Protokoll der Sitzung vom 01.12.2004

Dafür kann ich nichts; da muss eben mehr Ruhe im Haus sein.

Herr Minister, darf ich Sie kurz unterbrechen? – Ich hätte gerne jemanden von der Technik, weil der Redner im Augenblick wirklich schwer zu verstehen ist. Das Mikrofon ist nicht richtig eingestellt. Wer ist von der Technik da?

(Ludwig Wörner (SPD): Niemand ist da!)

Herr Minister, versuchen Sie es bitte.

Danke. – Das Gutachten enthält Vorschläge zur Verwaltungsvereinfachung, die gegenwärtig mit den betroffenen Stellen, unter anderem mit der Kreditwirtschaft, erörtert und geprüft werden. Mit den Ergebnissen ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Dann werde ich dem Ministerrat und dem Landtag berichten. Das ist der geplante zeitliche Ablauf. Ich weiß auch, dass die Durchleitungsbereitschaft für öffentlich geförderte Darlehen bei den Kreditinstituten unterschiedlich ist. Einige tun das mit Zurückhaltung, einige tun es aktiver. Im Rahmen der weiteren Überlegungen zur Umsetzung des Gutachtens wird diese Thematik ebenfalls diskutiert werden.

Erste Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Minister, Sie haben eben bestätigt, dass die Durchleitungsbereitschaft bei Hausbanken unterschiedlich ist. Offensichtlich ist sie zumindest in verschiedenen Regierungsbezirken sehr wenig zufrieden stellend. Ich beziehe mich dabei auf eine Untersuchung der Handwerkskammer Oberfranken, in der festgestellt wird, dass 16,7 % der Kredit nachfragenden Betriebe in Verhandlungen mit ihren Hausbanken nichts von der Tatsache öffentlicher Kredite erfahren haben bzw. dass diese gar nicht ins Visier genommen wurden. Ich frage Sie daher: Wie kann erreicht werden, dass die vorhandenen Förderinstrumente dort eingesetzt werden, wo sie zur Unterstützung des Unternehmens gebraucht werden?

Frau Kollegin, das betrifft jetzt nicht mehr das Gutachten; das ist eine ganz andere Frage. Dennoch gehe ich darauf ein. Das Problem liegt nicht darin, dass das regional unterschiedlich gehandhabt wird, sondern dass es bei den Banken unterschiedlich gehandhabt wird. Ich erlebe es bei Privatbanken, Sparkassen und auch genossenschaftlichen Banken, dass sie die Kredite durchleiten und sie ihren Kunden empfehlen, dass andere hingegen das nicht tun. Das hängt nicht vom Bankentypus ab, sondern von den jeweiligen Verantwortlichen vor Ort. Deshalb wird das unterschiedlich gehandhabt, was ich bedaure.

Die klein- und mittelständischen Betriebe wissen aber über die Kammern und die Verbände sehr wohl darüber Bescheid, dass es diese Darlehensprogramme gibt, sodass es deren Sache ist, diese anzufordern. Ich erlebe auch, dass manche Banken zu guten Kunden sagen: Das brauchst du gar nicht, das ist zu viel Bürokratie. Dann hat die Bank nämlich beim Zins schönere Margen. So ist halt das Leben. Wenn der Kunde auf dem Darlehen aber besteht, zieht die Bank eben den Kürzeren. Ich kann nicht in

die einzelnen Vertragsverhandlungen der Banken eingreifen; da muss sich jeder selbst rühren.

Weitere Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Minister, niemand erwartet, dass Sie eingreifen. Bei den Haushaltsansätzen war aber festzustellen, dass die bereitgestellten Mittel für das Mittelstandskreditprogramm zunächst einmal gar nicht abgerufen wurden. Ich frage Sie: Wie ist zu erklären, dass dieses Programm in der Evaluierung als zufrieden stellend beurteilt wird?

Frau Kollegin, auch Sie haben gewiss mitbekommen, dass in den letzten Jahren die Groß- und auch die Kleinbetriebe bei Investitionen große Zurückhaltung geübt haben. Man könnte lange über die Ursachen dafür reden, und da könnte sich Ihr Blick nach Berlin richten. Sie werden aber festgestellt haben, dass es jetzt 14 Quartale hintereinander gab, in denen die Investitionen zurückgegangen sind. Damit ist natürlich auch die Nachfrage nach Investitionskrediten zurückgegangen.

Das war auch der Grund dafür, dass das Mittelstandskreditprogramm in den letzten Jahren von expandierenden Betrieben nicht in dem Umfang nachgefragt wurde, wie das früher der Fall war. Das war der Hauptgrund. In der vergangenen Periode konnten wir wieder ein leichtes Anziehen feststellen; deswegen haben wir die Mittel im nächsten Haushalt wieder aufgestockt. Der Rückgang der Nachfrage ist also durch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung bedingt. Sie hat sich bei den Klein- und Mittelbetrieben so niedergeschlagen, dass die beschlossen haben, ihre Mittel zusammenzuhalten und nicht in neue Investitionen zu gehen. Diese Lage ist Ihnen bekannt.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Minister, war es Teil der Evaluierung, dass gerade in Oberfranken Betriebsmittelkredite im Förderkontext gefordert werden, und wie bewerten Sie die Forderung, die erneut in diesem Gutachten der Handwerkskammer Oberfranken erhoben wurde, womit dieses Thema neu gestellt ist?

Ich kenne die Aussage der Handwerkskammer Oberfranken, dass die Reduzierung des Zinssatzes auf 2 % im Grenzgebiet dazu geführt hat, dass die MKP-Mittel verstärkt nachgefragt worden sind, dass also genau diese Vorgehensweise das MKP dort wieder attraktiver gemacht hat. Im Übrigen verweise ich darauf, dass wir dieses Thema Anfang nächsten Jahres, wenn die Auswertungen insgesamt vorliegen, im Ausschuss ausführlich diskutieren können.

Nächster Fragesteller: Kollege Dr. Runge.

Herr Staatsminister! Aus welchen öffentlichen Haushalten und in welcher Höhe wurde

die Wiederaufnahme der Produktion – genauer: der Montage – bei der Schneider Electronics GmbH in Türkheim gefördert nach Übernahme von „Assets“, das heißt konkret von Produktionsanlagen, Beständen und Markenrechten, der Anfang 2002 in Insolvenz gegangenen Schneider Technologies AG und ihrer Tochter Schneider Electronics AG durch das chinesische Unternehmen TCL?

Demzufolge, was mir mitgeteilt wurde, gab es die üblichen Zuschüsse für Auszubildende durch die Arbeitsverwaltung, also Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Darüber hinaus sind keine öffentlichen Fördergelder an die neu gegründete Schneider Electronics GmbH bzw. an die chinesische TCL-Gruppe in Türkheim geflossen. Ich füge hinzu: Diese Information unterliegt normalerweise dem Betriebsgeheimnis, unabhängig davon, ob die Auskunft positiv oder negativ ist. Das Unternehmen hat dieser Bekanntgabe jedoch auf Nachfrage ausdrücklich zugestimmt. Ich muss das festhalten, weil das eine absolute Ausnahme ist.

Zusatzfrage: der Fragesteller.

Herr Minister Dr. Wiesheu, wann genau haben Sie von der Schließung der Fertigung erfahren?

Ich nehme an, zum gleichen Zeitpunkt wie Sie.

Weitere Zusatzfrage: der Fragesteller.

Meine nächste Zusatzfrage bezieht sich auf die soeben gehörte Antwort. Herr Minister, haben Sie gehandelt – und wenn ja, wie haben Sie gehandelt –, als Sie erfahren haben, dass TCL den Mietvertrag für das Gelände in Türkheim zum Stichtag nicht verlängert hat? Das war zum Beispiel im vierten Insolvenzbericht im Sommer dieses Jahres nachzulesen.

Herr Minister, bitte.

Wir haben in dieser Sache nicht mehr gehandelt.

Damit ist diese Frage erledigt. Nächste Fragestellerin ist Frau Kollegin Lochner-Fischer. Bitte.

Herr Staatsminister, aufgrund der Tatsache, dass die S-Bahn-Verlängerung nach Geretsried kurz vor dem Planfeststellungsverfahren steht, frage ich die Staatsregierung, welche der beiden Trassen der Ergebnisse des ROV – westlich von Waldram oder Gelting – vonseiten der Staatsregierung favorisiert wird, und aus welchen Gründen dies geschieht.

Herr Staatsminister.

Frau Kollegin, die Bayerische Staatsregierung hat bislang noch keine Entscheidung über den Trassenverlauf der geplanten S-Bahn-Verlängerung von Wolfratshausen nach Geretsried getroffen. Die Trassenfestlegung muss sich in erster Linie an dem verkehrlich dringend Erforderlichen orientieren. Derzeit sind die betroffenen Kommunen aufgerufen, sich mit der Frage der Streckenführung zu befassen. Die Stadt Wolfratshausen hat sich am 16. November 2004 unter der Voraussetzung, dass die S-BahnGleise in Wolfratshausen die Sauerlacher Straße unterqueren, für die Geltinger Trasse ausgesprochen. Die Stadt Geretsried wird voraussichtlich am 21. Dezember 2004 beraten.

Wir werden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen – das Bundesministerium ist auch beteiligt – und der DB AG eine Entscheidung für eine der beiden Trassen treffen und dabei die Stellungnahmen der Kommunen in die Überlegungen einbeziehen. Wir entscheiden das nicht allein.

Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Minister, welche zusätzlichen Kosten entstehen durch die Unterquerung durch die Bahn unter der Sauerlacher Straße im Gegensatz zu den vom ROV festgestellten Kosten für die Variante, bei der die Sauerlacher Straße unter den Schienen durchgehen sollte?

Herr Staatsminister.

Das kann ich Ihnen auswendig nicht sagen. Ich weiß nur, dass die eine Trasse etwas teurer ist als die andere. Was die Unterquerung an zusätzlichen Kosten im Vergleich zum bisherigen Verlauf der Trasse kostet, kann ich nicht aus dem Stegreif sagen. Wenn Sie wollen, kann ich das nachreichen.

Frau Lochner-Fischer.

Wir wissen also nicht, über welche Größenordnung wir verhandeln. Trotzdem stelle ich meine zweite Frage. Wäre das Ministerium bereit, aus den noch frei verfügbaren Regionalisierungsmitteln, die immerhin rund 200 Millionen Euro ausmachen, die zusätzlichen Kosten zu zahlen, oder kommen auf die Kommunen vor Ort weitere Kosten zu, wenn sich Bund und Land für die billigere Variante entscheiden sollten?

Herr Staatsminister.

Ich schlage vor, das übliche Verfahren einzuhalten.

Das bedeutet, die Kommunen nehmen Stellung, und wir werden uns mit Bund und Bahn abstimmen. Wir sind dabei, den Bund zur Mitfinanzierung zu gewinnen. Deshalb hat auch vor kurzem eine Ortsbesichtigung meines Hauses mit Vertretern des Bundes und mit der Bahn AG stattgefunden. Ich glaube, auch die BEG war dabei. Dabei wurden die verschiedenen Varianten diskutiert. Es war erkennbar, dass der Bund einer Mitfinanzierung positiv gegenüber steht. Jetzt kommt es darauf an, dass wir in der Abstimmung nach einer einvernehmlichen Lösung suchen, damit wir die Finanzierung hinbekommen. Ich will hier aber keine Festlegungen treffen, die dazu führen könnten, dass der Bund sagt: Freunde, so geht das nicht; unter diesen Voraussetzungen könnt ihr das alleine machen.

Es gibt keine weiteren Zusatzfragen. Dann ist Frau Kollegin Paulig die nächste Fragestellerin.

Herr Minister, welche Gutachten und Untersuchungen waren im Raumordnungsverfahren zum Donauausbau für die unterschiedlichen Varianten, auch Untervarianten, jeweils aus Sicht der Staatsregierung notwendig, wer hat diese jeweils erstellt, und wie ist der geplante zeitliche Ablauf des Raumordnungsverfahrens?

Herr Staatsminister.

Ich muss zuerst einmal feststellen, dass es gemeinsame Auffassung des Bundes und des Freistaates Bayern war – das ist niedergelegt in der Vereinbarung vom August 2003 –, dass die Grundlagen für das Raumordnungsverfahren fortzuschreiben und zu ergänzen sind. Das war unsere gemeinsame Position. Unterschieden hat sich das darin, dass der Bund sagt, er verlangt Variante A, die bezahlt er. Wir haben dann gesagt, wir verlangen auch die Prüfung der Varianten C und D 2. Damit haben wir uns die Kosten aufgeteilt. Die Notwendigkeit einer Fortschreibung war aber gemeinsame Auffassung.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Danach habe ich Sie jetzt nicht gefragt!)

Das ist in Ihrer Frage aber unterstellt, weil Sie nur von dem bayerischen Teil sprechen.

(Ruth Paulig (GRÜNE): Dann wären Sie also hellseherisch?)

Es heißt doch: Welche Gutachten und Untersuchungen waren im Raumordnungsverfahren jeweils aus Sicht der Staatsregierung notwendig? Das war aber nicht aus unserer Sicht, sondern aus Sicht von Bundesregierung und Staatsregierung notwendig. Deshalb enthält Ihre Frage einen Fehler, den ich auf diese Weise, wenn Sie erlauben, korrigieren darf. Ich möchte nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht. Mit der Frage wird sonst nämlich etwas unterstellt. Deshalb habe ich diese erste Klarstellung getroffen. Das galt insbesondere für die mit dem Donauausbau verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft und

für den rechnerischen Nachweis des Hochwasserschutzkonzeptes als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens.