Heinz Kaiser
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kupka, Ihr Beitrag und Ihre Begründung zum Dringlichkeitsantrag der CSU waren im Vergleich zur Debatte um den Haushalt und zur Steuerpolitik von wohltuender Sachlichkeit. Das möchte ich feststellen. In der Debatte zum Haushalt ist gesagt worden, wir zweifelten das Recht unserer Bürgerinnen und Bürger, Eigentum zu bilden und auch zu vererben, an. Das ist mitnichten der Fall. Auch wir wollen diese Möglichkeiten für unsere Bürgerinnen und Bürger erhalten.
Es ist auch davon gesprochen worden, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Davon haben Sie jetzt nicht mehr geredet. Der Finanzminister redet einmal davon, die Erbschaftsteuer abzuschaffen. Dann soll etwas geändert werden. Genauso hat er vorhin auch andere Steuerarten, beispielsweise die Pendlerpauschale und auch den Grundfreibetrag angesprochen und gemeint, die Steuersätze müssten gesenkt werden. Es ist schon bemerkenswert, wenn ein Finanzminister im Augenblick der Verabschiedung eines Haushalts, in dem die Einnahmen festgeschrieben sind, fordert, auf Steuereinnahmen zu verzichten. Die Doppelrolle von Herrn Huber wird nicht aufgehen. Auf der einen Seite soll er als Finanzminister das Geld zusammenhalten, als Parteivorsitzender soll er auf der anderen Seite die Partei antreiben und Wahlkampf machen. Das ging schon im Jahre 1998 auf unserer Seite nicht gut. Damals war es Oskar Lafontaine in Berlin. Das wollte ich vorweg sagen.
Herr Kollege Kupka, Sie müssen überlegen: Mit der Abschaffung der Pendlerpauschale würden Bund und Länder auf 2,5 Milliarden Euro verzichten.
Nun wollen Sie bei der Erbschaftsteuer verschiedene Nachlässe einbauen. Über das eine oder andere, was in Ihrem Antrag genannt wird, kann man sicherlich gut reden. Sie machen aber keinerlei Deckungsvorschläge. Wenn Sie in den Haushalt hineinschauen, sehen Sie,
eine Übergangsregelung geben. Ich glaube, Herr Beyer, da sind wir einer Meinung.
Drittens. Verfassungswidrige Überbewertungen müssen vermieden werden. Es ist nun einmal so, dass die Risiken, aber auch der Wert eines Betriebes vom Standort, von der Branche, der Kapitalstruktur und anderen regionalen Besonderheiten mit bestimmt werden. Das möchten wir berücksichtigt haben.
Viertens. Verpachtungen müssen umfassend in die Verschonungsregelung einbezogen werden. Das muss sowohl für die sogenannte gleitende Übergabe, also auch für die Übergabe eines Hofs auf Probe, als auch für alle Fälle gelten, solange ertragsteuerlich keine Betriebsaufgabe vorliegt. Dies bitte ich zu berücksichtigen. Das betrifft zum Beispiel Landwirte, wenn sie ihre Felder verpachtet haben, die Hofstelle aber noch nicht, die Hofstelle allerdings auch nicht aufgegeben ist und ertragsteuerlich keine Betriebsaufgabe vorliegt.
Fünftens. Zusätzliche Freigrenzen, sogenannte Bagatellgrenzen, sollen Kleinbetriebe vor unnötigem Aufwand und aufwendigen Bewertungen sowie vor Überwachungspflichten schützen.
Sechstens. Eine Doppelbelastung der stillen Reserven mit Erbschaft- und Ertragsteuer bei Veräußerung von Betriebsvermögen muss ausgeschlossen werden. Dies ist für uns wichtig. Es kann nicht sein, dass durch die Erbschaftsteuer eine Doppelbesteuerung stattfindet. Sonst gerät das Gesamtsteuersystem aus dem Gleichgewicht.
Siebtens. Wir möchten auch Verbesserungen für nahe Verwandte haben. Das betrifft die Steuerklasse II und zum Teil auch die Steuerklasse III. Hierüber sollte noch einmal geredet werden.
Achtens. Dieser Punkt ist besonders wichtig, Herr Kollege Beyer. Ich würde mich freuen, Sie könnten hier mitmachen.
Wir wollen eine Öffnungsklausel und damit Spielräume für die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Ländern, zum Beispiel länderspezifische Freibeträge. Damit würden wir den Wettbewerbsföderalismus fördern. Es könnte sein, dass Sie in Ihrer Partei Schwierigkeiten damit haben, aber dies würde sicherlich dazu beitragen, dass wir all diese Dinge noch besser feinjustieren könnten.
Wer die Gefährdung von Arbeitsplätzen und zusätzliche Bürokratie vermeiden will, müsste eigentlich unserem Antrag zustimmen. Das ist unsere Auffassung.
Zur Erbschaftsteuerrecht generell möchte ich jetzt nichts Grundsätzliches sagen.
stimmig beschlossen, auf 10 Jahre zu gehen. Gut, man kann das bekräftigen, aber das war auch die Position der SPD-regierten Länder.
Zum nächsten Punkt, zur Abschmelzregelung. Die ursprüngliche Regelung, dass der Vorteil wegfällt, wenn die Bedingungen für ein oder zwei Jahre nicht eingehalten werden, ist auch vom Tisch. Dann fällt eben auch der Vorteil für ein, zwei oder drei Jahre weg.
Eines ist richtig: Es gibt da ein Problem für mittelständische Unternehmen. Ich hatte am Montag eine Diskussion mit mittelständischen Maschinenbauunternehmen, die eine sehr wechselvolle Geschichte, auch vom Konjunkturverlauf her, hinter sich haben. Da tauchen schon Probleme auf, aber das muss man eben entsprechend mit einbauen.
Was soll der Punkt „Für Kleinstbetriebe ist eine zusätzliche Freigrenze zu schaffen,…“? Die Freigrenzen sind – das wissen Sie – von 305 000 Euro auf 500 000 Euro für Ehegatten angehoben worden, für Kinder von 200 000 Euro auf 400 000 Euro. Dass die Steuersätze dann bei anderen Verwandten – Onkeln, Nichten, Neffen – natürlich höher sein müssen, damit das Aufkommen gleich bleibt, ist klar. Es war schließlich Verhandlungsgrundlage, dass das Aufkommen von 4 Milliarden gleichbleiben soll. Zu der Frage, wie hier die Deckungslücke geschlossen werden soll, haben Sie auch keine Vorschläge gemacht, Herr Kollege Kupka.
Ich erinnere mich noch sehr gut, meine Damen und Herren, an den Kürzungshaushalt, den Nachtragshaushalt 2004, der hier beraten worden ist. Wir haben viele Vorschläge dazu eingereicht, und Sie haben immer gesagt: Ja, das ist gut, was Sie vorschlagen – aber wo bleibt der Deckungsvorschlag? Das haben Sie auch bei geringsten Beträgen gesagt. Für Sie ist das jetzt alles vergessen, ein halbes Jahr oder fünf Monate vor der Landtagswahl. Die Wahlgeschenke werden verteilt, ohne dass Sie Deckungsvorschläge machen.
Punkt zwei geht also nicht. Über den Punkt drei kann man sich unterhalten. Aber diese Frage wird nicht hier im Landtag entschieden, sondern im Deutschen Bundestag. Auch hier haben Sie keinen Deckungsvorschlag gemacht. Aus Ihrer Sicht – das nehme ich jedenfalls an – macht das nur Sinn, wenn in Bayern keine höheren Sätze verlangt werden als im übrigen Bundesgebiet, sondern niedrigere. Wenn die Einnahmen jetzt 1 Milliarde Euro betragen, müssen Sie eben einen Deckungsvorschlag machen, wenn die Einnahmen jetzt auf 800 oder 600 Millionen Euro heruntergehen.
Dasselbe gilt für die anderen Spiegelstriche. Mit den beiden ersten sind wir einverstanden. Wir haben deshalb beschlossen, uns bei diesem Antrag der Stimme zu enthalten, weil wir natürlich auch im Blick auf Berlin koalitionstreu bleiben wollen. Wir wollen uns an die getroffenen Vereinbarungen halten und werden uns daher bei der Abstimmung über diesen Antrag der Stimme enthalten.
dass die Erbschaftsteuer für den Freistaat Bayern – wir liegen auf Bundesebene ziemlich weit oben; auf Bundesebene sind es vier Milliarden Euro – eine Milliarde Euro bzw. 900 Millionen Euro ausmacht. Das schwankt immer leicht. Aber es ist rund eine Milliarde Euro. Sagen Sie doch einmal, woher Sie das Geld im Haushalt nehmen wollen, das Sie aufgrund der Änderungen des Gesetzentwurfs brauchen würden. Das ist eine Finanzpolitik, die sicherlich nicht seriös genannt werden kann. Sie verweisen immer auf andere Länder. In Österreich gibt es zwar keine Erbschaftsteuer, aber die Steuersysteme anderer Länder kann man nur insgesamt vergleichen, und man kann sich nicht einzelne Steuerarten herauspicken.
Was würden Sie denn sagen, wenn wir vorschlagen würden, in Deutschland oder in Bayern die Lohnsummensteuer wieder einzuführen, wie sie in Österreich verlangt wird? – Da würden Sie auch sagen, das ist Unsinn und vernichtet Arbeitsplätze. – Es ist also eine unsachliche Vorgehensweise, sich einzelne Bereiche herauszupicken und dann zu sagen: So wollen wir es auch. Wenn wir diesen Wettbewerb der Steuersysteme in Europa weiterhin betreiben und uns überall nur das Günstigste herauspicken und sagen, das ist die optimale Lösung, dann wird der Staat künftig noch stärker unterfinanziert sein, als er es heute ohnehin schon ist.
Nach Angaben der OECD – das ist heute schon einmal gesagt worden –, haben wir in Deutschland eine Steuerlastquote von 21 %. Damit liegen wir auf der Skala der Industrieländer am unteren Ende. Ich räume allerdings ein, dass es dabei auch auf die Verteilung ankommt.
Völlig richtig. Denn die Arbeitnehmer und der Mittelstand sind zum Teil überproportional belastet gegenüber Großkonzernen und international tätigen Unternehmen; das ist klar. – Soweit zur allgemeinen Regelung.
Jetzt zu einzelnen Punkten, Herr Kollege Kupka. Im Großen und Ganzen hätten Sie sich den Antrag sparen können, weil die Entscheidungen im Bundesrat unter Federführung von Bayern und Rheinland-Pfalz fallen; Sie haben die Debatte sicherlich genau verfolgt. Wir haben das damals schon unter Faltlhauser und Mittler gemacht; und jetzt sind es Deubel und Huber. Ich verstehe nicht, dass Sie nicht koalitionstreu, nicht vertragstreu sind. Sie treffen Abmachungen in der Koalition und vereinbaren Regelungen, sind aber nicht bereit, diese Regelungen auch hier im Bayerischen Landtag einzuhalten. Das ist doppelzüngig und unehrlich.
Im ersten Punkt Ihres Antrags geht es um die Behaltensfrist von 15 Jahren, die im Referentenentwurf stand. Sie ist längst vom Tisch. Der Bundesrat hat, glaube ich, ein
Aber auch inhaltlich ist der Antrag für uns nicht zustimmungsfähig.
Wir haben uns eben im Rahmen der Haushaltsdebatte darüber unterhalten, dass Sie acht einzelne Vorschläge zur Steuererleichterung machen, acht Vorschläge, die ungedeckt sind. Wir halten das für unredlich.
Es geht aber auch, uns GRÜNEN jedenfalls, darum, dass wir den Wert der Erbschaftssteuer anerkennen. Wir sagen Ja zu dieser Steuer, weil sie eine Gerechtigkeitssteuer ist.
Die soziale Kluft in der Gesellschaft vergrößert sich. 10 % der Bevölkerung besitzen über zwei Drittel des gesamten Volksvermögens; die ärmere Hälfte besitzt nichts. Wir wissen, dass Deutschland so wohlhabend ist wie noch nie. Insgesamt dürfte das Vermögen bei rund 5 400 Milliarden Euro liegen. Das ist gut so. Bei einer gleichmäßigen Verteilung wären das 81 000 Euro pro Kopf. Die Realität ist aber, dass immer mehr Menschen immer weniger haben und einige immer mehr. Die Ungleichheit der Vermögensverteilung in Deutschland verharrt nicht einmal beim ungerechten Status quo, sondern sie verschärft sich.
Die von Ihnen geplante Erbschaftssteuerreform, die von der großen Koalition, also von CSU und SPD geplante Steuerreform, wird eine stärkere Entlastung der Vermögenden zur Folge haben. Die Schere zwischen arm und reich wird sich also weiter öffnen. Genau das wollen wir nicht!
Wir sagen deshalb Ja zur Gerechtigkeitssteuer „Erbschaftssteuer“. Sie hat nicht nur wegen der Einnahmen eine ausgleichende Wirkung auf das Vermögen, sondern auch wegen der damit eröffneten staatlichen Handlungsspielräume. Sie leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Umverteilung des Vermögens zwischen den Generationen und zwischen den Schichten.
Das ist der Kern unserer Überlegungen. Ihre Überlegungen hingegen, Herr Kollege Kupka, – Sie haben das weniger hier als vielmehr vorhin beim Nachtragshaushalt klargemacht –, ist eine andere. Sie wollen die Erbschaftssteuer immer weiter zurechtstutzen, bis Sie irgendwann an dem Punkt sind, an dem Sie sagen: Die Bürokratiekosten sind zu hoch, sie lohnen sich nicht, lasst uns die Steuer abschaffen!
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Kupka, zu Ihnen noch ein Satz: Was Sie hier geboten haben, waren Ablenkungsmanöver!
Die IKB ist keine öffentlich-rechtliche Bank. Sie ist ein börsennotiertes Unternehmen.
Das ist kein öffentlich-rechtliches Unternehmen, sondern das ist eine börsennotierte private Bank, an der die KfW zu 38 % beteiligt ist. Also wie Sie hier Herrn Steinbrück in die Verantwortung ziehen können! Herr Steinbrück ist verantwortlich für die KfW, aber nicht für eine Beteiligung in Höhe von 38 % an der IKB.
Das ist doch ein billiges Ablenkungsmanöver!
Der Freistaat Bayern aber ist mit 50 % an der öffentlichrechtlichen Bayerischen Landesbank beteiligt.
Als Resümee der Debatte möchte ich jetzt gern sechs Fragen stellen. Erstens. Herr Finanzminister, Herr Ministerpräsident, es ist bereits das zweite Mal, dass Vorstand und Verwaltungsrat der Bayerischen Landesbank in ganz wichtigen strategischen Fragen unterschiedlicher Auffas
sung sind. Einmal war es in der Frage der Fusionsverhandlungen mit der Landesbank Baden-Württembergs. Der Vorstand war damals gegen eine Stimme für die Aufnahme von Fusionsverhandlungen; im Übrigen auch der damalige Ministerpräsident Stoiber und der damalige Finanzminister Faltlhauser. Sie haben das blockiert und abgelehnt. Es gab also einen Dissens in Teilen des Verwaltungsrats – denn auch die Sparkassen waren für die Fusionsverhandlungen – und dem Vorstand.
Jetzt ist der zweite große Dissens feststellbar. Sie haben ausgeführt, dass Sie im Haushaltsausschuss von den zwei möglichen Strategien der Bank zur Veröffentlichung von Zahlen zum Jahresabschluss 2007 ausgegangen sind: entweder eine frühzeitige Bekanntgabe grob geschätzter Zahlen oder eine spätere Veröffentlichung detailliert festgestellter und belastbarer Zahlen. Daraufhin habe ich darauf hingewiesen, dass beide Möglichkeiten Risiken in sich bergen. Der Vorstand der BayernLB hat sich auf den zweiten Weg festgelegt. Ziel war es, die Bank vor unnötigen Spekulationen durch laufend sich ändernde Zahlen zu schützen. Herr Finanzminister als stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats, was werden Sie jetzt tun, nachdem Sie der Vorstand der Landesbank bis auf die Knochen blamiert hat?
Was machen Sie denn jetzt? Dazu möchten wir eine Auskunft haben. Das kann doch nicht so weitergehen, dass bei unserer Bank, an der wir mit 50 % beteiligt sind, derart gravierende Differenzen zwischen Verwaltungsrat und Vorstand auftreten. Es ist nichts passiert. Wenn Sie den Vorstand zur Rechenschaft ziehen, dann wird sich herausstellen, ob Sie am Dienstag wirklich etwas gewusst haben oder nicht. Der Vorstand wird sich dann nämlich wehren. Wenn so etwas bei einer privaten Firma passiert, würde ich sagen, wenn der Aufsichtsrat vom Vorstand derart desavouiert wird, dann muss der am nächsten Tag seinen Stuhl räumen.
Bis jetzt haben Sie aber gar nichts unternommen.
Nach wie vor ist Werner Schmidt im Amt. Ich bin gespannt, was Sie jetzt unternehmen werden, nachdem Sie bis auf die Knochen blamiert worden sind. Sie brauchen nur einmal die Schlagzeile der „Süddeutschen Zeitung“ vom heutigen Tag zu nehmen. Soviel zu Punkt 1.
Punkt 2: Sie sagen immer, die ganze Finanzwelt und die Rating-Agenturen hätten sich geirrt. Gut, die RatingAgenturen haben die Subprime Loans in Absprache mit den amerikanischen Banken herausgegeben, das nur nebenbei. Alle haben sich geirrt. Kollege Schieder hat aber mit Recht darauf hingewiesen, dass es eine Reihe von Banken, auch Landesbanken, gibt, die sich da ferngehalten haben, die Helaba, die NORD/LB, auch die Unicredit, die HVB – von denen hört man gar nichts. Die
Deutsche Bank hat es ja ganz schlau gemacht: Sie ist ausgestiegen. Herr Ackermann lässt sich jetzt als der große Manager der Deutschen Bank feiern. Er hat nämlich der IKB die ganzen Papiere verkauft.
Wenn Sie die zwei Milliarden, die die Deutsche Bank jetzt abschreiben muss, ins Verhältnis zur Bilanzsumme setzen, ist das relativ wenig. Aber er hat sich aufgrund des Umfangs der Deutschen Bank aus der Affäre ziehen können. Also, auch das Argument zählt nicht.
Sie haben hier als Verwaltungsrat versagt. Sie haben Ihre Überwachungsaufgaben nicht wahrgenommen.
Dritte Anmerkung: Herr Ach hat heute schon wieder behauptet, und Sie haben in der letzten Woche wie auch heute in Ihrer Rede gesagt, in den Geschäftsberichten der Landesbank sei ein Hinweis auf diese Geschäfte und Papiere enthalten gewesen. Das sei auch in den Beteiligungsberichten gestanden. Diese Aussage ist schlicht falsch. Im Geschäftsbericht von 2006 wird in Klammern in einem Halbsatz erwähnt, dass die Landesbank auch in ABS-Papieren engagiert sei. Das ist alles. Da steht nicht, dass es der amerikanische Hypothekenmarkt ist; vor allem steht auch nicht drin, dass man diese Geschäfte aus der Bilanz heraus in die Zweckgesellschaften verlagert hat, in denen die Kreditvergaben nicht eigenkapitalunterlegt werden müssen. Sie haben eine solche Gesellschaft in New York gegründet, heimlich, außerhalb der Bilanz, für niemanden erkennbar, auch nicht für uns. Deshalb geht der Vorwurf völlig in die Irre, wenn gesagt wird: Hätten Sie doch früher einmal Alarm geschlagen. – Wir wussten es nicht. Die Landesbank hat es verheimlicht. Die Zweckgesellschaften sind in New York gegründet worden; davon wusste aber niemand etwas. Das war ja auch der Zweck dieser Conduits, wie sie genannt werden.
An Sie, Herr Huber, Herr Beckstein, möchte ich die Frage richten: Sind diese Zweckgesellschaften im Verwaltungsrat besprochen worden? Ist vor ihrer Gründung die Genehmigung gegeben worden, oder ist nach der Gründung der Zweckgesellschaften ein Bericht gegeben worden? Haben Sie nachgefragt, wie hoch die Risiken sind? – Sie betonen ja immer wieder, in den letzten Jahren habe man mit diesen Zweckgesellschaften hohe Gewinne gehabt, was wollen Sie eigentlich, jetzt ist es halt einmal schiefgegangen. – Es gibt die Binsenweisheit – um die zu kennen, brauche ich kein geborener Banker zu sein –: Anlagen, die risikoreich sind, haben hohe Renditen. Dazu brauchen Sie sich nur die Börsennotierung von Staatsanleihen anzuschauen. Die Staatsanleihen des Freistaats Bayern sind ein solides, 100 % sicheres Papier; sie bringen eine Rendite von 3,9 %. Wenn ich aber eine brasilianische Staatsanleihe kaufe, bekomme ich eine Rendite von 13 %. Das ist wesentlich mehr. Aber warum wohl? – Weil nämlich nicht sicher ist, dass man sein Geld auch wiedersieht.
Das heißt also: Sie haben einen ganz wesentlichen Grundsatz nicht beachtet, nämlich den, dass eine hohe Rendite auch ein hohes Risiko bedeutet.
Diese Argumentation fällt auf Sie zurück.
Meine Frage ist – ich bitte auch, sie zu beantworten –: Haben Sie von der Gründung dieser Zweckgesellschaften gewusst? – Herr Schmid, Sie schauen mich so an; Sie waren auch im Verwaltungsrat als Staatssekretär im Innenministerium dabei. Herr Beckstein war dabei, Herr Huber war dabei, und zwar nicht erst seit Oktober 2007, sondern sie waren schon die ganze Zeit dabei. Als Wirtschaftsminister saßen Sie nämlich auch im Verwaltungsrat der Landesbank. Tun Sie jetzt nicht so, als trügen Sie erst seit Oktober 2007 Verantwortung.
Sie sollten diese Fragen also beantworten. Das Schönste ist ja das, was Herr Kupka sagt: Das seien gar keine echten Verluste, diese 1,9 Milliarden Euro. – Herr Kupka, wer so etwas behauptet, hat von Rechnungslegung und Bilanzierung null Ahnung.
Wenn ich Infineon-Aktien zu 70 Euro gekauft habe, sie aber nicht verkauft habe, habe ich keinen Verlust. Aber sie stehen halt zu Kursen um die 10 Euro da. So argumentieren Sie.
„Bilanzstichtag“ heißt halt einfach: Bewertung an diesem bestimmten Tag. Wenn Sie die Punkte 1 bis 4 der Presseerklärung des Vorstandes lesen, dann stellen Sie fest: Immer wieder steht die Formulierung drin „aus heutiger Sicht“. Das ist das Schlupfloch. Wer sagt Ihnen denn, dass die Verluste nicht noch wesentlich höher sind? – Immerhin sind 19,5 Milliarden Euro im Feuer. Sie verweisen immer auf die Rating-Agenturen. Ja, die RatingAgenturen machen es sich einfach: Sie sagen morgen: Wir müssen leider die entsprechenden Papiere im Rating herabstufen. Dann haben Sie in der Refinanzierung in der Zweckgesellschaft ein entsprechendes Problem bzw. die Zweckgesellschaften sollen ja – Genaueres wissen wir noch nicht – in die Bilanz übernommen werden. Wir werden dann sehen, wie diese Bilanz aussieht.
Herr Finanzminister, Sie haben bei dem aktuellen Thema Informationspolitik schon noch die Pflicht, uns aufzuklären. Die entscheidende Frage ist für mich: Hat der Verwaltungsrat von diesen Zweckgesellschaften gewusst – ja oder nein, vor der Gründung oder nach der Gründung? Wenn fast 20 Milliarden Euro angelegt werden, wäre es schon sehr merkwürdig, wenn der Verwaltungsrat von diesen Dingen nichts erfahren würde.
Ich kann nur feststellen: Meine Damen und Herren Verwaltungsräte aus der Staatsregierung und der CSU-Fraktion: Sie haben entweder davon gewusst und tun jetzt so, als hätten Sie keine Verantwortung, oder Sie haben es nicht gewusst; dann haben Sie nicht nachgefragt, und dann haben Sie Ihre Aufsichtspflichten im Verwaltungsrat nicht wahrgenommen. Dennoch weisen Sie voller Entrüstung die Rücktrittsforderungen gegenüber Finanzminister Huber zurück: Sie haben aber überhaupt keine Probleme damit, in Berlin den Rücktritt der KfW-Vorstandssprecherin Ingrid Matthäus-Maier zu fordern mit der Formulierung: Wir werden der Sache gnadenlos nachgehen. So war die wörtliche Formulierung im „Handelsblatt“, die Sie gegenüber Ingrid Matthäus-Maier gebraucht haben. Sie sollten aber nicht unterschiedliche Maßstäbe anlegen; denn Sie müssten sich auch auf Bundesebene so verantwortungsbewusst verhalten, wie Sie es von uns verlangen. Wir sind hier im Landtag, und Sie haben Verantwortung für die Bayerische Landesbank. Ich stelle fest: Sie sind Ihrer Verantwortung für die Bayerische Landesbank nicht gerecht geworden.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Finanzminister, ich warte noch auf die Beantwortung meiner Fragen. Es ist eine ganz entscheidende Frage: Was haben Sie gewusst von der Gründung von drei Zweckgesellschaften in New York? Haben Sie gewusst, dass dort rund 20 Milliarden Euro angelegt worden sind? Haben Sie es vorher im Verwaltungsrat genehmigt, haben Sie es hinterher gebilligt, oder wie ist die Situation überhaupt zu sehen? – Diese entscheidende Frage haben Sie nicht beantwortet.
Es ist doch eine Sache des Verwaltungsrates, hier entsprechend auch Bescheid zu wissen und nachzufragen. Wenn es angeblich in den Geschäftsberichten drinstand, hätten Sie auch im Verwaltungsrat nachfragen können. Uns unterstellen Sie, dass wir nicht nachgefragt haben, aber Sie haben das offensichtlich dann auch nicht getan.
Ich möchte auch bitte einmal wissen, an welcher Stelle der Geschäftsberichte das steht. Ich habe alle Geschäftsberichte der letzten Jahre gelesen. Das erste Mal, dass von den Zweckgesellschaften und von den Anlagen in Amerika die Rede ist, war im Zwischenbericht des
Jahres 2007, und da war das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Vorher gab es dazu keine Informationen außer der knappen Mitteilung, dass man auch in Asset-Backed Securities investiert habe.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mein Vorredner hat gesagt, dass die GRÜNEN mit dem Antrag offene Türen einrennen. Das ist richtig. Wir können diesem Antrag voll inhaltlich zustimmen, Herr Kollege Runge. Aber Kollege Ettengruber, warum stimmen Sie nicht zu, wenn der Antrag offene Türen einrennt? Das verstehe ich nicht ganz.
Im Übrigen haben Sie gesagt, der Antrag sei gestellt worden, weil die Kommunalwahl vor der Türe steht. Auch das mag durchaus sein, aber ich frage mich dann doch, warum der Ministerpräsident nächste Woche eine Regierungserklärung zur Kommunalpolitik abgibt. Das hat
dann mit dem Kommunalwahltermin überhaupt nichts zu tun, oder?
Es ist sicherlich legitim, sich auch dann, wenn solche Ereignisse bevorstehen, mit den einschlägigen Themen zu beschäftigen.
Nun eine Anmerkung zu dem Antrag. Es wäre gut, Herr Kollege Ettengruber, wenn die Staatsregierung dort, wo sie Einfluss auf die öffentliche Daseinsvorsorge hat, diesen Einfluss auch geltend machen würde. Ich denke zum Beispiel an die Privatisierung kommunaler Krankenhäuser. Ich bedauere sehr, dass sehr viele Kommunen ihre Krankenhäuser an private Klinikbetreiber verkaufen. Da könnte die Staatsregierung gerade auch über das Instrument der Krankenhausfinanzierung Einfluss nehmen, dass dies nicht geschieht; denn damit wird die kommunale Daseinsvorsorge in einem weiteren Bereich ausgehöhlt. So ist auch die Müllentsorgung schon weitestgehend privatisiert, und es geht immer weiter. Ich nenne nur den ÖPNV, die Wohnungen und auch die Abwasserentsorgung. Beim Wasser scheint es gesichert zu sein, und da sind wir uns sicherlich hier im Hohen Hause auch alle einig.
Auch wir üben deutlich Kritik an der EU-Kommission, die vor dem Hintergrund der Revision der Binnenmarktstrategie erneut zu den Leistungen der Daseinsvorsorge Stellung nimmt. Herr Kollege Runge, es geht nicht so sehr um den Vertrag selbst; den werden Sie nicht ändern können. Es geht um die Interpretation des Vertrages durch die Kommission. Mit ihrer Interpretation der Regelung des Vertrags von Lissabon zur Daseinsvorsorge missachtet die Kommission aus unserer Sicht und auch aus der Sicht des Deutschen Städtetages wesentliche Teile dieses Vertragswerkes. Der Reformvertrag sehe gemäß dem Subsidiaritätsprinzip stärkere Rechte der Mitgliedstaaten vor, nämlich selbst zu regeln, welche Aufgaben sie allein erledigen und welche sie an Dritte vergeben wollen. Außerdem hätten sich die Mitgliedstaaten eindeutig dazu bekannt, die örtliche Gestaltungsfreiheit im Bereich der Daseinsvorsorge stärker achten zu wollen. – So der Vertragsinhalt! –
Trotzdem bleibt die Kommission bei der Auffassung, dass nahezu alle öffentlichen Dienstleistungen dem Wettbewerb unterworfen werden müssen. Erreicht werden soll dies aus der Sicht der Kommission durch eine Ausdehnung der europäischen Vergaberechtsregeln auf immer mehr Bereiche. Das ist das Einfallstor, über das Wettbewerbsrecht und über die Vergaberechtsregelungen an die Daseinsvorsorge heranzugehen. Das lehnen wir ab. Insofern können wir dem Antrag der GRÜNEN zustimmen.
Aus unserer Sicht kommt es jetzt darauf an, das Versprechen des Lissabonvertrages zur Stärkung der Rechte der Mitgliedstaaten in der kommunalen Selbstverwaltung auch in konkrete Politik umzusetzen. Dazu kann auch die Bayerische Staatsregierung mit Beschluss des Bayerischen Landtages einen Beitrag leisten. Herr Kollege Ettengruber, Sie sollten sich noch einmal überlegen,
ob Sie unter diesem Aspekt den sinnvollen Antrag, der sicherlich in unser aller Sinne ist, ablehnen wollen. Wir werden dem Antrag auf jeden Fall zustimmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatsminister Huber, ich habe zu Ihren Ausführungen einige Fragen. Erste Frage: Wie können Sie sagen, die Landesbank werde in diesem Jahr einen Gewinn erwirtschaften und eine Dividende auszahlen, wenn Sie auf der anderen Seite die Höhe der Verluste noch nicht beziffern können? Das ist doch ein Widerspruch in sich.
Zweitens: Die Risiken für eine mögliche Vorsorge bewegen sich in einem Rahmen, der in keiner Weise die Liquidität und den Bestand der Bank gefährdet. Da ist überhaupt kein Vergleich mit Sachsen-LB und West-LB gegeben. Das muss man vielleicht auch einmal sagen.
Zur Frage nach den Zweckgesellschaften: Der Vorstand bei uns hat gesagt, dass er diese Zweckgesellschaften in die Bilanz integriert. So haben es übrigens viele gemacht. Das wird aber auch mit den Wirtschaftsprüfern und den Ratingagenturen besprochen.
Zusammengefasst: Es ist natürlich in keiner Weise schön, dass es hier offenbar zu erheblichen Verlusten und möglicherweise zu einem Vorsorgebedarf kommt. Aber ich stelle fest: Kein Mitglied des Verwaltungsrats hat, soweit es heute erkennbar ist, in irgendeiner Weise Pfl ichten verletzt, und deswegen sind Ihre Vorwürfe, Herr Hallitzky, ehrenrührig und falsch.
Frau Staatsministerin, wie ist der Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen den Miltenberger Stadtpfarrer Ulrich Boom, den die NPD wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angezeigt hat, weil er zu Beginn einer Kundgebung der rechtsradikalen Partei die Miltenberger durch das Glockenläuten der Stadtpfarrkirche zum Innehalten und zum Gebet aufgerufen hat?
Frau Ministerin, wie wird diese Verfügung aussehen? Kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens, was ich im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel sehr begrüßen würde? Oder kommt es zu einer Anklage? Könnten Sie uns das heute bitte sagen?
Eine Zusatzfrage: Wie würden Sie als Justizministerin den Vorgang beurteilen? Sind sie mit mir und großen Teilen unserer Bürgerinnen und Bürger und auch mit dem Ordinariat in Würzburg der Meinung, dass ein solches Verfahren schon wegen Geringfügigkeit eingestellt werden müsste? Es ist fraglich, ob hier überhaupt ein Verstoß vorliegt. Hier hat man doch mit Kanonen auf Spatzen geschossen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der bayerische Finanzminister hat über 35 Minuten seine bayernweit unvergleichliche Arroganz, Eitelkeit und Überheblichkeit zelebriert.
Herr Finanzminister, die Grenze des Erträglichen ist für uns in diesem Parlament langsam erreicht.
Herr Kollege Maget, von dem Sie glaubten, ihn aufspießen zu müssen, kam vor dem Ministerpräsidenten in den Saal. Als der Finanzminister zu reden begonnen hat, waren gerade acht Kolleginnen und Kollegen von der CSU anwesend. Soviel zu diesem Thema.
Herr Finanzminister, 2006 ist das allerdümmste Jahr – Sie haben mich schon zitiert –, das Sie und die Staatsregierung sich für die schwarze Null aussuchen konnten. Das Haushaltsloch gegenüber dem Stammhaushalt beträgt zusätzlich 821 Millionen Euro. Es setzt sich aus Steuermindereinnahmen in Höhe von 691 Millionen Euro und Mehrzahlungen in den Länderfi nanzausgleich in Höhe von 130 Millionen Euro zusammen.
Bereits im Stammhaushalt konnten Sie das Haushaltsjahr 2006 nur mit Ach und Krach, also unter Ausnutzung aller Gestaltungsmöglichkeiten, die die Haushaltstechnik hergibt, ohne neue Kreditermächtigungen darstellen.
Herr Finanzminister, das heißt nicht, dass Sie keine neuen Schulden mehr machen müssen. Sie wollten und wollen auch für das Jahr 2006 auf dem Kapitalmarkt zusätzliche Kredite aufnehmen; denn Sie beabsichtigen, den Haushalt auch mittels 45 Millionen Euro Kreditermächtigungen aus den Vorjahren auszugleichen.
Herr Finanzminister, zugegeben, 45 Millionen Euro sind bei einem Haushalt von 35 Milliarden Euro nicht die Welt. Aber neue Schulden sind neue Schulden, und Sie planen sie und Sie hatten sie für 2006 immer geplant.
Dieser von Ihnen als historisch gerühmte Haushalt ist kein Haushalt ohne neue Schulden,
er ist lediglich ein Haushalt ohne neue Kreditermächtigungen, um es haushaltstechnisch auszudrücken.
Herr Kollege Maget, man kann hinzufügen: Ja, es ist eine Mogelpackung.
Tatsächlich haben Ihnen schon im Stammhaushalt über 1,3 Milliarden Euro gefehlt. 719 Millionen Euro hatten Sie als Finanzierungssaldo ausgewiesen, dazu noch 605 Millionen Euro aus den Eon-Erlösen, die bis 2012 an den Grundstock zurückgezahlt werden müssen. Jetzt fehlen zum Ausgleich zusätzlich 821 Millionen Euro. Das ist zwar weniger als die Milliarde, mit der noch nach der November-Steuerschätzung zu rechnen war. Das Bundesfi nanzministerium und der Finanzplanungsrat gehen nach der Sitzung am 16. Februar vor allen Dingen für 2006 von verbesserten Steuereinnahmen aufgrund kon
junktureller Effekte aus. Daher ist jetzt das zusätzliche Loch nicht ganz so groß, wie die Steuerschätzung im November befürchten ließ. Trotzdem müssen Sie jetzt insgesamt über 2,1 Milliarden Euro zusammenkratzen aus Rücklagen, Fonds, Stöcken, Verschuldungen am Grundstock und Darlehensrückfl üssen von der Flughafen München GmbH und der Flughafen Nürnberg GmbH sowie Ressorteinsparungen.
Die bereits im Jahr 2005 unter Rot-Grün spürbare Konjunkturerholung bringt zusätzliche Mehreinnahmen in Höhe von knapp 23 Millionen Euro aus der Gewinnausschüttung der Landesbank und der LfA-Förderbank sowie eine Eon-Sonderdividende in Höhe von knapp 51 Millionen Euro. Die so genannte rückzahlbare Sonderablieferung aus den Eon-Erlösen beträgt jetzt 760 Millionen Euro.
Herr Finanzminister, das sind Schulden, die Sie bis zum Jahr 2012 an den Grundstock zurückzahlen müssen. Real sind Sie im Jahr 2006 von einem tatsächlich ausgeglichenen Haushalt weiter entfernt als jemals zuvor.
Herr Finanzminister, Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten dies ohne Tricksereien geschafft. Dies glauben Ihnen nicht einmal mehr Ihre eigenen CSU-Kollegen. Ich habe einen Artikel aus der „Main-Post“ vom 6. Februar 2006 vorliegen. Dort zitiert Herr Stern Herrn Kollegen Professor Eykmann – ich zitiere: „Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser, CSU, hat sein jüngstes Sparpaket mit gezinkten Karten geschnürt.“
„Faltlhauser“ – wörtliches Zitat – „hat uns schlichtweg hinters Licht geführt.“ Dies sagt ein Kollege von der CSU. Besser kann ich es als Oppositionsabgeordneter gar nicht ausdrücken. Das ist die Wahrheit.
Am Ende dieses Artikels heißt es – wörtliches Zitat –: „Unerhört fi ndet Eykmann Faltlhausers Taschenspielertricks.“ – Sehr schön.
Ich hätte es nicht besser formulieren können.
Sie tanzen um den schuldenfreien Haushalt wie um das Goldene Kalb; zunehmend ekstatisch seit dem Nachtragshaushalt 2004. Rational ist der Tanz um das Goldene Kalb natürlich nicht; denn es gibt gerade in diesem Jahr für die schwarze Null überhaupt keine fi nanzpolitische Notwendigkeit, nicht einmal eine fi nanzpolitische oder ökonomische Begründung. Und die politische Begründung ist entfallen, seit Edmund Stoiber auf Bundesebene nichts mehr werden kann.
Wollen Sie damit sagen, dass Herr Stoiber in Berlin noch etwas wird? Meine Damen und Herren von der CSU, das glauben Sie doch selber nicht.
Stoiber ist in Berlin doch out, von ihm nimmt doch keiner ein Stück Brot mehr.
Herr Kollege Sackmann, Sie können noch so oft „So ein Schmarr‘n!“ dazwischen schreien, Ihr Ministerpräsident hat seine bundespolitische Reputation verspielt; das steht fest. Da können Sie dazwischen schreien, wie Sie wollen.
Herr Finanzminister, Ihre marktradikale und rein angebotsorientierte wirtschafts- und fi nanzpolitische Philosophie der letzten Jahre ist erkennbar gescheitert. Die große Koalition in Berlin hat zur Ankurbelung des Wachstums und der Konjunktur ein Investitions- und Impulsprogramm von 24 Milliarden Euro, verteilt auf vier Jahre, beschlossen. Die von Ihnen mitgetragene Bundesregierung hat die Länder aufgefordert, ihrerseits Mehrinvestitionen in Höhe von 12 Milliarden Euro zu tätigen. Der bayerische Anteil von einem Sechstel – das entspricht unserem Bruttoinlandsprodukt, gemessen am Gesamten – beträgt zwei Milliarden Euro; das heißt pro Jahr 500 Millionen Euro zusätzliche Investitionen, verteilt auf vier Jahre. Das fordern Sie in Berlin, dagegen fahren Sie hier in Bayern einen ganz anderen Kurs.
Das nenne ich eine widersprüchliche Politik.
Herr Finanzminister Prof. Dr. Faltlhauser, mit Ihrem Nachtragshaushalt 2006 verweigern Sie sich dem von der CSU mitbeschlossenen Programm der großen Koalition in Berlin. Sie bremsen das Wachstum und die Steuereinnahmen. Sie tun nichts zum Abbau der Arbeitslosigkeit und für mehr Beschäftigung. Ihre rein angebotsorientierte Philosophie – da sind Sie unbelehrbar – haben Sie jetzt im Finanzplan 2005/2009 nochmals expressis verbis fest gehalten; ich will gar nichts zitieren. Sie sagen, der Keynesianismus sei auf der ganzen Welt gescheitert. Was machen denn die Amerikaner, Japaner und Briten? Sie investieren und geben im Staat Geld aus, damit die Konjunktur anspringt und es weitergeht.
In den USA sind die Wachstumsraten nur mit der Finanzpolitik von Bush möglich. Ich will mit meinen Forderungen nicht so weit gehen, wie es Bush in Amerika treibt. Aber ein etwas besserer Kurs wäre schon notwendig.
Die Steuereinnahmen werden schon ab 2007 kräftig steigen, insbesondere aus der Mehrwertsteuer, aber auch aufgrund der Erhöhung des Spitzensteuersatzes der Einkommensteuer für Einkommen ab 250 000 bzw. 500 000 Euro und dem Schließen von Steuerschlupfl öchern. Die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung um 3 Punkte ist natürlich ein konjunkturelles Risiko, das ist uns klar. Umso wichtiger ist es, in diesem Jahr die Wachstumskräfte so zu stärken, dass die Konjunktur diese Erhöhung der Mehrwertsteuer ohne nachhaltigen Rückschlag verkraften kann.
Aus mittelfristiger Sicht sollten wir natürlich versuchen, im nächsten Jahr den Haushalt ohne Schulden auszugleichen. Aber es gilt dabei die unumstößliche Faustregel: Der Staatshaushalt kann nicht allein durch Kürzungen saniert werden. Wir müssen mit einem nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung aus den Schulden herauswachsen. Es hat auf der ganzen Welt noch keinen Staatshaushalt gegeben, der allein mit Kürzungen saniert worden ist. Das gibt es nicht, weil man damit eine Spirale nach unten in Gang setzt.
Herr Faltlhauser, Sie sollten Ihre Rolle als Voralpen-Brüning, wie Sie einmal der Wirtschaftsweise Peter Bofi nger genannt hat, endlich aufgeben und gemeinsam mit der neuen Bundesregierung einen Wachstums- und Konsolidierungskurs einschlagen.
Es ist doch absurd, in Bayern mit 1,836 Milliarden Euro im Jahr 2005 Rekordschulden aufzunehmen und im Jahr 2006 angeblich keine neuen Schulden zu machen. In einem Jahr hü, im anderen Jahr hott – sinnvoll ist das alles nicht. So kann man ein Pferdefuhrwerk, aber nicht die Staatsfi nanzen lenken.
Am 15. Februar lieferten Staatsregierung und CSU-Fraktion gemeinsam ein grandioses Eingeständnis des Scheiterns der Politik des ausgeglichenen Haushalts.
An diesem Tag haben der Vorsitzende der CSU-Fraktion und der Bayerische Ministerpräsident auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den Fraktionsbeschluss über die Einsetzung einer Zukunftskommission präsentiert, die paritätisch von Mitgliedern der CSU-Fraktion und der Staatsregierung geleitet werden soll. Die Agenda dieser Zukunftskommission ist beachtlich: Bildung, Wissenschaft, Forschung, innere Sicherheit, mehr Investitionen. Noch beachtlicher ist allerdings, dass die Agenda Ihrer Kommission identisch ist mit den landespolitischen Defi ziten in Bayern. Am 26. Februar dieses Jahres erschien in der „Welt am Sonntag“ ein Interview von Herrn Issig. Herr Issig hat den Fraktionsvorsitzenden der CSU im Bayerischen Landtag, Herrn Herrmann, befragt – im Moment befi ndet Herr Herrmann sich leider nicht im Saal. Herr Herrmann antwortete auf die Frage, was sich ändern soll: „Wenn wir die Struktur des Haushalts beraten, müssen wir besser vorbereiten, die Konsequenzen besser abwägen und die Betroffenen früh einbeziehen.“
Besser hätte ich das auch nicht formulieren können. Das ist das Eingeständnis Ihres Versagens, meine Damen und Herren von der CSU!
Anscheinend merken Sie jetzt, dass die Politik der schwarzen Null ohne Inhalte und politisch hohl ist. Sie merken es jetzt, nachdem Sie diesem Projekt viele Jahre hinterher gerannt sind. Jetzt plötzlich kümmern Sie sich wieder um Inhalte. Ihre Kommission bedeutet nichts anderes als die Tatsache, dass die Politik der schwarzen Null auf allen wichtigen Feldern der Landespolitik gescheitert ist, und mit ihr der geistige Vater derselben, der Bayerische Ministerpräsident. Nach der Einberufung der Zukunftskommission bestimmt nun nicht mehr der Ministerpräsident die Richtlinien der Politik, sondern ein paritätisch aus Staatsregierung und CSU besetztes Gremium, welches es nach der Bayerischen Verfassung zwar gar nicht gibt, das aber dennoch existieren soll. „Das Ende des Prinzips Rasenmäher“ – so titelt die „Süddeutsche Zeitung“ am 25.01.2006 einen Artikel. „Eine Arbeitsgruppe der CSU soll die Struktur des Staatshaushalts gründlich überprüfen“, so schreibt die „SZ“. Das hätten Sie früher machen sollen, bevor Sie Ihren Kürzungskurs eingeschlagen haben! Sie hätten vorher prüfen sollen, erst dann handeln und nicht umgekehrt!
Diese Erkenntnis kommt reichlich spät. Sie hätten vor Beginn Ihres brachialen Kürzungskurses, beginnend mit dem Nachtragshaushalt 2004, darüber nachdenken sollen. Niemand hätte erwartet, wie rapide der politische Niedergang des Bayerischen Ministerpräsidenten voranschreitet. Was hätte er alles werden können, wofür war er nicht schon im Gespräch? – Im Jahr 2002 ist er – zugegeben: sehr knapp – Gerhard Schröder in der Bundestagswahl unterlegen. Des Weiteren war er als EU-Kommissionspräsident im Gespräch, als Bundespräsident, als Schatten-Finanzminister im Kabinett Merkel und als Minister im Kabinett Merkel. Es liegt doch auf der Hand: Edmund Stoibers politischer Niedergang, auch in Bayern, liegt vor allem daran, dass er krampfhaft an der Politik der schwarzen Null festgehalten hat und damit weite Bereiche der Bildungspolitik und der Sozialpolitik, die kommunalen Finanzen, die Sportpolitik und die Jugendförderung ruiniert hat.
Ich darf noch einmal „Die Welt“ vom 3. November des letzten Jahres zitieren. „Die Welt“ aus dem Axel Springer Verlag ist keine Zeitung, die der SPD nahe steht. Das Zitat, welches ich jetzt vortragen werde, gilt auch im Hinblick auf das, was Sie, Herr Minister Faltlhauser, in Richtung Berlin gesagt haben: „Das Getöse aus München wird für lange Zeit nur noch als Folklore wahrgenommen werden, die CSU als Trachtenverein und Stoiber als schwarzer Oskar. Auf einen Schlag hat ein Zocker Bayerns größtes Kapital verspielt. Respekt.“ Dies ist ein Zitat aus der „Welt“.
Das Sündenregister der CSU-Haushaltspolitik in Bayern ist lang. Ich nenne nur wenige Beispiele: Infrastruktur, Wohnungs- und Städtebau. Sparen soll sinnvoll sein, das meint zu Recht der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofes. Doch notwendige Investitionen dürfen nicht dem Sparzwang untergeordnet und hinausgeschoben werden, denn sonst wird es richtig teuer. Der mangelnde Unterhalt der Staatsstraßen und die verfallende Bausubstanz an den Universitäten und bei anderen Hochbauten belasten zukünftige Haushalte. Städtebauförderung und der soziale Wohnungsbau sind in Bayern zu Stiefkindern der Landespolitik geworden.
Zum Sozialstaat Bayern. Der soziale Friede ist in Gefahr, stellt Bayerns Caritas-Chef Karl-Heinz Zerrle fest. Er beklagt Stoibers Desinteresse an den Nöten der Ärmsten. Die Insolvenzberatung droht zu kollabieren, es ist kein Geld für die dringend notwendige Ausweitung der Jugendsozialarbeit vorhanden. Die Mittel für den Landesbehindertenplan sind überproportional zurückgegangen. Bei der jetzt auch von der CSU befürworteten Integration verlässt man sich weitgehend auf den Bund.
Innere Sicherheit: „Bayerns Polizei gerät aus dem Tritt“, stellt die Gewerkschaft der Polizei fest. Der Ruf nach der Bundeswehr bei Großereignissen, wie bei der bevorstehenden Fußballweltmeisterschaft, kommt einem Offenbarungseid der Politik der inneren Sicherheit gleich. Viele Streifenwagen sind in einem erbärmlichen Zustand. Der Rekord liegt bei einem Kilometerstand von 628 030 km. Viel Spaß bei der Verbrecherjagd mit solchen Fahrzeugen!
Die Einführung des Digitalfunks lässt weiter auf sich warten. Wir verharren auf dem Niveau von Albanien. Für die im Nachtragshaushalt vorgesehene Aufstockung um 12,8 Millionen Euro für den Sicherheitsbereich ergaben Umschichtungen in Höhe von 5 Millionen aus dem Einzelplan 03 B sowie weitere 2,5 Millionen Euro Ausgabenreste. Das sind nur Tropfen auf den heißen Stein. Sie sollten endlich aufhören, für die Weltmeisterschaft nach der Bundeswehr zu rufen, wenn die Polizei nicht ordentlich ausgestattet ist.
Der Herr Ministerpräsident ist nicht mehr da, dabei wollte ich ihn ansprechen auf seine Rede in Passau, als er sagte, die Bundeswehr ist gut, um tote Vögel auf Rügen einzusammeln und den Schnee von den Dächern zu räumen. Deshalb, meinte der Ministerpräsident, könne die Bundeswehr auch bei der Fußballweltmeisterschaft eingesetzt werden. Bei der Weltmeisterschaft haben wir es aber nicht mit toten Vögeln zu tun, auch nicht mit viel Schnee, sondern mit Hooligans, mit Menschen. Dafür braucht man ausgebildete Polizeibeamte und keine Bundeswehrsoldaten!
Hören Sie doch endlich mit diesem Unsinn auf. Hören Sie auf, ständig den Einsatz der Bundeswehr bei der Weltmeisterschaft zu fordern. Im Übrigen stehen Sie damit auch völlig isoliert da. Die SPD will das nicht, die GRÜNEN wollen es nicht, die FDP will es nicht, der Bundeswehrverband will es nicht und die Polizeigewerkschaft will es auch nicht. Nur die CSU und Herr Schäuble wollen den Einsatz der Bundeswehr.
Nicht einmal der Bundesverteidigungsminister ist dafür.
Nächster Punkt: Kulturstaat Bayern. In den letzten Tagen ist uns eine Hochglanzbroschüre aus dem Hause Goppel zugestellt worden. In ihr wird der „Kulturstaat Bayern“ gefeiert. Die Realität sieht aber ganz anders aus. Die Staatsregierung und der Freistaat bewerben sich zu Recht für das Weltkulturerbe Limes. Wenn man aber in den Haushalt hineinschaut,
dann wird bei der Bodendenkmalpfl ege gespart. Die Bodendenkmalpfl ege wird bis zur Unkenntlichkeit zusammengestrichen. Die Strukturen der Bodendenkmalpfl ege, aber auch die Strukturen in anderen Bereichen zerfallen. Die nichtstaatlichen Theater bangen um ihre Existenz. Wegen der schlechten Finanzausstattung müssen die staatlichen Bibliotheken den Verlust wertvoller Buchbestände durch Säurefraß weitgehend tatenlos hinnehmen. Gleichzeitig gefährdet der niedrige Etat Neuanschaffungen und damit die Innovationsfähigkeit unserer Wissenschaften. Nicht umsonst ist Bayern im aktuellen Vergleich der Bundesländer beim Wirtschaftswachstum auf Platz 5 zurückgefallen. Sowohl im Freistaat als auch in den bayerischen Kommunen fehlen durch die Kürzungspolitik die Mittel für dringend notwendige Investitionen, die Nachfrage, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze schaffen. Das ist insbesondere Folge der niedrigsten Investitionsquote aller Zeiten in Bayern. Der Haushalt 2006 hat die niedrigste Investitionsquote aller Zeiten!
Im vorläufi gen Haushaltsabschluss 2005 waren es nur noch 11,7 %, obwohl 12,6 % veranschlagt waren. 12,6 % wären schon wenig gewesen, 11,7 % ist für Bayern geradezu katastrophal. Dieser historische Tiefpunkt der Investitionen zerschlägt nicht nur Wachstumspotenziale, er kostet in Bayern auch Zehntausende ihre Jobs. Ein Grund für den Einbruch der Investitionen in Bayern ist das Zusammenstreichen der Investitionsfördermittel im kommunalen Finanzausgleich 2004. Dort haben Sie gegenüber dem Stammhaushalt 550 Millionen Euro gekürzt.
Betrachtet man im Finanzausgleich nur die bayerischen Landesleistungen, also das, was vom Freistaat Bayern in
den kommunalen Finanzausgleich fl ießt, dann gibt es gegenüber dem Jahr 2005 nur einen minimalen Anstieg von 5,5 Millionen Euro oder 0,1 % auf knapp 5,13 Milliarden Euro. Bereinigt man den Betrag um zwei Sondereffekte – Zahlungen für jüdische Kontingentfl üchtlinge und Verwendungen von Haushaltsresten –, um die Jahre 2005 und 2006 wirklich vergleichbar zu machen, dann sinkt in einer ehrlichen Gesamtbilanz das Volumen sogar um 11,5 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahr. 11,5 Millionen Euro weniger für unsere Kommunen! Die Gesamtbilanz macht deutlich und begründet unsere Beurteilung, dass die Staatsregierung weiterhin zu Lasten der Kommunen in Bayern sparen will. Der im Nachtragshaushalt 2004 eingeschlagene vor allem für die Kommunen verhängnisvolle Weg der Kürzungen soll mit diesem kommunalen Finanzausgleich 2006 fortgesetzt werden.
Die strukturellen Schwächen des kommunalen Finanzausgleichs in Bayern sollen nach Ihren Vorstellungen weiter bestehen bleiben. Dies ist mit 11,6 % die mit Abstand niedrigste Verbundquote unter den westlichen Flächenländern – und damit die niedrigste Schlüsselzuweisung pro Kopf. Die Kommunen sollen weiterhin nur 42,83 % am Kfz-Steuerverbund erhalten. 2002 waren es noch 65 %, 2003 waren es 63 %. Dann kam mit dem katastrophalen Nachtragshaushalt 2004 der Kahlschlag auf 42,83 %.
So weit zu den Kommunen, meine Damen und Herren.
Chronisch defi zitär ist und soll der Bildungssektor nach Ihren Willen bleiben. Die größte Zukunftsaufgabe im Freistaat Bayern behandeln Sie wie eine Fußnote der Landespolitik. Um den Lehrermangel zu beseitigen, tun Sie nicht nur nichts. Nein, es gibt heute weniger Lehrer in Bayern als beim Doppelhaushalt 2005/06.
Herr Kollege, ich erläutere es Ihnen gerade. Was passierte bislang im aktuellen Doppelhaushalt? Mit der Begründung, dass Sie die Lehrer länger arbeiten lassen, haben Sie erst einmal 1204 Stellen gestrichen. Über die Nachschubliste gab es 500 Aushilfslehrer, davon 300 mit Zeitverträgen. Das sind per Saldo zunächst 704 – wie es im der Amtssprache des Kultusministeriums so schön heißt – Beschäftigungsmöglichkeiten weniger. Mit dem Nachtragshaushalt wollen Sie jetzt 300 Zeitverträge weiterführen. Das ist noch kein einziger Lehrer zusätzlich.
200 tatsächliche neue Lehrer sollen Abhilfe an Gymnasien und Realschulen schaffen, und von 422 Lehrern an den Volksschulen wollen Sie 400 Lehrer an die Realschulen und Gymnasien hinüberwechseln lassen. Mit dem Nachtragshaushalt wollen Sie also unter dem Strich 178 – 200 minus 22 – zusätzliche Lehrer gegenüber dem Stammhaushalt einstellen.
Zieht man die Gesamtbilanz für den Haushalt 2005/06, so sind es 526 Beschäftigungsmöglichkeiten – auf gut Deutsch Lehrerinnen und Lehrer – weniger als vor dem Doppelhaushalt 2005/06. So behandeln Sie die größte
Zukunftsaufgabe unseres Landes, meine Damen und Herren!
Konnexität bei der Einführung des G 8. Hier wollen Sie gegenüber dem Stammhaushalt sogar um 2,2 Millionen Euro auf 11 Millionen Euro kürzen, obwohl den Kommunen zum Vollkostenersatz 100 Millionen Euro fehlen.
Notwendig ist auch die Einführung der Ganztagsschule. Wir halten es für wichtig, zunächst für 30 % der Schülerinnen und Schüler in Bayern einen Platz in einer Ganztagsschule innerhalb von vier Jahren zu realisieren. Für die dafür notwendigen Lehrer steht kein Cent im Haushalt. Für die Schulen stehen im Entwurf des Nachtragshaushalts 6,13 Milliarden Euro zur Verfügung, gerechnet ohne Versorgung und Beihilfen. Das sind 17,46 % des Haushaltsvolumens. 1993, im Jahr des Amtsantritts des Ministerpräsidenten, waren es 17,38 %.
Innerhalb von 13 Jahren hat sich der Anteil der Ausgaben für Schulen im Haushalt immerhin um 0,08 % erhöht. Respekt, Herr Finanzminister. Das nenne ich echte Schwerpunktsetzung in der Schulpolitik!
Sie könnten natürlich wesentlich mehr für Bayern tun, wenn Sie nicht die Einnahmenseite des Haushalts fahrlässig – man hat fast den Eindruck, vorsätzlich – und sträfl ich vernachlässigen würden. Erhöhte Gewinnabführungen der Landesbank in Höhe von 14,7 Millionen Euro haben Sie angesichts der deutlich gestiegenen Gewinne der Landesbank und einer unserer Forderungen zumindest teilweise im Haushalt verwirklicht. Das wird anerkannt.
Eon-Erlöse. Herr Finanzminister, ein Erfolg waren Ihre bisherigen Verkaufsstrategien und die bislang realisierten Verkaufserlöse nicht. Wie Sie am 2. Februar im Haushaltsausschuss berichteten, ist knapp die Hälfte der EonAktien des Freistaates veräußert. Sie haben für Durchschnittskurse von 66 Euro, 73 Euro und 84 Euro verkauft und 1,2 Milliarden Euro erlöst. Der aktuelle Börsenkurs liegt bei über 90 Euro. Die ehemals 4,96 % des Freistaates an Eon wären heute gut 3,1 Milliarden Euro wert. Die Hälfte davon sind 1,55 Milliarden Euro und nicht 1, 2 Milliarden Euro, die Sie bislang erlöst haben.
Herr Faltlhauser, für einen anerkannten Professor sind 1,2 Milliarden Euro sicherlich eine riesige Summe.
Ich komme noch darauf zu sprechen. Geduld, Herr Kollege.
Sie haben unsere Rechnungen damals nicht verstanden.
Für einen Fondsmanager wären allerdings 1,55 Milliarden Euro der Maßstab für den Erfolg. Da fehlen ganz einfach 350 Millionen Euro. Herr Professor, da haben Sie aber ordentlich gemurkst!
Ja, gerne.
Herr Abgeordnetenkollege Faltlhauser, Ihre Frage beantworte ich gerne. Wenn Sie sich richtig an das Gespräch beim Herrn Kollegen Ach erinnern – Kollege Mütze war dabei –, als seinerzeit der Kurs auf 62 Euro oder 63 Euro stand, habe ich Ihnen genau den Ratschlag gegeben, nicht zu verkaufen, sondern ein Platzhaltergeschäft einzugehen.
Das war nachher auch unser Antrag, nämlich an die LfA und an die Bayerische Landesbank zu verkaufen, dort die Pakete zu parken und dann beim Bestkurs zu verkaufen, dies den Fachleuten der Banken zu überlassen und nicht dem Finanzministerium. Wäre so verfahren worden, hätten wir heute mehr Geld in der Kasse. Das war unser Vorschlag.
Wenn er nicht zu lange fragt. Sonst ist meine Redezeit zu Ende.
Gerne, Herr Faltlhauser.
Herr Faltlhauser, Sie haben natürlich Recht. Die LfA könnte das wegen der Großkreditrichtlinie alleine nicht schultern. Bei etwa 300 Millionen liegt die Grenze. Aber LfA, Förderbank Bayern und Landesbank hätten das gemeinsam machen können. Ich muss Ihnen sagen – ich habe das schon mehrfach erwähnt –: Sie haben im Finanzministerium, gerade auch in der Haushaltsabteilung, eine gute Mannschaft, Sie haben hervorragende Leute in der Ministerialbürokratie. Das ist gar keine Frage.
Aber das sind keine Fachleute für das Börsengeschehen. Da habe ich eben mehr Vertrauen zu den Bankern bei der Landesbank. Mit ihnen wäre mit Sicherheit mehr herausgekommen, als Sie erlöst haben.
Sie haben das Vermögen des Freistaates Bayern unter Preis verkauft. Dabei bleiben wir.
Nun zum Umsatzsteuerbetrug. Eine weitere Möglichkeit. In Bayern gehen dem Fiskus über 3 Milliarden Euro pro Jahr verloren. Über 3 Millionen Euro nur für Bayern. Davon wären rund die Hälfte Einnahmen für den Freistaat.
Wir empfehlen eine Haushaltspolitik, die sich an den Zielen Konsolidierung und Wachstum orientiert und den zwar schwierigen, aber notwendigen Spagat zwischen diesen beiden Zielen versucht.
Das Leitbild Konsolidierung und Wachstum hätte einen entscheidenden Vorteil gegenüber der jetzigen Haushaltspolitik. Es gäbe eine Politik aus einem Guss, mittelfristig angelegt und nicht von kurzfristiger Hektik – hü und hott, stop and go – geprägt. Haushaltspolitik muss Stetigkeit und Planungssicherheit vermitteln und darf nicht von Jahr zu Jahr einer neuen Sparmarotte hinterherlaufen.
Nun habe ich beim Studium des Finanzplans eine sehr interessante Passage entdeckt, der zu entnehmen ist, wie der Finanzminister in den kommenden Jahren erhebliche zusätzliche Mehreinnahmen generieren will. Auf Seite 43 heißt es nämlich, Möglichkeiten zu einer weiteren Stärkung der Verwaltungseinnahmen bis zum Jahre 2009 seien konsequent zu nutzen. Weiter unten wird ausgeführt, es sei fi nanzpolitisch weiterhin geboten, in geeigneten Bereichen – es wird nicht gesagt, wo – nach Möglichkeit die Entgelte leistungs- und kostengerecht zu erheben und bei den Gebühren und Einnahmen das Äquivalenzprinzip angemessen zu berücksichtigen. Echte Dienstleistungen der öffentlichen Hand sollten unbeschadet sozialer Differenzierung im Grundsatz kostendeckend sein.
Jetzt übersetze ich einmal diese technische Sprache des Haushalts in normales Deutsch: Sie wollen die Bürgerinnen und Bürger über die Verwaltungseinnahmen abzocken und die Verwaltungseinnahmen in den kommenden Jahren kräftig erhöhen.
Das verstecken Sie dann im Finanzplan, um hinterher sagen zu können, das hätte man ja sehen können. Ich weise darauf hin, dass die Verwaltungsgebühren für die Bürgerinnen und Bürger – offensichtlich in allen Bereichen – erhöht werden.
Unsere Leitlinien für eine Haushaltspolitik für Konsolidierung und Wachstum in Bayern sind in sieben Punkten zusammengefasst.
Erstens. Die Haushaltspolitik muss mittelfristig so angelegt sein, dass sie den Spagat zwischen den erforderlichen Impulsen für Wachstum und der fi nanzpolitisch notwendigen Konsolidierung schafft.
Es geht um einen Spagat – wie es in Berlin gemacht wird – zwischen Wachstum und Konsolidierung.
Zweitens. Die Realisierung der erforderlichen Wachstumsimpulse orientiert sich dabei an den landespolitischen Handlungsfeldern. Das sind: die Bildungspolitik, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der kommunale Finanzausgleich, die Forschung und eine Stärkung der Investitionen.
Drittens. Die notwendige Konsolidierung wird dadurch erreicht, dass die staatlichen Ausgaben mittelfristig einem bestimmten Ausgabenpfad folgen, der sich an den Wachstumsraten des Bruttoinlandsprodukts und den
Steuereinnahmen orientiert. Also: Kontinuierliches Wachs tum, dann wachsen auch die Steuereinnahmen, und man kann die Verschuldung zurückführen.
Viertens. Der Staat hat die Pfl icht, seine Einnahmequellen auch auszuschöpfen. Das gilt für die Einnahmen aus der Umsatzsteuer genauso wie für die Optimierung der Einnahmen aus den Privatisierungserlösen oder staatlichen Beteiligungen.
Fünftens. Schwerpunkte der staatlichen Ausgaben müssen Investitionen und solche Bereiche sein, die die strukturellen Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes schaffen. Wer kürzt und an Investitionen spart, gefährdet die Zukunftsfähigkeit mehr als durch eine eventuelle zusätzliche Kreditaufnahme. Das weiß jeder Häuslebauer: Wenn es reinregnet, muss man das Haus reparieren und kann nicht warten, bis man das Geld dazu hat.
Sechstens. Deshalb muss der Nachtragshaushalt 2006 ein Bildungshaushalt sein, weil hier einerseits die aktuellen Defi zite, aber andererseits auch die potenziellen Chancen am größten sind.
Siebtens. Der investive Schwerpunkt sollte durchaus bei den kommunalen Investitionen liegen, weil die Kommunen wissen, was die Menschen brauchen und davon heimischer Mittelstand und Handwerk profi tieren.
Zusammengefasst heißt das: Wir lehnen eine Politik ab, bei der ganz Bayern unter den Kürzungsmarotten seines Ministerpräsidenten und seines Finanzministers zu leiden hat. Wir stehen für eine Haushaltspolitik, die den Menschen im Freistaat unter dem Leitbild „Wachstum und Konsolidierung“ dient.
Korrigieren Sie deshalb, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Ihre verfehlte Haushaltspolitik! Machen Sie kehrt! Verlassen Sie Ihren Irrweg! Unterstützen Sie den fi nanzpolitischen Kurs der Bundesregierung. Unser schönes Land, der Freistaat Bayern, braucht eine andere, eine bessere Politik!
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie Kollege Weidenbusch schon ausgeführt hat, geht es bei diesem Gesetzentwurf nicht um eine Änderung der Kirchensteuer, wie man es vielleicht aufgrund des Titels annehmen könnte, sondern es geht um die Verleihung von Körperschaftsrechten für Religionsgemeinschaften und Orden. Es geht um das Verfahren bei der Verleihung von Körperschaftsrechten bzw. um die Aberkennung der Körperschaftsrechte und es geht vor allem um die Anerkennung und Aberkennung der Körperschaftsrechte im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung von Religionsgemeinschaften und Orden.
In der Tat – dies hat auch Kollege Weidenbusch schon gesagt – ist dieser Gesetzentwurf das Ergebnis des Untersuchungsausschusses „Deutscher Orden“, der von der SPD-Fraktion und den GRÜNEN im Bayerischen Landtag eingesetzt wurde.
Anlass für diesen Untersuchungsausschuss und infolge auch jetzt für diesen Gesetzentwurf war die Zahlungsunfähigkeit eines päpstlichen Ordens, des Deutschen Ordens im Dezember 2000, also vor nunmehr fünf Jahren. Diese Zahlungsunfähigkeit des Deutschen Ordens hatte gravierende Auswirkungen auf die rund 5000 Mitarbeiter des Ordens, auf die Banken, die Darlehen gegeben hatten und natürlich auch auf die Geschäftspartner, die mit den
Einrichtungen des Deutschen Ordens Vertragsvereinbarungen getroffen hatten.
Das Problem war damals, dass Körperschaften des öffentlichen Rechts – auch eine kirchliche Körperschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts – insolvenzunfähig waren. Das heißt, es konnte kein geordnetes Konkursverfahren eingeleitet werden, auch bei Zahlungsunfähigkeit nicht, und deshalb haben auch die Sanierungsmaßnahmen für den Deutschen Orden so lange gedauert.
Mit diesem Gesetzentwurf soll jetzt die Möglichkeit geschaffen werden, dass für einen Orden – einen Orden als Körperschaft des öffentlichen Rechts gibt es aufgrund des Konkordats nur in Bayern – auch dann, wenn Zahlungsunfähigkeit eintritt – so steht es nun im Gesetzentwurf – die Aberkennung der Körperschaftsrechte erfolgen kann und dass dann ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, bei dem zum Beispiel auch die Mitarbeiter Konkursausfallgeld oder Insolvenzausfallgeld bekommen können. Das wäre beim Deutschen Orden damals nicht möglich gewesen, wobei es allerdings gelungen ist, eine Sanierung durchzuführen.
Die Begründung dieses Gesetzentwurfs liest sich eigentlich, wenn man sie sorgfältig und genau durchliest, wie die Begründung im Ergebnis des Untersuchungsausschusses aus unserer Sicht. Ich darf zitieren:
Satz 2 stellt im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes klar, dass die Gewähr der Dauer nur bejaht werden kann, wenn die Gemeinschaft auch in der Lage ist, ihren fi nanziellen Verpfl ichtungen auf Dauer nachzukommen. Die Verleihung der Körperschaftsrechte setzt daher eine Prognose über die wirtschaftliche Stabilität der Gemeinschaft voraus. Sie wird in der Regel auf der Grundlage eines von Wirtschaftsprüfern erstellten Gutachtens zu treffen sein.
Genau dies, nämlich eine Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf Dauer, ist damals nicht geschehen. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat damals Kultusminister Hans Zehetmair gebeten, die Verleihung der Körperschaftsrechte auszusprechen. Aus diesem Grund ist eine genauere Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des sehr schnell gewachsenen Ordens unterblieben. Das war die Ursache dafür, dass dann wenige Jahre später die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist. Ministerpräsident Dr. Stoiber wollte damals den Orden unbedingt nach Bayern bringen, und das ist der zweite Grund. Die Begründung ist auch hierin enthalten: Der Orden muss, wenn er die Körperschaftsrechte bekommt, in Zukunft seinen Sitz in Bayern haben. Das war damals nicht der Fall, sondern der Sitz des Deutschen Ordens war Frankfurt. Die Verlegung des Sitzes nach Bayern wurde vom Orden von der Verleihung der Körperschaftsrechte abhängig gemacht. Herr Kollege Weidenbusch, auch dies ist in Zukunft ausgeschlossen.
Dritter Aspekt, der danach im Untersuchungsausschuss eine große Rolle gespielt hat:
Die Bestimmung ist als Ermessensvorschrift ausgestaltet, die auch die Erteilung von Aufl agen erlaubt. Insbesondere soll das Gesetz ermöglichen, Aufl agen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung der betroffenen Orden und kirchlichen Vereinigungen zu erteilen. Die Führung von risikobehafteten Unternehmungen – auch von solchen, die gemeinnützig sind – soll möglichst nicht im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Körperschaft erfolgen.
Beim Deutschen Orden ist die wirtschaftliche Betätigung im Rahmen der Körperschaft vollzogen worden. Damals hatte man sogar bestehende Tochtergesellschaften, die sich wirtschaftlich betätigt haben, aufgelöst und in die Körperschaft aufgenommen. Das war der Grund dafür, dass man geglaubt hat, man könne nicht zahlungsunfähig werden, weil man damit die Insolvenzunfähigkeit erreicht habe. Auch dies wird also in Zukunft ausgeschlossen. Das heißt, bereits bei der Verleihung der Körperschaftsrechte kann die Aufl age gemacht werden – und ich appelliere, dass es geschieht, wenn nochmals ein solcher Fall eintreten sollte –, dass eine GmbH oder eine AG gebildet wird, um dann ein ordnungsgemäßes Insolvenzverfahren durchführen und dann vor allem die Wirtschaftsgesetze, etwa das HGB und so weiter, anwenden zu können.
Ich komme zur Quintessenz: Der Gesetzentwurf ist eigentlich ein Eingeständnis dafür, dass damals beim Deutschen Orden eine Fehlhandlung, insbesondere vom Ministerpräsidenten, erfolgt ist. Wir begrüßen es, dass in Zukunft durch diese gesetzlichen Maßnahmen solche Fehlleistungen der Staatsregierung zumindest sehr stark erschwert werden. Das ist ein gutes Ergebnis des Untersuchungsausschusses.
Noch eine kurze Anmerkung zur Kritik der GRÜNEN am Beginn des Gesetzentwurfs für Orden und Religionsgemeinschaften: Dieses Gesetz gilt für alle Orden und Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten des Reichskonkordates und des Bayerischen Konkordates noch nicht bestanden haben. Hätte man die Regelung weiter rückwirkend einführen wollen, hätte man eine Änderung des Konkordates und Verhandlungen mit dem Vatikan anstreben müssen, aber dazu fehlten Mut und Bereitschaft. Aber immerhin ist die Regelung ein großer Fortschritt zumindest für die Religionsgemeinschaften und Orden, die nach 1924 entstanden sind, und vor allem für diejenigen, die in Bayern die Eigenschaft einer Körperschaft neu erhalten wollen. Insofern ist es aus der Sicht der SPD-Fraktion nur folgerichtig, dass wir den Gesetzentwurf begrüßen und ihm in Zweiter Lesung selbstverständlich zustimmen werden.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil Frau Kollegin Stahl gemeint hat, im Rechtsauschuss hätten sich die Kollegen der SPD bei der Abstimmung anders verhalten als in den übrigen Ausschüssen. Dem ist nicht so. Ich habe die Beschlussempfehlung auf Drucksache 15/4307 vorliegen. In allen
Ausschüssen haben die SPD-Abgeordneten dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das vielleicht zur Richtigstellung.
Zum CSU-Antrag: Auch ich hatte ehrlicherweise mit dem Antrag meine Probleme. Es geht aber um eine Frage der rückwirkenden Aberkennung. Die Aberkennung kann durchaus erfolgen und damit auch ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden – das zum Zweiten.
Zum Dritten: Frau Kollegin Stahl, die Frage der Körperschaftsverleihung bzw. Aberkennung der Körperschaftsrechte hat nichts mit dem Gemeinnützigkeitsrecht zu tun. Das geht nach der Abgabenordnung und ist rein steuerrechtlich. Gemeinnützig können auch ein Verein oder auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein. Das ist völlig getrennt zu sehen.
Viertens. Zum letzten Punkt, zum eigentlichen politischen Punkt: Sie haben in der Tat nicht ganz zu Unrecht Sorge, dass vielleicht dann, wenn ein solcher Fall wieder eintreten sollte, die Ressortminister – zuständig ist der Kultusminister bzw. die Kultusministerin – vielleicht gegenüber der Staatskanzlei nicht das entsprechende Rückgrat zeigen. In den Gesetzentwurf ist eingebaut, dass die wirtschaftliche Gewähr auf Dauer durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers geprüft wird. Bei der Verleihung an den Deutschen Orden war es so, dass zum Zeitpunkt der Verleihung der Körperschaftsrechte am 20. Mai 1998 lediglich die Bilanzen der Jahre 1995 und 1996 vorlagen. Das heißt, man hat im Jahre 1998 damit aufgrund einer zwei Jahre zurückliegenden Bilanz die wirtschaftliche Gewähr auf Dauer erklärt. Das war ein Riesenirrtum und war möglich, weil es keine gesetzlichen Bestimmungen gab und weil der Ministerpräsident seinen politischen Willen durchsetzen wollte.
In Zukunft wird es für die Beamten im Kultusministerium schwieriger werden – wenn ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers vorliegt, müssen entsprechende Unterlagen vorgelegt werden – zu sagen, die wirtschaftliche Gewähr sei nicht mehr gegeben. Wenn der Sachverhalt vom Wirtschaftsprüfer entsprechend festgestellt ist, dann ist der Ermessensspielraum eines Beamten, auch dann wenn er unter politischem Druck steht, nicht mehr sehr groß. Das sind für uns Sicherheitshürden, die in den Gesetzentwurf eingebaut wurden, die dem entsprechen, was wir im Untersuchungsausschuss gefordert haben. Ich war im Untersuchungsausschuss immer wieder dabei. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, auch wenn vielleicht der eine oder andere Wunsch übrig bleibt; das ist ganz klar. Der Gesetzentwurf ist aber ein großer Schritt nach vorne, der hoffentlich eine derartige Misere wie beim Deutschen Orden in der Zukunft verhindert.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bernhard, wir haben in der Tat als Sozialdemokraten das Problem, dass wir unseren Parteivorsitzenden verloren haben. Da haben Sie Recht. Sie aber haben das Problem, dass Sie Ihren Parteivorsitzenden behalten haben.
Herr Kollege Bernhard, Sie haben uns indirekt die Schuld zugewiesen, dass Herr Stoiber auf das Regierungsamt in Berlin verzichtet hat. Merken Sie nicht, dass Sie einräumen, wie weit Sie heruntergekommen sind? Herr Stoiber macht seine Mitwirkung in Berlin, die er jahrelang angemahnt hat, davon abhängig, ob er in der SPD einen Partner in der Person von Herrn Müntefering hat. Wie traurig ist denn das, meine Damen und Herren?
Herr Kollege Herrmann und Herr Kollege Bernhard, Sie haben angekündigt, dass es jetzt um einen Stilwechsel gehe und nicht um einen Politikwechsel.
Unser Land braucht allerdings einen Politikwechsel.
Werfen wir nur einmal einen Blick auf die Haushaltspolitik. Auch in Bayern gibt es in der Tat langfristige strukturelle Fehlentwicklungen, die an der Amtszeit von Ministerpräsident Stoiber, die im Mai 1983 begonnen hat, festgemacht werden können. Sie werden deutlich, wenn man den Staatshaushalt zu Beginn der Amtszeit von Ministerpräsident Stoiber mit dem aktuellen Haushalt im Jahre 2005 vergleicht. Die Daten sind absolut ernüchternd und für Bayern alles andere als erfreulich. Vor der angeblichen schwarzen Null im Jahre 2006 gibt es in diesem Jahr sogar eine Rekordnettokreditaufnahme in Höhe von 1,34 Milliarden Euro. Das sind 1,34 Milliarden Euro mehr Schulden im Jahre 2005!
Die Personalkostenquote ist angestiegen. Sie ist höher als in anderen Flächenländern. Gleichzeitig stimmt die Personalstruktur nicht. Herr Kollege Maget hat es schon angedeutet. Es gibt in Bayern zu wenig Lehrer, zu wenig Polizisten und zu wenig Beschäftigte in der Justiz und vor allen Dingen zu wenig Beschäftigte in der Steuerverwaltung.
Ich nehme einen weiteren Punkt. Fast halbiert haben Sie die Investitionen. Ihr Anteil im Haushalt sank von 21,6 % auf 12,5 %. Damit hat er sich nahezu halbiert, obwohl Stoiber seit 1994 zusätzlich 5 Milliarden Euro aus Privatisierungserlösen für Investitionen zur Verfügung hatte.
Das heißt, weniger Investitionen bedeuten weniger Arbeitsplätze und weniger Wachstum. Hier ist ein Politikwechsel angesagt, meine Damen und Herren von der CSU.
Die Ausgaben für Bildung und Wissenschaft sind trotz Mehrbedarfs rückläufi g. Sie sanken von 32,0 % auf 30,6 %. Der Anteil der Ausgaben für den Hochschulbereich sinkt trotz steigender Studentenzahlen. Das passt hinten und vorne nicht zum High-tech-Freistaat Bayern.
Die Ausgaben für Schulen stagnieren in der Amtszeit von Ministerpräsident Stoiber, obwohl die Zahl der Schüler seit dem Schuljahr 1993/94 in den Volksschulen, den Realschulen und den Gymnasien um 127 000 oder 11,6 % zugenommen haben. Mehr Schüler und nur gleich viele Lehrer, dies bedeutet weniger Bildungschancen für unsere Kinder in Bayern.
Darüber hinaus erhält der Schulbereich jetzt zusätzlich noch die IZBB-Mittel des Bundes von 149 Millionen Euro pro Jahr für Bildung und Betreuung.