhatten.

(Zuruf des Staatssekretärs Georg Schmid)

Wissen Sie nicht, wovon ich spreche?

(Staatssekretär Georg Schmid: Erst wollen Sie das schnell, dann langsam!)

Ich versuche gerade, Ihnen das zu erklären. Herr Schmid, ich schätze Sie eigentlich sehr. Wenn Sie mir zuhören, finde ich das richtig gut. Wenn Sie dabei lesen, ist das Ihre Sache, aber es wäre höflicher, wenn Sie mir uneingeschränkt zuhören würden.

(Staatssekretär Georg Schmid: Ich kann neben- bei zuhören!)

Herr Schmid, ich sage nicht, das ist ein Tritscheln, sondern ich sage, das ist ein Tritscheln im Vergleich zu dem, was von der Staatskanzlei hier betrieben wird, übers Knie gebrochen wird, mit Gewalt durchgesetzt wird, ohne jeweils auf die Betroffenen zu hören. Sie machen das Gott sei Dank anders, und dafür muss ich das Innenministerium, auch wenn ich das nicht gern tue, loben. Sie machen es insofern anders, als Sie zumindest die Betroffenen anhören. Deshalb tritt die Novelle am 1. Januar 2005 nicht in Kraft, Gott sei Dank nicht, muss ich sagen. „Gott sei Dank“ sagen nicht nur wir Sozialdemokraten; das sagen fast alle Verbände. Das sagen – das wird Sie vielleicht erschrecken, soweit Sie mit der Materie nicht vertraut sind – sogar Banken und Versicherungen. Das sagen praktisch alle, die sich mit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung befassen. Sie sagen: So darf das auf gar keinen Fall kommen.

Nun hat Ihnen der Bayerische Städtetag bzw. haben die kommunalen Spitzenverbände einen insgesamt doch sehr vernünftigen Vorschlag gemacht. Sie haben nämlich vorgeschlagen, dazu ein Planspiel zu machen. Diese Anregung haben wir gerne aufgenommen. Wir schlagen vor, ein Planspiel unter Einbeziehung der am Bau Beteiligten durchzuführen, dieses wissenschaftlich zu begleiten, und haben ergänzend in unseren Antrag hineingeschrieben, dass dabei auch das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie einbezogen werden sollte, weil dieses Thema von ganz erheblicher Relevanz für die Investitionstätigkeit gerade bei der geplanten Abschaffung der obligatorischen Stellplatzablöse ist und damit auch für die Finanzierung des Nahverkehrs eine Rolle spielt.

Herr Staatssekretär, ein solches Planspiel, wäre natürlich – das weiß jeder – ausgesprochen sinnvoll gewesen. Wir verstehen wirklich nicht, warum Sie sich mit Händen und Füßen dagegen wehren. Ich fordere jetzt die CSU-Fraktion – vermutlich vergeblich – auf, diesem Antrag von uns zuzustimmen, weil Sie damit einer ganz großen Mehrheit der am Bau Beteiligten einen echten Gefallen tun würden; denn diese halten es für sinnvoll, dass man eine so massive Veränderung der Bayerischen Bauordnung, wie sie hier vorgesehen ist, erst einmal durchspielt, um zu sehen, wie sich das auswirkt. Nach meinen Informationen aus der Obersten Baubehörde ist das, was Sie jetzt in der Planung haben, auch weiterhin so vorgesehen. Die Aussage aus der Behörde dazu lautet: Ob hier noch etwas geändert wird, ist in der Schwebe. Nach meinem Eindruck ist das aber eher ungewiss.

In einem Hearing sagte ein Mitglied des Vorstands der Hypo-Vereinsbank ausdrücklich: Wenn eine Bauordnung mit solchen Regelungen erlassen wird, würden wir ein unter diesen Prämissen genehmigtes Objekt nicht beleihen, weil in einer derartigen Baugenehmigung praktisch nichts mehr drin ist, worauf sich der Bauherr wirklich verlassen kann, weil nachbarrechtliche Normen nicht geprüft sind, weil Feuerschutzbestimmungen nicht geprüft sind, weil Abstandsflächen nicht geprüft sind, all diese Dinge nicht geprüft sind. Eine solche Baugenehmigung wäre im Grunde genommen nichts mehr wert. Sie hätte ungefähr den Wortlaut: Das Vorhaben haben wir genehmigt; geprüft wurde außer dem Planungsrecht nichts mehr, insbesondere auch keine nachbarschützerischen oder sicherheitstechnischen Vorschriften; wegen etwaiger gravierender Mängel behält sich das Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt ein Eingreifen an der Baustelle vor. So etwas müsste drin stehen. Sie können sich unschwer vorstellen, dass eine Bank ein solches Bauvorhaben nicht mehr beleihen würde. Das können Sie doch nicht allen Ernstes wollen!

Ich weiß, dass es schwierig ist, in der Plenarsitzung eine Änderung dessen herbeizuführen, was in den Ausschüssen beschlossen worden ist. Ich schätze Sie aber als unheimlich klug und flexibel ein und denke mir, dass das bei überzeugenden Argumenten möglich sein müsste. Wie überzeugend die Argumentation ist, sieht man allein schon daran, dass der Herr Minister die Flucht ergriffen hat, weil er sich wahrscheinlich dieser Diskussion nicht stellen wollte und das deswegen seinem Staatssekretär überlassen hat. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich bei dieser Sache vor Augen zu halten – ich meine das jetzt sehr ernst –, dass es für alle Beteiligten in höchstem Ausmaß sinnvoll wäre, ein solches Planspiel durchzuführen. Das würde mit Sicherheit dazu führen, dass man zu einem anderen Ergebnis käme. Das wäre für uns alle und für die am Bau Beteiligten von Nutzen. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung. – Ich bedanke mich für Ihre ungewöhnliche Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD – Franz Josef Pschierer (CSU): Wir haben uns bemüht!)

Das Wort hat nun Kollege Richter. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Volkmann, ich freue mich über Ihr Lob des Innenministeriums. Sie sehen, dass wir mit dieser Materie sehr detailliert umgehen. Der Zeitaufwand lässt sich dadurch erklären, dass wir Betroffene zu Beteiligten machen, dass wir mit den Verbänden sprechen, mit den Architekten vor Ort sprechen und mit den Kommunen sprechen. Deshalb verstehe ich Ihren Antrag zum Thema Planspiel nicht.

Das gleiche Gejammere, das wir heute hören, haben wir schon 1994 und 1998 gehört. Ich spreche aus Erfahrung, weil ich Architekt und von der Materie sehr betroffen bin: Wir sind ein Volk von Bedenkenträgern geworden; wir brauchen für alles und jedes einen Stempel. Ich glaube, dass diese Änderung der Bauordnung der richtige Weg ist, um den Bürgern und Betroffenen mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu geben. Nach meinem Gefühl verfährt Ihr Planspiel nach dem Motto: Warum soll man es einfach machen, wenn es auch kompliziert geht? Das Innenministerium macht es zurzeit einfach, indem es einen direkten Weg vorsieht und nicht wieder irgendwo eine Zwischenstufe einbaut.

Es werden Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände eingeholt, mit denen man spricht. Ich habe vorhin schon gesagt, dass man auch mit den Entscheidungsträgern spricht und die Betroffenen zu Beteiligten macht. Weshalb soll man hier ein Planspiel vorschalten? Ziel des Baugenehmigungsverfahrens muss es doch sein, dass wir zu einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren kommen und damit unter dem Strich Kosten sparen. Genau das hat die neue Bauordnung vor, und genau das wird mit den Betroffenen besprochen. Ich sehe bei dem Planspiel die große Gefahr, dass damit eine unnötige, teure und zeitaufwendige Zwischenstufe aufgebaut wird, die genau zu dem gleichen Ergebnis führt, das wir heute schon haben. Deshalb lehnt die CSU Ihren Antrag ab.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort hat Frau Kollegin Kamm.

Frau Präsidentin, meine Kolleginnen und Kollegen! Herr Richter könnte durchaus Recht haben, wenn er meint, man bräuchte das Planspiel nicht.

Voraussetzung wäre aber, dass dieser Gesetzentwurf von der Homepage der Obersten Baubehörde verschwindet und ein vernüftigerer dort erscheint. Das wäre die Voraussetzung. Der Gesetzentwurf, der dort seit über einem Jahr zu finden ist, wird von allen möglichen Verbänden, Vereinigungen und Organisationen massiv kritisiert. Der Gesetzentwurf steht hier nach wie vor, ohne dass auf diese fundierte Kritik eingegangen würde.

Die Punkte, die kritikwürdig sind, hat Herr Kollege Volkmann bereits dargelegt. Ich nenne nur Stichworte: ein großes Problem mit der Freistellungsbescheinigung, ein großes Problem mit der deutlichen Reduzierung der Abstandsflächen, ein großes Problem mit dem Absenken der sozialen Standards, ein Problem mit der Stellplatz

verordnung, ein Problem mit der Qualität des Bauens, die wir gewohnt sind.

Wir stimmen dem Antrag der SPD zu, ein Planspiel durchzuführen, bevor der Gesetzentwurf weiter verfolgt wird. Auf Bundesebene wurden bereits positive Erfahrungen mit einem solchen Planspiel gemacht, und zwar bei dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau, gemäß dem die EU-Vorgaben in das neue Bundesbaurecht umzusetzen waren. Hier wurde ein halbjähriges Planspiel durchgeführt, das tatsächlich dazu geführt hat, dass Verbesserungen durchgeführt wurden. Vielleicht ist dies der letzte mögliche Weg, um zu Verbesserungen zu kommen. Ich meine aber, man könnte dies auch dadurch bewerkstelligen, dass man die verschiedenen Einwendungen der Verbände berücksichtigt.

(Beifall bei den GRÜNEN – Heiterkeit bei der CSU)

Die Kollegen von der CSU freuen sich, weil wir hier oben gerade zu fünft sind, was die Vertretung der Frauen anbelangt. Ich finde es gut, dass die Kollegen das hier sehen. Aber das war natürlich außerhalb der Tagesordnung.

Befreiung naht. Zu Wort hat sich Herr Staatssekretär Schmid gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin sehr dankbar, dass ich an dieser Stelle zu dieser Problematik noch einige Bemerkungen machen darf. Herr Volkmann, zunächst bedanke ich mich für das große Lob, das das Innenministerium und damit die Oberste Baubehörde heute erfahren hat. Innenminister Günther Beckstein braucht nicht zu fliehen, wenn er schon gelobt wird, und er hätte das Lob sicher gern entgegen genommen. Ich werde es gern weitergeben.

Was mich ein wenig stört, Herr Kollege Volkmann, ist, dass Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, dass wir das Verfahren solang auszusetzen hätten. Ich darf Ihnen sagen, ich glaube, es ist der richtige Weg, den wir gehen. Dass wir nach Vorlage des Gesetzentwurfes eine umfangreiche Diskussion begonnen haben, dass wir mit den betroffenen Verbänden gesprochen haben, dass wir den Entwurf in die Anhörung gegeben haben, dass wir die vorgetragenen Einwendungen noch einmal mit den betroffenen Verbänden diskutieren, das alles sollte man nicht kritisieren, sondern man sollte dankbar dafür sein, dass wir im breiten Konsens versuchen, Gespräche miteinander zu führen.