Im Zusammenhang mit der Härtefallkommission gibt es eine ganze Reihe von schwierigen Fragen. Herr Kollege Werner, Sie haben heute häufig von Härtefällen gesprochen. Bis jetzt konnten Sie allerdings noch nicht definieren, was ein Härtefall eigentlich ist. Heute ist zwar von der Härtefallkommission die Rede, aber kein Mensch kann den Unterschied von einem Härtefall zu einem normalen Fall definieren. Ich habe Sie schon einmal darauf hingewiesen, dass ich dabei ein Problem sehe, weil jeder, der sich über Jahre in unserem Land aufhält und aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen das Land verlassen muss, ein Härtefall ist. Aus Sicht dieser Person ist es immer hart, nach Jahren das Land verlassen zu müssen.
(Joachim Wahnschaffe (SPD): Der Härtefall ist ein unbestimmter Rechtsbegriff! Das wissen Sie doch genau!)
Ich möchte Frau Kollegin Schieder die Gelegenheit geben, zuzuhören. Die Schulpolitik ist erst morgen früh wieder dran.
(Karin Radermacher (SPD): Wer zuzuhören hat und wer nicht, bestimmen Gott sei Dank nicht Sie! – Weitere Zurufe von der SPD)
Keine Aufregung. Wir haben noch Zeit bis 21.00 Uhr. Herr Kollege Werner, Sie haben es soeben als großen Fortschritt gelobt, dass der einzelne betroffene Petent nach dem Gesetz keine Möglichkeit hat, durchzusetzen, dass sein Fall, den er natürlich als Härtefall betrachtet, vor einer Härtefallkommission behandelt wird. Nach der gesetzlichen Grundlage würde es sich nämlich genau andersrum verhalten: Allein die Kommission – mit welcher Kompetenz auch immer – würde entscheiden, ob sie sich mit dem Fall befasst oder nicht. Die besondere Schwierigkeit in diesem Zusammenhang ist der Umstand, dass der einzelne Bürger letztlich keinen Rechtsweg gegen die Entscheidung, ob sich die Kommission mit seinem Fall beschäftigt oder nicht, beschreiten kann. Sie werden also einem Juristen zugestehen, dass er die Frage stellt, ob die gesetzliche Regelung, wonach es keinen Rechtsweg geben soll, mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes, der Rechtsweggarantie, vereinbar ist.
Im Moment nicht. Es ist schon genügend Unruhe im Saal. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben genügend offene Fragen, sodass es sich lohnt, die Erfahrungen abzuwarten, die in anderen Ländern mit der Härtefallkommission gemacht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Herr Kollege Werner lobt, dass der einzelne Bürger keine Möglichkeit hätte, dafür zu sorgen, dass sein Fall vor der Härtefallkommissi
on verhandelt wird, frage ich Sie, inwieweit dies mit dem Gleichheitsgrundsatz in Einklang zu bringen ist.
Ein Petent, der genügend Unterstützer und Sympathisanten hat, schafft es, dass sein Fall vor eine Härtefallkommission gebracht wird. Ein anderer, der keine Unterstützer hat, würde keine Möglichkeit haben, dass sein Fall von einer Härtefallkommission behandelt wird.
Ihnen würde es gut zu Gesicht stehen, sich diese Rechtsfragen zu stellen. Sowohl der Gleichheitsgrundsatz als auch die Frage der Rechtsweggarantie sind Grundlagen unserer Rechtsordnung.
Ich weiß, dass es bereits 20.30 Uhr ist und damit sehr spät. Ich bitte jedoch alle, sich ein bisschen zurückzunehmen. Wenn man schon Zwischenrufe macht, sollten sie wenigstens noch einigermaßen vertretbar sein.
Natürlich wird sich auch die Frage stellen, wie das Verhältnis einer solchen Härtefallkommission zum Petitionsrecht sein wird. Diese Frage drängt sich auf. Herr Kollege Werner, klar ist, dass das Petitionsrecht als verfassungsmäßiges Recht grundsätzlich nicht tangiert werden darf. Trotzdem stellt sich die Frage, wie das Problem so gelöst werden kann, dass das Petitionsrecht keine Einschränkung erfährt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, des Weiteren stellt sich die Frage, inwieweit eine solche Härtefallkommission über Sein oder Nichtsein, über Dasein oder Nichtdasein von Menschen in diesem Lande entscheiden kann. Schließlich können die Vertreter, mit denen dieses Gremium besetzt wird, keine demokratische Legitimation in dem Sinn vorweisen, dass sie vom Volk gewählt sind. Im Gegensatz dazu sind die Abgeordneten des Parlaments und die Mitglieder der Staatsregierung demokratisch legitimiert.
Diese Frage muss erlaubt sein. Ich erlebe auf zunehmend mehr Ebenen, auf der kommunalen Ebene und auch auf anderen, dass immer mehr derartige neue Gremien geschaffen werden, die keine demokratische Legitimation aufweisen können. Ich bitte Sie, sich zu überlegen, ob das in Ihrem Sinn ist.
Kolleginnen und Kollegen – Sie, Herr Dürr, als Erster –, ich finde Ihr Verhalten unfair. Sie müssen das einmal beobachten. Sie können sich an mir ein Beispiel nehmen. Ich sitze immer schön da, höre Ihnen immer aufmerksam zu, aber Sie benehmen sich wie im Kindergarten.
Diese Fragen sind sachliche Fragen, die Kollege Werner so nicht aufgeführt hat. Ich führe sie hier auf. Das sind die Fragen, die sich uns, den Mitgliedern der CSU-Fraktion, stellen. Wir haben uns als Gesamtfraktion bisher grundsätzlich weder für noch gegen eine Härtefallkommission entschieden.
Wir wollen diese Fragen gelöst sehen, und wir wollen sehen, wie andernorts damit umgegangen wird. Bis zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Erfahrungen vorliegen, und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem bei uns ein abschließendes Meinungsbild zur Härtefallkommission vorliegt, werden wir nicht nur den heutigen Antrag der SPD-Fraktion, sondern auch alle zukünftigen derartigen Anträge ablehnen.
Für mich hat sich während dieser Tage eine ganz neue Sichtweise ergeben. Ich habe mir gedacht: Mein Gott, Alexander, steht wirklich schon wieder die Härtefallkommission auf der Tagesordnung? In Berlin sorgen gewisse Personen dafür, dass die Leute ins Land hereinkommen,
Meine Damen und Herren von den Parteien, welche die Regierung in Berlin tragen, Frau Biedefeld, Sie haben zur Zeit mehr als genügend Grund, sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie es denn sein kann, dass über Jahre hinweg, offensichtlich unterstützt von Mitgliedern der Bundesregierung, Tausende von Leuten illegal in dieses Land gekommen sind.
Anschließend können wir uns wieder mit der Frage beschäftigen, wie wir am besten eine Härtefallkommission einsetzen. Bis dahin lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt zum ersten Härtefall des Bayerischen Landtags, zu Herrn König, kommen.
Mit dem neuen Zuwanderungsgesetz, das ab 01.01.2005 gilt und dem auch die CSU unter der Prämisse zugestimmt hatte, dass auf Landesebene eine Härtefallkommission eingerichtet wird, wurde für uns in Bayern eine ganz große Chance eröffnet, nämlich die Chance, eine Härtefallkommission auf Landesebene einzurichten. Dass wir eine Härtefallkommission brauchen, sehen wir in jeder Sitzung des Petitionsausschusses.
Bayern hat dem Kompromiss des § 23 a des neuen Aufenthaltsgesetzes zugestimmt. Ich fordere Sie dazu auf: Sorgen Sie dafür, dass auf Länderebene eingehalten wird, was auf Bundesebene versprochen wurde. Ich fordere Sie dazu auf: Stehen Sie zu Ihrem Wort!