Zur Gesamtsanierung fehlt noch die Ablösung der alten Bettenhausflügel Ost und West – das sind die Bauabschnitte 3 und 4. Aktuell zur Förderung beantragt hat der Träger zunächst den Neubau des Ostflügels. Vor allem wegen seiner hohen Gesamtkosten von knapp 20 Millionen Euro konnte das Vorhaben in den diesjährigen Einplanungsberatungen leider nicht berücksichtigt werden. Nicht zuletzt wegen der bundespolitisch bedingt miserablen Wirtschaftssituation stand heuer nur ein Neuaufnahmevolumen von insgesamt 130 Millionen Euro zur Verfügung, das nur die finanzielle Absicherung von kostenmäßig begrenzten Maßnahmen erlaubt hat. Die künftigen Einplanungsmöglichkeiten für das Kaufbeurer Projekt sind momentan noch nicht abschätzbar.
Die Bayerische Staatsregierung teilt nicht die Auffassung, dass die Modalitäten bei der Investitionskostenförderung im Krankenhausbereich die Klinikträger zur Privatisierung ihrer Krankenhäuser veranlassen. Die Finanzierungsregeln sind allen Trägern bekannt und seit Jahren im Prinzip unverändert. Die begrenzte Vorfinanzierungsbelastung wird durch den Vorteil einer schnellen Baudurchführung aufgewogen. Der heute ausschlaggebende Faktor für die Überlegungen einzelner Träger zum Verkauf ihrer Einrichtungen ist vor allem die bei manchen Kliniken äußerst angespannte Situation bei den Betriebskosten, die sich im Zuge der Einführung des neuen DRG-Vergütungssystems zunehmend verschärft hat und wohl auch noch verschärfen wird.
Können Sie vielleicht noch etwas sagen zu der Möglichkeit, diese Investitionszuschüsse in den Jahren 2005/2006 einzuplanen, nachdem die Betriebskosten der Krankenhäuser nicht nur durch die DRG negativ beeinflusst werden, sondern natürlich auch durch Zinsen?
Sie wissen, dass der Krankenhausplanungsausschuss die Investitionskosten Gott sei Dank immer im Einvernehmen zwischen allen in diesem Ausschuss vertretenen Stellen festlegt. Im Krankenhausplanungsausschuss sitzen die Krankenkassen, die kommunalen Spitzenverbände, die Ärzte, die Fachärzte und die Bayerische Krankenhausge
sellschaft. Sie sitzen alle an einem Tisch. In den jeweiligen Unterausschüssen werden die Anträge auch immer vorberaten. Vor diesem Hintergrund ist keineswegs die bayerische Sozialministerin ausschlaggebend, sondern Gott sei Dank alle, die hier gemeinsam verhandeln. Deswegen möchte ich auch hier einem Beschluss des Krankenhausplanungsausschusses keineswegs vorgreifen. Das könnte ich gar nicht, und ich dürfte es auch nicht.
Frau Ministerin, vielen Dank. Ich rufe dann den Bereich des Staatsministeriums der Finanzen auf. Eine Frage geht noch mindestens. Herr Staatssekretär, bitte. Die erste Fragestellerin ist Frau Peters.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, wie kann die Staatsregierung den Schulhausneubau in Hengersberg, der auch von der Regierung von Niederbayern befürwortet wird – die Sanierungsbedürftigkeit steht sicher außer Zweifel –, über das übliche Maß hinaus fördern, weil die Gemeinde Hengersberg nicht in der Lage ist, einen nennenswerten Finanzbeitrag zum Neubau aufzubringen, und sieht sich die Staatsregierung in diesem Fall besonders in die Pflicht genommen, weil Staatssekretär Freller besondere Hilfe vor Ort zugesagt hat?
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kollegin Peters! Bereits im Jahr 2001 erteilte die Regierung von Niederbayern die schulaufsichtliche Genehmigung für die damals geplante Generalinstandsetzung mit Umbau und Erweiterung der Hauptschule Hengersberg. Auf Anfrage teilte die Regierung dem Schulverband Hengersberg am 26. November 2003 mit, dass unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch ein Neubau förderfähig wäre.
Seitdem, also seit mehr als einem Jahr, hat der Schulverband Hengersberg bei der Regierung von Niederbayern weder Planungsunterlagen eingereicht noch einen Förderantrag für eine Generalinstandsetzung oder einen Neubau gestellt. Erst nach Vorlage von Planungsunterlagen und Förderantrag kann anhand der dann aktuellen Finanzsituation der Schulverbandsgemeinden eine Aussage über die Höhe einer möglichen Förderung getroffen werden.
Im Übrigen hat Herr Staatssekretär Freller, wie aus dem anlässlich seines Besuchs in Hengersberg erschienen Artikel in der „Deggendorfer Zeitung“ vom 17. Juli 2003 hervorgeht, unzweideutig darauf hingewiesen, dass er keine Förderzusage machen könne.
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, dass der Antrag der Gemeinde Hengersberg deswegen nicht gestellt wurde, weil kein übriger Euro vorhanden ist, wie ich in meiner Frage schon formulierte? Meine Frage haben Sie nicht beantwortet: Gibt es eine Förderung über das übliche Maß hinaus? Dazu können Sie doch nicht nur sagen, dass kein Antrag gestellt worden
Frau Kollegin Peters, wichtig ist für die Beurteilung der Gesamtsituation, dass ein entsprechender Förderantrag mit Planungsunterlagen vorliegt. Anhand der Vorlagen, die gegeben sind, muss man eine Aussage treffen. In diesem Zusammenhang darf ich vor allem auch darauf hinweisen, dass Voraussetzung für die Festlegung der Höhe des Fördersatzes nach Artikel 10 des Finanzausgleichsgesetzes das Vorliegen eines Förderantrags mit den entsprechenden Unterlagen ist. Daraus muss auch das Kostenvolumen zu ersehen sein.
Die Höhe des Fördersatzes richtet sich nach der Größe und Bedeutung der Maßnahme, der finanziellen Lage des Zuwendungsempfängers, also der Gemeinden, die im Hauptschulverband Hengersberg beisammen sind, sowie der Höhe der verfügbaren Haushaltsmittel des Freistaats Bayern. Der Förderrahmen liegt im Bereich des Artikels 10 FAG zwischen 0 % und 80 %, der Orientierungswert für Kommunen mit einer durchschnittlichen Finanzlage bei 35 % der zuwendungsfähigen Kosten. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Voraussetzungen wird der Schulverband Hengersberg die bestmögliche Förderung erhalten.
Bernd Sibler (CSU) Herr Präsident, Herr Staatssekretär! Wie hoch ist augenblicklich der durchschnittliche Fördersatz in Niederbayern, und wird bei der Berechnung des Fördersatzes die besonders schlechte Finanzsituation Hengersbergs berücksichtigt, sodass die prozentuale Zuwendung höher als der Durchschnitt sein kann?
Verehrter Herr Kollege Sibler! Ich habe bereits ausgeführt, dass die finanzielle Lage der Zuwendungsempfänger, also der Gemeinden im Schulverband, einbezogen wird. Ich habe auch die Fakten dargestellt, die die Grundlage für die Berechnung des Fördersatzes sind. Unter diesen Voraussetzungen würde beispielsweise eine Kommune in Niederbayern nach dem aktuellen Stand und zurückblickend auf die Vergangenheit für eine solche Schulbaumaßnahme nach den dem Finanzministerium vorliegenden Daten derzeit einen Fördersatz von durchschnittlich 45 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten.
Ich sage noch einmal deutlich: Zunächst brauchen wir die Planungsunterlagen, die die Grundlage bieten, dass die Regierung von Niederbayern Entscheidungen treffen kann.
Herr Staatssekretär, es wird von einem Kostenumfang von 8,5 Millionen Euro ausgegangen, und auf die Gemeinde Hengersberg werden rund 4 Millionen Euro entfallen. Wie beurteilt die Staatsregie
Verehrte Frau Kollegin, ich sage es noch einmal deutlich: Hier müsste der Förderantrag vorgelegt werden. Ich glaube, das wäre der richtige Weg, die entsprechende Maßnahme durchzuführen. Deshalb bitte ich die anwesenden Kolleginnen und Kollegen aus diesem Bereich, mit den Gemeinden zu reden, damit der Antrag bei der Regierung von Niederbayern eingereicht wird und die Sache beurteilt werden kann.
Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote und anderer und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Niedergang und Zerschlagung der Schneider AG – Bericht und Aufklärung über die „Sanierungsaktivitäten“ von Staatsregierung und LfA (Drucksache 15/2210)
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Bekanntgabe der Einstellung der Produktion bei der Schneider Electronics GmbH in Türkheim wollen wir von der Staatsregierung einen Bericht haben über die jüngste Entwicklung und das letzte Engagement der Staatsregierung, der Arbeitsverwaltung und von anderen zur Rettung von Arbeitsplätzen im Raum Türkheim/Mindelheim. Vor allem wollen wir aber endlich Aufklärung über die völlig missglückten „Sanierungsaktivitäten“ der Staatsregierung und der LfA haben.
Herr Minister Dr. Wiesheu, Sie sagten vorhin in der Fragestunde auf meine entsprechende Anfrage, Sie hätten in den letzten Monaten keine Aktivitäten mehr getätigt, auch dann nicht, als sich abzeichnete, dass das chinesische Unternehmen TCL die so genannte Produktion dicht machen werde. Bereits im Sommer 2004 war dies relativ klar. Der vierte Bericht des Insolvenzverwalters Jaffé zeigte das.
Worum geht es? – Ende Januar 2005 wird das chinesische Unternehmen TCL, Übernehmer der Assets Produktionsanlagen, Bestände und Markenrechte der in Insolvenz gegangenen Schneider Technologies AG – ST - und ihrer Tochter Schneider Electronics AG – SE -, die Produktion, besser: die Fertigung, bei Schneider in Türkheim
im Unterallgäu einstellen. Weitere 60 der zuletzt circa 115 in Türkheim beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verlieren leider ihren Arbeitsplatz. Noch vor gut drei Jahren waren etwa 700 Leute bei ST und SE in Türkheim beschäftigt.
Es ist schon länger kein Geheimnis mehr, dass die Einstellung der Produktion in Türkheim bevorsteht. So hatte TCL den Mietvertrag zum Stichtag nicht verlängert. Außerdem braucht TCL seit der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem französischen TV-Großunternehmen Thomson im letzten Jahr die Fertigung in Deutschland zur Umgehung der ansonsten fälligen EU-Anti-Dumpingzahlungen nicht mehr.
Obwohl die Indizien klar waren, gibt sich die Bayerische Staatsregierung bis zuletzt unwissend, und, Herr Kollege Pschierer, von Ihnen ist nachzulesen, Sie wären kalt erwischt worden. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, Herr Kollege Pschierer, weil wir im Wirtschaftsausschuss im Februar 2002 staunend von Ihnen vernehmen durften, sie würden die Geschicke des Unternehmens seit 1994 begleiten. Jemand, der die Geschicke des Unternehmens begleitet, sollte eigentlich über die Entwicklungen der letzten Monate Bescheid wissen. Sie hätten sich den Bericht des Insolvenzverwalters ansehen sollen oder unsere Anfrage von vor drei Wochen, die von diesem Thema gehandelt hat.
Dass die Staatsregierung bis zuletzt nichts kundgetan hat, passt ins Bild. Schließlich übt sich die Staatsregierung auch bisher in der Causa Schneider-Niedergang und – Zerschlagung einerseits im Schönreden, andererseits im Verschweigen und Vertuschen. Selbst parlamentarische Anfragen wurden teilweise falsch, teilweise unzureichend oder gar nicht beantwortet. Auch dieses, Herr Kollege Dr. Wiesheu – was Ihnen Ihr Kollege ins Ohr flüstert, ist sicherlich wichtiger –. ist wiederum nicht so verwunderlich, schließlich waren die „Sanierungsaktivitäten“ von Staatsregierung und LfA, der landeseigenen Förderbank, so angelegt, dass sie von Anfang an keinen Gewinn für das Unternehmen und seine Mitarbeiter bringen konnten. Im Gegenteil: Wir sind der Meinung, Staatsregierung und LfA sind mitverantwortlich am Niedergang und an der Zerschlagung der Schneider Technologies AG und ihrer Töchter Schneider Electronics AG und Schneider Laser Technologies AG.
Millionen an Steuergeldern wurden in den Sand gesetzt. Selbst die Europäische Kommission ermittelt hier wegen unzulässiger Beihilfen. Inzwischen hat sie das förmliche Verfahren in Gang gesetzt. Es geht um die letzten 12-Millionen-Euro-Darlehen der LfA und um die 9 Millionen Euro von der Bayerischen Forschungsstiftung. Das förmliche Verfahren, Herr Kollege Pschierer, hat begonnen.
Die Bayerische Forschungsstiftung bewilligte 9 Millionen Euro und zahlte sie anscheinend aus, ohne sich darum zu kümmern, wohin die Gelder fließen. Der Insolvenzverwalter in Gera hat jetzt gute Chancen, entsprechende Rückforderungen aus Bayern abwehren zu können.
Die LfA, werte Kolleginnen und Kollegen, hatte sich in den letzten Jahren massiv in die Besetzung leitender Positio
nen bei Schneider eingemischt und bei der Unternehmensführung mitgeredet. Am früheren Vorstandsvorsitzenden von Schneider, Herrn Benedikt N., wird alle Schuld festgemacht. Im Protokoll ist nachzulesen, dass Staatsminister Dr. Wiesheu dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden alle Fehlleistungen in die Schuhe schiebt und alles auf ihn ablädt. Es ist komisch, dass andere Vorstandsmitglieder, Herr Adam, der aus der LfA kam, und Herr Schimansky –, der eine war für das Controlling und der andere für die Finanzen zuständig –, nichts gewusst haben sollen.
Am meisten erstaunt, dass der Herr, an dem alle Schuld festgemacht wurde, dezidiert von der LfA in das Unternehmen geholt wurde.
Die LfA hat diesem Herrn neben den Vorstandsbezügen und Gratifikationen, die die Hauptversammlung beschlossen hat, Zuwendungen in Form eines Aktienoptionsprogramms der ganz besonderen Art zukommen lassen. Kriterien für die Ausübung der Optionen waren nämlich die Steigerung der Marktkapitalisierung, positive Ergebnisse aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und daneben aus dem operativen Geschäft und der Erhalt eines wesentlichen Produktionsstandortes in Bayern. Die Aktien wurden zugesagt aus dem Bestand der LfA, nicht aus einem etwaigen Bestand der Schneider AG.
Es gibt noch weitere schwerwiegende Vorwürfe wie etwa die Aufforderung, Bestellungen trotz Liquiditätsnotstandes nicht zu stornieren. Man hat das ja in den letzten Wochen und Monaten in verschiedenen Zeitungen nachlesen können. Es gibt die Verbreitung geschönter Zahlen und viel zu optimistischer Meldungen. Fakt ist, dass über mehrere Kapitalerhöhungen zwischen Oktober 1998 und April 2000 zuletzt noch einmal 100 Millionen Euro an frischem Kapital ins Unternehmen geholt werden konnten. Dieses Geld war für die Letztanleger sehr, sehr schnell verloren. Gleichzeitig konnten die Gläubigerbanken zumindest einen Teil ihrer faulen Kredite heilen. Verlierer der Schneider-Pleite sind die Arbeitnehmer, die Steuerzahler und viele Anteilseigner. Hier hat es nicht zuletzt die vielen Kleinanleger getroffen, die im Glauben an die Teilhaberin und börsenprospektverantwortliche LfA Förderbank Bayern und im Vertrauen auf die, wie sich im Nachhinein herausgestellt hat, geschönten und gefälschten Zahlen und Meldungen zuletzt eingestiegen waren.
Fazit, Herr Minister Wiesheu, liebe Kolleginnen und Kollegen: Es gibt von verschiedener Seite und von verschiedenen Stellen jede Menge gravierender Vorwürfe. Ich bringe Ihnen daraus einen kleinen Katalog: Hier geht es um Untreue, sittenwidrige Schädigung, verbotene Insidergeschäfte, falsche Angaben etwa in Verkaufsprospekten und in Ad-hoc-Mitteilungen, Konkursverschleppung, Kreditbetrug, Bilanzfälschung, Markt- und Kursmanipulation und nicht zuletzt Täuschung von Landtag und Öffentlichkeit.
Mittendrin sind Mitglieder der Staatsregierung und leitende Mitarbeiter der LfA. Wir fordern Sie noch einmal eindringlich auf, Herr Minister Wiesheu und auch die anderen Mitglieder der Staatsregierung – es gibt ja einige, die hier seit langem eingeschaltet sind –: Sorgen Sie endlich für Transparenz, sorgen Sie endlich für Aufklärung.