Protokoll der Sitzung vom 06.04.2005

(Beifall bei der CSU – Dr. Sepp Dürr (GRÜNE): Sie sind doch ein Komiker!)

Damit habe ich den Sachverhalt ganz einfach zusammengefasst. Deswegen werden wir diesen Antrag weiterverfolgen. Wir müssen die Dinge ernsthaft vollziehen und überprüfen. Es geht nicht um Schicksale. Die betroffenen Menschen haben alle selber entschieden, eine Staatsangehörigkeit wieder anzunehmen, obwohl sie sich der Konsequenzen im Wesentlichen bewusst waren. Den Antrag der SPD werden wir ablehnen; denn Sie fordern die Behörden auf, Gesetze zu vollziehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Sie sprechen von Ermessensentscheidungen im Zusammenhang mit Tatbeständen, bei denen es weitgehend kein Ermessen gibt. Schauen Sie sich einmal die Paragraphen an. Ich fordere Sie auf: Schaffen Sie uns die Grundlage, nämlich die Information durch die türkischen Behörden, damit wir die Gesetze vollziehen können. Dann kommen wir in diesen Fragen weiter.

(Beifall bei der CSU)

Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Schmid das Wort.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Rund 50 000 in Deutschland eingebürgerte Mitbürger türkischer Abstammung haben aufgrund des massiven Werbens der türkischen Seite erneut die türkische Staatsangehörigkeit angenommen. Sie haben damit seit Januar 2000 mit dem Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes, also automatisch, die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Deswegen ist es richtig, was Herr Kollege Kreuzer soeben gesagt hat: § 25 ist keine Ermessensvorschrift, sondern eine klare und rechtlich bindende Grundlage. Die damalige Gesetzesänderung ist natürlich in der Öffentlichkeit diskutiert worden, sodass jeder gewusst hat, worum es geht.

Dem Einbürgerungsbewerber türkischer Abstammung war diese Diskussion deswegen bekannt, weil ihm ja beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bekannt war, dass es bei uns das Problem der Mehrstaatigkeit beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gibt und dass das von unserer Seite abgelehnt wird. Das Problem war ja immer stark in der politischen Diskussion. Die türkischen Mitbürger haben das Problem also gekannt.

Dann ist seit dem Jahre 2000 an alle Einbürgerungsbewerber auch ein Merkblatt vergeben worden. Dieses Merkblatt hat ausdrücklich auf die rechtliche Situation hingewiesen. Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hat damit die türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht unerwartet getroffen, wie Sie, liebe Frau Stahl, das formuliert haben. Das stimmt nicht; denn in diesen Merkblättern war klar und deutlich auch der Hinweis auf die rechtliche Problematik enthalten, die Kollege Kreuzer eben noch einmal beschrieben hat.

Der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit hat natürlich erhebliche Konsequenzen. Deswegen stehen wir ja jetzt vor einem Problem. Mit der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gehen viele Rechtpositionen verloren, und um den Betroffenen helfen zu können und eine vernünftige Lösung für ihre Situation in Deutschland zu finden, brauchen wir ihre Namen. Es ist unerlässlich zu

erfahren, welche Menschen davon betroffen sind. Es ist auch über die Parteien hinweg in diesem Hohen Hause unstrittig, dass es darum geht, zur Bewältigung der jetzt entstandenen rechtlichen Situation die Namen der Betroffenen zu erfahren, sonst können wir deren Situation nicht bereinigen.

(Franz Maget (SPD): Was haben Sie getan, damit die türkischen Konsulate in Bayern diese Praxis nicht befolgen?)

Zu Recht ist jeder bei dem entsprechenden Vorgang darauf hingewiesen worden, Herr Kollege Maget: Wenn du die deutsche Staatsangehörigkeit behalten willst, darfst du keine andere annehmen. Darauf ist jeder nicht nur durch ein Konsulat hingewiesen worden.

(Franz Maget (SPD): Ihre Haltung gegenüber den türkischen Konsulaten?)

Das Interessante an der Geschichte ist, dass gar nicht bekannt war, dass jemand die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat, weil er die türkische angenommen hatte. In Nordrhein-Westfalen haben wir jetzt folgendes Problem, das sich angesichts der Wahl verstärkt. Dort müssen jetzt praktisch alle Akten durchsucht werden,

(Franz Maget (SPD): Richtig!)

weil dort eben nicht bekannt war, ob und wann und an welcher Stelle jemand auf Werben oder Nichtwerben türkischer Behörden hin die türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen hat.

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schieder?

Gerne.

Herr Staatssekretär, wenn Sie sagen, man kenne die Fälle nicht, woher wissen Sie dann, dass es 50 000 sind?

Nach den uns vorliegenden Unterlagen und nach dem, was wir jetzt langsam herausbekommen haben, kann man von circa 50 000 sprechen. Vonseiten der Bundesregierung wird die Zahl 48 000 genannt. Ich habe deshalb circa 50 000 gesagt. Die Zahl, die genannt wird, ist 48 000.

Es ist festzuhalten, dass dieses Abkommen des Jahres 1964 von türkischer Seite ratifiziert wurde, nicht aber von deutscher Seite. Nun ist vorhin die Frage aufgeworfen worden, warum es nicht ratifiziert worden ist. Frau Kollegin Stahl hat mit Hinweis auf die damalige Situation eine Antwort gegeben. Das ist korrekt. Nun entsteht aber seit dem Jahre 2000 mit der neuen Rechtslage eine ganz besondere Problematik. Darauf muss agiert werden, um nicht in diese von mir geschilderte missliche Situation zu kommen. Deswegen haben wir von Länderseite auf Fachebene die Bundesregierung im Jahre 2002 aufgefor

dert, eine Regelung zu finden, aber bisher ist nicht reagiert worden.

Wenn ich nun einen Vorwurf mache, dann den, dass ab dem Jahre 2000, ab dem In-Kraft-Treten der neuen Rechtslage, trotz Warnung nicht reagiert wurde. Dieser Vorwurf ist an dieser Stelle berechtigt. Es geht nicht darum, ein Exempel an den türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu statuieren. Ich erhebe nur den Vorwurf, der zu Recht zu erheben ist, dass seit dem Jahre 2002 nicht rechtzeitig reagiert wurde.

Für die Unterzeichnung sind keine Verhandlungen mit der türkischen Seite mehr notwendig. Wir werden allerdings ein ganz anderes Problem bekommen, das sich folgendermaßen darstellt. Wenn nun ratifiziert wird, dann gilt das für die Zukunft, nicht aber für diese problematischen Fälle, die wir jetzt haben, mögen es 48 000 oder 50 000 sein. Darüber müssen wir jetzt mit der türkischen Seite verhandeln, und das ist auch eine Aufgabe der Bundesregierung, lieber Herr Kollege Maget.

(Rainer Volkmann (SPD): Das machen die doch gerade!)

Diese Verhandlungen sind nicht prospektiv, nicht voraus zu führen, Herr Kollege Volkmann, da sollten Sie genau aufpassen, sondern es geht um die zurückliegenden Fälle, damit wir für diesen Personenkreis die Rechtsproblematik bereinigen können. Da hat es die Regierung versäumt – ich wiederhole das –, in den letzten fünf Jahren etwas zu tun. Das ist unstrittig, und darüber sollten wir an dieser Stelle nicht streiten.

Mir geht es darum, diese Problematik nicht auf dem Rücken der Betroffenen auszutragen. Ich darf ausdrücklich zurückweisen, dass Innenminister Günther Beckstein diesbezüglich attackiert wird. Ich sage ganz ausdrücklich noch einmal: Uns geht es darum, diese Rechtsproblematik nicht auf dem Rücken der betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger auszutragen. Ausdrücklich! Deswegen müssen wir nach einer vernünftigen Lösung suchen. Es betrifft ja vor allem türkische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die seit Jahrzehnten in diesem Lande leben und die deshalb die deutsche Staatsangehörigkeit gehabt haben. Sie verlieren jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der neuen Situation, und wir kennen nicht einmal alle Namen. Wenn ich das bewusst so formuliere, weiß jeder, dass es das gemeinsame ernste Anliegen aller sein muss, zu einem vernünftigen Rechtszustand zu kommen.

Das neue Aufenthaltsgesetz sieht großzügige Regelungen vor, die den Aufenthalt der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger wieder rechtmäßig zulassen. Es besteht ein Unterschied zwischen denen, die unter das ARB-Abkommen fallen, das heißt, unter das Abkommen, das eine berechtigte Aufenthaltserlaubnis gibt im Zusammenhang mit der Möglichkeit, hier zu arbeiten, und denen, die die Vorschrift des im SPD-Antrag erwähnten § 38 betrifft. Da haben wir allerdings die Problematik, dass da eine Frist formuliert ist. Diese Frist läuft ein halbes Jahr, und wenn wir nun unterstellen, dass diese Frist zum 01.01.2005 mit Inkrafttreten der Neuregelung beginnt und die Frist des Zuwanderungsgesetzes nur noch bis zum 30.06. läuft, ist es

wichtig, dass sich die Betroffenen bei den Ausländerbehörden melden – das ist im Sinne der betroffenen Bürgerinnen und Bürger –, damit ihr Aufenthalt erneut legalisiert werden kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist das Problem, das wir heute zu diskutieren haben: Wie können wieder legale Zustände hergestellt werden? Wir brauchen einen Antrag, wir brauchen ein neues Verfahren. Das muss jetzt eingeleitet werden. Das ist auch im Sinne der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger, die ja die deutsche Staatsangehörigkeit über viele Jahre hinweg gehabt haben.

Ich möchte an dieser Stelle ganz ausdrücklich dazu auffordern, sich zu melden, damit die rechtlichen Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz durchgeführt werden können, und zwar rechtzeitig; denn sonst bekommen wir ganz schnell eine Diskussion darüber, ob wir die Frist verlängern müssen und was wir machen können, wenn die Frist abgelaufen ist. Dann bekämen wir noch eine zusätzliche rechtliche Problematik.

Ein Wort noch zum SPD-Antrag. Es ist manchmal ganz gut, vorher die gesetzlichen Vorschriften genau anzusehen. Kollege Thomas Kreuzer hat eben darauf hingewiesen. § 25 ist eine klare, verpflichtende Vorschrift mit einer Automatik und keine Ermessensvorschrift. Auch § 12 ist bis auf eine kleine Ausnahme, wo es um die Wehrpflicht geht, eine klare, bindende Vorschrift. § 38 des Aufenthaltsgesetzes, den Sie erwähnt haben, ist ebenfalls eine bindende Vorschrift und enthält nur in den Parametern, die inhaltlich erwähnt sind, eine Vorschrift mit gewissen Rechtsbegriffen, die eine Erweiterung im Sinne der Anwendung erfahren können. Letztlich aber sind alles bindende Vorschriften.

(Rainer Volkmann (SPD): Jede Vorschrift ist bindend!)

Herr Kollege, wenn eine Vorschrift bindend ist und Sie sie zur Ermessensvorschrift machen, sind Sie auf dem Holzweg.

(Rainer Volkmann (SPD): Das mache ich nicht!)

Das sollten Sie an dieser Stelle vielleicht einmal erkennen und anerkennen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht darum, dieses Problem zu erkennen und gemeinsam zu lösen.

(Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin)

Ich sage noch einmal: Das darf nicht auf dem Rücken der türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger geschehen. Deswegen fordern wir noch einmal dazu auf, sich möglichst schnell zu melden, damit wieder rechtmäßige Zustände hergestellt werden.

(Beifall bei der CSU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung. Dabei werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/3077 – das ist der Antrag der CSU-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen.

Wer dem Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 15/3087 – das ist der Antrag der SPD-Fraktion – seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das ist die CSUFraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben noch die Zeit für einen weiteren Aufruf.

Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf:

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Franz Maget, Dr. Thomas Beyer, Hans-Ulrich Pfaffmann und Fraktion (SPD) Keine höhere Kfz-Steuer für Wohnmobile (Druck- sache 15/3078)

Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Joachim Herrmann, Dr. Otmar Bernhard, Manfred Ach und anderer und Fraktion (CSU) Besteuerung von Wohnmobilen (Drucksache 15/3086)

Ich darf das Wort Herrn Dr. Beyer erteilen. Seine Redezeit beträgt sechs Minuten.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben zwar wenig Zeit, aber es ist genug Zeit, um an diesem Problem exemplarisch vorzuführen, wie CSU-Politik funktioniert. Aus Ihrer Sicht nennt man das Schlitzohrigkeit. Ich sage: Sie sind unehrlich zu den Menschen.

Was ist die Ausgangslage? – Es geht darum, dass wir einen breiten Konsens in Politik und Gesellschaft hatten, nämlich darin, dass steuerliche Vorteile für schwere Geländewagen nicht bestehen sollen. Das ist natürlich auch unter dem Gesichtspunkt zu sehen, über den wir in diesen Tagen gesprochen haben: dass es unter dem Gesichtspunkt von Feinstaub und Schadstoffausstoß keinen Sinn macht, zusätzliche Kaufanreize für solche Fahrzeuge durch Besteuerungsausnahmen zu geben. Sie sagen dies ja selber.

Bundesrat und Bundesregierung haben gemeinsam die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung geändert. Ich erinnere an § 23 Absatz 6 a. Das hatte – Sie schreiben das zu Recht – zur Folge, dass diese Steuervorteile entfallen. Das wollten alle, und das halten alle nach wie vor für richtig.

Was man nicht wollte – das sagen Sie genauso wie wir –, waren die Nebenwirkungen. Man hat nämlich über die Interpretation der Verwaltungspraxis den Begriff „Kombinationskraftfahrzeuge“ auch für Reisemobile angewandt, wodurch sich eine entsprechend andere Besteuerung ergab, nämlich nach Hubraum und nicht mehr nach Gewicht. Dadurch hat sich eine deutliche Heraufsetzung der Steuer ergeben. In einem mir vorliegenden Schreiben eines Herstellers wird von einer Steuererhöhung von teilweise 300 % gesprochen. Er rechnet damit, dass das bis zu 25 oder 30 % Wegfall von Arbeitsplätzen bei Wohnmobilherstellern in Bayern bedeutet.

Nun sagen Sie selbst in Ihrem eigenen Antrag, dass Sie das nicht wollen, dass Sie eine andere Lösung finden wollen. Doch wo liegt das Problem? Das Problem ist ganz einfach: Die Kfz-Steuer fließt den Ländern zu. Deshalb ist es Sache der Länder – –