Protokoll der Sitzung vom 15.12.2004

Wir haben für diese Personen sichergestellt, dass sie bei ihrer Rückkehr in ihrer Heimat auch richtig aufgenommen werden, dass also entweder die Familien oder entsprechende Behörden vor Ort sind. Insofern kann ich Ihnen sagen, dass die Zahl der Abschiebungen in solchen Fällen äußerst gering sind.

Wir haben keine generelle Übersicht darüber; ich bitte auch um Verständnis dafür. Wir haben aber anlässlich einer Interpellation der Abgeordneten Bause vom

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine einmalige Auswertung der Datensätze in der Zentralen Vollzugsdatei durchgeführt. Danach war der Anteil der Abschiebungsgefangenen bis 18 Jahre lediglich 1,28 %.

Lassen Sie mich noch ergänzen: Wir haben zum 14. Dezember eine tagesaktuelle Recherche in der Zentralen Vollzugsdatei gemacht. Diese hat ergeben, dass wir im Moment 14 minderjährige Abschiebungsgefangene in bayerischen Justizvollzugsanstalten haben. Dazu muss man sagen: Gegen fünf dieser Personen wird neben Abschiebungshaft auch Untersuchungshaft für ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren vollzogen. Ich kann Ihnen nicht sagen, ob alle diejenigen auch tatsächlich unbegleitet eingereist sind; das können wir der Statistik nicht entnehmen. Damit Sie sich aber ein Bild vom Verhältnis machen können, sage ich Ihnen: Insgesamt, also einschließlich der Erwachsenen, haben wir am 30. November 294 Gefangene in Abschiebungshaft gehabt. Ich sage Ihnen auch noch das Alter der minderjährigen Abschie

bungsgefangenen: Wir haben einen 15-Jährigen, der allerdings auch in Untersuchungshaft sitzt, gegen den also auch ermittelt wird. Wir haben fünf 16-Jährige, die nur in Abschiebungshaft sind, und wir haben acht 17-Jährige, von denen vier wiederum in Untersuchungshaft sind.

Ich sehe keine weitere Zusatzfrage. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich rufe damit die Fragen auf, die an das Staatsministerium des Innern gerichtet werden. Der erste Fragesteller ist Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, da es in den letzten Wochen auf der BAB A 3 zwischen Würzburg und Aschaffenburg bei der Gefällstrecke von Weibersbrunn nach Bessenbach zu mehreren Verkehrsunfällen mit zum Teil stundenlangen Sperrungen, auch Totalsperrungen der Autobahn A 3, gekommen ist, frage ich die Staatsregierung, wie viele Geschwindigkeitskontrollen konkret in den letzten sechs Monaten durchgeführt wurden, wie viele Verstöße dabei festgestellt und dabei auch geahndet werden konnten und ob sich durch den Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte und entsprechenden technischen Geräts auf diesem Autobahnabschnitt die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer insgesamt entscheidend verbessern ließe.

Herr Präsident, Herr Kollege Christ! Entlang des in Rede stehenden Streckenabschnitts ist durch Zeichen 274 eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h mit Zeichen 105 – Doppelkurve – und Zeichen 108 – Gefälle 4 % – mit entsprechendem Längenzusatz und dem Zusatz „Radarkontrolle!“ angeordnet, da hier einem angemessenen Geschwindigkeitsverhalten eine entscheidende Bedeutung zukommt.

Die Auswertung der Unfallstatistik zeigt nämlich, dass bei insgesamt 89 Verkehrsunfällen im Jahre 2004 bei 33 Verkehrsunfällen nicht angepasste Geschwindigkeit und bei drei Verkehrsunfällen das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unfallursächlich waren. Dies bedeutet, dass in 40,5 % aller Fälle überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit Ursache für Unfälle gewesen ist. Ebenfalls 40,5 % der Unfälle, nämlich 36 Verkehrsunfälle, ereigneten sich im Jahre 2004 bei Nässe. Insoweit liegt auf der Hand, dass der Großteil der Verkehrsunfälle auf diesem Streckenabschnitt auf zu hohe, nicht angepasste Geschwindigkeit oder auf Nässe zurückzuführen ist.

Derzeit wird durch die Unfallkommission geprüft, inwieweit weitere Verkehrsbeschränkungen wie die Anordnung von weiteren Geschwindigkeitsreduzierungen bei Nässe oder Überholverboten in Frage kommen können.

Im Zeitraum vom Januar 2004 bis Ende November 2004 wurden im betroffenen Bereich 14 stationäre Messungen mit dem Lichtschrankenmessgerät durchgeführt. Dabei wurden 429 Verwarnungen und 158 Anzeigen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten erstattet. Konkrete Zahlen zu Überwachungsmaßnahmen mit dem Videobildmessverfahren, durch Nachfahren mit Dienstfahrzeugen oder durch Auswerten von Fahrtschreiberkontrollblättern konnten innerhalb der für die Beantwortung der mündlichen

Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden. Sie sehen aber, dass wir bezüglich der Geschwindigkeit an dieser Stelle eine sehr hohe Kontrolldichte haben.

Das Polizeipräsidium Unterfranken wird aber weiterhin mit eigenen Kräften stationäre und mobile Geschwindigkeitskontrollen mit Videofahrzeugen durchführen. Aufgrund der im Jahr 2004 im Vergleich zu den Vorjahren ansteigenden Unfallzahlen wird das Polizeipräsidium Unterfranken lageangepasst die Kontrollmaßnahmen in diesem Bereich verstärken.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe eine weitere Frage: Hat man in Anbetracht der Situation, dass rund 80 % der Unfälle durch überhöhte Geschwindigkeit bzw. Nässe verursacht wurden, schon einmal daran gedacht, in diesem Bereich Schilderbrücken aufzustellen, die nach der einen Seite eine abgestufte Geschwindigkeitsbegrenzung zulassen und auf der anderen Seite gleich Bilder von denen machen, die die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einhalten?

Herr Kollege Christ, wir haben verschiedene Möglichkeiten, die Geschwindigkeiten zu kontrollieren. Es gibt Einseitensensoren, normale Blitzgeräte und Videoüberwachungsfahrzeuge. Wir brauchen eine Summe von Maßnahmen, um gerade auf diesem Streckenabschnitt zu einer besseren Disziplin der Verkehrsteilnehmer zu kommen. Herr Kollege Christ, ich glaube, die Zahlen haben belegt, dass wir eine Fülle von Maßnahmen ergreifen müssen. Das Polizeipräsidium Unterfranken hat zugesichert, noch stärker zu kontrollieren. Ich glaube, dass wir ein Paket an Maßnahmen zur Verfügung stellen können, um in diesem Bereich dafür Sorge zu tragen, dass sich die Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Liegen Ihnen in diesem Zusammenhang auch Erkenntnisse darüber vor, inwieweit Polizeibeamte, Feuerwehrleute, Abschleppunternehmer und sonstige Hilfsdienste bei der Räumung von Unfallstellen gefährdet werden? Mir wurde berichtet, dass viele Verkehrsteilnehmer mit weit überhöhter Geschwindigkeit an geräumten oder in Räumung befindlichen Unfallstellen vorbeirasen.

Herr Kollege Christ, ich möchte über diesen Streckenabschnitt keine Details darstellen. Es ist immer ein Problem, dass bei Unfällen Rettungsmannschaften behindert werden und viele Verkehrsteilnehmer mit hoher Geschwindigkeit in die Unfallstellen hinein- oder heranfahren. Wir hatten auch schon schwere Verkehrsunfälle, wenn die Rettungsmannschaften gerade aktiv waren, um die Unfallursachen oder die Unfallkonsequenzen zu beseitigen, weil diese Mannschaften dann einer besonderen Gefahr ausgesetzt sind. Das gilt für diese Strecke genauso wie für alle anderen. Das ist ein generelles Problem. Herr Kollege Christ, ich glaube, dass die Maßnahmen, die vom Polizeipräsidium eingeleitet werden, zu einer stärkeren Kontrolle führen werden. Ich hoffe, dass dadurch die Situation an dieser Stelle verbessert wird.

Letzte Zusatzfrage: Herr Kollege Christ.

Herr Staatssekretär, in diesem Bereich – von der Kauppenbrücke Richtung Weibersbrunn – ist eine Neuplanung der Kauppenbrücke und des anschließenden Autobahnabschnitts in der Diskussion. Wird dabei auch an eine Begradigung und eine Änderung der Gefällstrecke gedacht?

Ich kenne in der Zwischenzeit zwar fast alle Straßen in Bayern. Herr Kollege Christ, ich habe aber jetzt nicht die gesamte Planung im Kopf.

(Dr. Hildegard Kronawitter (SPD): Das hätten wir aber erwartet, Herr Staatssekretär!)

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir wegen dieser Verkehrssituation, deswegen, weil dort zu schnell gefahren wird, diese Gefällstrecke verändern. Das kann ich mir auch wegen der Kosten nicht vorstellen. 4 % ist kein derartiges Gefälle, dass man es als besondere Gefahr betrachten könnte. Die Unfälle passieren, weil zu schnell gefahren wird. Um eine Disziplin der Verkehrsteilnehmer zu erreichen, hilft letztlich nur eines: konsequent Bußgelder aufzuerlegen. Wir haben dafür die notwendigen Kontrolleinrichtungen installiert. Das ist das richtige Mittel, um dem Problem an dieser Stelle Herr zu werden.

Ich bedanke mich, Herr Präsident, Herr Staatssekretär.

Ich bedanke mich auch. Nächste Fragestellerin: Frau Dr. Kronawitter, bitte.

Herr Staatssekretär, nachdem aus der Kabinettssitzung vom 6. Dezember berichtet wird, es werde ein Verfahrensmanager zur Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, Genehmigungshöchstfristen und Vereinfachungen im öffentlichen Vergaberecht – so lautete der Text – sowie einer für Unternehmensgründungen und wirtschaftliche Investitionen eingeführt, frage ich die Staatsregierung, wo diese Verfahrensmanager installiert werden, welche Kompetenzen sie haben, und mit welchen Mitteln diese Positionen finanziert werden.

Frau Kollegin Kronawitter, der Ministerrat hat in den letzten Wochen ein Konzept des Innenministeriums zur Einführung eines Verfahrensmanagers bei den Kreisverwaltungsbehörden gebilligt.

Der Verfahrensmanager hat als Institution die Aufgabe, für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen als Ansprechpartner Genehmigungs- oder Förderverfahren zu koordinieren und für eine schnellstmögliche Entscheidung zu sorgen. Er soll den Kunden bei den unterschiedlichen Anliegen beraten, ihn im Verfahren umsorgend begleiten und die nötigen Abstimmungen im Hintergrund übernehmen. Er hat dabei die Informationen konzentriert und verbindlich weiterzugeben und die personen- und anlagenbezogenen

Genehmigungen zu vermitteln. Der Verfahrensmanager arbeitet zudem eng mit den bei den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern eingerichteten Gründeragenturen für Existenzneugründungen zusammen.

Mit der Vereinfachung des öffentlichen Vergaberechts hat der Verfahrensmanager als solcher nichts zu tun. Vielmehr sind die Einführung eines Verfahrensmanagers und Vereinfachungen im öffentlichen Vergaberecht eigenständige Bestandteile der bayerischen Entbürokratisierungsoffensive.

Das Staatsministerium des Innern wird den Kreisverwaltungsbehörden die Einführung des Verfahrensmanagers empfehlen. Die Kosten für den Verfahrensmanager sind aus den laufenden Kommunalhaushalten zu finanzieren. Ein Teil der Kosten wird allerdings durch Kosteneinsparungen aufgrund von Konzentration bestimmter Aufgaben kompensiert.

Herr Staatssekretär, Sie haben insbesondere zu dem Verfahrensmanager, der bei den Kreisverwaltungsbehörden installiert werden soll, Stellung genommen. Ich frage aber schon dezidiert nach den Verfahrensmanagern für Unternehmensgründungen und wirtschaftliche Investitionen, und zwar deshalb, weil in der Presseverlautbarung aus der Kabinettssitzung beide Verfahrensmanager getrennt angesprochen waren. Ich bitte Sie zu erklären, wie diese dann zusammenwirken sollen.

Ich darf das aus der Sicht des Innenministeriums anhand eines ganz konkreten Falles darstellen. Da ich diese Aufgabe selbst elf Jahre lang in einer Kreisverwaltungsbehörde wahrgenommen habe, kann ich da eigene Erfahrungen einbringen.

Bei den Verfahren, insbesondere im gewerblichen Bereich, haben wir relativ viele zusätzliche Fachbehörden zu beteiligen, so dass ein gewisser Koordinierungsaufwand entsteht. Das muss einer in die Hand nehmen. Der Verfahrensmanager soll in einer Kreisverwaltungsbehörde nicht Institution sein, was bedeutet, dass ein Bestimmter immer Verfahrensmanager wäre, sondern es soll jeweils versucht werden, bei einem komplizierten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren einen Zuständigen zu finden, der das Verfahren koordiniert. Da muss man eben schauen, wer in der zuständigen Abteilung – das wird wahrscheinlich der Abteilungsleiter sein – diese Aufgabe übernehmen kann. Dessen Aufgabe besteht dann darin zu versuchen, die Stellungnahmen beizubringen, das Verfahren zu beschleunigen – das ist ein typisches Problem – und unterschiedliche Stellungnahmen auszugleichen. Das ist keine neue Erfindung von uns; darauf sind wir auch nicht durch eine Beratung von außen gekommen, sondern dafür gibt es in manchen Kommunen schon Bestpractice-Beispiele. Als Beispiele fallen mir da Cham, Erlangen und Kaufbeuren ein, die – unterschiedlich strukturiert und organisiert – in diesen Verfahren derartige Begleitungen haben.

Der andere Verfahrensmanager - und ich meine hier den aus der Gründeragentur -, den Sie angesprochen haben, betrifft nicht uns, sondern das Wirtschaftsministerium. Dabei geht es um Fragen der Existenzgründung, zum Beispiel auch um Förderungen. An den Regierungen gibt es Wirtschaftsabteilungen, die für Förderverfahren zuständig sind. Auch diese Verfahren sind zu koordinieren. Es kann vorkommen, dass eine Absprache zwischen der Gründeragentur und der Kreisverwaltungsbehörde notwendig wird. Das muss nicht die gleiche Behörde sein. Die Förderbehörde wird in unserem Beispiel die Regierung sein. Dann muss versucht werden, das Verfahren zu koordinieren, und dafür braucht man klare Ansprechpartner. Der Koordinierungsaufwand wird von Fall zu Fall unterschiedlich sein.

Die Institution, die das Innenministerium angeht, ist der Verfahrensbegleiter durch die zum Teil oft komplizierten, langwierigen und abstimmungsbedürftigen Verfahren.

Herr Staatssekretär, habe ich richtig verstanden, dass den Landratsämtern die Einführung des Verfahrensmanager empfohlen wird, und können Sie erklären, warum das dann in der Pressemitteilung so nicht kommuniziert wurde?

Ich bin nicht für die Pressemitteilung verantwortlich. Es ist gut, dass Sie diese Frage gestellt haben, sodass wir das noch einmal dokumentieren können: Das wird empfohlen. Nach meiner Erfahrung haben die Landräte in ihren Häusern – es ist zuzugeben: in unterschiedlicher Intensität – dafür Sorge getragen, dass diese Koordination entsprechend vorgenommen wird. Das gilt zwar nicht für viele Fälle. Es gibt aber immer wieder Projekte, die einer derartigen Koordination bedürfen. Wir sollten nicht in das andere Extrem verfallen und fordern, dass jedes Verfahren in dieser Art und Weise koordiniert werden muss. Das trifft nicht zu. Viele Verfahren werden einfach von den Abteilungen und Sachgebieten abgewickelt. Ich war für baurechtliche und immissionsschutzrechtliche Verfahren zuständig; da wird das ohnehin vom Sachgebiet gemacht. Es gibt aber Situationen, in denen man eine derartige Spezialbegleitung braucht.

Letzte Zusatzfrage: die Fragestellerin.

Herr Staatssekretär, ich komme auf Ihre Äußerung zurück, dass die Verfahrensmanager mit den Gründeragenturen zusammenarbeiten sollen. Es ist bekannt, dass die jetzt eingerichteten Gründeragenturen aus dem Bundeshaushalt gefördert sind. Sie haben gesagt, es gebe keine zusätzlichen Mittel für diese Verfahrensmanager. Können Sie zu der Finanzierung noch genau Stellung nehmen?

Im verwaltungsinternen Ablauf wird dafür Sorge getragen, dass derartige Verfahren im Bürgerinteresse durchgeführt werden. Wir haben ja keinen Obrigkeitsstaat mehr, sondern wir müssen einen Dienstleistungsgedanken realisieren. Deswegen ist es selbstverständlich, dass so etwas gemacht wird. Wir wollen einen Verfahrensmanager auch

nicht institutionalisieren. Das hätte man vielleicht noch vor 30 Jahren so gemacht. Das wäre aber heute keine moderne Verwaltungsführung mehr. Sie können davon ausgehen, dass das funktioniert.

Die drei Best-practice-Beispiele, die ich genannt habe, wollen wir auch deutlich herausstellen. Das ist aber von Fall zu Fall verschieden. Wahrscheinlich gibt es im Lande in unterschiedlichen Formen weitere derartige Bestpractice-Beispiele.

Nächste Fragestellerin ist Frau Scharfenberg, bitte.

Herr Staatssekretär, welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen kommen in Betracht, sollte sich die Gemeinde Wenzenbach im Landkreis Regensburg weiterhin weigern, einen Bürgerentscheid durchzuführen, obwohl die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörde ergeben hat, dass das Bürgerbegehren hätte zugelassen werden müssen und zumal seit Einreichung der Unterschriften bereits über vier Monate vergangen sind?

Frau Kollegin Scharfenberg, wie ich bereits in der mündlichen Fragestunde am 12. November dieses Jahres ausgeführt habe, zielt das angesprochene Bürgerbegehren auf die Unterlassung weiterer gemeindlicher Maßnahmen für den Bau eines Biomasse-Heizkraft-, eines Ethanol- und eines Pelletierwerks am Standort Thanhof ab.

Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet, wie Sie wissen, der Gemeinderat im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung. Er hat dabei eine umfassende rechtliche Prüfungskompetenz. Im Übrigen darf ich an dieser Stelle auf meine Ausführungen in der Fragestunde am 12. November dieses Jahres verweisen.

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 26.10.2004 entschieden, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Das Landratsamt Regensburg als zuständige staatliche Rechtsaufsichtsbehörde hält das Bürgerbegehren in der Gemeinde Wenzenbach jedoch für zulässig. Als rechtsaufsichtliche Maßnahmen stehen dem Landratsamt nun nach Artikel 112 der Gemeindeordnung die Beanstandung und ein Aufhebungsverlangen zur Verfügung.

Das Beanstandungsverfahren setzt zunächst als ersten Schritt voraus, dass die Gemeinde Wenzenbach angehört wird. Dies hat das Landratsamt mit Schreiben vom 22.11.2004 unter Darlegung der Gründe getan. Da in der Gemeinde Wenzenbach im Dezember keine Gemeinderatssitzung mehr stattfindet, ist mit einer Stellungnahme der Gemeinde erst im Januar 2005 zu rechnen.

Daneben gibt es die Möglichkeit, auch darauf möchte ich hinweisen, gegen die Entscheidung des Gemeinderats unmittelbar Klage zu erheben. Nach Auskunft des Landratsamtes Regensburg haben die vertretungsberechtigten Personen des Bürgerbegehrens dies bereits getan.

Herr Staatssekretär, Sie haben das alles gut dargelegt.

(Staatssekretär Georg Schmid (Innenministeri- um): Danke!)