Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

(Beifall bei der CSU)

Herr Staatsminister, Sie haben mir fürchterliche Attacken gegen Sie in Sachen Franz Josef Pschierer zum Vorwurf gemacht. Wir haben kritisiert, dass der Abgeordnete Pschierer eine schriftliche Anfrage von uns hat, die noch nicht einmal beantwortet ist. Wir wussten nicht, woher – –

Herr Kollege Dr. Runge, ich muss Ihnen leider das Wort entziehen, weil das keine persönliche Erklärung zur Aussprache ist.

(Beifall bei der CSU)

Herr Dr. Kaiser, Sie haben das Wort für eine persönliche Erklärung nach § 112.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister Wiesheu hat in seinem letzten Beitrag behauptet, ich hätte ihn vorher bei einer Zwischenfrage an die Kollegin Dr. Kronawitter der Lüge bezichtigt. Ich habe in der Fragestellung von falschen Angaben und von Unwahrheiten gesprochen. Das ist etwas anderes als eine Lüge.

(Zurufe von der CSU)

Eine Lüge ist eine bewusste Unwahrheit, und ich habe in der Zwischenfrage von falschen Angaben gesprochen. Ich bleibe dabei: Herr Staatsminister Wiesheu hat in dieser schriftlichen Anfrage falsche Angaben gemacht. Wenn ich in einer großen schriftlichen Anfrage nach einer Beteiligung der LfA frage und ich zur Antwort bekomme: „Beteiligung null, Stimmenbindung null“ und sich hinterher herausstellt, dass die LfA dort mit einer Vollmacht gehandelt hat, dann sind das sinngemäß falsche Angaben, die in der Antwort der schriftlichen Anfrage gemacht worden sind. Dabei bleibe ich.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Staatsminister Wiesheu, alles andere sind Spitzfindigkeiten. Sie wollen sich herausreden, weil Sie falsche Angaben gemacht haben.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Staatsminister Dr. Wiesheu.

Ich nehme erstens zur Kenntnis, dass bei Herrn Kaiser zwischen Unwahrheit und Lüge ein großer Unterschied besteht. Ich habe das bisher als Synonym verstanden. Sie haben zweitens gefragt: Wie hoch war der Kapitalanteil bei der Hauptversammlung? Der war null. Wie hoch war der Stimmrechtsanteil? Der war auch null. Die LfA hatte die Vertretung, aber nicht eigene Stimmrechtsanteile, und darum konnte ich diese Frage nur zweimal mit Nein beantworten. Wenn man das noch immer nicht zur Kenntnis nimmt, kann ich Ihnen leider nicht mehr helfen.

(Beifall bei der CSU)

Das Wort für eine persönliche Erklärung nach § 112 hat Herr Kollege Pschierer. Irgendwann wird hoffentlich der weihnachtliche Frieden wieder einkehren.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe davon aus: Die Weihnachtsfeier findet trotz allem statt. Herr Kollege Dr. Runge, ich möchte mit aller Entschiedenheit den Vorwurf zurückweisen, den Sie eben noch einmal angedeutet haben, ich hätte aus einem vertraulichen Dokument, das von Ihnen formuliert ist, zitiert.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Martin Runge (GRÜ- NE))

Ich darf erstens daran erinnern, dass dieses Thema Gegenstand einer Sitzung des Ältestenrates war und mir bislang nicht mitgeteilt worden ist, dass der Ältestenrat mein Verhalten missbilligt hätte.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Frechheit!)

Zweitens. Zur Entstehungsgeschichte möchte ich sagen: Am Tag der Plenardebatte wurde von mir im Internet recherchiert, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Causa Schneider veröffentlichen. Dort war wörtlich von „Machenschaften der LfA“ die Rede. Der Ausdruck „Machenschaften der LfA“ taucht in einer Anfrage auf, die Sie, Herr Dr. Runge, gestellt haben. Ich habe daraufhin bei der LfA in München nachgefragt, woraufhin mir mitgeteilt wurde, dass der Ausdruck „Machenschaften der LfA“ auch in einer von Ihnen gestellten Anfrage auftaucht.

Drittens. Herr Dr. Runge, wenn Sie künftig wünschen sollten, dass Anfragen, die Sie stellen, als vertraulich, nur für den Dienstgebrauch und streng geheim behandelt werden, dann bitte ich Sie, das künftig auf dem Dokument selbst kenntlich zu machen.

(Dr. Martin Runge (GRÜNE): Darum geht es nicht!)

Ansonsten weise ich die Vorwürfe, die Sie erhoben haben, entschieden zurück.

(Beifall bei der CSU)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nachdem es jetzt keine persönlichen Erklärungen mehr gibt, kommen wir zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Entwurf des Haushaltsplans 2005/ 2006, Einzelplan 07, sowie die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/2335 zugrunde.

Der Einzelplan 07 wird vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen mit den in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/2335 genannten Änderungen zur Annahme empfohlen. Wer dem Einzelplan 07 entsprechend der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist die CSU-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine.

Damit ist der Einzelplan 07 mit den vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Gemäß § 126 Absatz 6 der Geschäftsordnung gelten zugleich die vom Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Ablehnung vorgeschlagenen Änderungsanträge als abgelehnt. Eine Liste dieser Änderungsanträge liegt Ihnen vor.

(siehe Anlage 6)

Außerdem schlägt der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen noch folgende Beschlussfassung vor:

Das Staatsministerium der Finanzen wird ermächtigt, die aufgrund der beschlossenen Änderungen erforderlichen Berichtigungen insbesondere in den Erläuterungen, der Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen und den sonstigen Anlagen beim endgültigen Ausdruck des Einzelplans vorzunehmen.

Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist so beschlossen.

Unter Bezugnahme auf die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen auf Drucksache 15/2335 weise ich darauf hin, dass der Änderungsantrag auf Drucksache 15/2256 seine Erledigung gefunden hat. Das Hohe Haus nimmt hiervon zustimmend Kenntnis.

Die Beratung des Einzelplans 07 ist damit abgeschlossen.

Eine Erklärung zur Abstimmung möchte Herr Kollege Dr. Dürr abgeben. Bitte, Herr Kollege.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will das Abstimmungsverhalten unserer Fraktion erklären. Wir haben über die Gründe, die Kollege Dr. Runge vorgetragen hat, hinaus einen weiteren Grund, diesen Haushalt abzulehnen. Wir lehnen es ab, einem Minister Mittel zur Verfügung zu stellen, der nicht Manns genug ist, dem Landtag über das, was er tut, reinen Wein einzuschenken, und der nicht lückenlos aufklärt über das, was er tut, sondern stattdessen verschleiert. Wir lehnen es auch ab, einem Minister Verantwortung zu übertragen, der nicht in der Lage ist, für die LfA, eine Institution, für die er politisch verantwortlich ist, Verantwortung zu übernehmen. Er sollte zum Verhalten der LfA stehen und den Sachverhalt aufklären. Weil er dies nicht tut, haben wir den Haushalt abgelehnt.

(Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf:

Tagesordnungspunkt 16 Besetzung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs; Wahl des Präsidenten

Zu diesem Tagesordnungspunkt darf ich Frau Edda Huther, die Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, begrüßen, die sich in unserer bescheidenen Diplomatenloge eingefunden hat. Herzlich willkommen bei uns.

(Allgemeiner Beifall)

Ein ebenso herzlicher Willkommensgruß gilt Herrn Dr. Karl Huber, Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München.

(Allgemeiner Beifall)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die bisherige Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs und Präsidentin des Oberlandesgerichts München, Frau Edda Huther, tritt mit Ablauf des Monats Februar 2005 in den Ruhestand und scheidet damit auch aus dem Amt der Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs aus.

Die Staatsregierung hat beschlossen, zur Neuwahl als Präsident des Verfassungsgerichtshofs den mit Wirkung vom 1. März 2005 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannten Generalstaatsanwalt bei dem Oberlandesgericht München, Herrn Dr. Karl Huber, vorzuschlagen.

Herr Dr. Huber erfüllt die in Artikel 5 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof genannten besonderen

Wahlvoraussetzungen. Dort heißt es insbesondere, dass der Präsident des Verfassungsgerichtshofs aus den Präsidenten der Bayerischen Oberlandesgerichten zu wählen ist.

Die Richterwahlkommission hat in ihrer gestrigen Sitzung beschlossen, der Vollversammlung die Wahl von Herrn Dr. Huber zu empfehlen. Eine Gegenkandidatin bzw. ein Gegenkandidat wurde vonseiten der Fraktionen nicht vorgeschlagen.

Wir kommen damit zur Wahl. An Ihrem Platz finden Sie einen Stimmzettel vor, auf dem der vorgeschlagene Kandidat aufgeführt ist. Außerdem enthält Ihre Stimmkartentasche eine gelbe Namenskarte, die für die Wahl zu verwenden ist. Urnen für die Namenskarten und für die Stimmzettel befinden sich auf beiden Seiten des Sitzungssaals im Bereich der Eingangstüren. Ich bitte, sowohl die Namenskarte als auch den Stimmzettel nicht selbst in die Urnen einzuwerfen, sondern diese den hierfür bereitstehenden Schriftführern und Mitarbeitern des Landtagsamts auszuhändigen. Nur so kann der ordnungsgemäße Ablauf des Wahlvorgangs sichergestellt werden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir beginnen nun mit der Wahl. Hierfür stehen fünf Minuten zur Verfügung. Ich denke, dass es für uns alle selbstverständlich ist, dass wir bis zur Auszählung des Ergebnisses hier im Sitzungssaal verbleiben. Vielen Dank.

(Unterbrechung von 17.49 Uhr bis 17.56 Uhr)

Die Wahl ist beendet. Das Wahlergebnis wird nach der Auszählung bekannt gegeben. Ich bitte Sie, noch hier zu bleiben. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen und Ruhe einkehren zu lassen.