Rainer Volkmann
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt muss ich mein gesamtes Manuskript über den Haufen werfen. Denn das, was Sie, Herr Obermeier, hier abgelassen haben, hat mich wirklich konsterniert.
Es ist wirklich unglaublich. Wir reden seit mehr als zwei Jahren über diese Petition. Unsere Fraktion hat vor zehn Jahren den ersten Antrag dazu gestellt. Die Stadt München hat wiederholt händeringend darum gebeten, dieses Instrument an die Hand zu bekommen. Jetzt stellen Sie sich hier hin und sagen, die Antragsteller seien schuld daran, wenn in dieser Angelegenheit nichts vorangehe. Ja, habt ihr eigentlich einen Vogel?
Entschuldigung! Damit wird die Sache doch völlig auf den Kopf gestellt! Wir bemühen uns seit zehn Jahren darum, wir verweisen auf Hamburg und sagen, dass es dort mit Erfolg betrieben wird. Wir verweisen darauf, welche Situation in München entstanden ist. Diese will ich Ihnen jetzt wirklich einmal auseinandersetzen, weil ich Verständnis dafür habe, dass die meisten hier im Hause diese Situation nicht nachvollziehen können.
Der Wohnungsmarkt in Bayern ist, wie Sie alle wissen, völlig gespalten. In München, gerade hier in der Umgebung, in Haidhausen, besteht eine völlig andere Wohnsituation als in den meisten anderen Teilen des Landes, insbesondere nördlich von München. Dort ist der Wohnungsmarkt völlig entspannt. Dort haben Sie, wenn Sie Vermieter sind, Mühe, eine Wohnung zu vermieten. In München ist es genau umgekehrt. Was findet nun in dieser Situation statt? – Damit wir uns darüber im Klaren sind – Frau Bause hat schon darauf hingewiesen –: Wir könnten mit einer solchen Verordnung das Problem, das die Menschen bedrückt, nicht wirklich lösen. Ich werde gleich noch darauf eingehen. Aber wir könnten die Si
Wir haben allerdings im Ausschuss in Übereinstimmung mit der Petentin und mit Zustimmung der Petentin beschlossen, die Petition zunächst zurückzustellen, weil eben der Kollege Unterländer schon seit langer Zeit versuchte, mit allen, die an dieser Thematik beteiligt sind, eine Lösung zu finden.
Ein Arbeitskreis wurde einberufen, in dem sich alle Beteiligten am Runden Tisch versammelt haben. Die Stadt München war dabei, der Mieterbeirat war dabei, Haus und Grund, das Ministerium und noch viele andere sind zusammengekommen, um sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. Alle waren sich einig – das ist auch bei den Beratungen im Ausschuss immer wieder zu Sprache gekommen, Frau Bause –: Die Verordnung ist sicherlich nicht die optimale Lösung. Das zeigt sich auch daran, dass es sie bisher nur in Hamburg gibt und dass keine andere Stadt und kein anderes Land von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht hat.
Und nun kommt Frau Bause kurz vor der Wahl und glaubt, sie könne mit dem Antrag, den sie vorlegt, das Problem lösen. Ich vermute eher, dass sich die GRÜNEN davon versprechen, als Partei irgendwann auch unter den Milieuschutz zu fallen. Anders kann ich es mir nicht vorstellen. Sie wissen von den Gesprächen des Kollegen Unterländer, Sie wissen, dass sich diese auf einem guten Weg befinden. Dennoch treten Sie auf wie ein Elefant im Porzellanladen und tun so, als ob Sie die Retterin der Münchner Milieus seien.
Ich sage Ihnen, Frau Bause: Sie haben als Münchner Abgeordnete geschlafen. Sie haben dieses Thema über Jahre hinweg negiert.
Jetzt, kurz vor der Wahl, fällt Ihnen ein: Oh, da gibt es ein Problem, jetzt muss ich schnell einmal aktiv werden. So geht es nicht.
Mit dem, was Sie tun – das wurde Ihnen bereits mehrmals gesagt –, schaden Sie den Petenten mehr, als dass Sie ihnen nützen. Selbst die Petentin, Frau Gschwendtner, hat im Ausschuss klar und deutlich gesagt, ihr sei es lieber, diese Angelegenheit würde im Stillen einer Lösung zugeführt und man diskutierte nicht, wie Sie das jetzt tun, öffentlich, mit viel Brimborium, darüber.
Aber was interessiert Sie, was die Petenten wollen? Wir sehen es an dieser Petition, und wir haben es gestern an den Pressemeldungen über den Kollegen Hallitzky gesehen. Mit dem Antrag, den Sie hier vorgelegt haben, machen Sie – der Kollege Unterländer wird nachher noch ausführlich darauf eingehen – all das, was die Verantwortlichen, was der Kollege Unterländer, beteiligte Verbände
Arbeitslebens, wenn sie eine Rente bekommen, ihre Wohnung nicht mehr leisten können. Das ist eine Schweinerei, verdammt noch mal!
Ich verstehe um alles in der Welt nicht, warum Sie so dichtmachen. Sie treten niemandem auf die Füße. Sie nehmen niemandem etwas weg. Den Freistaat kostet es nicht einen einzigen Euro, das zu machen.
Warum machen Sie das nicht endlich? Sie brauchen nur diese Verordnung zu erlassen, so wie es Hamburg auch gemacht hat. Dann hätte die Stadt ein Instrument in der Hand, um all diesen Dingen zu begegnen.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen ganz offen: Wir haben diesen Antrag bewusst nicht gestellt, weil Frau Gschwendtner damals darum gebeten hatte. Das hat Herr Obermeier richtig dargestellt. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Wie Sie diese Petition, die nicht nur die Petition der Frau Gschwendtner, sondern die Petition des Mieterbeirats und damit eine Vertretung der Münchner Mieterschaft ist, seit zwei Jahren auf die Rolle schieben und wie Sie sich jetzt kurz vor Ende dieser Legislaturperiode hinstellen und sagen: Jetzt machen wir etwas anderes – man hat am 22. Januar ein Gespräch gehabt, das Herr Obermeier mächtig lobt; er tut so, als ob sich alle darüber einig wären, dass man da nichts machen kann –, ist ein Schmarren. Herrgottsakrament noch einmal! Das ist doch wirklich zum auswachsen! Machen Sie jetzt endlich diese Verordnung!
Ich weiß schon, wie Sie abstimmen werden. Herr Obermeier hat es schon gesagt. Ich sage es in Richtung Staatsregierung, damit das ganz klar ist.
Ich sage nochmals in Richtung der Staatsregierung; nachdem der Ministerpräsident nicht da ist – seit zehn Jahren bin ich gewohnt, dass Ministerpräsidenten eigentlich immer nur dann da sind, wenn Sie eine Regierungserklärung abgeben, aber das nur am Rande,
obwohl sie nach § 4 der Geschäftsordnung als Abgeordnete wie wir auch Sitzungspflicht haben –, sage ich es der stellvertretenden Ministerpräsidentin: Selbst wenn dieser Landtag heute so beschließt, wie das die CSU den Mietern in München erneut angedroht hat, sind Sie als Staatsregierung frei, noch in den nächsten Wochen und Monaten eine solche Verordnung zu erlassen. Ich empfehle Ihnen, das noch vor der Wahl zu machen, weil Sie damit punkten würden. Ich bin eigentlich dumm, dass ich Ihnen einen so guten Rat gebe. Es ist aber wirklich ein guter Rat, das noch vor der Wahl zu machen. Ich bitte Sie dringend darum. Sie haben es zehn Jahre unterlassen.
tuation deutlich verbessern, wir könnten das Problem deutlich minimieren, und wir könnten vor allen Dingen die widerwärtigsten Fälle von Wohnungsspekulation, die es hier gibt, unterbinden.
Dass Sie das seit zehn Jahren nicht machen, ist wirklich ein Skandal. Seit zehn Jahren weigern Sie sich gewissermaßen, den Mietern in dieser Stadt diesen Schutz zu geben. Es ist ohnehin nur ein Teil. Es betrifft nur den Bereich, in dem Erhaltungssatzungen erlassen worden sind. 170 000 Menschen sind in dieser Stadt hiervon betroffen.
Ich möchte Ihnen einmal ganz kurz schildern, wie das abläuft. Das war auch Anlass für die Petentin, Frau Gschwendtner. Ich weise am Rande darauf hin: Das ist die Vorsitzende des Mieterbeirats, einer Institution, die von der Stadt München, vom Stadtrat, berufen worden ist und im Rathaus tagt.
Die Vorsitzende war Mieterin im Wilhelm-Hertz-Block. Sie kennen ihn, wenn Sie nach Norden zur Autobahn nach Nürnberg fahren. Der ganze Block ist gekauft worden. Dann geschieht Folgendes: Zunächst erfolgt eine Modernisierungsankündigung, die erheblich ist, dann wird die Miete um 11 % gesteigert. Dann kommt auf die Miete noch einmal eine Erhöhung von 20 %, die laut Gesetz zulässig ist, und dann wird gleichzeitig Baulärm in erheblicher Intensität betrieben, Wohnungen werden umgebaut. Die Leute werden wirklich herausgegrault. Warum geschieht das? Das geschieht aus einem Grund: Eine leere Wohnung ist viel leichter verkäuflich, und sie ist spürbar teurer als eine vermietete. Das heißt: Der Mieter muss, wenn es nur irgend geht, herausgedrängt werden.
Dieser Art von Spekulation, die ein seriöser Vermieter niemals betreiben würde – ich betone ausdrücklich: die meisten Vermieter in München sind seriös –, leisten Sie Vorschub, wenn Sie sich weigern, diese Verordnung zu erlassen.
Das ist ja zum Wahnsinnigwerden! Ich sage Ihnen nur: Die genossenschaftliche Immobilienagentur GIMA hat dankenswerterweise ein paar Fälle zusammengestellt:
In der Lothringer Straße 16 – das ist hier in der Nähe – gab es 16 Wohneinheiten. Bei Beginn der Sanierungsarbeiten waren nur noch vier belegt, weil die Leute bereits vertrieben worden waren. Sedanstraße 28: 15 Wohneinheiten, eine war noch bewohnt. In der Ligsalzstraße 20 und 22 war von 18 Wohneinheiten überhaupt keine mehr bewohnt.
Das ist die Situation, die in München zu verzeichnen ist. Ich rege mich sonst nie auf, aber das regt mich deshalb so auf, ja es empört mich, weil diese Art von Spekulation dazu führt, dass sich Menschen, die ein Leben lang in dieser Stadt gelebt und gearbeitet haben, am Ende ihres
mend von allen bisherigen Rednern zu diesem Thema beschrieben worden sind, nicht in einem Erhaltungssatzungsgebiet stattfinden? Da greift das Instrument nicht.
Was machen Sie dann mit einer Konstruktion, mit einer Landesverordnung,
wenn Sie in unterschiedlichen Kommunen völlig verschiedene Ausgangslagen haben? Da greift das nicht. Deswegen ist es zu kurz gegriffen, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu sagen: Alles ist gelöst, wenn wir aufgrund § 172 Satz 4 Baugesetzbuch eine Verordnung erlassen. Im Übrigen ist folgendes schon interessant, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die Stadtverwaltung Münchens ist in diesen Gesprächsrunden – die letzte hat Ende Mai stattgefunden – von uns gefragt worden, ob sie denn schon konzeptionelle Überlegungen darüber hätte, wie diese Verordnung auszusehen habe. Das ist mitnichten der Fall; denn die Stadt München ist natürlich auch daran interessiert. Mitnichten ist das der Fall. Zeigt das nicht auch die Komplexität? Wir setzen dem deshalb ein Gesamtkonzept zum Milieuschutz entgegen.
das mindestens drei Pfeiler, drei Säulen umfasst. Der erste Punkt ist die Prüfung,
wie das über einen Genehmigungsvorbehalt in Erhaltungssatzungsgebieten gelingen kann, wo aber die Kommune selbst darüber entscheiden kann, ob sie von diesem Recht Gebrauch macht. Rechtlich muss geprüft werden, wie ein Genehmigungsvorbehalt für ihre Belange am besten einzuführen ist.
Zweiter Punkt – ich glaube, darüber ist der geringste Streit vorhanden – ist die Frage, was geschieht, wenn Umwandlungen erfolgt sind. Beispielsweise geht es auch um Unternehmen – ich nenne hier die Namen nicht –, die im Münchner Norden größere Siedlungen gekauft haben und diese dann umwandeln. Die Landeshauptstadt München hat sich sehr um eine Kooperation mit jenen bemüht, die jetzt diese Wohnungen umwandeln. Über den Einstieg von Genossenschaften können diese Umwandlungen in Richtung einer breiten Mieterbeteiligung erfolgen. Das ist ein Instrument im Rahmen der Förderung, das sehr wohl außerhalb der Erhaltungssatzungsgebiete wirken kann, aber auch innerhalb.
Zum Dritten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es notwendig, Instrumente der Wohnungsbauförderung
Machen Sie es jetzt, bevor die letzte Wohnung in München an Immobilienhaie verscheuert worden ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch ganz kurz auf Herrn Unterländer eingehen, der dankenswerterweise ausdrücklich gesagt hat, dass wir in München die Situation solcher Umwandlungsfälle mit explosionsartig steigenden Mieterhöhungen haben. Ich sage nochmals: Das führt zur Vertreibung von Menschen. Jeder, der das nicht will, hat heute die Möglichkeit, darüber zu entscheiden.
Herr Unterländer, was ich überhaupt nicht verstehe und was sonst auch kein Mensch versteht: Sie sagen, wir machen das jetzt deshalb nicht, weil das nur in Erhaltungssatzungsgebieten gilt, aber nicht außerhalb. – Dazu sage ich Ihnen zwei Dinge: Natürlich ist es in Erhaltungssatzungsgebieten am notwendigsten. Erhaltungssatzungsgebiete werden, wie Sie wissen, nur dort erlassen, wo ein Milieuschutz möglich ist. Denn der Paragraph 172 des Baugesetzbuchs stellt auf den Milieuschutz ab. Das ist ungefähr so, wie wenn sie 20 Ertrinkende haben und sagen: Die fünf rette ich jetzt nicht, die fünf lasse ich jetzt auch noch absaufen. Das ist doch widersinnig bis dorthinaus.
Meine Damen und Herren, ich habe die dringende Bitte: Stimmen Sie für diese Petition! Beschließen Sie, die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Das ist mein Antrag, den ich in diesem Bereich stelle. Es gibt nichts Vernünftigeres, als eine solche Verordnung auf den Weg zu bringen. Sehr geehrter Herr Unterländer, die Stadt muss diese Verordnung nicht erlassen, das muss der Freistaat tun.
Wenn Sie ihm das Instrument an die Hand geben, dann hat die Stadt die Möglichkeit, in den Erhaltungssatzungsgebieten solche Genehmigungen auszusprechen oder eben nicht auszusprechen.
Den Bedenkenträgern Ihrer Fraktion, auch wenn sie nicht zuhören – die allermeisten hören nicht zu – sage ich Folgendes: Ich weiß, dass es nicht nur ein konservatives,
anzusetzen. Das Projekt Soziale Stadt kann diese Ziele zwar nicht über Veränderungssperren, aber über ähnliche Instrumente sehr wohl erreichen. Dann haben wir aber für den Ballungsraum München flächendeckend für die wohnungspolitischen Brennpunkte einen Milieuschutz.
Deswegen ist aus unserer Sicht der im von der CSUFraktion eingebrachten Antrag vorgesehene Weg, ein Gesamtkonzept zu entwickeln, der richtige Ansatz. Damit verbunden ist, die Eingabe von Frau Gschwendtner weiterhin in die Beratungen einzubeziehen. Das ist keine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag, sondern der wirksamere Schutz der Mieter ohne falsche Instrumente. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum CSU-Antrag.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, ich bin jetzt, ehrlich gesagt, von Ihren Ausführungen einigermaßen schockiert, weil Sie offenkundig nicht wissen, was Inhalt der Regelung nach Paragraph 172 des Baugesetzbuches ist. Die Stadt München hat schon lange mehrere Erhaltungssatzungen erlassen. Sie hat das alles gemacht. Sie wartet nur darauf, dass die Staatsregierung eine Verordnung erlässt, die ihr die Möglichkeit gibt, die Umwandlung in Eigentumswohnungen zu genehmigen oder nicht zu genehmigen und von Vorbehalten abhängig zu machen. Es ist ja unglaublich, wenn das in der Staatsregierung offenkundig nicht einmal bekannt ist.
sondern auch in der SPD weit verbreitetes Argument ist, zu sagen: Die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist ja gar nicht so schlecht, weil dann Eigentum in Mieterhand gebildet wird. Das ist richtig, meine Damen und Herren. Aber auf dem Münchner Wohnungsmarkt, dort, wo das gerade praktiziert wird, von dem wir sprechen, trifft es für 20 bis 25 Prozent der Mieter zu, dass sie sich die Wohnung kaufen können. Die anderen 70, 75 oder 80 Prozent können das nicht. Ich denke, dass diese als Erste Ihren Schutz verdienen, weil sie die Schwächeren sind. Verdammt nochmal! Es ist doch Aufgabe der Politik, auch Aufgabe einer christlichen Politik, die Schwächeren in einer Stadt zu schützen und der Stadt dieses Instrument an die Hand zu geben. Deshalb bitte ich Sie nochmals, so abzustimmen.
Es ist schon wirklich sehr eigenartig, meine Damen und Herren, dass wir von der SPD-Fraktion die Arbeit für Sie machen, aber Sie diese im Ausschuss dann ablehnen. Sie sind ausgesprochen undankbar.
Worum geht es? Vor genau zwei Jahren, am 19. Juli 2006, hat der Landtag gegen unsere Stimmen das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz neu gefasst. Darin war ein neuer Artikel 46 enthalten. Darin ging es darum, dass die Stichwahl nicht stattfinden sollte – das war die neue
Wir sind uns also einig, dass etwas geändert werden muss. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ein Schnellschuss hilft uns hier nicht weiter.
Wir haben auf Antrag der CSU einen – sogar einstimmigen – Beschluss dahingehend gefasst, dass die Staatsregierung die Erfahrungen, die sie aus der Kommunalwahl zieht, zusammenfassen möge und dass man uns dazu im Herbst berichten möge. Dann werden wir in Ruhe darüber beraten, wie wir das besser machen können. Mit Ihrem Vorschlag ist überhaupt nichts erreicht.
Wenn wir dann im Herbst beraten, können wir noch etwas anderes ansprechen. Ich denke an sehr viele Fälle in Bayern, in denen Wahlen aufgehoben wurden und Neuwahlen erforderlich sind, nur weil im Vorfeld, bei der Nominierung, irgendwelche formelle Fehler gemacht wurden, die dem Wahlausschuss nicht aufgefallen sind. Auch das sollten wir in Ruhe angehen. Das ist ein weitaus größeres Problem.
Ihr Antrag ist ein Schnellschuss.
Nachdem der Schnellschuss offensichtlich am Ziel vorbeigeht, können wir Ihnen leider nicht folgen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich mache es jetzt ganz kurz und sage nur zwei Dinge.
Einsamer Applaus – danke schön.
Ich hoffe, dass das nicht der Einstieg in die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer ist, weil die Gemeinden, die betroffen sind, plausibel gesagt haben: Wir kriegen dann weniger und müssen mehr Personal leisten, aber dessen ungeachtet werden wir zustimmen.
Ich schenke Ihnen jetzt vier Minuten und 30 Sekunden und erwarte dafür Ihr Entgegenkommen an anderer Stelle.
im Bayerischen Wald. Dies alles kann zu Verwerfungen führen.
Wir müssen nun ein Stück weit dagegen einschreiten. Deshalb ist es richtig, dass das jetzt insoweit korrigiert wird. Ich denke auch an die jungen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, zum Beispiel solche aus Niederbayern oder aus der Oberpfalz,
die gegen ihren Willen zum Dienst in der Landeshauptstadt verpflichtet werden,
ihre Heimat aber immer noch zu Hause sehen. Wenn sich diese dann in München eine kleine Zweitwohnung nehmen, dürfen Sie dafür zu allem Überdruss auch noch Zweitwohnungsteuer zahlen.
Das ist in der Tat eine Fehlentwicklung. Ihr will die CSUFraktion mit ihrem entsprechenden Änderungsantrag gerecht werden. Ich halte das für eine gute Konzeption. Ich unterstütze nachdrücklich, dass mit diesem Gesetzentwurf jetzt jedenfalls einem Teil der Fehlentwicklungen vorgebeugt wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihr Antrag hat sicherlich einen erheblichen Unterhaltungswert. Ich habe mich immer gefragt, ob Sie an der Bundesregierung jetzt eigentlich beteiligt sind oder nicht. Sie haben in Erding einen Unionsgipfel gehabt und doch sicher alles vorgetragen. Sie haben eine Kanzlerin, die die Richtlinien der Politik bestimmen kann. Und doch müssen Sie hier solche Anträge stellen, die Sie in Berlin eigentlich selbst erledigen sollten. Tun Sie das halt endlich einmal.
Es ist wirklich unterhaltsam: Sie fordern vom Bund mehr Geld für Projekte – ich sage ausdrücklich: für vernünftige Projekte –, schreiben aber dann am Ende Ihres Antrags, dass im Straßenbau mehr eingesetzt werden müsse, aber dadurch andere Verkehrsträger jedoch keinen Nachteil erleiden dürften. Sie machen das schon lustig. Sie haben die eierlegende Wollmilchsau und wollen damit den Straßenverkehr besser finanzieren. Sie haben, wie ich zumindest annehme, im Bund einen ausgeglichenen Haushalt gefordert, und das unterstützen wir auch. Es soll im Bund einige Oppositionsabgeordnete geben, die das nicht unterstützen; anscheinend gehört auch die CSU im Landtag dazu. Das finde ich zumindest bemerkenswert.
Unterhaltungswert hat ganz bestimmt auch Ihre Forderung nach einer Beschleunigung der A 94. Ich finde es besonders witzig, dass Sie eine Beschleunigung wünschen. Das ist wirklich lobenswert. Aber ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie bei der A 94 fast genau vierzig Jahre Zeit gehabt haben, um diese Maßnahme zu realisieren. Von 1971 bis 1998 – das waren 28 Jahre – sind in Bayern
sinnvoll sein –, dann allenfalls punktuell und streckenbezogen an besonderen Gefahrenstellen.
Mehr Sinn machen würden intelligente Verkehrsleitsysteme und Wechselverkehrszeichen. In jedem Falle sind zur Eindämmung von Staus an besonders stark belasteten Autobahnabschnitten dritte Fahrspuren anzubauen – gerade auch, um nach einem punktuellen Überholverbot für Lkws dann Möglichkeiten zu schaffen, dass sich auch dieser Lkw-Verkehr auf der rechten Spur wieder entzerren kann, dass der schnellere Lkw die Möglichkeit hat, den langsameren zu überholen. Wenn drei Spuren da sind, dann kann das relativ gefahrlos geschehen.
Im Übrigen brauchen wir diese dritte Fahrspur eben dringend, um den Verkehr nach derartigen Überholverbotsstellen dann auch wieder flüssig weiterführen zu können.
Mit dem Ihnen vorliegenden Dringlichkeitsantrag, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass im Rahmen eines Nachholprogramms Westdeutschland zusätzliche Mittel für den Ausbau der Fernstraßen auch in Bayern zur Verfügung gestellt werden. 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es für den Zeitraum ab 2009 vorgesehen ist, sind bei Weitem zu wenig.
Investiert werden soll dieses zusätzliche Geld vor allem in die Ost-West-Verbindungen, die im Zuge der EU-Osterweiterung immer stärker vom Schwerlastverkehr genutzt werden. Als besonders wichtige Projekte sehen wir unter anderem an:
den sechsspurigen Ausbau der A 3 zwischen Nürnberg und Aschaffenburg,
den sechsspurigen Ausbau der A 6 zwischen Nürnberg und der Landesgrenze zu Baden-Württemberg,
den Ausbau der A 8 zwischen Ulm und Augsburg sowie zwischen München und der Landesgrenze zu Österreich.
Neben den Ausbaustrecken müssen natürlich auch wichtige Neubauprojekte beschleunigt werden wie beispielsweise die A 94 zwischen Forstinning und Passau.
Verkehrsadern, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Lebensadern für unsere Wirtschaft. Der Export in Deutschland und vor allem in Bayern boomt nach wie vor, gerade auch in Richtung Osteuropa.
Schwerpunkt des Nachholprogramms West, das nach dem Ausbauprogramm Ost nun dringend geboten ist, müssen daher diese Ost-West-Verkehrsachsen sein. Mit Überholverboten für Lkws allein ist das Problem nicht zu lösen.
Der Herr Kreuzer muss darüber schon lachen, und das, Herr Kreuzer, kann ich verstehen. Aber lachen Sie hier herinnen nicht so offenkundig, das können Sie draußen machen.
Es ist wirklich so: Sparen Sie sich solche Dinge. Wie gesagt, wir stimmen diesem Antrag zu, weil wir Ihnen diesen billigen Vorwand, auf den Sie offensichtlich losgehen, wirklich nicht gönnen. Populismus, nein, nicht in Ehren – in Unehren –, aber das sollten Sie im Grunde genommen wirklich lassen. Es würde die Politik insgesamt erleichtern, wenn Sie es unterließen.
Schönen Dank für Ihre ungewöhnliche Aufmerksamkeit.
Ja.
Herr Rotter, das ist ein sehr untauglicher Versuch, jetzt Ihren Antrag vernünftig darzulegen. Seien Sie mir nicht böse; mit diesem Antrag wollen Sie draußen den Eindruck erwecken, Sie seien der Retter des Ausbaus der A 8 zwischen Ulm und Augsburg.
Sie reden von 50 Milliarden Euro Steuern und Abgaben. Das sind Steuern, die wir brauchen, um x sinnvolle Projekte zu finanzieren. Steuern sind allgemein, also im Wesentlichen keine Abgaben. Sie können nicht sagen, das müsse wieder in den Verkehr zurückgehen.
Als Fazit muss ich sagen: Es fehlt ein Deckungsvorschlag für die Maßnahmen, und mir fehlt der Glaube, dass das nicht zulasten der Bahn geht. Zu den Projekten gehört die Verlängerung der A 94 in Richtung Passau. Damit meinen Sie die Trasse durch das Isental, die wir ablehnen. Deshalb stimmen wir konsequenterweise gegen den Antrag. Wir reden nicht nur dagegen, sondern wir stimmen auch so ab.
Herr Staatsminister, ich kann ja gut verstehen, dass Sie die Schuld für alles, was in Bayern in den letzten Jahren nicht passiert ist, auf die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit schieben. Weil Sie auf die wirtschaftliche Dynamik abgestellt haben, möchte
bringen, die man schon vor 18 Jahren hätte weiterführen müssen. Wir freuen uns darüber.
Lieber Herr Kollege Volkmann, am vergangenen Samstag fand hier im Plenarsaal das Treffen des Deutschen Architektentages statt. Ich habe dabei ausdrücklich Herrn Kollegen Tiefensee dafür gedankt, dass jetzt endlich die klare Entscheidung getroffen wurde, dass auch der Abschnitt Augsburg – Ulm der A 8 in die zweite Tranche der privat finanzierten Projekte aufgenommen wird. Da gab es zwischenzeitlich Irritationen, was Kollege Rotter gerade angesprochen hat. Es ist wichtig, dass das grundsätzlich unter Dach und Fach ist. Da sind zunächst noch die weiteren Vorbereitungsarbeiten zu machen, dann kommt demnächst das Ausschreibungsverfahren usw.. Wenn alles gut läuft, kann 2010 mit dem Bau begonnen werden. Aber wir haben das immerhin jetzt richtig vorangebracht.
Mit dem Ausbau der A 8 zwischen Ulm und München ist es nicht getan. Ich freue mich, dass mit den Kollegen der SPD über die Projekte, die da aufgezählt sind, Einigkeit besteht. Wir brauchen den sechsspurigen Ausbau der A 3 von Erlangen bis Aschaffenburg; wir brauchen auch den sechsspurigen Ausbau der A 6 von Nürnberg bis zur Landesgrenze von Baden-Württemberg; wir brauchen einen teilweise achtspurigen Ausbau der Autobahn um München im Osten. Wir brauchen auf jeden Fall den sechsspurigen Ausbau der A 8 von Rosenheim bis zur Landesgrenze von Österreich. Diese Maßnahmen sind dringend.
Es überrascht mich nicht, Herr Kollege Magerl, dass Sie da anderer Meinung sind. Sie haben sich schon vor einer Woche hier im Plenum zu der Aussage verstiegen, es sei völlig falsch anzunehmen, dass es einen Zusammenhang zwischen Verkehrserschließung und wirtschaftlicher Dynamik einer Region gäbe. Das war das Absurdeste, was ich bisher überhaupt zu dem Thema gehört habe.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir brauchen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes selbstverständlich weiterhin gute Verkehrsbeziehungen. Die Maßnahmen werden in den nächsten 20 Jahren eindeutig im Ausbau vorhandener Autobahntrassen bestehen. Das sage ich deutlich, um Missverständnisse zu vermeiden, Herr Kollege Magerl.
In der kommenden Woche werde ich zusammen mit Frau Kollegin Roth vom Bundesverkehrsministerium das letzte Teilstück der A 96 auf bayerischer Seite, kurz vor Memmingen, eröffnen. Dann ist die A 96 zwischen München und Memmingen durchgehend befahrbar. Im nächsten Jahr werden auch die Baden-Württemberger auf ihrer Seite fertig, und dann wird die A 96 bis zum Herbst nächsten Jahres von München bis Lindau vollständig befahrbar sein.
Die A 73 habe ich vorhin angesprochen. Das letzte Teilstück der A 6 östlich von Amberg wird im September von der Bundeskanzlerin persönlich eröffnet. Damit ist
es aber nicht falsch. Ich distanziere mich davon nicht. Nehmen Sie aber bitte zur Kenntnis: Die Region mit der höchsten Arbeitslosenquote in Bayern ist bedauerlicherweise die Region Hof. Die Region Hof ist jene Region mit der höchsten Autobahndichte in Bayern.
Nein, das ist Faktum. Das heißt: Autobahnen machen eine Region nicht glückselig und bringen sie wirtschaftlich nicht so voran,
wie Sie den Leuten immer glauben zu machen versuchen.
Ein Weiteres; zur Finanzierung der ganzen Geschichte – Stichwort ausgeglichener Haushalt. Fehlanzeige; dazu haben Sie nichts gesagt. Sie haben auch nichts zur zukünftigen Entwicklung aufgrund der hohen Ölpreise gesagt. Alle Prognosen gehören auf den Prüfstand. Auch hierzu haben Sie nichts gesagt.
Eines möchte ich aber noch aufgreifen. Sie haben gesagt, die A 94 ist aus Ihrer Sicht das letzte große Neubauprojekt, ansonsten gibt es nur noch den sechsstreifigen Ausbau. Daran werden wir Sie festnageln. Für mich war das eine klare Absage an die B 15 neu vulgo A 93 zwischen Regensburg und Rosenheim. Das wäre nämlich ein Autobahnneubau.
Dazu haben Sie klar gesagt: Die A 94 ist das letzte Neubauprojekt. Daran werden wir Sie festnageln.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich ganz schlicht festhalten: Der Gesetzentwurf regelt, wie Herr Kreuzer schon gesagt hat, für staatliche Grünanlagen genau das, was Städte und Gemeinden schon seit Jahrzehnten regeln können. Deshalb ist es sinnvoll, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Ich darf auch noch darauf hinweisen, dass wir nicht den Inhalt dieser Verordnungen regeln, die erlassen werden. Das muss das Finanzministerium bzw. die Staatliche Schlösser- und Seenverwaltung schon selbst machen. Aber diese Inhalte sollten mit den Gemeinden, die Grünanlagensatzungen haben, abgesprochen werden. Das Innenministerium hat im Innenausschuss bereits mehr oder weniger deutlich zugesagt, dass es das tun wird und dass es für diesen Hinweis dankbar ist. Es ist schlicht und einfach eine Aufgabe der Mitglieder des nächsten, am 28. September zu wählenden Landtags, dieses zu überprüfen. Das wird in erster Linie eine Aufgabe der Opposition sein, wer immer das dann sein mag. Wir lassen uns da überraschen und sind guter Dinge.
Als Drittes möchte ich auf etwas hinweisen, was die Stadt München in diesem Bereich gemacht hat, damit das etwas konkreter ist: Es gibt eine Grünanlagensatzung der Stadt, in deren § 2 immerhin 20 verschiedene Tatbestände aufgeführt sind.
Ja, in einem einzigen Paragraphen. Dort stehen 20 verschiedene Ziffern, die Tatbestände aufführen, die hier untersagt sind. Nach § 10 dieser Satzung sind Verstöße gegen eine dieser Ziffern selbstverständlich bußgeldbewehrt. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit. Ich sage das vor allem deshalb, weil – zu meiner Überraschung muss ich sagen – das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Gesetzentwurf in allen drei Ausschüssen nicht zugestimmt, sondern ihn abgelehnt hat.
Nein, die wollen keine Verschärfung.
Das sage ich auch deshalb, weil die Grünanlagensatzung der Stadt München auf einen Stadtratsbeschluss vom 17. Juli 1991 zurückgeht. Das liegt 17 Jahre zurück. Das ausgesprochen erfreulich erfolgreiche rot-grüne Bündnis der Landeshauptstadt München ist 18 Jahre alt. Das heißt also, dieser Stadtratsbeschluss ist im zweiten Jahr dieses erfolgreichen rot-grünen Bündnisses beschlossen worden. Ich fi nde es halt nicht so wahnsinnig toll, wenn hier die Einschränkung der Freiheit durch eine solche Satzungsmöglichkeit kritisiert wird, während gleichzeitig die erfreulich pragmatischen Politiker der GRÜNEN im Stadtrat diesen Dingen zugestimmt haben. Das macht
die Situation für Sie schwieriger, für uns macht es das umso leichter, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen, denn er regelt ja nur das, was alle anderen Gemeinden sonst auch regeln.
Als Letztes möchte ich noch anbringen: Das Gesetz, das wir heute beschließen, wird auf fünf Jahre befristet und soll am 31.12.2012 außer Kraft treten. Wir begrüßen das ganz außerordentlich, weil es eine einschränkende Regelung ist. Man sollte das Gesetz nach einigen Jahren evaluieren und schauen, was sinnvoll war und was nicht. Allerdings würde ich mir wünschen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CSU, dass Sie diese Regel, etwas auf fünf Jahre zu begrenzen, auch bei den Gesetzen, wo es wirklich wichtig ist, anwenden.
Ich erinnere zum Beispiel an das Versammlungsgesetz oder an die Möglichkeit der Online-Durchsuchung, was Sie ja in den nächsten Wochen durchziehen möchten. Da kann ich nur sagen: Bei diesen Gesetzen wäre es wirklich wichtig, eine Befristung auf fünf Jahre einzuführen. Wir haben einen entsprechenden Antrag gerade eingebracht. Diese Befristung auf fünf Jahre macht Sinn. Ich bin heute ganz optimistisch, dass Sie, weil Sie bei diesem Gesetz, das vergleichsweise wenig einschränkend ist, eine Fünf-Jahres-Befristung vornehmen, dann selbstverständlich auch beim Versammlungsgesetz oder bei der Online-Durchsuchung, wo der Eingriff in die Grundrechte der Bürger sehr viel heftiger ist, ebenfalls eine Befristung auf fünf Jahre beschließen werden.
Ich sehe dem dann ganz optimistisch entgegen und bedanke mich für Ihre ungewöhnliche Aufmerksamkeit. Wir werden dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Kollegin Kamm, ich habe mir die Grünanlagensatzung der Stadt München ausgedruckt. Ich kann deshalb nicht nachvollziehen, wieso es nach dieser Grünanlagenverordnung verboten sein soll, ein Gebäude abzulichten, wenn dies nicht zu gewerblichen Zwecken geschieht. Das Beispiel, das Sie gebracht haben, ist schwer nachvollziehbar. Die Regelungen,
die hier aufgenommen werden sollen, entsprechen den Möglichkeiten, die die Gemeinden sonst auch haben. Ich sage noch einmal: Dieses Gesetz wird auf fünf Jahre befristet. Was soll dieser Aufstand?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht um die Regelung der Zweckentfremdung von Wohnraum, das heißt, dass er unter den Genehmigungsvorbehalt der Gemeinden gestellt werden kann. Vielleicht wissen Sie noch, dass wir das schon vor einiger Zeit beschlossen haben.
Wir haben nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Gesetz ändern soll. Das Inkrafttreten soll um ein halbes Jahr hinausgeschoben werden, damit die Gemeinden, in denen gerade neu gewählt worden ist – wir hatten i
Ich weiß es schon, Frau Präsidentin. Aber ich war gerade bei einer Besuchergruppe und habe dort versehentlich mein Sakko hängen lassen. Vor lauter Eile habe ich – – Das muss jetzt aber nicht ins Protokoll.
Es ist mir wirklich unangenehm.
Ich bin schon ein Sakko suchen gegangen, aber ich bin nicht fündig geworden. Keiner tritt sein Sakko ab. Ich gelobe für das nächste Mal wirklich Besserung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, dem bestimmt von allen Seiten des Hauses mit großer Freude zugestimmt werden wird, weil er ausgesprochen sinnvoll, zielführend und zweckmäßig ist. Es geht schlicht und einfach um Folgendes: Die Mehrheit dieses Hauses hat vor zwei Jahren in der Plenarsitzung vom 19. Juli 2006 das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in Artikel 46 geändert. Es war ein sehr umfangreiches Gesetz zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes. Aber diese eine Vorschrift, der Artikel 46, ist mehr als problematisch, wie sich bei der jetzigen Kommunalwahl herausgestellt hat. Ich fi nde, das sollten wir korrigieren.
Worum geht es? – Bei der Neufassung vor zwei Jahren wurde unter anderem folgende Regelung eingeführt: Wenn bei einer Bürgermeisterwahl eine Stichwahl erforderlich ist und einer der beiden Kandidatinnen oder Kandidaten, die in die Stichwahl gekommen sind, auf
betroffen sind, tätig zu werden. Geld kann hier nicht das alleinige Thema sein, denn die Verbraucherinnen und Verbraucher haben kein Verständnis dafür, dass nicht nur immer höhere Umsätze, sondern immer höhere Gewinne eingefahren werden, die an die Aktionäre ausbezahlt werden. Und trotzdem werden die Stromkosten immer mehr in die Höhe getrieben. Das Geld darf also beim Thema Erdverkabelung kein Thema sein.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Weiß, ich fi nde es wirklich originell, wie Sie das wieder gemacht haben. Sie haben wörtlich gesagt, ich gebe Ihnen recht, und dann kommt unausgesprochen: Aber wir stimmen Ihnen natürlich nicht zu. Wir sind es schon gewohnt, dass Sie unseren Anträgen nicht zustimmen und ihnen dann zu einem späteren Zeitpunkt doch zustimmen, indem Sie den Antrag selbst einbringen. Diesmal kündigen Sie das sogar ausdrücklich an.
Das hat irgendwo sogar Stil und Charme; wir haben uns auch schon daran gewöhnt, dass das so ist. Aber ich sage Ihnen mit aller Ernsthaftigkeit: Sie haben recht, natürlich muss man die ganzen Erfahrungen der letzten Kommunalwahl im Rahmen einer Überprüfung verwerten – das wird Ihr Ministerium natürlich machen, Herr Herrmann, das ist keine Frage –, aber in der Frage, um die es hier geht, läuft man Gefahr, dass bei jeder in den nächsten Monaten oder im nächsten halben Jahr anstehenden Bürgermeisterwahl – diese Wahlen können auch außerhalb der gewöhnlichen Termine stattfi nden; zum Beispiel ist der Oberbürgermeister von Freising noch nicht gewählt worden und wird außerhalb der Zeit gewählt – das, was in Burgkirchen an der Alz, aber auch in anderen Gemeinden in Bayern passiert ist, wieder geschieht.
Ich denke, das ist peinlich, das muss wirklich nicht sein, und ich mache Ihnen den großherzigen Vorschlag, dass Sie ganz schlicht und ergreifend unserem Antrag zustimmen. Sie geben sich aufseiten der CSU auch keine Blöße, wenn Sie das einmal tun. Wir vermeiden damit nur die Situation, dass eine Wahlwiederholung in der Form stattfi ndet, wie es hier der Fall war.
Lassen Sie mich noch einen Satz dazusagen: Ich möchte die Kommunalpolitiker von Burgkirchen an der Alz loben, die es folgendermaßen gemacht haben: Nachdem – erfreulicherweise – der SPD-Kandidat die meisten Stimmen hatte, haben die anderen Parteien für die Wahlwiederholung auf die Nominierung eines eigenen Kandidaten verzichtet – aus Gründen der Fairness vielleicht,
sich bewährt und welche haben sich nicht bewährt. Wir bereiten im Moment einen Antrag an die Staatsregierung vor, dass bei uns im Innenausschuss im Herbst berichtet werden soll, was hat sich bei diesen Kommunalwahlen als problematisch herausgestellt hat und wo wir etwas ändern können. Wir sollten dann gemeinsam im Ausschuss darüber beraten, wie wir nicht nur dieses Problem, sondern vielleicht auch das eine oder andere Problem, das sich hier aufdrängt, lösen können.
Kurzum, Herr Kollege: Ich gebe Ihnen recht, dass wir die gegenwärtige Rechtslage ändern sollten, halte allerdings Ihren Weg nicht für den richtigen. Ich würde vorschlagen, wir könnten den Antrag auch ein bisschen langsamer beraten, sodass wir die ganze Sache im Herbst mit neuer Kraft angehen können. Ich glaube, wir sollten uns schon auf die Erfahrungen, die das Innenministerium dann aufgrund der Berichte der Kommunen gesammelt hat, stützen. Wir sollten gemeinsam beraten und eine Lösung fi nden, die wir vielleicht sogar gemeinsam aus voller Überzeugung vertreten können.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich erfreut feststellen, dass wir zumindest in einem Punkt Konsens haben, nämlich dass wir uns einen Bericht über die Situation geben lassen sollten. Das kann nie schaden und kann immer noch erheblich zur Entscheidungsfindung beitragen, je nachdem, ob das, was Frau Ackermann vorgetragen hat, im Einzelnen richtig ist oder nicht.
Ich möchte zu dem Gesetzentwurf vorab etwas anderes sagen. Auf den Inhalt möchte ich heute nicht eingehen; bei der Ersten Lesung muss das auch nicht unbedingt sein. Ich möchte auf etwas hinweisen, das mich bei diesem Thema schon etwas irritiert hat.
Dieses Thema ist in der Bundesrepublik in der Vergangenheit – ich betone: in der Vergangenheit – insgesamt ein ausgesprochenes Reizthema gewesen, eigentlich über Jahrzehnte hinweg. Alles, was mit Asyl, mit Zuwanderung, mit Ausländerpolitik, mit Integration, mit Staatsangehörigkeitsrecht zu tun hatte, hat zu emotionsgeladenen Diskussionen auf beiden Seiten geführt.
Seit dem 1. Januar 2005, seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes können wir erfreut feststellen, dass sich diese Debatte – übrigens auch in diesem Hohen Hause hier – versachlicht hat. Wir haben heute bei all diesen Fragen, die mit Zuwanderung zusammenhängen, nicht mehr diese extremen Konfrontationen, bei denen Meinungen aufeinandergeprallt sind.
Das Zustandekommen des Zuwanderungsgesetzes war schwer genug, es war langwierig, es war schmerzhaft. Es hat zu heftigsten Diskussionen aller Beteiligten geführt.
das wäre einmal in einer Unterkunft so gewesen, ist absolut falsch.
Sie müssten sich diese Verhältnisse einfach nur einmal anschauen, nicht nur Sie, sondern auch die anderen Herren und Damen Ihrer Partei. Deshalb haben wir auch den Antrag gestellt, dass Vertreter des Ausschusses für Sozialpolitik eine Ortsbesichtigung in so einer Unterkunft durchführen, um sich selbst ein Bild zu machen. Denn dann erst können Sie darüber urteilen, was diesen Menschen dort zugemutet wird, und sehen, dass die Verhältnisse, in denen sie leben, unzumutbar sind. Wenn wir einen Beitrag dazu leisten können, sie in festen Bauten unterzubringen, deren es auf jeden Fall genug gibt, anstatt sie schikanöserweise in Containern unterzubringen, um ihre Rückkehr zu fördern, wie es so schmeichlerisch heißt, sollten wir das tun.
Herr Kollege von der SPD, es ist eben leider nicht so, dass die Leute nur ganz kurz da sind. Wie Sie wissen, handelt es sich sehr oft um abgelehnte, um geduldete Asylbewerber, die aus gewissen Gründen nicht mehr in ihre Heimatländer zurückkehren können und die dort schon teilweise bis zu 15 Jahre leben. Es ist einfach nicht in Ordnung, wenn Sie hier so tun, als wäre es nur ein vorübergehender Aufenthalt.
Sie müssen schon entschuldigen. Wenn man die Verhältnisse gesehen hat und mit den Menschen gesprochen hat, kommt Emotion herein. Ich finde es auch ganz richtig, dass dieses Thema emotional behandelt wird. Ein Wahlkampfthema wird es vermutlich nicht werden, weil man für so ein Thema keine Wählerstimmen bekommt. Diese Menschen haben nämlich keine Lobby.
Zunächst ein Hinweis. Wenn Sie auf einen Abgeordneten dieses Hauses jeweils persönlich losgehen, dann wissen wir immer, dass Ihre Argumente in der Sache sehr schwach sind, sonst hätten Sie Ausführungen zur Sache gemacht.
Wenn Sie sagen, wir sollten kein Schreckgespenst durch die Landschaft ziehen, wir würden es nicht schaffen, die Sparkassen aus dieser Verantwortung zu entlassen, dann sage ich Ihnen: Sie können ganz sicher sein, Sie werden es nicht schaffen, Herr Minister Huber, die Verantwortung für Ihr Versagen bzw. das der Staatsregierung – ich verweise in dem Zusammenhang auch noch auf die LWS, auf Südostasien, auf die Kirch-Pleite, das sind mehrere Milliarden – auf andere abzuwälzen. Das ist Ihre Verantwortung, das muss mit allem Nachdruck noch einmal gesagt werden.
Zu den heute bekannten Risiken. Die Sparkassen sollen entsprechend der Eigentumsverhältnisse an der Landesbank die Hälfte, diese 2,4 Milliarden Euro, tragen. Damit steht natürlich die Gefahr im Raum, dass die Haushalte der Gemeinden anteilsmäßig Belastungen mitzutragen haben.
Daher frage ich Sie Herr Minister: Kann ausgeschlossen werden, dass die einzelnen Sparkassen aus der vorge
aber ich glaube, das, was jetzt vorgelegt worden ist, ist ein gangbarer Kompromiss und das Optimale, was wir mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Wirtschaftsverbänden erreichen konnten.
Ich komme zum dritten Grund, warum wir das alles immer wieder geschafft haben: Wir haben dem Thema der Mittelstandsfinanzierung eine besondere Rolle beigemessen. Wir haben ein Mittelstandskreditprogramm, dessen ganzjährige Offenhaltung uns zumeist gelungen ist. Wir haben eine LfA, die als Förderbank des Freistaates Bayern in vielen Fällen segensreich in der Fläche gewirkt hat. Nicht zuletzt geht es auch um die mittelstandsgerechte Ausgestaltung von Basel II.
Ich erinnere an weitere Dinge, die für den Mittelstand ebenfalls sehr wichtig sind, waren und bleiben werden. Der Freistaat Bayern hat immer Wert darauf gelegt, dass Hightech nicht nur eine Angelegenheit von modernen Großkonzernen ist, sondern dass auch mittelständische Betriebe Zugang zu Hightech finden. Wenn ich an die „Hightech-Offensive“ des Freistaates Bayern, die Offensive „Zukunft Bayern“ und die „Cluster-Offensive“ erinnern darf: Das sind wichtige Säulen, die es dem Mittelstand in Bayern ermöglichen, Hightech direkt in Anspruch zu nehmen und sich im Hightech-Bereich zu engagieren.
Die letzte wichtige Säule in diesem Zusammenhang, die manchmal unterschätzt, gelegentlich auch vergessen wird, ist die Außenwirtschaftspolitik des Freistaates Bayern. Der Freistaat Bayern verfügt heute mit über 20 Auslandsrepräsentanzen über ein breit gefächertes weltweites Netz, in dem unsere mittelständischen Betriebe Zugang zu ausländischen Märkten finden. Ansonsten wäre dies für den einzelnen Mittelständler häufig nicht machbar. Kein anderes Bundesland tut das in der Intensität, wie wir es tun. Ich glaube, es ist ein wichtiges Markenzeichen bayerischer Wirtschaftspolitik, dass wir den mittelständischen Unternehmern den Weg zu den Märkten draußen geöffnet haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, innerhalb des bayerischen Mittelstands ist das bayerische Handwerk die eigentlich tragende Säule. Ohne das bayerische Handwerk wäre Wirtschaftspolitik gerade im ländlichen Raum häufig nicht denkbar. Es geht um die Betriebe, die auf dem flachen Land Ausbildungs- und Arbeitsplätze sichern. Deshalb haben wir in der Mehrheitsfraktion die feste Absicht, die hohe Selbstständigenquote, die wir im Freistaat Bayern haben, nämlich mehr als 12 %, die höchste eines Flächenlandes in der Bundesrepublik Deutschland, noch zu steigern. Unsere Zielmarke heißt: Wir wollen, dass die Selbstständigenquote im Freistaat Bayern die Marke von 14 % erreicht.
Es ist wichtig, dabei auch Existenzgründungen immer wieder voranzutreiben, und zwar nicht nur mit Worten, sondern auch mit Taten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere an den Existenzgründerpakt des Wirtschaftsministeriums und an unser Coaching-Programm in der Vorgründungsphase, das sehr wichtig ist, um existenzgründungswilligen jungen Unternehmerinnen und Unternehmern das nötige Rüstzeug mitzugeben und eine Risi
Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:
Aktuelle Stunde
Für die heutige Sitzung ist die Fraktion der CSU vorschlagsberechtigt. Sie hat das Thema gewählt: „Mittelstand und Handwerk – Situation und Perspektiven.“ – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie kennen die Modalitäten, ich brauche sie nicht im Einzelnen zu wiederholen. Erster Redner: Herr Kollege Pschierer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Hochgeschätzter Herr Innenminister, ich habe selten eine so prosaische Begründung eines vergleichsweise banalen Gesetzentwurfes wie dieses gehört. Wollen Sie sich noch um den Literaturnobelpreis bemühen? Ich weiß es nicht. Sehr schön finde ich jedenfalls den Hinweis auf wesentliche Teile unseres Kulturerbes. Dass es zum Teil um weltweit bekannte Anlagen geht, das ist unbestreitbar.
Wir haben gute Gründe, dieses Begehren an den zuständigen Ausschuss zu verweisen. Ich dachte, eigentlich ist es der Innenausschuss. Aber nach der Art Ihres Vortrags wäre das Begehren mehr dem Thema „Bildung und Kultur“ zuzuordnen. Ich meine aber, es ist bei den Gemeinden, im Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit, am besten aufgehoben.
Nur noch ein Satz, und damit bin ich schon am Ende meiner Ausführungen: Dass Sie am Ende noch vorschlagen, mit Ablauf des 31. Dezember 2012 soll diese Vorschrift wieder außer Kraft treten, finde ich a priori ganz vernünftig, weil es durchaus Sinn macht, solche Gesetze zu begrenzen und dann zu schauen, was sie gebracht haben. In diesem Sinne wünsche ich uns allen eine ebenso prosaische Beratung in den Ausschüssen wie hier im Plenum.
Offen gestanden habe ich nicht damit gerechnet, dass ich noch einmal einen Satz dazu sagen möchte oder muss. Interessanter wird es, das im Innenausschuss zu besprechen.
Ich denke, Sie sind ein bisschen am Thema vorbeigeschrammt.
Frau Kollegin, Sie können mich vielleicht im Ausschuss noch vom Gegenteil überzeugen. Wir machen doch im Prinzip nichts anderes als das, was jede Gemeinde mit ihrer Grünanlagensatzung auch machen kann. Dann müssten Sie alles andere auch infrage stellen.
Wir können es im Ausschuss in Ruhe beraten. Ich denke, wir sind nicht beratungsresistent. Ich bin für Überraschungen jederzeit zu haben und bin auch belehrbar, wenn es denn sein sollte.
Ich sehe jetzt keinen Grund – eigentlich muss ich sagen: I mog jetzt nimmer. Ich habe extra kurz geredet, damit die Versammlung heute nicht so lange dauert, weil ich noch einen Abendtermin habe – und jetzt kommt das dazwischen.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Frau Kamm, wir sind gemeinsam im selben Ausschuss. Das machen wir dann und wir freuen uns auf diese Debatte.
Ich bitte das Hohe Haus um Zustimmung im weiteren gesetzgeberischen Verfahren und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist etwas ungewöhnlich, dass wir jetzt schon wieder ein Gesetz ändern wollen, das wir erst am 27. November vergangenen Jahres verabschiedet haben und das eine im Übrigen sehr sinnvolle Regelung, nämlich das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, enthält.
Ich gestehe ganz offen, dass ich etwas übersehen habe. Ich bin mir aber sicher, dass Sie es auch übersehen haben, denn ich unterstelle weder der CSU noch der Staatsregierung, dass sie das, was hier passiert ist, absichtlich getan hat. Sie haben nämlich beschlossen, dass dieses Gesetz am 1. Juli dieses Jahres in Kraft tritt, mit der gleichzeitigen Folge – –
Wer von Ihnen passt jetzt eigentlich auf?
Ich meine jetzt die Kollegen von der CSU. Spricht noch jemand zu diesem Gesetz? Ich bin jetzt etwas irritiert.
Wenn es dabei bliebe, dass das Gesetz am 1. Juli in Kraft tritt, würde am 30. Juni die bisherige im Bundesgesetz vorgesehene Schutzregelung außer Kraft treten. Wenn wir dabei blieben – vielleicht haben Sie es wirklich nur übersehen –, müssten die Kommunen unmittelbar nach Amtsantritt ihrer Bürgermeister und Stadt- und Gemeinderäte am 2. Mai in der knappen Zeit bis Ende Juni eine Satzung in ihrer Gemeinde oder Stadt erlassen, um das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum aufrechtzuerhalten. Das ist aber ein unglaublich kurzer Zeitraum. Natürlich können Sie sagen, die Kommunen hätten solche Satzungen schon seit Dezember erlassen können. Jeder, der aber in der Kommunalpolitik verhaftet ist und schon einmal Wahlkampf betrieben hat, weiß, dass es in Wahlkampfzeiten schwierig, bisweilen fast unmöglich ist, solche Regelungen zu erlassen. In den ersten zwei Monaten nach Amtsantritt eines neuen Gemeinderates oder Stadtrates sind die Räte damit befasst, ihre Regularien festzulegen und ihre Ausschüsse zu bilden. In dieser Zeit werden solche Regelungen auch nicht erlassen.
Deshalb bitte ich mit diesem Gesetzentwurf darum, das Inkrafttreten, das für den 1. Juli vorgesehen war, um ein halbes Jahr zu verschieben, damit die Städte und Gemeinden, die betroffen sind, ausreichend Zeit haben, eine neue Satzung im direkten Anschluss an die bisherige Regelung zu erlassen, sodass keine Lücke entsteht.
Ich denke, das wäre sinnvoll und hilfreich für alle Beteiligten. Es fällt niemandem ein Zacken aus der Krone,
wenn er sagt, er hat das übersehen – ich sagedas auch. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie sagen, Sie hätten das absichtlich gemacht.
Wie beim Rauchergesetz.
Das ist meine Bitte, und ich bitte um Zustimmung bzw. darum, das Thema in den Ausschüssen zu beraten.
Nur ein kurzer Hinweis, weil ich Frau Kollegin Schorer sehr schätze und weil ich weiß, dass sie zu den wenigen CSU-Mitgliedern gehört, die belehrungsfähig sind.
Ich will Sie nicht beleidigen, ich meine das positiv.
Frau Kollegin Schorer, das, was Sie als Begründung gebracht haben, ist in Vielem plausibel, aber ich denke, das ist auch ein guter Grund dafür, dass wir die Angelegenheit im Ausschuss sachgerecht beraten sollten. Sie haben nicht überall recht, vor allem in einem Punkt haben sicher wir recht, nämlich darin, dass die Gemeinden vom 2. Mai bis zum 30. Juni mit anderen Dingen beschäftigt sein werden als mit dem Erlass von Satzungen. Aber lassen Sie uns darüber im Ausschuss reden; vielleicht sind Sie – und mit Ihnen die gesamte Fraktion – da ein wenig beweglicher. Das würde ich uns allen wünschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss offen gestehen, dass ich bezüglich der Ausführungen des Kollegen von der CSU etwas überrascht war. Ich hatte eigentlich erwartet, dass Sie in dieser Frage etwas fl exibler sind. Ich hatte das erwartet, weil man die Hoffnung nie aufgeben darf.
Es ist offenkundig – man muss dabei an Ihr christliches Selbstverständnis appellieren –, dass es nicht angehen kann, dass Menschen den ganzen Tag arbeiten und dann auf öffentliche Hilfen angewiesen sind, weil sie ihren eigenen Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften können. Der Vergleich des Kollegen Lerchenfeld, der diese Sitzung in für mich völlig unverständlicher Weise zwei oder drei Minuten nach Beginn der Rede des Kollegen Hallitzky verlassen hat, mit seiner Studentenzeit geht völlig daneben. Wir hatten damals völlig andere Bedingungen; man muss das ganz offen sagen. Wir haben uns die Arbeitsplätze aussuchen können. Das ist bei den heutigen Arbeitnehmern und bei denen, die sich Jobs suchen, völlig anders.
Ich möchte etwas zu der Frage sagen, inwieweit Kommunen durch Mindestlöhne entlastet werden. Ich fi nde, das passt sehr gut zu dem Thema der heutigen Regierungserklärung des Herrn Ministerpräsidenten Beckstein. Er hat dazu leider nicht Stellung genommen, was ich ausgesprochen schade fi nde. Es ist keine Frage, dass Menschen von ihren Löhnen leben können müssen. Es ist ein wichtiger Nebeneffekt, dass auch Kommunen eine Entlastung erfahren können. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Brief des Bayerischen Städtetages vom 30. Januar dieses Jahres hinweisen. Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass im Präsidium des Städtetags sieben Mitglieder sitzen, die Ihrer Partei angehören und die sich einstimmig für die Einführung von Mindestlöhnen und gegen die Einführung von Kombilohnmodellen ausgesprochen haben.
Die Kommunen hätten einen doppelten Vorteil. Im Rahmen der Aufwendungen für die Unterkunft bei der Gewährung von ALG II sind die Kommunen in Bayern mit einem deutlichen dreistelligen Millionenbetrag belastet. Wenn es gelänge, Mindestlöhne generell durchzusetzen, dann würden für die Kommunen ganz erhebliche Entlastungseffekte entstehen. Sie müssen die Kosten für die Unterkunft zunächst alleine tragen, bekommen dann einen Ersatz durch den Bund, der sich auf etwa 30 % beschränkt, sodass immerhin 70 % bei den Kommunen hängen bleiben. Das ergibt den genannten deutlichen
Wettbewerbsvorteile verschaffen und damit gleichzeitig – das ist das wettbewerbspolitische Problem – die Unternehmer, die vernünftige Löhne zahlen, vom Markt drängen.
Herr Kollege von und zu Lerchenfeld, ich höre nicht, was Sie sagen – das ist sicher interessant –, ich nehme aber zur Kenntnis, dass Sie überhaupt nicht zuhören. Das macht Sie möglicherweise immun gegen Argumente und gibt Ihnen die Möglichkeit, beim nächsten Mal genau den gleichen Unsinn wie eben zu verzapfen. Bleiben Sie sitzen und reden Sie weiter.
Wir sagen, dass diese Ausbeuterunternehmen, die selber zum Teil Millionen verdienen und deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Löhne durch ALG II aufstocken müssen, die wirklichen Sozialschmarotzer in unserem System sind. Das sind die Kollegen, die Kollege von und zu Lerchenfeld mit seinen Reden und politischen Ansätzen fördern will. Das sind die Sozialschmarotzer in unserem System – die Ausbeuterunternehmen, die keine vernünftigen Löhne zahlen.
Aus all diesen Gründen sagen wir Ja zu Mindestlöhnen, und zwar im Interesse der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, im Interesse der meisten Unternehmen, im Interesse eines fairen Wettbewerbs und damit auch im Interesse einer sozialen Marktwirtschaft.
Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, wird unser Einsatz und der Einsatz der SPD für Mindestlöhne so lange weitergehen, bis Sie sich endlich bewegen oder eine neue Bundesregierung diese drängende Aufgabe endlich umsetzt.
Daher nochmals, liebe anwesende Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion: Folgen Sie den klugen Köpfen aus Ihren eigenen Reihen. Folgen Sie dem Ingolstädter Oberbürgermeister Lehmann oder den Vertretern des Städtetags, in dem alle sieben CSU-Vorstandsmitglieder die gleiche Position pro Mindestlohn vertreten. Die Genannten haben doch recht, wenn sie feststellen – Zitat Lehmann –: Es stimmt etwas nicht, wenn man den ganzen Monat arbeitet und dann noch zum Sozialamt gehen muss. – Ihre eigenen Leute haben doch nicht deshalb unrecht, weil sie als Verantwortliche ihrer Städte bezüglich der Finanzierung von Leistungen nach Hartz IV ein Interesse an der Vermeidung von Mindestlöhnen haben. Sie haben auch inhaltlich recht.
Deshalb nochmals: Vollziehen Sie die richtige Position Ihrer eigenen Leute endlich nach und sagen Sie Ja zu Mindestlöhnen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die heute noch mit Hungerlöhnen abgespeist werden, werden es Ihnen
Hier haben wir sicher einen Konsens.
Menschen im erwerbsfähigen Alter müssen in der Regel ihre Existenz durch ihre eigene Arbeit sichern können. Meine Damen und Herren, es ist bemerkenswert, dass derzeit zwei Drittel der Beschäftigten im Niedriglohnbereich über einen qualifi zierten Abschluss verfügen.
Niedriglöhne sind also nicht mehr automatisch Beschäftigungschancen für gering Qualifi zierte oder Unqualifi zierte. Was bedeutet das in der Konsequenz? – Nicht eine pauschale Forderung nach dem Mindestlohn, sondern eine stärkere Differenzierung, wie Sie bereits in der Vergangenheit vorgenommen worden ist, ist dabei der richtige Weg. Die Art, wie Notwendigkeiten im Postzustelldienst geregelt wurden und wie Vereinbarungen über das Entsendegesetz geregelt worden sind, zeigt in diesem Bereich den richtigen Weg auf.
Als Sozialpolitiker sehe ich schon einen Skandal darin, dass Niedriglöhne, zum Beispiel im Postzustelldienst Stundenlöhne von 1,50 Euro, gezahlt werden. Ich frage mich in der Tat, wohin solche Entwicklungen führen sollen.
In diesem Zusammenhang müssen wir uns Gedanken machen. Das ist aber keine Aufgabe, die der Gesetzgeber lösen kann, sondern das ist eine Aufgabe für die Tarifvertragsparteien. Da muss man sich auch einmal fragen, wo die Verantwortung denn liegt.
Ich plädiere für die Umsetzung der jetzigen Koalitionsbeschlüsse, über die Sie überhaupt nicht gesprochen haben. Sie fordern nur pauschal den Mindestlohn. Die Große Koalition hat im Juni 2007 vereinbart, dass Branchen mit einer Tarifbindung von mindestens 50 % das Angebot erhalten, in das Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen zu werden und tarifl iche Mindestlöhne zu vereinbaren. Im Falle der Allgemeinverbindlichkeitserklärung solcher Mindestlohntarifverträge gelten diese für alle in- und ausländischen Arbeitnehmer der Branche.
Des Weiteren hat die Große Koalition beschlossen, das Mindestarbeitsbedingungsgesetz aus dem Jahr 1952 zu aktualisieren. Damit sollen für Wirtschaftszweige oder einzelne Regionen, in denen es entweder keine Tarifverträge gibt oder eine Tarifbindung nur für eine Minderheit der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber besteht, Regularien für die Festsetzung von Mindestlöhnen geschaffen werden. Ich plädiere dafür, diese Regelung offensiv umzusetzen, auch in Branchen, über die wir noch zu diskutieren haben.
dreistelligen Millionenbetrag. Ich fi nde, es wäre aller Ehren wert, zu versuchen, auf diesem Wege auch den Kommunen eine Entlastung zuteil werden zu lassen.
Daneben ergibt sich ein mittelbarer Effekt. Wenn Gemeinden und Städte Eigenbetriebe, eigene Unternehmungen, unterhalten – auch wenn es in privater Rechtsform geschieht, wie bei der GmbH oder der Aktiengesellschaft –, dann werden dort natürlich, wie es sich auch moralisch gehört, anständige Löhne bezahlt, von denen die Menschen leben können. Die genannten Unternehmen sind einer Konkurrenz mit Unternehmen ausgesetzt, die ihre Mitarbeiter durch ein schäbiges Verhalten zu Löhnen beschäftigen, die weit unter dem liegen, was ein Mensch zum Leben braucht.
Wenn Mindestlöhne auf gesetzlicher Basis verankert würden, dann würde das dazu führen, dass eine derartig schmutzige Konkurrenz, die die Menschen nicht so fair behandelt, wie sie es verdienen würden, zurückgedrängt würde und es erschwert würde, auf diese Weise auf dem Markt mit den städtischen und gemeindlichen Unternehmen zu konkurrieren.
Dann würde auch insoweit eine größere Fairness geschaffen. Das wäre, wie gesagt, ein Nebeneffekt des Mindestlohns, der unsere Kommunen etwas entlasten würde. Das sollten auch Sie unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich auf den Beitrag des Herrn Kaul eingehen, wegen des lautlosen Gleitens. Ich möchte Ihnen eine Geschichte aus Schanghai erzählen, wo wir mit einem Ihrer Fraktionskollegen an die Mitte der Strecke gefahren sind, um den Lärm zu testen. Der Zug kam ganz ruckartig vorbei. Das geht wirklich imponierend schnell. Ihr Kollege, der Transrapid-Fan, und ich haben uns gegenseitig angeschaut und er hat gesagt: „Leise ist er nicht.“ Das war ein hundsgemeiner, lauter und dumpfer Knall, als ob ein Flieger durch die Schallmauer bricht.
Das war Herr Kollege Haedke. Sie können ihn darüber befragen.
Herr Kollege Weidenbusch hat soeben etwas zum Besten gegeben, was ich wirklich unterhaltsam fand: Die Alternative sei nicht realisierbar. Ich frage mich: Halten Sie Ihre Staatsregierung für so unfähig, dass sie nicht in der Lage wäre, wenn der Transrapid, aus welchen Gründen auch immer, nicht kommt, eine Alternative durchzusetzen? Ein Grund wäre, dass er 2,3 oder 2,5 Milliarden Euro nach der Planfeststellung kostet. Wollen Sie dann weiterhin den Geburtsfehler dieses Flughafens beklagen, der zwar gut aus der Luft, aber leider nicht mit dem Zug erreichbar ist und künftig dorthin mit der Postkutsche fahren?
Das kann wohl nicht ernsthaft so gemeint sein. Die Alternative wäre leicht zu realisieren. Darüber brauchen wir gar nicht zu reden. Sie werden die Alternative auf der Osttrasse realisieren müssen, wenn der Brenner-Basistunnel kommt; denn dann müssen Sie den Güterverkehr im Münchner Norden zwischen Unterföhring und Berg am Laim viergleisig ausbauen. Daran kommen Sie gar nicht vorbei. Dann könnten Sie in einem Aufwasch auch die Alternative realisieren, und deswegen kostet der S-Bahnanschluss nur 625 Millionen Euro, was relativ gering erscheint. In erster Linie geht es nur um den 4,2 Kilometer langen Tunnel, der gebaut werden muss. Das ist aber überhaupt keine Frage.
Jetzt sage ich Ihnen noch Folgendes: Sie sagen immer, wir müssten den Transrapid wegen des Exportes bauen. Das ist ein interessantes Argument. Daran gehen wir weiß Gott nicht vorbei. Herr Kupka, Sie haben es am Anfang selbst gesagt. Seit Dezember 1999, seit über acht Jahren, reden wir über den Transrapid. Seit über acht Jahren sagen Sie uns, wir müssen den Transrapid deshalb bauen, damit er im Ausland verkauft werden kann. Seit drei Jahren fährt er in Schanghai. Es ist schon schwer nachzuvollziehen, dass eventuelle Interessenten, die es einmal in Arabien, in Thailand oder in England gab, nicht nach Schanghai fahren konnten, um sich den Transrapid anzuschauen. Das könnten sie ohne Weiteres tun. Sie sagen, der Transrapid müsste hier im Lande gebaut werden, und deshalb würden die Exportchancen steigen. Das ist doch völlig unlogisch. Für einen Kalifornier ist es beispielsweise nach Schanghai näher als nach München. Dieses Argument zieht überhaupt nicht.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich meinen ausdrücklichen Respekt vor den heute um diese Zeit noch anwesenden Kolleginnen und Kollegen äußern. Ich finde es sehr erfreulich, dass sie noch vergleichsweise zahlreich hier sind.
Das dachte ich schon, Herr Kollege. Diese Materie ist doch sehr trocken und betrifft den überwiegenden Teil des Freistaates Bayern gar nicht. Das ist gar keine Frage. Herr Kollege Rotter hat es bereits zutreffend gesagt. Die Regelung betrifft insgesamt 30 Kommunen mit etwa 20 % der Bevölkerung.
Meine Damen und Herren, es ist eigentlich nicht zu beanstanden, dass der Freistaat Bayern dieses Gesetz erlässt. Auch der Inhalt ist bis auf einen Punkt, der für uns allerdings wesentlich ist, zu begrüßen. Ich darf darauf hinweisen, dass es das Zweckentfremdungsrecht seit 35 Jahren gibt. Es ist zum 1. Januar 1972 in Form einer Bundesregelung in Kraft getreten. Ich darf auch daran erinnern, dass dieses Gesetz damals gegen den erbitterten Widerstand der konservativen Mehrheit im Bundesrat durchgesetzt werden musste. Dieses Gesetz hat sich ausgesprochen behauptet und bewährt. Gleichwohl muss ich sagen, dass der jetzt vorliegende Entwurf in die richtige Richtung geht.
Wir haben aber, wie Kollege Rotter bereits dargestellt hat, einen Änderungsantrag mit vier Punkten eingebracht, von denen man über drei Punkte, die Kollege Rotter auch genannt hat, durchaus reden kann. Wir haben diesen Änderungsantrag deshalb gestellt, weil wir damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dieses Gesetz zu vollziehen haben, eindeutig stärken würden. Es ist keine Frage, dass es leichter gewesen wäre, das Gesetz zu vollziehen. Wenn Sie unseren Wünschen nicht Rechnung tragen, wird es aber auch kein Beinbruch sein. Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz gleichwohl sachgerecht
angewandt werden kann. Unsere Vorschläge hätten die Anwendung aber erleichtert.
Der Grund dafür, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen, ist schlicht und einfach ein Satz, der lautet: „Dieses Gesetz tritt am 30. Juni 2013 außer Kraft.“
Das ist ein sehr guter Einwand, Herr Kreuzer. Wenn wir das Gesetz ablehnen, bleibt es bei der bisherigen Regelung. Die bisherige Regelung halten wir für zumindest um einige Nuancen besser, weil dieses Gesetz durch die Rechtsprechung ausgeprägt ist. Zweitens wäre das Gesetz dann auch nicht befristet. Das ist der Hintergrund unseres Antrags. Darüber haben wir schon nachgedacht, Herr Kreuzer. Da können Sie schon beruhigt sein.