Protokoll der Sitzung vom 16.02.2005

Über seine Rechtsanwälte stellte Herr S. am 19. Mai 2004 einen Antrag auf die Reaktivierung für den Schuldienst,

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Aha, da schau her!)

zumindest für das Fach Biologie in vorwiegend sitzender Tätigkeit. Als Grund für die Reaktivierung wird die Minderfestsetzung der Versorgungsbezüge statt 75 % auf 63 % angegeben.

Das erneut angeforderte Gesundheitszeugnis der medizinischen Untersuchungsstelle der Regierung von Mittelfranken stellt fest, dass die Lehrkraft nicht in der Lage sei, als Oberstudienrat Dienst zu leisten, auch nicht in begrenztem Umfang.

Es ist dem Staatsministerium aufgrund des festgestellten Gesundheitszustandes des Beamten verwehrt – das unterstreiche ich dreimal –, Herrn S. im Unterricht oder in einem anderen Verwaltungsbereich einzusetzen. Das Staatsministerium wäre sofort bereit, Herrn S. wieder einzusetzen, sobald die medizinische Untersuchungsstelle dafür grünes Licht gäbe.

Aufgrund der im Dezember 2004 erschienenen Zeitungsartikel, die dem Staatsministerium Anfang Januar bekannt wurden, wurde die medizinische Untersuchungsstelle umgehend gebeten, eine Nachuntersuchung von Herrn S. durchzuführen.

Nach Mitteilung der medizinischen Untersuchungsstelle wird diese Untersuchung nach Anforderung aller Gutach

ten und Unterlagen voraussichtlich Anfang März 2005 stattfinden. Das Untersuchungsergebnis, das über den Einsatz von Herrn S. entscheidet, bleibt damit abzuwarten.

Frau Kollegin, eine Zusatzfrage.

Ich will ausdrücklich für die umfangreiche Beantwortung danken, habe aber eine Nachfrage zur Aussage vom erneut angeforderten Gesundheitszeugnis. Von wem wurde dieses Gesundheitszeugnis angefordert?

Von der Regierung. Ich weiß nicht ganz den formalen Weg, aber es wurde von der Schulseite her angefordert.

Das heißt, das Kultusministerium?

Er hat über seine Rechtsanwälte einen Antrag gestellt.

(Johanna Werner-Muggendorfer (SPD): Es ist auf seine Veranlassung hin geschehen!)

Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Kann die Staatsregierung bzw. das dafür zuständige Ministerium Ihrer Meinung nach Einfluss auf den Medizinischen Dienst ausüben bzw. kann ein anderer Arzt als der bisherige die erneute gesundheitliche Prüfung durchführen?

Frau Schmitt-Bussinger, wir haben diesbezüglich keinen Einfluss auf die Entscheidung des Arztes. Wenn der Arzt sagt, er übernimmt die Verantwortung nicht für den Wiedereinsatz der Lehrkraft, dann ist auch unsere Macht letztlich am Ende. Ich vergleiche dies mit der Musterung bei der Bundeswehr. In dem Moment, wo die Nichteignung eines jungen Menschen für die Bundeswehr festgestellt wird, wird er auch dann nicht genommen werden, wenn er selbst gern zur Bundeswehr will. Er kann zwar eine Nachmusterung beantragen, aber wenn das gleiche Ergebnis erzielt wird, wird es dabei bleiben, dass er nicht genommen wird. Ich habe die Gesundheitsakten jetzt nicht eingesehen, gehe aber davon aus, dass es hier ähnlich ist. Das heißt, wir haben hier ein Problem, und es geht nicht um politisches Wollen. Das Selbstverständnis der Medizin ist nachvollziehbar so ausgeprägt, dass es sicherlich weder einem Staatssekretär noch einer Ministerin gelingt, den Arzt zu überzeugen, der Mann sei gesund.

Letzte Zusatzfrage: Frau Kollegin.

Ich habe auch gefragt, ob eventuell ein anderer Arzt mit der erneuten Prüfung betraut werden kann. Des Weiteren würde mich interessieren, ob Ihnen ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind.

Frau Abgeordnete, wir haben in der Tat immer wieder Pensionierungen vorzunehmen, obwohl wir gehalten sind, so restriktiv wie möglich zu verfahren. Aber noch einmal: Gegen die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes gibt es kaum eine Chance, erst recht dann nicht, wenn möglicherweise die Lehrkraft tatsächlich auch in den Ruhestand gehen möchte. Es ist sehr schwer, gegen eine medizinische Aussage zu verfahren; denn kein Beamter kann die Verantwortung übernehmen bezüglich des Gesundheitszustandes des Betreffenden. Wie wollen Sie im KM diagnostizieren, ob der Mann, wenn er drei Wochen später wieder vor 30 Kindern steht, nicht einen Herzinfarkt bekommt? Diese Verantwortung wird kein Laie übernehmen können. Damit hat das medizinische Gutachten eine enorm hohe Bedeutung.

Ich bin gern bereit, Frau Schmitt-Bussinger – ich bin in der Kürze der Zeit nicht in der Lage gewesen, genauer zu recherchieren –, zu eruieren, wieweit vielleicht ein anderer Arzt die weitere Untersuchung vornehmen bzw. zusätzlich zu Rate gezogen werden könnte. Das erschiene mir –als eine zielführende Lösung.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit waren Sie mit den Fragen zu dieser abendlichen Stunde noch richtig gefordert. Ich schließe damit die Fragestunde.

Bevor ich die Sitzung schließe, möchte ich allen Kolleginnen und Kollegen, die jetzt noch da sind, ganz herzlich danken, dass sie bis jetzt hier ausgehalten haben. Ich möchte aber auch nach diesen beiden Tagen ganz herzlich den Damen und Herren des Stenografischen Dienstes danken,

(Beifall)

und auch unserer Offiziantin und den Offizianten und dem technischen Dienst. Ich schließe damit die Sitzung und wünsche allen einen schönen Abend.

(Schluss: 20.00 Uhr)