Protokoll der Sitzung vom 01.12.2004

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, ich brauche hier keine großen Ausführungen über die Gefährdungssituation zu machen, in der sich alle westlichen Länder und damit auch Deutschland seit dem 11. September 2001 befinden. Für Europa hat dies der Anschlag in Madrid vom 11. März 2004 in einer erschütternden Weise gezeigt.

Wir müssen uns nun darüber klar sein, dass es nicht allein ausreichend ist, bestimmte Maßnahmen zum Zwecke der

Strafverfolgung einsetzen zu können. Die frühere Philosophie war doch, dass bei der Strafverfolgung zum Ersten der Strafanspruch des Staates seine Berechtigung hat und zum Zweiten ein Schutz für die Bevölkerung allein durch General- und Spezialprävention gegeben ist. Spätestens seitdem Selbstmordattentate stattfinden, wissen wir aber, dass es von unabdingbarer Notwendigkeit ist, nicht nur Straftäter, die große Terroranschläge verübt haben, zu bestrafen, sondern auch alle Möglichkeiten des Rechtsstaates zu nutzen, um von vornherein Terroranschläge oder schwerste Straftaten zu verhindern.

Der effektive Schutz der Bevölkerung vor Terroristen, aber auch vor Kinderpornohändlern, vor grenzüberschreitend organisierten Banden und Menschenhändlern darf nicht davon abhängen, dass bereits eine Straftat begangen wurde. Vielmehr brauchen wir das modernste Handwerkszeug, um von vornherein dafür zu sorgen, dass Leib, Leben und Freiheit der Menschen in unserem Land frühzeitig geschützt werden. Dafür brauchen wir auch die entsprechenden technischen Möglichkeiten.

Hierzu zählen neben der Aufzeichnung der Telekommunikation von Gefährdern die Anforderung von Telekommunikations- und Verbindungsdaten bei den Diensteanbietern und die Ortung von Mobiltelefonen. Diese Befugnisse sind nicht nur zur Abwehr von schwerwiegenden Straftaten, sondern auch – ich weise ausdrücklich darauf hin – bei Vermisstenfällen dringend erforderlich. Nach der derzeitigen Rechtslage gibt es dazu keine klare Regelung, die es in solchen Fällen erlaubt, Personen zu ihrem eigenen Schutz über ihr Handy zu orten. Durch die Novellierung des PAG erhalten wir eine derartige Befugnis, um zum Beispiel im Falle verunglückter Bergwanderer oder akut suizidgefährdeter Personen einen oft lebensrettenden Einsatz dieser technischen Mittel zu ermöglichen.

Dass die Lücken im Sicherheitsnetz umgehend geschlossen werden müssen, scheinen zumindest im Ansatz überraschenderweise auch die GRÜNEN erkannt zu haben, die einen eigenen Gesetzentwurf zur Einführung der präventiven Telekommunikationsüberwachung in den Bayerischen Landtag eingebracht haben.

Ich wiederhole, dass ausdrücklich präventiv-polizeiliche Befugnisse zur Telekommunikationsüberwachung hier eingebracht werden. Das ist ein Fortschritt. Allerdings bleibt dieser Entwurf hinter den fachlichen Erfordernissen weit zurück. Wegen der fortgeschrittenen Zeit will ich jetzt keine Einzelheiten darstellen; das wird wohl im Ausschuss intensiv erörtert werden. Ich will aber schon deutlich herausstellen, dass die Überlegung der Notwendigkeit präventiver Telekommunikationsüberwachung auch dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zugrunde liegt.

Wir brauchen – das ist eindeutig; darüber kann man unter Fachleuten nicht ernsthaft streiten – zum Beispiel die Möglichkeit, Telekommunikationsverbindungen in bestimmten Fällen zu unterbrechen. Die Anschläge von Madrid haben gezeigt, dass Attentäter unter Umständen eine Bombe über Handy auslösen. Deswegen kann nicht ernsthaft bestritten werden, dass Polizei- und Sicherheitskräfte zur Unterbindung einer solchen Straftat im Extremfall, wenn ein furchtbares Verbrechen begangen werden

soll, die Befugnis besitzen müssen, unter Umständen Telekommunikationsverbindungen gezielt zu unterbrechen, zum Beispiel bei bevorstehenden Attentaten oder Geiselnahmen.

Den Belangen des Datenschutzes wird im Gesetzentwurf der Staatsregierung durch umfangreiche Erhebungs- und Verwendungsverbote sowie durch die Pflicht zur Löschung von Daten und zur Benachrichtigung Betroffener entsprochen. Die TÜ ist nur unter ganz engen Voraussetzungen zulässig. Bei der Ausgestaltung der neu zu schaffenden Befugnisse wurde größter Wert auf die berechtigten Schutzinteressen von so genannten Berufsgeheimnisträgern gelegt. Ärzte, Anwälte und Geistliche werden ebenso wie Journalisten und Abgeordnete durch Erhebungsverbote geschützt. Daneben bestehen Verwendungsverbote, die engste Vertrauensbeziehungen ausnehmen.

Die gegenüber dem Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung geäußerten Vorbehalte konnten in großem Umfang berücksichtigt oder ausgeräumt werden. Aus meiner Sicht sind durchgreifende Einwände nun nicht mehr vorhanden. In den Fällen, in denen der Betreffende Mittäter ist, muss man auf jeden Fall diese Befugnisse haben. Wenn zum Beispiel ein Journalist aus dem arabischen Raum Mittäter bei einem islamistischen Verbrechen wäre, muss natürlich gegen ihn als Mitbeschuldigten vorgegangen werden. Wir haben im Bereich der Interessen- und Berufsgeheimnisträger in weitestem Umfange deren Anliegen Rechnung getragen.

In Zeiten wachsender Bedrohung bedarf es auch der Befugnis zur Wohnraumüberwachung. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Maßnahme im Grundsatz auch für verfassungsgemäß erklärt. Die Einschätzung des Gesetzgebers, herkömmliche Ermittlungsmethoden würden nicht ausreichen, um bei abgeschottet und arbeitsteilig vorgehenden Banden zum Kern der kriminellen Organisation vorzudringen und diese zu zerschlagen, wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet. Die Entscheidung ist allerdings nicht im Hinblick auf das Polizeirecht, sondern im Hinblick auf die Strafprozessordnung ergangen. Daraus ergibt sich ein ganz wesentlicher Unterschied: Der Schutz vor schwersten Beeinträchtigungen der Rechtsgüter ist präventiv-polizeilich sicher weitergehend als im Bereich der Strafverfolgung. Das ergibt sich im Übrigen auch aus der Systematik des Artikels 13 Absatz 3 bzw. Absatz 4 des Grundgesetzes.

Ich halte es für völlig eindeutig, dass wir deswegen gerade im Bereich der präventiv-polizeilichen Wohnraumüberwachung die berechtigten Schutzinteressen der Bevölkerung auch zu beachten haben. Denken wir nur daran, was im Moment in der aktuellen Situation diskutiert wird, nämlich die „dirty bomb“. Das ist sicher keine Atombombe, die von Terroristen eingesetzt wird, aber Fachleute rechnen heute damit, dass eine relativ hohe Gefahr besteht, dass einer normalen TNT-Bombe irgendwelche strahlenden Gegenstände beigemischt werden, oder biologische oder chemische Bestandteile.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Was gibt es noch für Bomben?)

Herr Kollege Dürr, ich halte es bei diesen Herausforderungen nicht für angemessen, mit einer derartigen Oberflächlichkeit zu arbeiten.

(Beifall bei der CSU)

Ich halte das für empörend. Da Sie selbst einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem Gott sei Dank – das haben Sie wohl noch nicht gemerkt – präventiv-polizeiliche Maßnahmen enthalten sind, dann kann ich nicht verstehen, dass Sie in einer derartigen Oberflächlichkeit über dieses Thema reden.

(Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Wir begründen unseren Gesetzentwurf schon selbst, dazu brauchen wir Sie nicht!)

Es ist ungehörig, die Leute, die unter großer Gefahr die terroristische Bedrohung in den Griff bekommen wollen, in einer derartig albernen Weise lächerlich zu machen. Das weise ich scharf zurück.

(Lebhafter Beifall bei der CSU)

Bei der Absicherung der berechtigten Interessen von Berufsgeheimnisträgern bewegen wir uns in ganz sensiblen Bereichen. Wir haben die Interessen in weitem Umfang gewahrt, so weit, wie das überhaupt nur zu verantworten ist. Es wurde eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen der Sicherheit und den Interessen der Berufsgeheimnisträger und des Individuums getroffen. Ich glaube, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, dass der jetzige Gesetzentwurf den rechtsstaatlichen Interessen im zu erwartenden Maße Rechnung trägt. Selbstverständlich bleiben der Beichtstuhl, die Amtsarztpraxis und das Anwaltsbüro grundsätzlich tabu. Zu den geschützten Personen zählen auch Berufsgruppen wie Steuerberater, Journalisten und Abgeordnete. Durch Erhebungs- und Verwendungsverbote sowie Unterbrechungspflichten

werden die verfassungsrechtlichen Anforderungen gewährleistet.

Da heute in einer Zeitung zu einer weiteren Norm erhebliche Ausführungen zu lesen waren, nämlich zum Taser, will ich hierzu eine kurze Bemerkung machen. Der Taser ist ein Elektroschockgerät und hat folgende Aufgabe: In der polizeilichen Praxis wird seit Jahren darüber diskutiert, dass man eine Distanzwaffe haben will, sodass man nicht gleich zur Schusswaffe greifen muss. In Situationen, in denen derzeit der Polizeibeamte berechtigterweise zur Schusswaffe greifen würde, könnte er dann zu einem milderen Mittel greifen. Früher hat man dabei an Gummischrot gedacht. In mehreren Ländern ist bereits die Möglichkeit eines Elektroschockgeräts eingeführt, das dazu führt, dass jemand über einen Elektroschock auf Distanz gehalten wird, sodass kein Schusswaffengebrauch notwendig ist.

Wir wollen derartige Möglichkeiten schaffen, natürlich nicht für jeden Polizisten auf der Straße, aber für Spezialeinsatzkommandos, wie das in mehreren anderen Bundesländern heute bereits vorgesehen ist. Ich hebe ausdrücklich hervor, dass auf diese Weise ermöglicht wird, dass die Polizei nicht gleich zum schwierigsten Mittel, zur

Schusswaffe, greifen muss, sondern vorher eine andere Distanzwaffe einsetzen kann.

In diesem Zusammenhang will ich ausdrücklich die Ermächtigung ansprechen, Waffen versuchsweise zuzulassen. Ich halte das für eine sinnvolle Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten.

Schließlich komme ich noch zu der im Gesetzentwurf enthaltenen Kennzeichenerkennung. Wir haben ein derartiges Kennzeichenerkennungssystem mit erheblichen Erfolgen am deutsch-tschechischen Grenzübergang eingesetzt. Ich hebe hervor, dass dabei nur Treffer gespeichert werden, also Kennzeichen, nach denen polizeilich gefahndet wird, während Kennzeichen von Autofahrern, die nicht in den Fahndungsregistern stehen, überhaupt nicht gespeichert werden. Eine lückenlose Speicherung ist nicht zulässig, sondern es wird nur nach gesuchten Kennzeichen gefahndet. Damit lassen wir allen rechtsstaatlichen Regelungen Gerechtigkeit angedeihen.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des PAG hat die Staatsregierung einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den notwendigen Befugnissen zur Abwehr schwerwiegender Gefahren und Straftaten einerseits und den Belangen des Datenschutzes und der Intimsphäre des einzelnen Bürgers andererseits geschaffen. Er gewährleistet weiterhin die Vorreiterrolle des Freistaats in Fragen der inneren Sicherheit. Ich bitte deswegen, diesen Gesetzentwurf in den Ausschüssen zwar sorgfältig zu beraten, aber dann zügig zu verabschieden, um der Polizei die notwendigen Befugnisse zu geben, damit sie ihrer Führungsrolle in der inneren Sicherheit auch in Zukunft nachkommen kann.

(Beifall bei der CSU)

Der Gesetzentwurf der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 15/1699 wird von Frau Kollegin Stahl begründet. Sie hat gebeten, die Begründung und die Aussprache zusammenfassen zu dürfen, so dass sie 15 Minuten Redezeit hat. – Ich schaue auf die Uhr, Frau Kollegin. Sie haben aber uneingeschränkt das Wort.

Herr Präsident, liebe Wackere der letzten halben Stunde! Keine Panik, es werden wohl nur 12 Minuten werden.

„Mir wird Angst und Bange, wenn ich sehe, mit welcher Geschwindigkeit und in welchem Umfang mittlerweile so genannte Sicherheitsgesetze verabschiedet, umgesetzt und bürgerliche Freiheiten geopfert werden.“

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Herren und Damen, liebe Kollegen und Kolleginnen, dieser Satz stammt nicht von einer grünen Altachtundsechzigerin, der man Uneinsichtigkeit unterstellen könnte. Dieser Satz stammt von einem – man kann ihn durchaus hochrangig nennen – bayerischen Richter. Dieser Richter ist bisher sicher nicht durch seine linken Sprüche aufgefallen. Auch bei den Entscheidungen, die er bisher getroffen hat, sehe ich eher das Gegenteil. Mit die

ser Einschätzung einer unguten Entwicklung in unserem Land steht dieser bayerische Richter aber nicht allein. Auch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen in der vergangenen Zeit lassen aufmerken. Ich denke an noch kommende Gerichtsentscheidungen, zum Beispiel an die Entscheidung zur Klage der Volksbank, die kritisiert, dass ein ungehinderter Zugriff auf Bankdaten erfolgen kann. Angesichts dieser Gerichtsentscheidungen ist es gut, festzustellen, dass den ausufernden Zugriffswünschen, vor allem vonseiten der Polizei und vonseiten des Staates, Grenzen gesetzt werden.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es geht um Grenzen, die Sie, meine Damen und Herren von der CSU, für falsch halten. Sie werden nicht müde, dies zu betonen. Ich denke hier beispielsweise an Ihre Äußerungen zum Lauschangriffurteil des Bundesverfassungsgerichts. Für eine vermeintliche Sicherheit sind Sie bereit, Bürgerrechte zu opfern. Es ist bedauerlich, dass das erst von den Gerichten gestoppt werden muss. Bis heute können Sie nicht belegen, dass wir für den Verlust von Freiheit tatsächlich ein Mehr an Sicherheit bekommen haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Was wir allenfalls haben, ist ein Mehr an gefühlter Sicherheit.

(Beifall bei den GRÜNEN - Simone Tolle (GRÜ- NE): Genau!)

Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, einen absoluten Schutz vor Straftaten gibt es nicht und wird es auch trotz Ihrer Gesetze nie geben. So, wie sich die Lebensbedingungen und Gesetze ändern, so ändern sich die Straftaten, die Begehungsweisen und die Tätergruppen. Eine Evaluierung gesetzlicher Vorschriften über den Sinn und die Zielgenauigkeit dieser Vorschriften wäre deshalb unbedingt wünschenswert; so etwas findet aber überhaupt nicht statt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Heute haben wir einen neuen Vorschlag für mehr gefühlte Sicherheit, man könnte sagen, ein Gesetz für Gefühlsechtheit. Wir haben einen Beleg dafür, dass wir Bürgerinnen –

(Thomas Kreuzer (CSU): Ich dachte, Frau Kollegin, Sie begründen Ihren Gesetzentwurf!)

Herr Präsident hat Ihnen erklärt, dass Begründung und Aussprache in meinem Redebeitrag zusammengefasst sind. Das ist auch zu Ihrem Wohle; denn sonst müsste ich zweimal in die Bütt, und das wäre für Sie doch noch quälender.

(Zuruf von der CSU)

Genau. Sehen Sie, so sorge ich mich um die lieben Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, vor allem um diese Zeit.

Heute haben wir also einen neuen Vorschlag für mehr gefühlte Sicherheit, einen Beleg dafür, dass wir Bürgerinnen und Bürger für die Sicherheitskräfte in Bayern, mit kleinen Einschränkungen im Detail, zuallererst potenzielle Täterinnen und Täter und Verdächtige sind. Zwar ist es dem Bayerischen Datenschutzbeauftragten gelungen – wenn ich den jetzigen Gesetzentwurf mit dem Entwurf vergleiche, der vor der Sommerpause vorlag –, an einigen Stellen in diesem Gesetzentwurf Schutzmechanismen einzubauen. Sie ändern unseres Erachtens aber nichts daran, dass die Ausweitung von Aufgaben und Befugnissen für die Polizei unter dem Vorwand, präventiv tätig sein zu müssen, zu weit geht. Ihr Ziel ist eindeutig – und ich nehme dabei gerne auf mich, wenn Sie mir vorwerfen, dass ich mit Unterstellungen arbeite – die Schaffung einer Bewachungsinfrastruktur durch Vorfeldbeobachtung, flankiert von Millionen gespeicherter Daten. Meine Herren und Damen, damit öffnen Sie das Tor zu einem autoritären Staat.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Im Detail: Kennzeichen-Scanning als Modellprojekt. Das wird bisher ohne gesetzliche Grundlage durchgeführt, es wird nun flächendeckend eingeführt. Sie haben zwar Beschränkungen eingeführt, die Teile dieses KennzeichenScannings aber völlig widersprüchlich erscheinen lassen, etwa dann, wenn Sie in der einen Formulierung schreiben, dass ein Abgleich nur mit Fahndungsdateien erfolgen soll. Ich frage mich, wo hier der präventive Spielraum ist. Wenn Sie mit Fahndungsdateien abgleichen, dann sind Sie letztendlich im repressiven Bereich. Andererseits sagen Sie auch ganz klar, dass sie es mit anderen Dateien abgleichen wollen. So heißt es in der Begründung beispielsweise, Sie wollen es mit der „Gewalttäterdatei Sport“ abgleichen. Wir fragen uns, was Sie mit diesem Gesetz letztendlich wollen. Einerseits ist es unnötig, andererseits geht es viel zu weit.

(Beifall bei den GRÜNEN)