Sehr geehrter Herr Kollege, so geht es natürlich nicht, sich erst über die Redezeit von Frau Kollegin Stahl zu mokieren, aber dann selber die Redezeit überziehen. Das können wir zukünftig nicht machen.
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns heute in der Ersten Lesung zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und zur Änderung des Parlamentarischen Kontrollgremiumgesetzes. Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die CSU–Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die präventive Telekommunikationsüberwachung und den Einsatz automatischer Kraftfahrzeugkennzeichen-Erkennungssysteme regeln soll. Nachdem dieser „großartige“ Gesetzentwurf aber mit heißer Nadel gestrickt war, mussten Sie diesen Gesetzentwurf nach heftigen Protesten der
Kirchen, der Ärzteverbände und Journalistenverbände wieder zurücknehmen; denn in dem damaligen Gesetzentwurf der CSU-Fraktion war das Grundrecht nach Artikel 10 des Grundgesetzes nicht durch umfassende Schutzvorkehrungen abgesichert. Berufsgeheimnisträger wie Geistliche, Ärzte, Apotheker, Journalisten und Abgeordnete wurden in dem damaligen Gesetzentwurf nicht durch ein Erhebungsverbot geschützt. Aus diesem Grund haben wir uns auch damals gegen diesen Gesetzentwurf ausgesprochen.
Es liegen nun in dieser 15. Wahlperiode zwei Gesetzentwürfe vor: ein Gesetzentwurf der Staatsregierung, die sich anscheinend nicht mehr auf die CSU-Fraktion verlassen wollte, um nicht noch einmal ein Desaster zu erleben, und ein Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN.
Im Gesetzentwurf der Staatsregierung soll Verschiedenes geregelt werden. Zum einen soll eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz automatisierter Kennzeichen-Erkennungssysteme geschaffen werden; denn der Landtag hat dies mit seinen Beschlüssen vom 28. Januar 2004 gefordert. Ein Antrag, der dann auch beschlossen wurde, stammt von der SPD-Fraktion. Zum anderen soll die präventive Telekommunikationsüberwachung geregelt werden.
Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 3. März 2004 zur repressiven Wohnraumüberwachung die Erforderlichkeit der Eingriffe in das Grundrecht nach Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes zur Bekämpfung schwerwiegender Straftaten anerkannt und das Instrument der Wohnraumüberwachung im Grundsatz für verfassungsmäßig erklärt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz zur repressiven Wohnraumüberwachung große Hürden angelegt, unter anderem die Abhängigkeit vom Strafmaß; es geht also um die Fünfjahresgrenze. Um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umzusetzen, muss Artikel 34 des Polizeiaufgabengesetzes geändert werden.
Verfahrensgegenstand beim Bundesverfassungsgericht war lediglich die repressive Wohnraumüberwachung, nicht der Bereich der Gefahrenabwehr. Auch das soll im Gesetzentwurf der Staatsregierung geregelt werden. Hinzu kommen noch die gesetzlichen Voraussetzungen des Polizeiaufgabengesetzes für eine Datenübermittlung an nicht innerstaatlichen Stellen und der Einsatz von Elektroimpulsgeräten und von vergleichbaren Waffen, also den so genannten Tasern.
Der Gesetzentwurf der Fraktion der GRÜNEN bezieht sich nur auf die präventive Telekommunikationsüberwachung.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ein sehr umfangreicher Gesetzentwurf mit insgesamt 28 Seiten, der im Ministerium mehrfach überarbeitet und dann den Verbänden – nach meinem Kenntnisstand aber nicht allen Verbänden, die davon berührt werden, zum Beispiel der Deutschen Polizeigewerkschaft und dem Anwaltsverein – übermittelt wurde.
Der Referentenentwurf wurde auch dem Datenschutzbeauftragten vorgelegt, der dazu ausführlich Stellung bezogen hat. Manche Bedenken des Datenschutzbeauftragten fanden im Gesetz der Staatsregierung Berücksichtigung, manche Bedenken allerdings nicht.
Da nicht erkennbar ist, ob die von dem Gesetzentwurf betroffenen Verbände bisher in ausreichendem Maße angehört wurden und in welchem Umfang die Staatsregierung im vorliegenden Gesetzentwurf auf die Einwände dieser Verbände eingegangen ist, fordert die Fraktion der GRÜNEN in einem Antrag eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir von der SPD-Fraktion sind aus diesem Grund ebenfalls für eine Anhörung. Allerdings muss auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN Bestandteil dieser Anhörung sein, weil auch der Gesetzentwurf der GRÜNEN einen Eingriff in die Bürger– und Freiheitsrechte bedeutet.
Kolleginnen und Kollegen, für die SPD-Fraktion stehen sicherheitspolitische Erfordernisse im Vordergrund. Deshalb erhält die Polizei mit diesem Gesetz eine ganze Reihe neuer zusätzlicher Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung, aber auch zur Verbrechungsvermeidung. Dies geschieht mit ausdrücklicher Zustimmung der SPD.
Bedenken haben wir aber mit der Einschränkung rechtsstaatlicher Grundwerte. Deshalb ist die präventive Telekommunikationsüberwachung aus unserer Sicht diskussionsbedürftig. Nicht im Gesetzentwurf enthalten sind zum Beispiel eine Berichtspflicht an den Landtag und eine Evaluierung.
Herr Kollege Schuster, ich gebe Ihnen jetzt noch eine Kreidlsche Minute. Dann müssen Sie fertig sein.
Insgesamt gesehen, muss sichergestellt sein, dass hohe rechtstaatliche Hürden und richterliche Anordnungen beachtet werden. Im Zuge der Beratungen muss aus unserer Sicht deshalb – ich habe dies bereits erwähnt – eine Anhörung durchgeführt werden. Wir werden zu den einzelnen Punkten der Gesetzentwürfe noch Änderungsanträge einbringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Im Einvernehmen mit dem Ältestenrat schlage ich daher vor, beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Kommunale Fragen und Innere Sicherheit als federführendem Ausschuss zu überweisen. Besteht damit Einverständnis? – Das ist der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Wir hatten bis 20 Uhr geladen. Deswegen können wir die drei nächsten Punkte nicht mehr aufrufen. Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen Abend in München.